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  • Gilli, Yvonne (gp/verts, SG) NR/CN

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Auf der Liste der abzuschreibenden Postulate und Motionen im entsprechenden Bericht von 2017 fand sich auch die Motion Gilli (gp, SG). Mit der Anpassung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV), mit der nicht nur Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, sondern auch Kader der Anstalten des Bundes ihre Interessenbindungen offenlegen müssen, erachte der Bundesrat die Motion als erfüllt. Die Revision der RVOV war Anfang 2017 in Kraft getreten und auch die Räte fanden, dass der ursprünglichen Idee damit Genüge getan sei.

Leitende Angestellte sollen ihre Interessenbindungen offenlegen (Mo. 13.4040)

Auch der Ständerat hiess die Motion Yvonne Gilli (gp, SG) gut, die fordert, dass leitende Angestellte Interessenbindungen offenlegen. Die Sprecherin der Staatspolitischen Kommission (SPK-SR), Verena Diener (glp, ZH) betonte, dass die dadurch angestrebte höhere Transparenz dazu diene, die Unabhängigkeit der Mitglieder aus Leitungsorganen von Bundesanstalten zu stärken. Es handle sich deshalb nicht zuletzt auch um eine vertrauensbildende Massnahme. Bundeskanzlerin Corina Casanova wies darauf hin, dass der Bundesrat – der die Motion zur Annahme empfohlen hatte – prüfen wolle, welche Rechtsgrundlagen nötig seien, um die Forderung zu erfüllen.

Leitende Angestellte sollen ihre Interessenbindungen offenlegen (Mo. 13.4040)

Der Nationalrat überwies eine Motion Gilli (gp, SG), die eine Revision der Regierungs- und Verwaltungsverordnung fordert. Angestrebt wird, dass auch leitende Angestellte bei Anstalten des Bundes ihre Interessenbindungen offenlegen müssen. Es sei nicht einsichtig – so die Motionärin – weshalb Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen ihre Bindungen offenlegen müssten, Mitglieder von Leitungsorganen von Anstalten des Bundes jedoch nicht. Zwar gäbe es einige Stellen, wo dies freiwillig geschehe, aus Gründen der Gleichbehandlung und um Vertrauen zu bilden, brauche es aber eine verbindliche Lösung für alle. Der Bundesrat anerkannte das Anliegen und empfahl die Motion zur Annahme. Er versprach, zu prüfen, welche rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden müssten. Im Nationalrat wurde die Motion stillschweigend überwiesen, der Ständerat nahm sich dem Anliegen 2014 nicht mehr an.

Leitende Angestellte sollen ihre Interessenbindungen offenlegen (Mo. 13.4040)