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  • Asylpolitik

Akteure

  • Andres, Dora (BE, fdp/plr)
  • Genner, Ruth (ZH, gp/verts)
  • Fehr, Hans (svp/udc, ZH) NR/CN

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Institué à Malte le 19 juin 2011, le Bureau européen d’appui en matière d’asile (EASO) se donne pour tâche de faciliter la coopération entre les états membres de l'UE et, lorsque cela s'avère nécessaire, de seconder ces derniers dans le domaine de l'asile. La Suisse, exempte de l'UE mais associée aux accords Dublin, a négocié les conditions de sa collaboration avec l'EASO de manière concomitante à la Norvège, au Liechtenstein et à l'Islande. Ainsi, les termes de l'accord permettent notamment à la Suisse de prendre part à l'ensemble des activités du Bureau ou de participer, en tant qu'observatrice, aux séances du conseil d'administration. Elle ne peut en revanche contribuer aux décisions relatives aux engagements opérationnels.
Au Parlement, la Chambre basse s'est, dans un premier temps, déclarée favorable au projet du Conseil fédéral, écartant ainsi la proposition de ne pas entrer en matière avancée par la minorité Fehr, composée au total de sept élus de la CIP-CN, tous membres de l'UDC. L'entrée en matière a également été approuvée par la majorité du second conseil, au dépens cette fois-ci de la minorité Föhn et Minder. Le 20 mars 2015, date du vote final, le Conseil national (par 140 voix contre 57) et le Conseil des Etats (par 38 voix contre 6) se sont définitivement prononcés en faveur de l'arrêté fédéral établissant les modalités de participation de la Suisse au Bureau européen d’appui en matière d’asile.

Bureau européen d’appui en matière d’asile. Accord avec l’UE

Seit einigen Jahren gerät die Asylrekurskommission (ARK) zunehmend unter Druck der politischen Rechten. Nationalrat Fehr (svp, ZH) reichte zusammen mit 65 Mitunterzeichnenden eine Motion ein, die vom Bundesrat als Sofortmassnahme den Erlass von Ordnungsvorschriften verlangte, die eine „gesetzestreue“ Form des Rekurswesens sicherstellten. Fehr warf der ARK vor, durch eine fragwürdige bis unverantwortliche Praxis „dem Missbrauch des Asylrechts Vorschub“ zu leisten. Bundesrätin Metzler erklärte, die Aufsicht über die ARK sei gewährleistet, insbesondere auch durch die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments. Gesetzesänderungen seien immer möglich, doch bis es allenfalls so weit sei, müsse die Unabhängigkeit der ARK respektiert werden. Mit 62 zu 42 Stimmen wurde die Motion abgelehnt. Die ARK hatte sich den Zorn der Rechtsbürgerlichen zugezogen, weil sie u.a. die „Drittstaatenregelung“, wie sie die Verordnung zum neuen Asylgesetz vorsah, für nicht zulässig erklärte. Bisher wurde der Aufenthalt in einem „sicheren“ Drittland toleriert, ohne dass der Asylbewerber, wenn der dort kein Asylgesuch eingereicht hatte, deshalb vom Verfahren ausgeschlossen wurde. Die neue Verordnung wollte verlangen, der Asylsuchende müsse belegen, dass er „ohne Verzug“ durch das Drittland transitiert sei. Die ARK befand, das Gesetz gebe keine Grundlage, um von der alten Praxis abzuweichen. Auf Kritik vor allem bei der FDP stiess auch der Entscheid der ARK, Röntgenaufnahmen zur Bestimmung des Alters von Asylsuchenden nicht als Rechtsmittel zu anerkennen.

Asylrekurskommission „Drittstaatenregelung“

Eine andere Motion der CVP-Fraktion, die eine Überprüfung der Betreuungs- und Fürsorgestandards in der Asylpolitik verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, der laufende Abklärungen im Rahmen der Arbeitsgruppe „Finanzierung Asylwesen“ geltend machte, nur als Postulat angenommen. Eine Motion des Zürcher SVP-Abgeordneten Fehr, [98.3426] die eine Beschränkung der staatlichen Fürsorgeleistungen auf legal anwesende Asylbewerber forderte und illegal eingereiste, „papierlose“ und abgewiesene Personen davon ausnehmen wollte, wurde mit 76 zu 54 Stimmen verworfen. Auch hier begründete der Bundesrat seinen Antrag auf Ablehnung mit dem Hinweis auf die Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse vorerst abgewartet werden sollten. Eine von Loretan (fdp, AG) eingereichte Motion zur Internierung weggewiesener Ausländer und straffällig gewordener Asylsuchender wurde mit 26 zu 5 Stimmen deutlich gutgeheissen. Bundesrätin Metzler hatte sich unter anderem mit dem Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention vergebens gegen den Vorstoss gewehrt.

CVP Überprüfung der Betreuungs- und Fürsorgestandards

Seit 1992 entscheidet die Asylrekurskommission (ARK) über Beschwerden abgewiesener Asylsuchender. Nachdem sie in den ersten Jahren der Kritik aus dem linken Lager ausgesetzt war, geriet sie – nach einigen Jahren der relativen Ruhe – nun plötzlich ins Kreuzfeuer der bürgerlichen Kreise. Bereits im Oktober des Vorjahres hatte FDP-Präsident Steinegger moniert, gewisse Entscheidungen der ARK seien „schlicht und einfach unverständlich“, weshalb er den Bundesrat auffordere, mit Weisungen auf das Gremium Einfluss zu nehmen. Unterstützt von 82 Mitunterzeichnern doppelte Nationalrat Fehr (svp, ZH) mit einer Interpellation nach, in der er die „unverantwortlichen Entscheide“ der ARK anprangerte. Seiner Ansicht nach leistet die „lasche und realitätsfremde“ Praxis der ARK dem Asylmissbrauch Vorschub, da damit signalisiert werde, dass man in der Schweiz mit einer Kaskade von Einsprachen ein Asylverfahren beliebig in die Länge ziehen könne. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die ARK nur die Aufgaben wahrnimmt, welche ihr im Bundesbeschluss von 1990 über das Asylverfahren zugeteilt wurden. Er sah deshalb keine Veranlassung für Massnahmen, soweit ihm solche aufgrund der Gewaltenteilung und seiner ausschliesslich administrativen Aufsichtskompetenz überhaupt zur Verfügung stünden, insbesondere auch, weil in den letzten Jahren die ARK rund 90% der Wegweisungsentscheide des BFF stützte.

Asylrekurskommission Kreuzfeuer der bürgerlichen Kreise

Bei den Bestimmungen über das eigentliche Asylverfahren versuchten Vertreter der SVP Forderungen ihrer Volksinitiative "gegen die illegale Einwanderung" einzubauen, die das Volk im Dezember des Vorjahres abgelehnt hatte. Hasler (AG) verlangte, dass das Vorweisen eines Ausweispapieres Voraussetzung für die Zulassung zum Verfahren sei.Hans Fehr (ZH) forderte, dass auf Gesuche illegal eingereister Flüchtlinge nicht mehr eingetreten werde. Fischer (AG) wollte das Arbeitsverbot von neu eingereisten Asylbewerbern von drei auf sechs Monate ausdehnen. Der Rat lehnte alle diese Anträge deutlich ab. Ebenso erging es den Anträgen, die frauenspezifische Regelungen verlangten. Bühlmann (gp, LU) und von Felten (sp, BS) wollten die Rücksichtnahme auf Frauen, Minderjährige und Folteropfer im Verfahren und während des Aufenthalts in den Detailbestimmungen verankern. Sie verlangten unter anderem, dass Ehefrauen ein eigenes Asylverfahren erhalten. Nur in einem Punkt wurden die rotgrünen Anträge angenommen: Flüchtet ein Minderjähriger allein in die Schweiz, dürfen ihn die Asylbehörden erst dann befragen, wenn ein Vormund oder Beistand ernannt ist, der die Interessen des Kindes wahrnehmen kann.

Von allen Asylbewerbern waren bisher diejenigen am schlechtesten gestellt, welche mit dem Flugzeug einreisen und bereits im Flughafen ein Asylgesuch stellen. Sie mussten auf unbestimmte Zeit im "Niemandsland" des Transitbereichs ausharren, bis das BFF abgeklärt hatte, ob ein Asylgesuch überhaupt gerechtfertigt sei. Fiel die Untersuchung negativ aus, so wurden die Asylbewerber abgeschoben, ohne die Möglichkeit erhalten zu haben, einen Anwalt zu kontaktieren oder gegen den Entscheid des BFF Rekurs bei der Asylrekurskommission (ARK) einzulegen. Um dieser ungleichen Behandlung der Asylsuchenden ein Ende zu bereiten, schlug der Bundesrat vor, die maximale Frist für die Abklärungen des BFF auf zehn Tage festzusetzen. Die vorberatende Nationalratskommission wollte den Behörden dafür sogar 15 Tage Zeit lassen.

Der Nationalrat musste jedoch die Flughafenregelung in einem zentralen Punkt ergänzen, um zu vermeiden, dass die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich inzwischen klargemacht, dass es Freiheitsentzug ist, wenn Asylsuchende die Transiträume eines Flughafens nicht verlassen dürfen. Wer so in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, hat demnach Anrecht auf eine richterliche Überprüfung. Im gleichen Sinn hatte kurz vor Aufnahme der parlamentarischen Beratungen auch das Bundesgericht entschieden. Der Nationalrat beschloss deshalb, dass das BFF den Asylsuchenden, die in Zürich-Kloten oder Genf-Cointrin gelandet sind, die vorläufige Verweigerung der Einreise innert 48 Stunden eröffnen muss. Die Bewerber können diese Verfügung anfechten, und die Behörden müssen ihnen die Möglichkeit geben, einen Beistand beizuziehen. Beibehalten wurde die fünfzehntägige Frist für die Abklärungen. Die Ratsmehrheit begründete dies mit dem Umfang der Untersuchungen, die für ein seriöses notwendig seien. Abgelehnt wurde ein rot-grüner Antrag, der diese Asylsuchenden nach 72 Stunden einem Durchgangsheim zuweisen wollte.

Zum Abschluss behandelte die grosse Kammer noch die Arbeitsbedingungen der Asylbewerber und vorläufig Aufgenommenen. Neu müssen sowohl Flüchtlinge wie Schutzbedürftige, die eine Arbeit finden, neben Fürsorge- und Verwaltungskosten auch die Aufwendungen für Ausreise und Verfahren zurückerstatten. Dafür werden 10% ihres Lohnes auf ein Sicherheitskonto überwiesen. In diesem Punkt versuchte die SVP ebenfalls, Forderungen aus ihrer abgelehnten Asylinitiative einzubringen, nämlich jene nach einer staatlichen Lohnverwaltung; und auch hier blitzte sie ab. Anders als Asylbewerber sollten gemäss Bundesrat Schutzbedürftige erst nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Die Mehrheit des Nationalrates wollte in diesem Punkt aber Asylbewerber und Schutzbedürftige gleichstellen und sprach sich generell für eine Sperrfrist von drei Monaten aus. Schliesslich wurde noch die Kantonalisierung der Fürsorge für Asylbewerber und Schutzbedürftige beschlossen; für diese erhalten die Kantone inskünftig pauschale Bundesbeiträge, statt dass die Kosten individuell abgerechnet werden. Diese Massnahme wurde vom links-grünen Lager und den Hilfswerken vehement abgelehnt, da sie darin eine Massregelung der oft als unbotmässig kritisierten Asylhilfe zu erkennen glaubten. Das revidierte Asylgesetz wurde vom Nationalrat nach 17 Stunden Beratung mit 73 zu 60 Stimmen bei 17 Enthaltungen verabschiedet.

Totalrevision des Asylgesetzes
Dossier: Totalrevision Asygesetz 94-98