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  • Fehlmann Rielle, Laurence (sp/ps, GE) NR/CN

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Mittels Postulat wollte Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) den Bundesrat mit der Unterbreitung von Vorschlägen betrauen, die darauf abzielen, die Promotion für alkoholische Getränke, insbesondere bei den Jungen, einzuschränken. Die Postulantin argumentierte mit dem in Studien mehrfach aufgezeigten Zusammenhang zwischen Alkoholwerbung und Alkoholkonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Zudem habe die Covid-19-Pandemie einen beachtlichen Einfluss auf das psychische Wohlbefinden dieser Altersgruppe. «Eine schlechte psychische Gesundheit» gehe wiederum mit dem Risiko eines «problematische[n] Konsum[s] von psychotropen Stoffen» einher. Ebenfalls bedenklich sei das Marketing in den sozialen Medien, auf welchen Jugendliche ständig mit Werbung in Berührung kämen. Der Bundesrat befürwortete zwar das Anliegen, war jedoch der Ansicht, dass zurzeit neue gesetzliche Bestimmungen im Bereich der Alkoholwerbung nicht angebracht seien. Vielmehr wolle sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Bestimmungen zur Alkoholwerbung im AlkG und im LMG vollzogen würden. Der Bundesrat erklärte sich jedoch bereit, eine Evaluation zu den geltenden Bestimmungen von Alkohol-Werbung im Internet und den damit verbundenen Herausforderungen vorzunehmen, und beantragte aus diesem Grund die Annahme des Postulats. Nachdem das Geschäft im Oktober 2021 von Andreas Glarner (svp, AG) bekämpft worden war, kam es in der Wintersession 2021 in den Nationalrat. Dort wurde das Postulat mit 95 zu 88 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt. Während sich die Fraktionen der SP, GLP und der Grünen für den Vorstoss aussprachen, nahm das bürgerliche Lager grossmehrheitlich eine ablehnende Position ein.

Alkoholkonsum. Die Jungen sind der Werbung stark ausgesetzt! (Po. 21.3817)

Mit einem Postulat forderte SP-Nationalrätin Laurence Rielle Fehlmann (sp, GE) im Juni 2021 den Bundesrat dazu auf, zu überprüfen, ob die Möglichkeit zu einem Verbot der Datenbeschaffung bei gekauften Videospielen bestehe, insbesondere wenn diese von Kindern benutzt würden. So würden die Benutzerinnen und Benutzer zu Beginn eines Spiels nach verschiedenen Informationen, wie geographischen Angaben, Daten zu ihrer Identifikation und teils gar nach biometrischen Daten, gefragt. Diese Informationen würden dann in Japan oder in den Vereinigten Staaten gespeichert und könnten, sobald sie diese Server einmal erreicht hätten, nicht mehr einfach so gelöscht werden, selbst wenn die Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten von den Benutzenden zu einem späteren Zeitpunkt entzogen würde. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Ablehnung empfohlen, da der Weg über ein generelles Verbot nicht zielführend sei. Vielmehr sei es zentral, die Daten der Kinder «unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu bearbeiten und sie angemessen darüber aufzuklären». Dies sei bereits mit der Stärkung des Datenschutzrechts, welches im September 2020 vom Parlament verabschiedet worden war, geschehen. Zusätzlich sei unter anderem das BSV seit 2011 dabei, Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen über die Plattform «Jugend und Medien» über die Gefahren und Chancen des Internets aufzuklären.
Auf Grund neuer Entwicklungen zog Rielle Fehlmann ihr Postulat wieder zurück, wie sie in der Sondersession 2023 bekannt gab. So wurde seither etwa im neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) geregelt, dass Daten von Minderjährigen nur zur Alterskontrolle benutzt werden dürfen. Zudem wurde ein Postulat «zum Schutz vor Zusatzfunktionen in Videospielen» im Nationalrat gutgeheissen, womit der Bundesrat beauftragt wurde, Mikrotransaktionen, die Spielende zu weiteren In-App Käufen bewegen sollen, sowie deren Suchtpotenzial, besser zu beleuchten.

Datenbeschaffung bei Videospielen. Ist das wirklich nötig?