Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Bevölkerungsschutz
  • Kulturpolitik

Akteure

Prozesse

614 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die Mitte März 2020 vom Bundesrat aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführte Notverordnung hatte unter anderem auch im Kulturbereich zu einem enormen Leidensdruck geführt. Nicht nur, dass die Bevölkerung ihr Kulturbedürfnis nicht mehr erfüllen könne, sondern auch, dass sich Kulturbetriebe sowie Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht sehen, veranlassten Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) zur Einreichung einer Motion, mit der die Durchführung kultureller Veranstaltungen unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen im Sinne einer Ausnahme wieder erlaubt werden soll. Auch wenn der Bundesrat zwischenzeitlich über diverse Lockerungsmassnahmen verfügt habe, von denen beispielsweise die Museen profitieren konnten, seien diese für einen Grossteil des Kulturbereiches ferne Realität, da gegenwärtig noch immer zur Frage stehe, ob die erweiterten Lockerungen für den Kulturbereich wie geplant ab dem 8. Juni angegangen werden könnten. Da die für den 11. Mai angesetzten neusten Weisungen im Gastronomiebereich auch mühelos auf den Kulturbereich übertragen werden könnten, müsse man eine Möglichkeit schaffen, damit einzelne Veranstaltungen mit Sonderbewilligungen bereits ab diesem Datum durchgeführt werden könnten, so die Begründung der Motionärin.
Dass die Pandemie nicht nur die gesellschaftlichen, sondern auch die politischen Strukturen wesentlich beeinflusste, zeigte sich auch am Zeitpunkt der Stellungnahme des Bundesrates: Als dieser am 1. Juli seine ablehnende Haltung gegenüber der Motion erläuterte, war das Veranstaltungsverbot für kulturelle Veranstaltungen bereits seit gut einem Monat weitestgehend gelockert worden. Seit dem 6. Juni waren Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt, ab dem 22. Juni war diese Zahl gar auf 1000 Personen angehoben worden – vorausgesetzt, die Organisationseinheiten konnten ein solides Schutzkonzept mit adäquaten Schutzmassnahmen vorweisen. An diesen Massnahmen solle sich gemäss Bundesrat auch mindestens bis zum 31. August nichts ändern und man wolle am bisherigen Konzept der etappenweisen Öffnung festhalten. Daher erachte man auch die geforderten Ausnahmeregelungen für einzelne Bereiche als nicht angezeigt.
Unter gegebenen Umständen ist es kaum mehr anzunehmen, dass der Vorstoss noch in irgendeiner Form seinen Weg in die parlamentarische Beratung finden wird. Viel wahrscheinlicher ist es, dass die Motion in absehbarer Zeit zurückgezogen oder in zwei Jahren – nach Ablauf der Behandlungsfrist – unbehandelt abgeschrieben wird.

Förderung der Kultur während der Coronakrise unter Auflagen erlauben (Mo. 20.3400)

De fin février à fin mai, la population et les entrepreneurs de Mitholz et du Kandertal ont été invités à s'exprimer sur le projet d'évacuation de l'ancien dépôt de Mitholz. Le système de mesure et d'alarme a été accueilli favorablement. Le plan d'urgence et la communication des autorités ont été bien notés. L'évacuation exerce une incidence ou un impact très élevé sur les personnes interrogées. Plus de la majorité a indiqué vouloir déménager si l'évacuation durait plus d'une année. Il est attendu un soutien et un dédommagement financier de la part du DDPS en cas de déménagement. Le blocage des voies de communication n’est, pour la plupart, pas supportable. L'installation d'ouvrages de protection pour la ligne ferroviaire a reçu une forte approbation, sauf de la part des personnes directement concernées. S'agissant de la protection des routes, l'option de creuser un tunnel ou de modifier le tracé pour soulager Mitholz du trafic de transit est préférée. L’option visant à recouvrir l’installation dans le cas où l'évacuation complète s'avérerait impossible a été avalisée par environ la moitié des personnes à Mitholz et les 2/3 à Kandersteg, mais jugée négativement à Kandergrund.
Les avis récoltés seront intégrés au rapport sur le projet d'évaluation des variantes pour Mitholz, sur lequel le Conseil fédéral basera sa proposition. L'analyse des risques, effectuée en 2018, sera actualisée en automne. En attendant, le DDPS a effectué des tests hydrologiques avec des traceurs liquides dans le dépôt, afin d'obtenir des informations sur les conditions hydrogéologiques prévalant sur le site. Cela permettra d'inventorier les voies d’écoulement des eaux souterraines et de ce fait, de mieux définir le chemin par lequel d’éventuelles substances polluantes pourraient se disperser.

Standort Mitholz – Pläne zum Umgang mit dem ehemaligen Munitionslager

En début de session d'été 2020, le Conseil national s'était rallié à la position du Conseil des Etats – en acceptant par 104 voix contre 86 – le délai de douze mois pour les militaires s'orientant vers le service civil, prévu dans le projet de révision de la loi sur le service civil (LSC). Les socialistes, les Verts, les Vert'libéraux et trois parlementaires du centre – soulignant la contribution du service civil lors de la crise du Covid-19 – restaient opposés à la mesure. Ainsi, s'agissant du paquet de mesures proposées par le Conseil fédéral, seule l'interdiction des affectations à l'étranger n'avait pas convaincu le Parlement.
Civiva, le GssA et les Verts – soutenus par le PS – avaient informé qu'ils lanceraient un référendum.
Lors du vote final, alors que le Conseil des Etats avait accepté la réforme de la LSC – par 33 voix contre 12, avec un soutien unanime du PDC –, le Conseil national l'a enterrée par 103 voix contre 90 et 5 abstentions. A la surprise générale, la majorité du Groupe du centre a rejoint le camp des opposants au durcissement des conditions d'accès au service civil. Interrogé dans les médias, le conseiller national Benjamin Roduit (pdc, VS) invite dorénavant le Conseil fédéral à présenter un projet renforçant l'armée et le service civil, au lieu de favoriser l'une de ces institutions au détriment de l'autre.

Bundesrat will Zulassungen zum Zivildienst drastisch einschränken (BRG. 19.020)
Dossier: Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst

Eine im Sommer 2018 eingereichte Motion Bendahan (sp, VD) zur Regelung von Mikrotransaktionen mit realem Geld in Videospielen wurde in der Sommersession 2020 unbehandelt abgeschrieben. Der Bundesrat hätte bestimmen sollen, welche Arten von Mikrotransaktionen den Geldspielen ähnlich sind und als solche reguliert werden müssten. Besonderes Augenmerk hätte auf Realgeldtransaktionen gelegt werden sollen, die den Spielenden einen Spielvorteil verschaffen, auf Transaktionssysteme, die ein Suchtverhalten generieren können, und auf Transaktionen, die speziell auf Minderjährige ausgerichtet sind.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom August 2018 die Motion zur Ablehnung empfohlen. Mit Verweis auf die im Juni 2018 angenommene Vorlage zum Geldspielgesetz argumentierte er, dass die Prüfung, ob Mikrotransaktionen die Definitionsmerkmale eines Geldspieles erfüllten, den Geldspielaufsichtsbehörden obliege. Sollte eine entsprechende Qualifizierung ausgemacht werden, müssten die entsprechenden Bewilligungen eingeholt und Schutzvorgaben eingehalten werden. Da sich der Bereich der Mikrotransaktionen rasch weiterentwickle, sei es nicht angemessen, über die bestehenden Rahmenbedingungen hinaus abstrakte Regelungen anzubringen.

Dem Missbrauch von geldspielähnlichen Mikrotransaktionen in Videospielen vorbeugen (Mo. 18.3570)

Eine im Frühjahr 2018 eingereichte Motion Fluri (fdp, SO), die eine vollständige und unverzügliche Umsetzung der in den Artikeln 16 und 16a der Filmverordnung (FiV) festgehaltenen Meldepflicht für Unternehmen verlangte, wurde in der Sommersession 2020 unbehandelt abgeschrieben. Der Vorstoss fokussierte auf alle drei Verwertungsbereiche – Kino, elektronische Abruf- und Abonnentendienste sowie Tonbildträger.
In seiner Stellungnahme vom Mai 2018 hatte der Bundesrat die Motion zur Ablehnung beantragt. Die Meldepflicht – also die Angaben zum filmischen Endprodukt und dessen Verwendung bei den zuständigen Behörden, beispielsweise Originaltitel und -sprache, Filmgenre, Anzahl Vorführungen, vorgeführte Sprachversionen etc. – für Tonbildträger sei aufgrund der Motion 12.4017 im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 im Filmgesetz verankert worden. Die Umsetzung der statistischen Erhebungen zur Meldepflicht hätte aufgrund mangelnder Ressourcen und einer ungenügenden Rücklaufquote seitens der meldepflichtigen Betriebe noch nicht realisiert werden können. Auf ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände des Einzelhandels habe man nicht genügend Rückmeldung erhalten. Bezüglich der meldepflichtigen elektronischen Plattformen hätten aber die relevanten Ermittlungen mit den verfügbaren Ressourcen abgewickelt werden können. Das BAK und das BFS hätten die wichtigsten nationalen und internationalen Anbieter ausfindig machen können und würden die ersten Erhebungen für das Jahr 2017 im ersten Halbjahr 2018 durchführen.

Meldepflicht im Filmgesetz - den Willen des Gesetzgebers vollständig umsetzen (Mo. 18.3217)

Samuel Bendahan (ps, VD) a proposé l'introduction de licences globales pour certains biens et services, citant notamment les biens culturels, les logiciels et les prestations d'information. Il estime que des licences globales permettraient, à la fois de prendre en compte les investissements initiaux conséquents et les coûts de reproduction marginaux, mais également d'offrir un accès à l'ensemble de la population.
Le Conseil fédéral s'est opposé au postulat. Il a rappelé que l'introduction de licences globales avait été débattue dans la révision du droit d'auteur, mais que cette notion avait été biffée du projet.
Le postulat a été classé car il n'a pas été étudié dans le délai imparti.

Examiner les possibilités d'introduction d'un système de licence globale en Suisse pour certains biens et services (Po. 18.3573)

Mitte Juni 2020 standen die Zeichen in Bezug auf die Covid-19-Pandemie auf Erholung, nachdem der Bundesrat die Massnahmen kurz zuvor stark gelockert, die ausserordentliche Lage beendet und die besondere Lage ausgerufen hatte. So betonte etwa die Expertengruppe des Bundes, dass sie für die zweite Jahreshälfte eine Erholung der Wirtschaft erwarte, sofern «weitere Pandemiewellen mit starken Eindämmungsmassnahmen ausbleiben». «Anzeichen einer Erholung» gab es auch beim Aussenhandel, wie der Bundesrat erklärte, zumal die Importe im Mai gegenüber dem Vormonat um fast 10 Prozent angestiegen waren. Zu den bereits zuvor beschlossenen Lockerungen entschied der Bundesrat zudem, die Corona-bedingten Beschränkungen bei der Zulassung von Personen aus Drittstaaten, sowohl von Arbeitskräften, aber auch von nicht erwerbstätigen Personen, nicht aber für Ferienaufenthalte über 90 Tagen, aufzuheben.

Einen Blick zurück auf die Zeit des Lockdowns nahm zu diesem Zeitpunkt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann vor – es hatte in der Zwischenzeit die Arbeitsbelastung der Schweizer Bevölkerung während des Lockdowns untersucht. Dabei habe sich gezeigt, dass Haushalte mit Kindern gegenüber Haushalten ohne Kinder sowie Frauen gegenüber Männern während des Lockdowns stärker belastet gewesen seien, insbesondere durch Homeschooling und Kinderbetreuung während der Schulschliessung. Doch nicht nur in der Schweiz, auch weltweit hatte die Pandemie grosse Auswirkungen auf die Bevölkerung. Besonders betroffen davon waren auch die Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten, weshalb die Schweiz dem entsprechenden Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA), das über fünf Millionen Flüchtlinge in der Region unterstützt, zusätzliche CHF 2 Mio. zukommen liess.

Trotz des positiven Ausblicks sah der Bundesrat bereits zu diesem Zeitpunkt aber auch Massnahmen vor, «um rasch auf einen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können». Aus diesem Grund entschied er, ab dem 25. Juni 2020 sämtliche Kosten für Coronatests zu übernehmen. Bis anhin hatten die Krankenversicherungen oder die Kantone die Kosten übernommen, wodurch für die Testpersonen teilweise Franchisen und Selbstbehalt angefallen waren. Von den kostenlosen Tests erhoffte sich der Bundesrat einen Anstieg der Anzahl durchgeführter Tests. Als weitere Vorsichtsmassnahme gegen einen erneuten Anstieg der Fallzahlen verabschiedete er die Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus, wodurch die SwissCovid App ab demselben Zeitpunkt schweizweit eingesetzt werden konnte. Ein zuvor durchgeführter Test der Software hatte keine kritischen oder systemrelevanten Probleme zu Tage gefördert. Trotz dieser Massnahmen sah sich der Bundesrat jedoch nicht mehr als Hauptverantwortlicher im Kampf gegen die Pandemie. Vielmehr trügen in der besonderen Lage die Kantone die «Hauptverantwortung für die Verhinderung und Bekämpfung eines Wiederanstiegs der Covid-19-Fälle», wie bei einer Besprechung von Gesundheitsminister Berset und Kantonsvertretenden betont wurde. Letztere setzten insbesondere auf Schutzkonzepte und Contact Tracing, wobei sie der Bund koordinierend unterstützte.

Ende Juni 2020 endete das gesamtschweizerische Aufgebot des Zivilschutzes, woraufhin diesbezüglich Bilanz gezogen wurde: Seit Mitte Februar 2020 seien von 24'000 Zivilschutzangehörigen fast 300'000 Covid-19-bedingte Diensttage geleistet worden, insbesondere zur Unterstützung des Gesundheitswesens und vor allem in den Kantonen Waadt (70'000 Diensttage), Genf (40'000), Zürich (32'000) und Tessin (12'000). Hervorgehoben wurde der Nutzen der regionalen Verankerung des Zivilschutzes, was «massgeschneiderte Einsätze» ermöglicht habe. Bereits zuvor hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass der Bund die Differenz zwischen dem Erwerbseinkommen und der EO-Entschädigung auch für Angehörige des Zivilschutzes übernehmen wird – wie es für Angehörige der Armee bereits im Mai entschieden worden war. Die entsprechenden Kosten von maximal CHF 6 Mio. sollen durch den bestehenden Kredit für den Zivilschutzeinsatz getragen werden. Ende Juni 2020 endete auch der Corona-bedingte Assistenzdienst-Einsatz von etwa 6'000 Angehörigen der Schweizer Armee, die das zivile Gesundheitswesen, die Eidgenössische Zollverwaltung und die kantonalen Polizeikorps in rund 320'000 Diensttagen unterstützt hatten.
Noch bis Ende Juli dauerten hingegen die Notlageneinsätze der Zivildienstleistenden, anschliessend wurden die meisten davon eingestellt. Seit Mitte März 2020 hatten 565 Zivildienstleistende 21'215 Covid-19-bedingte Diensttage geleistet – zusätzlich zu den ordentlichen 537'271 Zivildienstagen in demselben Zeitraum.

Eine ganze Reihe von Beschlüssen machte der Bundesrat Anfang Juli 2020 publik. So erweiterte er etwa zahlreiche Bestimmungen im Bereich der ALV, etwa die Bezugsdauer für KAE von 12 auf 18 Monate. Zudem verlängerte er den Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende bis Mitte September 2020 und weitete diesen auf Personen im Veranstaltungsbereich, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind und sich in einer Härtefallsituation befinden, aus. Denn obwohl die Betriebsschliessungen aufgehoben wurden, hätten «viele Betriebe ihre Tätigkeit noch nicht oder noch nicht vollständig aufnehmen können». Solche Covid-19-bedingten Härtefälle befürchtete der Bundesrat auch in weiteren Bereichen der Wirtschaft, weshalb er dem BAK, dem BLW und dem SECO Prüfaufträge erteilte, aufgrund derer sie mögliche Kriterien für Härtefälle und Massnahmen zur Entlastung erarbeiten sollten.

Unterstützung benötigten in der Zwischenzeit auch die SBB, die aufgrund der Ertragsausfälle während des Lockdowns einen akuten Liquiditätsengpass zu überwinden hatte. Hierfür erhöhte der Bundesrat ihre Limite für ein marktüblich verzinstes Darlehen beim Bund von CHF 200 Mio. auf CHF 750 Mio., um so ihre Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Gleichzeitig gab er ein dringliches Bundesgesetz in Umsetzung einer Motion der KVF-NR (Mo. 20.3151) in die Vernehmlassung, wonach die Ertragsausfälle des öffentlichen Verkehrs durch eine Deckung des Defizits (regionaler Personenverkehr), einen einmaligen Pauschalbetrag (Ortsverkehr), durch ein Aussetzen des Abbaupfads bei den Abgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr (Schienengüterverkehr) oder durch einen Verzicht auf eine Rückzahlung der Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds (Bahninfrastruktur) über insgesamt CHF 800 Mio. durch den Bund gedeckt werden sollen.
Hilfe zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses benötigten auch die flugnahen Betriebe, denen der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 600 Mio. zugesprochen hatte. Eine erste Tranche davon gewährte die Regierung der SR Technics Switzerland AG Anfang Juli nun in Form einer Ausfallbürgschaft von 60 Prozent auf einem Bankenkredit von CHF 120 Mio. Mitte August entschied der Bundesrat schliesslich, auch Skyguide mit CHF 400 Mio. zu unterstützen, zumal «ohne Flugsicherung [...] der Luftverkehr nicht [funktioniert]», wie er in seiner Medienmitteilung erklärte.

Eine Lösung deutete sich zu diesem Zeitpunkt auch im Streit zwischen Vermieter- und Mieterschaft wegen den Geschäftsmieten während des Lockdowns an. Diesbezüglich schickte der Bundesrat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz in die Vernehmlassung, gemäss welchem die Mietenden 40 Prozent und die Vermietenden 60 Prozent der Geschäftsmieten während der angeordneten Schliessung oder der eingeschränkten Tätigkeit übernehmen würden. Anfang Oktober legte der Bundesrat auch einen entsprechenden Monitoringbericht vor, in dem er jedoch «wenig Hinweise für umfassende und flächendeckende Schwierigkeiten bei den Geschäftsmieten» fand.

Anfang Juli 2020 erliess der Bundesrat auch vorsorglich Massnahmen gegen die erneute Ausbreitung des Coronavirus, insbesondere eine schweizweite Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Als weitere Massnahme verfügte er auch eine Quarantäne für Einreisende aus bestimmten Regionen. Hingegen wurden Mitte Juli alle Corona-bedingten Einreisebeschränkungen für zwölf Drittstaaten ausserhalb des EU/EFTA-Raums und Anfang August die Einreisebeschränkungen für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner aus Drittstaaten ausser Kraft gesetzt.

Mitte Juli 2020 statteten das EDI und das BAG die «Swiss National COVID-19 Science Task Force (SN-STF)» mit einem neuen Mandat aus, zumal ihr ursprüngliches Mandat auf die ausserordentliche Lage ausgerichtet gewesen sei, wie sie in einer Medienmitteilung erklärten. Ziel des Mandats sei es, «die unabhängige wissenschaftlichen Beratung seitens des unter der SN-STF aktivierten Expertensystems zu sichern», wobei die Kommission neu von Martin Ackermann, Experte für Mikrobiologie an der ETH Zürich und der Eawag, geleitet wurde.

Wie einschneidend sich die Covid-19-Pandemie auf verschiedene Branchen ausgewirkt hatte, zeigten im Juli und August veröffentlichte Zahlen, unter anderem zum Anteil Exporte und Importe. So gingen die Exporte im zweiten Quartal 2020 im Vergleich zum ersten Quartal 2020 saisonbereinigt um 11.5 Prozent zurück, während etwa die Hotellerie im ersten Halbjahr 2020 fast 50 Prozent weniger (47.5%) Logiernächte verzeichnete als in demselben Zeitraum im Vorjahr. Insbesondere die ausländische Nachfrage war dabei drastisch gesunken (60.1%). Im Juli 2020 lag überdies auch die Anzahl arbeitsloser Personen um 52.6 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Reduziert hatte sich im zweiten Quartal auch die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit pro erwerbstätige Person gegenüber dem Vorjahr um 9.5 Prozent – im Gastgewerbe gar um 54.1 Prozent. Die schlechte Wirtschaftslage und die dadurch sinkenden Steuereinnahmen sollten denn auch dazu führen, dass der Bund im Jahr 2020 gemäss ersten Hochrechnungen ein ordentliches Defizit von CHF 3.1 Mrd. einfahren werde. Hinzu kamen ausserordentlich verbuchte, Corona-bedingte Ausgaben in der Höhe von CHF 17.8 Mrd. Dennoch seien die Finanzen der Schweiz «in einer soliden Verfassung», betonte der Bundesrat einige Zeit später in einer Medienmitteilung.
Darüber hinaus nahm auch die Zuwanderung in die Schweiz (-5.7%) und die Auswanderung aus der Schweiz (-14.4%) in diesem Zeitraum stark ab, genauso wie die Migration in Europa, die durch neue Grenzkontrollen und Reiseverbote erschwert wurde. Gleichzeitig sank auch die Anzahl Asylgesuche von April bis Juni 2020 verglichen mit der Vorjahresperiode um fast 60 Prozent.

Anfang August 2020 berichtete der Bundesrat erstmals über seine Absichten bezüglich einer Covid-19-Impfung. Weltweit seien zahlreiche Forschungseinrichtungen mit der Entwicklung eines Impfstoffes beschäftigt, nun gehe es darum, der Schweiz einen frühen Zugang zu den Impfstoffen zu sichern. Darum habe man mit Moderna, einem «führenden Impfstoffkandidaten», dessen Impfstoff auf der mRNA-Technologie beruht, bereits einen Vertrag über 4.5 Mio. Impfdosen unterschrieben. Man führe überdies Gespräche mit weiteren Herstellenden. Einige Tage später gab die Regierung überdies bekannt, sich auch «prioritären Zugang zu den ersten 200'000 Dosen» eines Covid-19-Medikaments der Schweizer Firma Molecular Partners gesichert und weitere 3 Mio. Dosen vorbestellt zu haben. Daneben beteiligte sich der Bundesrat aber auch mit CHF 20 Mio. an der Initiative COVAX, die sich «für eine globale Lösung für eine gerechte Verteilung künftiger Covid-19-Impfstoffe» einsetzt. Und noch an einer weiteren internationalen Aktion nahm die Schweiz teil, nämlich an der von der Weltzollorganisation koordinierten Operation «STOP» zur Bekämpfung des Handels von illegalen Medikamenten und Medizinprodukten. In deren Rahmen kontrollierten EZV und Swissmedic 132 Tonnen oder 34.2 Mio. medizinische Gesichtsmasken. Von den 29 kontrollierten Sendungen enthielten 10 «nachweisbar nicht konforme» Masken, was zur Eröffnung von fünf Verwaltungsverfahren führte.
Entwarnung gab es hingegen bezüglich Schutzmasken der Armeeapotheke, die im Juli 2020 wegen möglichen Pilzbefalls zurückgerufen worden waren: Zwei unabhängige Analysen hätten die «gesundheitlichen Risiken durch das Tragen der betroffenen Schutzmasken als unwahrscheinlich» eingestuft – die entsprechenden Grenzwerte seien deutlich unterschritten worden, gab der Bundesrat bekannt.

Mitte August 2020 stellte der Bundesrat eine Lockerung bei den Grossanlässen in den Bereichen Sport, Kultur oder Religion mit über 1000 Besuchenden in Aussicht, die schweizweit seit dem 28. Februar 2020 verboten gewesen waren: Ab Oktober 2020 sollten diese wieder möglich werden, jedoch nur mit kantonaler Bewilligung und unter strengen Schutzmassnahmen wie Schutzkonzepten, Regelung der Personenströme sowie teilweise Sitzplatzpflicht, Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen.

Ebenfalls Mitte August 2020 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum sogenannten Covid-19-Gesetz. Seit März 2020 hatte sich der Bundesrat in seinen Handlungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf das Epidemiengesetz gestützt – dieses stellte ihm eine breite Palette an Handlungsmöglichkeiten für den Gesundheitsschutz zur Verfügung, solange die Pandemie andauerte. Sämtliche Massnahmen zur Abschwächung der Effekte der Pandemie auf die Gesellschaft und die Wirtschaft basierten hingegen nicht auf dem Epidemiengesetz, sondern auf Art. 185 Abs. 3 der Bundesverfassung. Gemäss dieser kann der Bundesrat bei «schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit» mithilfe von dringlichen Verordnungen weitreichende Massnahmen erlassen – jedoch nur zeitlich befristet. Nach 6 Monaten treten diese Verordnungen ausser Kraft, wenn in der Zwischenzeit nicht eine ordentliche gesetzliche Grundlage dafür geschaffen worden ist. Diese gesetzliche Grundlage stellte nun das Covid-19-Gesetz dar, welches das Parlament in der Herbstsession 2020 beraten und – so die Hoffnung des Bundesrates – dringlich in Kraft setzen sollte, um so einen lückenlosen Übergang zu ermöglichen.

Noch bevor diese gesetzliche Grundlage geschaffen werden konnte, drohten jedoch verschiedene Verordnungen auszulaufen. So verlängerte der Bundesrat Ende August respektive Ende September 2020 unter anderem die vereinfachte Abrechnung bei der ALV, die vorübergehenden Schutzmassnahmen im Asylbereich sowie den Rechtsstillstand in der Reisebürobranche, da sich die Situation für die Reisebüros noch nicht stabilisiert habe. Zudem verlängerte die Regierung die Verordnung «Justiz und Verfahrensrecht», welche das Parlament zuvor durch Aufnahme der entsprechenden Regelungen ins Covid-19-Gesetz gutgeheissen hatte. Damit sollten einzelne Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs weitergeführt werden, etwa der Einsatz von Videokonferenzen. Nicht verlängert wurden hingegen die Ausnahmen im Strassenverkehr, wonach unter anderem Personen mit abgelaufenem Führerausweis auf Probe weiterhin Fahrzeuge führen können sollten. Diese lief Ende September 2020 aus. Auch die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von Corona-bedingten Konkursen (Covid-19-Verordnung «Insolvenzrecht»), blieb nur bis Mitte Oktober 2020 in Kraft. Stattdessen zog der Bundesrat die Inkraftsetzung der Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung von vier auf acht Monate, welche das Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision bereits im Juni 2020 beschlossen hatte, vor.

Ende September 2020 schuf der Bundesrat die Covid-19-Verordnung «Stimmrechtsbescheinigung» und legte damit fest, dass Unterschriftenlisten für fakultative Referenden zeitlich befristet auch ohne Stimmrechtsbescheinigung bei der Bundeskanzlei eingereicht werden können. Bereits zuvor hatte das Parlament die Grundlage für eine solche Regelung im Rahmen des Covid-19-Gesetzes geschaffen. Damit wollte man den erschwerten Bedingungen zur Unterschriftensammlung aufgrund der Pandemie begegnen. Nicht vorgesehen war eine solche Regelung hingegen für Initiativen.

Ein erstes Zulassungsgesuch für einen Covid-19-Impfstoff ging schliesslich Anfang Oktober 2020 von der Firma AstraZeneca ein, obwohl dessen Entwicklung noch nicht abgeschlossen war. Swissmedic gab bekannt, den Impfstoff in einem rollenden Verfahren prüfen zu wollen, bei dem die Daten der Laborstudien während der Durchführung der klinischen Studien geprüft werden. Kurz darauf schloss der Bundesrat auch einen Vertrag zur Impfstofflieferung mit AstraZeneca ab: Zusätzlich zu den bei Moderna bestellten 4.5 Mio. Impfdosen sollte AstraZeneca 5.3 Mio. Impfdosen liefern. Anders als der mRNA-basierte Moderna-Impfstoff setze AstraZeneca auf einen vektorbasierten Impfstoff. Man verfolge eine diversifizierte Strategie der Impfstoffbeschaffung, begründete der Bundesrat diese Auswahl. Wenige Tage später reichte Pfizer-BioNTech ebenfalls ein Zulassungsgesuch für einen mRNA-basierten Impfstoff ein. Dieses sollte in der Folge ebenfalls in einem rollenden Verfahren geprüft werden.

Verlauf und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen

Die Kulturbranche war stark von den Massnahmen des Bundes gegen die Covid-19-Pandemie betroffen, wurden doch im März 2020 unter anderem alle Kulturinstitutionen vorübergehend geschlossen. Die Kulturmarketingagentur «L'Oeil du Public» untersuchte in der Studie «Kulturbesuche in der Zeit nach Corona» in Abstimmung mit der KBK, wie die Pandemie das Kulturnutzungsverhalten der Bevölkerung beeinflusste. Zu diesem Zweck wurden im Mai 2020 – nach der Ankündigung der ersten Öffnungsschritte im April - insgesamt 880 Personen aus der Deutsch- und Westschweiz, welche vor der Pandemie mindestens eine kulturelle Aktivität pro Jahr unternommen hatten, befragt.

Am stärksten vermissten die Befragten während der Schliessung den Besuch von Kinos, von darstellender Kunst (wie etwa Theateraufführungen) sowie von Tier- und Freizeitparks. Die Angst vor der Pandemie blieb auch nach den ersten Lockerungen: So gab nur etwa ein Viertel der Befragten an, dass sie «ohne grosse Bedenken» an einer kulturellen Veranstaltung teilnehmen oder eine kulturelle Institution besuchen. Ein weiteres Viertel der Befragten wollte gar erst wieder an Kulturveranstaltungen teilhaben, wenn die Pandemie vollständig vorbei ist. Zudem forderten 60 Prozent der Befragten bei zukünftigen Veranstaltungen Schutzmassnahmen, wie etwa eine Begrenzung der erlaubten Anzahl Besucherinnen und Besucher.
Zur Nutzung von digitalen Alternativen zu Kultur vor Publikum gaben 75 Prozent der Befragten an, während des Lockdowns kulturelle Online-Angebote genutzt zu haben, wobei das Streaming von Filmen und Serien das meist genutzte Angebot war (63%); 17 Prozent aller Befragten hatten die teilweise neu angebotenen digitalen Aufführungen von Theaterstücken oder Konzerten genutzt, deren Nutzung im Vergleich zu vor der Pandemie folglich gemäss Bericht relativ gross war.
Zuletzt zeigte die Studie mögliche negative finanzielle Auswirkungen des veränderten Kulturnutzungsverhaltens der Schweizerinnen und Schweizer auf, zumal 46 Prozent aller Befragten im nächsten Jahr weniger für Kulturbesuche ausgeben wollten und etwa ein Drittel weniger für Abonnements.

Kulturbesuche während und nach Corona

Ende Mai 2020 verabschiedete der Bundesrat den dritten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der periodische Bericht entstand aus der Zusammenarbeit des BAK und des EDA mit der Unterstützung der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt und basiert auf Rückmeldungen aus der Konsultation der Kantone, der Städte, der Zivilgesellschaft sowie verschiedener betroffener Bundesämter.
Der Bericht präsentiert eine Auswahl guter Praktiken und noch zu bewältigender Herausforderungen, die sich für und aus der Untersuchungsperiode von 2016–2019 ergeben haben. Ein besonderes Augenmerk galt in diesem Zeitraum den Kulturförderungsmassnahmen, der Frage der Grundrechte, den Bestrebungen zur Teilhaben von Frauen und Jugendlichen am kulturellen Leben sowie Projekten der internationalen Zusammenarbeit und der nachhaltigen Entwicklung. Als wichtige Projekte des öffentlichen Sektors wurden hierbei zwei Programme hervorgehoben: Das nach Annahme eines Gegenentwurfs zu einer Volksinitiative initiierte Programm «Jugend+Musik», mit dem der erleichterte Zugang zum Musikunterricht für Jugendliche garantiert wird, sowie der Grundsatz des «Kulturprozentes», mit dem die DEZA die Kulturförderung in den Partnerländern unterstützt. Ein beispielhaftes Projekt für die Organisationen der Zivilgesellschaft stellte die Initiative «Diversity Roadmap» dar, deren Bestrebung es ist, Musiklokale egalitärer und zugänglicher zu machen.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Wie sich Ende Mai 2020 zeigte, waren die Auswirkungen der Corona-Massnahmen auf den Kultursektor weit grösser, als noch Ende März zu erwarten gewesen war; zumal das Veranstaltungsverbot für Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen noch mindestens bis Ende August 2020 verlängert und Kulturinstitutionen bis mindestens am 8. Juni 2020 geschlossen sein würden. Daher beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 die Unterstützung für den Kultursektor im Rahmen der Covid-Verordnung Kultur um vier Monate bis zum 20. September 2020 zu verlängern. Bis anhin waren Gesuche um Unterstützung in Höhe von CHF 234 Mio. eingegangen. Der Gesamtbetrag würde vorerst noch bei den bereits im März gesprochenen CHF 280 Mio. bleiben, jedoch sollen neu Mittel, die bisher zur Finanzierung der zinslosen Darlehen für Kulturunternehmen verwendet wurden, zu bestimmten Teilen den Ausfallentschädigungen zugewiesen werden.

Covid-Unterstützung für den Kultursektor

La majorité de la CPS-CN propose, par 15 voix contre 10, au Conseil national d'avaliser le délai de douze mois pour le dépôt de la demande d'admission au service civil après l'école de recrues. Outre d'empêcher des réorientations impulsives, cette mesure permettrait à l'armée de disposer de suffisamment de temps pour procéder à des entretiens personnels. Pour la minorité, il s'agit d'une «chicanerie inutile».

Bundesrat will Zulassungen zum Zivildienst drastisch einschränken (BRG. 19.020)
Dossier: Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst

Im April 2020 veröffentlichte die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019. Vertieft auseinandergesetzt hatte sich die ausserparlamentarische Kommission demnach mit Fragen im Bereich der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der damit verbundenen erdwissenschaftlichen Untersuchungen der NAGRA sowie mit dem Entwurf der neuen Bevölkerungsschutzverordnung (BeVSV). Betreffend die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke gab die Kommission den beteiligten Akteuren für das Vorjahr 2018 gute Noten.

Tätigkeitsbericht 2019 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)
Dossier: Tätigkeitsberichte der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS

Le Conseil fédéral demande au Parlement d'approuver l'arrêté fédéral relatif à l'engagement de l'armée en service d'appui en faveur des autorités civiles dans le cadre des mesures destinées à lutter contre le Covid-19. Dans son message, il détaille le déroulement de l'engagement fourni jusqu'à présent et qui se poursuit. Ce dernier a débuté le 6 mars 2020, lorsque le DDPS a été chargé de mobiliser 800 militaires jusqu'au 27 mars 2020, afin de renforcer le système de santé des cantons. Dix jours plus tard, le Conseil fédéral prolongeait l'engagement jusqu'au 30 juin 2020 et décidait la mise sur pied d'une troupe de maximum 8'000 militaires. Pour réunir les effectifs nécessaires, l'armée a alors mobilisé, prolongé des cours de répétition et même convoqué des militaires encore incorporés, ayant déjà accompli leur service long. Plus de 80% des militaires convoqués sont entrés en service à temps et à l'endroit prévu. Leurs jours de service exécutés seront imputés jusqu'à l'équivalent de deux cours de répétition. L'armée a également pu affecter dans les soins généraux et médicaux 120 anciens militaires et militaires incorporés, parmi les 3'500 qui se sont portés volontaires.
Actuellement, l'armée soutient une cinquantaine d'installations hospitalières en Suisse et au Liechtenstein. Elle remplace le personnel soignant pour les soins de base, transporte les malades contagieux, effectue des tests de dépistage, etc. Début avril, 2'400 militaires s'occupaient de soins de base. Un contingent assiste également l'Administration fédérale des douanes (AFD) dans l'application des restrictions appliquées à l'ALCP. Des représentations étrangères sises dans les cantons de Vaud et de Genève ont déjà pu bénéficier de la protection de l'armée, qui, renforce les corps de police cantonaux en cas de besoin.
En parallèle de l'engagement militaire, le Conseil fédéral a fait appel aux personnes astreintes à servir dans la protection civile. Leurs missions consistent à soutenir les services de la santé publique et les institutions de soins, à ravitailler les forces d'intervention et à gérer les centres d'appels téléphoniques. Un contingent maximal de 850'000 jours de service, limité au 30 juin 2020, est à disposition des cantons.
S'agissant des finances, le message indique que les militaires seront indemnisés pour toute la durée de leur service, même-ci elle excède la durée ordinaire du service d'instruction prévu pour l'année en cours. Les charges supplémentaires engendrées par l'appui subsidiaire de l'armée devraient être absorbées par le budget ordinaire du DDPS. A défaut, il sollicitera un crédit supplémentaire. Le surcroît de charges lié aux allocations de pertes de gain (APG) est couvert par les mesures éditées par le Département fédéral de l'intérieur (DFI). La Confédération prendra en charge la part du salaire ou du revenu d'indépendant qui n'est pas compensée par l'APG. Enfin, l'indemnisation des cantons prévue pour la protection civile - d'un montant forfaitaire de 27.5 francs par jour de service pour un montant maximal de 23.4 millions- sera prélevée sur le budget de l'OFPP.

Appui de l'armée en faveur des autorités civiles dans la lutte contre le Covid-19 (MCF 20.035)
Dossier: Assistenzdienst der Armee im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19

Das Treffen des Nationalen Kulturdialogs Anfang April 2020 wurde von der Covid-19-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen auf die Kulturbranche dominiert. Gemäss Medienmitteilung sei für alle Teilnehmenden die Verhinderung einer «nachhaltige[n] Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft» durch die Pandemie sowie die Erhaltung der kulturellen Vielfalt das zentrale Ziel. Die Beteiligten begrüssten die vom Bundesrat ergriffenen Unterstützungsmassnahmen für die Kulturbranche, für welche im Rahmen der Covid-Verordnung Kultur in einem ersten Schritt CHF 280 Mio. bereitgestellt worden war. Sie forderten zudem, dass nach einer Analyse der Situation entschieden werden soll, ob die Unterstützung über die bisher vorgesehenen zwei Monate hinweg verlängert werden müsse.
Zudem beschloss der Nationale Kulturdialog im November 2020 die neuen thematischen Schwerpunkte für das Arbeitsprogramm ab 2021. Diese umfassten eine Nationale Strategie zum Kulturerbe der Schweiz, eine «[a]ngemessene Entschädigung der Kulturschaffenden», sowie die Förderung einer nachhaltigen Kulturproduktion.

Nationaler Kulturdialog

Wie sich zeigte, war der Kultursektor besonders stark von den behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Covid-Pandemie – namentlich dem am 28. Februar 2020 vom Bundesrat ausgesprochenen Veranstaltungsverbot – betroffen. Um allfälligen Konkursen und einschneidenden finanziellen Einbussen im Kulturbereich entgegenzuwirken, beschloss der Bundesrat am 20. März 2020 im Gesamtrahmen des CHF 40 Mrd. schweren Massnahmenpakets den Kultursektor mit CHF 280 Mio. zu unterstützen. Die konkreten Massnahmen und spezifischen Instrumente wurden in der auf zwei Monate befristeten Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Kultursektor (Covid-Verordnung Kultur) geregelt. Konkret sah die Verordnung Soforthilfen in Höhe von CHF 100 Mio. für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen sowie CHF 25 Mio. für Kulturschaffende, Ausfallendschädigungen in Höhe von CHF 145 Mio. für gewinn- und nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und -schaffende sowie Finanzhilfen in Höhe von CHF 10 Mio. für Kulturvereine im Laienbereich vor.
Die Richtlinien zur Umsetzung waren in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet worden und die Gesuche konnten bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden eingereicht werden, sobald die jeweiligen Kantone die Leistungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet hatten. Während der zweimonatigen Beobachtungsphase würden das BAK und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Suisseculture Sociale eine Standortbestimmung vornehmen und eine allfällige Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung prüfen.

Covid-Unterstützung für den Kultursektor

La protection civile a comptabilisé 300'000 jours de service dans le cadre de la lutte contre le Covid-19. En support du personnel des hôpitaux et des établissements médico-sociaux, les 24'000 astreints à la protection civile ont notamment installé des hôpitaux d'urgence et des centres de consultation. Ils ont été principalement mobilisés dans les cantons densément peuplés gravement touchés par la crise comme les cantons de Vaud (environ 70'000 jours de service), de Genève (40'000), de Zurich (32'000) et du Tessin (12'000). Un contingent de 850'000 jours de service au maximum était disponible pour la période du 21 mars au 30 juin 2020. Le Conseil fédéral a alloué 23 millions CHF et a comblé pour les membres de la protection civile – comme pour les militaires – la différence entre l’indemnisation versée à titre d’APG et leur revenu intégral. Estimée à CHF 6 millions, cette mesure a été couverte par le crédit alloué par le Conseil fédéral à l'engagement de la protection civile. L'objectif visait à éviter une perte de revenu pour les indépendantes et indépendants et les employées et employés dont l’employeur n’avait pas prévu de leur verser le plein salaire.

Mobilisation de la protection civile dans la lutte contre le Covid-19
Dossier: Assistenzdienst der Armee im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19

Le Conseil des Etats maintient, par 31 voix contre 13, sa divergence avec le Conseil national relative au délai de douze mois pour le dépôt de la demande d'admission au service civil après l'école de recrues. Lors du débat, Guy Parmelin a rappelé que la révision de la loi sur le service civil (LSC), et particulièrement cette mesure, visaient à réduire considérablement les départs des militaires instruits vers le service civil. Au-delà de la perte pour l'armée de ses investissements, les partisans de la proposition estiment que les militaires demandant une réaffectation pour des conflits de conscience, peuvent patienter douze mois. Du côté des opposants, le délai est trop long et ne se justifie pas.

Bundesrat will Zulassungen zum Zivildienst drastisch einschränken (BRG. 19.020)
Dossier: Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst

Als Reaktion auf das sich schnell ausbreitende Coronavirus erliess der Bundesrat an einer ausserordentlichen Sitzung vom 28. Februar 2020 eine Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 und stufte die Situation rund um das Virus als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Dieses erlaubt der Landesregierung, in «gesundheitlichen Notlagen von internationaler Tragweite» Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Die vom Bundesrat erlassene Verordnung beinhaltete das Durchführungsverbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmenden. Bei Veranstaltungen mit weniger als tausend Personen musste fallweise über die Durchführung befunden werden, wobei eine Risikoabwägung durch Veranstalter und kantonale Behörden vorgesehen war. Die Regelung betraf neben Fasnachtsumzügen und Sportanlässen unter anderem auch Konzerte. Davon ausgenommen waren hingegen Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, grosse Bürogebäude und öffentlich zugängliche Gebäude wie zum Beispiel Einkaufszentren. Der Bundesrat beabsichtigte mit dem Veranstaltungsverbot, die Kontrolle über die Infektionsketten zu behalten, das Coronavirus einzudämmen und vulnerable Personen zu schützen.

Covid-19-Verordnung über «Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)»

Ende Februar 2020 überwies der Bundesrat die Botschaft über die Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024) an das Parlament und beantragte damit die Zustimmung zu Änderungen des Kulturförderungs-, des Film-, des Kulturgütertransfer-, des Nationalbibliotheken- und des Sprachengesetzes sowie die Abschreibung der Postulate Semadeni (sp, GR; Po. 15.4117) und Quadranti (bdp, ZH; Po. 19.3725) und der Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308).
Die Botschaft, welche wie ihre Vorgängerinnen die Transferausgaben des BAK sowie die Budgets von Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums (SNM) umfasste, stand ganz im Zeichen der Kontinuität und folgte der kulturpolitischen Ausrichtung der Vorperiode (Kulturbotschaft 2016–2020). Die drei zentralen Handlungsachsen, die sich aus einer Umfeldanalyse und den daraus resultierenden fünf Megatrends (Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Urbanisierung und Individualisierung) für die Vorperiode ergeben hatten, sollten beibehalten werden, wobei für die aktuelle Förderperiode eine Fokusverlagerung auf die Digitalisierung vorgesehen wurde. Eine wesentliche Neuerung der aktuellen Förderperiode lag in der zeitlichen Angleichung der Kulturbotschaft an die Legislaturperiode: Während die erste Kulturbotschaft die Förderperiode von 2012–2015 umfasst hatte, war für die zweite Kulturbotschaft (2016–2020) eine einmalige Erweiterung der Geltungsdauer auf fünf Jahren veranlasst worden, damit ab der dritten Botschaft (2021–2024) die Kulturbotschaften jeweils auf die Legislaturperiode abgestimmt sein würden.
Im Bereich der weiterführenden Massnahmen wollte der Bundesrat insbesondere das Programm «Jugend und Musik» vorantreiben, schulische Austauschaktivitäten zwischen den Sprachregionen ausbauen, mehr zur Baukultur beitragen und sich für eine bessere Gleichstellung im Kulturbereich einsetzen. Aufgrund der Teuerungsprognosen des Bundes wurde der Gesamtfinanzrahmen in der Botschaft im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage herabgesetzt. Neu sah der Bund Finanzmittel in der Höhe von CHF 934.5 Mio. vor, was einem Wachstum von durchschnittlich 2.6 Prozent (einschliesslich Teuerung) und einer realen Mittelaufstockung von CHF 34.7 Mio. entsprach. Die beantragten Finanzmittel machten in der Folge rund 0.3 Prozent der Bundesausgaben aus.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Ende Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat die «Interdepartementale Strategie Baukultur», in der er zum ersten Mal die baukulturellen Tätigkeiten des Bundes bündelte und verbindliche Ziele sowie Massnahmen zu deren Umsetzung festlegte. Mit der Strategie soll aufgezeigt werden, wie der Bund in seiner Funktion als Bauherr, Eigentümer, Betreiber, Regulator und Geldgeber Baukultur fördern will. Ihr liegt ein breites Verständnis von Baukultur zugrunde und sie umfasst alle Tätigkeiten, die zu einer menschengemachten Veränderung des Lebensraumes führen. Die Bedeutung einer hohen Baukultur – diese führe gemäss dem BAK zu einer Verbesserung der Lebensqualität durch gut gestaltete Städte und Dörfer sowie zu einem stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes – wurde bereits im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 bestätigt.
Unter der Leitung des BAK hatten sich 15 Bundesstellen gemeinsam seit 2016 mit der Erarbeitung der «Strategie Baukultur» auseinandergesetzt. Die Massnahmen werden von den jeweiligen Stellen verantwortet, in der Legislatur 2020–2023 priorisiert sowie umgesetzt und am Ende evaluiert. Mit sieben übergeordneten Zielen und 41 konkreten Massnahmen möchte der Bund Trends wie dem Klimawandel und dem Verlust der Biodiversität sowie durch die Urbanisierung und Digitalisierung aufkommenden Veränderungen (bspw. in der Mobilität), die den Lebensraum nachhaltig beeinflussen, entgegenwirken. Der Schwerpunkt der Strategie wird zum einen auf die Vermittlung sowie baukulturelle Bildung und zum anderen auf die Ausbildung baukultureller Kompetenzen der Fachpersonen gesetzt. Dies in erster Linie, um bei der Bevölkerung eine stärkere Sensibilisierung für die Bedeutung einer hohen Baukultur zu erreichen. Im Weiteren zielen die Massnahmen auf die Verbesserung der Bau- und Planungsqualität oder die Intensivierung der sektorübergreifenden und transdisziplinären Zusammenarbeit ab.

Bundesrat verabschiedet Strategie Baukultur

Ende Mai 2019 schickte der Bundesrat den Entwurf zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024) in die Vernehmlassung. Bis zur Vernehmlassungsfrist am 20. September 2019 gingen insgesamt 305 Stellungnahmen ein, die sechs Kernthemen fokussierten: die Umsetzung der Kulturbotschaft 2016–2020, die Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes, die Weiterentwicklung von (bestehenden) Massnahmen, die Revision des Filmgesetzes und die Finanzmittel zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2021–2024.
Die Umsetzung der Kulturbotschaft 2016–2020 wurde in einer deutlichen Mehrheit der Stellungnahmen – wobei sich viele Rückmeldungen erst gar nicht zu diesem Punkt äusserten – positiv bewertet, auch wenn einige Teilnehmende Kritik an der durch finanzielle Kürzungen und das Stabilisierungsprogramm erschwerten Umsetzung einzelner Massnahmen übten. Die wenigen Stellungnahmen mit grösseren Vorbehalten machten insbesondere geltend, dass in der aktuellen Förderperiode zu wenig auf die Krise des Journalismus oder auf Menschen mit Behinderungen eingegangen worden sei.
Die Beibehaltung der drei bestehenden Handlungsachsen der Kulturpolitik (kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation) fand, gerade im Sinne der angestrebten Kontinuität und Verlässlichkeit, ebenfalls breite Zustimmung. Auch der in diesem Zusammenhang neu eingeführte Akzent der «Digitalisierung» wurde mehrheitlich befürwortet, wenn auch vereinzelt mit Bedenken: Während einige Rückmeldungen das Fehlen einer umfassenden Digitalisierungsstrategie bemängelten und für mehr Kohärenz in diesem Bereich eine solche auch explizit forderten, kam von Seiten des SSV und der SAB die Forderung nach einer vorrangigen Evaluation der bereits getroffenen Massnahmen. Organisationen wie der SBVV oder die SKKB befürworteten den Akzent auf der Digitalisierung, ermahnten aber zugleich, dass dieser nicht zu Lasten der analogen und physischen Objekte gehen dürfe. Lediglich die SVP stand dem Akzent auf der Digitalisierung gänzlich ablehnend gegenüber, da die Digitalisierung ihrem Befinden nach «mit Kultur weder direkt noch indirekt» etwas zu tun habe.
Die zwölf Massnahmen zur Weiterentwicklung der Kultur wurden überwiegend positiv beurteilt, wobei zu einzelnen Massnahmen kritische Töne bzw. Anpassungsvorschläge geäussert wurden: Während die Ansätze zur Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbereich, zur Kunstvermittlung oder zu den Halteplätzen für Jenische, Sinti und Roma sowie nationale und internationale Austausch- und Kooperationsbestrebungen von allen Teilnehmenden befürwortet wurden, gab es bei der Entwicklung der musikalischen Bildung einzelne Einwände. Auch wenn die Mehrheit die Stärkung des Programms «Jugend und Musik» befürwortete, monierte der Kanton Waadt die Qualitätsanforderungen des Programms und stellte das Modell der Talentförderung («Talentkarte») in Frage; andere Kantone sowie Organisationen hingegen forderten die Berücksichtigung kantonaler Talentförderungsprogramme, um eine Koordination zu ermöglichen. Grosse Vorbehalte seitens einer Mehrheit der Teilnehmenden bestanden hingegen bei den vorgeschlagenen Massnahmen zur Baukultur, trotz grundsätzlicher Zustimmung zum «Konzept Baukultur». Eine Mehrheit der Kantone sowie die SAGW und die EDK betonten, dass die neue Strategie zur Förderung der Baukultur – diese wird voraussichtlich Anfang 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden – nicht zu Lasten der Aufgaben in den Bereichen Kulturerbe, Archäologie und Denkmalpflege gehen dürfte. Teilnehmende aus den Bereichen der Denkmalpflege und der Architektur bemängelten, dass die geplante Strategie ausschliesslich zur Stärkung der zeitgenössischen Baukultur diene.
Die Revision des Filmgesetzes (FiG) wurde kontrovers beurteilt: Während sämtliche Kantone und die Mehrheit der Parteien sowie Kulturverbände die neu vorgeschlagenen Verpflichtungen für Online-Filmeanbieter (Investitionspflicht und Quote für europäische Filme) befürworteten, plädierte die SRG für eine Ausdehnung der Investitionspflicht auf ausländische Veranstalter mit Werbefenstern in der Schweiz. Die FDP, die SVP, der Schweizerische Gewerbeverband sowie Vertretungen der Telekommunikationsbranche lehnten die Neuerungen gänzlich ab, schlossen gar ein diesbezügliches Referendum nicht aus. Die Kritiker monierten die mangelnde Verfassungskonformität einer solchen Ausdehnung und bezweifelten die Durchsetzbarkeit der neuen Verpflichtungen gegenüber Unternehmen mit Sitz im Ausland, was zu einer Benachteiligung der inländischen Konkurrenz führen könne. Die FDP nahm, nebst dem Kanton Zürich, dem Städteverband und der Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, auch eine ablehnende Haltung gegenüber dem vorgesehenen Ausschluss kommerziell tätiger Unternehmen von der Filmkulturförderung ein, während diese Massnahme von den restlichen 25 Kantonen sowie der BDP, der CVP, der GP und der SP durchaus begrüsst wurde.
Die vom Bundesrat zur Umsetzung der Kulturpolitik beantragten Finanzmittel betrugen insgesamt CHF 942.8 Mio., was einer Mittelaufstockung von rund CHF 35.4 Mio. bzw. einem Wachstum von durchschnittlich 2.9 Prozent pro Jahr entspricht (einschliesslich einer Teuerung von 1 Prozent). Diese Werte stiessen bei der CVP und dem SGV auf ungeteilte Zustimmung, wurden aber wiederum von der FDP, der SVP und dem Gewerbeverband als zu hoch erachtet. Eine grosse Mehrheit begrüsste zwar die vorgesehene Mittelaufstockung, beantragte aber zugleich eine Erhöhung des Gesamtfinanzrahmens.
Im Rahmen weiterer vorgeschlagener Gesetzesanpassungen gab einzig die vorgesehene Streichung der Kulturabgeltung an die Stadt Bern zu reden: GP, SP, der Städteverband, diverse Kulturverbände sowie die Kantone Basel-Landschaft, Solothurn und offensichtlich der Kanton Bern lehnten diese Massnahme deutlich ab.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Lors d'une séance d'information en présence de la conseillère fédérale Viola Amherd, le DDPS a lancé la procédure de consultation pour l'évacuation de l'ancien dépôt de munitions de Mitholz à Kandergrund. Une élimination totale des munitions est envisagée. Au vu des travaux de préparation et en l'état actuel des connaissances, elle ne pourrait débuter qu'à partir de 2031, pour un coût estimé à plus d'un milliard de francs. La population locale serait contrainte de quitter le village au minimum durant dix ans. Dans l'impossibilité d'une évacuation totale du matériel, l'installation d'une masse rocheuse représente une alternative.
La population a jusqu'à fin mars et les autorités jusqu'au 17 avril pour se positionner. Les résultats de la consultation seront intégrés dans le rapport sur l'évaluation des variantes, attendu pour la fin juin. En automne, le Conseil fédéral décidera de la marche à suivre.

Standort Mitholz – Pläne zum Umgang mit dem ehemaligen Munitionslager

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Zusammenfassung
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)

Mit der Kulturbotschaft wird die Finanzierung der Kulturförderung durch den Bund für jeweils vier Jahre festgelegt. Mit der Kulturbotschaft 2021–2024 strebte der Bundesrat Kontinuität und Verlässlichkeit an, ihr Kern war entsprechend die drei bestehenden Handlungsachsen der Kulturpolitik: kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Insgesamt schlug der Bundesrat 12 Massnahmen zur Weiterentwicklung der Kultur vor und packte diese in 5 Gesetzesänderungen und 8 eigene Bundesbeschlüsse. Für grosse Diskussionen und Kritik sorgten bereits in der Vernehmlassung die vorgesehenen Änderungen im Filmgesetz. Aufgrund der Relevanz des Themas löste der Ständerat diese Änderung aus der Kulturbotschaft und behandelte sie als eigenständige Vorlage. Von den restlichen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen waren insbesondere zwei Änderungen umstritten: Eine Erhöhung der Finanzhilfe des BAK zugunsten zweier verschiedener Projekte sowie die Erhöhung der Mittel für die Förderung der rätoromanischen Sprache.


Chronologie

Vernehmlassung
Botschaft des Bundesrates
Nationalrätliche Kommissionen befürworten Annahme der Kulturbotschaft
Ständerätliche Kommission berät Kulturbotschaft ohne Filmgesetz
Nationalrat berät Kulturbotschaft als Erstrat
Ständerat berät Kulturbotschaft ohne Filmgesetz
Differenzbereinigung und Schlussabstimmungen
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Sur les 30'033 conscrits évalués en 2019, 70.9% ont été déclarés aptes au service militaire, 9.3% aptes au service de protection civile et 19.8 % inaptes pour des raisons médicales. Les principales causes de l'inaptitude sont le manque de résistance psychique, la présence de troubles anxieux, la consommation de drogues ou des problèmes physiques. Depuis la mise en œuvre du développement de l'armée (DEVA), les jeunes ont jusqu'à la veille de leurs 25 ans et entre trois à douze mois avant le début de leur école de recrue pour se présenter au recrutement. 435 femmes ont participé volontairement au recrutement – dont 345 déclarées aptes au service militaire, 12 aptes à la protection civile , 42 inaptes pour des raisons médicales, 21 ont vu leur recrutement différé et 15 ont retiré leur demande.
Par rapport à 2018, l'aptitude au service militaire a augmenté de 1.4 point de pourcentage. Elle est restée inchangée pour la protection civile.

Taux d’aptitude au service militaire 2019
Dossier: Alimentierung der Armee

Mitte Januar 2020 verkündeten diverse Medien, dass Dr. h.c. Heinrich Weiss, Gründer des Museums für Musikautomaten, am 9. Januar 2020 in seinem 100. Lebensjahr verstorben war.
Bereits in den 1960er-Jahren hatte Heinrich Weiss – auch bekannt als der Erfinder des Barcodes – mit dem Sammeln von Schweizer Musikdosen und anderen mechanischen Musikinstrumenten begonnen und 1979 gar eigens hierfür ein privates Museum in Seewen (SO) eröffnet, das rasch weit über die Landesgrenzen hinaus Bekanntheit erlangte. Zur langfristigen Sicherung der Sammlung und des Museums gründete er gemeinsam mit seinen Familienangehörigen 1981 die «Dr. h.c. H. Weiss-Stauffacher-Stiftung».
Ab dem 1. Juli 1990 wurde das Museum für Musikautomaten als ein Museum des Bundes geführt, da es durch eine Schenkung, die mit der Annahme eines Bundesratsbeschlusses bestätigt worden war, an die Schweizerische Eidgenossenschaft überging. In den frühen 1990er-Jahren leitete Weiss die Einrichtung noch selbst und zeigte sich für die Realisierung eines im Frühjahr 2000 von Bundesrätin Ruth Dreifuss eingeweihten Erweiterungsbaus verantwortlich.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) führte in einer Mitteilung an, dass das Museum für Musikautomaten heute dem BAK angegliedert sei und ergänzend weiterhin den Zusatz «Sammlung Dr. h.c. Heinrich Weiss» in seinem Namen trage.

Heinrich Weiss - Gründer des Museums für Musikautomaten verstorben