Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Alterspolitik

Akteure

Prozesse

111 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Nach dem Nationalrat im Vorjahr überwies auch der Ständerat im Einvernehmen mit dem Bundesrat diskussionslos eine Motion Heim (sp, SO), welche eine nationale Präventionskampagne zur Förderung der Gesundheit und der Autonomie im Alter verlangt. Nach den Ausführungen der Kommissionssprecherin soll eine nationale Präventionsstrategie dazu beitragen, das Pflegerisiko zu mindern oder zumindest hinauszuzögern. Damit kann auch der Anstieg der Gesundheits- und Pflegekosten wirksam gebremst werden.

Präventionskampagne

Der im Jahr 2002 in der Öffentlichkeit breit diskutierte Beschluss einer kleinen bernischen Gemeinde, eine obere Alterslimite von 70 Jahren für die Ausübung eines Exekutivamtes einzuführen, hatte Nationalrätin Egerszegi (fdp, AG) zu einer Motion veranlasst, welche die Ausarbeitung eines Berichtes über das Ausmass der politischen Seniorendiskriminierung in der Schweiz verlangte. Der Vorstoss war 2003 als Postulat angenommen worden. Im April wurde der Bericht mit einer klaren Aussage vorgelegt: Auch ältere Personen müssten politische Ämter bekleiden dürfen, der Bundesrat halte Altersschranken aus gesellschafts- und rechtspolitischer Sicht für untauglich und fragwürdig, da sie dem Gleichbehandlungsgebot und dem Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung zuwider laufen. Der Bundesrat anerkannte zwar, dass es Sache der Gemeinden und Kantone sei, Alterslimiten für öffentliche Ämter festzulegen; er empfahl ihnen aber, darauf zu verzichten.

politischen Seniorendiskriminierung

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer (sp, BL) den Bundesrat verpflichten, die konzeptionellen Grundlagen für eine schweizerische Alterspolitik zu entwickeln, die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen dafür bereitzustellen und dem Parlament gegebenenfalls die erforderlichen gesetzlichen Massnahmen vorzulegen. Insbesondere sollte abgeklärt werden, wie die Leistungen und Kompetenzen der Seniorinnen und Senioren vermehrt gesellschaftliche Anerkennung finden und die Nichtdiskriminierung durchgesetzt werden können, sowie welche Ressourcen beim Bund und allenfalls auf kantonaler Ebene für die Durchsetzung einer effektiven Alterspolitik erforderlich sind. Der Bundesrat verwies auf bereits getroffene Massnahmen sowie auf den Umstand, dass in zentralen Bereichen, so etwa im Gesundheits- und Sozialbereich, primär die Kantone zuständig sind. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss nur als Postulat angenommen.

Grundlagen für eine schweizerische Alterspolitik

In ihrer Stellungnahme „Golden Age – Alt und Jung gemeinsam“ verlangte die FDP, dass ältere Menschen ein selbstbestimmtes Leben in materieller Sicherheit führen können. Dazu seien Änderungen im 3-Säulen-System sowie Massnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Gesundheit, Pflege und Integration nötig. Wichtig sei insbesondere eine generationengerechte Ausrichtung der Altersvorsorge, d.h. keine weiteren Ausbauschritte bei der AHV, sondern eine Stärkung der dritten Säule (steuerbegünstigtes privates Sparen). Ausserdem sollten die im hohen Alter wichtigen Ergänzungsleistungen in die Verfassung aufgenommen werden. In Bezug auf die Höhe des Rentenalters wollten sich die Freisinnigen nicht festlegen.

FDP-Positionspapier zur Altersvorsorge

Ausgehend von einem Bericht über das Malaise im Pflegebereich, das sich unter anderem in einem ausgetrockneten Arbeitsmarkt ausdrückt, verlangte die CVP einerseits eine bessere soziale und finanzielle Anerkennung der Pflegeberufe, andererseits eine Neuregelung der Finanzierung der Pflegeheime. Im Hintergrund stand eine im Juli erlassene Verordnungsänderung, wonach die Pflegeheime die effektiven Pflegekosten transparenter ausweisen müssen. Bis anhin wurden zum Teil auch eigentliche Pflegeleistungen dem Bereich Hotellerie zugeordnet und den Pflegebedürftigen direkt verrechnet. Mit der konsequenten Ausscheidung der tatsächlichen Pflegekosten rechnen die Versicherer, auf mehrere Jahre verteilt, mit Mehrkosten von rund 1,2 Mia Franken, was zu einem Prämienschub von gegen 10% führen könnte. Ständerat und CVP-Präsident Stähelin (TG) verlangte deshalb den umgehenden Übergang von der dualistischen zur monistischen Spital- und Heimfinanzierung, wonach die Versicherer sämtliche tarifvertraglichen Leistungen für die Krankenpflege berappen müssten. Die freiwerdenden Mittel, mit denen die Kantone heute Spital- und Heimleistungen subventionieren, sollten in gleicher Höhe an die Krankenkassen überwiesen werden mit dem gezielten Auftrag, die Kinderprämien massiv zu verbilligen resp. ganz aufzuheben und die Langzeitpflege im Alter zu finanzieren. Falls die Mittel nicht genügend sollten, sah Stähelin nur noch einen Ausweg: die Einführung einer Zusatzprämie ab dem 50. Altersjahr. Diese sollte für alle Schichten tragbar sein und dürfte 10 Fr. pro Monat nicht übersteigen. Diese Idee nahm Santésuisse auf. Sie regte an, Leute ab 50 sollten verpflichtet werden, zusätzlich zur obligatorischen Krankenversicherung eine Pflegeversicherung abzuschliessen, um die künftige Lastenverteilung zwischen den Generationen wieder etwas zu entspannen. Der Anteil der Ausgaben für eigentliche Pflegeleistungen (Spitex und Pflegeheime) sei vor allem für die Altersgruppe 75+ bedeutsam. (Eine Studie der ETH zeigte, dass die Überalterung der Bevölkerung die Prämien bis ins Jahr 2035 um jährlich 0,5% verteuern wird .) Mit einer monatlichen Durchschnittsprämie von knapp 50 Franken ab Alter 50 könnten die Seniorinnen und Senioren die anfallenden Kosten weitgehend selber finanzieren. Anlässlich der jährlichen Pressekonferenz zur Prämienentwicklung zeigte sich Bundesrätin Dreifuss sehr besorgt ob dem Vorschlag von Santésuisse, der ihrer Ansicht nach darauf abzielt, die mühsam aufgebaute Solidarität zu untergraben und das Land zwischen Jungen und Älteren aufzuspalten.

CVP Forderungen für den Pflegebereich

Vom 8. bis 12. April fand in Madrid die 2. UNO-Weltversammlung (nach Wien 1982) über das Altern statt, an der auch die Schweiz teilnahm. Bundesrätin Dreifuss leitete die Delegation während den ersten beiden Tagen. Kernpunkt der Veranstaltung war die Erkenntnis, dass die demografische Herausforderung nicht nur die Industriestaaten, sondern zunehmend auch die Entwicklungsländer betrifft. Am Ende der Konferenz wurde ein Aktionsplan verabschiedet, der drei Ziele verfolgt: In einer alternden Welt soll die wachsende betagte Bevölkerungsschicht voll integriert werden, Gesundheit und Wohlbefinden der Seniorinnen und Senioren sollen gewährleistet sein und altersrelevante Aspekte in allen gesellschaftlichen Bereichen berücksichtigt werden.

2. UNO-Weltversammlung

Über einen neu gegründeten Seniorenrat (SSR), der sich als Sprachrohr gegenüber eidgenössischen Instanzen, politischen Meinungsträgern und der Öffentlichkeit etablieren will, soll die Stimme der älteren Generation gehört werden. Zur ersten Präsidentin wurde die frühere Baselbieter SP-Nationalrätin Fankhauser gewählt.

Seniorenrat

Zur Milderung der ansteigenden Gesundheitskosten im Alter, insbesondere für Zusatzversicherungen, verlangte Spielmann (pda, GE) höhere Abzüge bei der direkten Steuer. Der Nationalrat überwies diesen Antrag als Postulat. Ganz abgelehnt wurde hingegen eine Motion Jans (sp, ZG) (Mo. 99.3116) zur steuerlichen Gleichstellung von Pensionskassenleistungen gegenüber Kapitalbezügen aus der dritten Säule.

Milderung der ansteigenden Gesundheitskosten im Alter Pensionskassenleistungen

Gemäss einem Bericht des BFS sind ältere Menschen in der Schweiz weniger oft das Opfer von Gewalt (4%) als die übrige Bevölkerung (9%). Deutlich ausgeprägter als die Häufigkeit der Delikte ist das subjektive Gefühl der Bedrohung. Jede vierte ältere Person befürchtet einen Einbruch oder Diebstahl, jede fünfte einen Raubüberfall. Die Statistik widerlegte auch eine weitere weit verbreitete Annahme, nämlich dass im Alter seelisch bedingte Erkrankungen zunehmen. Während sich nur knapp die Hälfte der Gesamtbevölkerung eines hohen psychischen Wohlbefindens erfreut, sind es bei den Seniorinnen und Senioren 62%.

weniger oft das Opfer von Gewalt

Zu Beginn des Berichtsjahres wurde das Nationale Forschungsprogramm „Alter“ (NFP32) offiziell abgeschlossen. Das Programm war 1992 lanciert worden, umfasste 28 Einzelprojekte und war mit 12 Mio Fr. dotiert. Das generelle Fazit dieser Studien lautete, dass es den Betagten sowohl in materieller als auch gesundheitlicher Hinsicht heute deutlich besser geht als vor 20 Jahren. Von einer generellen Vereinsamung kann ebenfalls keine Rede sein. Trotz der komfortableren Situation vor allem der jüngeren Rentnergeneration leben aber viele Hochbetagte noch immer unter schwierigen Bedingungen.

Nationale Forschungsprogramm „Alter“ in materieller gesundheitlicher Hinsicht besser geht

Eine Studie des nationalen Forschungsprogramms „Alter“ (NFP 32) stellte fest, dass ältere Menschen aktiver denn je sind. Ihre wirtschaftliche Lage hat sich in den letzten Jahrzehnten spürbar verbessert, und sie fühlen sich wohler. Die Autoren der Untersuchung meinten, grundsätzlich habe sich die Altersvorsorge mit dem Drei-Säulen-Prinzip bewährt und wesentlich zum Rückgang der Altersarmut beigetragen.

aktiver denn je

In Weesen (SG) fand Mitte August die erste Senioren-Landsgemeinde statt. Der organisierende Schweizerische Senioren- und Rentnerverband (SSRV) wurde von den rund 3000 Anwesenden einstimmig ermächtigt, beim Bund (Bundesrat oder Parlament) die Einsetzung eines Seniorenrates zu beantragen, der in allen Altersfragen konsultiert werden und Stellungnahmen zur längerfristigen Entwicklung und Sicherung der Altersvorsorge formulieren soll. Zudem wurde eine Mitbestimmung in den Stiftungsräten der Pensionskassen und in allen jenen ausserparlamentarischen Kommissionen verlangt, welche die Altersvorsorge massgebend beeinflussen.

Senioren-Landsgemeinde

Die UNO erklärte unter dem Motto „Alle Generationen – eine Gesellschaft“ 1999 zum Jahr der älteren Menschen. Bundespräsidentin Dreifuss lancierte bei dieser Gelegenheit einen Appell, Senioren nicht auszugrenzen, sondern von deren Lebenserfahrung zu profitieren. Die älteren Menschen rief sie dazu auf, mit den Angehörigen anderer Generationen solidarisch zu sein. Als Beispiel nannte sie die Mutterschaftsversicherung und die Unterstützung alleinerziehender Mütter.

Jahr der älteren Menschen

In seiner zweiten Lesung trug der Ständerat dem deutlichen Ergebnis in der grossen Kammer Rechnung und übernahm diskussionslos die Version des Nationalrates. Ebenfalls ohne Opposition passierte der von seiner Kommission aufgenommene Begriff des Alters. Der Berichterstatter gab zu bedenken, je mehr Diskriminierungskriterien aufgeführt würden, desto mehr könnte der Anschein erweckt werden, dass diejenigen benachteiligt werden dürften, die nicht erwähnt sind, weshalb zumindest das Alter auch speziell genannt sein müsse. Der Nationalrat hiess daraufhin stillschweigend diesen Zusatz ebenfalls gut.

Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Im Nationalrat wurde der Antrag Spoerry von einer rechtsbürgerlichen Minderheit unter Fischer (svp, AG) eingebracht und zwar in der Form der Zusammenfassung beider Absätze in einen Abs. 1. Da zu diesem Alinea SP-Anträge für eine geschlechtsneutrale Formulierung auch im Französischen und Italienischen eingereicht waren, diese Frage aber generell erst vor Abschluss der Gesamtberatung geregelt werden sollte, wurde die Diskussion darüber verschoben – und angesichts der weiteren Beschlüsse der Räte gar nicht mehr aufgenommen. Gegen einen Antrag Leuba (lp, VD), der dem Ständerat beim ganzen Artikel folgen wollte, nahm der Nationalrat mit 101 zu 55 Stimmen den Antrag seiner Kommission zu Abs. 2 an und fügte so die Begriffe der Lebensform und der psychischen Behinderung ein. Zwei Minderheitsanträge vor allem aus den Reihen der SP, welche einerseits die geschlechtliche Orientierung und den Zivilstand, anderseits das Alter ausdrücklich erwähnen wollten, wurden nach ausgiebiger Diskussion mit 85 zu 70 resp. 86 zu 69 Stimmen verworfen.

Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Der Vorschlag des Bundesrates zum Gleichstellungsartikel (Art. 8) sah vor, neben dem Grundsatz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Abs. 1), eine Liste der verbotenen Diskriminierungen anzuführen (Abs. 2). So sollte niemand benachteiligt werden dürfen, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Sprache, der sozialen Stellung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Im Ständerat, der die Vorlage als Erstrat behandelte, wollten mehrere Abgeordnete weitere Diskriminierungstatbestände explizit aufnehmen, so etwa Beerli (fdp, BE) den Begriff der Lebensform, um den alternativen Partnerschaften besser gerecht zu werden, Leumann (fdp, LU) das Kriterium des Alters, womit in erster Linie ein besonderer Schutz der Jugend anvisiert wurde, und Brändli (svp, GR) neben der körperlichen und geistigen auch die psychische Behinderung. In zwei Eventualabstimmungen wurden die Anträge Beerli und Brändli angenommen, jener von Leumann ganz knapp abgelehnt. Schliesslich setzte sich aber Spoerry (fdp, ZH) mit dem Argument durch, angesichts der Tatsache, dass wohl keine Aufzählung je abschliessend sein könne, sei es sinnvoller, die Liste gänzlich fallen zu lassen und in Abs. 2 nur zu sagen, dass niemand diskriminiert werden darf.

Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

In einer in der Schweiz einmaligen Abstimmung beraubte die Bündner Gemeinde Stierva die über 65jährigen Einwohnerinnen und Einwohner des passiven Wahlrechts. Dieser Beschluss, welcher vor der Bündner Kantonsverfassung kaum bestehen wird, hat insofern einen Präzedenzfall, als 1988 in der Glarner Kantonsverfassung bestimmt wurde, dass Regierungs- und Ständeräte sowie Richter und Gerichtspräsidenten für jene Amtsperiode nicht mehr wählbar sind, in welche die Vollendung des 65. Altersjahres fällt. Das nationale Parlament genehmigte 1989 die Glarner Verfassung als bundesrechtskonform.

beraubte Bündner Gemeinde Stierva die über 65jährigen Einwohnerinnen und Einwohner des passiven Wahlrechts

Im Oktober fand in Bern die zweite Alterssession statt. Neben Fragen zu Europa, zur AHV und zur Krankenversicherung waren die Beziehungen zwischen den Generationen Hauptpunkt der Traktandenliste. Mehrfach wurden die Gemeinsamkeiten zwischen Jungen und Alten betont, so etwa die Angst vor dem Verlust der sozialen Sicherheit und das Gefühl, von den politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen zu sein. Bereits im Vorfeld der Session hatten Kontakte zwischen Jugend- und Rentnerorganisationen stattgefunden. Das Plenum beschloss nun, eine aus Senioren und Jugendlichen zusammengesetzte Arbeitsgruppe solle bis 1999 einen Generationenvertrag ausarbeiten, der sich nicht nur auf materielle Werte beschränkt.

zweite Alterssession Beziehungen zwischen den Generationen

Im Hinblick auf die anstehende Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) forderte die GPS einen Umbau der zweiten Säule. Sie will den Koordinationsabzug abschaffen, der die Einkommenslimite festlegt, ab der die zweite Säule obligatorisch ist, und der Personen mit kleinem Einkommen benachteiligt. Gleichzeitig soll das Steuerprivileg für die überobligatorische Altersvorsorge begrenzt werden. Die Partei schlug weiter vor, ein Prozent der Pensionsgelder künftig in einen Fonds einzuzahlen, aus dem Risikokapital für kleinere und mittlere Unternehmen bereitgestellt wird. Die Pensionskasse soll zudem neu frei wählbar sein, um es den Versicherten zu erlauben, jene Kasse zu wählen, welche die Gelder nach sozialen und ökologischen Kriterien investiert.

Forderung der GP zum Umbau der zweiten Säule
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Gemäss einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik leben in der Schweiz rund 71 500 Personen in einem Alters- oder Pflegeheim, mehrheitlich alleinstehende (ledige oder verwitwete) Frauen mit einem Durchschnittsalter von 82 Jahren. Unter den betagten Heimbewohnerinnen und -bewohnern ist eine schlechte seelische Verfassung sehr verbreitet. Mehr als drei Viertel leiden unter Niedergeschlagenheit, Pessimismus und Energielosigkeit. Nur bei neun Prozent überwiegen positive Gefühle wie Gelassenheit und Optimismus. In der übrigen Bevölkerung gaben hingegen vier von zehn Personen an, sich psychisch gut zu fühlen.

Alters- oder Pflegeheim schlechte seelische Verfassung

Mit einer Motion wollte Nationalrat Allenspach (fdp, ZH) den Bundesrat verpflichten, eine konsultative Kommission für Altersfragen zu schaffen, die sich departementsübergreifend mit allen Fragen des dritten Lebensabschnittes befasst. Der Bundesrat wollte in diesem Bereich kein konkretes Engagement eingehen, sondern vorerst die Reaktionen auf den Altersbericht sowie die Ergebnisse der Forschungsberichte aus dem NFP 32 (Alter) abwarten. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss als Postulat angenommen.

konsultative Kommission für Altersfragen

Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter, und immer mehr fühlen sich von der Gesellschaft ausgeschlossen und vernachlässigt. Dies zeigte der Bericht "Altern in der Schweiz", der im Auftrag des EDI von einer Expertenkommission erstellt wurde. Der Bericht versteht sich nicht nur als Bestandesaufnahme der Situation der älteren Bevölkerung, sondern auch als Leitfaden für eine neue Alterspolitik. Ausgehend von der Einsicht, dass mit der wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern ein gewaltiges Potential an Wissen und Arbeitskraft brachliegt, schlug die Kommission vor, ältere Menschen künftig vermehrt in gesellschaftliche und soziale Aufgaben einzubinden. Diese Erkenntnis möchte die Kommission mit einem neuen "Generationenvertrag" verwirklichen. Dieser sieht neben einem flexiblen Rentenalter zwischen dem 58. und dem 70. Lebensjahr vor, dass die jüngeren Generationen im eigenen Interesse Rahmenbedingungen schaffen sollen, die es der älteren Bevölkerung erlauben, aus ihrer "Nutzlosigkeit" und Isolation auszubrechen. Zur Auswahl könnten handwerkliche Arbeiten, Gutachtertätigkeiten, soziale Einsätze und künstlerische und erzieherische Dienstleistungen stehen.

Bericht "Altern in der Schweiz" vermehrt in gesellschaftliche und soziale Aufgaben einzubinden

Die FDP stellte in einem Grundlagenpapier zur Seniorenpolitik 15 Thesen für eine ganzheitliche Alterspolitik auf, deren primäre Ziele die Stärkung der Generationensolidarität und die Förderung der Eigenverantwortung sind. Dabei betonte die FDP mit der Einführungsthese «Es kann keine isolierte Alterspolitik geben» eine gesamtpolitische Betrachtung, die eine Verschärfung des Gegensatzes jung - alt vermeiden will. Weiter forderte sie die Gewährleistung der finanziellen Sicherung der AHV und des Generationenvertrages im Gesundheitswesen und plädierte für einen weiteren Ausbau der individuellen Vorsorge. Die Erhöhung des Frauenrentenalters hält die FDP für unvermeidbar. Weitere Thesen verlangen, den Anliegen der Betagten in der Siedlungs- und Verkehrspolitik vermehrt Rechnung zu tragen und Betagte besser in die Kultur- und Bildungspolitik zu integrieren. Nach Ansicht der FDP kommt den Medien bei der Förderung der Integration der Senioren eine entscheidende Funktion zu.

Grundlagenpapier der FDP zur Seniorenpolitk