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Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan Anfang August 2021 und dem gleichzeitigen Beschluss der USA und weiterer Staaten, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen und ihre Botschaften zu evakuieren, leitete auch das EDA am 14. August die Evakuation des DEZA-Kooperationsbüros in Kabul ein und schloss dieses vorübergehend. Nebst drei Schweizer Staatsangehörigen beschäftigte das Kooperationsbüro 38 lokale Mitarbeitende, die nach Einschätzung des Bundesrats von den Taliban als «westliche Kollarobateure» betrachtet werden könnten und daher an Leib und Leben gefährdet seien, berichtete die NZZ. Das EDA gab am 16. August in einer Medienmitteilung bekannt, dass man den Mitarbeitenden und ihren engsten Familienangehörigen – insgesamt 230 Personen – ein humanitäres Visum für die Schweiz gewähre und sie dem Resettlement-Kontingent anrechenen werde. Seit 2019 wird jährlich ein Kontingent von 1'500-2'000 Personen für Resettlement-Flüchtlinge definiert. Unter Resettlement versteht man in Zusammenarbeit mit dem UNHCR die dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtline unter vollem Flüchtlingsschutz.
Tags darauf schickte das VBS 10 Soldaten nach Kabul, um die Bemühungen vor Ort zu unterstützen.
Auch die Schweizer Parteien meldeten sich diesbezüglich zu Wort. Wie La Liberté am 18. August berichtete, hatte die SP innert kürzester Zeit eine Online-Petition gestartet, welche die bürokratielose Aufnahme von mindestens 5'000 afghanischen Flüchtlingen verlangte. Kurz darauf drängten die SP, die Grünen sowie zahlreiche Hilfsorganisationen gar zur Aufnahme von 10'000 Flüchtlingen, wie die NZZ festhielt. Am anderen Ende des politischen Spektrums wehrte sich die SVP gegen jegliche Art von Kontingenten.
Am 19. August schob der Bundesrat derartigen Bestrebungen jedoch einen Riegel: Bundesrätin Karin Keller-Sutter äusserte zwar Verständnis für die Forderungen, doch die Aufnahme ganzer Gruppen sei nicht möglich, wie sie vor den Medien zu Verstehen gab. Sie führte aus, dass die Lage zu instabil sei, viele Menschen zurzeit nicht aus Afghanistan ausreisen könnten und man nicht wisse, ob überhaupt Bedarf bestehe. Sobald das UNHCR überprüft habe, ob und wie viele Menschen langfristig Schutz bräuchten, müsse die Staatengemeinschaft als Ganzes und damit auch die Schweiz über eine mögliche Aufnahme entscheiden.
Dies sorgte für Kritik aus den Reihen der besagten Parteien. So kritisierte Grünen-Präsident Balthasar Glättli (gp, ZH) in der NZZ, dass der Bundesrat «ein kaltes Herz» zeige. Er müsse sich vielmehr im Sinne der humanitären Tradition der Schweiz aktiv für die Aufnahme von Flüchtlingen einsetzen. Am 23. August vermeldete das EDA, dass ein Charterflug mit medizinischem Personal und Covid-Schutzmaterial nach Usbekistan gestartet sei, um die Evakuierungsanstrengungen sämtlicher westlicher Länder zu unterstützen. In der Medienmitteilung teilte das EDA zudem mit, dass sich weiterhin 35 Schweizer Staatsangehörige in Afghanistan befänden und man deren Repatriierung vorbereite. Die Repatriierung wurde schliesslich am 27. August vom EDA für beendet erklärt, nachdem insgesamt 385 Personen aus Afghanistan in die Schweiz geflogen worden waren.
Weiterhin offen blieb die Frage, wie die Schweizer Entwicklungshilfe ihre Arbeit in Afghanistan fortzusetzen gedenke. Die Weltwoche erklärte, dass die DEZA die bestehenden Projekte anpassen und fortführen wolle und sie schon in der Vergangenheit in den von den Taliban kontrollierten Gebieten tätig gewesen sei. Anfang September beschloss der Bundesrat, das humanitäre Engagement in Afghanistan zu verstärken, indem zusätzliche CHF 33 Mio. für Hilfe vor Ort freigegeben wurden. Insgesamt würde die Schweiz über die kommenden 16 Monate CHF 60 Mio. in Afghanistan und die umliegenden Staaten investieren, erklärte der Bundesrat.

Evakuation des DEZA-Kooperationsbüros in Kabul
Dossier: Humanitäres Engagement der Schweiz in Afghanistan

Im Oktober 2020 publizierte der Bundesrat erstmals eine aussenpolitische Strategie für den Mittleren Osten und Nordafrika, die den Rahmen für sämtliche Aktivitäten der Schweiz in der MENA-Region von 2021 bis 2024 bilden soll. Grund für die erstmalige Erarbeitung einer eigenen geografischen Strategie für diese Region sei unter anderem die geografische Nähe, die wichtige Rolle der Schweiz bei der Friedensförderung und der Guten Dienste und die Schlüsselrolle für die Sicherheit der Schweiz hinsichtlich terroristischer Anschläge und steigenden Migrationsdrucks, erklärte der Bundesrat. Auch in der Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 gelte sie als eine der vier Schwerpunktregionen.
Die geografische Teilstrategie stehe wie die übergeordnete Aussenpolitische Strategie 2020-2023 im Zeichen des Whole-of-Government-Ansatzes, mithilfe dessen alle Departemente, die Bundeskanzlei und das Aussennetz der Schweiz an einer kohärenten Umsetzung der Aussenpolitik beteiligt werden sollen. Die Strategie unterscheidet zwischen thematischen Schwerpunkten – Frieden, Sicherheit und Menschenrechte; Migration und Schutz von Menschen in Not; nachhaltige Entwicklung; Wirtschaft, Finanzen und Wissenschaft; Digitalisierung und neue Technologien – und geografischen Schwerpunkten – Nordafrika; Naher Osten; Arabische Halbinsel und Iran. Für jede Teilregion wurden die drei wichtigsten Themenbereiche der Schweiz definiert und zudem für jedes Land individuell die aussenpolitischen Prioritäten festgelegt.

Der Bundesrat erläuterte im Strategiepapier, dass sich die Schweiz in Nordafrika vor allem auf ihr Engagement für eine gute Regierungsführung, eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und eine sichere Migration fokussieren werde. Durch die Schaffung nachhaltiger Perspektiven in den Herkunftsländern und den Abschluss neuer Migrationsabkommen soll irreguläre Migration verhindert werden. Die Förderung des Mitspracherechts der Bevölkerung und Initiativen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Perspektiven stünden in dieser Region daher im Mittelpunkt, so der Bundesrat. Im Nahen Osten wolle sich die Schweiz weiterhin an der Suche nach einer politischen Lösung für die Konflikte in Syrien, Israel und Palästina beteiligen. Zudem versuche man in diesen Ländern die Berufsbildung zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern. Mit Israel sollen darüber hinaus Partnerschaften im Bereich Fintech und Medtech abgeschlossen werden. Auf der arabischen Halbinsel und im Iran ist die Schweiz bereits aufgrund des Schutzmachtmandats der USA in Iran und zwischen Iran und Saudi-Arabien sehr aktiv. Zukünftig soll der bilaterale Dialog zwischen den Staaten der Region, auch im Hinblick auf den seit Jahren andauernden Jemen-Krieg, intensiviert werden, um die Sicherheit und Stabilität der Region zu stärken. Auch neue Wirtschafts- und Finanzkooperationen sollen umgesetzt werden, da sich viele Staaten in der Region aufgrund der volatilen Erdölpreise um eine Diversifizierung ihrer Wirtschaft bemühten, stellte der Bundesrat im Bericht fest. Da diese Staaten auch allesamt vom Klimawandel betroffen seien, nicht zuletzt wegen Wasserknappheit, legten sie sehr viel Wert auf einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen und auf nachhaltige Energieträger. Für Schweizer Unternehmen, die sich auf entsprechende Technologien spezialisiert haben, böte die geplante Energiewende vielfältige Expansionsmöglichkeiten.

Aussenpolitische Strategie für den Mittleren Osten und Nordafrika
Dossier: Aussenpolitische Strategien

Ende Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat die «Interdepartementale Strategie Baukultur», in der er zum ersten Mal die baukulturellen Tätigkeiten des Bundes bündelte und verbindliche Ziele sowie Massnahmen zu deren Umsetzung festlegte. Mit der Strategie soll aufgezeigt werden, wie der Bund in seiner Funktion als Bauherr, Eigentümer, Betreiber, Regulator und Geldgeber Baukultur fördern will. Ihr liegt ein breites Verständnis von Baukultur zugrunde und sie umfasst alle Tätigkeiten, die zu einer menschengemachten Veränderung des Lebensraumes führen. Die Bedeutung einer hohen Baukultur – diese führe gemäss dem BAK zu einer Verbesserung der Lebensqualität durch gut gestaltete Städte und Dörfer sowie zu einem stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes – wurde bereits im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 bestätigt.
Unter der Leitung des BAK hatten sich 15 Bundesstellen gemeinsam seit 2016 mit der Erarbeitung der «Strategie Baukultur» auseinandergesetzt. Die Massnahmen werden von den jeweiligen Stellen verantwortet, in der Legislatur 2020–2023 priorisiert sowie umgesetzt und am Ende evaluiert. Mit sieben übergeordneten Zielen und 41 konkreten Massnahmen möchte der Bund Trends wie dem Klimawandel und dem Verlust der Biodiversität sowie durch die Urbanisierung und Digitalisierung aufkommenden Veränderungen (bspw. in der Mobilität), die den Lebensraum nachhaltig beeinflussen, entgegenwirken. Der Schwerpunkt der Strategie wird zum einen auf die Vermittlung sowie baukulturelle Bildung und zum anderen auf die Ausbildung baukultureller Kompetenzen der Fachpersonen gesetzt. Dies in erster Linie, um bei der Bevölkerung eine stärkere Sensibilisierung für die Bedeutung einer hohen Baukultur zu erreichen. Im Weiteren zielen die Massnahmen auf die Verbesserung der Bau- und Planungsqualität oder die Intensivierung der sektorübergreifenden und transdisziplinären Zusammenarbeit ab.

Bundesrat verabschiedet Strategie Baukultur

Mitte Dezember 2019 verkündete die UNESCO, dass sie die Historischen Prozessionen von Mendrisio sowie den Alpinismus in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen habe.
Das Kandidaturdossier der Prozessionen von Mendrisio war bereits 2018 in einer Zusammenarbeit des BAK und der Stiftung Processioni Storiche di Mendrisio mit Unterstützung der Gemeinde Mendrisio eingereicht worden. Die jährlich am Gründonnerstag und Karfreitag stattfindenden Prozessionen sind der Passion und dem Kreuzweg Christi gewidmet und locken Tausende von Zuschauenden an. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den berühmten «Transparenti», die nach dem Lichterlöschen als grundsätzlich einzige Lichtquelle die Stadt erhellen. Diese seit dem 18. Jahrhundert in spezieller Technik hergestellten, eingerahmten und durchscheinenden Gemälde, waren ein grundlegendes Element der Kandidatur, da das Hauptanliegen darin bestand, die besonderen Kenntnisse der Bildrestauration sowie des Schaffens neuer Werke weiterzuvermitteln.
Das trinationale Dossier des Alpinismus wurde von Organisationen wie dem Schweizer Alpen-Club (SAC) und dem Schweizer Bergführerverband (SBV) sowie den Städten Chamonix (F), Courmayeur (IT), Orsière (CH) und dem Kanton Wallis getragen. Das eingereichte Dossier zeuge von grosser Qualität und unterstreiche als ein positives Beispiel die Relevanz des traditionellen Wissens über die Natur für eine nachhaltige Beziehung zwischen Mensch und Umwelt. Die geteilten historischen und technischen Kenntnisse sowie der vorausgesetzte zwingende Erwerb eines vielfältigen Wissens über topografische, klimatische und phänomenologische Rahmenbedingungen prägten die gemeinsame Kultur des Alpinismus, die sich auf ethische Grundlagen wie den gemeinsamen Einsatz aller Teilnehmenden, den sparsamen Ressourcenumgang, ein richtiges Risikomanagement sowie die Hilfs- und Rettungspflicht stütze.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Ende November 2018 verkündete die UNESCO, dass sie den Umgang mit der Lawinengefahr sowie die Kenntnisse und Techniken des Trockenmauerbaus in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen habe.
Das Kandidaturdossier zur Lawinengefahr war bereits im März 2017 eingereicht worden und aus der Zusammenarbeit des BAK, des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF), des Schweizer Alpen-Clubs (SAC), des Schweizer Bergführerverbands (SBV), des BAFU, des Kantons Wallis sowie der österreichischen UNESCO-Kommission und diverser österreichischer Institutionen und Vereine im Bereich des Umgangs mit Lawinen entstanden. Die erhöhte Disposition des Alpenraumes für Lawinengänge habe zu neuen Formen des kollektiven Umgangs mit Risiken geführt, die sich im Laufe der Zeit in der Akkumulation eines technischen, gesellschaftlichen und kulturellen Repertoires geäussert haben, das durch die Bevölkerung und Expertinnen und Experten ständig erneuert werde, wie aus dem Dossier zu entnehmen war. Die Aufnahme in die repräsentative Liste zeige, dass der Umgang mit Naturgefahren nicht nur einen technischen, sondern auch einen kulturellen Aspekt innehabe, dem jede einzelne Gesellschaft mit unterschiedlichen Strategien entgegenwirke.
Die Kandidatur des Trockenmauerbaus resultierte aus einer multinationalen Zusammenarbeit unter der Federführung Griechenlands, an der sich nebst der Schweiz auch Kroatien, Spanien, Frankreich, Italien, Slowenien und Zypern beteiligt hatten. Mit dem Dossier wurde eine weitverbreitete und den lokalen Gegebenheiten angepasste Technik anerkannt und zugleich die grosse Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes aufgezeigt.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Anfang Dezember 2017 trug die UNESCO die Basler Fasnacht, als zweiten Schweizer Eintrag nach dem Winzerfest in Vevey, in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes ein. Bereits im März 2016 hatte das BAK in enger Zusammenarbeit mit dem Basler Fasnachts-Comité das Kandidaturdossier erarbeitet und eingereicht. Die Kandidatur wurde von der UNESCO als beispielhaft beurteilt, weil sie die Verwendung des Dialektes – spezifisch: des Basler Dialektes – zur Vermittlung und Sichtbarmachung des immateriellen Kulturerbes gerade im städtischen Raum besonders hervorhebe. Auch zeigte sie sich von den vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen (musikalische Nachwuchsförderung und pädagogisches Material für die Schule) begeistert. Mit jährlich rund 20'000 Teilnehmenden und über 200'000 Besucherinnen und Besuchern ist die Basler Fasnacht ein bedeutendes kulturelles Ereignis für die Baslerinnen und Basler, das eine vielfältige und lebendige Tradition von Musik, mündlicher Ausdrucksform und Handwerk vereint und in vielen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens präsent ist.
Der Entscheid der UNESCO stiess bei der weitläufigen Basler Fasnachtsgilde auf grosse Begeisterung, sorgte aber zugleich auch für gemischte Gefühle hinsichtlich der Bedeutung dieses Entscheides für die Zukunft des Grossereignisses. Einzelne Medien führten den konservierenden Charakter einer solchen Auszeichnung als den «Haken» an der Sache an, da der eigentliche Sinn einer Aufnahme darin bestehe, den Charakter der ausgezeichneten Tradition zu «bewahren», während die Basler Fasnacht aber ein «Spiegel ihrer Zeit» sei und sich auch entsprechend wandle und verändere. Andere Medien hingegen gingen der Frage nach, wie sich die Anforderung der UNESCO, dass kulturelle Ausdrucksformen über Generationen weitervermittelt und stetig neu geschaffen werden, mit der «es ist, wie es immer war und wird so bleiben»-Mentalität alteingesessener Fasnächtler vereinbaren lasse. Der amtierende Comité-Obmann Christoph Bürgin zeigte sich diesbezüglich gegenüber den Medien eher gelassen: Er gehe nicht davon aus, dass sich die Basler Fasnacht nun grundlegend verändern werde. Sie werde wohl eine Wertsteigerung in der Region erfahren und an Bekanntheit gewinnen, mit einer Touristenschwemme sei dennoch nicht zu rechnen. Es sei nun aber an den Behörden, dafür Sorge zu tragen, dass die Rahmenbedingungen erhalten blieben. Bürgins Vorgänger, Felix Rudolf von Rohr, zeigte sich hingegen äusserst erfreut über die Auszeichnung und erhoffte sich dadurch eine Öffnung, gar ein Bekenntnis dazu, dass es sich bei der Fasnacht um eine «Evolution», einen stetigen Wandel der Tradition handle, der nicht gestoppt werden könne.
Erste kleine Änderungen brachte die neu erlangte Auszeichnung bereits wenige Tage nach Bekanntwerden mit sich: Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (BastA) kündigte an, dass am 6. Januar 2018 an zentraler Stelle bei der Barfüsserkirche eine Fasnachtsgasse eingeweiht werden soll. Kulturminister Alain Berset trug gar im Rahmen des vom Comité organisierten Festaktes in bester Schnitzelbangg-Manier dazu bei, den Basler Dialekt über die Kantonsgrenzen hinauszutragen: «Eh jo. Eh nei. Eh jo. Eh nei. Eh jo. Eh nei. Eh jo. Das ischs Protokoll vom Bundesroot» – dies die bundesratsinterne Diskussion darüber, ob denn nun die Basler Fasnacht zum immateriellen Kulturerbe werden solle.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im November 2017 hat die UNESCO zwei Schweizer Bewerbungen in ihr Register «Memory of the World» aufgenommen. Neu werden das sich im Stiftsarchiv und der Stiftsbibliothek befindende schriftliche Erbe des Klosters St. Gallen sowie die Archivbestände des DOCIP in Genf unter dem Weltdokumentenerbe geführt. Bis anhin waren drei Schweizer Bewerbungen in das Weltregister aufgenommen worden: die Sammlungsbestände Jean-Jacques Rousseaus in Genf und Neuenburg (seit 2011), der Nachlass zum Montreux Jazz Festival (seit 2013) und die Bibliotheca Bodmerina 1916–1971 (seit 2015).
«Memory of the World» ist ein Kommunikations- und Informationsprogramm der UNESCO, das als seine drei Hauptziele erstens den Erhalt des dokumentarischen Erbes, zweitens die Sicherstellung des universellen Zugangs zu ebendiesem und drittens die Förderung der Bewusstseinsbildung für die Bedeutung des Erbes und die Notwendigkeit seiner Bewahrung verfolgt. Das Programm wurde 1993 zur Förderung des Schutzes des dokumentarischen Erbes der Menschheit lanciert, um dieses vor der wachsenden Bedrohung durch Vernachlässigung und den Zahn der Zeit, aber auch durch mutwillige Zerstörung zu bewahren. Anstoss für das Programm war die 1992 während der Belagerung von Sarajevo im Bosnienkrieg erfolgte, vorsätzliche Zerstörung der Nationalbibliothek gewesen.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Zum ersten Mal seit 2012 wurde die «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz», welche die Grundlage und Voraussetzung für die Nominierung als immaterielles Kulturerbe der UNESCO bildet, im Sommer 2017 aktualisiert. Die Liste wurde von 165 auf 199 Einträge erweitert, wobei der Schwerpunkt für die 34 neuen Einträge auf die lebendigen Traditionen in den Städten gelegt wurde. Die Inventarisierung erfolgte neuerlich durch die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen mit fachlicher Unterstützung der Hochschule Luzern. Die rund 90 von den Kantonen eingereichten Vorschläge für die nationale Liste wurden von einer Steuergruppe – bestehend aus Bundes-, Kantons- und Städtevertretungen, der schweizerischen UNESCO-Kommission, Pro Helvetia sowie wissenschaftlichen Fachpersonen – diskutiert, bevor diese daraus eine Auswahl traf. Neu befinden sich in der Liste u.a. das Aareschwimmen in Bern, die Appenzeller Holzschnitzerei, die Badenfahrt, Sculptures et constructions en neige à La Chaux-de-Fonds oder die Zürcher Technokultur.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Basierend auf der 2012 erstellten "Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz" und aufgrund der Ratifikation des entsprechenden Übereinkommens im Jahr 2008 kann die Schweiz Kandidaturen für die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes einreichen, die auf gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen beruhen sollen. Von der 167 Traditionen umfassenden Liste der lebendigen Traditionen hiess der Bundesrat acht Vorschläge für Kandidaturen gut, welche nach und nach beim UNESCO-Komitee deponiert werden sollen. Die gutgeheissenen Vorschläge umfassen den Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, den Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio, das Winzerfest in Vevey und die Basler Fasnacht. Kandidaturen können jeweils im März bei der UNESCO deponiert werden; eine erste Schweizer Kandidatur ist für das Frühjahr 2015 vorgesehen. Ferner verabschiedete der Bundesrat Ende Jahr den ersten periodischen Staatenbericht über die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zuhanden der UNESCO. Dieser zieht für die ersten sechs Jahre nach der Ratifikation eine positive Bilanz zur Umsetzung des Abkommens.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im Dezember publizierte der Bundesrat seine Strategischen Ziele für das Schweizerische Nationalmuseum 2014-2017. Diese orientieren sich inhaltlich überwiegend an den Leitlinien der vorangehenden, vierjährigen Periode, wurden jedoch aktualisiert und klarer gegliedert.

Strategischen Ziele für das Schweizerische Nationalmuseum 2014-2017

L’année sous revue a marqué le 150e anniversaire du Comité international de la Croix-Rouge. A cette occasion, Didier Burkhalter a remis à l’organisation un chèque qui permettra de recruter et de former 150 délégués.

150e anniversaire du Comité international de la Croix-Rouge

Der Bundesrat ernannte im Februar des Berichtsjahres den amtierende BAK-Direktor Jean-Frédéric Jauslin zum Botschafter der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) sowie zum Abgesandten bei der Internationalen Organisation der Frankophonie (OIF). Jauslin trat seine neuen Ämter per 1. September an. Im Mai wurde bekannt, dass ab November Isabelle Chassot (FR, cvp), Staatsrätin des Kantons Freiburg und Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Jauslins Nachfolge im BAK antreten werde. Ad interim übernahm Yves Fischer als stellvertretender Direktor die Leitung des Bundesamtes.

BAK-Direktor

Im September des Berichtjahres veröffentlichte das Bundesamt für Kultur die „Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz“. Diese umfasst schützenswerte, schweizerische Traditionen aus den Sparten Musik, Tanz, Theater, Brauchtum, Handwerk, Industrie und Wissen. Damit erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtung gegenüber der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Vertreten auf der Liste sind sowohl alle Kantone mit ihren ganz eigenen Traditionen und Bräuchen wie etwa das Sechseläuten oder der Berner Bär, als auch gesamtschweizerische Eigenarten wie etwa das Fondue oder der Jass. Einige der insgesamt 167 Einträge sollen es schliesslich auf die Liste des UNESCO-Welterbes schaffen.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im Rahmen des am 1. Januar in Kraft getretenen Kulturförderungsgesetzes baute das Bundesamt für Kultur (BAK) sein Engagement in den neuen Tätigkeitsfeldern, welche in der Kulturbotschaft 2012-2015 definiert wurden, aus. Das BAK entschied, sich künftig vermehrt für die Erhaltung des beweglichen Kulturerbes zu engagieren. Zu diesem Zweck wurden zunächst sieben – ab 2014 noch weitere – Institutionen wie Museen oder Sammlungen unterstützt. Somit soll die künftige Positionierung dieser Institutionen als Kompetenzzentren mit nationaler und internationaler Ausstrahlung glücken. Besondere Aufmerksamkeit erhielten weiter die beiden als transversale Themen festgelegten Projekte „Lebendige Traditionen“ und „Kultur Digital“. Auf dem Gebiet der lebendigen Traditionen wurde eine Liste veröffentlicht und Förderungsmassnahmen vorgestellt. Im Bereich der digitalen Kultur wurde als erster Schritt einer künftigen Förderung eine Bedürfnis-Umfrage unter den mit Digitaltechnik arbeitenden Kulturschaffenden durchgeführt.

Vermehrtes Engagement im Bereich des beweglichen Kulturerbes

Im Oktober bis November des Berichtsjahrs führte der Bundesrat eine Konsultation zur Lage der kulturellen Vielfalt in der Schweiz durch. Dies in Vorbereitung eines Berichts an die UNESCO, der im April 2012 aufgrund der Schweizer Teilnahme am Übereinkommen über den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen fällig wird.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

2007 hatte die Schweiz die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 ratifiziert. Diese trat 2008 in Kraft. Auf deren Basis präsentierte das BAK im Mai des Berichtsjahrs ein Verzeichnis mit 387 lebendigen Traditionen (aus den Sparten Musik, Tanz, Theater, Brauchtum, Handwerk, Industrie und Wissen), das von den kantonalen Kulturverantwortlichen zusammengestellt worden war. Davon wählte das BAK 167 aus und liess sie durch die Kantone dokumentieren. Sie werden in ein umfassendes nationales Inventar aufgenommen, das voraussichtlich 2012 veröffentlicht werden wird. Die Erkenntnisse aus der Dokumentationsarbeit für die Liste fliessen in Projekte, welche die Kulturförderung im Rahmen des Schwerpunkts „Lebendige Traditionen“ gemäss Kulturbotschaft 2012–2015 zu unterstützen gedenkt.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Der Bundesrat beschloss für die dreijährige Bauphase zur Erweiterung des Archivierungszentrums der Cinémathèque Suisse zusätzliche 7,6 Mio Fr. zu den bereits in der zivilen Baubotschaft 2008 beschlossenen 49 Mio Fr. Ergänzend beauftragte der Bundesrat das EDI, ihm bis 2011 eine Strategie zur Archivierung des audiovisuellen Kulturgutes vorzulegen.

Cinémathèque Suisse

Le DDPS s’est engagé, en début d’année, à céder l’équipement militaire superflu de l’armée suisse aux programmes humanitaires. La mesure concerne principalement outils divers et véhicules, mais aucune arme offensive, chars et autres hélicoptères. La distribution de ce matériel sera pilotée par les experts de la coopération suisse.

Céder l’équipement militaire superflu de l’armée suisse aux programmes humanitaires

Spätestens seit dem Filmfestival von Locarno, als Couchepin das BAK in einem Interview mit einer welschen Wochenzeitung hart angriff und von «Kolonialisierung der offiziellen Kultur durch die Linke» und von «Vetternwirtschaft» im BAK sprach, war klar, dass das Verhältnis zwischen Departementschef und Amtsvorsteher einer Klärung bedurfte. David Streiff, 1994 von Bundesrätin Dreifuss als BAK-Direktor eingesetzt, zog die Konsequenzen aus der verfahrenen Situation und demissionierte per Ende März 2005. Als ausgewiesener Kunsthistoriker und -vermittler hatte er in seiner bisherigen Berufslaufbahn – unter anderem als langjähriger Direktor des Filmfestivals von Locarno – ein dichtes Beziehungsnetz zu ganz unterschiedlichen Kulturinstitutionen knüpfen und deren Vertrauen gewinnen können. Sein Rücktritt wurde denn auch weit über den Kreis der eigentlichen Kunstschaffenden hinaus bedauert. Zu Streiffs Nachfolger ernannte der Bundesrat Jean-Frédéric Jauslin, bisher Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek; der neue BAK-Chef ist von Haus aus Informatiker und gilt als versierter Verwaltungsexperte.
Neben grundsätzlichen Differenzen über die Ausrichtung der Kulturpolitik fühlte sich Couchepin auch durch die Verballhornung seines Namens in einem vom BAK mitfinanzierten Film verunglimpft, weshalb er im Sommer eine Administrativuntersuchung zur Durchleuchtung der Praxis des BAK bei der Gewährung von finanziellen Beihilfen an Filmschaffende anordnete. Die Untersuchung stellte keine Unregelmässigkeiten fest.

Kritik am BAK und der darauffolgende Direktorwechsel

Ende 2000 hatte die Stiftung Pro Helvetia dem EDI als ihrem Aufsichtsorgan konkrete Vorschläge zur Reform ihrer Strukturen und Abläufe gemäss dem im Vorjahr vom Stiftungsrat verabschiedeten Modell «Renovation» unterbreitet. Im Februar erteilte ihr das Departement klare Vorgaben; diese betrafen die rasche Umsetzung der Reformen, die Neubesetzung des Stiftungsrates, eine deutliche Straffung der Strukturen, die Klärung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Stiftungsorgane sowie eine effizientere Behandlung der Unterstützungsgesuche. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation Seiler (svp, BE) (Ip. 01.3195).
Im Mai hiess der Stiftungsrat die in diesem Sinn überarbeiteten Statuten in den Grundzügen nahezu einstimmig gut; insbesondere wurde beschlossen, den Stiftungsrat auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von 25 Mitgliedern zurückzuführen. Er wird neu aus einem personell reduzierten Leitenden Ausschuss, der für die operativen Belange zuständig ist, und einem Expertenrat bestehen, der sich eher grundsätzlicher Fragen (grössere oder umstrittene Gesuche sowie eigene Projekte) annimmt. Die Geschäftsleitung erhält die Kompetenz, vier Fünftel der Gesuche selber zu entscheiden; die Stellung des Direktors wird im Bereich der Zielsetzungsprozesse und bei interdisziplinären Projekten aufgewertet. Mitte August wurden die bereinigten, per 1.1.2002 in Kraft tretenden Reglementsänderungen definitiv verabschiedet. Anfangs Dezember bestellte der Bundesrat den neuen Stiftungsrat; dabei fiel auf, dass drei der sieben Mitglieder des Leitenden Ausschusses nicht aus der Kulturszene, sondern aus dem Management stammen. Der erst drei Jahre zuvor zur gründlichen Reorganisation der Stiftung berufene Direktor, Bernard Cathomas, zog die Konsequenzen aus seiner Niederlage im Strukturstreit und wechselte zu Beginn des Jahres als neuer Direktor von Radio e Televisiun Rumantscha zur SRG. Bereits sein Vorgänger, Urs Frauchiger, hatte darunter gelitten, dass der Spielraum eines Pro Helvetia-Direktors angesichts des übermächtigen Stiftungsrats sehr eng ist; nach nur fünf Jahren hatte er 1997 sein Amt zur Disposition gestellt.

Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung Pro Helvetia

«Präsenz Schweiz», die neue Auslandlobby des Bundes, und Pro Helvetia unterzeichneten eine Vereinbarung, welche die Kompetenzen der beiden Organisationen regelt. Es ist vorgesehen, dass das kulturelle Schaufenster im Ausland zum Gegenstand eines regelmässigen Informations- und Meinungsaustauschs zwischen den involvierten Stellen wird. Gemäss EDA sind auf operationeller Ebene verschiedene Koordinationsgruppen unter der Federführung von «Präsenz Schweiz» vorgesehen.

Vereinbarung zwischen «Präsenz Schweiz» und Pro Helvetia zur Regelung der Kompetenzen

Zur Bestimmung, welche Aufgaben dem Bund durch die Aufnahme eines Kulturartikels in die neue Bundesverfassung erwachsen, unterzeichneten Bundesrätin Dreifuss und der Präsident der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Ende Juni ein gemeinsames Umsetzungsmandat. Dieses sieht die Einberufung einer Projektorganisation von Bund und Kantonen unter der Beteiligung der Städte sowie der kulturellen Organisationen und Einrichtungen vor. Sie soll bis Ende 2002 erheben, welche Ausbildungsbedürfnisse im Bereich der Kultur nicht oder nur unzulänglich abgedeckt sind und wo aus kulturpolitischer Sicht Handlungsbedarf besteht. Erwartet wird ein erläuterter Gesetzesentwurf für die vom Bund zu treffenden Förderungsmassnahmen sowie Vorschläge für allfällige Anpassungen bestehender Erlasse.

Gesetzliche Konkretisierung des neuen Kulturartikels
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

In Wimmis (BE) nahm die weltweit modernste Papierentsäuerungsanlage ihren Betrieb auf. Der im Auftrag des Bundes von einer privaten Firma geführte Betrieb erlaubt es den beiden Hauptkundinnen, der Schweizerischen Landesbibliothek und dem Bundesarchiv, jährlich je 40 Tonnen säurehaltige Dokumente behandeln zu lassen und damit deren Lebensdauer um mindestens 150 Jahre zu verlängern.

Weltweit modernste Papierentsäuerungsanlage nimmt Betrieb auf

En réponse à une demande de l’OTAN (Organisation du Traité de l’Atlantique Nord), la Suisse a pris la décision de participer à une troupe de maintien de la paix au Kosovo en envoyant sur place 160 militaires au maximum (gardes-fortifications, instructeurs et miliciens volontaires) dès le mois de septembre. Les participants ont reçu une formation de trois semaines avant d’être envoyés sur place. La majorité des soldats suisses ne pouvant légalement pas être armés, c’est un bataillon autrichien, lui-même incorporé dans la brigade allemande chargée de contrôler le secteur sud-ouest du Kosovo, qui a été chargé de leur sécurité. Prévu jusqu’à la fin de l’année 2000, cet engagement de la Swiss Company (SWISSCOY) consiste notamment en des tâches de transport, de génie, de remise en état de réseaux d’eau potable et de la mise en place et de la direction d’un centre de soins. Le Conseil fédéral a en outre déclaré que contrairement aux pays de l’OTAN engagés dans la Kosovo Force (KFOR) qui ont pour tâche l’imposition de la paix, la Suisse se refusera – tout comme les Autrichiens – à prendre part à des actions d’imposition de la paix en contradiction avec la neutralité. En plus de cette mesure, le gouvernement a décidé d’une part d’augmenter son aide humanitaire et d’autre part, de mettre à disposition CHF 10 millions et 70 personnes (dont sept policiers non-armés) pour la mise en place d’institutions démocratiques et judiciaires et pour le déminage, ceci en collaboration avec l’ONU, l’OSCE et le Centre de déminage humanitaire de Genève. Pour la première fois, quatre policiers suisses professionnels armés ont été envoyés à l’étranger. Attachés à la Brigade sud multinationale au Kosovo, ils ont été incorporés dans une compagnie de gendarmes allemands, tout en restant sous le commandement de la SWISSCOY. Adolf Ogi s’est rendu au mois de novembre sur place et s’est dit impressionné par le travail accompli par la compagnie suisse.

Décision de participer à une troupe de maintien de la paix au Kosovo (SWISSCOY)
Dossier: Einsatz von Swisscoy im Rahmen der multinationalen Kosovo Force (KFOR)

Alors que le conflit battait son plein au Kosovo, le Conseil fédéral avait déjà décidé d’envoyer en Albanie trois hélicoptères de l’armée « Super Puma » pour des missions d’évacuation de réfugiés et de transport de matériel humanitaire. Une quarantaine de militaires, dont des gardes-fortifications armés, ont accompagné les trois appareils pour assurer leur maintenance et la logistique. Baptisée « Alba », cette mission a été accomplie dans le cadre des activités du PPP (Partenariat pour la paix). Adolf Ogi s’est rendu en avril en Albanie pour se rendre compte de la situation sur place. En complément des trois hélicoptères, un avion de transport a été loué à l’armée espagnole afin de pouvoir acheminer vivres et matériel à Tirana. Bien qu’au début de l’été le Conseil fédéral a annoncé qu’il prolongeait cette opération jusqu’à la fin janvier 2000, les trois hélicoptères ont finalement été rapatriés en Suisse au mois d’août, le centre de gravité de l’aide internationale s’étant déplacé vers le Kosovo. Au total, l’opération « Alba » a duré 116 jours durant lesquels 5'194 personnes ont été évacuées des camps de réfugiés, alors que 878 tonnes de matériel y ont été acheminées. Par ailleurs, la Suisse a décidé de prolonger son aide au déminage de la Bosnie jusqu’à la fin du mois de mai 2000. Six gardes-fortifications effectuent cette tâche sous mandat du Haut-Commissariat de l’ONU pour les réfugiés et de l’Union européenne.

Mission «Alba»
Dossier: Partnerschaft für den Frieden (PfP)