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Inhalte

  • Grundschulen

Akteure

  • Fetz, Anita (sp/ps, BS) SR/CE
  • Parmelin, Guy (svp/udc) BR VBS / CF DDPS

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Als Folge eines Bundesgerichtsentscheids zum Schulgesetz des Kantons Thurgau wurde die Kostenbeteiligung an obligatorischen Schulexkursionen seitens der Eltern auf CHF 16 pro Tag beschränkt. Da laut Duri Campell (bdp, GR) dieser Entscheid an den Schulen zu Verunsicherung geführt habe und die Lagerorganisation nun mit einem Mehraufwand verbunden sei, wollte der Bündner Nationalrat mittels Postulat den Bundesrat dazu auffordern, die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes bezüglich Unterstützungszahlungen von obligatorischen Schulsportlagern zu überprüfen. Dabei solle in einem Bericht primär dargelegt werden, inwiefern Programme wie J+S und «Jugend und Musik» die betroffenen Lager und Exkursionen verstärkt unterstützen könnten. Lager hätten einen grossen pädagogischen Wert und seien essentiell für das soziale Zusammenleben, so der Postulant. Da sich Eltern im Kanton Thurgau vor dem Bundesgerichtsentscheid mit maximal CHF 200 pro Lagerwoche respektive CHF 300 pro Schneesportlager beteiligt hätten, müsse nun die öffentliche Hand vermehrt für die entstehenden Kosten aufkommen, damit die Durchführung solcher Aktivitäten nicht gefährdet werde. Dies wäre für die Schweiz als Schneesportland insbesondere aus volkswirtschaftlicher Sicht heikel, würden doch solche Tendenzen in Konflikt mit Bemühungen stehen, welche mit der Gründung des Vereins Schneesportinitiative Schweiz unternommen worden seien.
In seiner Stellungnahme äusserte sich der Bundesrat positiv gegenüber Lagern und anerkannte die pädagogische Bedeutung von sportlichen sowie kulturellen Aktivitäten. Bundesrat Guy Parmelin erklärte, dass der Bund das Programm J+S im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstütze. So erhielten Schulen einen Beitrag von CHF 7.60 pro Lagertag und Kind. Jedoch sei der Handlungsspielraum des Bundes begrenzt, da gemäss Bundesverfassung schulische Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fielen. Aufgrund dieser Ausgangslage sah sich der Bundesrat nicht im Stande, die Problematik zu behandeln, und empfahl folglich, den Vorstoss Campell abzulehnen.
Dieser Antrag fand im Nationalrat jedoch kein Gehör. Das Postulat wurde mit 171 zu 10 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) deutlich angenommen.

Unterstützung von obligatorischen Schullagern
Dossier: Kosten von obligatorischen Schulsportlagern

Im vorangehenden Jahr hatte der Nationalrat die Volksinitiative „Jugend und Musik“ in Abweichung zum Bundesrat den Bürgerinnen und Bürger zur Annahme empfohlen. Der Ständerat beschäftigte sich im März des Berichtsjahrs mit dem Geschäft. Aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken (kantonale Bildungshoheit im Volksschulbereich) empfahl die WBK-SR die Initiative zur Ablehnung, stellte jedoch einen Gegenvorschlag zur Diskussion. Demnach sollte der schulische Musikunterricht in kantonaler Kompetenz verbleiben. Das Musikschulwesen hingegen sollte einer engeren Begleitung durch den Bund unterstellt werden. Mit 25 zu neun Stimmen (bei sechs Enthaltungen) stimmte der Rat dem Gegenentwurf zu. Knapp, mit 15 zu 19 Stimmen unterlag ein Minderheitsantrag Savary/Fetz (sp, VD/BS), der Volk und Ständen sowohl Initiative als auch Gegenentwurf zur Annahme empfehlen wollte, mit Präferenz für den Gegenentwurf in der Stichfrage. Da sich eine längere als die den Räten für die Behandlung von Volksinitiativen erlaubte Behandlungsfrist abzeichnete, stimmte die Kleine Kammer gleichzeitig einer entsprechenden Fristverlängerung zu, der sich der Nationalrat in der Sommersession anschloss. In der verkürzten Vernehmlassung zum ständerätlichen Gegenentwurf äusserten sich 20 Kantone positiv. Den Initianten ging dieser jedoch zu wenig weit. Sie stiessen sich insbesondere an der Ausklammerung jeglicher Bundeskompetenz im Schulbereich und am Fallenlassen der Talentförderung. Gestützt auf die Vorbehalte der Initiantinnen und Initianten präsentierte die WBK-NR ihrem Plenum in der Folge eine abgeänderte Fassung des ständerätlichen Gegenvorschlags, welche die musikalische Bildung zur gemeinsamen Aufgabe von Bund und Kantonen erklärte. Demnach sollte der Bund unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze für den schulischen sowie den ausserschulischen Musikunterricht und die Begabtenförderung festlegen. Der Rat schloss sich dem Kommissionsantrag deutlich an. Zudem vermochte sich eine Minderheit Aubert/Jositsch (sp, VD/ZH) durchzusetzen, die eine Annahme sowohl der Initiative als auch des Gegenentwurfs mit Präferenz für letzteren empfahl. Die Differenzbereinigung ist für die Frühjahrssession 2012 geplant.

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».