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  • Sommaruga, Carlo (sp/ps, GE) SR/CE

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Nach den ersten Beratungen des Entwurfs der RK-SR zum Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesen in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Luginbühl (bdp, BE) waren zur Differenzbereinigung in der Herbst- und Wintersession 2021 noch zwei Differenzen offen.

Bei der ersten Differenz wollte der Nationalrat neu das Beschwerderecht im Rahmen von Stiftungen gesetzlich regeln und auf Personen ausweiten, die ein «berechtigtes Kontrollinteresse» an der Arbeit des Stiftungsrates haben. Der Ständerat folgte jedoch stillschweigend seiner Kommission, lehnte diesen Punkt ab und hielt somit an der Differenz fest. Der Artikel sei zu undeutlich formuliert, weshalb man eine Beschwerdeflut und somit eine Schwächung des Stiftungsstandorts Schweiz und der Rechtssicherheit fürchte, erklärte Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS). Zudem sei die bereits bestehende Aufsicht über Stiftungen ausreichend und funktioniere gut. Doch auch der Nationalrat hielt in der Wintersession 2021 auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit und gegen eine Minderheit Vogt (svp, ZH) an der Differenz fest: Die Formulierung eines «berechtigte[n] Kontrollinteresse[s]» werde eine Beschwerdeflut verhindern, argumentierte Kommissionssprecherin Judith Bellaïche (glp, ZH). Erfolglos blieb auch eine Minderheit Dandrès (sp, GE), die den Beschwerdeweg noch weiter öffnen und die Bedingung eines «berechtigten Interesses» streichen wollte. In der Folge stimmten beide Räte einem Kompromissvorschlag zu: So hatte eine erfolgreiche Minderheit Sommaruga (sp, GE) im Ständerat vorgeschlagen, das Beschwerderecht begrenzter zu erweitern, als es der Nationalrat ursprünglich vorgesehen hatte. Konkret sollten Spenderinnen und Spender sowie ihnen nahestehende Personen, welche der Nationalrat einschliessen wollte, vom Beschwerderecht ausgeschlossen werden. Der Ständerat folgte diesem Vorschlag mit 26 zu 17 Stimmen. Der Bundesrat, welcher sich ursprünglich gegen eine Erweiterung ausgesprochen hatte, erachtete diesen Kompromiss ebenfalls als machbare Lösung, wie Karin Keller-Sutter erläuterte. In der Folge stimmte auch der Nationalrat dieser Lösung stillschweigend zu, womit diese erste Differenz bereinigt war. Damit haben nun Begünstigte und Gläubiger einer Stiftung, sowie Stifter und Zustifter, ihnen nahestehende Personen und Stiftungsratsmitglieder ein Beschwerderecht. Dafür muss jedoch ein berechtigtes Kontrollinteresse daran, dass die Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks handelt, nachgewiesen werden können.

Eine zweite Differenz hatte der Nationalrat bei der Frage, ob Stiftungen, die ihre Stifungsorgane entsprechend ihrer Aufgaben entlöhnen, steuerbefreit werden können, geschaffen. Die RK-SR wollte auch hier an der ablehnenden Haltung des Ständerats festhalten, da diese Forderung in der Vernehmlassung von 18 Kantonen strikt abgelehnt worden sei, wie Kommissionssprecher Rieder die Mehrheitsposition ausführte. Die Kommission befürchtete etwa, dass Stiftungsgelder so in Löhne statt in den tatsächlichen Stiftungszweck fliessen würden. Der Ständerat folgte stillschweigend seiner Rechtskommission, woraufhin aber auch der Nationalrat an seiner Version festhielt, um eine professionellere Stiftungsführung zu ermöglichen. Zudem gehe es eben um «angemessene» und nicht um «marktkonforme» Löhne, wie der Ständerat befürchtet hatte. Die Argumentation des Ständerates sei widersprüchlich, da er den zweckmässigen Einsatz der Gelder bei den Löhnen fürchte, aber gleichzeitig eine Beschwerdemöglichkeit für solche Fälle verhindern wolle, kritisierte Kommissionssprecherin Bellaïche den Schwesterrat. Nach einem weiteren Festhalten des Ständerats lenkte der Nationalrat ein und verzichtete auf diese Ergänzung, womit auch die letzte Differenz bereinigt werden konnte.

Das Geschäft war damit für die Schlussabstimmungen bereit, welche noch in der Wintersession 2021 stattfanden. Der Nationalrat nahm den Entwurf mit 141 zu 52 Stimmen an, wobei alle ablehnenden Stimmen von Mitgliedern der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion stammten. Der Ständerat nahm die Vorlage hingegen einstimmig mit 43 Stimmen an. Damit kamen die Beratungen zur parlamentarischen Initiative Luginbühl und zu deren Umsetzung nach gut sieben Jahren zu einem Ende.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

In der Frühjahrssession 2021 wurde eine im Sommer 2020 eingereichte Motion Sommaruga (sp, GE), die vom Bundesrat unterstützende Massnahmen für Schweizer Museen bei der Rückgabe und Rückführung von Kulturgütern mit kolonialzeitlichem Hintergrund forderte, zurückgezogen. Der Motionär führte an, dass, auch wenn die Schweiz keine Kolonialmacht per se war, sie stark von der westlichen Dominanz der Kolonialzeit profitiert habe, weshalb entsprechende Massnahmen zur technischen, finanziellen und logistischen Unterstützung seitens des Bundes zur Rückführung angebracht seien.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom August 2020 mit Verweis auf seine Stellungnahmen zur Motion Wermuth (sp, AG; Mo. 18.4236) sowie die Anfrage (18.1092) und Interpellation (18.4067) Sommaruga den Vorstoss zur Ablehnung beantragt. Im Weiteren hatte er darauf verwiesen, dass der Bund bereits seit 2016 im Rahmen der Provenienzforschung öffentliche und private Museen unterstütze und diese angehalten seien, ihre Forschungsresultate mit dem Internetportal der Anlaufstelle Raubkunst des BAK zu verlinken. Auch stehe der Bund bereits heute bei Kulturgüterstreitigkeiten als intermediärer Partner zur Verfügung und mit dem Kulturgütertransfergesetz bestehe auch schon eine allgemeine Rechtsgrundlage für entsprechende Belange.
In der Herbstsession 2020 hatte der Ständerat die Motion gemäss einem Ordnungsantrag Gapany (fdp, FR) an die WBK-SR zur Vorberatung überwiesen. Diese hatte in ihrem Bericht vom Februar 2021 mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid von Vizepräsident Thomas Hefti (fdp, GL) den Vorstoss zur Ablehnung beantragt. Die Kommissionsmehrheit anerkenne die Bedeutung der Provenienzforschung, sehe aber keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da die Unterstützungsleistungen in diesem Bereich bereits sehr gut von der Anlaufstelle Raubkunst wahrgenommen würden, war argumentiert worden. Die Kommissionsminderheit war hingegen der Ansicht, dass die laufenden Arbeiten in diesem Bereich sowie die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure und die Rolle der Schweiz auf internationaler Ebene durch diesen Vorstoss gestärkt werden könnten. Im März 2021 führte Kulturminister Berset im Rahmen der Ständeratsdebatte an, dass man sich aufgrund der grossen Relevanz des Themas vorstellen könne, nach Möglichkeit bis Ende Jahr einen Bericht vorzulegen, der aufzeige ob und in welchem Umfang die bestehenden Massnahmen funktionierten und ob es doch noch allfälligen Anpassungsbedarf gebe. Die Aussicht auf diesen Bericht bewegte schliesslich den Motionär zum Rückzug seines Vorstosses.

Beteiligung der Schweizer Museen an der Rückgabe von Kulturgütern, die in der Kolonialzeit weggenommen wurden: Einrichtung eines bundesrechtlichen Verfahrens (Mo. 20.3754)