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Auch im Ständerat traf die Motion der SGK-NR für eine teilweise Übernahme der Kosten von betreutem Wohnen durch die Ergänzungsleistungen zur AHV auf keinen Widerstand. Für die Kommission erläuterte Alex Kuprecht (svp, SZ) die Entstehungsgeschichte der Motion: Eine solche Regelung habe im Rahmen der EL-Revision aufgenommen werden sollen, man habe jedoch auf eine Aufnahme ohne sorgfältige Prüfung und Vernehmlassung verzichtet und stattdessen die Kommissionsmotion eingereicht. Stillschweigend sprach sich nun auch der Ständerat als Zweitrat dafür aus, dass der Bundesrat eine entsprechende Regelung umsetzen solle.

Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen

Im Herbst 2019 befasste sich der Ständerat mit der Motion Page (svp, FR) über die Weiterbildung von Personen, die sich um Betagte und Menschen mit Behinderungen kümmern. Die WBK-SR hatte sich sehr knapp für die Annahme der Motion ausgesprochen. Im Ständerat war klar, dass die Betreuung und Pflege behinderter oder betagter Menschen – oft durch enge Familienangehörige durchgeführt – sehr wichtig und wertvoll sei und eine riesige Entlastung für das Gesundheitssystem darstelle. Für die Kommissionsmehrheit führte Olivier Français (fdp, VD) aus, dass eine strukturierte und angemessene Ausbildung für die betroffenen Personen notwendig sei, da diese oft beispielsweise nicht genau wüssten, welche Handgriffe sie ausführen müssten. Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) argumentierte des Weiteren, dass es auch oft um komplexe Koordinationsaufgaben gehe, die viele Personen leisten müssten. Es sei notwendig, sich um diese Familien zu kümmern und niederschwellige Ausbildungsgänge anzubieten, die ihren ganz spezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen würden.
Für die Kommissionsminderheit führte Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) aus, dass es bereits heute die Möglichkeit gebe, sich die informell erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen bei einer Ausbildung anrechnen zu lassen. Betreuende und pflegende Personen könnten beispielsweise die erworbenen Kompetenzen validieren lassen, eine verkürzte berufliche Grundausbildung absolvieren und Gesuche zur Dispensation von Bildungsleistungen in formalen Bildungsgängen (z.B. Praktikum) stellen. Zudem habe der Bundesrat 2014 den Aktionsplan zur Unterstützung und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen verabschiedet, der diese Anliegen ebenfalls unterstütze, so Häberli-Koller.
Bildungsminister Parmelin fügte an, dass der Gesundheitssektor stark reguliert sei; sobald es eine formale Ausbildung für die pflegenden Personen gebe, bestehe die Gefahr, dass diese für obligatorisch erklärt werde, so dass die betroffenen Menschen zu Hause nur noch dann betreut werden könnten, wenn mindestens ein Familienmitglied eine solche Ausbildung absolviert habe. Dieser Entwicklung solle nicht Vorschub geleistet werden, so Parmelin. Schliesslich sei zu beachten, dass der Bundesrat bereits ein Förderprogramm für Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen lanciert habe.
Die Mehrheit des Ständerates folgte der Linie des Bundesrates und der Kommissionsminderheit und lehnte die Motion mit 16 zu 17 Stimmen knapp ab.

Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit einer Behinderung kümmern

Endlich gleich lange Spiesse für über 50-Jährige, forderte die BDP-Fraktion im Mai 2017 mit einer Motion. Konkret verlangte der Vorstoss die Einführung eines Einheitssatzes bei den Altersgutschriften zur Beendigung der Benachteiligung der älteren Generation auf dem Arbeitsmarkt. Da die Altersgutschriften gemäss den aktuellen Regelungen mit dem Alter anstiegen und gemeinsam von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bezahlt werden müssten, werde die Arbeit von Älteren stetig verteuert, fasste die Fraktion die Problematik noch einmal zusammen.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung: Bereits im Rahmen der Altersvorsorge 2020 sei eine entsprechende Massnahme geprüft und vom Parlament aufgrund der unverhältnismässigen finanziellen Belastung der jungen Generation verworfen worden.
In der Sommersession 2019 beriet der Nationalrat den Vorstoss. Bundesrat Berset verwies darauf, dass eine solche Umstellung ziemlich kompliziert wäre, und bat den Rat darum, die laufende Pensionskassenrevision abzuwarten. Ohne Gegenstimme nahm die grosse Kammer die Motion jedoch mit 165 Stimmen und 12 Enthaltungen an.

Endlich gleich lange Spiesse für über 50-Jährige (Mo. 17.3325)

Mit einer Motion wollte die SGK-NR im Sommer 2018 erreichen, dass betreutes Wohnen zukünftig über Ergänzungsleistungen zur AHV finanziert werden kann. Da die Finanzierung hierfür bisher häufig nicht ausreiche, lebten viele Personen trotz relativ geringem Pflege- und Betreuungsaufwand im Heim, da diese Kosten teilweise von der EL übernommen werden. Ein Drittel aller im Heim lebender Personen benötige denn auch weniger als eine Stunde Pflege pro Tag, betonte die Kommission. Daher sollten die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Übernahme der Finanzierung durch die EL sowie die Anforderungen an die Anbieterinnen und Anbieter von betreutem Wohnen neu definiert werden, sodass Heimeintritte betagter Menschen verzögert oder gar vermieden werden könnten. Der Bundesrat anerkannte das Anliegen, nahm aber gleichzeitig die Kantone in die Pflicht: Da diese durch eine solche Änderung entlastet würden, sollten sie auch grösstenteils für die entsprechende Unterstützung aufkommen. Stillschweigend nahm der Nationalrat die Motion im Frühjahr 2019 an.

Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen

Im Herbst 2016 forderte Pierre-André Page (svp, FR) mit einer Motion die Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit einer Behinderung kümmern. In der Schweiz würden viele pflegebedürftige Menschen von Personen aus der Schweiz oder aus dem Ausland begleitet und gepflegt, welche über keine Ausbildung im Bereich der Pflege verfügten und aus Zeitgründen auch keine Möglichkeit hätten, eine solche Ausbildung zu absolvieren. Weil diese Personen aber für viele Betagte und Menschen mit einer Behinderung einen unverzichtbaren Dienst leisteten, sah es der Motionär als fundamental an, dass sie eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren könnten.
Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme an, dass er die Leistung dieser Personen honoriere, auch deshalb, weil damit die professionelle Pflege im Gesundheitswesen entlastet werde. Trotzdem war er der Ansicht, dass diesen Personen bereits genug Möglichkeiten zur Verfügung stünden, um eine berufliche Ausbildung absolvieren zu können. So lasse es das Berufsbildungsgesetz zu, dass informell erworbene Kompetenzen an eine Berufsbildung angerechnet werden könnten, was zu einer verkürzten beruflichen Grundbildung führen würde. Zudem biete das (SRK) die Ausbildung «Pflegehelferin/Pflegehelfer SRK» an, die interessierte Personen auf Aufgaben in der Pflege und Betreuung vorbereite. Bei Eintritt in eine Pflegeausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe werde dieses schweizweit anerkannte Zertifikat als bereits erbrachte Bildungsleistung anerkannt. Einige SRK-Kantonalverbände würden zudem Spezialkurse für interessierte Migrantinnen und Migranten anbieten. Nicht zuletzt habe der Bundesrat Ende 2014 einen Aktionsplan Pflege verabschiedet, mit welchem eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit angestrebt werde. Bundesrat Johann Schneider-Ammann führte Ende September 2018 im Nationalrat aus, dass dieser Aktionsplan in Umsetzung sei und sich ein Bundesgesetz derzeit in der Vernehmlassung befinde. Aus diesen Gründen, befand der Bundesrat, sei die Motion abzulehnen. Der Nationalrat zeigte sich von der bundesrätlichen Argumentation allerdings wenig überzeugt und nahm die Motion mit 137 zu 43 Stimmen (2 Enthaltungen) an.

Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit einer Behinderung kümmern

Die FK-SR sprach sich mehrheitlich gegen die Motion „Bilanz des Generationenvertrages“ aus und argumentierte dabei in Übereinstimmung mit Bundesrat Berset, dass eine vollständige Bilanz zum Generationenvertrag neben den Sozialversicherungen auch Aktiva wie Bildung und Infrastruktur beinhalten müsste und dadurch sehr arbeitsintensiv werden würde. Mit Verweis auf mehrere bisher erschienene Berichte zur Finanzperspektive der Sozialversicherungen und auf die Bereitschaft des Bundesrates, den Bericht zur Gesamtsituation über die Finanzperspektive der Sozialversicherungen mindestens einmal pro Legislatur zu aktualisieren, bestritten sowohl der Bundesrat als auch die FK-SR die Notwendigkeit eines zusätzlichen Berichts. Schliesslich würde der Auftrag zu einem solchen auch den aktuellen Bestrebungen, den Personalbestand der Bundesverwaltung zu reduzieren, zuwiderlaufen. In Übereinstimmung mit diesen Argumenten lehnte der Ständerat die Motion ab.

Bericht zum Generationenvertrag

Der Bundesrat habe in regelmässigen Abständen einen Bericht zu veröffentlichen, der aufzeigen soll, wie sich die finanziellen Lasten zwischen den Generationen verteilen. Dieser Auffassung war der Nationalrat in der Herbstsession 2016 und reichte mit 124 zu 57 Stimmen bei 1 Enthaltung eine entsprechende Motion der FDP-Liberalen-Fraktion an den Ständerat weiter – gegen den Widerstand der Parlamentslinken. Der Bericht zum Generationenvertrag habe, so die Motionärin, insbesondere aufzuzeigen, wie sich die implizite Staatsverschuldung, also alle zugesagten, aber nicht finanzierten Versprechen staatlicher Leistungen (v.a. bei den Sozialversicherungen und im Gesundheitswesen), entwickelt haben und welche Kosten damit auf die nächsten Generationen übertragen werden. Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen, da es bereits genügend breit abgestützte und in regelmässigen Abständen aktualisierte Grundlagen gebe, um die angestrebte öffentliche Diskussion zu führen.

Bericht zum Generationenvertrag

Lors de la session d’automne, le député Tschäpät (ps, BE) a déposé une motion demandant l’institution d’une commission fédérale pour les questions liées au vieillissement et aux relations entre les générations. Le Conseil fédéral salue l’initiative mais estime qu’une concertation avec les directrices et directeurs cantonaux des affaires sociales est au préalable nécessaire, afin de clairement identifier les besoins des différents acteurs pour y répondre au mieux. Les chambres ne se sont pas encore prononcées sur cet objet.

commission fédérale pour les questions liées au vieillissement et aux relations entre les générations

Eine Änderung der Wohnsitzbestimmungen im Zivilgesetzbuch sollte sicherstellen, dass die Niederlassungsfreiheit auch für Personen in Pflegeheimen gewährleistet wird. Eine dies fordernde Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) war im Nationalrat mit 113 zu 65 Voten an den Ständerat überwiesen worden, der das Begehren jedoch mit 27 zu 5 Stimmen ablehnte. In der Praxis gehe es nicht um die Frage der Niederlassung, sondern um die Restkostenfinanzierung bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim. Zudem begründe der Aufenthalt in einem Heim noch keinen Wohnsitz.

Niederlassungsfreiheit für Personen in Pflegeheimen (Mo. 12.4181)

Faisant référence au droit à la liberté d’établissement inscrit dans la Constitution, la conseillère nationale Susanne Leutenegger Oberholzer (ps, BL) a déposé une motion demandant que les personnes âgées devant entrer dans un EMS aient la possibilité d’entrer dans un EMS d’un autre canton. Lors de son passage devant le parlement, une minorité Fluri (plr, SO) a proposé de refuser la motion. L’argument pour le rejet de cette motion est le suivant: les raisons qui poussent les cantons à refuser des nouveaux pensionnaires sont purement financières et ne se réclament pas du droit d’établissement. Plus précisément, l’entrée dans un home d’une personne ne nécessitant pas ou peu de soin requiert une modification de domicile. Ces entrées ne sont pas problématiques, puisqu’elles n’engendrent pas ou peu de coûts pour les cantons. Cependant, le cas de personnes nécessitant des soins ne requiert pas de modification du lieu de résidence. La liberté d’établissement n’est donc pas entravée dans ces cas précis et une modification du code civil serait superflue. La chambre du peuple n’a pas été convaincue par ces arguments techniques. Elle a soutenu la motionnaire par 113 voix contre 65 et 14 abstentions. Le Conseil des Etats s’est montré plus sensible à l’aspect technique de la motion. Il l’a clairement refusée par 27 voix contre 5.

Niederlassungsfreiheit für Personen in Pflegeheimen (Mo. 12.4181)

Das Parlament behandelte im Berichtsjahr eine Motion Kiener Nellen (sp, BE), welche die Einhaltung der Frist zur Anpassung von öffentlichen Bauten und Fahrzeugen an die Bedürfnisse von Behinderten forderte. Grund des Begehrens war das Vorhaben der Landesregierung, aus Spargründen die Anpassungsfrist um 15 Jahre zu verlängern. Nationalrätin Kiener Nellen kritisierte diesen Plan, da er die Eingliederungsbemühungen von behinderten Personen untergraben würde. Der Nationalrat folgte ihrer Argumentation knapp und nahm die Motion mit 97 zu 93 Stimmen an. Sämtliche Gegenstimmen stammten aus dem bürgerlichen Lager. Der Ständerat folgte dem Erstrat und stimmte der Motion ebenfalls zu.

Anpassung von öffentlichen Bauten und Fahrzeugen an die Bedürfnisse von Behinderten

Ebenso diskussionslos wie im Vorjahr der Nationalrat stimmte der Ständerat einer Motion Schenker (sp, BS) zu, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament gesetzgeberische Massnahmen zur besseren Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen vorzuschlagen resp. diese auf Verordnungsebene einzuführen.

Mo. Schenker Massnahmen zur Unterstützung von älteren Arbeitlosen

Diskussionslos und im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat eine von Abgeordneten aus allen Bundesratsparteien sowie den Grünen unterzeichnete Motion Schenker (sp, BS) an, die den Bundesrat auffordert, einen Massnahmenplan zur Unterstützung von älteren Arbeitslosen vorzulegen. Dabei seinen neben der Förderung spezifischer arbeitsmarktlicher Massnahmen insbesondere die Verstärkung der Forschung über die spezifische Problematik der Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmender zu prüfen.

Mo. Schenker Massnahmen zur Unterstützung von älteren Arbeitlosen

Nach dem Nationalrat im Vorjahr überwies auch der Ständerat im Einvernehmen mit dem Bundesrat diskussionslos eine Motion Heim (sp, SO), welche eine nationale Präventionskampagne zur Förderung der Gesundheit und der Autonomie im Alter verlangt. Nach den Ausführungen der Kommissionssprecherin soll eine nationale Präventionsstrategie dazu beitragen, das Pflegerisiko zu mindern oder zumindest hinauszuzögern. Damit kann auch der Anstieg der Gesundheits- und Pflegekosten wirksam gebremst werden.

Präventionskampagne

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer (sp, BL) den Bundesrat verpflichten, die konzeptionellen Grundlagen für eine schweizerische Alterspolitik zu entwickeln, die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen dafür bereitzustellen und dem Parlament gegebenenfalls die erforderlichen gesetzlichen Massnahmen vorzulegen. Insbesondere sollte abgeklärt werden, wie die Leistungen und Kompetenzen der Seniorinnen und Senioren vermehrt gesellschaftliche Anerkennung finden und die Nichtdiskriminierung durchgesetzt werden können, sowie welche Ressourcen beim Bund und allenfalls auf kantonaler Ebene für die Durchsetzung einer effektiven Alterspolitik erforderlich sind. Der Bundesrat verwies auf bereits getroffene Massnahmen sowie auf den Umstand, dass in zentralen Bereichen, so etwa im Gesundheits- und Sozialbereich, primär die Kantone zuständig sind. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss nur als Postulat angenommen.

Grundlagen für eine schweizerische Alterspolitik

Zur Milderung der ansteigenden Gesundheitskosten im Alter, insbesondere für Zusatzversicherungen, verlangte Spielmann (pda, GE) höhere Abzüge bei der direkten Steuer. Der Nationalrat überwies diesen Antrag als Postulat. Ganz abgelehnt wurde hingegen eine Motion Jans (sp, ZG) (Mo. 99.3116) zur steuerlichen Gleichstellung von Pensionskassenleistungen gegenüber Kapitalbezügen aus der dritten Säule.

Milderung der ansteigenden Gesundheitskosten im Alter Pensionskassenleistungen

Mit einer Motion wollte Nationalrat Allenspach (fdp, ZH) den Bundesrat verpflichten, eine konsultative Kommission für Altersfragen zu schaffen, die sich departementsübergreifend mit allen Fragen des dritten Lebensabschnittes befasst. Der Bundesrat wollte in diesem Bereich kein konkretes Engagement eingehen, sondern vorerst die Reaktionen auf den Altersbericht sowie die Ergebnisse der Forschungsberichte aus dem NFP 32 (Alter) abwarten. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss als Postulat angenommen.

konsultative Kommission für Altersfragen