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Rückblick auf die 51. Legislatur: Umweltschutz

Autorinnen und Autoren: Bernadette Flückiger, Karel Ziehli und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Die nach der sogenannten Klimawahl angetretene 51. Legislatur war im Bereich des Umweltschutzes stark geprägt von der Klimapolitik, die wiederum einem wechselhaften politischen Klima ausgesetzt war. Das totalrevidierte CO2-Gesetz, das zur Erreichung eines 50-prozentigen Reduktionsziels bis 2030 gegenüber 1990 etwa zentrale Massnahmen für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Ölheizungen, Treibstoffimporteure und Flugreisende eingeführt hätte, wurde von der Stimmbevölkerung im Juni 2021 an der Urne knapp abgelehnt. Um das mit dem Pariser Abkommen vereinbarte Reduktionsziel der Schweiz dennoch zu erreichen, lancierte die UREK-NR unmittelbar nach Ablehnung an der Urne erfolgreich eine Kommissionsinitiative, mit der die wichtigsten Massnahmen des bisherigen CO2-Gesetzes bis 2024 verlängert werden sollten. Die Räte verabschiedeten die so ausgestaltete Teilrevision des CO2-Gesetzes bereits in der Wintersession 2021. Im September 2022 präsentierte der Bundesrat zudem seine neue Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für 2025 bis 2030, worin er im Unterschied zur letzten Revision auf neue und höhere Abgaben verzichtete.

Bereits im August 2019 hatte der Bundesrat aufgrund aktuellster Erkenntnisse des Weltklimarates eine Verschärfung seines Klimaziels beschlossen; bis 2050 soll die Schweiz klimaneutral werden. Dieses Netto-Null-Ziel bis 2050 sowie dazugehörige Massnahmen – in erster Linie zur Förderung innovativer Technologien und finanzielle Anreize zur Umstellung auf klimaschonende Heizungen – nahm das Parlament in der 51. Legislatur in den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative auf. Gegen den indirekten Gegenvorschlag in Form des Klima- und Innovationsgesetzes wurde das Referendum ergriffen. Nachdem die Vorlage im Juni 2023 an der Urne angenommen worden war, zogen die Initiantinnen und Initianten die Volksinitiative definitiv zurück.

Auch dem Gewässerschutz wurde in der 51. Legislatur ein hoher Stellenwert beigemessen. Mit der Trinkwasser- und der Pestizid-Initiative kamen in diesem Bereich gleich zwei Volksanliegen zur Abstimmung. Nach einem hitzigen Abstimmungskampf lehnte die Stimmbevölkerung beide Initiativen an der Urne ab. Zu Änderungen im Gewässerschutz kam es in besagter Legislatur dennoch: Neben den im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP22+) beschlossenen Massnahmen verlangte auch eine parlamentarische Initiative eine Verminderung des Risikos beim Einsatz von Pestiziden: Mit entsprechenden Änderungen des Chemikaliengesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes wurden die im «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» festgehaltenen Reduktionsziele gesetzlich verankert. Darüber hinaus forderte die Initiative die Verringerung der Nährstoffverluste. Durch Annahme einer Motion verlangte das Parlament indes, das diesbezüglich vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg festgelegte Reduktionsziel nachträglich anzupassen. Zuspruch im Parlament fand ferner eine Motion mit der Forderung, den Schutz der Trinkwasserfassungen zu verstärken. Ebenfalls nahm das Parlament zwei Motionen an, die die Wasserqualität durch einen Ausbau respektive eine Aufrüstung von Abwasserreinigungsanlagen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen respektive zur Verbesserung der Stickstoffeliminierung erhöhen wollen.

Nachdem das Thema Kreislaufwirtschaft nach Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» an der Urne im Jahr 2016 und nach Nichtzustandekommen eines indirekten Gegenvorschlags etwas in den Hintergrund getreten war, erhielt es in der 51. Legislatur neuen Schub. In der Sondersession vom Mai 2023 behandelte der Nationalrat als Erstrat eine durch eine parlamentarische Initiative initiierte Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, mit der die Umweltbelastung durch Verpackungen und Abfälle massgeblich reduziert werden soll. In ebendieser Legislatur wurden auch einige Motionen überwiesen, die sich zwecks Abfallverminderung Änderungen der gesetzlichen Grundlagen wünschten, so eine Motion zur Wiederverwendung von Baumaterialien, zur Stärkung des Plastikrecyclings, zur Verstärkung von Massnahmen gegen Littering sowie zur Verringerung von Food Waste.

Ausserhalb des Parlaments berichteten die Medien häufig über ungewöhnliche Demonstrationen von Klimaaktivistinnen und -aktivisten, so auch über Klebeaktionen, die Besetzung eines Verkehrsknotens in der Stadt Zürich oder diejenige des Bundesplatzes. Medial stark begleitet wurde nicht zuletzt auch ein im Waadtland geführter Gerichtsprozess gegen Aktivistinnen und Aktivisten, die in einer Lausanner Filiale der Credit Suisse in einer Aktion auf die umweltschädlichen Investitionen der CS in Milliardenhöhe aufmerksam machten. Insbesondere 2022 widmeten die Medien auch dem vermeintlichen oder tatsächlichen Konflikt zwischen Landschaftsschutz und erneuerbaren Energieträgern viel Druckerschwärze, was sich etwa in kontroversen Diskussionen um einen Photovoltaikpark im Walliser Hochgebirge äusserte.

Darüber hinaus war das Verhältnis zwischen Biodiversität und Landwirtschaft Gegenstand der ausführlichen parlamentarischen Debatte zur Biodiversitätsinitiative und zu deren indirektem Gegenvorschlag. Das Volksanliegen wird die Politik wohl auch während der 52. Legislatur noch beschäftigten, hat doch der Ständerat in der Sommersession 2023 im Unterschied zum Nationalrat entschieden, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Umweltschutz
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Im Juni 2023 nahm der Bundesrat die Wirkungsanalyse des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz zur Kenntnis. In diesem Bericht wurde festgestellt, dass in den letzten Jahren zahlreiche Massnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der Biodiversität ergriffen wurden, insbesondere die Sofortmassnahmen im Bereich Naturschutz und Waldbiodiversität trügen bereits Früchte und leisteten einen wichtigen Beitrag zur Erschaffung der ökologischen Infrastruktur. Die Biodiversität in der Schweiz stehe jedoch nach wie vor unter grossem Druck. Nach Kenntnisnahme der Wirkungsanalyse beschloss der Bundesrat, die erste Phase des Aktionsplans bis Ende 2024 zu verlängern. Zudem wurde das UVEK mit der Ausarbeitung der zweiten Umsetzungsphase (2025 bis Ende 2030) sowie mit der Überprüfung der Ziele der Biodiversitätsstrategie betraut. Letztere sollten insbesondere im Lichte der Ende 2022 beschlossenen Massnahmen der 15. Biodiversitätskonferenz angepasst werden.

Auf den weiterhin vulnerablen Zustand der Biodiversität gingen im Übrigen zwei Berichte ein, die das BAFU im Mai 2023 publiziert hatte. Gemäss diesen seien in der Schweiz viele Fisch-, Reptilien- und Vogelarten stark gefährdet. Zudem habe sich der Zustand von einigen ökologisch wertvollen Lebensräumen weiter verschlechtert und diese seien darüber hinaus untereinander zu wenig vernetzt. Der Bundesrat schlage daher im indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative vor, die Qualität und die Vernetzung von Lebensräumen weiter zu fördern sowie die Natur im Siedlungsraum zu stärken.

Strategie Biodiversität Schweiz

Ende 2022 publizierte der Bundesrat den Bericht «Stopp der Verschotterung von Grünflächen» in Erfüllung des gleichnamigen Postulates von Nationalrätin Martina Munz (sp, SH). Der Bericht hielt fest, dass immer mehr Personen Schottergärten anlegten, obwohl diese negative Auswirkungen auf die Biodiversität zeitigten und im Sommer die Umgebung stark aufheizten. Um diesem Trend entgegenzuwirken, empfahl der Bericht drei Massnahmen: Erstens rief er Gemeinden dazu auf, in ihren Reglementen festzulegen, ob und in welcher Form Schottergärten erlaubt sein sollen. Zweitens wolle der Bundesrat die Gemeinden dabei finanziell unterstützen, die naturnahe Gestaltung der Siedlungsräume zu fördern, wie es auch im indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative vorgeschlagen worden sei. Und drittens sollen sowohl die Behörden als auch Privatpersonen besser über die Vorteile von naturnahen Grünflächen informiert werden.

Stopp der Verschotterung von Grünflächen (Po. 19.3611)

Im Dezember 2022 publizierte der Bundesrat den Bericht «Anpassung des Waldes an den Klimawandel» in Erfüllung einer Motion von Claude Hêche (sp, JU; Mo. 19.4177), übernommen von Stefan Engler (mitte, GR), sowie eines Postulats von Céline Vara (gp, NE; Po. 20.3750). Das Ziel des Bundesrats in diesem Themenbereich besteht darin, sowohl die Anpassungsfunktionen als auch die Emissionsreduktionsleistungen des Waldes (beispielswiese die Speicherung von CO2 im Holz) zu stärken. Zudem sollen die Wälder in der Regeneration, die sie aufgrund von klimabedingten Schäden durchlaufen müssen, unterstützt werden. Um diese Hauptziele zu erreichen, legte der Bericht in 5 Handlungsfeldern insgesamt 19 neue Massnahmen (13 Sofortmassnahmen und 6 Prüfaufträge) fest, die bis 2030 umgesetzt werden sollen. Die Umsetzung der 13 Sofortmassnahmen könne unmittelbar beginnen, hielt der Bericht fest. Die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und der finanzielle Spielraum seien vorhanden. Die Prüfaufträge hingegen verlangten nach weiteren Abklärungen, da es hier um rechtliche oder finanzielle Anpassungen bestehender Regelungen gehe. Als Beispiel für eine Sofortmassnahme wurde im Bericht die Weiterentwicklung waldbaulicher Grundlagen und waldbaulicher Instrumente genannt. Ein Beispiel für einen Prüfauftrag wäre derweil, zu untersuchen, wie eine zukunftsfähige Waldverjüngung sichergestellt werden kann.

Anpassung der Wälder an die Klimaerwärmung. Wie steht es um die Biodiversität?
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Suite au postulat de la conseillère nationale Tiana Angelina Moser (pvl,ZH), le Conseil fédéral avait chargé le DETEC d'analyser si une adaptation de l'ordonnance sur la protection de la nature et du paysage (OPN) était nécessaire pour améliorer la protection de la biodiversité contre les effets des émissions lumineuses. Le DETEC estime que le cadre légal actuel suffit. C'est pourquoi, le Conseil fédéral renonce à modifier l'OPN.

Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen

In den Diskussionen zur Standesinitiative des Kantons Bern (Kt. Iv. BE 16.316) hatte die UREK-SR festgehalten, dass der Erhalt der Schweizer Moore womöglich weitere Schutzmassnahmen erfordere. Folglich hatte sie die Verwaltung 2017 damit beauftragt, in einem Bericht rechtliche und sachliche Fragen zum Moorschutz in der Schweiz zu beantworten. Nach Kenntnisnahme des Berichts erkannte die Kommission im Winter 2018 jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, den Moorschutz weiter auszubauen.

Bericht Qualität der Moore

La synthèse de l'OFEV sur l'état de la biodiversité en Suisse dresse un bilan alarmant. La moitié des milieux naturels étudiés et un tiers des espèces animales et végétales sont menacés. Les raisons sont l'exploitation intensive des sols et des eaux, la pollution azotée, les espèces invasives, les micropolluants ou les changements climatiques. La fragmentation et l'isolement des prairies sèches et des zones humides amplifient les risques de disparition des espèces qui en dépendent. La diversité des milieux naturels est mise à mal, allant vers une uniformisation du paysage et des organismes. Des mesures de préservation et de conservation de la biodiversité ont déjà été établies dans le cadre de la mise en œuvre de la Stratégie Biodiversité Suisse (SBS). D'autres mesures comme l'établissement de réserves forestières et de surfaces de promotion de la biodiversité en milieu rural ont permis de freiner le déclin de la biodiversité. Dans le rapport, l'OFEV appelle à plus de rigueur dans l'application des mesures de protection.

Bericht des BAFU zu Zustand und Entwicklung der Biodiversität in der Schweiz (2017)

La commission fédérale chargée de plancher sur l'agrandissement du Parc national suisse s'est mise d'accord sur un projet qui prévoit de partager le parc en deux zones distinctes: une zone centrale et une zone tampon. L'élargissement devrait permettre d'améliorer la protection et la biodiversité du parc. La zone centrale sera élargie de 30 km2 et sera intensivement protégée. La zone tampon consistera en une ceinture de protection de 400 km2 supplémentaires comprenant la moitié sud de la vallée de l'Engadine, de Pontresina jusqu'à la frontière avec l'Autriche.

Agrandissement du Parc national suisse
Dossier: Schweizerischer Nationalpark

A la fin mai, la Ceate du Conseil national a publié son rapport concernant l'initiative parlementaire susmentionnée. Par 15 voix contre 7 et 1 abstention, la commission a proposé d'approuver le projet d'arrêté fédéral visant à proroger de dix ans l'arrêté fédéral du 3 mai 1991, et par 16 voix contre 8 d'approuver le projet d'arrêté fédéral instituant un fonds pour la sauvegarde et la gestion de paysages ruraux traditionnels d'un montant de CHF 50 millions. Dans son rapport, la Ceate explique que le principe de l'incitation financière a été introduit par le Fonds suisse pour le paysage (FSP). Ce principe, destiné à des mesures volontaires de mise en valeur de paysages, de monuments naturels ou culturels, a fait ses preuves depuis la création du fonds. De plus, la commission souligne que l'action du FSP a permis d'engendrer des effets de synergie entre différents domaines, permettant d'optimiser ou même de réduire les frais pour les projets de grande envergure.

Renouvellement du Fonds suisse pour le paysage (Iv. pa. 97.446)
Dossier: Fonds Landschaft Schweiz (FLS)

A l'initiative du nouveau directeur du Parc national, Heinrich Haller, la surface de celui-ci devrait tripler à l'horizon de l'an 2000. A cette fin, un projet prévoyant l'établissement d'une zone mixte d'exploitation durable et de protection attenante au domaine actuel a été mis sur pied.

Agrandissement du Parc national suisse
Dossier: Schweizerischer Nationalpark

Mis sur pied par l'OFEFP et la Fédération suisse du tourisme, un groupe de travail composé d'experts issus tant des milieux de protection de l'environnement que de l'économie touristique a été chargé de déterminer dans quelle mesure la sauvegarde des marais et le tourisme peuvent se concilier. Dans leur rapport publié en juillet, les experts sont parvenus à un terrain d'entente en relevant que ces deux pôles ne s'opposent pas nécessairement, puisque l'un et l'autre ont un intérêt commun dans la préservation d'un paysage diversifié et attractif. Si la réalisation de nouveaux bâtiments et infrastructures de transport semble désormais exclue dans les zones marécageuses, la protection de celles-ci ne devrait toutefois pas empêcher le renouvellement, sous certaines conditions, des installations existantes, comme a tenu à le souligner le directeur du groupe de travail.

sauvegarde des marais et tourisme

Etabli sur la base des données de l'OFEFP et de l'OFAT, le rapport sur les transformations du paysage helvétique entre 1978 et 1989 confirme une tendance générale à la dégradation des espaces naturels en Suisse, et ce principalement sur le Plateau. Ainsi, une surface équivalente à celle du lac de Zurich a vu son paysage être modifié durant cette période. Malgré ce constat négatif, quelques renversements de tendance ont pu être observés: plusieurs dizaines de kilomètres de ruisseau ont été remis à ciel ouvert, les surfaces nécessaires pour l'extraction de matériaux ont diminué et le réseau routier a augmenté dans une plus faible mesure que durant la décennie précédente. Arrivant à la conclusion que ni la législation ni les efforts des autorités, associations et particuliers n'ont permis de produire tous les effets escomptés en matière de protection des paysages, le rapport préconise dès lors une diminution de la pression exercée par l'extension des surfaces à construire.

rapport sur les transformations du paysage helvétique

Afin de résoudre le problème du manque de fonds publics pour assumer de façon satisfaisante la protection des biens culturels, un groupe d'experts institué par l'administration fédérale a proposé, dans une étude, un modèle alternatif de prise en charge du patrimoine helvétique. Pour les biens privés, la solution serait de favoriser la protection grâce à des incitations sur le plan fiscal et non plus uniquement par le biais de subventions. Il s'agirait également, pour les pouvoirs publics, de ne plus considérer le patrimoine uniquement sous son angle historique, mais comme un élément à part entière de l'économie de la construction ou du tourisme.

Rapport sur le financement du patrimoine

L'OFEFP, en publiant les «listes rouges des espèces animales menacées en Suisse», a voulu lancer un cri d'alarme à ce sujet. En effet, sur les 2'745 espèces recensées, 41% seraient menacées de disparition. Les espèces les plus touchées sont les batraciens (95%) et les reptiles (80%). La dégradation de leurs biotopes en est la cause principale.

listes rouges des espèces animales menacées en Suisse

Die UREK hatte das BUWAL schon zu Beginn des Berichtsjahres beauftragt, Kriterien für die Definition und die Abgrenzung der Moorlandschaften im NHG auszuarbeiten und auf deren Basis ein Inventar sowie die Bereinigung der Perimeter von 91 Moorlandschaften (gemäss dem Vernehmlassungsentwurf 2,2% der Fläche der Schweiz) vorzulegen. Das BUWAL setzte, zusammen mit dem Schweizerischen Tourismusverband, eine Arbeitsgruppe ein, um die verschiedenen Interessen zwischen Landschafts- resp. Moorschutz, Fremdenverkehr und Landwirtschaft unter einen Hut zu bringen. Hauptstreitpunkt war insbesondere die Frage, ob in den inventarisierten Moorgebieten von nationaler Bedeutung weiterhin touristische Einrichtungen betrieben, erneuert oder erstellt werden dürfen.

Kriterien für die Definition und die Abgrenzung der Moorlandschaften

Mit Erleichterung wurden die Resultate der diesjährigen «Sanasilva»-Studie aufgenommen, welche erstmals seit der ersten Waldschadeninventur von 1984 eine Erholung des Waldes belegen. Gegenüber dem Vorjahr ging der Anteil der kranken Bäume von 56 Prozent auf 43 Prozent zurück. Insbesondere die Laubbäume wiesen beträchtlich weniger Schäden auf, und die Erholung der Wälder war vor allem in der Südschweiz am ausgeprägtesten. Die Studie führt diese positive Entwicklung vor allem auf das seit der vorangegangenen Messung günstige Klima zurück; sie warnt jedoch davor, dieses Resultat als Trendumkehr zu betrachten, da nur längerfristige Untersuchungen die Entwicklung angemessen beschreiben könnten. Insbesondere der Bergwald sei nach wie vor in einem sehr schlechten Zustand.

Sanasilva Bericht 1989

Erstmals seit Beginn der regelmässigen «Sanasilva-Waldschadeninventur» im Jahr 1984 zeichnete sich eine leichte Erholung des Schweizer Waldes ab. Innert Jahresfrist nahm der Anteil geschädigter Bäume insgesamt von 56 Prozent auf 43 Prozent ab. Merklich gebessert hat sich der Zustand der Laubbäume (noch 33% Schäden gegenüber 57% im Vorjahr), was etwa dem Schadenstand von 1985 entspricht. Dagegen haben sich die Nadelbäume weniger gut erholt (48% gegenüber 55% 1987). Dieser Trend wirkte sich auch auf die regionale Entwicklung aus: In den Alpen, wo Nadelwälder dominieren, verbesserte sich der Zustand lediglich um drei Prozent, im Mittelland mit seinen vielen Laubbäumen hingegen um 20 Prozent. Von einer Trendumkehr kann allerdings nach Meinung der Experten noch nicht gesprochen werden. Vielmehr stelle die Umweltbelastung nach wie vor eine grosse Bedrohung für den Wald dar.

Sanasilva Bericht 1988

Im Rahmen des Europäischen Umweltjahrs 1987/88, das in der Schweiz im März mit einem feierlichen Akt abgeschlossen wurde, publizierten das Nationale Komitee, das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung in Lausanne (IDHEAP) und das Bundesamt für Umweltschutz (BUS) einen Umweltrechtsvergleich Schweiz – EG. Danach sind die Schweizer Umweltschutzregelungen strenger und über Europa hinaus wegweisend. Die Auswirkungen der europäischen Integration auf die schweizerische Umweltpolitik lösten daher eine breite Diskussion aus, und vor allem die Umweltorganisationen warnten vor einer Anpassung an die EG. Bundesrat Cotti betonte, dass die notwendige Annäherung an Europa eine glaubwürdige nationale Umweltpolitik nicht verhindern dürfe, sondern es vielmehr darum gehe, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren, um fortschrittlichen Strategien in der europäischen Umweltschutzpolitik zum Durchbruch zu verhelfen.

Europäischen Jahr der Umwelt 1987/88

Weitere im Berichtsjahr durchgeführte Studien warnten vor den hohen Folgekosten des Waldsterbens, etwa durch eine Zunahme der Lawinenniedergänge als Folge geschädigter Bannwälder oder durch eine Abnahme des Tourismus angesichts kranker Wälder und künstlicher Lawinenverbauungen. Eine historische Untersuchung zeigte, dass es auch in früheren Jahrhunderten schon kranke Wälder gab, dass jedoch heute die Bäume empfindlicher auf Stressfaktoren reagieren. Aus methodischen Gründen nicht für alle überzeugend fiel eine Studie der Eidgenössischen Anstalt für forstliches Versuchswesen (EAFV) aus, die belegte, dass die Emissionen von Kernkraftwerken keinen nennenswerten Einfluss auf das Waldsterben haben.

"Sanasilva"-Waldschadenbericht 1985-1990
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Beim 1987 in Kraft getretenen Fuss- und Wanderweggesetz (FWG), das die Planung, Anlage und Erhaltung zusammenhängender Wegnetze bezweckt, zeichnet sich ein Vollzugsdefizit ab. Bis Ende 1989 müssen die Kantone ihre Pläne für bestehende und vorgesehene Wegnetze ausgearbeitet haben. Bisher reichte jedoch nur der Kanton Zürich einen Entwurf ein. Probleme ergeben sich vor allem bei der Planung des Fusswegnetzes im Siedlungsgebiet, die von den meisten Kantonen an die Gemeinden delegiert wird. Das FWG schreibt die Anlage von untereinander zweckmässig verbundenen Fusswegen, Fussgängerzonen und Wohnstrassen vor.

Loi sur chemins pour piétons et les chemins de randonnée pédestre (MCF 83.070)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über den Biotopschutz haben die Arbeiten an den Inventaren der gefährdeten Lebensräume für Pflanzen und Tiere (Moore, Auen, Feuchtgebiete und Trockenstandorte) verstärkte Priorität erhalten. Die Inventare werden für die Grundeigentümer verbindlich sein – im Unterschied zu den Objekten des auf einen anderen NHG-Artikel abgestützten «Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (BLN), das keinen direkten rechtlichen Schutz bewirkt, sondern lediglich als Instrument der Richtplanung auf Bundesebene dient. Das BLN ersetzt und ergänzt stufenweise das Inventar der privaten «Kommission zur Inventarisierung der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (KLN), das im Frühling nach 30-jähriger Arbeit abgeschlossen wurde. Den Grundstein für dieses Werk hatten der Schweizerische Bund für Naturschutz (SBN), der Schweizer Heimatschutz (SHS) und der Schweizer Alpenclub (SAC) angesichts der Bedrohung zahlreicher Landschaften durch Kraftwerkprojekte in den 50er Jahren gelegt, als es noch keinen Verfassungsartikel über Natur- und Heimatschutz oder eine speziell zuständige Bundesstelle gab.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Der «Sanasilva-Waldschadenbericht 1987» zeigte auf, dass sich der Gesundheitszustand des Waldes gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert hat. Der Anteil der geschädigten Bäume stieg von 50 Prozent auf 56 Prozent an, wobei v.a. die Zunahme der Schädigung bei den Laubbäumen (um 12% gegenüber 3% bei den Nadelbäumen) ins Gewicht fiel. Während die Waldschäden im Jura, im Mittelland und in den Voralpen stark zunahmen (um 10 - 15%), verbesserte sich die Situation in den Alpen und auf der Alpensüdseite leicht (um 4% bzw. 3%). Trotzdem war der Anteil geschädigter Bäume im Berggebiet mit 60 Prozent immer noch deutlich grösser als im Nicht-Berggebiet (48%). Drohende Schutzwaldzusammenbrüche werden nach einer Studie der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen in den nächsten Jahren Investitionen in Milliardenhöhe nach sich ziehen.

Sanasilva Bericht 1987

Der Anteil der kranken Bäume stieg innert Jahresfrist um weitere sechs Prozent auf 56 Prozent an. Markant verschlechterte sich dabei die Lage bei den Laubbäumen (von 45% auf 57%); bei den Nadelbäumen betrug die Zunahme der geschädigte Bäume drei Prozent (auf 55%). Im Mittelland, im Jura und in den Voralpen nahmen die Waldschäden um über zehn Prozent zu, während in den Alpenregionen und auf der Alpensüdseite eine geringe Verbesserung (um 3%) festgestellt werden konnte. Kritik an der Waldschadenuntersuchung «Sanasilva» äusserten einige Forstingenieure und der Schweizerische Strassenverkehrsverband (FRS): Die «Sanasilva»-Studie sei nicht repräsentativ und wissenschaftlich zweifelhaft. Der Schweizer Wald kranke vor allem an mangelnder Nutzung und Überalterung – in den letzten 30 Jahren sei nur die Hälfte des erforderlichen Hiebsatzes erfolgt; demgegenüber hätte die Luftverschmutzung die Schäden lediglich beschleunigt (siehe auch D.Ip. 87.929). Das angeschuldigte Bundesamt verwarf diese Vorwürfe rundweg mit dem Hinweis, dass seine Untersuchungsmethode international anerkannt sei, und unterstrich erneut die grundlegende Bedeutung der Luftverschmutzung im Zusammenhang mit dem Waldsterben.

Nach einer Studie des Forstinstituts in Birmensdorf wird wegen der Auswirkungen des Waldsterbens in den Bergregionen mit rasant steigenden Kosten gerechnet werden müssen: Der Schutz der bereits von Erosion bedrohten Bergzonen erfordert in den nächsten zehn Jahren Ausgaben von CHF 1.35 bis 2.1 Mia. Wenn noch weitere Regionen geschützt werden müssen, könnten die Kosten bis CHF 3.5 Mia steigen; sollten sich noch die «qualitativen Schutzansprüche» erhöhen, müsste in den nächsten zehn Jahren gar mit einem Investitionsvolumen von bis zu CHF 4.7 Mia gerechnet werden. Gemessen an den bisherigen Aufwendungen würde dies jährlich fünf- bis sechsmal höhere Kosten bedeuten. Dazu kämen noch zusätzlich Personalkosten für 30 bis 50 Forstingenieure und über 500 Forstarbeiter.

Sanasilva Bericht 1987

Um dem Natur- und Heimatschutz mehr politisches Gewicht zu geben, wie dies parlamentarische Vorstösse zur Verstärkung der Staatstätigkeit in diesem Bereich immer wieder forderten, wurde die Stellung der Abteilung Natur- und Heimatschutz im Bundesamt für Forstwesen aufgewertet und eine neue Hauptabteilung Landschaftsschutz geschaffen. Mit einem Zuschuss von CHF 2 Mio. aus dem Treibstoffzollzuschlag erhielten die finanziellen Mittel zur Gewährung von Subventionen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) eine dringend nötige Aufbesserung. Von zusätzlichen CHF 15 Mio. aus Treibstoffzollerträgen profitierte auch die Denkmalpflege; die umstrittene Praxis, Denkmalschutzsubventionen für finanzstarke Kantone aus Spargründen nicht mehr zu gewähren, soll nun überprüft werden.

Stellung der Abteilung Natur- und Heimatschutz im Bundesamt für Forstwesen wurde aufgewertet

Waldsterben und Luftverschmutzung gehörten im Berichtsjahr zu den dominierenden Themen der schweizerischen Innenpolitik. Dass sich die Luftqualität in unserem Lande weiter verschlechtert, die Waldschäden zunehmen und auch die menschliche Gesundheit darunter leidet, wird immer offensichtlicher und hat zu einer verstärkten Sensibilisierung breiter Volksschichten geführt. Bezüglich der zu treffenden Massnahmen jedoch gingen die Meinungen nach wie vor auseinander. Im Zentrum der Umweltpolitik stand das Waldsterben. Das Waldschaden-Inventar der «Sanasilva»-Studie eruierte für 1985 einen auf 2 Prozent gebremsten Zuwachs an geschädigten Bäumen: Im Berichtsjahr waren 36 Prozent aller Bäume krank oder abgestorben; der Zustand bei den Nadelbäumen blieb gegenüber 1984 stabil, während der Anteil der geschädigten Bäume bei den Laubhölzern weiter angestiegen ist und auch die Obstbäume zunehmend unter dem «Umweltstress» leiden. Einen alarmierenden Zustand erreichten mit 42 Prozent geschädigten Bäumen die Bergwälder, bei denen teilweise schon kleine flächenweise Zusammenbrüche registriert wurden. Gegenüber dem Mittelland war der Anteil an mittelstark und stark geschädigten sowie abgestorbenen Bäumen doppelt bis dreimal so hoch.

Sanasilva Bericht 1985