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In Erfüllung der Motion Vonlanthen (cvp, FR; Mo. 16.3457) legte der Bundesrat dem Parlament im Mai 2019 eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor, mit der die Bestimmungen zur Kurzarbeit vereinfacht werden sollten. Neu sollen Arbeitnehmende bei Kurzarbeits- (KAE) sowie bei Schlechtwetterentschädigungen (SWE) nicht mehr verpflichtet sein, eine Zwischenbeschäftigung zu suchen. Da die Arbeitnehmenden während der Kurzarbeit immer bereit sein müssten, ihre vollständige Tätigkeit wieder aufzunehmen, sei eine solche Zwischenbeschäftigung in der Praxis bereits bisher von geringer Bedeutung gewesen, erklärte der Bundesrat. Dank einer raschen Umsetzung der E-Government-Strategie für die ALV sollte zudem die administrative Abwicklung von Anträgen für entsprechende Entschädigungen erleichtert werden. Überdies soll zukünftig der Bundesrat über eine Verlängerung der Zulassung für KAE entscheiden, ohne dabei die bisher notwendige Voraussetzung einer «erheblichen Arbeitslosigkeit» berücksichtigen zu müssen. Da die KAE vor allem präventiv wirken sollten und eine entsprechende Evaluation zu lange dauere, solle diese Klausel abgeschafft werden, erklärte der Bundesrat.

Zuvor hatten sich zwischen Oktober 2018 und Februar 2019 48 Organisationen an der Vernehmlassung zur Vorlage beteiligt. Einverstanden hatten sich die Teilnehmenden mit der Abschaffung der Pflicht zur Zwischenbeschäftigung gezeigt, bezüglich der elektronischen Informationssysteme hatten verschiedene Kantone vor allem auf praktische Probleme hingewiesen. Die SP und der SGB hatten die Änderung der Voraussetzungen zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer als unpraktikabel eingestuft und in der Folge abgelehnt.

Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Dossier: Vereinfachung der Bestimmungen zur Kurzarbeit (Revision des AVIG)

Der Ständerat äusserte sich in der Sommersession 2017 mit Weitsicht zur Ratifizierung des Pariser Klimaübereinkommens und dies nicht nur, indem diverse Redner auf die bereits sichtbaren Folgen des Klimawandels im Alpenland Schweiz verwiesen – so etwa auf schmelzende Gletscher und zunehmende Hangrutsche –, sondern auch, indem er über den eigenen Tellerrand hinaus zu Reaktionen aus dem Ausland blickte. So etwa kritisierte Beat Vonlanthen (cvp, FR), den „himmelschreienden Trump-Entscheid” der vorangegangenen Woche, aus dem Pariser Klimaübereinkommen auszusteigen. Auch viele grosse Unternehmen würden diesen Entscheid bedauern, fügte Raphaël Comte (fdp, NE) daraufhin an und liess es sich nicht nehmen, den französischen Präsidenten Emmanuel Macron zu zitieren: „Make our planet great again”. Klar aussichtslos blieb in der Kantonskammer ein Minderheitsantrag von Seiten der SVP mit der Forderung nach einem Reduktionsziel von 30% statt 50% mit 5 zu 38 Stimmen bei einer Enthaltung. Damit genehmigte der Ständerat die nationalrätliche Version ohne Änderung, womit das Geschäft noch in derselben Session in die Schlussabstimmung gelangte und dort den Nationalrat mit 126 zu 63 Stimmen (5 Enthaltungen) und den Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) passierte.

Accord de Paris sur le climat. Approbation (Paris 2015; Marrakech 2016) (MCF 16.083)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Totalrevision des CO2-Gesetzes
Dossier: Klimawandel in der Schweiz
Dossier: UNO-Klimakonferenzen