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Mit einem Postulat forderte Simone de Montmollin (fdp, GE) im Herbst 2020 vom Bundesrat einen «Masterplan», mit dem die Attraktivität der Schweiz für MICE und Grossveranstaltungen gestärkt werden soll. Konkret sollen Leitlinien entwickelt werden, welche die Konkurrenzfähigkeit von MICE-Veranstaltungen – diese umfassen Tagungen, Kongresse, Ausstellungen und Messen – sowie von Kultur- und Sportveranstaltungen in der Schweiz verbessern sollen. Diese Rahmenbedingungen sollten dabei in die Botschaft über die Standortförderung des Bundes 2024-2027 integriert werden. Gemäss der Postulantin seien diese Veranstaltungen wichtig für die touristische Attraktivität der Schweiz und eine wichtige Quelle für Einnahmen und Arbeitsstellen. Doch insbesondere die Covid-19-Pandemie habe dieser Branche stark geschadet und die Härtefallhilfen würden nicht ausreichen, um diesen Schaden auszugleichen.
Bundesrat Guy Parmelin hielt derweil fest, dass der Bundesrat bereits Massnahmen zur Förderung des Schweizer Tourismus ergriffen habe – so werde beispielsweise Schweiz Tourismus für die Jahre 2022/2023 vom Bund mit zusätzlichen Mitteln in der Höhe von CHF 30 Mio. unterstützt. Zudem habe sich der Schweizer Tourismus im Sommer 2022 bereits sehr gut erholt, womit weitere Massnahmen nicht nötig seien.
In der Folge lehnte der Nationalrat das Postulat mit 96 zu 78 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) ab. Für den Vorstoss sprachen sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünliberalen und FDP.Liberalen, eine klare Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie einzelne Personen aus der SP- und der SVP-Fraktion aus.

Die Attraktivität der Schweiz für MICE und Grossveranstaltungen stärken (Po. 20.4181)

In Erfüllung eines Postulates von Hans Stöckli (sp, BE) zu den Auswirkungen der fortschreitenden Urbanisierung auf das kulturelle Angebot und die Kulturförderung in der Schweiz stellte das BAK im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs im Herbst 2021 die Ergebnisse einer gleichlautenden Studie vor. Eine zur Begleitung der Studie geschaffene Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten, der Städtekonferenz Kultur (SKK), des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) sowie der Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) zusammen.
Die vom Büro Brägger erstellte Studie zeigte auf, dass durchaus Unterschiede bezüglich des kulturellen Angebots und des kulturellen Verhaltens zwischen Stadt und Land bestünden. Städtische Regionen wiesen demnach eine höhere Dichte, mehr professionelles und zeitgenössisches Kulturschaffen und eine bessere Infrastruktur auf als der ländliche Raum, welcher sich eher durch kleinere Initiativen, Laienvereine, Volkskultur und gelebte Traditionen auszeichne. Die Urbanisierung habe dabei gemäss Bericht starke Auswirkungen auf das kulturelle Leben. Da dieses von dem bestehenden Kulturangebot vor Ort sowie von den Kulturschaffenden selbst geprägt sei, existiere in Regionen mit starkem Zuwachs an Menschen ein grösseres Kulturangebot als in Regionen, die mit starker Abwanderung zu kämpfen hätten. Weiter sei das Interesse an einem lebendigen Kulturangebot in der kantonalen und kommunalen Kulturpolitik gross, da dies oft die Standortattraktivität fördere. Diese beiden Faktoren hätten nun zu verschiedenen beobachtbaren Veränderungen geführt, wie etwa zur Verbesserung der Infrastruktur oder zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Kulturschaffende. Dabei gäbe es immer mehr Kantone, welche nebst dem professionellen Kulturschaffen auch vermehrt die Laienkultur förderten, und es zeige sich ein Trend hin zu höherer Regionalisierung in der kantonalen Kulturpolitik. Der Bericht schloss mit diversen Empfehlungen, etwa zur Förderung des Dialogs zwischen der kantonalen und kommunalen Kulturförderung. Ebenso solle der Dialog zwischen den Kantonen gefördert werden. Dieser finde zwar im Rahmen der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) statt, jedoch fehle ein gezielter Erfahrungsaustausch zwischen strukturähnlichen Kantonen, welcher den verschiedenen Sparten wichtige Unterstützung bieten könnte. Auch zentral sei es, Wege zu finden, wie die Förderung der Vereine und Laienkultur im Sinne der Erhaltung der kulturellen Vielfalt und Teilhabe in den weniger urbanisierten Räumen gezielter verbessert werden könne. Dabei verwies der Bericht etwa auf das Projekt «Mini Tradition läbt» aus dem Kanton Basel-Landschaft, welches im Rahmen des Eidgenössischen Schwingfests 2022 lanciert wurde und versuchte, die Wünsche von neuen Mitgliedern zu erfassen, um sie in die Gestaltung der Vereine einfliessen zu lassen.

Mit diesem Bericht erachtete der Bundesrat das Postulat als erfüllt und forderte dessen Abschreibung. Diesem Antrag folgte der Ständerat in der Sommersession 2022 und schrieb den Vorstoss stillschweigend und diskussionslos ab.

Einfluss der Urbanisierung in der Schweiz auf die Kulturförderung (Po. 19.3707)

Mit der Veröffentlichung des Berichts über die Wirksamkeit der Revision des Urheberrechtsgesetzes erachtete der Bundesrat das Kommissionspostulat der WBK-SR als erfüllt. In der Sommersession 2022 schrieb der Ständerat das Postulat stillschweigend ab.

Wirksamkeitsüberprüfung der Urheberrechtsrevision (Po. 19.3421)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Im Oktober 2021 reichte die WBK-NR mit einer knappen Mehrheit von 11 zu 10 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat aufforderte, in den verschiedenen Sektoren und Institutionen des Kulturbereichs systematisch Daten zur Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu erheben und auf Bundesebene gezielte Massnahmen festzulegen, mit denen diese abgebaut werden. Valentine Python (gp, VD) führte für die Kommissionsmehrheit aus, dass die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbereich als Ziel in der Kulturbotschaft 2021-2024 festgelegt worden sei. Im Zuge dessen seien erste Daten erhoben worden, die auf grosse Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern im Kulturbereich hindeuten – sei es bei der Besetzung von Führungspositionen, der Programmgestaltung oder dem Einkommen. Problematisch sei dabei, dass die derzeitige Datenlage nur Tendenzen abbilden könne, wie die Waadtländerin argumentierte. Für eindeutige Schlussfolgerungen, wie etwa Gründe für die Ungleichheit, seien umfassendere Daten unabdingbar.
Andreas Gafner (edu, BE), welcher den Minderheitsantrag von Diana Gutjahr (svp, TG), welche sich zu dieser Zeit im Mutterschaftsurlaub befand, übernommen hatte, verlangte, das Postulat abzulehnen, da der Bundesrat diese Aufgabe bereits mit der Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 wahrnehme. Kulturminister Alain Berset erklärte die Position des Bundesrates, der ebenfalls die Ablehnung des Postulats empfahl, weil das BAK sowie das BFS bereits daran seien, in diesem Bereich Daten zu erheben. Um hingegen die Forderungen des Postulats umzusetzen, müsste man die bisher erhobenen Daten vertiefen, was mit enormem Aufwand und hoher Ineffizienz verbunden wäre.
Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession 2022 dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit und lehnte das Postulat mit 90 zu 83 Stimmen ab. Die Fraktionen der SVP und der FDP.Liberalen sprachen sich geschlossen gegen den Vorstoss aus. Unterstützt wurden sie von einer zwei Drittel-Mehrheit der Mitte-Fraktion und von einem Mitglied der SP-Fraktion.

Systematische Datenerhebung im Kultursektor zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann (Po. 21.4335)

In Erfüllung eines Kommissionspostulates der WBK-SR veröffentlichte der Bundesrat im Dezember 2021 einen Bericht über die Wirksamkeit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) von 2022. Der Bericht umfasste zwei Teile, wobei jeweils die Wirksamkeit der Gesetzesänderungen in der Schweiz sowie jene auf EU-Ebene untersucht und verglichen wurden.
Im ersten Teil wurde die Wirksamkeit der Revision untersucht, welche in drei Ziele gegliedert war: «Effizienz», «Zugang» und «Stärkung der Kulturschaffenden». Der Bericht kam zum Schluss, dass sowohl die effizientere Durchsetzung des Urheberrechts im digitalen Umfeld als auch die Verbesserung der Vergütung der Kulturschaffenden bei der Online-Nutzung ihrer Werke grundsätzlich erfolgreich gewesen sei.
Der zweite Schwerpunkt der Revision hatte einen verbesserten Zugang zu Werken zum Ziel. Zu diesem Zweck wurde beispielsweise eine Schranke für verwaiste Werke eingeführt, welche die Nutzung von Werken, deren Rechteinhaberinnen oder Rechteinhaber unbekannt sind, ermöglichen sollte. Seit der Revision seien so bereits 32 Lizenzen zu historisch und kulturell interessanten verwaisten Werken ermöglicht worden, war dem Bericht zu entnehmen. Trotzdem sehe der Bundesrat hier noch Spielraum für eine Steigerung. So sei etwa eine international vereinbarte Schrankenbestimmung wünschenswert, um auch grenzüberschreitende Nutzungen zu ermöglichen. Zudem sollten die praktischen Erfahrungen mit den «erweiterten Kollektivlizenzen» weiter aktiv geprüft werden, um deren Effekte klarer einschätzen zu können. Diese sollen es ermöglichen, «mit vertretbarem Aufwand eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke zu nutzen».

Der zweite Teil des Berichts widmete sich der «Sicherung des Qualitätsjournalismus und einer freien pluralistischen Presse» sowie einer möglichen Einführung eines Leistungsschutzrechts in der Schweiz.
Journalistische Medien seien zusehends mit verstärkter Konkurrenz der neueren Online-Dienste, wie etwa Twitter, konfrontiert, was zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung der journalistischen Angebote führe. Zum einen würden Online-Dienste für ihre Nutzerinnen und Nutzer Übersichten mit den wichtigsten Informationen und entsprechenden Links zur Verfügung stellen – ohne dafür die kostspieligen und zeitaufwendigen Inhalte selbst erstellen zu müssen. Die journalistischen Medien können zwar auch davon profitieren, weil ihre Dienstleistungen so häufiger aufgerufen werden. Wenn aber Online-Dienste auf sogenannte «Snippets» zurückgreifen – das sind kurze Textausschnitte, die einen Einblick in den Inhalt gewähren –, kann dies auch dazu führen, dass die Personen bereits die Informationen haben, die sie wollten und somit den eigentlichen Artikel gar nicht mehr aufrufen. Dies führe dann unter anderem dazu, dass Online-Dienste attraktivere Werbeplattformen darstellten als die klassischen journalistischen Medien, wie dem Bericht zu entnehmen war.
Ein grosses Problem sei nun, dass diese «Snippets» teilweise so kurz seien, dass sie nicht mehr unter das Urheberrecht fallen, womit die journalistischen Medien bei den Online-Diensten keine angemessene Entschädigung für ihren Aufwand einfordern können. Ein Leistungsschutzrecht würde genau hier ansetzen und den Schutz auch auf diese kurzen Textauszüge ausdehnen. Konkret könnten journalistischen Medien ihre Inhalte damit lizenzieren, um damit ihre hohen Schaffungskosten der Inhalte amortisieren zu können. Da die Schweiz in der Revision des URG vorerst auf die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts verzichtet hatte, untersuchte der Bericht stattdessen die Situation in der EU, welche ein solches 2019 im Rahmen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht geschaffen hatte. Der Bericht kam zum Schluss, dass das koordinierte Vorgehen in der EU erste positive Ergebnisse gezeigt habe und die journalistischen Medien ihre Einnahmen dank dieser Ausweitung des Urheberrechts steigern konnten.
In Frankreich hätten sich die positiven Erfolge aber erst nach einem Gerichtsentscheid gezeigt: Der Grosskonzern Google hatte versucht das neue Gesetz zu umgehen, indem er die verwendeten «Snippets» einfach soweit gekürzt hatte, dass sie nicht mehr unter das Leistungsschutzrecht fielen. Das Gericht hatte festgestellt, dass Google sich «wettbewerbsmissbräuchlich» verhalten hatte. Dem Grosskonzern wurde «eine marktbeherrschende Stellung» zugesprochen, wodurch es ihm möglich gewesen sei, die journalistischen Medien zu zwingen, die Inhalte auch ohne Vergütung zu teilen. Ob das Schweizer Wettbewerbsrecht einen gleichen Entscheid ermöglichen würde, und ob das Gesetz auch ohne ein solches Urteil Wirkung zeigen würde, sei noch unklar. Daher solle das EJPD prüfen, ob eine unveränderte Übernahme dieser EU-Richtlinie überhaupt zielführend wäre. Der Bundesrat wolle bis Ende 2022 ausserdem eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, in der er die «Ansätze zur Regelung eines Leistungsschutzrechtes» vertieft, um die für die direkte Demokratie wichtigen journalistischen Beiträge auf Online-Plattformen zu vergüten.

Wirksamkeitsüberprüfung der Urheberrechtsrevision (Po. 19.3421)
Dossier: Revision des Urheberrechts

In der Sommersession 2021 forderte Baptiste Hurni (sp, NE) mittels eines Postulats den Bundesrat dazu auf, die Datenlage über den Schweizer Musiksektor auszubauen. Genauer wollte er Statistiken über die Bedeutung der Schweizer Musikwirtschaft, den Konsum von inländisch und ausländisch produzierter Musik in der Schweiz, sowie zum Einkommen von Personen, die im Musiksektor tätig sind. Weiter forderte er eine Analyse von potenziellen nationalen Lösungen, damit ein angemessenes Einkommen sowie die Förderung der Schweizer Musikproduktion erreicht werden können – dies beispielsweise durch die Einführung von Steuern für Streaming-Plattformen oder Quoten für Schweizer Musik. Zuletzt verlangte er, dass internationale Debatten zu diesem Thema bekannt und die Rolle der Schweiz im internationalen Kontext untersucht werden.
Obwohl dieser Wirtschaftszweig seit 2015 stetig gewachsen sei, seien es hauptsächlich die digitalen Giganten wie Spotify oder Apple Music, die profitieren würden, wie der Sozialdemokrat sein Anliegen in der Wintersession 2021 begründete. Ein Musiker oder eine Musikerin verdiene pro Lied, das gespielt werde, nur 0.39 Rappen; damit müsste der Song rund eine Million Mal pro Monat gehört werden, damit ein Gehalt von CHF 4'000 erreicht werde. Dies sei für viele Schweizer Künstlerinnen und Künstler unmöglich zu erreichen, insbesondere in einem kleinen Land wie der Schweiz, welches zusätzlich in drei Kulturräume unterteilt sei.
Philippe Nantermod (fdp, VS) bekämpfte das Postulat mit dem Argument, dass der Musikmarkt gut funktionieren würde, weshalb ein staatliches Eingreifen nicht gerechtfertigt sei. Ausserdem würden die Streaming-Dienste die Musikschaffenden nicht schlechter, sondern gar besser stellen. So seien die Jahre der Online-Piraterie ein ernsthaftes Problem gewesen, welches den Musikmarkt stark geschädigt habe. Das Streaming Angebot habe dem erfolgreich entgegengewirkt und den Künstlerinnen und Künstlern wieder ein Einkommen verschafft, welches vergleichbar sei mit jenem vor der Einführung des Internets. Statt neue Gesetze auf Bundesebene zu erlassen, sei es zielführender, sich zu fragen, wieso keiner dieser Streaming-Dienste einen Sitz in Europa habe.
Kulturminister Berset entgegnete der Argumentation von Nantermod, dass es bei diesem Postulat nicht darum gehen würde, direkte Massnahmen zu ergreifen oder einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Er fordere lediglich die momentane Lücke in der Datenlage im Musiksektor zu füllen, damit solche Diskussionen auf objektiver Basis geführt werden können. Bersets Empfehlung, das Postulat anzunehmen erhielt jedoch kein Gehör: Die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, der GLP und der Grünen, welche sich für Annahme aussprachen, konnten sich gegen die ebenfalls geschlossen stimmenden Fraktionen der FDP.Liberalen und der SVP, zuzüglich einer grossmehrheitlichen Opposition der Mitte-Fraktion, nicht durchsetzen. Das Postulat wurde im Nationalrat mit 102 zu 82 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt.

Musikstreaming und Einkommen in Musikberufen. Daten erheben und Lösungen finden

Mit einem Postulat forderte SP-Nationalrätin Laurence Rielle Fehlmann (sp, GE) im Juni 2021 den Bundesrat dazu auf, zu überprüfen, ob die Möglichkeit zu einem Verbot der Datenbeschaffung bei gekauften Videospielen bestehe, insbesondere wenn diese von Kindern benutzt würden. So würden die Benutzerinnen und Benutzer zu Beginn eines Spiels nach verschiedenen Informationen, wie geographischen Angaben, Daten zu ihrer Identifikation und teils gar nach biometrischen Daten, gefragt. Diese Informationen würden dann in Japan oder in den Vereinigten Staaten gespeichert und könnten, sobald sie diese Server einmal erreicht hätten, nicht mehr einfach so gelöscht werden, selbst wenn die Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten von den Benutzenden zu einem späteren Zeitpunkt entzogen würde. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Ablehnung empfohlen, da der Weg über ein generelles Verbot nicht zielführend sei. Vielmehr sei es zentral, die Daten der Kinder «unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu bearbeiten und sie angemessen darüber aufzuklären». Dies sei bereits mit der Stärkung des Datenschutzrechts, welches im September 2020 vom Parlament verabschiedet worden war, geschehen. Zusätzlich sei unter anderem das BSV seit 2011 dabei, Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen über die Plattform «Jugend und Medien» über die Gefahren und Chancen des Internets aufzuklären.
Auf Grund neuer Entwicklungen zog Rielle Fehlmann ihr Postulat wieder zurück, wie sie in der Sondersession 2023 bekannt gab. So wurde seither etwa im neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) geregelt, dass Daten von Minderjährigen nur zur Alterskontrolle benutzt werden dürfen. Zudem wurde ein Postulat «zum Schutz vor Zusatzfunktionen in Videospielen» im Nationalrat gutgeheissen, womit der Bundesrat beauftragt wurde, Mikrotransaktionen, die Spielende zu weiteren In-App Käufen bewegen sollen, sowie deren Suchtpotenzial, besser zu beleuchten.

Datenbeschaffung bei Videospielen. Ist das wirklich nötig?

Ständerätin Marianne Maret (mitte, VS) forderte im März 2021 in einem Postulat vom Bundesrat, den Bericht von 2007 über die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz zu aktualisieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die laufende Pandemie habe aufgezeigt, in welch prekärer Lage sich viele Kulturschaffende befänden, wobei Freischaffende sowie Personen mit befristeten Anstellungen ganz besonders betroffen seien, erörterte die Mitte-Ständerätin. Dem stimmte auch Bundesrat Alain Berset – welcher die Annahme des Postulates beantragte – zu, wobei er betonte, dass die Pandemie diesen Umstand nicht verursacht habe. Vielmehr liege die Problematik im Schweizer Sozialversicherungssystem, welches nicht auf flexible Arbeitsverhältnisse, wie sie im Kultursektor dominieren, ausgerichtet sei. Dies führe zu einem ungenügenden Schutz der Betroffenen. In Zukunft werde es das Ziel sein, das System der Realität der Bevölkerung anzupassen und Lücken in der Sozialversicherung zu schliessen. Die Erarbeitung dieses Berichts würde auf dem Bericht des BFS von Oktober 2020 basieren und würde vom BAK übernommen, wobei dieses eng mit dem BSV und dem SECO zusammenarbeiten würde, wie es bereits 2007 der Fall gewesen sei. Das Postulat wurde im Ständerat stillschweigend und ohne weitere Diskussionen angenommen.

Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz? (Po. 21.3281)

Im Rahmen des Bundesratsentwurfs zur Kulturbotschaft 2021–2024 war das Postulat Quadranti (bdp, ZH), mit dem Massnahmen zur zeitgleichen Lösung von Sachfragen im Kultur- und Bildungsbereich sowohl durch das BAK als auch durch das SBFI verlangt wurden, zur Abschreibung beantragt worden. In der Herbstsession 2020 ging jedoch ein Minderheitsantrag Locher Benguerel (sp, GR) gegen diesen Antrag ein, weil der Bundesrat zum einen noch keine konkreten Massnahmen aufgezeigt habe – zumal man vergeblich nach einem adäquaten Bericht zum Postulat suche, wie die Minderheitensprecherin betonte – und das Postulat zum anderen effektiv ein bedeutendes Problem aufgreife, für das es noch keine Lösung gebe. Im Nationalrat sprach man sich aber dennoch mit 118 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung für die Abschreibung der Vorlage aus.

Wenn Musik nicht nur Kultur ist oder Technorama und Verkehrshaus nicht nur Museen sind (Po. 19.3725)

Samuel Bendahan (ps, VD) a proposé l'introduction de licences globales pour certains biens et services, citant notamment les biens culturels, les logiciels et les prestations d'information. Il estime que des licences globales permettraient, à la fois de prendre en compte les investissements initiaux conséquents et les coûts de reproduction marginaux, mais également d'offrir un accès à l'ensemble de la population.
Le Conseil fédéral s'est opposé au postulat. Il a rappelé que l'introduction de licences globales avait été débattue dans la révision du droit d'auteur, mais que cette notion avait été biffée du projet.
Le postulat a été classé car il n'a pas été étudié dans le délai imparti.

Examiner les possibilités d'introduction d'un système de licence globale en Suisse pour certains biens et services (Po. 18.3573)

So zahlreich die Themenvielfalt in der Politik ist, so schwer ist es auch, stets eine trennscharfe Unterscheidung der themenspezifischen Verwaltungszuständigkeiten vorzunehmen. Zwei Politikbereiche, die offensichtlich solche Schnittstellen begünstigen, stellen die Bildung und die Kultur dar; seien sie doch «quasi zweieiige Zwillinge», wie Nationalrätin Quadranti (bdp, ZH) zu argumentieren wusste. Daher erbitte sie den Bundesrat, in einem Postulat aufzuzeigen, welche Massnahmen ergriffen werden können, damit Sachfragen, die sowohl im einen als auch im anderen Politikbereich angesiedelt sind, durch beide Verwaltungseinheiten (SBFI und BAK) zugleich gelöst werden könnten. So zeige sich die Problematik der bisherigen Praxis beispielsweise deutlich in der Umsetzung des Art. 67a BV «Musikalische Bildung»: Obschon der Artikel auf die Bildung fokussiere, werde dessen gesetzliche Umsetzung im Rahmen des KFG und damit durch das BAK geregelt, was folglich lediglich den Kulturaspekt, nicht aber den Bildungsaspekt berücksichtige. Da dieses «Entweder-Oder» nicht zeitgemäss sei und oft auch beste Lösungen verhindere, müsse nun eine Möglichkeit geschaffen werden, wie solche Themenbereiche zwei Ämtern zugeteilt werden könnten.
Der Bundesrat befürwortete den Vorstoss und teilte mit, dass er die Frage der Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 beantworten werde. Auch im Nationalrat schien es keine Einwände zu geben, wurde das Postulat doch stillschweigend angenommen.

Wenn Musik nicht nur Kultur ist oder Technorama und Verkehrshaus nicht nur Museen sind (Po. 19.3725)

Mit einem Postulat Stöckli (sp, BE) wurde vom Bundesrat ein Bericht zu den Auswirkungen der fortschreitenden Urbanisierung auf das kulturelle Angebot und die Kulturförderung in der Schweiz gefordert. In Kooperation mit den Kantonen, Städten und Gemeinden soll ein Überblick über die Entwicklungen der vergangenen Jahre gegeben und der Beitrag der Kulturförderung zur Verbesserung und Wahrung des Austausches zwischen unterschiedlichen Funktionalräumen sowie kulturellen Ausdrucksformen aufgezeigt werden. Der Bundesrat hatte an diesem Anliegen nichts auszusetzen, da es seines Erachtens relevante Fragen aufgreife, die in direktem Zusammenhang mit der Kulturförderung und dem Anliegen der Kulturbotschaft stünden und beantragte daher die Annahme des Vorstosses. Dieser Aufforderung kam der Ständerat in der Herbstsession 2019 stillschweigend nach.

Einfluss der Urbanisierung in der Schweiz auf die Kulturförderung (Po. 19.3707)

In einem Kommissionspostulat beauftragte die RK-NR den Bundesrat mit der Prüfung und Berichterstattung hinsichtlich der Rechtslage zur Tarifpflicht von Arbeitgebern in Zusammenhang mit dem Musikkonsum in Gemeinschaftsbüros und Dienstwagen ihrer Angestellten, dies auch unter besonderer Berücksichtigung der Rahmenbedingungen von Betrieben mit mehreren Niederlassungen. Den Entschluss zur Einreichung des Postulats hatte die RK-NR im Rahmen ihrer Beratungen der Urheberrechtsrevision mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefasst. Wie Matthias Aebischer (sp, BE) im Rat erläuterte, habe sich mit der Umstellung von der Billag auf Serafe, also von der geräteabhängigen zur allgemeinen Rundfunkabgabe, auch eine Änderung im Musikbereich ergeben: Während die Urheberrechtsvergütung für Musik bis anhin von der Billag zusammen mit der Gerätegebühr verrechnet worden war, wird diese nun neu von der Suisa separat erhoben. Dabei gehe die Suisa-Praxis soweit, dass die Rechnungen nicht nur an einzelne Kleinbetriebe, die beispielsweise Werke in ihren Dienstwagen zugänglich machten, sondern auch jeweils an mehrere Niederlassungen des gleichen Betriebs zugestellt würden; diverse Läden, Einkaufszentren und Restaurants hingegen, die ihre Kunden seit Jahren mit Musik beschallten, würden diese Rechnung aber nicht erhalten, erklärte die Kommission. Entsprechend solle der Bundesrat aufzeigen, ob es gesetzliche Möglichkeiten zur tariflichen Entlastung von Kleinbetrieben gebe, welche die Musik nicht als einen effektiven Bestandteil ihres Geschäftsmodells einsetzen.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter könne das zentrale Anliegen des Vorstosses – die Entlastung von Kleinbetrieben – durchaus unterstützen, wie sie erläuterte. Da aber das Urheberrecht in Art. 60 bereits heute klar vorgebe, dass die Festsetzung der Vergütung lediglich auf aus der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken erzielte Einnahmen fokussiere, seien Kleinbetriebe, die diesen Grundsatz nicht erfüllten, bereits heute tariflich entlastet. Daher sehe der Bundesrat diesbezüglich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Des Weiteren obliege die Prüfung der Rechtskonformität der von den Verwertungsgesellschaften festgelegten Tarife den Gerichten und die Geschäftsführung der Suisa unterstehe der Aufsicht des IGE und nicht des Bundesrates. Aus diesen Gründen empfehle der Bundesrat das Postulat zur Ablehnung.
Der Nationalrat war diesbezüglich aber offensichtlich anderer Meinung und nahm den Vorstoss mit 184 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich an.

Urheberrechtsvergütung: Rechtslage und Praxis der Suisa (Po. 19.3956)

Die Förderung der informellen politisch-kulturellen Bildung stelle einen essentiellen Bestandteil einer funktionsfähigen Demokratie dar und sensibilisiere für ein gesondertes Bewusstsein über die systemische Fragilität dieser Errungenschaft. Kulturelle Bildung trage dazu bei, die Komplexität der Realität auf ein Wesentliches herunterzubrechen, und fördere das kritische Denken bei jungen Bürgerinnen und Bürgern. Gerade deshalb müsse die Kulturpolitik im Fokus der Bemühungen stehen, ebendiese Jugend vor Radikalisierung, Populismus und nationalistischen Ideen zu schützen, so die Begründung des Postulats Marti (sp, ZH). Wie die Nationalrätin in der Sommersession 2019 ihren Ratskolleginnen und -kollegen eröffnete, würde ihr eingereichter Vorstoss zur Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins zwar «die Welt nicht verändern, aber vielleicht einigen eine neue Welt eröffnen». Die Idee dahinter ist es, jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Schweiz zum 16. Geburtstag einen Kulturgutschein zu schenken, der die Inhaberinnen und Inhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Bezug eines breitgefächerten kulturellen Angebotes berechtigt und dessen Geldwert noch zu definieren wäre. Da der Gutschein allen Jugendlichen zugutekomme, auch jenen aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen, würde dieser auch einen Beitrag zur Chancengleichheit leisten.
In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat darauf verwiesen, dass er um die gesellschaftliche Bedeutung einer breiten kulturellen Teilhabe wisse und diese daher auch als eine der drei zentralen Handlungsachsen der Förderperiode 2016–2020 definiert habe. Insofern nehme das Anliegen einen wichtigen Bestandteil der Kulturpolitik auf. Die Umsetzbarkeit des Postulats stellte er dennoch in Frage, da mit sehr hohen Kosten, einem hohen Verwaltungsaufwand und erheblichen Streuverlusten zu rechnen sei. Des Weiteren verwies er darauf, dass ein Grossteil der Kulturinstitutionen kantonal bzw. kommunal unterhalten würden und für die angesprochene Altersgruppe – da sich diese zumeist noch in Ausbildung befinde – grundsätzlich ermässigte Eintritte erhältlich seien.
Im Nationalrat schien man der gleichen Auffassung zu sein wie der Bundesrat: Mit 128 zu 48 Stimmen (keine Enthaltungen) wurde der Vorstoss abgelehnt.

Einführung des Jugendkulturgutscheins. Demokratische Bildung und Kultur stärken

Im Rahmen der Urheberrechtsrevision ersuchte die WBK-SR mittels eines Kommissionspostulats um einen Bericht, in dem die Wirkung der Revision – nach erfolgter Umsetzung – auf die betroffenen Bereiche, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene, aufgezeigt werden soll. Hierbei soll der Berichtsfokus insbesondere auf Verlegerinnen und Verleger sowie auf Medienschaffende gelegt werden. Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt. Der Ständerat kam diesem Anliegen nach und nahm den Vorstoss im Rahmen der Urheberrechtsdebatte stillschweigend an.

Wirksamkeitsüberprüfung der Urheberrechtsrevision (Po. 19.3421)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Ein im Sommer 2015 eingereichtes Postulat Flach (glp, AG) wurde im Rahmen der Sondersession im Mai 2017 zurückgezogen. Der Postulant hatte den Bundesrat dazu eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Leerträgervergütung bei Speichermedien für die Konsumentinnen und Konsumenten transparenter gemacht werden könnte. Rund 60% der Bevölkerung sei gemäss einer Umfrage erst gar nicht darüber im Bilde, dass sie beim Kauf von bspw. DVDs, Mobiltelefonen oder Tablets eine solche Vergütung bezahlen würden.

Speichermedien. Leerträgervergütung für Konsumenten transparent machen

Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung eines Postulats Luginbühl (bdp, BE) ergab, dass die Schweiz zu einem der wenigen europäischen Ländern zählt, die kein Folgerecht kennen, bzw. wo Künstlerinnen und Künstler bei Weiterverkauf ihrer Werke nicht am Erlös beteiligt werden. Trotzdem kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Einführung des Folgerechtes, wie in einer 2013 gestarteten Kampagne der Künstlerverbände Visarte und Swissculture gefordert, nicht zielführend sei. Erfahrungen aus der EU zeigten, dass nur wenige Personen – erfolgreiche Kunstschaffende und deren Erben – von einer solchen Regelung profitieren würden. Wenn die Erlöse alternativ in einen Kultur- und Sozialfonds eingezahlt würden, könnte immerhin ein breiterer Kreis von Künstlerinnen und Künstlern davon profitieren, allerdings würden die geschätzten Einnahmen aus dem Folgerecht in der Schweiz (CHF 2 Mio.) nur einen unbedeutend kleinen Teil der gesamten Kulturförderung (CHF 2,7 Mrd.) ausmachen. Ferner könnten negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Kunsthandelsplatzes oder Verlagerungskosten nicht ausgeschlossen werden. Nicht zuletzt, so der Bundesrat, verfügten die zwei grössten Kunsthandelsplätze, China und die USA, ebenfalls über kein Folgerecht und auch Bestrebungen einzelner Staaten auf internationaler Ebene seien kürzlich am Widerstand anderer Staaten gescheitert. In der Schweiz seien die Kunsthandelsverbände gegen die Einführung eines solchen Rechtes, wie der Bundesrat mit Verweis auf die eingegangenen Stellungnahmen vom Schweizer Kunstverein (SKV) und vom Verband Kunstmarkt Schweiz (VKMS) beteuerte.

Einführung des Folgerechtes

Knapp drei Monate nach Einreichung wurde in der Wintersession 2015 ein Postulat Stöckli (sp, BE), das im Vorfeld der Vernehmlassung zur Urheberrechtsrevision einen Bericht zur Verankerung einer flexibleren Kollektivverwertung im Urheberrecht einforderte, zurückgezogen. Der Bericht hätte aufzeigen sollen, inwiefern eine zusätzliche Regelung für eine «erweiterte Kollektivlizenz» die beiden aktuell bestehenden Möglichkeiten einer freiwilligen und obligatorischen Kollektivlizenz in der Schweiz ergänzen könnte. Die Beschränkung auf die beiden bestehenden Instrumente sei laut Postulant insofern problematisch, da zum einen die freiwillige Lizenz auf die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften beschränkt sei und somit keinen vollständigen Rechteerwerb garantiere. Zum anderen sei die obligatorische Lizenz verhältnismässig rigide und könne sich daher nur schwer an einen raschen Wandel der Werknutzungen anpassen. Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulats beantragt, jedoch nur, weil er die Relevanz und den Nutzen eines zusätzlichen Instrumentes für durchaus sinnvoll erachtete und daher die Frage einer «erweiterten Kollektivverwertung» im Rahmen der Vernehmlassung darlegen wollte, womit das Anliegen des Postulats erfüllt und ein zusätzlicher Bericht nicht mehr vonnöten wäre. Diese für Hans Stöckli äusserst erfreuliche Rückmeldung war Anlass genug, nicht mehr am Vorstoss festzuhalten.

Flexiblere Kollektivverwertung im Urheberrecht (Po. 15.3849)

Im März 2015 beauftragte Jacqueline Fehr (sp, ZH) den Bundesrat mit der Erstellung eines Berichtes, in welchem dieser das Potenzial der Schweizer Game-Industrie für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft aufzeigen solle. In erster Linie solle geklärt werden, in welchem Rahmen politische Einflussnahmen innerhalb des Entwicklungsprozesses in dieser Branche greifen sollen. Zudem sollen internationale Vergleiche – insbesondere mit Kleinstaaten wie den Niederlanden oder auch den skandinavischen Ländern sowie Deutschland und Kanada – dabei helfen, die Situation in der Schweiz richtig einordnen zu können.
Auch wenn Pro Helvetia mit der Schwerpunktsetzung im Bereich der "digitalen Kultur" in den vergangenen Jahren massiv dazu beigetragen habe, dass die Schweizer Produktionen mitunter auch mit internationalen Auszeichnungen überhäuft wurden, fehle es im internationalen Vergleich noch immer an zusätzlicher Förderung und Investitionsanreizen. Daher müsse man sich diesbezüglich zunächst mit Fragen auseinandersetzen, welche sich unter anderem auch auf standort-, bildungs- oder steuerpolitische Bereiche beziehen.
Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat die Annahme des Postulats, wobei er nicht versäumte darauf zu verweisen, dass die aufgeworfenen Fragen sehr umfassend seien, weshalb man sich auf einige zentrale Punkte beschränken müsse. In diesem Sinne könne beispielsweise ein umfassender internationaler Vergleich nicht angestrebt werden, da dieses Vorgehen schlichtweg die Möglichkeiten der Verwaltung übersteigen würde. Der Nationalrat kam dem Antrag des Bundesrates nach und nahm das Postulat diskussionslos an.

Das Potenzial der Schweizer Game-Industrie für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft (Po. 15.3114)

Peter Bieri (cvp, ZG) erinnerte in einem Postulat daran, dass die Europäische Union im Jahr 1992 die Vermiet- und Verleihrechts-Direktive für gedruckte Werke eingeführt hat, die mittlerweile von 23 EU-Staaten umgesetzt wurde. Durch besagte Direktive erhalten Künstlerinnen und Künstler dieser EU-Staaten eine Vergütung, wenn ihre Werke ausgeliehen werden. Von einer entsprechenden Regelung für die Schweiz, welche das Verleihrecht mit dem sog. "Bibliotheksrappen" und dem Folgerecht für Künstler gesetzlich verankern wollte, war im Rahmen der Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes 1992 schlussendlich abgesehen worden. Der Initiant begründete sein Anliegen mit der rapiden Digitalisierung, welche den Verleih der Werke vereinfache und so eine erneute Diskussion um die Einführung eines analogen und nun auch digitalen Verleihrechts bedinge. Ständerat Bieri sieht im aktuellen Revisionsvorhaben des Urheberrechtsgesetzes die Möglichkeit dazu gegeben. Der Bundesrat teilte diese Ansicht und beantragte die Annahme des Anliegens, worauf der Ständerat diesem Ansinnen in der Frühjahrssession 2015 diskussionslos folgte.

Einführung eines Verleihrechts (Po. 14.4150)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Schweizer Künstlerinnen und Künstler sollen am Verkaufserlös beteiligt werden, falls ihre Werke weiterveräussert werden. Das im Vorjahr von Werner Luginbühl (bdp, BE) eingereichte, breit abgestützte Postulat, das vom Bundesrat das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Einführung des sogenannten Folgerechts verlangte, wurde in der Frühjahrssession 2014 vom Ständerat angenommen. Die Forderung nach einer Einführung des Folgerechts wurde im Vorjahr von Seiten verschiedener Künstlerverbände laut. Die Kunstschaffenden wiesen darauf hin, dass die Schweiz in diesem Bereich des Urheberrechtsschutzes der EU hinterher hinke. In ihrer unterstützenden Haltung zum Postulat bemerkte Bundesrätin Sommaruga (sp), dass das Folgerecht innerhalb der Künstlerszene nicht unumstritten sei. Ein Bericht könne jedoch auf die in der EU gesammelten Erfahrungen zurückgreifen, um so mögliche Konsequenzen einer entsprechenden Gesetzesanpassung aufzuzeigen. Die Forderung zur Einführung des Folgerechts ist nicht neu: Sie wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts bereits von Ferdinand Hodler als Präsident der Gesellschaft Schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten geäussert und nicht zuletzt 2001 in einer Motion von alt-Nationalrätin Aeppli (sp, ZH) gefordert, deren Anliegen erfolgreich in ein Postulat umgewandelt worden war. Jedoch auch 2006 hatte der Bundesrat auf die Umstrittenheit der Forderung hingewiesen und Argumente für eine Neubeurteilung der Situation als nicht vorhanden erklärt. Luginbühl sieht in der seit jüngster Zeit geltenden flächendeckenden Durchsetzung im EU-Raum nun durchaus neue Argumente zur Wiederaufnahme der Debatte.

Einführung des Folgerechtes

Die Künstlerverbände Visarte und Swissculture starteten Ende Jahr eine Kampagne zur Einführung des Folgerechtes. Ein solches Recht garantiert Künstlerinnen und Künstlern eine Beteiligung am Verkaufsgewinn ihres Werkes. Die Schweiz ist mitunter das einzige europäische Land, in welchem in- und ausländische Kunstschaffende bei Weiterveräusserung ihrer Werke durch Vertreter des Kunstmarkts nicht am Wertzuwachs beteiligt werden. Dieser Umstand stiess auch beim europäischen Künstlerverband IAA auf Widerstand. In einer Resolution forderte er die Schweiz im November zur umgehenden Behebung der Gesetzeslücke im Urheberrecht auf. Die Kampagne der Schweizer Künstlerverbände wurde neben prominenten Vertretern der Kunstszene auch von fünfzehn Ständeräten unterstützt: In einem Ende Jahr eingereichten Postulat Luginbühl (bdp, BE), forderte der Urheber den Bundesrat zum Aufzeigen von Möglichkeiten zur angemessenen Gewinnbeteiligung von Kunstschaffenden auf.

Einführung des Folgerechtes

Während des Berichtjahres wurden mehrere Vorstösse zum Thema Urheberrecht im Internet eingereicht. Das vom Nationalrat überwiesene Postulat Glättli (gp, ZH) beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, inwiefern Schweizer Kulturschaffende angemessen für den durch den vermehrten Austausch nicht lizenzierter Werke im Internet verursachten Einkommensausfall entgolten werden könnten. Neue Formen der Urheberrechtsentschädigung müssten geschaffen werden bei gleichzeitiger Einhaltung der Grundrechte und Privatsphäre der Internetnutzer. Mögliche Urheberrechtsentschädigungen wären beispielsweise eine so genannte „Kulturflatrate“ oder eine marginale Abgabe auf den Datendurchsatz. Dasselbe Ziel verfolgte das vom Ständerat überwiesene Postulat Recordon (gp, VD). Auch hier wurde eine liberale Änderung des Urheberrechts angestrebt. Insbesondere sollte der Bundesrat prüfen, inwiefern Pauschalen, welche dann als Entschädigung für die Kulturschaffenden eingesetzt werden könnten, von den Internetusern erhoben werden könnten.

Postulat zum Urheberrecht im Internet (Po. 12.3173)
Dossier: Revision des Urheberrechts

In der Sommersession überwies der Ständerat mit knapper Mehrheit ein Postulat Savary (sp, VD) an den Bundesrat, welches diesen beauftragt, einen Bericht über die Situation des illegalen Herunterladens von Musik zu erstellen. Im Rahmen dieses Berichts soll der Bundesrat auch prüfen, welche möglichen gesetzlichen Anpassungen zur Bekämpfung dieser Problematik in Frage kommen.

Bericht über die Situation des illegalen Herunterladens von Musik (Po. 10.3263)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Ständerat ein Postulat Bieri (cvp, ZG), welches verschiedene Vorgaben zur Ausgestaltung des geplanten Kulturförderungsgesetzes, insbesondere zur Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie zur Unterstützung der Musikausbildung formulierte und für die Kulturpolitik moderne Strukturen, eine klare Basis für die Förderung und einen effizienten Einsatz der knappen Mittel verlangte. Mitte Jahr gab der Direktor des BAK bekannt, dass sich die Eröffnung der Vernehmlassung zum Kulturförderungsgesetz um mindestens ein Jahr verzögert, da verschiedene Aspekte des Gesetzeswerks noch vertieft abzuklären seien; zudem zwängen Finanzdruck und Strukturprobleme zur Definition einer neuen internen Strategie. Bundesrat Couchepin nahm die Behandlung des Postulats zum Anlass, um aus seiner Sicht klarzustellen, wer im Bundesrat letztlich für die kulturelle Arbeit der Schweiz im Ausland zuständig ist, nämlich sein EDI, und nicht etwa das EDA. Ins Visier nahm Couchepin vor allem die DEZA, aber auch das neue Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik im EDA.

Postulat fordert Vorgaben zur Ausgestaltung des Kulturförderungsgesetzes (Po. 04.3343)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz