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Die periodische Kontrolluntersuchung der Fahrtüchtigkeit von Autolenkerinnen und Autolenkern soll nicht ab dem 70. Altersjahr einsetzen, sondern erst ab dem 75. Dies verlangt eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG), welche im Juni 2015 im Nationalrat eingereicht worden war. In den Nachbarländern gebe es trotz der EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG keine periodische Kontrolluntersuchung der Fahrtüchtigkeit und im Vergleich zur Schweiz auch keine nennenswerten Unterschiede in der Unfallstatistik. Der Bund missachte die Selbstverantwortung der älteren Autofahrer, so Nationalrat Reimann. Die KVF-NR sah indes in der periodischen Untersuchung ab dem 70. Altersjahr keine Diskriminierung und auch keine zu grosse Einschränkung in der Selbstverantwortung und beantragte im November 2015 mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Wobmann (svp, SO) stellte sich gegen diesen Antrag. Am 16. Dezember 2015 gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Reimann mit 97 zu 82 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge. Zusammen mit knappen Mehrheiten der Fraktionen von CVP und FDP gewann die geschlossen stimmende SVP-Fraktion über die ablehnende Ratslinke.
Im April 2016 beantragte auch die KVF-SR mit 6 gegen 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die periodischen Kontrolluntersuchungen ab 70 Jahren seien nicht diskriminierend, zudem sei die Regelung im Rahmen der Via Sicura optimiert worden. Die Kommission verwies weiter auf das eigene Kommissionspostulat, welches eine Evaluation der Via Sicura-Massnahmen fordert. Eine Minderheit Hösli (svp, GL) beantragte Folgegeben. Am 8. Juni 2016 debattierte die kleine Kammer über das Geschäft. In den Voten wurde hauptsächlich auf die wissenschaftliche Evidenz eingegangen: Die Unfallstatistik zeige, dass alte Fahrerinnen und Fahrer keine Risikogruppe darstellten. Konrad Graber (cvp, LU) ging darauf nicht ein, empfahl dem Rat aber aus Effizienzgründen wie bei der parlamentarischen Initiative Regazzi keine Folge zu geben und erst den Bericht über die Evaluation der Via Sicura abzuwarten. Die kleine Kammer folgte entgegen diesem Votum der Minderheit Hösli und gab der Initiative mit 22 zu 19 Stimmen (keine Enthaltungen) Folge.

Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr

Im Zuge der starken medialen und politischen Präsenz einerseits des Krankenversicherungs- und andererseits des Altersvorsorgesystems, und weil Ende Dezember die dreijährige Einführungsphase der neuen Pflegefinanzierung auslief, wurde im Jahr 2014 eine bereits früher geäusserte Forderung erneut breit diskutiert: Jene nach einer obligatorischen Alterspflegeversicherung. Einen konkreten Anlass dazu bieten die demographische Alterung und die Entwicklungen in der Medizin, welche die Kosten der Alterspflege stark ansteigen lassen: Manche Experten rechnen mit einer Verdoppelung der aktuellen Kosten bis ins Jahr 2030. Eine durchschnittliche Person in der Schweiz wird heute im Alter von 81 Jahren pflegebedürftig und muss dann für rund 950 Tage gepflegt werden, wobei sich die Kosten in einem Pflegeheim im Schnitt auf CHF 7‘500 monatlich belaufen. Unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen müssen die Bewohnerinnen und Bewohner einen maximalen Anteil der Pflegekosten von CHF 26,60 täglich übernehmen, für den Rest kommen die Krankenversicherung und die öffentliche Hand auf. Die Kosten für Hotellerie und Betreuung gehen dagegen vollständig zulasten der Patientinnen und Patienten. Diese Kosten übersteigen die Möglichkeiten vieler Rentnerinnen und Rentner, welche in Folge auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV angewiesen sind. Aktuell trifft dies auf 53% der Personen in Alters- und Pflegeheimen zu. Die Kosten für EL haben sich seit dem Jahr 2000 fast verdoppelt und betragen gegenwärtig rund CHF 4,5 Mrd. jährlich, was in der Grössenordnung der Ausgaben für die Landesverteidigung liegt. Zudem werden Kantone und Gemeinden, welche sich an den Kosten ihrer Pflegeplätze beteiligen, stark belastet. Vor diesem Hintergrund wurden Forderungen nach verschiedenen Massnahmen geäussert, um die bestehenden Sozialwerke und die Steuerzahlenden zu entlasten sowie die Finanzierung der Alterspflege auf eine nachhaltige Basis zu stellen. Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen schlug zwei Modelle für die Abdeckung dieses Risikos vor: Entweder könnten ab einem Alter von 40 oder 45 Jahren zusätzliche Beiträge an die Krankenversicherung entrichtet werden – hier sei mit individuellen Zusatzkosten von rund CHF 30 monatlich zu rechnen – oder es solle eine neue, durch Lohnabzüge finanzierte Pflegeversicherung eingerichtet werden. Auch der Direktor der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sprach sich für eine obligatorische Pflegeversicherung aus. Im Juli veröffentlichte die liberale Denkfabrik „Avenir Suisse" ein Buch, in dem sie unter anderem eine Versicherung nach dem Kapitaldeckungsprinzip vorschlug, in die alle älteren Bürgerinnen und Bürger einzahlen würden. Diese Versicherung sollte organisatorisch bei der Krankenversicherung angesiedelt werden. Ausgehend von einem Beitragsbeginn mit 55 Jahren und einer Beitragsdauer von 26 Jahren würde eine monatliche Prämie von rund CHF 300 resultieren – ein hoher Betrag, der jedoch zum Teil durch Einsparungen bei Krankenversicherungsprämien und Steuern kompensiert werden könnte. Ergänzt würde das Vorsorgekapital durch Zinserträge. Nicht aufgebrauchtes Kapital sollte nach dem Ableben vererbt werden können, um einen Anreiz für einen haushälterischen Umgang mit den Geldern zu schaffen, höhere Kosten sollten dagegen durch eine klassische Versicherung mit Risikoprämien gedeckt werden. Sämtliche geäusserten Ideen stiessen auf ein gemischtes Echo und erhielten eher pessimistische Prognosen betreffend ihrer politischen Durchsetzbarkeit. Während bürgerliche Kreise sich gegen die Schaffung eines neuen, eigenen Sozialwerkes stellen dürften, befürchteten andere eine Schwächung der Solidarität durch verstärkte Belastung der älteren Generation. Das Gesundheitssystem basiere auf der Kostenbeteiligung aller Versicherten. Auch wurde betont, die Finanzierung der Pflege über Steuern sei erwünscht, da sie höhere Einkommen stärker belaste als tiefere. Manche Sachverständige erwarten zudem mittelfristig eine Entspannung der Lage, da der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern, welche Leistungen aus der seit 1985 obligatorischen beruflichen Vorsorge beziehen, zunimmt.

obligatorischen Alterspflegeversicherung

Lors de la session d’automne, le député Tschäpät (ps, BE) a déposé une motion demandant l’institution d’une commission fédérale pour les questions liées au vieillissement et aux relations entre les générations. Le Conseil fédéral salue l’initiative mais estime qu’une concertation avec les directrices et directeurs cantonaux des affaires sociales est au préalable nécessaire, afin de clairement identifier les besoins des différents acteurs pour y répondre au mieux. Les chambres ne se sont pas encore prononcées sur cet objet.

commission fédérale pour les questions liées au vieillissement et aux relations entre les générations

Le Contrôle fédéral des finances a publié un rapport sur les prestations de Pro Senectute. Même si le rapport est positif dans l’ensemble, il a relevé que l’association devrait plus cibler les personnes âgées vulnérables.

prestations de Pro Senectute

Au mois d’avril, Pro Senectute, Justice & Paix et les églises réformées de Suisse ont lancé une campagne commune, « Le grand âge. Un temps pour tout » afin d’attirer l’attention de la population sur les plus âgés, pour que ceux-ci soient perçus comme des membres à part entière de la société. La campagne se décline sous la forme d’un site internet, de tables rondes et de conférences diverses

Le grand âge. Un temps pour tout

En août 2007, le Conseil fédéral avait établi un rapport sur la politique de la vieillesse. Considérant l’évolution des conditions-cadres au sein de la Confédération, des cantons et des communes ainsi que des conditions de vie des personnes âgées, la députée Leutenegger Oberholzer (ps, BL) enjoint le Conseil fédéral par le biais d’un postulat à réviser la stratégie de la Suisse en matière de politique de la vieillesse. Les sept sages ont recommandé de rejeter le postulat, le Conseil national quant à lui, ne s’est pas encore prononcé.

stratégie de la Suisse en matière de politique de la vieillesse

Ende Jahr beteiligte sich die BDP mit einem neuen Vorschlag an der Debatte um die Rentenreform. Die Diskussion um die Höhe des Rentenalters sei von Ideologie geprägt, befand Parteipräsident Landolt. Man könne die Debatte entpolitisieren, wenn ökonomische Fakten berücksichtigt würden. Konkret schlug die BDP mit einem parlamentarischen Vorstoss vor, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu knüpfen. Die Idee ist, dass das Rentenalter 80% der durchschnittlichen Lebenserwartung bei Frauen und Männern betragen soll. 2013 wäre das Rentenalter also bei 66 Jahren zu liegen gekommen. Der Vorschlag wurde von SVP und FDP positiv, von der CVP skeptisch und von der Linken mit Ablehnung aufgenommen.

Rentenreform

In der Wintersession 2013 nahm der Nationalrat ein Postulat Weibel (glp, ZH) an, gemäss dem der Bundesrat darlegen soll, welche Änderungen für eine Beibehaltung der Möglichkeit, ab einem Alter von 59 respektive 60 Jahren weiterhin Überträge von einer Säule-3a-Einrichtung auf eine andere Säule-3a-Einrichtung zu tätigen, nötig wären. Diese Überträge sollten gemäss der Arbeitsgruppe «Vorsorge» der schweizerischen Steuerbehörden zukünftig nicht mehr möglich sein, erklärte der Postulant. Er vermutete, dass die Steuerbehörden darauf bestünden, das «Vorsorgeguthaben sofort statt längstens in zehn Jahren zu besteuern», was er als kurzfristige Steuerpolitik kritisierte. Diskussionslos nahm der Nationalrat das Postulat an, nachdem es auch der Bundesrat zur Annahme empfohlen hatte.

Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen

Eine Änderung der Wohnsitzbestimmungen im Zivilgesetzbuch sollte sicherstellen, dass die Niederlassungsfreiheit auch für Personen in Pflegeheimen gewährleistet wird. Eine dies fordernde Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) war im Nationalrat mit 113 zu 65 Voten an den Ständerat überwiesen worden, der das Begehren jedoch mit 27 zu 5 Stimmen ablehnte. In der Praxis gehe es nicht um die Frage der Niederlassung, sondern um die Restkostenfinanzierung bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim. Zudem begründe der Aufenthalt in einem Heim noch keinen Wohnsitz.

Niederlassungsfreiheit für Personen in Pflegeheimen (Mo. 12.4181)

Faisant référence au droit à la liberté d’établissement inscrit dans la Constitution, la conseillère nationale Susanne Leutenegger Oberholzer (ps, BL) a déposé une motion demandant que les personnes âgées devant entrer dans un EMS aient la possibilité d’entrer dans un EMS d’un autre canton. Lors de son passage devant le parlement, une minorité Fluri (plr, SO) a proposé de refuser la motion. L’argument pour le rejet de cette motion est le suivant: les raisons qui poussent les cantons à refuser des nouveaux pensionnaires sont purement financières et ne se réclament pas du droit d’établissement. Plus précisément, l’entrée dans un home d’une personne ne nécessitant pas ou peu de soin requiert une modification de domicile. Ces entrées ne sont pas problématiques, puisqu’elles n’engendrent pas ou peu de coûts pour les cantons. Cependant, le cas de personnes nécessitant des soins ne requiert pas de modification du lieu de résidence. La liberté d’établissement n’est donc pas entravée dans ces cas précis et une modification du code civil serait superflue. La chambre du peuple n’a pas été convaincue par ces arguments techniques. Elle a soutenu la motionnaire par 113 voix contre 65 et 14 abstentions. Le Conseil des Etats s’est montré plus sensible à l’aspect technique de la motion. Il l’a clairement refusée par 27 voix contre 5.

Niederlassungsfreiheit für Personen in Pflegeheimen (Mo. 12.4181)

Die CVP beteiligte sich im Berichtjahr aktiv an der Diskussion zur Rentenreform und präsentierte Anfang Oktober vier zentrale Vorschläge: ein technisch – also z.B. mittels Bevölkerungsstatistik auszurechnender – statt gesetzlich-politisch festzulegender Umwandlungssatz, der frühere Beginn für die Ansparung von Alterskapital, das primär der Altersvorsorge zu dienen hat und nicht mehr so einfach für Immobilien oder Unternehmensgründungen gebraucht werden kann, und eine erhöhte Transparenz der Pensionskassen bei den Vermögensverwaltungskosten. Skeptisch zeigte sich die CVP gegenüber einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Gefordert wurde eine Gesamtvorlage, die spätestens 2019 an die Urne gelangen müsse.

Rentenreform

Les syndicats SSP et SUD ont appelé les fonctionnaires du canton de Vaud à manifester contre un plan d’assainissement de la caisse de pension de l’Etat signé entre le gouvernement et l’association faîtière des fonctionnaires (FSF Vaud). Près de 1'500 personnes, principalement des enseignants, étaient présentes le 11 mars dans les rues de Lausanne.

les fonctionnaires du canton de Vaud

Um die Reform der Altersvorsorge voranzutreiben, wollte sich die FDP stärker für „flexibles Arbeiten im Alter“ einsetzen, so der Titel eines Arbeitspapiers. Die Erwerbstätigkeit im Alter soll durch altersgerechtere Umstrukturierung oder gezielter an das Alter angepasste Weiterbildungsangebote gefördert werden. Bessere Strukturen für familienexterne Kinderbetreuung sollen zudem eine Pause in der Erwerbstätigkeit von Frauen unnötig machen, was für die FDP eine Voraussetzung für den Verbleib der Frauen im Berufsleben bis ins Pensionsalter darstellt. Die Freisinnigen begrüssen ein flexibles Rentenalter und plädieren für ein Referenzrentenalter anstelle einer fixen Jahreszahl. Bei allen Massnahmen sei aber darauf zu achten, dass die Flexibilität des Arbeitsmarktes nicht eingeschränkt werde.

Altersvorsorge

Le vieillissement de la population préoccupe les politiques et les associations. En décembre 2012, Caritas a annoncé recruter des aides de ménages originaires de Roumanie. Ces dernières pourraient ainsi répondre à la demande des seniors qui souhaitent une assistance quotidienne. Caritas a annoncé que ces auxiliaires seront engagées pour une durée de trois mois et payées 2 700 francs par mois. Selon Caritas, cette mesure vise à réduire le travail au noir.

aides de ménages originaires de Roumanie

An ihrer Delegiertenversammlung Ende Oktober in Thun verabschiedeten die Freisinnigen einstimmig einen Resolutionsentwurf, der eine Schuldenbremse für die AHV und eine Angleichung des Rentenalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren fordert. Diese beiden nicht ganz neuen Anliegen müssten sofort und nicht erst mit der 12. AHV-Reform an die Hand genommen werden. Ausschliessen wollte die FDP allerdings eine Erhöhung der Lohnnebenkosten.

AHV

En mars de l’année sous revue, le Conseil national s’est prononcé sur une initiative parlementaire Meier-Schatz (pdc, SG) qui demande de créer une allocation d’assistance pour les personnes qui prennent soin d’un proche. L’initiative argumente notamment que ce type de prise en charge est plus économique pour l’Etat, un argument renforcé par le vieillissement de la population. De plus, ces prises en charge ne sont pas sans conséquence pour les proches qui doivent souvent faire des sacrifices pour endosser ce rôle. Selon l’initiante, l’Etat se doit ainsi d’effectuer un signe de reconnaissance envers ces personnes. Contrairement à sa commission, le Conseil national a accepté l’initiative par 90 voix contre 77 et 5 abstentions. L’UDC, le PLR et les Vert’libéraux se sont principalement opposés au projet. Le Conseil des Etats devra encore se prononcer; sa commission s’est déjà exprimée en faveur de l’initiative.

Unterstützung von pflegenden Angehörigen

In den erstmals und ebenfalls vom BfS veröffentlichten Indikatoren zur Alterssicherung zeigte sich die Auswirkung der veränderten Bevölkerungsstruktur auf die Sozialwerke. Während der Anteil Erwerbstätiger pro AHV-Empfänger in den letzten 20 Jahren bereits von 4 auf 3.5 zu 1 gesunken ist, nahm die Quote der Senioren, welche trotz Rente ihren Lebensabend finanziell nicht ausreichend gedeckt haben und deswegen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, kontinuierlich zu. Dies lag oftmals daran, dass diese Personen auf Pflege in Heimen angewiesen sind.

Auswirkung der veränderten Bevölkerungsstruktur auf die Sozialwerke

Das Parlament behandelte im Berichtsjahr eine Motion Kiener Nellen (sp, BE), welche die Einhaltung der Frist zur Anpassung von öffentlichen Bauten und Fahrzeugen an die Bedürfnisse von Behinderten forderte. Grund des Begehrens war das Vorhaben der Landesregierung, aus Spargründen die Anpassungsfrist um 15 Jahre zu verlängern. Nationalrätin Kiener Nellen kritisierte diesen Plan, da er die Eingliederungsbemühungen von behinderten Personen untergraben würde. Der Nationalrat folgte ihrer Argumentation knapp und nahm die Motion mit 97 zu 93 Stimmen an. Sämtliche Gegenstimmen stammten aus dem bürgerlichen Lager. Der Ständerat folgte dem Erstrat und stimmte der Motion ebenfalls zu.

Anpassung von öffentlichen Bauten und Fahrzeugen an die Bedürfnisse von Behinderten

Das vom Bundesamt für Statistik (BfS) erstellte Szenario zur Bevölkerungsentwicklung zeigte auf, dass der Anteil Rentner an der Gesamtbevölkerung der Schweiz ab dem damaligen Zeitpunkt bis 2035 von rund 17 auf 26 Prozent steigen könnte, was das gegenwärtige Gesellschaftsmodell und die Finanzierung der Sozialversicherungen höchstwahrscheinlich unter Druck setzen wird.

Anteil Rentner an der Gesamtbevölkerung

Der Bundesrat genehmigte im Berichtsjahr ein Abkommen, das der Schweiz die Teilnahme am Programm „Ambient Assisted Living“ (AAL) ermöglicht. Im Hinblick auf den wachsenden Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung werden im Rahmen von AAL Forschungsvorhaben unterstützt, die Gesundheit und Lebensqualität älterer Menschen verbessern. Im Vordergrund stehen Anwendungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Durch neue Produkte und Dienstleistungen sollen mit dem Programm die sozialen Kosten des demografischen Wandels gesenkt werden. Gleichzeitig zielt es aber auch darauf ab, die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Chancen zu nutzen: Waren und Dienstleistungen für ältere Personen sprechen eine Zielgruppe mit hoher Kaufkraft in einem schnell wachsenden Markt an.

„Ambient Assisted Living“

Das Gesundheitsobservatorium Schweiz geht davon aus, dass die Zahl der über 65-Jährigen in der Schweiz bis 2030 ca. um 66% zunehmen und damit die Zwei-Millionen-Grenze überschreiten wird. Diese Entwicklung zieht eine Zunahme des Pflegebettenbedarfs nach sich, statt 67 000 Betten wie im Jahr 2008 würden rund 100 000 Pflegebetten benötigt.

Zunahme des Pflegebettenbedarfs

Mit einem Pilotversuch wird in der Stadt Sankt Gallen eine Zeittauschbörse in der Pflege getestet. Bei diesem Konzept, das von Bundesrat Couchepin lanciert wurde, helfen rüstige Senioren freiwillig bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Anstelle eines Lohnes erhalten sie dafür Gutschriften im Wert der geleisteten Arbeitsstunden. Diese können sie einlösen, wenn sie später selbst auf Betreuung angewiesen sind. Mit der Tauschbörse sollen mehr Helfer für die steigende Zahl der Pflegebedürftigen gewonnen und die Wertschätzung für deren Einsatz gestärkt werden. Als Vorbild der Idee diente Japan, wo ein Zeitsparmodell mit rund 400 Regionalgruppen in der Alterspflege einen wichtigen Part übernimmt.

Zeittauschbörse in der Pflege

Eine Studie von Pro Senectute hielt fest, dass in keiner Altersgruppe die Einkommen und Vermögen ungleicher verteilt sind als bei den über 60-Jährigen. Ein Drittel der Pensionierten lebe nur von der AHV-Rente. 12% der AHV-Rentner seien auf Ergänzungsleistungen angewiesen und würden zu den Armen zählen, wenn es diesen Sozialtransfer nicht gäbe. Etwa 3-4% der Bezüger blieben trotz dieser Hilfe arm. Die Tendenz der Verschuldung im Alter nahm deutlich zu. Zu den häufigsten Gründen der Verschuldung gehörten Steuerverpflichtungen. Pro Senectute möchte daher die Altersarmut über den Ausbau der Ergänzungsleistungen eindämmen und das Existenzminimum von Steuern befreien.

Altersarmut

Bei der Behandlung der Legislaturziele 2007-2011 im Nationalrat verlangte die SP eine bessere Eingliederung der über 55-Jährigen und der Frauen in den Arbeitsmarkt anstelle der Erhöhung des Rentenalters. Der Antrag wurde mit 68 zu 40 Stimmen abgelehnt.

Legislaturplanung 2007-2011 (BRG 08.007)
Dossier: Legislaturplanungsberichte