Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Naturschutz
  • Abfälle

Akteure

  • Comte, Raphaël (fdp/plr, NE) SR/CE

Prozesse

2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Auf Antrag seiner Kommission gab der Ständerat in der Frühlingssession 2018 der Berner Standesinitiative «Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von nationalem Interesse in Moorlandschaften» keine Folge. Das Hauptziel der Vorlage, die Ermöglichung des Ausbaus der Grimselkraftwerke, sei in der Zwischenzeit aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 5. April 2017 schon erreicht worden. Zudem fände eine solche Verfassungsänderung, die den Schutz der Moore und Moorlandschaften tangieren würde, wohl kaum das doppelte Mehr, so Werner Luginbühl (bdp, BE) für die Kommission. Die UREK-SR wolle aber die Möglichkeiten prüfen, im Rahmen der bestehenden Verfassungsbestimmungen die Qualität der Schweizer Moore und Moorlandschaften zu verbessern. Für letzteres Anliegen setzte sich auch Raphaël Comte (fdp, NE) in einem kurzen Votum ein und erklärte, das Problem der schlechten Moorqualität sei nebst der fehlenden Sensibilisierung der Bevölkerung vor allem auch ein finanzielles. Der Schutz ebendieser Moore sei sehr wichtig und er bedankte sich, dass sich die Kommission dieser zentralen Frage annehmen wolle.
Im Nachgang zu den Beratungen der Berner Standesinitiative beauftragte die Kommission die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Berichts, der den Zustand der Schweizer Moore aufzeigt.

Kt.Iv. BE: Erneuerbare Energien in Moorlandschaften
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Grimsel (BE) Erhöhung Staumauer

Im Berichtjahr überwiesen beide Räte eine Motion de Buman (cvp, FR), welche ein breitflächiges Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an den Ladenkassen fordert. In seiner Begründung bezog sich der Motionär auf eine entsprechende am G8-Gipfel geäusserte Forderung von Japan, China und Südkorea. Wie bereits die abgeschriebene Motion de Buman (cvp, FR) aus dem Jahre 2008 hatte der Bundesrat auch diese Motion im 2010 mangels Alternativen mit besserer Ökobilanz und aufgrund fehlender Verhältnismässigkeit zur Ablehnung empfohlen. Zu Letzterem führte die Regierung aus, dass der jährliche Verbrauch von 3000 t Plastiksäcken in der Schweiz nur gerade knapp ein halbes Prozent der in der Eidgenossenschaft pro Jahr produzierten Kunststoffprodukte betrage. Darüber hinaus hätte sich der Appell des G8-Gipfels vorderhand an Schwellen- und Entwicklungsländer gerichtet, welche im Gegensatz zur Schweiz und anderen Industrieländern noch nicht über eine funktionierende Abfallentsorgung verfügen würden, die im eidgenössischen Fall sogar die energetische Verwertung der Abfälle beinhalte. Der Nationalrat stellte sich in seiner Sitzung hingegen diskussionslos hinter den Motionär und beschloss mit 110 zu 73 Stimmen die Annahme des Anliegens. Gegen ein Verbot stemmten sich beinahe geschlossen die Fraktionen der BDP und FDP sowie eine Grossmehrheit der SVP. Die Mehrheit der UVEK-SR folgte der Argumentation des Bundesrates und empfahl dem Ständerat die Ablehnung der Motion. Mit einem äusserst knappen Entscheid von 18 zu 17 Stimmen schloss sich der Ständerat im Folgenden jedoch einer parteiübergreifenden Kommissionsminderheit an, die auf Annahme der Motion plädierte. Die Minderheit argumentierte, dass ein entsprechendes Verbot das Umweltbewusstsein der Konsumenten massgeblich fördern könne, und dass die Übernahme einer Vorreiterrolle den Staaten mit problematischen Verhältnissen als gutes Beispiel vorangehen würde. In seiner Rede fügte der Kommissionssprecher der Minderheit, Raphael Comte (fdp, NE), Frankreich, das seit 2010 über ein entsprechendes Verbot verfügt, als lobenswertes Beispiel an. Als Alternative hatte sich im Nachbarland der Einsatz von widerstandsfähigen Plastiktüten aus Polypropylen durchgesetzt, die sich laut Aussage des Motionärs de Buman (cvp, FR) rund 20-mal wiederverwenden liessen.

Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken (Mo. 10.3850)
Dossier: Plastikbelastung