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Mit einer Motion wollte Corrado Pardini (sp, BE) eine Lohngrenze für Kader von bundesnahen Betrieben einführen. Als Referenz für eine Obergrenze sollte der Lohn eines Bundesratsmitglieds dienen. Pardini nannte in seinem Antrag die Zahl von CHF 500'000. Er sehe nicht ein, weshalb Topmanager von Unternehmen mehr verdienen sollen als die politisch für diese Unternehmen verantwortlichen Bundesrätinnen und Bundesräte. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion.
Finanzminister Ueli Maurer legte in der nationalrätlichen Debatte während der Wintersession 2017 dar, dass die Regierung eine Begrenzung als falsch erachte. Es dürfte schwierig sein, den Lohn eines Bundesratsmitglieds, der zum Beispiel auch das Ruhegehalt beinhaltet, zu berechnen. Es sei zudem wesentlich einfacher, Bundesrätinnen und Bundesräte zu finden als CEOs für die Bundesbetriebe. Ein Lohndeckel könnte die Suche nach geeignetem Managementpersonal erschweren. Der Nationalrat folgte allerdings mit 111 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen Pardinis Antrag, der damit an den Ständerat ging. Zustimmung erhielt die Motion von den geschlossenen Fraktionen der Grünen und der SP sowie einer sehr starken Mehrheit der SVP-Fraktion.
Für Verwirrung hatte der Umstand gesorgt, dass Pardini seine Motion vorerst mit einem Verweis auf die sehr ähnliche parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zurückgezogen hatte, sie dann aber trotzdem aufrechterhielt und es zum Schluss zur Abstimmung kam.

Lohngrenze für Kader von bundesnahen Betrieben

Zur Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft für eine zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und die angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen erachtete die SiK-NR die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage als nicht zielführend. Stattdessen beantragte sie der FK-NR im Rahmen deren Beratungen des Voranschlages 2017 die Aufstockung des Grenzwachtkorps um 36 Stellen. Die Finanzkommission lehnte diesen Antrag jedoch ab, worauf die SiK-NR denselben selbst direkt bei der Beratung des Voranschlages 2017 stellte, damit jedoch in der Einigungskonferenz scheiterte.

Im Mai 2017 wurde auch vom Kanton St. Gallen eine Standesinitiative (Kt.Iv. 17.311) eingereicht, die ebenfalls eine Aufstockung des Grenzwachtkorps forderte. Diesem Vorstoss gab der Ständerat im Herbst 2017 keine Folge, nachdem seine vorberatende SiK versprochen hatte, sich vom EFD über die Entwicklungen im Personalbestand des Grenzwachtkorps und einen allfälligen Aufstockungsbedarf ins Bild setzen zu lassen und, sollte letzterer gegeben sein, bei den Beratungen des Voranschlags 2018 einen entsprechenden Antrag einzureichen.

Als sich die SiK-NR im Oktober 2017 mit den beiden Standesinitiativen befasste, beschloss sie, der FK-NR 30 zusätzliche Stellen für das Grenzwachtkorps zu beantragen oder, sollte die Finanzkommission den Antrag ablehnen, diesen selbst in die Beratungen zum Voranschlag 2018 einzubringen. Gleichzeitig beantragte sie dem Nationalrat, die Standesinitiative aus Basel-Landschaft abzuschreiben und jener des Kantons St. Gallen keine Folge zu geben, da mit dem Aufstockungsantrag im Rahmen des Voranschlages 2018 dem Anliegen Rechnung getragen werde.

Nachdem die Aufstockung jedoch wider der allgemeinen Erwartung bei den Beratungen des Voranschlages 2018 erneut gescheitert war, beschäftigte sich in der Wintersession 2017 der Nationalrat mit den beiden Vorstössen. Die grosse Kammer stimmte einem Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zu, der verlangte, die beiden Standesinitiativen von der Traktandenliste zu nehmen. Damit wollte man die Möglichkeit erhalten, das Anliegen nochmals zu behandeln und im Falle des St. Galler Vorstosses einen ordnungsgemässen Antrag auf Folgegeben zu stellen.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Die Devise «Schuster, bleib bei deinem Leisten!» soll gemäss Nationalrat Marco Romano (cvp, TI) in Bezug auf das Grenzwachtkorps gelten. Mit einer im Frühjahr 2017 eingereichten Motion mit ebendiesem Titel forderte er den Bundesrat auf, Massnahmen zu treffen, damit das Grenzwachtkorps sich auf seine Kernaufgaben – Grenzkontrolle und Registrierung der einreisenden Migrantinnen und Migranten – konzentrieren könne. Der seit Monaten grosse Migrationsdruck an der Schweizer Grenze führe dazu, dass sich das Grenzwachtkorps zunehmend auch mit logistischen Aufgaben belastet sehe, zum Beispiel mit der Überwachung der Empfangszentren oder mit Personentransporten. Von diesen Aufgaben müsse das Grenzwachtkorps befreit werden, damit es an der Grenze nicht an Personal mangle, so der Motionär. Der Bundesrat bestätigte, dass diese zusätzlichen Aufgaben, solange sie keinen direkten hoheitlichen Bezug hätten, von anderen Sicherheitskräften übernommen werden könnten und beantragte die Annahme der Motion. Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli (gp, ZH) bekämpfte den Vorstoss. Er sah darin eine unnötige «Stellvertreterauseinandersetzung um die Frage, ob wir die Arbeit und die schwierige Situation des Grenzwachtkorps ernst nehmen», denn nicht-hoheitliche Aufgaben würden zum Teil bereits heute ausgelagert; die Motion brauche es schlichtweg nicht. Bundesrat Ueli Maurer nutzte sein Votum im Nationalrat indes auch dafür, dem Grenzwachtkorps «für die hervorragende Arbeit» zu danken. Die Motion gehe in die richtige Richtung. Mit 148 zu 22 Stimmen bei 10 Enthaltungen nahm die grosse Kammer den Vorstoss in der Herbstsession 2017 an. Der Ständerat stimmte ihm in der darauffolgenden Wintersession ebenfalls zu.

Grenzwachtkorps. Schuster, bleib bei deinem Leisten! (Mo. 17.3188)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

In Erfüllung des Postulats 13.4011 der RK-NR, das auf die Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter zurückging, veröffentlichte der Bundesrat Ende 2017 einen Bericht über den besseren strafrechtlichen Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt. Darin setzte er die wahrgenommene Zunahme an Gewaltbereitschaft und Abnahme an Respekt gegenüber Repräsentantinnen und Repräsentanten der Staatsgewalt mit einem allgemeinen gesellschaftlichen Wertewandel in Verbindung und bedauerte, dessen vielfältige Ursachen nicht in einem Postulatsbericht ergründen zu können. Dennoch sei sich der Bundesrat seiner Verantwortung bewusst und setze alles daran, um Gewalt an Staatsangestellten zu verhindern. Aufgrund der föderativen Kompetenzverteilung verfüge er jedoch nur über einen eingeschränkten Handlungsspielraum, den er mit den beiden StGB-Revisionsprojekten zur Änderung des Sanktionenrechts und zur Harmonisierung der Strafrahmen derzeit ausgeschöpft habe. Der Schutz der Staatsangestellten könnte darüber hinaus aber in drei Bereichen ausserhalb des Strafrechts verbessert werden, so das Fazit: erstens über die Verstärkung der gesellschaftspolitischen Gewaltprävention durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und entsprechende Sensibilisierungsmassnahmen, zweitens über wissenschaftliche, statistische Analysen, die den zurzeit fehlenden, lückenlosen Überblick über die gesamtschweizerische Situation bieten könnten und drittens über organisatorische und baulich-technische Massnahmen für ein strategisches Risikomanagement der Verwaltungsstellen.

Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt (Po. 13.4011)
Dossier: Stopp der Gewalt gegen die Polizei
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Nachdem der Ständerat seine Debatte des Voranschlags 2018 nach vier Stunden beendet hatte, machte sich tags darauf der Nationalrat zu einer schliesslich fast zwölfstündigen Debatte inklusive Nachtsitzung auf, in deren Rahmen er über 80 Minderheitsanträge behandelte. Dies hatte bereits im Vorfeld zu Kommentaren geführt. Finanzminister Maurer hatte den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in Bezug auf die Budgetdebatte geraten, ihren Schlafsack einzupacken, Ständerat Comte (fdp, NE) verstand den „Basar“ und die „Quasi-Hysterie“ im Nationalrat als Anzeichen für dessen fehlenden Willen zur Kompromisssuche.
Die grosse Kammer hatte zuerst einen Rückweisungsantrag Meyer (sp, ZH) zu behandeln, gemäss dem der Bundesrat beauftragt werden sollte, den K-Faktor, den Konjunkturfaktor, den wirtschaftlichen Prognosen anzupassen und nach oben zu korrigieren, bei den Teuerungskürzungen die bereits im Rahmen des Stabilisierungsprogramms erfolgte Teuerungskorrektur von 0.7 Prozent in Betracht zu ziehen sowie auf die Kürzungen im Eigenbereich und bei den gezielten Massnahmen zu verzichten. Der K-Faktor erlaube es dem Bund, antizyklisch zu handeln, somit sollen in konjunkturell schlechteren Situationen die Einnahmen auch einmal die Ausgaben übersteigen dürfen. Unter Berücksichtigung des höheren K-Faktors für das Jahr 2018 sei es somit möglich, auf Kürzungen zu verzichten. Mit 134 zu 52 Stimmen (bei einer Enthaltung) sprach sich der Nationalrat jedoch gegen den Widerstand der SP- und der Grünen-Fraktion deutlich gegen eine Rückweisung des Budgets aus.
Die Detailberatung war anschliessend aufgrund der zahlreichen Minderheitsanträge in sechs thematische Blöcke gegliedert. Im Allgemeinen lehnte der Nationalrat die Minderheitsanträge auf (zusätzliche) Kürzungen von der rechten sowie auf eine Reduktion der beantragten Kürzungen von der linken Ratsseite beinahe durchgehend ab und folgte mehrheitlich dem Ständerat. Im ersten Block zu den Querschnittsmassnahmen wurden nur wenige Differenzen zum Ständerat geschaffen. Eine davon betraf die Einlage in die Publica respektive die Lohnmassnahmen beim Bundespersonal, wie sie auch für den Nachtrag II zum Voranschlag 2017 relevant sind. Diesbezüglich wollte Alois Gmür (cvp, SZ) mittels eines Ordnungsantrags, gemäss dem zuerst über die Einlage in die Publica und anschliessend über die Lohnmassnahmen abgestimmt werden sollte, sicherstellen, dass nur einer der beiden Vorschläge angenommen würde, aber nicht beide. Das Bundespersonal solle entsprechend nicht leer ausgehen, jedoch auch nicht übervorteilt werden. Nach Annahme des Ordnungsantrags entschied sich eine aus Mitgliedern der SVP-, FDP- und GLP-Fraktionen bestehende Mehrheit für den anfänglichen Vorschlag des Bundesrates, der Lohnmassnahmen in der Höhe von knapp CHF 33 Mio., dafür keine zusätzliche Einlage in die Publica vorsah, und schuf damit eine gewichtige Differenz zum Ständerat. Eine weitere Differenz kam durch die Zustimmung einer nationalrätlichen Mehrheit aus Mitgliedern der SVP-, FDP- und BDP-Fraktionen zur Änderung des Sollwerts bei der Personalbedarfsplanung zustande: Neu darf diese nicht mehr um maximal 2 Prozent, sondern nur noch um 1 Prozent von den budgetierten Beträgen abweichen.
Im zweiten Block wurden die Ausgaben im Rahmen von Beziehungen zum Ausland behandelt, wo vor allem die Umwandlung der Darlehen an die Sifem, wie sie bereits im Rahmen des Stabilisierungsprogramms angedacht worden war, sowie die Kürzungsanträge beim Seco und der Entwicklungshilfe für Gesprächsstoff sorgten. Differenzen zum Ständerat wurden allerdings keine geschaffen, unter anderem lehnte der Nationalrat einen Vorschlag seiner FK-NR zur Reduktion des Transferaufwands des EDA um CHF 100 Mio. ab. Auch bezüglich der Umwandlung des Darlehens der Sifem in Aktienkapital stimmte der Nationalrat nicht der knappen Mehrheit der FK-NR zu, welche die Ablehnung der Umwandlung beantragt hatte, sondern einem Minderheitsantrag Vitali (fdp, LU), der dem Ständerat folgen und das Aktienkapital der Sifem zusätzlich um CHF 150 Mio. erhöhen wollte. Zuvor waren jedoch erneut Stimmen laut geworden, welche die Umwandlung der Sifem kritisierten – von linker Seite aufgrund der Angst, dass dadurch weniger Geld für die klassische Entwicklungshilfe vorhanden sein könnte, und von rechter Seite, weil der Bund durch eine Umwandlung in Aktienkapital die Hauptlast des Risikos trage.
Der dritte Block beinhaltete die soziale Wohlfahrt und damit die im Vorfeld am stärksten diskutierte Frage, was mit den durch die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 freigewordenen CHF 442 Mio. geschehen soll. Eine so genannte unheilige Allianz zwischen der SVP- und der SP-Fraktion, unterstützt von der Grünen-, der GLP- sowie von Teilen der CVP-Fraktion, entschied sich dafür, den zwei Minderheitsanträgen Nordmann (sp, VD) und Aeschi (svp, ZG) zu folgen (130 zu 63 Stimmen, 1 Enthaltung) und diese Gelder der AHV zukommen zu lassen. Dies würde jedoch eine gesetzliche Grundlage erfordern, die im Laufe des Jahres 2018 mittels einer parlamentarischen Initiative geschaffen werden sollte.
Deutlich mehr – wenn auch finanziell weniger gewichtige – Differenzen zum Erstrat wurden im vierten, fünften und sechsten Block geschaffen. Bezüglich der Landwirtschaft stellte sich der Nationalrat wenig überraschend gegen die Kürzungen des Ständerats bei den Direktzahlungen, bei den landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen sowie bei weiteren kleineren Beträgen in der Landwirtschaft. Im Bereich Bildung und Forschung folgte die grosse Kammer nicht allen Korrekturen des Ständerats, der die Sparanstrengungen des Bundesrates vielerorts reduziert hatte, zeigte sich aber in diesem Bereich mehrheitlich doch grosszügiger als der Bundesrat. Dafür beschloss er, verschiedene Einrichtungen (Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft, Schweizerisches Sozialarchiv, Stiftung schweizerischer Theatersammlung, Vitrocentre de Romont und Swisspeace) von der Liste der Forschungseinrichtungen mit nationaler Bedeutung zu streichen, ihre Finanzierung in den Finanzplanjahren laufend zu reduzieren und schliesslich auslaufen zu lassen. Zudem entschied sich der Nationalrat, entgegen den Beschlüssen des Ständerats, bei den Globalbudgets der Steuerverwaltung und der Finanzkontrolle mehr und stattdessen bei der Zollverwaltung weniger zu sparen. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Mehrheit der FK-NR zur Aufhebung des Büros für Konsumentenfragen.
Insgesamt schuf der Nationalrat somit 30 Differenzen zum Ständerat und entschied sich, CHF 225 Mio. mehr auszugeben als der Bundesrat und CHF 585 Mio. mehr als die FK-NR vorgeschlagen hatte. Mit 124 zu 66 Stimmen aus der SVP-Fraktion (bei drei Enthaltungen) verabschiedete er seinen Voranschlag, der ein Defizit von CHF 122 Mio., aber einen strukturellen Überschuss von CHF 21 Mio. beinhaltete.

Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 (BRG 17.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2018: Voranschlag und Staatsrechnung

Auch im Nationalrat drehte sich die Debatte zum Nachtrag II zum Voranschlag 2017 beinahe ausschliesslich um die Abfederung der Senkung des technischen Zinssatzes der Publica. Im Unterschied zum Ständerat folgte der Nationalrat der Nachmeldung des Bundesrates für den Voranschlag 2018, welche dieser nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 durch das Volk nachträglich eingereicht hatte, nicht. Vielmehr konnte eine aus den SVP-, FDP- und GLP-Fraktionen bestehende Mehrheit die im ursprünglichen Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Lohnerhöhungen um 0.6 Prozent mit 109 zu 90 Stimmen durchsetzen. Das würde den Bund CHF 32 Mio pro Jahr kosten. Dadurch wird die Einlage von CHF 70 Mio. im Nachtrag II genauso hinfällig wie die CHF 70 Mio. und CHF 26 Mio. für den Voranschlag 2018 respektive den Finanzplan 2019-2021. Ansonsten schuf der Nationalrat keine weiteren Differenzen zum Ständerat und sprach sich in der Gesamtabstimmung deutlich für den Nachtrag II zum Voranschlag 2017 aus.

In der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens folgte die FK-SR dem Vorschlag des Nationalrats, die Einlage in die Publica durch die ursprünglich vorgesehenen Lohnmassnahmen zu ersetzen. In der Ständeratsdebatte kündigte Finanzminister Maurer jedoch an, dass das Thema Publica damit womöglich noch nicht vom Tisch sei: Die Probleme der Publica seien mit dieser Entscheidung noch nicht gelöst. Dennoch nahm der Ständerat diesen Vorschlag des Nationalrats und auch den Nachtrag II zum Voranschlag 2017 an. Das Parlament bewilligte folglich Nachtragskredite zum Voranschlag 2017 in der Höhe von CHF 46.9 Mio.

BRG Nachtrag II zum Voranschlag 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

Der Nachtrag II zum Voranschlag 2017 beinhaltete neun Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt CHF 107 Mio. Mehr als die Hälfte davon (CHF 60 Mio.) beantragte das Eidgenössische Personalamt zur Abfederung der Senkung des technischen Zinssatzes bei der Pensionskasse des Bundes, der Publica. Der Bundesrat wollte die für die Versicherten dadurch entstehenden Leistungseinbussen von 10 Prozent durch eine einmalige Einlage von CHF 160 Mio. auf die Altersguthaben und durch eine Erhöhung der Sparbeiträge auf maximal 5 Prozent reduzieren. Dies sollte mittels dreier Tranchen in den Jahren 2017 (70 Mio.), 2018 (70 Mio.) und 2019 (26 Mio.) geschehen, wovon CHF 10 Mio. der ersten Tranche mit den Sammelkrediten des EPA kompensiert würden. Im Gegenzug würden die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung in Übereinstimmung mit der Motion Dittli (fdp, UR) 2018 auf einen Teuerungsausgleich verzichten.
Weitere CHF 32 Mio. beantragte der Bundesrat nachträglich für Zahlungen bezüglich der Erweiterung der EU, wobei dieser Kredit grösstenteils Rückerstattungen an die Partnerstaaten für deren Projektausgaben beinhaltete. Dieser Nachtrag war nötig geworden, weil provisorische Auszahlungspläne oft nicht eingehalten werden konnten, sei es aufgrund von Projektverzögerungen durch komplexe Beschaffungsverfahren und Einsprüche, aufgrund der Frankenaufwertung oder weil für das Jahr 2016 geplante Auszahlungen aufgrund von Verzögerungen erst im Jahr 2017 getätigt werden konnten.
Die restlichen knapp CHF 15 Mio. verteilten sich auf sieben weitere Projekte. Der Kredit zur Zahlung von Vergütungszinsen in der Höhe von CHF 6.2 Mio. war mit der Autorisierung der FinDel bereits als Vorschuss ausbezahlt worden. Die Vergütungszinsen werden aufgrund des NFB in einem eigenen Kredit verbucht, jedoch war im Voranschlag 2017 aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids zur Umsatzabgabe und eines Rechtsfalls bei der Mehrwertsteuer zu wenig Geld budgetiert worden. Da aber die Vergütungszinsen jeweils innert 30 Tagen fällig werden, war ein Vorschuss nötig geworden.

In der Wintersession 2017 behandelte zuerst der Ständerat das Geschäft gemeinsam mit dem Voranschlag 2018. Umstritten waren lediglich die flankierenden Massnahmen zur Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica. Eine Minderheit Hegglin (cvp, ZG), unterstützt von Werner Hösli (svp, GL), beantragte, diesen Nachtragskredit abzulehnen. Beide Ständeräte betonten, dass es für sie – und offensichtlich auch für die Bundesverwaltung, die ihnen keine entsprechenden Unterlagen in nützlicher Frist liefern konnte – schwierig sei, „den Beschluss und seine Folgen im Vergleich zu Leistungen anderer Körperschaften ein[zu]schätzen“. Bisher seien aber die Vorsorgewerke des Bundes grosszügig gewesen, vermutlich auch deutlich grosszügiger als diejenigen der Steuerzahler. Zudem würden diese Einlagen nicht zur Stabilisierung der Kasse beitragen, so dass bei einer paritätischen Ausfinanzierung einer allfälligen zukünftigen Unterdeckung der Bund wiederum werde zahlen müssen. Aus einem anderen Gesichtspunkt kritisierte Christian Levrat (sp, FR) den Vorschlag: Dadurch dass die Rekapitalisierung auf Kosten des Teuerungsausgleichs – der 2018 etwa CHF 33 Mio. ausmache – zustande komme, sei der hier bezahlte Betrag in fünf Jahren bereits wieder hereingeholt. Somit würde die Senkung des technischen Zinssatzes in den kommenden Jahren ausschliesslich von den Arbeitnehmenden bezahlt. Dies sei ein schlechter Deal für die Bundesangestellten. Zudem lägen die Leistungen der Publica höchstens im Mittelfeld, vor allem verglichen mit Pensionskassenleistungen von Grossunternehmen. Finanzminister Maurer betonte, dass dieses Paket eine Kompromisslösung mit den Personalverbänden darstelle und der Bund bei Lohnerhöhungen im Vergleich zur Privatwirtschaft eher hinterherhinke. Auch der Bund sei aber darauf angewiesen, die besten Mitarbeitenden anheuern zu können. Zudem hätten die Bundesangestellten seit dem Jahr 2000 deutlich mehr an den Primatwechsel bezahlt als der Bund. Wie bereits die FK-SR entschied sich auch der Ständerat, dem Bundesrat in diesem Anliegen zu folgen. Mit 24 zu 19 Stimmen (2 Enthaltungen) nahm er den Nachtragskredit an.

BRG Nachtrag II zum Voranschlag 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

Der Bericht des Bundesrates zum Voranschlag 2018 stellte Einnahmen von CHF 71.3 Mia. Ausgaben von 71.2 Mia. gegenüber und erfüllte somit durch ein positives Finanzsaldo von CHF 103 Mio. die Vorgaben der Schuldenbremse. Die im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich höheren Einnahmen und Ausgaben sind auf zwei haushaltsneutrale Sonderfaktoren zurückzuführen: die Integration des Netzzuschlagsfonds von CHF 1.1 Mia. in den Bundeshaushalt sowie die Umwandlung des Darlehens der Sifem AG über CHF 374 Mio. in Aktienkapital. Im Gegenzug sind auch die im letztjährigen Stabilisierungsprogramm beschlossenen Sparmassnahmen von rund einer Milliarde Franken enthalten. Zudem hatte der Bundesrat verglichen mit dem Voranschlag 2017 Kürzungen bei den ungebundenen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, der Landwirtschaft und der Bildung vorgenommen.
Unklar war, wie die durch die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020 frei gewordenen Mittel von CHF 442 Mio. verwendet werden sollen. Der Bundesrat schlug in einer Nachmeldung vor, den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag von CHF 295 Mio. in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) einzubezahlen und den Rest für den Schuldenabbau zu verwenden. Dadurch gewänne man gemäss Finanzminister Maurer mehr Flexibilität für die Zukunft, ohne dass man jetzt aufgrund der Schuldenbremse andernorts stärker sparen müsse. Die FK-NR beantragte hingegen in einer Kommissionsinitiative (Pa.Iv. 17.496), diese Mittel 2018 einmalig dem AHV-Fonds zukommen zu lassen. Da dies zwingend einer Gesetzesänderung bedürfte, die Summe mit lediglich einem Prozent der Jahresausgabe der AHV deren Probleme nicht lösen könne und sich das Parlament erst kürzlich mit der Problematik von gebundenen Ausgaben beschäftigt hatte, lehnte die FK-SR diesen Vorschlag jedoch ab.

In der Ständeratsdebatte erklärte Kommissionspräsidentin Anita Fetz (sp, BS), dass sich die FK-SR bei ihren Änderungsanträgen gegenüber dem Bundesratsvorschlag auf einige Schwerpunkte beschränkt habe. Vor allem im Bereich Bildung, Forschung und Innovation wolle sie weniger sparen als der Bundesrat, wodurch der Aufwand insgesamt um CHF 70 Mio. und die Einnahmen um CHF 150'000 steigen würden. In der Folge meldeten sich verschiedene Redner zu Wort, um auf in ihren Augen in der Budgetdebatte benachteiligte respektive übervorteilte Bereiche – allen voran die Landwirtschaft und die Armee respektive die Bildung und die Beziehungen zur EU – hinzuweisen. Finanzminister Maurer verdeutlichte, dass der Voranschlag 2018 kein neues Sparprogramm sei. Vielmehr habe der Bundesrat Umschichtungen vorgenommen, die durch Ausgaben in anderen Bereichen (CHF 0.8 Mia. für den NAF, CHF 0.2 Mia. mehr für Asylausgaben, CHF 0.5 Mia. für die AHV) in Kombination mit der Schuldenbremse nötig geworden seien. In den übrigen Bereichen habe man lediglich den vom Parlament durch Annahme der Motion Dittli erteilten Auftrag erfüllt und den Teuerungsausgleich der erwarteten geringeren Teuerung angepasst. In der Folge unterstützte der Ständerat den Bundesrat in den meisten Punkten. Er stimmte der Einlage von zwei Dritteln der durch die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 freigewordenen 442 Mio. in den BIF zu und akzeptierte auch den bundesrätlichen Vorschlag, die Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica, der Pensionskasse des Bundes, abzufedern. So soll eine einmalige Einlage von CHF 160 Mio. gewährt werden, wovon CHF 60 Mio. im Voranschlag 2018 integriert sind, dafür erhalten die Mitarbeitenden keinen Teuerungsausgleich auf ihre Löhne. Diese Budgetposition hatte auch bezüglich des gleichzeitig beratenen Nachtrags II zum Voranschlag 2017 zu grossen Diskussionen zwischen der rechten und linken Ratshälfte geführt.

Abweichungen vom bundesrätlichen Vorschlag schuf der Ständerat vor allem im Bereich Bildung und Forschung, wo er die Sparanstrengungen des Bundesrates reduzierte. Teilweise gegen seine ideologischen Präferenzen stimmte der Ständerat der vom Bundesrat vorgeschlagenen Reduktion der Direktzahlungen in der Landwirtschaft zu und reduzierte zusätzlich den Betrag für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen. Zu diesen zwei Massnahmen hatte Anita Fetz als Präsidentin der FK-SR aufgerufen, nachdem der Nationalrat in der Einigungskonferenz 2017 dem Ständerat in keinem Punkt entgegengekommen war: Da bei einer Ablehnung des Vorschlags der Einigungskonferenz zum Budget jeweils der tiefere der von National- und Ständerat verabschiedeten Beträge übernommen wird, hatte sich der Nationalrat 2017 in allen umstrittenen Punkten durchgesetzt. Hatte der Ständerat vor einem Jahr noch auf solche „Spielereien“ verzichtet, habe er jetzt gemäss Fetz „aus den letztjährigen Fehlern“ gelernt und sich diese Verhandlungsmasse gegenüber dem Nationalrat bewahrt.

Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 (BRG 17.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2018: Voranschlag und Staatsrechnung

Auf der Liste der abzuschreibenden Postulate und Motionen im entsprechenden Bericht von 2017 fand sich auch die Motion Gilli (gp, SG). Mit der Anpassung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV), mit der nicht nur Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, sondern auch Kader der Anstalten des Bundes ihre Interessenbindungen offenlegen müssen, erachte der Bundesrat die Motion als erfüllt. Die Revision der RVOV war Anfang 2017 in Kraft getreten und auch die Räte fanden, dass der ursprünglichen Idee damit Genüge getan sei.

Leitende Angestellte sollen ihre Interessenbindungen offenlegen (Mo. 13.4040)

D'après le rapport environnemental 2006-2016, la charge environnementale de l’administration fédérale a diminué de 26,9% par équivalent plein temps durant les dix dernières années. L'objectif des 10% a été largement dépassé par la mise en œuvre du programme de gestion des ressources et de management environnemental systématiques (RUMBA). Des normes énergétiques plus sévères ont été appliquées aux nouveaux bâtiments, le parc immobilier a été rénové, les collaboratrices et collaborateurs ont été sensibilisés et des appareils technologiquement plus performants ont été utilisés. Toutefois, les voyages en train et en avion ont augmenté. Le Conseil fédéral entend poursuivre sur cette lancée, en réduisant particulièrement les émissions de gaz à effet de serre. Il a fixé comme objectif, une réduction de la charge environnementale d'ici 2019 de 30% par rapport à 2006. Le programme RUMBA aura, dès à présent, le statut de mandat permanent afin d’être mieux ancré au sein de l’administration.

Umweltbericht der Bundesverwaltung (2006-2016)

Weil die SPK-SR die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) über angemessene Kaderlöhne in Bundes- und bundesnahen Unternehmen abgelehnt hatte, war der Nationalrat am Zug. Die SPK-NR empfahl mit 18 zu 5 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Der Kommissionssprecher Gerhard Pfister (cvp, ZG) wies denn auch darauf hin, dass die entscheidende Debatte wohl nicht in der grossen Kammer stattfinden werde, im Ständerat aber noch Überzeugungsarbeit notwendig sei. Die SPK-SR habe die Initiative Leutenegger Oberholzer zwar abgelehnt, ihrerseits aber eine parlamentarische Initiative lanciert (Pa.Iv. 17.443), mit der die Löhne nicht begrenzt, aber reguliert werden sollen. Mit der im Nationalrat diskutierten Initiative sollen Kader von Bundes- oder bundesnahen Unternehmen nicht mehr verdienen als ein Bundesrat, wobei Pfister erörterte, dass dies nicht unbedingt das aktuelle Bundesratssalär von rund CHF 475'000 bedeuten müsse, sondern dass man auch betrachten müsse, welche Leistungen ein Exekutivmitglied nach seiner Amtszeit beziehe. Pfister sprach von „approximativ” einer Million Franken als Benchmark. Der Nationalrat gab der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer diskussionslos Folge.

Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen (Pa.Iv. 16.438)
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Wie der Kaderlohnraport aufzeige, seien die Kaderlöhne in Bundes- und bundesnahen Unternehmen seit deren Ausgliederung stetig gestiegen. In der Zwischenzeit würden sich die Löhne der Unternehmensspitzen am internationalen Markt orientieren, also «einem kleinen Kartell von Begünstigten» statt an den Leistungen der Kader selber. Dies stosse in der Bevölkerung auf Unverständnis und gefährde das Vertrauen in den Service public. Gestützt auf diese Argumentation forderte Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) mittels parlamentarischer Initiative eine gesetzliche Obergrenze für die Löhne der Kader in Bundes- und bundesnahen Unternehmen. Der Maximallohn solle sich dabei an der Entschädigung von Bundesräten orientieren.
Die SPK-NR stimmte dem Vorschlag im Januar 2017 deutlich mit 21 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zu. In der Tat sei es stossend, dass Kader in Bundesbetrieben mehr verdienten als ein Bundesrat – umso mehr, als dass diese Betriebe nur beschränkt dem Markt ausgesetzt seien. Auch die SPK-SR sah zwar Handlungsbedarf, eine gesetzlich geregelte Obergrenze und damit die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer lehnte sie jedoch ab. Vielmehr sei dem Bundesrat der Auftrag zu erteilen, im Rahmen der Eignerstrategie Bandbreiten für Kaderlöhne festzulegen. Mit zehn zu drei Stimmen beschloss die SPK-SR deshalb, eine Kommissionsinitiative einzureichen (Pa.Iv. 17.443). Ende Juni 2017 tagte erneut die SPK-NR, die mit 18 zu 5 Stimmen beschloss, an der Idee einer gesetzlichen Obergrenze festzuhalten und den alternativen Vorschlag der Schwesterkommission zu sistieren.

Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen (Pa.Iv. 16.438)
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

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Zusammenfassung
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Kaderlöhne in Bundes- und bundesnahen Unternehmen (Pa.Iv. 16.438)

Eine im Juni 2016 von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eingereichte parlamentarische Initiative verlangte eine Lohnobergrenze für Kader in Bundes- und bundesnahen Unternehmen, die sich am Bruttogehalt von Bundesrätinnen und Bundesräten orientieren sollte. Im Februar 2020 legte die SPK-NR einen ersten Entwurf vor, der auch eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH; Pa.Iv. 18.428) zur Regelung von Abgangsentschädigungen mit einschloss. Die Vorlage sah eine Lohnobergrenze von CHF 1 Mio. und ein Verbot von Abgangsentschädigungen vor. Den Nationalrat passierte der Entwurf in der Frühjahrssesion 2021 deutlich, der Ständerat wollte hingegen nicht auf die Vorlage eintreten – es brauche gar keine Gesetzesänderung, da Lohnexzesse in Bundes- und bundesnahen Betrieben bereits mit bestehenden Massnahmen verhindert würden. Unter anderem mit Verweis auf die Abzockerinitiative und die entsprechende Kritik aus der Bevölkerung an zu hohen Löhnen bekräftige der Nationalrat seinen ursprünglichen Beschluss in der Folge. Nachdem jedoch der Ständerat in der Frühjahrssession 2022 erneut nicht auf die Vorlage eingetreten war, war diese – rund sechs Jahre nach ihrer Einreichung – endgültig vom Tisch.

Chronologie
Die SPK-NR gibt Folge, die SPK-SR sagt Nein.
Der Nationalrat stimmt diskussionslos zu.
Die SPK-SR schwenkt um.
Erster Entwurf und Vernehmlassung
Der Nationalrat stimmt dem Entwurf zu.
Der Ständerat tritt nicht auf die Vorlage ein.
Der Nationalrat hält an Eintreten fest.
Der Ständerat versenkt die Vorlage definitiv.
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Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen (Pa.Iv. 16.438)
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Ziemlich knapp mit 21 zu 18 Stimmen bei drei Enthaltungen lehnte der Ständerat eine Motion Noser (fdp, ZH) ab, mit der ein unabhängiger Lohn- und Pensionskassenvergleich zwischen Bundesveraltung und Privatwirtschaft gefordert worden wäre. Der Bundesrat hätte aufzeigen sollen, ob in der Verwaltung marktgerechte Löhne und BVG-Leistungen bezahlt werden. Um wettbewerbsverzerrende Effekte zu vermeiden, hätten sowohl die Löhne als auch die Sozialabgaben periodisch dem Marktniveau angepasst werden sollen. Noser stiess sich am „überdurchschnittlich starken Lohnwachstum beim Bund“ seit 2005. Damals sei der letzte umfassende Vergleich zwischen Privatwirtschaft und Verwaltung angestellt worden.
Dem widersprach der Bundesrat in seiner Stellungnahme. In regelmässigen Abständen würde die Bundesverwaltung hinsichtlich Anstellungsbedingungen mit ausgewählten Unternehmen aus der Privatwirtschaft verglichen. Die letzte solche Standortbestimmung sei 2014 vorgenommen worden und sei auf das gleiche Resultat gekommen wie die Vergleichsstudie von 2015: die höheren Bundeskader würden vergleichsweise schlechter und die tiefer qualifizierten Funktionen eher besser vergütet als in der Privatwirtschaft. Das Lohnwachstum sei eher auf die höhere Anzahl Mitarbeitenden im Lohnklassenmaximum zurückzuführen. Darüber hinaus habe der Bundesrat den Auftrag für Reformvorschläge des Lohnsystems bereits im Januar 2017 erteilt. In der Debatte warnte Finanzminister Maurer zudem davor, Löhne und Sozialabgaben nach unten zu korrigieren – was die Motion ja eigentlich indirekt verlange. Das bringe die öffentliche Hand nie durch. Die Bundesverwaltung sei kein Privatbetrieb, bei dem der Hebel beliebig gedreht werden könne. Der Weg der kleinen Schritte, den der Bundesrat eingeschlagen habe, sei wesentlich zielführender, um langfristig zu sparen.

Lohn- und Pensionskassenvergleich

Das Anliegen einer Personalbremse in Analogie zur Ausgabenbremse stiess in der grossen Kammer auf Gehör – ganz im Gegensatz zum Postulat Föhn (svp, SZ), das mit der gleichen Idee im Ständerat bereits in der Herbstsession 2015 gescheitert war. Das von der FDP-Parteipräsidentin Petra Gössi (fdp, SZ) eingereichte Postulat ersucht den Bundesrat um einen Vorschlag zur Einführung höherer Hürden gegen die von der Postulentin so bezeichnete «Regulierungsflut», für die sie als Indiz die Anzahl Seiten in der Systematischen Rechtssammlung anführte, die sich zwischen 2000 (3'112 Seiten) und 2012 (7'508 Seiten) mehr als verdoppelt hatte. Das Parlament selber müsse in die Pflicht genommen werden, indem beispielsweise ein qualifiziertes Mehr für Erlasse, die eine Aufstockung des Personals nach sich ziehen, verlangt werden müsse. Der Bundesrat lehnte das Postulat ab mit der Begründung, dass sich eine Personalbremse nicht als Mittel zur Minderung der Regulierungskosten eigne. In der Debatte versuchte Finanzminister Ueli Maurer vergeblich zu relativieren, indem er versicherte, dass sich die Personalausgaben konstant bei etwa 8% des gesamten Budgets bewegten und nicht als Kostentreiber bezeichnet werden könnten; selbst wenn 10% aller Stellen gestrichen würden, würde lediglich 1% der Kosten gespart. In seiner eigenen SVP-Fraktion, aber auch bei der FDP- und der BDP-Fraktion, verfing dieses Argument freilich nicht und das Begehren wurde mit 106 zu 83 Stimmen (bei einer Enthaltung) angenommen.

Personalbremse

Mit 103 zu 83 Stimmen lehnte der Nationalrat eine Motion Golay (mcg, GE) ab, die quasi einen Inländervorrang in der Bundesverwaltung gefordert hätte. Golay argumentierte, dass trotz 150'946 Arbeitslosen und 206'138 Stellensuchenden (Zahlen des Seco vom Januar 2015) zahlreiche Grenzgängerinnen und Grenzgänger in bundesnahen Betrieben (SBB, Post) beschäftigt seien. Insbesondere in Grenzkantonen könnten mit einer besonderen Berücksichtigung von Schweizerinnen und Schweizern die Sozialkosten gesenkt werden – so der Genfer in der Begründung seines Vorstosses.
In der Ratsdebatte wies Bundesrat Ueli Maurer darauf hin, dass mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative bereits Schritte in die geforderte Richtung unternommen worden seien. Die Motion sei zudem aus zwei Gründen nicht erfüllbar. Erstens sei sie nicht kompatibel mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und zweitens habe der Bundesrat gar keinen Einfluss auf die bundesnahen Betriebe. Er können diesen keine Vorschriften hinsichtlich ihrer Anstellungspolitik machen. Ob dieser Argumentation erstaunt die dennoch relativ starke Unterstützung der Motion, die nicht nur alle Mitglieder der SVP-Fraktion, sondern auch eine Zweidrittelsmehrheit der CVP-Fraktion hinter sich scharen konnte. Die Stimmen der mit Ausnahme der FDP geschlossenen anderen Fraktionen reichten allerdings aus, um die Idee zu versenken.

Inländervorrang in der Bundesverwaltung

Ende Januar 2017 legte der Bundesrat seinen Bericht zum Lohnsystem des Bundes in Erfüllung des Postulats der FK-NR vor. Das Lohnsystem des Bundes weist verschiedene Elemente für Leistungsanreize auf, wobei von der FK-NR insbesondere der Funktionslohn – also Vergütungen auf der Basis von Erfahrung und Leistung – betont wurde.
Die Exekutive liess das Lohnsystem von der Firma "perinnova" analysieren, die diesem ein insgesamt gutes Zeugnis erstellte. Es seien insbesondere keine Auswüchse hinsichtlich Leistungsprämien erkennbar. Die Praxis sei adäquat. Kritisiert wurden hingegen die Ortszuschläge, bei denen nicht klar sei, was das Ziel sei. Die dort geltenden Ansätze, die noch vor 1989 eingeführt worden seien, entsprächen nicht mehr der aktuellen Situation. Zudem wurden die 2016 eingeführten Lohnentwicklungsbandbreiten als zu wenig flexibel kritisiert. Schliesslich wurde ein regelmässiges Controlling angemahnt, mit dem eine einheitliche Anwendung des Lohnsystems gewährleistet werden solle. Der Bundesrat kam aufgrund der Analyse zum Schluss, dass das bestehende Lohnsystem nicht grundlegend geändert werden müsse. Trotzdem beauftragte er das EFD, ein Papier auszuarbeiten, mit welchem Weiterentwicklungsmöglichkeiten skizziert werden sollen.

Bericht zum Lohnsystem

Das Wahlverfahren für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hatte bei der Wahl von Adrian Lobsiger im Jahr 2016 viel zu reden gegeben. In den Medien war dem Bundesrat, dem die Wahl des EDÖB obliegt, vorgeworfen worden, mit einem ehemaligen Bundesbeamten – Lobsiger war lange Zeit Chef des Fedpol gewesen – keine guten Voraussetzungen für die nötige Unabhängigkeit geschaffen zu haben. Auch im Parlament wurde nicht goutiert, dass sich die Regierung vor der Wahl, die von der Vereinigten Bundesversammlung lediglich noch bestätigt werden kann, nicht mit dem Parlament ausgetauscht hatte. Der Unmut manifestierte sich schliesslich in einer parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL). Die Baselbieter Sozialdemokratin bemängelte, dass das Parlament mit der einfachen Genehmigung der Wahl keinen Einfluss auf die Auswahl und die Beurteilung der Eignung von EDÖB-Kandidierenden habe. Zwar finde eine formelle Nachprüfung durch die GK statt, dies könne aber kein Ersatz sein für ein stimmiges Ausschreibe- und Auswahlverfahren. Das ganze Wahl- und Auswahlverfahren sei deshalb integral dem Parlament bzw. der vorgelagerten Gerichtskommission beider Räte zu übertragen.
Anfang 2017 gab die SPK-NR der Initiative mit 13 zu 6 Stimmen bei drei Enthaltungen Folge. Es sei in der Tat stossend, dass das Parlament vor ein "fait accompli" gestellt werde. Ende März folgte auch die Schwesterkommission: Mit 9 zu 3 Stimmen stimmte die SPK-SR dem Vorschlag ebenfalls zu. Das heutige Verfahren befriedige in der Tat nicht. Die SPK-NR wird in der Folge einen Entwurf ausarbeiten.

Wahlverfahren für den EDÖB

Insbesondere die «Problemregion Nordwestschweiz» sei bei der letzten personellen Aufstockung des Grenzwachtkorps nicht adäquat berücksichtigt worden, monierte der Kanton Basel-Stadt in der Begründung seiner Standesinitiative. Er forderte eine angemessene personelle Ausstattung des Grenzwachtkorps an allen Standorten, damit es seine Aufgaben qualitativ gut und den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechend wahrnehmen könne. Der zunehmende Kriminaltourismus schade auch der öffentlichen Akzeptanz der Personenfreizügigkeit nachhaltig. Anders als von seiner Finanzkommission einstimmig beantragt, gab der Ständerat der Initiative in der Wintersession 2015 Folge. Mit der Annahme könne ein Signal gesendet werden, dass das bereits mehrfach – u.a. in einer ähnlichen Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft (Kt.Iv. 15.301) – vorgebrachte Anliegen ernst genommen werde, so der Tenor in der Debatte.
Wie im Vorjahr ihre Schwesterkommission kam auch die FK-NR im März 2016 mehrheitlich zum Schluss, die Standesinitiative sei der falsche Weg, um dem Problem zu begegnen. Der schnellere, effizientere und effektivere Weg führe über einen entsprechenden Personalkredit im Voranschlag oder in einem Nachtrag. Stillschweigend schloss sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2016 dieser Argumentation an und gab der Initiative keine Folge.
Da der Standesinitiative Basel-Landschaft mit der fast identischen Forderung inzwischen Folge gegeben worden war und dem Anliegen damit Rechnung getragen werde, folgte der Ständerat im Herbst 2016 schliesslich seiner immer noch ablehnenden Kommission und versenkte die Initiative Basel-Stadt definitiv.

Aufstockung des Grenzwachtkorps (Kt.Iv. 15.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Le conseiller national vaudois Jean-Pierre Grin (udc, VD) demande au Conseil fédéral, par l'intermédiaire d'un postulat, d'étudier la possibilité de réduire l'imposition du revenu provenant du travail de milice au sein des exécutifs communaux. Le député UDC veut ainsi mettre en place un système encourageant les personnes à s'engager dans cette fonction communale. Il rappelle qu'un tel système a été mis en place pour les sapeurs-pompiers, différenciant donc l'activité principale de l'activité publique en ce qui concerne la fiscalisation des revenus.
Tout en reconnaissant qu'il est aujourd'hui de plus en plus difficile de trouver des personnes voulant s'engager dans l'exécutif communal, le conseiller fédéral Ueli Maurer a tenu à rappeler que les indemnisations au niveau communal sont, en règle générale, très faibles et qu'une réduction de l'imposition n'aurait donc pas beaucoup d'effet. Il ajoute qu'il serait difficile de décider par la suite d'une ligne déterminant quel service rendu à la collectivité pourrait profiter d'un allégement fiscal ou non, laissant la porte ouverte à d'autres demandes. Comme proposé par le Conseil fédéral, le conseil National rejette par une très large majorité le postulat Grin, par 168 contre 14 et 4 absentions.

Réduire l'imposition du revenu provenant du travail de milice au sein des exécutifs communaux (po. 14.3831)
Dossier: Milizparlament in der Krise?

Die Aussage des Chefs der Grenzwacht in der SiK-NR, die Ostschweiz werde bei der Grenzwacht „mit dem Mut zur Lücke vernachlässigt“, gab angeblich den Anstoss für eine Motion Müller (fdp, SG), mit der er vom Bundesrat die angemessene Berücksichtigung der Ostschweiz bei der Stellenbesetzung im Grenzwachtkorps forderte. Die Ostschweiz sei „sehr stark vom sogenannten grenzüberschreitenden Kriminaltourismus aus dem Osten betroffen“ und auch Flüchtlingsströme kämen zunehmend an die ostschweizer Grenze, begründete der Motionär sein Anliegen. Bundesrat Ueli Maurer entgegnete, das Grenzwachtkorps habe angesichts der angespannten Migrationslage generell zu wenig Personal. Daher rührten auch die Überlegungen zur Unterstützung des Grenzwachtkorps durch das Militär. Da das Tessin ein Hotspot für die Migration darstelle, sei dort zeitweise mehr Personal benötigt worden, das in anderen Regionen dann gefehlt habe. Das Personal des Grenzwachtkorps werde flexibel jeweils dort eingesetzt, wo es die laufende Lagebeurteilung gebiete. Trotz dieser Ausführungen des Bundesrates nahm die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat die Motion mit 121 zu 63 Stimmen bei 14 Enthaltungen an. Im Ständerat wurde dem Vorstoss durch stillschweigende Ablehnung jedoch ein jähes Ende bereitet.

Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps (Mo. 14.3135)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

In seinem Bericht über die Rolle und den zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps in Erfüllung eines entsprechenden Postulats der SiK-NR zeigte sich der Bundesrat zwar überzeugt davon, dass das Grenzwachtkorps mit zusätzlichen personellen Mitteln zusätzliche Leistungen für die Sicherheit der Schweiz erbringen könnte, wies jedoch auch darauf hin, dass die finanzpolitischen Rahmenbedingungen – insbesondere das Einfrieren des Stellenbestandes bei der Bundesverwaltung auf dem Niveau von 2015 – eine solche Aufstockung derzeit nicht zuliessen. Angesichts der Migrationsbewegungen über die Mittelmeerroute, des anhaltenden Kriminaltourismus und der latenten Terrorgefahr bleibe das Sicherheitsumfeld in absehbarer Zeit herausfordernd. Diese Gefahren könnten jedoch nur partnerschaftlich in internationaler Kooperation bewältigt werden und zur Unterstützung der europäischen Grenzschutzagentur sei die EZV gemäss den Vorgaben der politischen Behörden durchaus in der Lage. In einer ausserordentlichen Lage stehe zudem die Armee bereit, Unterstützung zu bieten, wenn auch deren Einsatz nicht zum Regelfall werden sollte.

Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps (Po. 16.3005)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Das Prozedere für die Wahl des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sieht vor, dass die Vereinigte Bundesversammlung den Wahlvorschlag des Bundesrates bestätigen muss. Eine Kommission hat die Wahl des EDÖB durch den Bundesrat zu begutachten und der Bundesversammlung den von der Regierung gewählten Kandidaten zur Annahme oder zur Ablehnung zu empfehlen. Da der amtierende EDÖB Hanspeter Thür auf eine weitere Amtsperiode verzichtete, hatte der Bundesrat Ende 2015 Adrian Lobsiger, bis dato stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Polizei, in dieses Amt gewählt.
Mit der Begutachtung wurde die GK betraut. In ihrem Bericht kritisierte die GK das Verfahren und die Kompetenzverteilung. Sie äusserte zudem Bedauern, dass vor der Wahl Lobsigers kein Austausch zwischen dem Bundesrat und dem Parlament stattgefunden habe. Das Wahlverfahren selber wurde – aufgrund von Gesprächen mit dem Bundeskanzler Walter Thurnherr sowie der Leiterin der Sektion Personal und Ressourcen Prisca Leu – als korrekt beurteilt. Es sei aus dem Dossier nicht ersichtlich, dass bestimmte Kandidatinnen oder Kandidaten oder bestimmte Bewerberkategorien bevorzugt behandelt worden seien. Bei Gesprächen mit den GPK und den GPDel seien ebenfalls keine Einwände zur Wahl Lobsigers vorgebracht worden. Schliesslich habe auch eine Anhörung des Kandidaten selber auf keine mangelnde Einigung hingewiesen. Mit 10 Stimmen bei sechs Enthaltungen – vermutlich ein stiller Protest gegen das Verfahren und die in den Medien vorgebrachten Bedenken gegen Lobsiger – beantragte die GK deshalb, die Wahl Adrian Lobsigers durch den Bundesrat zu bestätigen.
In den Medien war die Wahl Lobsigers auf Skepsis gestossen. Als Fedpol-Chef sei er treibende Kraft für das präventive Sammeln von Daten gewesen und es sei zudem fraglich, ob er als ehemaliger Bundesbeamter die nötige Unabhängigkeit haben könne. Der Rollenwechsel und seine Verwaltungsnähe waren aber dann für die Bundesversammlung kein Hinderungsgrund, Lobsiger zu bestätigen. In der Frühjahressession folgte sie dem Antrag der GK. Bei der geheimen Wahl, in der ein einfaches Mehr genügt und die leeren Stimmen mitgezählt werden, waren 139 Stimmen für eine Bestätigung der Wahl des Bundesrats und 54 Stimmen dagegen. Fünf Wahlzettel blieben leer. Damit galt Adrian Lobsiger für die 50. Legislaturperiode als EDÖB bestätigt.

Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter - Bestätigung

Mit der Überweisung eines Postulats seiner SiK beauftragte der Nationalrat den Bundesrat im Frühling 2016, eine Gesamtschau über die Rolle und den zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps zu erstellen. Er soll darin darlegen, wie sich die sich verändernden Rahmenbedingungen wie die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen seitens einzelner EU-Staaten, die sich verändernden Flüchtlingsrouten, die Entwicklung der Bundesfinanzen, die Anforderungen an den Zoll infolge der zusammenwachsenden Wirtschaftsräume in den Grenzregionen, Rekrutierungsschwierigkeiten und die Möglichkeit der Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee auf die Aufgaben des Grenzwachtkorps auswirken.

Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps (Po. 16.3005)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Die Nordwestschweiz sei bei der Zuteilung von neuen Stellen des Grenzwachtkorps bisher zu kurz gekommen, so die einhellige Meinung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft, der mit einer Standesinitiative eine zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und die angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen forderte. Demnach sollen die Personalressourcen des Grenzwachtkorps einerseits erweitert und andererseits unter Berücksichtigung der Sicherheitssituation und -bedürfnisse (z.B. Anteil an „grüner Grenze“) auf die Regionen verteilt werden, sodass die grenzüberschreitende Kriminalität sowie die illegale Migration möglichst effektiv bekämpft werden können. In der Wintersession 2015 gab der Ständerat der Standesinitiative mit 31 zu 8 Stimmen Folge. Ende Januar 2016 schloss sich auch die SiK-NR diesem Entscheid an, womit mit der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Umsetzung des Anliegens begonnen werden kann.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)