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Au printemps 2020, la pandémie mondiale de Covid-19 et les mesures sanitaires ont fait voler en éclat le dogmatisme budgétaire helvétique. Cette entorse au non-interventionniste étatique a pris plusieurs formes, mais n'a pas empêché une chute historique de 8,2% du PIB au deuxième trimestre 2020. D'après les estimations, CHF 47 milliards ont été injectés dans l'économie. Premièrement, la Confédération a eu recours au chômage partiel. Elle a injecté plus de CHF 20 milliards pour soutenir l'assurance chômage. Deuxièmement, des crédits-relais ont été mis en place en collaboration avec les banques. Si CHF 40 milliards avait été planifiés, «seulement» CHF 16,8 milliards ont été octroyés aux entreprises. Troisièmement, les indépendants ont été soutenu grâce à l'Assurance perte de gains (APG). CHF 5,3 milliards ont été attribués. Finalement, des aides ponctuelles au tourisme ou à l'aviation ont été mises en place. Si ces mesures sont aisément justifiables car les mesures ont été dictées par la Confédération, elles doivent encore être avalisées par le Parlement. De nombreux objets sont ainsi à l'ordre du jour de la session d'automne 2020.

Covid-19 – Mesures pour soutenir l'économie
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Depuis le 6 juillet 2020, les personnes ayant séjourné sur un territoire à risque élevé d'infection – figurant sur la liste coordonnée par l'OFSP – ont l'obligation de se mettre en quarantaine durant dix jours (art.2 Ordonnance Covid-19 mesures dans le domaine du transport international de voyageurs). L'ordonnance fédérale indique seulement, d'après l'art.2, al. 2 bis de l'Ordonnance sur les pertes de gain Covid-19, que cette quarantaine «ne donne pas droit à l’allocation». Ainsi, d'après l'Union patronale suisse (UPS), si des employé.e.s se retrouvent en quarantaine – après s'être rendus «sciemment dans un pays à risque d'infection» – alors les employeurs.euses ne seraient pas tenus de verser leur salaire. Toutefois, si l'employé.e y a été envoyé par son employeur.euse ou s'il est en mesure de travailler en télétravail, alors le salaire doit être versé. En cas d'absence dans le contrat de travail d'une obligation pour l'employeur.euse de continuer à verser le salaire, c'est au tribunal de trancher en cas de litige entre les parties concernées. Début août, pour éviter que les quarantaines soient éludées par les employé.e.s, le vice-directeur de l'Office fédéral de la justice (OFJ) a alors demandé que le salaire soit versé, en attendant que les tribunaux règlent la question.

Quarantaine suivant un séjour dans un pays à risque, droit au salaire?

Dans le cadre de la crise du Covid-19, le soutien aux indépendantes et indépendantes a été prolongé jusqu'au 16 septembre. Cette aide, liée à l'allocation perte de gain (APG), avait disparu entre fin mai et début juin avec la suppression des restrictions liées au Covid-19.

Covid-19 - Indépendants
Dossier: Covid-19 – Selbstständigerwerbende
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Si de nombreux indépendantes et indépendants n'ont pas pu bénéficier des crédit-relais ou du chômage partiel car la fermeture de leur business n'avait pas été décrétée, ils ont néanmoins perdu jusqu'à 90% de leur revenus dans une économie qui tourne au ralenti à cause de la crise Covid-19. Cette situation concerne près de 270'000 indépendantes et indépendants tels que les chauffeurs de taxi, les phytothérapeutes, les graphistes, les ergothérapeutes ou encore les ostéopathes. Après de nombreux échanges avec le Conseil fédéral, une solution a finalement été trouvée. Les indépendantes et indépendantes pourront bénéficier, avec effet rétroactif au 17 mars 2020, de l'allocation perte de gain (APG) à hauteur de 196 francs suisses par jour. Cette décision a été prise en concertation entre le Secrétariat d'Etat à l'économie (Seco) et l'Office fédérale des assurances sociales (OFAS). Elle aura un coût estimé à 1,3 milliards de francs suisses. Les indépendantes et indépendants ont donc obtenu gain de cause après avoir menacé de manifester.

Covid-19 - Indépendants
Dossier: Covid-19 – Selbstständigerwerbende
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

L'USS a présenté ses revendications, en rapport avec la grève des femmes. Les syndicats réclament un salaire minimum de 4'000 CHF et des conventions collectives de travail (CCT) couvrant les branches à forte proportion féminine; un congé paternité de 24 semaines pour les parents, financé par les allocations pour perte de gains (APG); davantage de protection contre les licenciements en cas de maternité; une meilleure prévention en matière de lutte contre le harcèlement sexuel et psychologique; la semaine de travail à 35 heures.
Sans surprise, l'Union patronale Suisse (UPS) s'oppose à la plupart des demandes. Pour une meilleure intégration et rémunération des femmes sur le marché du travail, elle est en faveur des horaires flexibles et incite les programmes pour améliorer la conciliation entre vie professionnelle et familiale. Quant à la semaine de 35 heures, la mesure malmènerait la compétitivité des entreprises. Il ne faudrait pas uniformiser les horaires, mais régler la question à l'intérieur de chaque branche.

Revendications syndicales pour la grève des femmes
Dossier: Feministisches Jahr 2019?

Am 1. Juli trat das im vergangenen Jahr an der Urne angenommene Modell des bezahlten Mutterschaftsurlaubs mit seinen 14 Wochen Urlaub und 80% Lohnersatz bei höchstens CHF 172 pro Tag in Kraft. Von Anfang an war klar, dass dieses Modell auch weitergehende Leistungen zulässt, beispielsweise im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen oder in öffentlichen Verwaltungen, die schon bisher grosszügigere Leistungen als die nun gesetzlich verankerten anwendeten. Die Frauenvertreterinnen der Grünen, der EVP und der LP sowie der Bundesratsparteien mit Ausnahme der SVP appellierten an öffentliche und private Arbeitgeber, keine Nivellierung nach unten vorzunehmen. Die Verliererin der Volksabstimmung, die SVP, setzte sich, teilweise mit Unterstützung der FDP, hingegen dafür ein, dass die Leistungen der Kantone auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückgeschraubt werden. In den Kantonen Thurgau und Uri konnte sie erste Erfolge verbuchen, in anderen Kantonen reichte sie entsprechende Vorstösse ein.

bezahlten Mutterschaftsurlaubs

Die älteste Sozialversicherung der Schweiz konnte im Berichtsjahr ein Jubiläum begehen. Seit 1852 können Personen, die für den Bund Leistungen im Bereich der Sicherheits- oder Friedensdienste erbringen, auf die Militärversicherung zählen. Wichtig für die Entwicklung der MV waren die Totalrevisionen von 1874, 1901, 1949 und 1992. Von 1852 bis Ende 1983 dem Militärdepartement unterstellt, gehört das Bundesamt für Militärversicherung heute zum EDI.

Jubiläum

An einem Sonderparteitag verlangte die SVP eine radikale Neuausrichtung in der Sozialpolitik. Die Finanzierung der Sozialwerke müsse ohne neue Steuern und mit tieferen Lohnprozenten sichergestellt werden. Langfristig will die SVP die Sozialausgaben auf das Niveau von 1990 senken. Dabei sollen auch die Erhöhung des Rentenalters auf 68 Jahre und das Kapitaldeckungsverfahren für die AHV geprüft werden. Das Thesenpapier wurde von den Delegierten einstimmig angenommen. Bundespräsident Ogi distanzierte sich im Anschuss vehement von den Forderungen seiner Partei und meinte, es gehe nicht an, das Solidaritätswerk der AHV mutwillig zu zerstören; im gleichen Sinn äusserten sich auch die SVP-Kantonalsektionen GR und BE. Nachdem die Vorschläge auch innerhalb der Klientel der SVP Bestürzung ausgelöst hatten, präsentierte die Partei im Mai neue Vorschläge zur Sicherung der staatlichen Sozialwerke (AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung). Durch Sparanstrengungen soll die AHV ohne Rentenkürzungen und ohne Steuererhöhungen auskommen. Mit Ausnahme der vollständigen Überführung des überschüssigen Nationalbankgoldes in den AHV-Fonds brachten die neuen Thesen nichts, was nicht schon vom Bundesrat mit der 11. AHV-Revision vorgeschlagen wird (Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, Angleichung der Witwen- an die Witwerrente, Teuerungsanpassung nur alle drei Jahre). In der IV ortete die SVP ein grosses Missbrauchspotential und verlangte eine Untersuchung. Bei den Arbeitslosen will die Partei Leistungen abbauen, beispielsweise durch eine Karenzfrist von 30 Tagen vor Bezug eines Taggeldes.

radikale Neuausrichtung in der Sozialpolitik

Die Reaktionen fielen erwartungsgemäss sehr unterschiedlich aus. Während sich die SP erleichtert darüber zeigte, dass endlich eine Vorlage auf dem Tisch liegt, wenn auch die Beschränkung auf 14 Wochen bedauert wurde, stiess der Entwurf bei den bürgerlichen Parteien - mit Ausnahme der CVP, die den Grundsatz bejahte, die Finanzierung via Lohnprozente aber ablehnte - auf vehemente Kritik. Die SVP erklärte, im Augenblick sei eine neue Sozialversicherung schlichtweg nicht finanzierbar. Und die FDP drohte gar mit dem Referendum, falls der Bundesrat an der teilweisen Finanzierung über Lohnprozente festhalte. Die Frauen der bürgerlichen Bundesratsparteien nahmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass ihre Forderungen nach Mutterschaftsleistungen für alle Frauen aufgenommen worden waren, und sie begrüssten, dass besonders die tieferen Einkommen bevorzugt behandelt werden sollen und der Bundesrat vom Gieskannenprinzip abgekommen sei. Allerdings verlangten auch sie einen anderen Finanzierungsmodus.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Die gemeinsame Frauenplattform der Bundesratsparteien, die sich im Vorjahr abgezeichnet hatte, wurde am Rand des 5. schweizerischen Frauenkongresses bekräftigt. Danach sollten die Mutterschaftsleistungen für erwerbstätige Frauen während des 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs je hälftig aus Arbeitgeberbeiträgen und allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden. Aus Gründen der Akzeptanz wurde auf Lohnprozente verzichtet und die Plafonierung der Leistungen auf der Basis der AHV-Grenzbeiträge (rund 70'000 Fr. pro Jahr) vorgeschlagen. Nicht erwerbstätige Mütter sollten viermal die monatliche AHV-Mindestrente (970 Fr.) erhalten. Auch für diese Leistungen war eine Finanzierung durch die öffentliche Hand vorgesehen. Arbeitgeber-Direktor Hasler signalisierte umgehend, dass für die Mitglieder seines Verbandes jede echte Mutterschaftsversicherung im jetzigen Zeitpunkt undenkbar sei. Allenfalls könne über eine garantierte Lohnfortzahlung von acht Wochen diskutiert werden. Diese Meinung vertrat auch Gerwerbeverbands-Präsident Triponez. Die Frauenplattform geriet aber auch durch ein unglücklich formuliertes Communiqué der SP-Frauen, in welchem ein 100%-iger Lohnersatz ohne Plafonierung und eine teilweise Finanzierung über Lohnprozente verlangt wurde, wieder ins Wanken, doch setzte sich schliesslich die Überzeugung durch, dass die Mutterschaftsversicherung nur eine Chance habe, wenn alle Frauen am gleichen Strick ziehen. Präsentiert wurde ein neuerlicher Kompromissvorschlag, nach welchem sowohl erwerbstätige als auch nichterwerbstätige Frauen Mutterschaftsleistungen während 16 Wochen erhalten sollen. Deren Finanzierung müsste von der ganzen Bevölkerung über Steuern getragen werden, wobei die Belastung der Arbeitgeber durch Sozialabgaben nicht weiter ansteigen sollte.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Kurz darauf empfing Bundesrätin Dreifuss - wenige Tage vor dem 50. Jahrestag der Volksabstimmung, welche die Einführung einer Mutterschaftsversicherung in der Bundesverfassung verankerte - rund 100 Vertreterinnen von Parteien, Verbänden und Organisationen, um über das Vorhaben Bilanz zu ziehen. Dabei verteidigte sie ihr Modell der Finanzierung über Lohnprozente, welches die Arbeitgeber nur leicht belasten würde. Eine Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erachtete sie hingegen als riskant, da es dazu eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung brauchen würde, bei der auch das Ständemehr erreicht werden müsste.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Nach einem Treffen von Frauen der vier Bundesratsparteien mit Bundesrätin Ruth Dreifuss schloss sich namentlich die neue Genfer SP-Ständerätin und Gewerkschaftsvertreterin Christiane Brunner ihren bürgerlichen Kolleginnen an. Gemeinsam konzipierten sie ein weiteres, ihrer Meinung nach noch konsensfähigeres Modell für eine Mutterschaftsversicherung für alle Frauen. Um den Widerstand der Arbeitgeber zu überwinden, schlugen sie vor, von der Finanzierung über Lohnprozente abzusehen und stattdessen die Mehrwertsteuer um geschätzte 0,4% zu erhöhen. Mit diesem Vorgehen würde die Wirtschaft, welche jährlich rund 330 Mio. Fr. für den freiwillig gewährten oder gesamtarbeitsvertraglich geregelten Mutterschaftsurlaub ausgibt, gewaltig entlastet. Das neue Modell sieht eine Erwerbsausfallentschädigung von 100% während 16 Wochen für alle Frauen vor, die neun Monate vor der Geburt erwerbstätig waren, auch wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft von der Arbeitnehmerin gekündigt wurde. Ebenfalls anspruchsberechtigt sollten Frauen sein, die gegen Lohn im Betrieb des Mannes mitarbeiten, beispielsweise die Bäuerinnen und die Frauen von Gewerbetreibenden. Nichterwerbstätigen Frauen möchten die Parteienvertreterinnen während vier Monaten die Minimalrente der AHV ausrichten. Um sich nicht dem Vorwurf des Gieskannenprinzips auszusetzen, regten sie an, den Plafond beim maximalen rentenbildenden AHV-Einkommen (gegenwärtig knapp 70'000 Fr.) anzusetzen und nicht, wie dies der Vorschlag des EDI vorsah, beim dem für die obligatorische Unfallversicherung massgebenden Höchstbetrag von 97'200 Fr.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Dass die Mutterschaftsversicherung angesichts der wenig kompromissbereiten Haltung aller Beteiligten zur Totgeburt verkommen könnte, motivierte Frauen aus den bürgerlichen Bundesratsparteien, ein eigenes Modell auszuarbeiten. Demnach würden alle Mütter während vier Monaten eine Grundleistung von 1500 bis 2000 Fr. pro Monat erhalten, es sei denn, das steuerbare Haushaltseinkommen übersteige den für die Leistungen der Unfallversicherung massgebenden Maximalbetrag von 97'200 Fr. Den erwerbstätigen Frauen sollte der Arbeitgeber während des 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs 80% des bisherigen Lohnes ausrichten, mindestens aber den Betrag der Grundleistung. Diese würde - analog der Militärversicherung - aus der Bundeskasse finanziert, wobei aber auch denkbar wäre, die Einnahmen aus den Spielkasinos dafür zu verwenden. Die Lohnfortzahlung über die Grundleistung hinaus sollte hingegen Sache der Arbeitgeber bleiben. Diese Lösung, so argumentierten die Frauen der drei bürgerlichen Parteien, würde den Mangel beseitigen, dass Hausfrauen nicht berücksichtigt werden, käme die Arbeitgeber aber kaum teurer zu stehen als die heutige Lösung. Die SP-Frauen wurden in diese erste Diskussionsrunde nicht einbezogen. Obgleich sie sich neuen Modellen gegenüber nicht verschliessen wollten, kritisierten sie doch den ihrer Meinung nach zu geringen Lohnersatz von 80%, da die meisten Gesamtarbeitsverträge bereits heute 100% vorsehen, allerdings bei unterschiedlicher Dauer. Da dieses Modell Firmen mit hohem Männerbestand bevorteilen würde, befürchteten sie zudem negative Auswirkungen für die Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen für eine Mutterschaftsversicherung ergab relativ kontroverse Ergebnisse. Von den insgesamt 122 Stellungnahmen sprachen sich 95 für die Errichtung einer Mutterschaftsversicherung und lediglich 18 dagegen aus, worunter aber starke Wirtschaftsverbände. 12 Kantone unterstützen den Vernehmlassungsentwurf, sieben votierten dagegen und weitere sieben brachten Vorbehalte an. Bei den politischen Parteien waren vier (SP, Grüne, LdU, EVP) für den ersten Vorschlag des Bundesrates, die anderen drei Bundesratsparteien lehnten ihn als zu weitgehend ab. 25 der eingegangenen Stellungnahmen verlangten eine Ausdehnung der Versicherungsleistungen auch auf nicht erwerbstätige Mütter. Die Direktiven des Bundesrates an das bei der Weiterbearbeitung der Vorlage federführende EDI trugen den Einwänden zum Teil Rechnung, indem das Departement Dreifuss beauftragt wurde, noch einmal die Möglichkeit zu prüfen, Leistungen nicht nur an erwerbstätige, sondern auch an nichterwerbstätige Mütter auszurichten resp. Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen gezielt zu unterstützen.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

In ihrer Rede zum Abschluss des Internationalen Jahres der Familie erklärte Bundesrätin Dreifuss, die Forderung nach sofortigen Mutterschaftsleistungen für alle - also auch für nichterwerbstätige Frauen - gehe von einem konservativen Familienbild aus und sei nicht seriös, da dieses Vorhaben in nächster Zukunft nicht finanzierbar sei. Die Vermutung liege deshalb nahe, dass die bürgerlichen Parteien mit dieser unrealistischen Forderung das ganze Projekt einer Mutterschaftsversicherung zu Fall bringen wollten.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

In der Vernehmlassung herrschte über den in der Verfassung verankerten Grundsatz zwar Einigkeit, über den Umfang, die Finanzierung und die Ausgestaltung gingen die Meinungen hingegen weit auseinander. Der Entwurf des Bundesrates wurde von FDP, SVP, CVP und den Arbeitgeber-Organisationen zur Überarbeitung zurückgewiesen, während ihm SP, Gewerkschaften und Frauenorganisationen grundsätzlich zustimmten. Übereinstimmend wurde von allen Parteien und Organisationen verlangt, dass früher oder später eine Ausdehnung der Leistungen auch auf nicht erwerbstätige Frauen erfolgen müsse. Mit Ausnahme der SP, die sich in der Frage der Finanzierung dem Bundesrat anschloss, legten die Regierungsparteien eigene, von den Lohnprozenten wegführende Leistungs- und Finanzierungsmodelle vor. Die CVP sprach sich für einen Solidaritätsbeitrag von 2500 Fr. während vier Monaten aus, wobei für niedrige Einkommen auch höhere Leistungen denkbar sein sollten. Die FDP plädierte für einen monatlichen Zuschuss von 1250 Fr. Die Finanzierung soll nach den Vorstellungen von FDP und CVP über eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,4% bzw. 0,2% erfolgen. Die SVP votierte für eine Lösung, die den Versicherungsgedanken in den Vordergrund stellt und eine Finanzierung über Prämien für Männer und Frauen vorsieht. Vehemente Kritik an der gesamten Vorlage übte der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeberorganisationen. Er schlug vor zu prüfen, ob die heutige Rechtslage, ergänzt durch das Krankenversicherungsgesetz, den Verfassungsauftrag von 1945 nicht bereits erfülle.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)