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Die Pro Helvetia hatte im Berichtsjahr für ihre Arbeit 22 Mio Fr. zur Verfügung. Für die Vierjahresperiode 1992 bis 1995 möchte sie ihre Bundessubventionen verdoppeln und mit gesamthaft 168 Mio Fr. Projekte im In- und Ausland unterstützen können. Eine entsprechende Eingabe an den Bundesrat wurde vom Stiftungsrat gutgeheissen. Grössere finanzielle Abgeltung für die kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland forderten auch einzelne Parlamentarier. Der scheidende Pro Helvetia-Präsident Widmer (Idu, ZH) regte in einem überwiesenen Postulat an, der Bund möge die Bedeutung des Swiss Institute in New York, welches in den nunmehr vier Jahren seines Bestehens ausschliesslich auf die Spenden Privater und der Wirtschaft angewiesen war, durch die Entrichtung regelmässiger Beiträge anerkennen. Eine grosszügigere materielle Abgeltung der Aktivitäten des Europäischen Kulturzentrums in Genf verlangte eine als Postulat überwiesene Motion Pini (fdp, TI).

kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland

Le Conseil fédéral a proposé au parlement, ainsi que l'avaient demandé deux motions adoptées par les Chambres en 1989, une aide financière destinée aux infrastructures techniques et touristiques du Musée en plein air de Ballenberg (BE) d'une somme de CHF 7 millions. Cette institution, dont le but est de sauvegarder et d'entretenir la construction, l'habitat et la culture des zones rurales, a vu croître de façon importante le nombre des objets exposés. Le besoin d'installations adéquates a, de la sorte, dépassé les possibilités de la fondation et l'a poussée à s'endetter. L'aide de la Confédération serait donc consacrée, d'une part, à rembourser les dettes et, d'autre part, à poursuivre cette phase de développement. Députés et sénateurs acceptèrent ce projet à l'unanimité.

aide financière destinée aux infrastructures techniques et touristiques du Musée en plein air de Ballenberg

Um Kulturraum ging es auch in der zwar finanziell bescheidensten, aber politisch umstrittensten Vorlage, über welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich am 23. September abstimmten. Im Juni hatte der Gemeinderat (Legislative) nach zäher Debatte dem alternativen Kanzlei-Zentrum in Aussersihl – Ort geistiger Entfaltung für die einen, Refugium agitatorischer politischer Randgruppen für die anderen – einen jährlich wiederkehrenden Betriebskredit von 980'000 Fr. zugesichert und damit das seit 1984 geführte Provisorium zu einer definitiven Einrichtung machen wollen. Der anschliessende Abstimmungskampf wurde von den Gegnern mit aller Härte geführt. Während SD (ehemals NA) und SVP einhellig gegen die Vorlage wetterten und die Linken und Grünen sie ebenso geschlossen unterstützten, zeigten sich die Vertreter von FDP, LdU, CVP und EVP gespalten. Bei der Fassung der Abstimmungsparolen schlugen sich dann aber FDP (ohne die Jungfreisinnigen) und CVP auf die Seite der Gegner, LdU und EVP auf diejenige der Befürworter.

Mit einem knappen Mehr von 50,8% sprachen sich die Stimmbürger gegen den Betriebskredit aus. Da aber das ehemalige Kanzlei-Schulhaus nicht nur den Aktivitäten der aufmüpfigen 'Kanzlisten', sondern ebensosehr den Bedürfnissen der Aussersihler Bevölkerung dient, überwies der Gemeinderat ein Postulat, welches die Exekutive ersucht, mit einer neuen Trägerschaft eine Übergangslösung zu suchen und in einem späteren Zeitpunkt dem Volk eine neue Vorlage für die Schaffung von Rechtsgrundlagen für diesen Kulturraum zu unterbreiten.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Obwohl ein Archiv für Tondokumente einen wichtigen Beitrag zu einer nationalen Kulturpolitik leisten könnte, gelingt es der Landesphonothek in Lugano aus finanziellen und räumlichen Gründen kaum, ihren Hauptaufgaben nachzukommen. Als geographisches Gegengewicht zur Landesbibliothek in Bern und zur Cinémathèque in Lausanne nahm die Landesphonothek 1987 Sitz in Lugano. Von Anfang an kämpfte die Stiftung, die vom Bund, vom Kanton Tessin sowie von der Stadt Lugano finanziell getragen wird, mit materiellen Schwierigkeiten. Mit der für 1991 erfolgten Aufstockung der Beiträge von 450'000 auf 900'000 Fr. können nun wenigstens die wichtigsten Bedürfnisse dieser Institution befriedigt werden. Unterstützung erhielten die Anliegen der Stiftung auch durch eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion, die den Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen; der Ständerat überwies diesen Vorstoss allerdings nur in der unverbindlicheren Form eines Postulates.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Wie eine vom Bundesamt für Statistik 1988 durchgeführte repräsentative Befragung von über 50'000 Personen ergab, wird im Tessin und in der Romandie das lokale Kulturangebot mehrheitlich als mangelhaft erachtet. Bei den Romands überwog das negative Urteil mit 57%, bei den Tessinern gar mit 78%. Nur in der Deutschschweiz hielt eine knappe Mehrheit das Kulturangebot für genügend. In den städtischen Gemeinden mit ihrem grösseren Kulturangebot zeigten sich gesamtschweizerisch 55% der Befragten zufrieden, in den ländlichen Gegenden dagegen nur 30%.

Lokales Kulturangebot mehrheitlich als mangelhaft erachtet

Die Einschätzung eines mangelhaften Kulturangebotes wurde teilweise durch eine Untersuchung der eidg. Finanzverwaltung bestätigt, welche im Rahmen der Finanzstatistik die Kulturausgaben der Gemeinden auf Basis der Zahlen von 1988 genauer unter die Lupe nahm. Genf stand mit 837 Fr. Kulturausgaben pro Einwohner mit Abstand an der Spitze, gefolgt von Basel (667 Fr.), Sion (472 Fr.), Solothurn (400 Fr.), Lugano (370 Fr.) und Zürich (324 Fr.). Im Mittelfeld wurden Städte wie Zug (239 Fr.), St. Gallen (206 Fr.), Lausanne (203 Fr.), Olten (193 Fr.), Bern (191 Fr.) und Biel (184 Fr.) ausgemacht. Deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 117 Fr. lagen die Städte Fribourg (45 Fr.) und Chur (37 Fr.). Die Erhebung wies auch eine Tendenz nach, welche viele grössere Städte seit langem beklagen: Je grösser die kulturelle Zentrumsfunktion eines Ortes, desto geringer sind die Kulturausgaben in den Agglomerationsgemeinden, weil diese vom kulturellen Angebot der Kernstadt profitieren. Einzelne Grosstädte, wie etwa Genf oder Zürich, gelangen denn so auch an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit und sehen sich gezwungen, trotz Protesten der Kulturschaffenden und des Publikums ihre Kulturausgaben einzufrieren oder zu reduzieren.

Kulturausgaben der Gemeinden

Die Kinder- und Jugendliteratur soll ab 1991 besser gefördert werden. In Erfüllung eines 1988 überwiesenen Postulats Hafner (sp, SH) überprüfte das BAK seine Unterstützungspraxis und arbeitete neue Richtlinien des EDI aus. Dies gab der Bundesrat bei der Behandlung einer als Postulat überwiesenen Motion Danuser (sp, TG) bekannt, welche eine Erhöhung der entsprechenden Subventionen verlangt hatte.

Kinder- und Jugendliteratur

Der Bundesrat beschloss, 1990 und 1991 die Vorbereitungsarbeiten zu einer Datenbank der schweizerischen Kulturgüter mit insgesamt 400'000 Fr. zu unterstützen. Es geht dabei um eine Projektstudie der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften und des Verbandes der Museen der Schweiz. Diese Institutionen beabsichtigen, dem Bund auf das Jahr 1992 hin die Schaffung dieser Datenbank zu beantragen. Die aus einem Projekt des NFP 16 hervorgegangene Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) wird neben der Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, acht Städten sowie zahlreichen Privaten nun auch von allen Kantonen unterstützt; als letzter Kanton beschloss die Waadt, jährliche Beiträge an die Nike zu entrichten.

Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter

Mit mehr Geld will der Bund auch die Schweizerische Volksbibliothek SVB – und damit das Lesen in der Schweiz – unterstützen. Die 1920 gegründete Stiftung SVB hat den Zweck, das allgemeine öffentliche Bibliothekswesen der Schweiz zu fördern und zu einer ausgeglichenen Versorgung aller Landesteile und Bevölkerungskreise mit Büchern und anderen Informationsmitteln beizutragen. Hauptsächlich auf dieser Ausgleichsfunktion gründet die Bundessubvention, die bereits 1921 einsetzte und heute mit jährlich 1,5 Mio Fr. rund 65% der Stiftungseinnahmen ausmacht. Die Landesregierung beantragte nun den Räten, für die Informatisierung der SVB und für die Errichtung eines Deutschschweizer Bibliothekszentrums in Solothurn einen Sonderbeitrag von rund 2,2 Mio Fr. zu bewilligen und die ordentliche jährliche Finanzhilfe in den Jahren 1992 bis 1995 in zwei Etappen auf 2 Mio Fr. zu erhöhen. Die kleine Kammer, welche die Vorlage als Erstrat behandelte, stimmte dem Vorschlag des Bundesrates einstimmig zu.

Höhere Beiträge an die Schweizerische Volksbibliothek

Der Entwurf für ein neues Urheberrecht, welchen viele Kulturschaffenden nach wie vor als autorenfeindlich bekämpfen, wurde im Berichtsjahr von der zuständigen Ständeratskommission diskutiert. Sie sprach sich grundsätzlich für Eintreten auf die Vorlage aus, behielt sich aber vor, gewisse urheberfreundlichere Akzentverschiebungen vorzunehmen.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

Die im Entwurf für einen neuen Kulturförderungsartikel erwähnten kulturellen Beziehungen zum Ausland werden heute vornehmlich von der Stiftung Pro Helvetia wahrgenommen. An deren Spitze steht seit anfangs 1990 erstmals eine Frau. Bei der Neubestellung des Stiftungsrates wählte der Bundesrat die christlichdemokratisehe Solothurner Ständerätin Rosemarie Simmen zu dessen neuer Präsidentin. Sie trat die Nachfolge des altershalber zurücktretenden Zürcher LdU-Nationalrates Sigmund Widmeran. In Kulturkreisen reagierte man auf diese Wahl ziemlich skeptisch und bemängelte den bisher bescheidenen Leistungsnachweis Simmens im Kulturbereich. Nicht ohne Ironie wurde vermerkt, dass mit dieser Wahl nun die Kulturpolitik unseres Landes fest in CVP-Hand ist, da sowohl der Departementschef wie der Direktor und der stellvertretende Direktor des BAK dieser Partei angehören.

Stiftung Pro Helvetia

Um finanzielle Zuwendungen ging es bei den meisten Fragen, die im Berichtsjahr 1990 die Museen betrafen. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat dem neuen Konzept und dem Zusatzkredit von rund 55 Mio Fr. für die Errichtung einer Zweigstelle des Landesmuseums in Schloss Prangins bei Nyon (VD) zu. Als neue Aussenstelle des Landesmuseums hat der Bundesrat auf den 1. Juli das Musikautomatenmuseum in Seewen (SO) übernommen. Einstimmig genehmigten beide Räte einen ausserordentlichen Bundesbeitrag, den sie selber durch die Überweisung zweier gleichlautender Motionen verlangt hatten, an die Kosten für die betriebliche und touristische Infrastruktur des Freilichtmuseums Ballenberg (BE).

Zweigstelle des Landesmuseums (Schloss Prangins)

Für das Panorama der Schweizer Geschichte, das auf das Jubiläumsjahr hin in Schwyz eröffnet werden soll, müssen vorderhand keine Sponsoren gesucht werden. Der Ständerat, der in der Wintersession 1989 noch beantragt hatte, die rund 2 Mio Fr., welche für die Inbetriebnahme des Museums nötig sind, von privater Seite aufzubringen, schwenkte anfangs Jahr auf die Linie des Nationalrates ein und stockte den bereits bewilligten Objektkredit von 13 auf 14,95 Mio auf. Dennoch mussten die Arbeiten an dieser weiteren Aussenstelle des Landesmuseums für einige Monate sistiert werden, da zwei Schwyzer Stimmbürger mit einer staatsrechtlichen Beschwerde, welcher das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung zuerkannte, erreichen wollten, dass der Schwyzer Souverän über das Projekt an der Urne befinden könne; das Bundesgericht wies die Beschwerde schliesslich ab. Problemlos eröffnet werden konnte hingegen der Neubau des PTT-Museums in Bern.

Panorama der Schweizer Geschichte

Die Solothurner Filmtage konnten ihren 25. Geburtstag begehen. Der Besuch Bundesrat Stichs zur Eröffnung und derjenige von Bundespräsident Koller zu Ende der Manifestation waren ein äusseres Zeichen dafür, dass der neue Schweizer Film und mit ihm die Filmtage 'respektabel' geworden sind. Angesichts der präsentierten Filme fragten sich aber viele der anwesenden Kritiker und Zuschauer, ob der Schweizer Film nicht schon seine Blütezeit, seine Jahre der grössten kulturellen und politischen Kreativität definitiv hinter sich habe.

Solothurner Filmtage .

Die Notwendigkeit, die kulturelle Förderungstätigkeit des Bundes verfassungsmässig zu verankern, ist seit Mitte der siebziger Jahre unbestritten. Dennoch scheiterten in der Volksabstimmung vom 28. September 1986 sowohl die sogenannte Kulturinitiative mit dem umstrittenen Kulturprozent wie auch der Gegenvorschlag des Bundesrates und des Parlamentes. Dieses Doppel-Nein von Volk und Ständen wurde aber allgemein nicht als grundsätzliche Ablehnung der Kulturförderung durch den Bund interpretiert, umso mehr, als die wissenschaftliche Auswertung der Abstimmung ergab, dass sich eine deutliche Mehrheit der Stimmenden in der einen oder anderen Form für eine umfassende kulturpolitische Verfassungskompetenz des Bundes ausgesprochen hatte. Die Vorlage war in erster Linie am damals noch geltenden Verbot des doppelten Ja bei gleichzeitiger Abstimmung über Volksinitiative und Gegenvorschlag gescheitert.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Auf den 1. Juli wurden das Bundesamt für Kulturpflege, die Landesbibliothek und das Landesmuseum zu einem Bundesamt für Kultur (BAK) mit rund 300 Mitarbeitern zusammengefasst. Mit dieser Restrukturierung, die dem Bestreben Bundesrats Cottis entspricht, die Organisationsstruktur des EDI zu straffen, sollen die rechtlich beschränkten Möglichkeiten des Bundes in der Kulturförderung besser gebündelt, politisch optimal ausgeschöpft und effizienter ausgespielt werden.

Eine der Hauptaufgaben des neuen BAK ist die Modernisierung der Landesbibliothek (SLB), welche – in den letzten Jahrzehnten eher als Stiefkind der Kultur behandelt – gegenüber allen namhaften anderen Bibliotheken der Schweiz, geschweige denn des Auslands, ins Hintertreffen geraten ist. In den nächsten Jahren soll die Landesbibliothek zu einem wissenschaftlichen Dokumentations- und Informationszentrum ausgebaut und nach dem Vorbild ausländischer Nationalbibliotheken zu einem wichtigen Instrument der Kulturförderung (mit Ausstellungen, Symposien, internationalen Projekten) aufgewertet werden. Bei der Restrukturierung der SLB kann sich das BAK auf den Bericht der von Bundesrat Cotti eingesetzten Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Nationalrat Mühlemann (fdp, TG) abstützen, welche bereits im Februar ihre Überlegungen zur Neudefinition der Aufgaben der SLB und zur Rationalisierung der Organisationsformen vorgelegt hatte. Als Ausdruck der neuen Politik konnte der Umstand gewertet werden, dass nicht – wie ursprünglich erwartet – ein Geisteswissenschafter, sondern ein Informatiker und Manager, der Neuenburger J.-F. Jauslin, das Rennen um die Nachfolge von F. G. Maier als Direktor der SLB machte.

Nationale Kulturpolitik 1989

Als weiteres Sorgenkind neben der SLB übernahm das neugeschaffene BAK auch die Zweigstelle des Schweizerischen Landesmuseums im Schloss Prangins bei Nyon, deren Finanzdebakel im Vorjahr Parlament und Öffentlichkeit aufgeschreckt hatte. Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK; PAG 89.021) beider Räte wies die Hauptverantwortung für die massive Kostenüberschreitung dem ehemaligen Direktor des Amtes für Bundesbauten (AFB) und dem Architekten zu. Kritische Stimmen meinten allerdings, mit dieser klaren Schuldzuweisung habe sich das Parlament etwas vorschnell aus der Verantwortung gestohlen, denn immerhin obliege ihm ja in letzter Instanz die Kontrolle über die grossen Bauvorhaben des Bundes, und schliesslich hätten ja auch die warnenden Stimmen – so etwa diejenige von Nationalrat A. Müller (ldu, AG) – nicht gefehlt. Bei der Diskussion des Geschäftes in der Grossen Kammer überwogen dann wieder die versöhnlichen Töne. Die Parlamentarier hielten weiterhin dafür, mit der Instandstellung von Prangins ein Zeichen der Verbundenheit mit der welschen Minderheit zu setzen, und gewährten ohne lange Diskussion den Zusatzkredit von rund CHF 53.5 Mio. Der Bundesrat hatte bereits Ende August beschlossen, die am 1. Juli 1987 verfügte Einstellung der Bauarbeiten in Prangins aufzuheben. Das Museum soll nun 1998 – zum 150. Jahrestag der Verfassung von 1848 – endlich seine Tore dem Publikum öffnen.

Zweigstelle des Landesmuseums (Schloss Prangins)

Eine Untersuchung, welche die Stadt Lausanne 1988 in Auftrag, gegeben hatte, bot einen interessanten Überblick über die Kulturausgaben der grossen Schweizer Städte. In Prozenten der allgemeinen Gemeindeausgaben gemessen lag so 1987 Genf mit 17.4 Prozent deutlich an der Spitze, gefolgt von Luzern (6%), Basel (5.8%), St. Gallen (4.9%), Zürich (3.3%) und – ex aequo – Bern und Lausanne (3.2%). Umgerechnet auf aufgewendete Franken pro Kopf der Bevölkerung zeigten sich Basel und Genf besonders kulturfreundlich (CHF 740.1 bzw. CHF 550.6), während Luzern (CHF 257.4), Zürich (CHF 231.2), Lausanne (CHF 196.5), St. Gallen (CHF 184.4) und Bern (CHF 177.6) deutlich zurücklagen.

Kantonale und kommunale Kulturpolitik

Im Anschluss an das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 16 («Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern»), welches 1988 abgeschlossen werden konnte, wurde auf den 1. Januar 1989 die Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (NIKE) als selbständige, von einem privaten Trägerverein betriebene Institution ins Leben gerufen. NIKE, zu deren wichtigsten Aufgaben die Information, Aufklärung, Koordination und Sensibilisierung im Bereich der Pflege und Erhaltung von Kulturgütern zählen, wird von einer Mehrheit der Kantone, von Gemeinden und Vereinen getragen und vom Bund subsidiär unterstützt. Die vom ehemaligen Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz betreute Dienststelle Heimatschutz wurde in die Sektion Kunst- und Denkmalpflege des BAK integriert. Das EDI eröffnete im weitern eine Vernehmlassung zur allfälligen Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Denkmalpflege.

Kulturgütererhaltung

Im Sommer unterschrieben Friedrich Dürrenmatt und Bundesrat Cotti einen Erbvertrag, welcher der Eidgenossenschaft den literarischen Nachlass des Schriftstellers sichert – unter der Bedingung allerdings, dass zu diesem Zweck ein Schweizerisches Literaturarchiv (SLA) geschaffen werde. Aufgabe dieses Archivs wird die wissenschaftliche Archivierung und Aufarbeitung von literarischen Vor- und Nachlässen sowie eine breite Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Bundesrat beschloss, das SLA der Landesbibliothek anzugliedern, wo bereits die Nachlässe von S. Corinna Bille, Blaise Cendrars, Maurice Chappaz, Hermann Hesse, Carl Spitteler, Rainer Maria Rilke und anderer eingelagert sind. Als ersten bedeutenden Neuzugang konnte das Archiv den Nachlass des Schriftstellers Hermann Burger aufnehmen. Als Standort des SLA wählte der Bundesrat Bern und enttäuschte so die Erwartungen dezentraler Standorte, allen voran die Stadt Solothurn, welche aufgrund ihrer Verdienste um die alljährlich dort stattfindenden Literaturtage gehofft hatte, das prestigeträchtige Archiv beherbergen zu dürfen. Ein weiteres nationales Kulturarchiv wird möglicherweise aufgrund einer vom Nationalrat überwiesenen Motion der vorberatenden Kommission zum Radio- und Fernsehgesetz entstehen: Angesichts der nationalen Aufgabe, schweizerisches Kulturgut sicherzustellen, wurde der Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen.

Schweizerisches Literaturarchiv

In Luzern stellten sich die Stimmbürger hinter den Grossen Stadtrat und genehmigten mit deutlichem Mehr den Projektierungskredit für ein neues Konzert- und Kongresszentrum, gegen den die Unabhängige Frauenliste (UFL) das Referendum ergriffen hatte. In Anlehnung an das Versprechen der Stadtregierung, in allen Projektierungsphasen die Meinung der Luzerner Stimmbürger und Stimmbürgerinnen einzuholen, erklärte die UFL bereits am Abstimmungsabend, sie würde sich 1990 bei der Verabschiedung des weiterführenden Projektkredits wieder kritisch zu Wort melden. Gross war dann wenige Monate später die Empörung, als bekannt wurde, dass eine private «Stiftung Konzerthaus Luzern» sich bereit erklärt hatte, die dafür benötigten rund CHF 3 Mio. aus eigenen Mitteln aufzubringen, wodurch das fakultative Referendum und eine eventuelle weitere Abstimmung entfallen würden.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

ln etlichen Städten führte der akute Mangel an Aufführungs- und Ausstellungsräumen zu teils heftigen politischen Auseinandersetzungen. Insbesondere klagen die Vertreter der sogenannten «Alternativkultur» über die im Vergleich zu der etablierten, stark subventionierten Konzert- und Theaterkultur krasse Benachteiligung durch die öffentliche Hand. Während diese Auseinandersetzung in Zürich seit der Einrichtung der «Roten Fabrik» abgeklungen ist und sich in Bern seit der provisorischen Öffnung der ehemaligen städtischen Reitschule beruhigt hat, führte dieses Jahr in Basel eine kompromisslose Politik bezüglich der alten Stadtgärtnerei zu einem gereizten Klima und zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Ein Beschluss des Grossen Rates aus dem Jahre 1980 verlangte die Errichtung eines Grünparks auf dem Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei. Die Gebäulichkeiten waren jedoch besetzt und für kulturelle Anlässe benutzt worden, worauf das Hochbauamt als Eigentümer das Areal der «Interessengemeinschaft Alte Stadtgärtnerei» (IGAS) als Vertreterin der Benützer für eine befristete Zeit überliess. Mit einer Volksinitiative «Kultur- und Naturpark St. Johann» sollten nun die alten Gärtnereigebäude der Kultur erhalten bleiben. Die linken und grünen Parteien sowie der LdU befürworteten die Initiative, die bürgerlichen Parteien, die DSP und die PdA empfahlen die Ablehnung. Das Volksbegehren wurde Anfang Mai 1988 mit 56 Prozent Neinstimmen relativ knapp abgelehnt. Zahlreiche – auch bürgerliche – Organisationen und Einzelpersonen setzten sich darauf weiterhin für eine Kompromisslösung ein, doch der Grosse Rat drängte die Regierung, den Volksentscheid in die Tat umzusetzen, was denn auch Ende Juni mit Polizeigewalt geschah und zu heftigen Krawallen führte. Mehrere Ersatzangebote der Regierung wurden von der IGAS, teilweise auch von der Regierung selbst, als ungeeignet angesehen, worauf die «Stadtgärtnerinnen» ein ehemaliges, zum Abbruch vorgesehenes Kino besetzten und hier trotz einer Strafklage der Eigentümerin erneut einen funktionierenden Kulturbetrieb einrichteten.

Alternative Kulturformen

In Bern wurden 1988 grundsätzliche Entscheide um die Zukunft der ehemaligen Reitschule noch nicht gefällt, doch entspannte sich die Lage nach der Öffnung des Gebäudes Ende 1987 merklich. Aufgrund zweier denkmalpflegerischer Gutachten erteilte der Regierungsstatthalter die vom Gemeinderat (Exekutive) beantragte Abbruchbewilligung nicht, worauf letzterer den Entscheid an die kantonale Baudirektion weiterzog und den Abstimmungstermin für die NA-Initiative, welche an der Stelle der Reitschule die Errichtung einer Turnhalle verlangt, verschob. Die von der POCH wegen Ungültigkeit eingereichte Beschwerde gegen die Initiative wurde in der Zwischenzeit – bis zum Vorliegen des Entscheides über die Abbruchbewilligung – sistiert. Inzwischen nahm jedoch die Baugruppe des Benützervereins die Sanierung des Daches an die Hand, und nachdem sich zudem eine nicht direkt beteiligte Interessengemeinschaft für eine sanfte Renovation der Gebäude und für deren Nutzung für die Jugend und die Kultur einzusetzen begann, erschien auch ein Stimmungswechsel im Stadtrat nicht mehr ausgeschlossen.

Abstimmungskampf Kulturraum Reitschule Bern

Les partis gouvernementaux ont approuvé la solution choisie par le Conseil fédéral, conscients qu'elle seule est viable. Pour le parti radical, cette stratégie nécessite le maintien des conditions de concurrence de l'économie libérale. Les démocrates-chrétiens estiment le rapport bien fondé mais regrettent la marginalisation du thème de la libre circulation des travailleurs. Ils considèrent néanmoins qu'une éventuelle adhésion devrait être envisagée à long terme. Les agrariens estiment une adhésion impossible pour l'heure. Les socialistes sont les moins enthousiastes. Pour eux, ce rapport est lacunaire sur les questions de l'Europe sociale et culturelle, de la libre circulation des personnes, de l'environnement, de la sécurité et du désarmement ainsi que sur les problèmes liés à l'agriculture.
Hors des partis gouvernementaux, la position la plus réservée à l'égard de l'Europe communautaire est celle du parti écologiste suisse pour qui la CE ne signifie que «culte de la Grandeur, de la centralisation, de l'uniformisation, de l'harmonisation, de la croissance et d'une culture de l'union diffuse».

Rapport sur la position de la Suisse dans le processus d'intégration européenne (MCF 88.045)
Dossier: Verhandlungen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR; 1988-1992)

Mit einer gross angelegten «Kulturoptimierungsstudie» eines privaten Betriebsberatungsbüros suchte man in Luzern der Raumnot die Stirne zu bieten, wobei hier nicht nur alternative Gruppen mehr Raum, sondern auch die Veranstalter der Internationalen Musikfestwochen einen neuen Konzertsaal und die Trägerschaft des Kunstmuseums ein grösseres Gebäude verlangten. Nachdem die Studie vorlag, sprach der Grosse Stadtrat Projekt- und Detailplanungskredite – nach Ansicht der Unabhängigen Frauenliste und des Grünen Bündnisses allerdings übereilt, weshalb diese erfolgreich das Referendum ergriffen. Auch die Tatsache, dass eine Privatperson den fraglichen Betrag von CHF 960'000 der Stadt kurzerhand schenkte, konnte die Sache der demokratischen Kontrolle nicht entziehen. Anfangs Dezember fand schliesslich noch eine Volksabstimmung über die Nutzung einer stillgelegten Fabrik statt. Diese konnte jedoch den Entschluss des Stadtrates, die Liegenschaft zum grösseren Teil dem Gewerbe und nur zum kleineren Teil der alternativen Kultur zu übergeben, nicht zugunsten der Kultur umstossen. Immerhin wurde der Ja-Anteil von 41.8 Prozent als positives Verdikt für die Belange der alternativen Kultur interpretiert.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)