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Un comité intitulé «Asylinitiative» a déposé pour examen à la chancellerie un texte semblable à l'initiative parlementaire Stamm «aider sur place (18.460)». Selon l'initiative populaire fédérale «Aide sur place dans le domaine de l’asile», le système d'asile suisse serait complètement revu. Il s'agirait de concentrer l'aide dans des «zones de protection», se trouvant près des zones de crises. Une personne arrivant en Suisse pour demander l'asile se verrait en priorité reconduite dans son Etat d'origine ou dans l'une de ces zones de protection où sa demande sera traitée. Si la demande d'asile est acceptée, la personne serait admise dans l'Etat qui lui accorde une protection, le texte prévoyant que les personnes demandant l'asile ne puissent pas choisir leur destination. Si une fois arrivée en Suisse la personne demandant l'asile ne peut être refoulée, elle ne devrait, pendant sa procédure et jusqu'à ce qu'elle puisse subvenir elle-même à ses besoins, ne toucher que de l'aide en nature et se tenir en tout temps à disposition des autorités.
Le texte et les signatures du comité ont été reconnus conformes par la chancellerie, le délai de récolte des signatures a été fixé au 8 avril 2021. En raison de la crise du coronavirus, le délai de récolte de signatures a été suspendu.

Initiative populaire fédérale «Aide sur place dans le domaine de l’asile»

Mitte Juni verlangte die SVP des Kantons Zürich, die Mutterpartei solle eine neue Asyl-Initiative starten. Nationalrat Blocher liess seine Abgeordnetenkollegen in Bern wissen, von der angelaufenen Revision des Asylgesetzes erwarte er nicht die nötigen Verbesserungen. Die Vertreter der anderen Bundesratsparteien verurteilten das Vorgehen Blochers so kurz nach der Ablehnung der letzten SVP-Initiative als „Zwängerei“, Erpressung oder reine Wahlkampfstrategie. Mitte September wurde der Lancierung einer Asylinitiative mit nur einer Gegenstimme von der Delegiertenversammlung grundsätzlich zugestimmt; der genaue Wortlaut muss noch vom Parteivorstand ausgearbeitet werden. Neu an der Initiative soll sein, dass der Bund verpflichtet wird, die Verantwortung für das ganze Asylwesen zu tragen; renitente und straffällige Asylsuchende sollen vom Asylrecht ausgeschlossen werden, und der illegale Aufenthalt wird mit Gefängnis und sofortiger Ausweisung bestraft. Auch will die SVP die Drittstaatenregelung ohne Ausnahme verankert sehen.

SVP neue Asyl-Initiative

Sechs Wochen nach dem knappen Scheitern ihrer Asylinitiative Ende November 2002 verlangte die SVP Nachbesserungen bei der Revision des Asylgesetzes, so eine Überwachung des Brief- und Zahlungsverkehrs abgewiesener Asylsuchender, welche sich einer Ausreise widersetzten, um deren (wahre) Identität ausfindig zu machen, die Einführung eines neuen Status für rechtskräftig Ab- und Weggewiesene, für die der weitere Verbleib in der Schweiz so unangenehm wie möglich gestaltet werden soll, sowie eine Verschärfung der Haftbedingungen für kriminelle Asylsuchende.

SVP fordert Nachbesserungen bei der Revision des Asylgesetzes

Die Vox-Analyse des Urnengangs zeigte, dass sich in der Frage der Annahme oder Ablehnung der Volksinitiative die Parteisympathien besonders stark auswirkten. Während die Anhängerschaft der SVP nahezu geschlossen (91%) hinter der Initiative ihrer Partei stand, wurde sie von den Sympathisanten der SP mit fast ebenso grosser Mehrheit abgelehnt (81%). Die Anhänger der beiden anderen Regierungsparteien folgten ebenfalls mehr (FDP, 66%) oder weniger deutlich (CVP, 54%) der Nein-Parole ihrer Partei. Die für Abstimmungen fast schon üblich gewordene Differenz zwischen Deutschschweiz und Romandie sowie die gesellschaftlichen Merkmale wirkten sich weniger aus als auch schon, obgleich die gesamte Romandie und das Tessin die Initiative verwarfen, während die Deutschschweiz (mit Ausnahme von Basel-Stadt, Bern, Luzern und Zug) ihr zustimmten. Einmal mehr zeigte sich aber in der Deutschschweiz ein Graben zwischen ländlichen Gebieten (59% Ja) und Grossagglomerationen (41%). Als Hauptmotiv für ihre Zustimmung zur Initiative nannten über 90% der Befragten die Unzufriedenheit mit der aktuellen Asylpolitik und den zuständigen politischen Behörden. 80% der Nein-Stimmenden hielten die Initiative für undurchführbar oder unmenschlich.

Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“

In der Abstimmungskampagne wurde die Initiative nur gerade von der SVP und den kleinen Rechtsaussenparteien (Lega, SD, EDU) unterstützt. CVP, FDP (mit Ausnahme der Sektionen der Kantone SG, TG und AG), SP, GP, LP, EVP, alle Unternehmerverbände und Gewerkschaften, die kirchlichen Organisationen und die Hilfswerke lehnten sie ab. Selbst SVP-Bundesrat Schmid distanzierte sich deutlich von der Initiative. Zu Wort meldete sich auch das UNHCR: gemäss seinen Richtlinien sei es unakzeptabel, die Anträge von Asylsuchenden nur auf Grund ihres Fluchtwegs zurückzuweisen. Trotz dieser breiten Gegnerschaft geriet der Ausgang der Abstimmung zu einer absoluten Zitterpartie und zum knappsten je registrierten Abstimmungsergebnis, seit es das Initiativrecht gibt: Erst die letzten Auszählungen im Kanton Zürich zeigten im Lauf des Abends, dass die Initiative trotz erreichtem Ständemehr von einer äusserst knappen Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgelehnt wurde. Am deutlichsten war die Zustimmung in den Kantonen Glarus, Schwyz, Thurgau, St. Gallen und Appenzell-Innerrhoden, am schwächsten in den Kantonen Genf, Jura, Waadt, Wallis und Neuenburg.

knappsten je registrierten Abstimmungsergebnis abgelehnt

Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“
Abstimmung vom 24. November 2002
Beteiligung: 48,1%
Ja: 1 119 342 (49,9%) / 10 5/2 Stände
Nein: 1 123 550 (50,1%) / 10 1/2 Stände
Parolen:– Ja: SVP, SD, EDU– Nein: FDP (3*), CVP, SP, GP, LP, EVP, PdA, CSP; Economiesuisse, SAGV; SGB, CNG; SBK, SEK; Caritas, SFH, Amnesty international, HEKS; Eidg. Ausländerkommission
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“

Am 24. November kam die 2000 von der SVP eingereichte Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“ zur Abstimmung. Sie verlangte insbesondere, dass auf Asylgesuche von aus sogenannt sicheren Drittstaaten (zu denen alle die Schweiz umschliessenden Länder gehören) eingereisten Asylbewerbern nicht mehr eingetreten wird, und dass die Fürsorgeleistungen vom Bund einheitlich auf einem tiefen Niveau festgelegt und in der Regel nur als Sachleistung erbracht werden. Damit sollte nach Auffassung der SVP dem Umstand begegnet werden, dass immer mehr Arbeitssuchende und Kriminelle aus Südosteuropa oder der Dritten Welt das Asylrecht für eine illegale Einreise benutzen. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments empfahlen die Initiative zur Ablehnung, da die Initiative überholt sei und die strikte Drittstaatenregelung nicht umsetzbar oder sogar kontraproduktiv wäre, weil bei mangelnder Kooperation der Nachbarstaaten die nicht ins Asylverfahren aufgenommenen Personen auf unbestimmte Zeit in der Schweiz verbleiben würden. Bei einer Annahme bestünde zudem das Risiko, dass auch wirklich Verfolgte kein Asyl mehr erhalten würden, weshalb sie völkerrechtsmässig bedenklich sei.

Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“

Der Bundesrat empfahl dem Parlament, die Volksinitiative der SVP „gegen Asylrechtsmissbrauch“ ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung, da sie nicht praktikabel sei und der Bundesrat verschiedene Forderungen bereits erfüllt habe oder daran sei, ihnen Rechnung zu tragen. Nach kurzer Debatte folgte ihm der Ständerat mit den geschlossenen Voten von CVP, FDP und SP mit 36 gegen 6 Stimmen. Als einziger SVP-Vertreter sprach sich der Berner Lauri gegen die Initiative aus.

Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“

Die SVP reichte Ende Jahr ihre Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“ mit 107 438 gültigen Unterschriften ein. Das Begehren verlangt einheitliche Fürsorgeleistungen auf tiefem Niveau für alle Asylsuchenden, die Ausarbeitung einer konsequenten Drittstaatenregelung (Nichteintreten auf ein Asylgesuch, wenn eine Person über ein „sicheres“, d.h. menschenrechtlich unbedenkliches Land eingereist ist) sowie Massnahmen gegenüber Fluggesellschaften, welche ihre Kontrollaufgabe bei der Einreise ungenügend wahrnehmen. Wie Repräsentanten der SVP einräumten, würde namentlich durch die konsequente Drittstaatenregelung praktisch jedes Asylgesuch in der Schweiz verunmöglicht werden, da Einreisen auf dem Landweg nur über die als „sicher“ geltenden Nachbarländer erfolgen können.

Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“

Im August zogen sich die Grünen aus dem Gegen-Komitee zur „18-Prozent-Initiative zurück, da sie sich mit den Argumenten des Komitees nicht mehr identifizieren könne. Diese Argumente würden teilweise auf fremdenfeindlichen Klischees basieren. So werde in der Aussage, die Initiative könne Kriminalität und Asylmissbrauch nicht verhindern, die Kampagne der SVP unkritisch reflektiert.

Grüne treten aus Gegen-Komitee zur „18-Prozent-Initiative“ aus

Nach der klaren Abstimmungsniederlage der weniger weit gehenden Beschleunigungsinitiative wurde die von namhaften Exponenten der Zürcher SVP im Vorjahr lancierte Initiative für eine radikale Verkürzung der Behandlungsfristen für Volksinitiativen, die sogenannte Maulkorbinitiative, nicht eingereicht, obwohl nach Angabe der Initianten genügend Unterschriften gesammelt worden waren. Das SVP-Präsidium entschied Mitte März, auf die geplante Lancierung einer Initiative zur Volkswahl des Bundesrates vorläufig zu verzichten. Als Grund angegeben wurde die Konzentration der SVP auf die Einreichung der beiden im Vorjahr lancierten Volksinitiativen (Nationalbankgold für die AHV bzw. restriktivere Asylpolitik). Nicht zu überhören war aber auch massive parteiinterne Kritik an diesem Vorhaben.

SVP verzichtet auf Maulkorbinitiative

Die SVP lancierte im Wahljahr zwei Volksinitiativen. Im Februar ermächtigten die SVP-Delegierten ihre Parteileitung, im Spätsommer eine neue Asylinitiative zu lancieren. Die Initiative verlangt eine Senkung der Fürsorgekosten und eine verschärfte Drittstaatenregelung. Auf ein Asylgesuch soll künftig nur eingetreten werden, sofern der Gesuchsteller in keinem Drittstaat ein hängiges Asylverfahren laufen hat oder ein solches hätte einreichen können.

Im April gaben die Delegierten mit 358 gegen wenige, vorwiegend welsche Stimmen ihre Zustimmung zu einer weiteren Volksinitiative, welche verlangt, dass sämtliche Goldreserven der Nationalbank, die nicht mehr für die Währungspolitik notwendig sind, in den AHV-Fonds einfliessen sollen. Damit würde die vom Bundesrat geplante Solidaritätsstiftung verhindert.

Die SVP lancierte im Wahljahr zwei Volksinitiativen

Rund zweieinhalb Jahre nach ihrer gescheiterten Asylinitiative „gegen die illegale Einwanderung“, die vom Volk im Dezember 1996 mit rund 54% der Stimmen abgelehnt worden war, nahm die SVP einen zweiten Anlauf. An ihrer Delegiertenversammlung im Februar beschloss sie, noch vor den eidgenössischen Wahlen eine Volksinitiative „gegen den Asylmissbrauch“ zu lancieren. Die besondere Attraktivität der Schweiz als Fluchtdestination, die es mit allen Mitteln zu bekämpfen gelte, ortete die Partei im hohen Niveau der Sozial- und Fürsorgeleistungen. In diesem Sinn verlangte sie eine einheitliche gesamtschweizerische Gesetzesgrundlage für Fürsorgeleistungen; bei Missbräuchen des Asylrechts sollten diese Gelder drastisch gekürzt werden. Zudem wollte die SVP eine Drittstaatenregelung einführen, die es der Schweiz erlauben würde, Asylsuchende, die aus einem sogenannt „sicheren“ Drittland einreisen, ohne weitere Formalitäten zurückzuweisen. Die Partei sah dann aber ein, dass dieses Vorhaben wohl kaum praktizierbar wäre, weil damit kein einziger Flüchtling mehr an der Grenze ein Asylbegehren stellen könnte, da alle die Schweiz umgebenden Länder im Sinn der Menschenrechte sichere Staaten sind. Weil die SVP auch Einreisen auf dem Luftweg praktisch verunmöglichen möchte, kämen nur noch Asylgesuche auf einer Schweizer Botschaft in Frage. Bei der Lancierung ihrer Initiative im Mai krebste sie in diesem Punkt zurück und verlangte nur noch, dass jemand, der über ein sicheres Land eingereist ist, bis zur Ausschaffung einen „reduzierten Status“ erhält, der mit zusätzlichen Abstrichen bei den Fürsorgeleistungen „bestraft“ wird.

Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“

Dass am ersten Dezembersonntag gleich zwei emotional befrachtete Vorlagen - neben der Asylinitiative noch das revidierte Arbeitsgesetz - zur Abstimmung gelangten, schlug sich in der hohen Stimmbeteiligung von fast 47% nieder. Das Resultat fiel relativ knapp aus. 53,7% der Stimmenden lehnten die Initiative ab, 46,3% stimmten ihr zu. Noch enger war die Differenz bei den Kantonen: 12 ablehnenden standen 11 befürwortende gegenüber. Vor allem die Romandie reagierte gar nicht gnädig auf die in Zürich ausgebrütete SVP-Initiative. Das deutlichste Resultat lieferte Genf, wo nur rund 30% Ja-Stimmen gezählt wurden. Basel-Stadt stimmte mit einem Nein-Anteil von knapp 60% einmal mehr ähnlich wie die Westschweiz. Abgelehnt wurde die Initiative auch von Zürich, Bern, Basel-Land, Zug, Obwalden, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden. Das Tessin und die restlichen Deutschschweizer Kantone stimmten zu, am deutlichsten die Kantone Schwyz und Appenzell-Innerrhoden mit knapp 60% Ja-Stimmen.

Am Abend des Abstimmungssonntags äusserte Bundesrat Koller Genugtuung darüber, dass sich eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vom Titel der Asylinitiative nicht habe verführen lassen und erkannt habe, dass das Anliegen der SVP letztlich menschenunwürdig gewesen sei und zur weiteren Isolation der Schweiz beigetragen hätte. Bei aller Freude über das Nein gelte es aber zur Kenntnis zu nehmen, dass ein bedeutender Teil der Bevölkerung der Initiative zugestimmt und damit unübersehbar eine deutliche Unzufriedenheit über die Ausländer- und Asylpolitik der Schweiz zum Ausdruck gebracht habe. Diese Unzufriedenheit hänge sicher damit zusammen, dass viele den Ausländeranteil in der Schweiz als zu hoch empfänden. Er werte das Abstimmungsergebnis deshalb als Aufforderung an den Bundesrat, den Zuwachs der ausländischen Bevölkerung weiter zu bremsen.


Volksinitiative "gegen die illegale Einwanderung"
Abstimmung vom 1. Dezember 1996

Beteiligung: 46,8%
Ja: 982 867 (46,3%) / 10 2/2 Stände
Nein: 1 138 301 (53,7%) / 10 4/2 Stände

Parolen:- Ja: SVP (2*), SD, FP, EDU, KVP; RN
- Nein: FDP (1*), CVP, SPS, GP, LP, LdU, EVP, PdA; SGB; Hotelier-Verein; Landeskirchen; AI, SFH, Bods, Asylkoordination Schweiz.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Gemäss der Vox-Analyse dieses Urnengangs ist das recht knappe Nein von rund 54% der Stimmenden in erster Linie als Erfolg der bundesrätlichen Abstimmungskampagne zu werten. Grosses Gewicht habe vor allem das Argument gehabt, die Initiative sei nicht wirksam. Die Parteibindung und die Orientierung der Stimmberechtigten entlang der Links-Rechts-Achse hatten offensichtlich einen wichtigen Einfluss auf das Stimmverhalten. 80% der SP-Sympathisanten sagten nein, 75% der SVP-Wähler stimmten zu. In dieser parteipolitisch polarisierten Konstellation war das Stimmverhalten in der bürgerlichen Mitte entscheidend. Die Analyse zeigte, dass die Wähler und Wählerinnen der CVP der offiziellen Parteiparole weitgehend folgten. Die Nein-Parole der FDP und der LP wurde von ihren Wählerinnen und Wählern hingegen nur teilweise befolgt (58% Neinstimmen).

SVP Volksinitiative "gegen die illegale Einwanderung"
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Auch Bundesrat Koller warnte, die SVP-Initiative sei widersprüchlich, überholt und unwirksam, ihre Annahme würde lediglich einen administrativen Leerlauf bewirken und dem Ruf der humanitären Schweiz schaden. Zudem würde sie der Eidgenosschenschaft praktisch verunmöglichen, dem Erstasylkommen der EU in einem Parallelabkommen beizutreten. Das Problem sei heute nicht die Zulassung neuer Asylbewerber, sondern der Gesetzesvollzug, da sich einzelne Heimatstaaten weigerten, abgewiesene Flüchtlinge wieder aufzunehmen.

Bundesrat Koller widersprüchlich, überholt und unwirksam

Auch im Abstimmungskampf fand die SVP nur gerade die Unterstützung der SD, der FP, der Lega und der EDU. Aber selbst parteiintern war die Initiative nicht unbestritten. An der Delegiertenversammlung der SVP plädierte Bundesrat Ogi noch einmal für die ablehnende Haltung des Bundesrates. Beim Gros seiner Parteifreunde stiess er dabei zwar nicht auf Gehör, doch schlossen sich ihm zumindest die Berner, Bündner und Waadtländer Sektionen an.

Unterstützung SD FP Lega EDU

Die Gegner der Initiative fanden sich in einem gemeinsamen Komitee zusammen, welchem sich 114 Parlamentarierinnen und Parlamentarier von CVP, FDP und SP anschlossen. Ihre relativ kurze Begründung für die Ablehnung der Initiative lautete, dass diese kontraproduktiv, unnötig, irreführend und gefährlich sei und zudem die Falschen treffe. Die Initiative beruhe auf längst überholten Zahlen von 1992; seit damals sei die Zahl der Asylgesuche stark gesunken und die durchschnittliche Verfahrensdauer massiv verkürzt worden. Die Tatsache, dass 85% der anerkannten Flüchtlinge illegal eingereist seien, zeige, dass die Art des Grenzübetritts kein Kriterium für die Beurteilung der Asylgesuche darstelle. Rund zwei Wochen später konstituierte sich ein zweites, rein bürgerliches Nein-Komitee, welches sich in seiner Argumentation nicht wesentlich vom nationalen Komitee unterschied. Im CVP-Generalsekretariat, welches für die Abstimmungskampagne federführend war, wurde erläutert, dass es mit dem rein bürgerlichen Komitee darum gehe, vor allem bürgerliche Stimmbürger zu mobilisieren.

Gegner der Initiative kontraproduktiv, unnötig, irreführend und gefährlich rein bürgerliches Nein-Komitee

In der Debatte sprachen sich FDP, CVP, LP und Teile der SP für den Vorrang des Völkerrechts und damit für die Ungültigkeitserklärung aus. Abkommen, welche als "Besitzstand der Zivilisation" gelten, dürften nicht gefährdet werden, fasste Eggly (lp, GE) die Meinung vieler Ratsmitglieder zusammen. Der Zürcher SP-Vertreter Gross und der Aargauer Grüne Thür traten mit Unterstützung eines Teils ihrer Fraktion für eine partielle Ungültigkeit ein. Zum Schutz der Demokratie sei nur der völkerrechtswidrige Teil (Aufhebung des Non-Refoulements-Prinzips) zu streichen.

Für eine Gültigkeit sprachen sich Teile der SVP und des LdU aus, allerdings verbunden mit dem Antrag auf Ablehnung. Die Angst, der Stimmbürger könnte diese extreme Initiative annehmen, sei unbegründet, meinte Meier (ldu, AG). Einzig die FP äusserte sich auch inhaltlich positiv zur Initiative. Im Asylbereich stünden die Interessen des Schweizervolkes über dem Völkerrecht, erklärte Scherrer (fp, BE). Die Ungültigerklärung erfolgte nach langer Diskussion mit 133 zu 33 Stimmen deutlich. Der Antrag Gross unterlag mit 116 zu 62 Stimmen.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Juristisch unbestritten war die von der SVP eingereichte Volksinitiative "gegen die illegale Einwanderung". Sie verlangte, dass auf Asylgesuche illegal Eingereister nicht eingetreten werden soll. Anders als die SD-Initiative bekannte sie sich aber zum Grundsatz des Non-Refoulements, wonach ein Flüchtling nur abgewiesen werden darf, wenn garantiert werden kann, dass ihm in seinem Heimatland weder Folter noch Tod drohen. Als Massnahme gegen die Attraktivität der Schweiz als Einwanderungsland wollte die SVP zudem eine staatliche Lohnverwaltung für die Asylbewerber einführen. Dies bringe einerseits keine Verbesserungen, andererseits aber einen übertriebenen Bürokratismus, begründete Heberlein (fdp, ZH) die ablehnende Haltung der Staatspolitischen Kommission und des Bundesrates. Die Initiative, welche ausserhalb der eigenen Partei nur gerade die Unterstützung der FP und der EDU fand, wurde vom Nationalrat mit 137 zu 37 Stimmen Volk und Ständen zur Verwerfung empfohlen.

SVP Volksinitiative "gegen die illegale Einwanderung"
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Nach dem Bundesrat und dem Ständerat erklärte auch der Nationalrat die Asylinitiative der Schweizer Demokraten wegen Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht für ungültig. Neben der SD hatte sich auch die FP und LdU/EVP-Fraktion sowie eine Mehrheit der SVP für die Gültigkeit ausgesprochen (die beiden letztgenannten plädierten für Gültigkeit, aber Ablehnung). Die Grünen und einige Vertreter der SP beantragten erfolglos, den völkerrechtswidrigen Artikel (unbedingte Rückschaffung) zu streichen und sie - mit einer Ablehnungsempfehlung versehen - für gültig zu erklären. In der Gesamtabstimmung setzte sich die Ungültigkeitserklärung mit 133 zu 33 Stimmen durch, wobei sich 20 Nationalräte, vor allem aus der SP und der GP, der Stimme enthielten.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Auch der Nationalrat folgte dem Antrag des Bundesrates sowie dem Beschluss des Ständerates und erklärte die SD- Volksinitiative „für eine vernünftige Asylpolitik“ für ungültig. Hauptargument war auch hier, dass der Inhalt der Initiative gegen zwingendes Völkerrecht verstosse. Damit ist dieses Volksbegehren das vierte seit 1891, welches auf Parlamentsbeschluss der Volksabstimmung entzogen wird. Die Gründe, welche bisher zur Ungültigkeitserklärung geführt hatten, waren Impraktibilität des Vorgehens (Chevalier-Initiative von 1954) bzw. mangelnde Einheit der Materie (Teuerungsinitiative der PdA 1977 und Rüstungsinitiative der SP 1995). Bei der SD-Initiative wurde erstmals der Begriff des übergeordneten Rechts für die Ungültigerklärung beigezogen.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Die vom Bundesrat beantragte Ungültigkeitserklärung für die Volksinitiative der SD „für eine vernünftige Asylpolitik“ wegen Unvereinbarkeit mit zwingendem Völker- und Menschenrecht fand im Ständerat Zustimmung. Carlo Schmid (cvp, AI) plädierte vergeblich gegen die Ungültigkeitserklärung (und für die Ablehnung) der Initiative. Mit seinem Argument, dass die Verfassung selbst nur formelle, aber keine materiellen Schranken für Verfassungsteilrevisionen nennt, vermochte er nur einen Ratskollegen zu überzeugen. In einer staatsrechtlichen Debatte von hohem Niveau wurde von mehreren Rednern betont, dass in den letzten Jahrzehnten ein Gesinnungswandel in bezug auf materielle Schranken von Verfassungsrevisionen stattgefunden habe. Heute werde zwingendes Völkerrecht („jus cogens“) auch dann als übergeordneter Rechtsbestand von Demokratien anerkannt, wenn es nicht explizit in den Verfassungen erwähnt ist. Bundesrat Koller präzisierte in seinem Votum, dass nur sehr wenige, aber für den Schutz des Lebens zentrale Normen zu diesem zwingenden Völkerrecht gehörten, namentlich das Genozid- und Folterverbot sowie das - von der SD-Initiative in Frage gestellte - „Non-refoulement-Prinzip“. In dem Ende Juni in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf für die Totalrevision der Bundesverfassung ist die Ungültigkeit von Initiativen, die zwingendem Völkerrecht widersprechen, explizit festgehalten.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Der Ständerat behandelte als erster den Antrag des Bundesrates, die Volksinitiative der SD «für eine vernünftige Asylpolitik» für ungültig zu erklären und jene der SVP «gegen die illegale Einwanderung» Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. In einer längeren Grundsatzdebatte machten sich nur gerade Schmid (cvp, AI) und Morniroli (lega, TI) aus verfassungsrechtlichen Überlegungen dafür stark, die SD-Initiative, deren Inhalt gegen zwingende und direkt anwendbare Normen des Völkerrechts verstösst, den Stimmbürgern vorzulegen. Dies wurde mit 32 zu zwei Stimmen deutlich abgelehnt. Die SVP-Initiative verwarf die kleine Kammer ohne eigentliche Diskussion mit 28 zu sechs Stimmen.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Die SD konnten im Berichtsjahr die mit der Lega gemeinsam lancierte Volksinitiative «EG-Beitrittsverhandlungen vors Volk» einreichen. Sie lancierten ausserdem alleine das Referendum gegen eine Lockerung der Lex Friedrich. Mit Protest reagierten die SD auf den Antrag des Bundesrats, die 1992 von ihnen eingereichte Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» aus Völkerrechtsgründen für ungültig zu erklären.

Volksinitiativen und Referendum der SD 1994