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Un an après le vote du 18 juin 2017 à Moutier, le processus de transfert de la ville dans le canton du Jura n’a pas avancé comme prévu. De nombreux recours déposés contre le vote sont encore pendants. Les deux cantons n’ont pas encore entamé les discussions relatives au concordat intercantonal. Ils attendent de connaître le sort des sept derniers recours encore à traiter. La préfecture du Jura bernois statuera sur ceux-ci en automne. Le processus de transfert pourra, dès lors, reprendre son cours. Toutefois, les décisions de l’entité judiciaire pourraient également faire l’objet de nouveaux recours et aller jusqu’au Tribunal fédéral. Le délai pour le transfert officiel de la Ville de Moutier, fixé au 1er janvier 2021, ne semble plus réaliste.

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Par 51 voix et 7 abstentions, le Parlement jurassien accepte, en octobre, l'abrogation de l'arrêté du 25 mars 1994 relatif à l'institutionnalisation du dialogue jurassien et à la création de l'Assemblée interjurassienne (AIJ). Comme convenu par les cantons du Jura et de Berne, l'accord devait être dénoncé à la suite des votes de Moutier, Belprahon et Sorvilier. Les membres du Parti chrétien-social indépendant, jugent l'abrogation prématurée en raison des recours encore pendants relatifs au vote communaliste de Moutier.
Lors de la cérémonie officielle – en présence de la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga et des présidents des délégations aux affaires jurassiennes des gouvernements bernois et jurassiens – Dick Marty (TI, plr), le président de l'AIJ, a présenté le bilan de cette entité. Celui-ci relate le contexte historique, l'institutionnalisation du dialogue interjurassien au sein de l'AIJ et la collaboration interjurassienne notamment. Le message formulé par l'organe est de "maintenir le dialogue et pérenniser l'esprit qui a prévalu durant 23 ans". La signature de l'acte de dénonciation par Simonetta Sommaruga, Nathalie Barthoulot (JU, ps), Bernhard Pulver (BE,verts) et les deux chanceliers cantonaux, règle la question jurassienne sur le plan institutionnel.

Abrogation de l'arrêté du 25 mars 1994
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Mit gemischten Gefühlen wurde dem Wiener Kongress im Kanton Jura gedacht. Zwar wurden vor 200 Jahren auf der einen Seite die unter dem Bistum Basel stehenden Gebiete des heutigen Kantons Jura und des französischsprachigen Teils des Kantons Bern der Eidgenossenschaft zugewiesen und damit verhindert, dass die Bevölkerung dieser Gebiete unter französische Herrschaft und in gewalttätige Kriege geriet. Die Zuteilung der Gebiete zum Kanton Bern war auf der anderen Seite aber auch der Ursprung der Jurafrage: Spannungen zwischen dem katholischen Nord- und dem protestantischen Südjura wurden schon rasch nach 1815 spürbar und kulminierten ein erstes Mal in der militärischen Besetzung durch Berner Truppen im Rahmen des Kulturkampfes von 1870. Hätte der Bischof von Basel vor 200 Jahren seinen Einfluss geltend machen können, hätte die Geschichte der Region wohl einen ganz anderen Verlauf genommen. Die im Rahmen des Wiener Kongresses ebenfalls diskutierte Idee eines unabhängigen Kantons mit Biel als Hauptstadt scheiterte nicht zuletzt an der militärischen und politischen Schwäche des ehemaligen Bistums.
Eine 200-Jahr-Feier des Beitritts des Juras zur Schweiz wurde – anders etwa als in den Kantonen Wallis, Neuenburg und Genf, die ebenfalls mit dem Wiener Kongress der heutigen Schweiz zugeschlagen wurden – nicht begangen. In seiner Antwort auf eine Interpellation der SVP gab der Berner Regierungsrat zu Protokoll, nie um Feierlichkeiten ersucht worden zu sein und aus politischen Überlegungen auch darauf verzichten zu wollen.

Jurafrage und Wiener Kongress

Der Regierungsrat hatte in seinem Programm vom 17. März 1967 zwei Wege ins Auge gefasst, auf denen eine Lösung gesucht werden sollte: Einerseits die Durchführung verschiedener Reformen im Rahmen der bernischen Zuständigkeit und anderseits die Veranstaltung eines Plebiszits, in welchem die Stimmbürger der jurassischen Amtsbezirke endgültig über die Bildung eines eigenen Kantons abstimmen würden. Um die Ausgestaltung dieser beiden Wege und um die Frage der Priorität ergaben sich nun Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kommission Petitpierre und der bernischen Regierung. Die Vier Weisen vertraten die Auffassung, dass die Reformpläne für den Jura sich zu einem Autonomiestatut verdichten sollten, das geeignet wäre, die Einheit des Juras zu erhalten und damit die Jurafrage dauerhafter zu lösen, als es ein Entscheid über die blosse Alternative Trennung oder Aufrechterhaltung des Status quo vermöchte. Sie schlugen deshalb vor, dass ein solches Jurastatut auch bundesrechtliche Neuerungen einschliesse und dass seiner Einführung eindeutig der zeitliche Vorrang vor einem Trennungsverfahren gegeben werde; in der Trennungsfrage sodann hielten sie eine Differenzierung nach Amtsbezirken für erforderlich, damit nicht eine knappe gesamtjurassische Mehrheit über das Schicksal einer regional konzentrierten Minderheit entscheide. Der bernische Regierungsrat akzeptierte die Idee des Autonomiestatuts und das Prinzip des amtsbezirkweisen Plebiszits; er beharrte aber darauf, dass über die Trennungsfrage schon vor der rechtsgültigen Verabschiedung des Jurastatuts abgestimmt werde.

Die beiden Instanzen gaben kurz nacheinander ihre Stellungnahmen bekannt: die Kommission der Guten Dienste im Juni; die bernische Regierung im Juli. Die Vier Weisen veröffentlichten einen ersten Bericht, in welchem die Ausarbeitung eines Autonomiestatuts unter Mitwirkung aller Betroffenen vorgeschlagen wurde. Als Hauptelemente eines solchen Statuts, über dessen Inhalt sie einen weiteren Bericht ankündigten, empfahlen sie einen besonderen jurassischen Wahlkreis für die Bestellung der Regierungs- und der Nationalräte, einen jurassischen Rat mit vorwiegend konsultativen Befugnissen sowie ein jurassisches Verwaltungszentrum. Die Trennungsfrage sollte unmittelbar nach der Einführung des Statuts zur Abstimmung gebracht werden. Der bemische Regierungsrat dagegen beantragte einen Verfassungszusatz, der das Trennungsverfahren festlegte: Volksbefragung über die Trennung im Gesamtjura (auf Grund eines Volksbegehrens oder auf Anordnung der Regierung) nach einer grundsätzlichen Stellungnahme des Grossen Rates zu einem Regierungsratsbericht über das Jurastatut – Initiativrecht der einzelnen Amtsbezirke und danach auch der an der Trennungslinie gelegenen Gemeinden zur Bestimmung ihrer Kantonszugehörigkeit, wobei Laufen der Anschluss an einen dritten Kanton freistünde – Wahl eines Verfassungsrates im Gebiet eines allfälligen jurassischen Kantons – Ausarbeitung einer Verfassung und Genehmigung derselben durch die Stimmberechtigten dieses Gebiets. Zur Gewährleistung freier Volksentscheide war vorgesehen, die erforderlichen Urnengänge unter eidgenössische Kontrolle zu stellen und den Regierungsrat zur Anordnung der brieflichen Stimmabgabe zu ermächtigen.

Weg zum Selbstbestimmungsrecht in der Jurafrage

Das Aktionsprogramm der Sozialdemokraten präsentiert sich in mancher Hinsicht als Gegenstück zum freisinnigen Wahlmanifest. Übereinstimmung herrscht zwar in der Sicht von der Dynamik unserer Zeit. Grosse Differenzen ergeben sich dagegen in der Empfehlung der politischen Mittel. Anpassung an die Dynamik der Zeit erreicht man nach dem Aktionsprogramm nur durch «demokratische Wirtschaftsplanung». Sie erfordert eine klare Unterordnung von Gewinn- und Einzelinteressen unter ein Inventar von Gemeinschaftsaufgaben. Gesamthaft gesehen, beschränkte sich also auch die Sozialdemokratie auf eine zeitgemässe Interpretation ihrer 1959 neu formulierten Doktrin. Sie wich eindeutigen Alternativen ebenso aus wie andere Parteien.

Der Parteitag der schweizerischen Sozialdemokratie, der am 21. Mai unter der Leitung von Parteipräsident Nationalrat Fritz Grütter (sp, BE) in Zürich tagte, hiess zwar das Parteiprogramm einstimmig gut. Im übrigen bot er aber — im Gegensatz zu den Konventen der Schwesterparteien — das Bild einer belebten, ja von inneren Spannungen bewegten Partei. Der Parteivorstand geriet bei verschiedenen Abstimmungen über Sektionsanträge in Minderheit, und zwar in einem Verhältnis von 1 zu 3 oder 4 (Aufhebung der betriebsweisen Plafonierung, grundsätzliche Überprüfung der Landwirtschaftspolitik unter Berücksichtigung der Integrationsprobleme, Kampf für existenzsichernde Renten der AHV).

Die Spannungen innerhalb der Sozialdemokratie machten sich nicht nur am Parteitag, sondern auch bei Wahlen bemerkbar. Im Wallis und Tessin endeten Aktionen von dissidenten Gruppen mit Ausschlüssen.

Nicht aus der Partei, aber aus der bernischen Grossratsfraktion ausgeschlossen wurden die beiden Grossräte Gassmann (BE, sp) und Villard (BE, sp). Sie hatten es unterlassen, der Fraktion ihre parlamentarischen Vorstösse statutengemäss vor dem Einreichen zu unterbreiten. Ganz offensichtlich waren aber die Disziplinarfragen bei diesen Ausschlüssen nur ein Symptom für tiefer liegende Differenzen.
Im Falle Gassmann manifestierten sich die bisher immer noch notdürftig ausgeglichenen Gegensätze zwischen separatistischen und berntreuen Anhängern innerhalb der jurassischen Sozialdemokratie, die sich bereits in den Nationalratswahlen bemerkbar gemacht hatten.
Der Fall Villard war ein weiteres Zeichen für den seit Jahren schwelenden Streit innerhalb der Bieler Sozialdemokratie, auf den wir in der letztjährigen Jahreschronik eingegangen sind. Villard ist Exponent der avantgardistischen Sektion Madretsch, die ihre Aufgabe darin sieht, gegen das «sozialistische Establishment» in Biel (repräsentiert in den Sektionen Mett, Bözingen und Stadt Biel) und darüber hinaus in Kanton und Bund zu demonstrieren. Sie ist ein Sammelbecken sozialistischer Nonkonformisten verschiedenster Färbungen, auch Anhänger kommunistischer Varianten eingeschlossen.

Der im Dezember 1967 neu gewählte Präsident der Bieler Gesamtpartei möchte versuchen, die Konflikte, soweit sie persönlich bedingt sind, zu versachlichen. Dass Sachliches und Persönliches aber nicht leicht auseinanderzuhalten sind, zeigt etwa die fristlose Entlassung Ahmad Hubers (BE, sp) als Mitarbeiter beim sozialdemokratischen Bundesstadtpressedienst. Ahmad, früher Albert Huber, der unter dem Pseudonym Georg Berner in der Zürcher Woche gewirkt hatte, betätigt sich nun unter dem zweiten Pseudonym Urs Schweizer bei der National-Zeitung. Die Entlassung scheint bedingt durch seine satirischen Kommentare zu einer Artikelserie, in der sich die schweizerischen Parteien vorstellten. Sie erscheinen manchem Leser freilich weniger satirisch als zynisch.

An der Jahresversammlung der Schweizerischen Vereinigung für politische Wissenschaft vom 9. März 1968 bekannte der Direktor des sozialistischen Parteiorgans Peuple-Sentinelle, René Meylan (NE, sp), der Sozialdemokrat habe zwei Seelen in seiner Brust. Seiner ideologischen Herkunft entsprechend, wolle er die sozialistische Gesellschaftsordnung verwirklichen, seiner jetzigen politischen Stellung nach aber möchte er als Angehöriger einer mitverantwortlichen Regierungspartei dem bestehenden Staate dienen. Damit ist der tiefere Grund der Spannungen innerhalb der Sozialdemokratie in lapidarer Kürze formuliert worden.
Es ist derselbe Zwiespalt, der auch die Zürcher Sozialdemokratie bei den Kantons-, National- und Ständeratswahlen in eine offene Krise führte. Der kantonale Parteisekretär Ueli Götsch, der vielen doktrinär orientierten Sozialdemokraten bestenfalls als guter Liberaler gilt, und der Volksrechtredaktor Ulrich Kägi, der in einer Artikelserie «Sozialismus heute» den Kapitalismus als die dem Industriezeitalter am besten angepasste Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung bezeichnete und damit die Anerkennung der NZZ fand, wurden im «Profil» mit einem «Ordnungsruf von links» zurechtgewiesen. Götschs These von den wechselnden Wahlbedürfnissen, welcher der Weltwocheredaktor R. Bigler seine Nomination zum sozialdemokratischen Ständeratskandidaten verdankte, rief der Gegenthese Lienhards, die Sozialdemokratie habe eine «bewusste Alternative zur bürgerlichen Politik» zu bringen.
In der Westschweiz zeigte der linke Flügel der Sozialdemokratie eine gewisse Bereitschaft, den Bündnisangeboten der PdA in Genf, in der Waadt und in Neuenburg entgegenzukommen.
In Neuenburg führte die Offerte einer Listenverbindung zwischen POP und Sozialdemokratie zu heftigen Diskussionen am ausserordentlichen kantonalen Parteikongress. Sie wurde aber mit 49 gegen 45 Stimmen abgelehnt.

Sozialdemokratische Partei (SP) 1967