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Nachdem die RK-SR die Vorprüfung der fünf Standesinitiativen (Kt.Iv. BE 08.316; Kt.Iv. SG 09.313; Kt.Iv. TI 09.314; Kt.Iv. FR 09.332; Kt.Iv. ZG 10.302) wieder aufgenommen hatte, nachdem sie zuvor zehn Jahre lang sistiert gewesen waren, kam sie zum Schluss, dass die Forderungen der fünf Standesinitiativen für einen stärkeren Schutz von Jugendlichen vor gewaltvollen Videospielen im Entwurf des Bundesrates zum neuen Bundesgesetz zum Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiel einbezogen würden und dass beide Kammern im Rahmen der Debatte über das Gesetz ihre Anliegen einbringen können. Da damit keine weiteren Massnahmen nötig seien, beantragten die RK-SR sowie die RK-NR, den kantonalen Begehren keine Folge zu geben. Die beiden Räte folgten diesen Anträgen diskussionslos und stillschweigend.

Verbot von gewaltvollen Videospielen (Kt.Iv. BE 08.316; Kt.Iv. SG 09.313; Kt.Iv. TI 09.314; Kt.Iv. FR 09.332; Kt.Iv. ZG 10.302)

Da eine entsprechende Unterstützung für Sport-, Kultur- und Freizeitvereine im Rahmen des Covid-19-Gesetzes in der Zwischenzeit geschaffen worden war, sprach sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat in der Sommersession 2021 dagegen aus, der Standesinitiative des Kantons Jura Folge zu geben. Diese ablehnende Haltung hatte zuvor auch die WBK-NR ausgedrückt, gleichzeitig aber auch eine Verlängerung der Massnahmen für Sport und Kultur bis Ende 2021 gefordert. Überdies nahmen sowohl die Kommission als auch der Nationalrat die Petition 20.2025 des Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverbandes zum Thema «Chorsingen in Zeiten von Corona» zur Kenntnis.

Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus (Covid-19). Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine (St.Iv. 20.325)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2021 mit einer jurassischen Standesinitiative, welche die Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark von den im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossenen Massnahmen betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine zum Ziel hatte. Kommissionssprecher Germann (svp, SH) drückte zwar Verständnis für das Anliegen aus, erklärte gleichzeitig aber auch, dass dieses angesichts der «sich überschlagenden Ereignisse» mittlerweile überholt sei. Bei der Standesinitiative handle es sich nicht um das richtige Instrument, da es rascher Entscheidungen bedürfe. Man werde sich der Thematik jedoch im Rahmen der Behandlung des nächsten Covid-19-Massnahmen-Pakets annehmen, welches noch in derselben Session traktandiert sei. Auf diese Worte hin gab die kleine Kammer der Initiative keine Folge.

Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus (Covid-19). Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine (St.Iv. 20.325)

Mittels einer Standesinitiative forderte der Kanton Jura im August 2020 die Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung von Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen, die von den im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie getroffenen Massnahmen besonders stark tangiert sind. Der Bundesrat solle in Absprache mit den aus den drei Bereichen stammenden Verbänden «Regeln und objektive Kriterien» definieren, nach welchen die Finanzhilfen aus diesem Fonds ausgerichtet werden sollen. Weiter liess der Kanton Jura verlauten, es sei nicht seine Absicht, die von Bundesrat und BAG getroffenen Beschlüsse von Ende Februar 2020 zu hinterfragen, er wolle lediglich auf die damit einhergehenden finanziellen Folgen hinweisen, welche die Existenz gewisser Organisationen und Vereine gefährdeten. Da anzunehmen sei, dass die bis zum 15. März 2021 ergriffenen Massnahmen über dieses Datum hinaus in Kraft blieben und gegebenenfalls verschärft werden könnten, spitze sich die Situation für die betroffenen Vereine weiter zu. Aus diesem Grund bedürfe es nun eines «starke[n] Zeichen[s] der Solidarität».
Anfang Februar 2021 setzte sich die WBK-SR im Rahmen der Vorprüfung mit dem jurassischen Anliegen auseinander. In ihrer Medienmitteilung liess sie verlauten, sie könne die Besorgnis zwar nachvollziehen, sei allerdings der Ansicht, dass die Forderung der Standesinitiative in der Zwischenzeit durch die vom Bund als Reaktion auf die Covid-19-Krise durchgeführten Unterstützungsmassnahmen erfüllt worden sei. Folglich beantragte die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung), der Initiative keine Folge zu geben.

Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus (Covid-19). Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine (St.Iv. 20.325)

In der Sommersession 2008 reichten die Kantone Bern, Freiburg, St. Gallen, Tessin und Zug Standesinitiativen ein, welche alle im Kern dasselbe forderten: einen stärkeren Jugendschutz vor gewaltvollen Videospielen. Die Forderungen reichten von einem gezielten schweizweiten Schutz von Jugendlichen und Kindern vor solchen Spielen, mit einer einheitlichen Alterskennzeichnung und einem Verkaufsverbot von nicht altersgerechten Computer- und Videospielen als Mindestforderung (Kt.Iv. ZG 10.302), über ein generelles Herstellungs- und Verkaufsverbot (Kt.Iv. BE 08.316, Kt.Iv. TI 09.314, Kt.Iv. FR 09.332), bis hin zu einem Herstellungs- und Verkaufsverbot mit zusätzlichem Ausbau des Jugendschutzes (Kt.Iv. SG 09.313). Im Sommer 2010 hiessen die beiden Räte zwei Motionen gut, die ebenfalls ein Verkaufsverbot (Mo. 07.3870), oder gar ein Herstellungs- und Verkaufsverbot (Mo. 09.3422) verfolgten. Da es keinen Sinn ergebe, dass sich das Parlament parallel über dieselbe Gesetzesvorlage beuge wie der Bundesrat, die RK-SR den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich jedoch anerkenne, entschied sie in der Frühlingssession 2011 einstimmig, den Gesetzesentwurf des Bundesrates abzuwarten und die Beratung der Standesinitiativen damit für mehr als ein Jahr auszusetzen. Die RK-NR folgte ihrer Schwesterkommission und Stände- und Nationalrat nahmen den Antrag auf Sistierung in der Herbst- und Wintersession 2011 stillschweigend und diskussionslos an.

Verbot von gewaltvollen Videospielen (Kt.Iv. BE 08.316; Kt.Iv. SG 09.313; Kt.Iv. TI 09.314; Kt.Iv. FR 09.332; Kt.Iv. ZG 10.302)

Nachdem 1994 und 1995 bei vier Dramen um die Sonnentemplersekte 74 Menschen ums Leben gekommen waren, darunter auch eine gewisse Anzahl von in Genf ansässigen Personen, hatte die Genfer Regierung einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, um sich ein Bild über das Ausmass der Gefahr zu machen, die von zweideutigen religiösen Organisationen ausgeht. Nach Abschluss ihrer Untersuchung schlugen die Experten nicht weniger als 40 Massnahmen gegen die negativen Einflüsse sektenähnlicher Organisationen und Gruppierungen vor. Angeregt wurden unter anderem eine verstärkte Aufklärung über Sekten im allgemeinen sowie eine Verbesserung der Opferhilfe für Ausstiegswillige. Die Genfer Regierung leitete darauf dem Kantonsparlament zwei Standesinitiativen zu. Mit der einen Initiative soll ein Artikel ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, der die "Gehirnwäsche" von Menschen strafbar machen würde. Das zweite Begehren sieht vor, dass die Gründung und das Bestehen eines Vereins obligatorisch den Behörden gemeldet werden muss.

Sonnentemplersekte Genf Expertenbericht zwei Standesinitiativen