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Obwohl doch einige Wortmeldungen zu vermerken waren, führte der Nachtrag IIb zum Voranschlag 2020 im Vergleich zum Nachtrag IIa im Nationalrat zu vergleichsweise wenig Diskussionen. Gleich zu Beginn der Behandlung in der Herbstsession 2020 stellten die Kommissionssprecher Gschwind (cvp, JU) und Wettstein (gp, SO) fest, dass alle Nachtragskredite von der Mehrheit der FK-NR gutgeheissen worden seien. So lagen lediglich drei Minderheitenanträge zu zwei Positionen vor.
Die Minderheit Guggisberg (svp, BE) störte sich daran, dass der Kredit für die Finanzierung der Leistungsvereinbarungen der Kantone im Kulturbereich aus der Soforthilfe für Kulturunternehmen kompensiert werden sollte, die als Darlehen gesprochen worden war. Nun werde dieses Darlehen aber in einen A-Fonds-perdu-Posten umgewandelt, was nicht gerechtfertigt sei, zumal Grossveranstaltungen ab Oktober 2020 wieder möglich seien und die Kantone gemäss Bundesverfassung für den Kulturbereich zuständig seien. Entsprechend solle dieser Kredit gestrichen werden. Finanzminister Maurer wies hingegen darauf hin, dass der Bund das Geld nicht an die Unternehmen, sondern an die Kantone überweise. Diese nähmen die Verteilung der Gelder vor, übernähmen dabei aber selbst jeweils die Hälfte der Finanzierung. Mit 140 zu 53 Stimmen hiess der Nationalrat diesen Kredit gegen den Willen der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion gut.
Eine weitere Minderheit Guggisberg störte sich an den «feudalen Anstellungsbedingungen von Skyguide», etwa am Rentenalter 56 oder den vergleichsweise hohen Löhnen. Die Ankündigung, dass die Gewerkschaften und Skyguide im Gegenzug für die Rekapitalisierung bis Ende 2021 einen gemeinsamen Plan für eine Rentenaltererhöhung zu erarbeiten hätten, sei zu wenig verbindlich. Stattdessen wollte die Minderheit diese Bedingung sowie weitere Massnahmen zur Kostenreduktion als Rahmenbedingungen der Kreditvergabe vorschreiben. Eine Minderheit Dandrès (sp, GE) wollte hingegen sicherstellen, dass die Gesamtarbeitsverträge und Arbeitsbedingungen, die vor dem Shutdown festgelegt worden waren, eingehalten würden. Der Bund könne seine obligatorische Unterstützung nicht an schlechtere Arbeitsbedingungen knüpfen, zumal diese durch Kollektivverhandlungen ausgearbeitet worden seien. Bundesrat Maurer entgegnete, dass beide Minderheitsanträge die Gewaltentrennung missachteten, indem das Parlament in die Entscheidungen des Verwaltungsrates eingreife. Zum Beispiel habe der Verwaltungsrat von Skyguide bereits eine Kürzung des variablen Anteils der Löhne beschlossen. In der Folge zog der Rat den Minderheitsantrag Guggisberg dem Minderheitsantrag Dandrès zwar mit 109 zu 68 Stimmen (bei 17 Enthaltungen) vor, lehnte Ersteren aber anschliessend dennoch mit 139 zu 54 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Die SVP-Fraktion, die sich als einzige für den Minderheitsantrag Guggisberg ausgesprochen hatte, lehnte auch als einzige den ausserordentlichen Zahlungsbedarf, die Lösung der Schuldenbremse sowie den Nachtrag IIb in der Gesamtabstimmung ab (142 zu 53 Stimmen; 142 zu 52 Stimmen; 141 zu 52 Stimmen). Kaum Widerstand gab es bezüglich des Bundesbeschlusses III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020, diesem stimmte der Rat mit 192 zu 1 Stimmen gegen den Willen von Erich Hess (svp, BE) zu.

Keine Diskussionen zum Nachtrag IIb gab es im Ständerat: Nach der Präsentation der Vorlage durch Kommissionssprecher Hegglin (cvp, ZG) und Bundesrat Maurer nahm der Rat den ausserordentlichen Zahlungsbedarf, die Lösung der Schuldenbremse, den Nachtrag IIb und den Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds einstimmig mit jeweils 33 zu 0 Stimmen an.

Nachtrag II zum Voranschlag 2020 (BRG 20.042)
Dossier: Bundeshaushalt 2020: Voranschlag und Staatsrechnung

Im Rahmen des Bundesratsentwurfs zur Kulturbotschaft 2021–2024 war das Postulat Quadranti (bdp, ZH), mit dem Massnahmen zur zeitgleichen Lösung von Sachfragen im Kultur- und Bildungsbereich sowohl durch das BAK als auch durch das SBFI verlangt wurden, zur Abschreibung beantragt worden. In der Herbstsession 2020 ging jedoch ein Minderheitsantrag Locher Benguerel (sp, GR) gegen diesen Antrag ein, weil der Bundesrat zum einen noch keine konkreten Massnahmen aufgezeigt habe – zumal man vergeblich nach einem adäquaten Bericht zum Postulat suche, wie die Minderheitensprecherin betonte – und das Postulat zum anderen effektiv ein bedeutendes Problem aufgreife, für das es noch keine Lösung gebe. Im Nationalrat sprach man sich aber dennoch mit 118 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung für die Abschreibung der Vorlage aus.

Wenn Musik nicht nur Kultur ist oder Technorama und Verkehrshaus nicht nur Museen sind (Po. 19.3725)

Nachdem die Wirtschaftskommission des Ständerats (WBK-SR) bereits im Juni 2020 auf die Kulturbotschaft 2021–2024 eingetreten war, mit dem Hinweis, die Beratung des Filmgesetzes (Entwurf 2) noch auszusetzen, befand sie in ihrer Augustsitzung über die restlichen zwölf Entwürfe. Dies jedoch vorbehaltlich der Nationalratsbeschlüsse, da man eine parallele Beratung dieser mehrjährigen Verpflichtungskredite mit den Budget-Beratungen vermeiden wollte. Entsprechend behielt man sich in der Kommission vor, in der Session nach der Nationalratsberatung allfällige Anpassungen vorzunehmen.
Bis auf Weiteres möchte die WBK-SR die Finanzhilfen für die Fotostiftung Schweiz um CHF 0.8 Mio. und für die Baukultur um CHF 20 Mio. erhöhen. Eine Minderheit lehnte die Erhöhung für die Fotostiftung ab. Ein weiterer Minderheitsantrag zur Erhöhung der Memoriav-Beiträge um CHF 1.2 Mio. sowie zwei Minderheitsanträge zur Erhöhung der Mittel im Sprachen- und Verständigungsbereich (CHF 10 Mio. für Mobilität und Austausch, CHF 1.2 Mio. zur Förderung des Rätoromanischen) wurden ebenfalls abgelehnt. Zudem lehnte die Kommission eine Kürzung des Gesamtzahlungsrahmens und der Verpflichtungskredite um den Betrag der realen Mittelaufstockung von insgesamt CHF 34.7 Mio. gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung ab. Von dieser Kürzung betroffen wären die Bundesbeschlüsse zum Kulturförderungsgesetz, zur Baukultur, zu Sprachen und Verständigung, zu Pro Helvetia und zum Nationalmuseum. Abschliessend hat die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine Motion (20.3930) für ein Konzept zur Bewahrung und Pflege des Schweizer Kulturerbes eingereicht.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Mitte August nahm sich die WBK-NR denjenigen Aspekten des Entwurfes des Covid-19-Gesetzes an, die in Zusammenhang mit dem Kulturbereich stehen. Die geplanten Massnahmen wurden von der Kommission grundsätzlich befürwortet, ihre Mitglieder wollten allerdings noch zwei Ergänzungen vornehmen. So beantragte die WBK-NR mit 15 zu 9 Stimmen (bei 1 Enthaltung) eine Erhöhung des Höchstbetrages für Leistungsvereinbarungen, die das BAK mit einem oder mehreren Kantonen zur Unterstützung von Kulturunternehmen abschliessen kann, von CHF 80 Mio. auf CHF 100 Mio. Weiter sprach sich die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) dafür aus, einen neuen Artikel einzuführen, der es dem Bund ermöglichen soll, öffentliche und private Institutionen, die ausserfamiliäre Betreuungsdienste für Kinder anbieten, weiterhin finanziell zu unterstützen.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Anders als ihre Schwesterkommission erteilte die SGK-SR im August 2020 der parlamentarischen Initiative Flückiger (svp, AG) (übernommen von Verena Herzog (svp, TG)) zur Gleichstellung von Hospizen mit Geburtshäusern mit 8 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) eine Absage. Sie sei zwar ebenfalls der Meinung, dass im Bereich Palliative Care gehandelt werden müsse, möchte aber noch weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Versorgung von Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt nachgehen, so die Kommission in ihrer Medienmitteilung. Mit einem Verweis auf das von ihr eingereichte Postulat zur besseren Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende (Po. 18.3384), das vom Ständerat angenommen worden war, erklärte sie, sie werde sich aller Voraussicht nach im nächsten Vierteljahr mit dem bundesrätlichen Postulatsbericht befassen und auf Grundlage dessen ihre Arbeiten weiterführen sowie über die folgenden Schritte befinden.

Stärkung der Palliative Care. Entlastung der stationären Strukturen durch Gleichstellung von Hospizen mit Geburtshäusern (Pa.Iv. 18.437)

Im August 2020 legte der Bundesrat dem Parlament das dritte Massnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie als Nachtrag IIb zum Voranschlag 2020 vor. Dieses weitere Massnahmenpaket beinhaltete 13 Nachtragskredite über insgesamt CHF 770 Mio. und war zur weiteren Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nötig geworden. Die entsprechenden Kosten sollten ausserordentlich verbucht werden, zumal Corona eine «aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung» darstelle, die Hälfte der Ausgaben sollten überdies aus früheren Krediten kompensiert werden.
Der grösste Kreditposten stellten die Coronatests (CHF 288.5 Mio.) dar. Da der Bund so viel, wie möglich und sinnvoll ist, testen wollte, übernahm er ab Ende Juni 2020 die Kosten der Coronatests, die zuvor uneinheitlich durch die OKP oder die Kantone bezahlt worden waren. Die dadurch anfallenden Kosten sollten durch den bereits bewilligten Kredit für die Beschaffung von Sanitätsmaterial kompensiert werden. Der Kredit sollte bis zum Ende des Jahres 2020 durchschnittlich 8000 Tests pro Tag ermöglichen.
Ähnlich hoch fielen die Kosten für die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds aus (CHF 221.3 Mio.), die aufgrund des dringlichen Bundesgesetzes über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise möglich geworden war. Da der Bundesrat für das Jahr 2020 Corona-bedingt mit einem Einbruch der Einlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt sowie der zweckgebundenen Einnahmen in den Bahninfrastrukturfonds rechnete, wollte er dem Fonds zusätzlich den Maximalbetrag von zwei Dritteln des Reinertrag der LSVA zukommen lassen. Ursprünglich hätten CHF 221 Mio. der LSVA-Einnahmen für den allgemeinen Bundeshaushalt eingesetzt werden sollen. Zudem sollte die Rückzahlung der Bevorschussung des Fonds für 2020 sistiert werden.
Der dritte grosse Kreditposten stellte die Rekapitalisierung von Skyguide (CHF 150 Mio.) dar. Wegen des Zusammenbruchs des Flugverkehrs habe Skyguide grosse Umsatzeinbussen zu beklagen – für das Jahr 2020 rechnete das Unternehmen mit Verlusten bis CHF 246 Mio. Der Bund sei gemäss Luftfahrtgesetz verpflichtet, für eine genügende Kapitalaustattung von Skyguide zu sorgen, entsprechend wollte der Bundesrat den Betrag in das Eigenkapital von Skyguide einschiessen.
Die übrigen Nachtragskredite waren deutlich kleiner: Die Parlamentsdienste benötigten CHF 3 Mio. für die Sommersession 2020 in der Bernexpo sowie für die baulichen Massnahmen im Bundeshaus für die Herbstsession 2020. Das Bundesamt für Kultur beantragte CHF 3.5 Mio. für die Abfederung der Auswirkungen der Schliessungen der 18 Schweizerschulen im Ausland, CHF 1 Mio. für Kulturvereine im Laienbereich zur Deckung finanzieller Schäden durch die reduzierte Durchführung von Veranstaltungen sowie CHF 34 Mio. für die Finanzierung von Leistungsvereinbarungen der Kantone zur Unterstützung der Kulturunternehmen. Letztere beiden Kredite wurden vollständig aus der Soforthilfe für Kulturunternehmen kompensiert.
Das BAG benötigte neben dem Kredit für die Covid-Tests CHF 28.2 Mio. zur Finanzierung des Aufbaus ihrer Krisenorganisation und zur Entwicklung des Proximity-Tracing-Systems sowie CHF 3.4 Mio. für Subventionen an nationale Referenzzentren etwa für zusätzliche Testkapazitäten oder an Organisationen für die psychologische Beratung.
Aufgrund des Lockdowns konnten bauliche Massnahmen an der ETH Zürich schneller realisiert werden als geplant, wodurch deren zusätzliche Kosten über CHF 24 Mio. aus dem Finanzierungsbeitrag der ETH kompensiert werden sollten. Das WBF beantragte CHF 10 Mio. als ausserordentliche Kapitalerhöhung der SIFEM, der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes, wobei der Nachtragskredit aus den Voranschlagskrediten für wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit und für wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Länder des Ostens kompensiert werden sollte. CHF 95'000 beantragte das BWL für die Lagerhaltung von Ethanol für eine allfällig zukünftig erneut nötige Herstellung von Desinfektionsmitteln. Schliesslich verlangte das Bakom CHF 2.92 Mio. für den Ausbau der indirekten Presseförderung, konkret für die Tageszustellung für abonnierte Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für einen Teil der Kosten grösserer Medien. Bei einer Annahme des Covid-19-Gesetzes würden die entsprechenden Massnahmen verlängert, wodurch der Nachtragskredit nötig werden würde.

Nachtrag II zum Voranschlag 2020 (BRG 20.042)
Dossier: Bundeshaushalt 2020: Voranschlag und Staatsrechnung

Mitte Mai 2020 eröffnete die FK-NR die Kommissionsberatungen zur Botschaft über die Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise beriet sie im Rahmen eines Mitberichtsverfahren unter anderem auch den Zahlungsrahmen im Kulturbereich. Hinsichtlich der finanziellen Aspekte der Botschaft beantragte sie sowohl der federführenden WBK-NR als auch dem Nationalrat, die Bundesratsvorlage zu unterstützen. Dabei sprach sie sich gegen jeweils zwei Anträge für Mehr- und Minderausgaben aus: Die zusätzlich beantragten CHF 1.5 Mio. für den Buchhandel sowie die zusätzlich beantragten CHF 10 Mio. für die Förderung von Sprachaufenthalten fanden keine Mehrheiten. Mit 14 zu 11 Stimmen sprach sich eine Mehrheit gegen den Verzicht auf ein reales Ausgabenwachstum gegenüber 2020 aus und mit 18 zu 7 Stimmen wurde der Vorschlag, rund ein Drittel der im Rahmen der Covid-19-Pandemie gesprochenen A-fonds-perdu-Beiträge für den Kultursektor an die vorgesehenen Mittel für die Jahre 2021–2024 anzurechnen, abgelehnt.
Ende Mai beriet die WBK-NR die Vorlage. Im Rahmen der Debatte konnte sich auch Innenminister Berset zur Vorlage äussern und fokussierte hierbei auf die geplante Änderung des Filmgesetzes. Dieses sah unter anderem vor, dass Unternehmen, die über ein Filmangebot in der Schweiz verfügen, zur Förderung der Angebotsvielfalt mindestens 30 Prozent europäische Filme zeigen und jährlich mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe leisten müssen. Ein Nichteintretensantrag diesbezüglich wurde mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Rückweisungsanträge: Mit 14 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung sprach man sich gegen den Antrag, die Covid-Kredite im Zahlungsrahmen zu kompensieren und mit 12 zu 9 Stimmen gegen die Rückweisung des Filmgesetzes aus. Mit der zweiten Rückweisung hätte man sich eine Umformulierung dahingehend erhofft, dass alle privaten Unternehmen, die in der Schweiz Filme verbreiten, finanziell prozentual gleichwertig belastet würden. In der Detailberatung schliesslich empfahl man das Filmgesetz mit nur geringfügigen Änderungen mit 13 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen zur Annahme. Auch bei den Finanzierungsbeschlüssen sprach man sich im Sinne des Bundesrates aus, beantragte zugleich aber eine Aufstockung des Gesamtkreditrahmens um CHF 22.4 Mio. Die Aufstockungen entfielen per Beschlussfassung mit CHF 1.2 Mio. auf die Memoriav (12 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen), mit CHF 20 Mio. auf die Baukultur (12 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen) und mit CHF 1.2 Mio. auf die Förderung des Rätoromanischen (16 zu 8 Stimmen). Am Ende der Beratungen Anfang Juli sprach sich die WBK-NR mit einer klaren Mehrheit für die Annahme der Botschaft aus.
Im Weiteren reichte die WBK-NR zwei Kommissionsmotionen ein. Die Motion 20.3464 für zusätzliche Gelder zugunsten des baukulturellen Erbes sowie zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft wurde mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Die Motion 20.3918 zur Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen eingereicht.
Die ständerätliche Schwesterkommission (WBK-SR) hatte sich bereits Ende Juni für Eintreten auf die Vorlage entschieden und sich ebenfalls in erster Linie auf die Änderungen des Filmgesetzes fokussiert. Sie beschloss, eine gleichzeitige Beratung der Finanzierungsbeschlüsse in der Herbstsession zu beantragen und sich dann im ordentlichen Verfahren vertieft mit dem Filmgesetz auseinandersetzen zu wollen. Die ständerätliche Finanzkommission (FK-SR) befasste sich Anfang Juli im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens mit den Finanzierungsgrundlagen der Kulturbotschaft und beantragte, dem Bundesrat zu folgen. Mit 10 zu 1 Stimmen lehnte sie einen Antrag zur Kürzung der Rahmenkredite um CHF 34.7 Mio. auf CHF 899.8 Mio. ab und erinnerte zugleich daran, dass die Zustimmung zum Zahlungsrahmen noch keine Ausgabenbewilligung darstelle.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Die Mitte März 2020 vom Bundesrat aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführte Notverordnung hatte unter anderem auch im Kulturbereich zu einem enormen Leidensdruck geführt. Nicht nur, dass die Bevölkerung ihr Kulturbedürfnis nicht mehr erfüllen könne, sondern auch, dass sich Kulturbetriebe sowie Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht sehen, veranlassten Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) zur Einreichung einer Motion, mit der die Durchführung kultureller Veranstaltungen unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen im Sinne einer Ausnahme wieder erlaubt werden soll. Auch wenn der Bundesrat zwischenzeitlich über diverse Lockerungsmassnahmen verfügt habe, von denen beispielsweise die Museen profitieren konnten, seien diese für einen Grossteil des Kulturbereiches ferne Realität, da gegenwärtig noch immer zur Frage stehe, ob die erweiterten Lockerungen für den Kulturbereich wie geplant ab dem 8. Juni angegangen werden könnten. Da die für den 11. Mai angesetzten neusten Weisungen im Gastronomiebereich auch mühelos auf den Kulturbereich übertragen werden könnten, müsse man eine Möglichkeit schaffen, damit einzelne Veranstaltungen mit Sonderbewilligungen bereits ab diesem Datum durchgeführt werden könnten, so die Begründung der Motionärin.
Dass die Pandemie nicht nur die gesellschaftlichen, sondern auch die politischen Strukturen wesentlich beeinflusste, zeigte sich auch am Zeitpunkt der Stellungnahme des Bundesrates: Als dieser am 1. Juli seine ablehnende Haltung gegenüber der Motion erläuterte, war das Veranstaltungsverbot für kulturelle Veranstaltungen bereits seit gut einem Monat weitestgehend gelockert worden. Seit dem 6. Juni waren Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt, ab dem 22. Juni war diese Zahl gar auf 1000 Personen angehoben worden – vorausgesetzt, die Organisationseinheiten konnten ein solides Schutzkonzept mit adäquaten Schutzmassnahmen vorweisen. An diesen Massnahmen solle sich gemäss Bundesrat auch mindestens bis zum 31. August nichts ändern und man wolle am bisherigen Konzept der etappenweisen Öffnung festhalten. Daher erachte man auch die geforderten Ausnahmeregelungen für einzelne Bereiche als nicht angezeigt.
Unter gegebenen Umständen ist es kaum mehr anzunehmen, dass der Vorstoss noch in irgendeiner Form seinen Weg in die parlamentarische Beratung finden wird. Viel wahrscheinlicher ist es, dass die Motion in absehbarer Zeit zurückgezogen oder in zwei Jahren – nach Ablauf der Behandlungsfrist – unbehandelt abgeschrieben wird.

Förderung der Kultur während der Coronakrise unter Auflagen erlauben (Mo. 20.3400)

Eine im Sommer 2018 eingereichte Motion Bendahan (sp, VD) zur Regelung von Mikrotransaktionen mit realem Geld in Videospielen wurde in der Sommersession 2020 unbehandelt abgeschrieben. Der Bundesrat hätte bestimmen sollen, welche Arten von Mikrotransaktionen den Geldspielen ähnlich sind und als solche reguliert werden müssten. Besonderes Augenmerk hätte auf Realgeldtransaktionen gelegt werden sollen, die den Spielenden einen Spielvorteil verschaffen, auf Transaktionssysteme, die ein Suchtverhalten generieren können, und auf Transaktionen, die speziell auf Minderjährige ausgerichtet sind.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom August 2018 die Motion zur Ablehnung empfohlen. Mit Verweis auf die im Juni 2018 angenommene Vorlage zum Geldspielgesetz argumentierte er, dass die Prüfung, ob Mikrotransaktionen die Definitionsmerkmale eines Geldspieles erfüllten, den Geldspielaufsichtsbehörden obliege. Sollte eine entsprechende Qualifizierung ausgemacht werden, müssten die entsprechenden Bewilligungen eingeholt und Schutzvorgaben eingehalten werden. Da sich der Bereich der Mikrotransaktionen rasch weiterentwickle, sei es nicht angemessen, über die bestehenden Rahmenbedingungen hinaus abstrakte Regelungen anzubringen.

Dem Missbrauch von geldspielähnlichen Mikrotransaktionen in Videospielen vorbeugen (Mo. 18.3570)

Eine im Frühjahr 2018 eingereichte Motion Fluri (fdp, SO), die eine vollständige und unverzügliche Umsetzung der in den Artikeln 16 und 16a der Filmverordnung (FiV) festgehaltenen Meldepflicht für Unternehmen verlangte, wurde in der Sommersession 2020 unbehandelt abgeschrieben. Der Vorstoss fokussierte auf alle drei Verwertungsbereiche – Kino, elektronische Abruf- und Abonnentendienste sowie Tonbildträger.
In seiner Stellungnahme vom Mai 2018 hatte der Bundesrat die Motion zur Ablehnung beantragt. Die Meldepflicht – also die Angaben zum filmischen Endprodukt und dessen Verwendung bei den zuständigen Behörden, beispielsweise Originaltitel und -sprache, Filmgenre, Anzahl Vorführungen, vorgeführte Sprachversionen etc. – für Tonbildträger sei aufgrund der Motion 12.4017 im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 im Filmgesetz verankert worden. Die Umsetzung der statistischen Erhebungen zur Meldepflicht hätte aufgrund mangelnder Ressourcen und einer ungenügenden Rücklaufquote seitens der meldepflichtigen Betriebe noch nicht realisiert werden können. Auf ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände des Einzelhandels habe man nicht genügend Rückmeldung erhalten. Bezüglich der meldepflichtigen elektronischen Plattformen hätten aber die relevanten Ermittlungen mit den verfügbaren Ressourcen abgewickelt werden können. Das BAK und das BFS hätten die wichtigsten nationalen und internationalen Anbieter ausfindig machen können und würden die ersten Erhebungen für das Jahr 2017 im ersten Halbjahr 2018 durchführen.

Meldepflicht im Filmgesetz - den Willen des Gesetzgebers vollständig umsetzen (Mo. 18.3217)

Samuel Bendahan (ps, VD) a proposé l'introduction de licences globales pour certains biens et services, citant notamment les biens culturels, les logiciels et les prestations d'information. Il estime que des licences globales permettraient, à la fois de prendre en compte les investissements initiaux conséquents et les coûts de reproduction marginaux, mais également d'offrir un accès à l'ensemble de la population.
Le Conseil fédéral s'est opposé au postulat. Il a rappelé que l'introduction de licences globales avait été débattue dans la révision du droit d'auteur, mais que cette notion avait été biffée du projet.
Le postulat a été classé car il n'a pas été étudié dans le délai imparti.

Examiner les possibilités d'introduction d'un système de licence globale en Suisse pour certains biens et services (Po. 18.3573)

Im Juni 2020 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Präzisierung des Spitalkostenbeitrags der Patientinnen und Patienten. Dort schlug er vor, die bestehende Regelung in der KVV, wonach die Patientinnen und Patienten einen Beitrag in der Höhe von CHF 15 pro Tag an die Spitalkosten bezahlen müssen, dahingehend zu präzisieren, dass diese Beiträge neu weder für den Austrittstag noch für Urlaubstage anfallen sollen. Dadurch würden bei den Krankenversicherungen Mehrkosten in der Höhe von CHF 22 Mio. jährlich anfallen.
An der Vernehmlassung, die bis Oktober 2020 dauerte, nahmen 38 Stellungnehmende teil, darunter 23 Kantone, die GDK, die SP und die Grünen, der SSV, Curafutura und Santésuisse, der SGB sowie FMH, Spitex und die Stiftung Konsumentenschutz aller drei Sprachregionen (SKS, FRC, acsi). Der Grossteil der Befragten, darunter 20 Kantone, die links-grünen Parteien und die Gewerkschaft, aber auch die Leistungserbringenden sprachen sich vorbehaltlos für die Vorlage aus. Einen Vorbehalt brachten hingegen die Konsumentenverbände an: Sie verlangten eine Rückerstattung der ab Anfang 2012 unrechtmässig erhobenen Beträge für den Austrittstag, teilweise auch für den Eintrittstag. Die Versicherungen hingegen forderten, dass die Urlaubstage und teilweise die Austrittstage gleich definiert werden wie in der Tarifstruktur.

Spitalkostenbeitrag: Bundesrat regelt zu bezahlende Tage

Die Kulturbranche war stark von den Massnahmen des Bundes gegen die Covid-19-Pandemie betroffen, wurden doch im März 2020 unter anderem alle Kulturinstitutionen vorübergehend geschlossen. Die Kulturmarketingagentur «L'Oeil du Public» untersuchte in der Studie «Kulturbesuche in der Zeit nach Corona» in Abstimmung mit der KBK, wie die Pandemie das Kulturnutzungsverhalten der Bevölkerung beeinflusste. Zu diesem Zweck wurden im Mai 2020 – nach der Ankündigung der ersten Öffnungsschritte im April - insgesamt 880 Personen aus der Deutsch- und Westschweiz, welche vor der Pandemie mindestens eine kulturelle Aktivität pro Jahr unternommen hatten, befragt.

Am stärksten vermissten die Befragten während der Schliessung den Besuch von Kinos, von darstellender Kunst (wie etwa Theateraufführungen) sowie von Tier- und Freizeitparks. Die Angst vor der Pandemie blieb auch nach den ersten Lockerungen: So gab nur etwa ein Viertel der Befragten an, dass sie «ohne grosse Bedenken» an einer kulturellen Veranstaltung teilnehmen oder eine kulturelle Institution besuchen. Ein weiteres Viertel der Befragten wollte gar erst wieder an Kulturveranstaltungen teilhaben, wenn die Pandemie vollständig vorbei ist. Zudem forderten 60 Prozent der Befragten bei zukünftigen Veranstaltungen Schutzmassnahmen, wie etwa eine Begrenzung der erlaubten Anzahl Besucherinnen und Besucher.
Zur Nutzung von digitalen Alternativen zu Kultur vor Publikum gaben 75 Prozent der Befragten an, während des Lockdowns kulturelle Online-Angebote genutzt zu haben, wobei das Streaming von Filmen und Serien das meist genutzte Angebot war (63%); 17 Prozent aller Befragten hatten die teilweise neu angebotenen digitalen Aufführungen von Theaterstücken oder Konzerten genutzt, deren Nutzung im Vergleich zu vor der Pandemie folglich gemäss Bericht relativ gross war.
Zuletzt zeigte die Studie mögliche negative finanzielle Auswirkungen des veränderten Kulturnutzungsverhaltens der Schweizerinnen und Schweizer auf, zumal 46 Prozent aller Befragten im nächsten Jahr weniger für Kulturbesuche ausgeben wollten und etwa ein Drittel weniger für Abonnements.

Kulturbesuche während und nach Corona

Ende Mai 2020 verabschiedete der Bundesrat den dritten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der periodische Bericht entstand aus der Zusammenarbeit des BAK und des EDA mit der Unterstützung der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt und basiert auf Rückmeldungen aus der Konsultation der Kantone, der Städte, der Zivilgesellschaft sowie verschiedener betroffener Bundesämter.
Der Bericht präsentiert eine Auswahl guter Praktiken und noch zu bewältigender Herausforderungen, die sich für und aus der Untersuchungsperiode von 2016–2019 ergeben haben. Ein besonderes Augenmerk galt in diesem Zeitraum den Kulturförderungsmassnahmen, der Frage der Grundrechte, den Bestrebungen zur Teilhaben von Frauen und Jugendlichen am kulturellen Leben sowie Projekten der internationalen Zusammenarbeit und der nachhaltigen Entwicklung. Als wichtige Projekte des öffentlichen Sektors wurden hierbei zwei Programme hervorgehoben: Das nach Annahme eines Gegenentwurfs zu einer Volksinitiative initiierte Programm «Jugend+Musik», mit dem der erleichterte Zugang zum Musikunterricht für Jugendliche garantiert wird, sowie der Grundsatz des «Kulturprozentes», mit dem die DEZA die Kulturförderung in den Partnerländern unterstützt. Ein beispielhaftes Projekt für die Organisationen der Zivilgesellschaft stellte die Initiative «Diversity Roadmap» dar, deren Bestrebung es ist, Musiklokale egalitärer und zugänglicher zu machen.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Wie sich Ende Mai 2020 zeigte, waren die Auswirkungen der Corona-Massnahmen auf den Kultursektor weit grösser, als noch Ende März zu erwarten gewesen war; zumal das Veranstaltungsverbot für Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen noch mindestens bis Ende August 2020 verlängert und Kulturinstitutionen bis mindestens am 8. Juni 2020 geschlossen sein würden. Daher beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 die Unterstützung für den Kultursektor im Rahmen der Covid-Verordnung Kultur um vier Monate bis zum 20. September 2020 zu verlängern. Bis anhin waren Gesuche um Unterstützung in Höhe von CHF 234 Mio. eingegangen. Der Gesamtbetrag würde vorerst noch bei den bereits im März gesprochenen CHF 280 Mio. bleiben, jedoch sollen neu Mittel, die bisher zur Finanzierung der zinslosen Darlehen für Kulturunternehmen verwendet wurden, zu bestimmten Teilen den Ausfallentschädigungen zugewiesen werden.

Covid-Unterstützung für den Kultursektor

Am 16. April 2020 informierte der Bundesrat über die geplante Lockerungsstrategie der Massnahmen zum Coronavirus, die in drei Schritten erfolgen sollte. In den Mittelpunkt stellte der dabei die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung, daneben beabsichtigte er aber auch, die wirtschaftlichen Schäden in Grenzen zu halten und die Einschränkung der Grundrechte zu reduzieren. In einer ersten Etappe sollten ab dem 27. April Coiffeursalons, Kosmetikstudios, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien ihre Türen wieder öffnen dürfen. In diesen Einrichtungen sei die Umsetzung von Schutzkonzepten einfach möglich, sie wiesen wenige direkte Kontakte auf und lösten keine grossen Personenströme aus, erklärte der Bundesrat die Auswahl. Ab dem gleichen Datum sollten in Krankenhäusern zudem wieder uneingeschränkt Eingriffe durchgeführt werden können.
Als zweite Etappe sah die Regierung für den 11. Mai die Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen, Einkaufsläden und Märkte vor. Vor dem Entscheid über diesen zweiten Lockerungsschritt wollte sie jedoch die Entwicklung der Fallzahlen abwarten und diesen folglich erst am 29. April fällen. Schliesslich war als dritte Etappe neben der Öffnung von Museen, Zoos und Bibliotheken sowie der Lockerung des Versammlungsverbots für den 8. Juni auch die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Mittel-, Berufs- und Hochschulen geplant. Einzelheiten dazu beabsichtigte der Bundesrat am 27. Mai festzulegen.

An demselben Tag, an dem der Bundesrat diese ersten Lockerungsschritte ankündigte, verabschiedete er eine am 20. April 2020 in Kraft tretende Verordnung, die eine übergangsweise Befreiung von der Anzeigepflicht bei Überschuldung, die in der Regel zur sofortigen Insolvenz führen würde, und eine zeitlich befristete Covid-19-Stundung beinhaltete. Letztere sollten insbesondere KMU unbürokratisch beantragen können. Er gab zudem bekannt, dass Selbständigeerwerbende rückwirkend ab dem 17. März 2020 Anspruch auf EO erhalten sollen. Mit diesem Entscheid sollte die Problematik angegangen werden, dass rund 270'000 Personen, darunter zum Beispiel viele Taxifahrerinnen und Taxifahrer oder Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, keine Covid-19-Kredite oder Kurzarbeitsgelder hatten beantragen können, da der Bundesrat ihre Unternehmen nicht geschlossen hatte, sie aber dennoch bis zu 90 Prozent ihres Einkommens aufgrund der Pandemie eingebüsst hatten. Um die durch die Corona-Pandemie entstandenen Finanzlöcher zu stopfen, gingen zahlreiche verschiedene Vorschläge ein: von einer Halbierung der Mehrwertsteuer, wodurch der Konsum angekurbelt werden sollte (Postulat Müller; fdp, LU; Po. 20.3214), über ein fünfjähriges Ausgaben- und Aufgabenmoratorium (SVP-Fraktion; Mo. 20.3567) und der Reduktion der Ausgaben für die EU, den Asylbereich und ausländische Personen (Motion Quadri; lega, TI; Mo. 20.3272) hin zu einer Solidaritätssteuer, z.B. über eine Erhöhung der Kapitalgewinnsteuer (Motion de la Reussille, pda, NE, Mo. 20.3174; Motion der SP-Fraktion, Mo. 20.3203; Motion Prezioso, egsols, GE, Mo. 20.3335; Motion Rytz, gp, BE, Mo. 20.3362).

Anspruch auf Entschädigung ihres vollen Erwerbs sagte der Bundesrat am 22. April denjenigen Angehörigen der Armee zu, die zwischen dem 6. März 2020 und dem 30. Juni 2020 zur Bewältigung der Coronakrise im Einsatz standen und die Dauer ihres Ausbildungsdienstes überschritten hatten. Für Angehörige des Zivilschutzes sollte eine vergleichbare Regel gelten.

Eine Woche darauf kündigte die Regierung an, dass einige Lockerungen schneller vorgenommen werden könnten als ursprünglich geplant, da die Ausbreitung von Covid-19 aufgrund der vorbildlichen Umsetzung der ergriffenen Massnahmen durch die Bevölkerung hatte abgeschwächt werden können. Daher sollten unter anderem auch Restaurants, Museen und Bibliotheken bereits ab dem 11. Mai wieder ihre Pforten öffnen dürfen und auch Primar- und Sekundarschulen ihren Unterricht vor Ort wieder aufnehmen können, wobei die diesbezügliche Entscheidung über die Durchführung bei den Kantonen lag. Diese sollten auch entscheiden, ob an den Gymnasien schriftliche Abschlussprüfungen durchgeführt werden oder nicht. Im Vorfeld hatte die EDK bereits bekanntgegeben, dass sie die Absage mündlicher Prüfungen empfehle. Anders sah die Situation für die Berufsschulen aus, wo bereits zuvor landesweit einheitlich entschieden worden war, auf schriftliche Lehrabschlussprüfungen zu verzichten. Auch Trainings im Breiten- und Spitzensport sollten ab dem 11. Mai wieder erlaubt sein.
Um die Auswirkungen der Lockerungen auf die Epidemieentwicklung genau beobachten zu können, plante der Bundesrat ein entsprechendes Monitoring. Die einzelnen Lockerungsetappen sollten mit Schutzkonzepten einhergehen, zudem müssten alle Institutionen über ein auf den Vorgaben des BAG, des SECO oder auf einem Branchenkonzept basierendes Schutzkonzept verfügen. Des Weiteren beschloss die Regierung, auch die Einreisebeschränkungen zu entschärfen; Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen blieben jedoch bis Ende August 2020 weiterhin verboten. Die Kantone wurden zudem aufgefordert, ab dem 11. Mai die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen fortzuführen. Ein ähnliches Ziel verfolgte die SwissCovidApp, eine digitale Applikation mit Bluetooth-Funktechnik, mit der die Benutzerinnen und Benutzer informiert würden, wenn sie sich in der Nähe einer mit Covid-19 infizierten Person befunden haben (Proximity Tracing). Diese gehe Mitte Mai in die Testphase, zudem solle in Kürze auch die gesetzliche Grundlage für ihren ordentlichen Betrieb geschaffen werden, erklärte der Bundesrat. Die eidgenössischen Abstimmungen vom 19. Mai, welche der Bundesrat im März abgesagt hatte, sollten am 27. September 2020 nachgeholt werden. Ferner kündigte er Liquiditätshilfen in der Höhe von maximal CHF 1.9 Mrd. an, um den beiden Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss unter die Arme zu greifen.

Mit den ersten Lockerungen einhergehend änderte die BAG-Kampagne «So schützen wir uns» am 30. April ihre Grundfarbe auf Pink. Dennoch wurde betont, dass trotz einiger Zugeständnisse nach wie vor die gleichen Regeln gälten – unter anderem Abstandhalten, Händewaschen und das Niesen in den Ellbogen. Das BAG legte der Bevölkerung ausserdem nahe, eine Maske zu tragen, sollten die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Was die vorläufig auf Eis gelegte Fussballsaison anbelangt, so entschloss der Zentralvorstand des SFV Ende April, dass abgesehen von der Super League, der Challenge League und dem Schweizer Cup der Männer der Spielbetrieb endgültig nicht fortgesetzt werden sollte. Ob und in welcher Form die Saison der beiden höchsten Ligen fortgeführt werden könne, wollte die Swiss Football League nach Anhörung der tangierten Clubs entscheiden.

Nachdem die Frühjahrssession 2020 vor der dritten Woche abgebrochen werden musste, tagten National- und Ständerat vom 4. bis 6. Mai im Rahmen einer ausserordentlichen Session, an welcher in erster Linie Geschäfte im Zusammenhang mit Covid-19 behandelt wurden. Im Zentrum standen dabei die dringlichen Ausgaben zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie, etwa für die Corona-Kredite, welche nachträglich von der Bundesversammlung abgesegnet werden mussten. Darüber hinaus beschäftigen sich die Räte aber auch ausführlich mit den Corona-Krediten für die Unternehmen, mit den Massnahmen für die Medien oder mit den Frage nach dem Erlass der Geschäftsmieten.

Da sich Jugendliche und junge Erwachsene aufgrund der gegebenen Umstände bei der Suche nach einer Lehrstelle oder einer Stelle im Anschluss an ihre Ausbildung vor Herausforderungen gestellt sahen, kam es am 7. Mai 2020 zur Gründung einer aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Sozialpartner und des Bundes bestehenden Task Force, welche die Berufsbildung stärken sollte. Tags darauf gab der Bundesrat bekannt, Institutionen der familienergänzenden Betreuung, die wegen der Pandemie Ertragsausfälle erlitten, mit CHF 65 Mio. unterstützen zu wollen. Wie diese Unterstützung genau erfolgen sollte, plante die Landesregierung bis zum 20. Mai in einer entsprechenden Verordnung festzuhalten.

Am 13. Mai liess das EJPD verlauten, dass die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich bis zum 15. Juni 2020 vollständig geöffnet werden sollen, wenn dies mit der epidemiologischen Situation vereinbar sei. Die drei Nachbarländer würden sich zurzeit ebenfalls in der Transitionsphase befinden und verfügten über eine ähnliche epidemiologische Lage wie die Schweiz. Bis dahin sollten für binationale Paare, die nicht verheiratet sind, sowie für «allfällige weitere Personenkategorien» Lösungen entwickelt werden. Gleichentags verkündete das VBS die Unterstützung des Schweizer Sports mit Darlehen in einer Höhe vom CHF 500 Mio.

Auch an der sonst schon einem starken Wandel unterworfenen Medienlandschaft zog die Coronakrise nicht unbemerkt vorbei. Zeitung, Radio und Fernsehen hatten unter anderem einen starken Rückgang an Werbeeinnahmen zu beklagen. Angesichts der zentralen Rolle, die den Medien in einer Demokratie zukomme, stellte der Bundesrat am 20. Mai die Covid-19-Verordnung elektronische Medien vor, in der Radio- und Fernsehveranstaltern finanzielle Soforthilfen in der Höhe von CHF 40 Mio. in Aussicht gestellt wurden. Zeitgleich erliess die Landesregierung eine Notverordnung zur Unterstützung der Printmedien, die finanzielle Sofortmassnahmen im Rahmen von CHF 17.5 Mio. beinhaltete. Weiter beantragte der Bundesrat am 20. Mai CHF 14.9 Mrd. in Form von elf Nachtragskrediten, um die Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft weiter abzudämpfen. Der Löwenanteil von CHF 14.2 Mrd. ging dabei an die ALV.

Eine Woche später – am 27. Mai 2020 – teilte der Bundesrat an seiner Pressekonferenz den bis anhin grössten Lockerungsschritt mit. So sollte das spontane Zusammenkommen von bis zu 30 Personen ab dem 30. Mai 2020 wieder erlaubt sein. Ab dem 6. Juni sollten auch wieder öffentliche Veranstaltungen wie etwa Messen, Theatervorstellungen, Familienanlässe oder politische Kundgebungen mit bis zu 300 Personen stattfinden dürfen. Für denselben Tag wurde zudem die Wiedereröffnung von Bergbahnen, Campingplätzen und anderen Angeboten im Tourismusbereich wie auch für Casinos, Freizeitparks, Zoos, botanische Gärten, Wellnessanlagen und Erotikbetriebe angesetzt. In Restaurants sollte ab dem 6. Juni ausserdem die Gruppengrösse von maximal vier Personen aufgehoben werden, jedoch müssen ab einer Gruppengrösse von vier Personen die Kontaktdaten angeben werden. In Mittel-, Berufs- und Hochschulen sollte ab dem 6. Juni ebenfalls wieder vor Ort unterrichtet werden dürfen, wobei die Kantone über die Umsetzung entscheiden sollten. Der Bundesrat legte der Bevölkerung nahe, weiterhin von zuhause aus zu arbeiten, die Unternehmen dürften jedoch grundsätzlich selbst über die Rückkehr an den Arbeitsplatz bestimmen. Weiter sollten ab dem 8. Juni die Bearbeitung der Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder aufgenommen werden und die Anstellung hochqualifizierter Arbeitnehmerinnen und -nehmer durch Schweizer Firmen wieder möglich sein. Zudem sei für den 6. Juni die vollständige Wiederherstellung der Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im Schengen-Raum geplant, gab der Bundesrat bekannt.

Am 15. Juni wurden schliesslich die Grenzen zu allen Staaten des EU-EFTA-Raums wieder vollständig geöffnet und auch der Einkaufstourismus, der zuvor verboten worden war, wieder zugelassen. Vier Tage darauf beschloss der Bundesrat, die ausserordentliche Lage zu beenden und stattdessen zur besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz zurückzukehren, wofür er die Covid-19-Verordnung 3 verabschiedete. Das Demonstrationsverbot, das zuvor für ausführliche Diskussionen um die Frage der Grundrechte gesorgt hatte, fiel am 20. Juni und ab dem 22. Juni wurden weitere bis anhin herrschende Massnahmen aufgehoben: Unter anderem konnten wieder Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen stattfinden, der Mindestabstand zwischen zwei Personen wurde von zwei Metern auf 1.5 Meter reduziert und die für Restaurants und Diskotheken geltende Sperrstunde um Mitternacht sowie die Home-Office-Empfehlung wurden aufgehoben. Somit waren zu diesem Zeitpunkt zwar noch immer verschiedene Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft am Laufen, Einschränkungen bestanden jedoch fast keine mehr.

Verlauf und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen

Das Treffen des Nationalen Kulturdialogs Anfang April 2020 wurde von der Covid-19-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen auf die Kulturbranche dominiert. Gemäss Medienmitteilung sei für alle Teilnehmenden die Verhinderung einer «nachhaltige[n] Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft» durch die Pandemie sowie die Erhaltung der kulturellen Vielfalt das zentrale Ziel. Die Beteiligten begrüssten die vom Bundesrat ergriffenen Unterstützungsmassnahmen für die Kulturbranche, für welche im Rahmen der Covid-Verordnung Kultur in einem ersten Schritt CHF 280 Mio. bereitgestellt worden war. Sie forderten zudem, dass nach einer Analyse der Situation entschieden werden soll, ob die Unterstützung über die bisher vorgesehenen zwei Monate hinweg verlängert werden müsse.
Zudem beschloss der Nationale Kulturdialog im November 2020 die neuen thematischen Schwerpunkte für das Arbeitsprogramm ab 2021. Diese umfassten eine Nationale Strategie zum Kulturerbe der Schweiz, eine «[a]ngemessene Entschädigung der Kulturschaffenden», sowie die Förderung einer nachhaltigen Kulturproduktion.

Nationaler Kulturdialog

Les services hospitaliers faisant face à une augmentation soutenue de cas de maladies due au Covid-19, le Conseil fédéral a décidé de suspendre les prescriptions légales sur le temps de travail et de repos de la loi sur le travail (LTr) les concernant. L'Union syndicale suisse (USS), le Syndicat des services publics (SSP), l'Association suisse des médecins assistants et chefs de clinique (asmac), l'Association suisse des infirmiers et infirmières (ASI), Travail.Suisse et Syna – déplorant la décision unilatérale et sans consultation du Conseil fédéral – ont lancé une pétition en ligne pour que le Conseil fédéral revienne sur sa décision. Une rencontre avec les milieux hospitaliers et les partenaires sociaux a été prévue pour assurer la protection du personnel médical. La conseillère nationale Manuela Weichelt-Picard (verts, ZG) a déposé une initiative parlementaire (20.416) pour mettre fin à la suspension des dispositions sur le temps de travail et de repos.

Extension des horaires pour le personnel hospitalier luttant contre le coronavirus

Wie sich zeigte, war der Kultursektor besonders stark von den behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Covid-Pandemie – namentlich dem am 28. Februar 2020 vom Bundesrat ausgesprochenen Veranstaltungsverbot – betroffen. Um allfälligen Konkursen und einschneidenden finanziellen Einbussen im Kulturbereich entgegenzuwirken, beschloss der Bundesrat am 20. März 2020 im Gesamtrahmen des CHF 40 Mrd. schweren Massnahmenpakets den Kultursektor mit CHF 280 Mio. zu unterstützen. Die konkreten Massnahmen und spezifischen Instrumente wurden in der auf zwei Monate befristeten Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Kultursektor (Covid-Verordnung Kultur) geregelt. Konkret sah die Verordnung Soforthilfen in Höhe von CHF 100 Mio. für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen sowie CHF 25 Mio. für Kulturschaffende, Ausfallendschädigungen in Höhe von CHF 145 Mio. für gewinn- und nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und -schaffende sowie Finanzhilfen in Höhe von CHF 10 Mio. für Kulturvereine im Laienbereich vor.
Die Richtlinien zur Umsetzung waren in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet worden und die Gesuche konnten bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden eingereicht werden, sobald die jeweiligen Kantone die Leistungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet hatten. Während der zweimonatigen Beobachtungsphase würden das BAK und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Suisseculture Sociale eine Standortbestimmung vornehmen und eine allfällige Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung prüfen.

Covid-Unterstützung für den Kultursektor

Am 16. März 2020 ergänzte der Bundesrat die Verordnung 2 über die Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 mit einem ab dem Folgetag insbesondere für Krankenhäuser und Kliniken sowie für Arzt- und Zahnarztpraxen geltenden Durchführungsverbot von medizinischen Eingriffen und Therapien, die nicht dringend angezeigt waren. Im Zuge weiterer Anpassungen an der Verordnung präzisierte die Landesregierung am 20. März, dass es sich dabei um Eingriffe handle, welche verschoben werden könnten, ohne dass in Kauf genommen werden müsse, dass der betroffenen Person über geringfügige physische und psychische Beschwerden und Beeinträchtigungen hinaus Unannehmlichkeiten entstünden. Ebenfalls nicht mehr vorgenommen werden durften Eingriffe aus hauptsächlich oder ausschließlich ästhetischen Gründen sowie zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit oder des Wohlbefindens. Wie die NZZ aufzeigte, hielten sich nicht alle Krankenhäuser im gleichen Ausmass an diese Vorgaben. Währenddem das Luzerner Kantonsspital die Regelung befolgte, standen das Kantonsspital Baden, die Zürcher Stadtspitäler Triemli und Waid sowie das Berner Inselspital einem sofortigen Eingriffsverzicht kritisch gegenüber. Sie argumentierten dass der Betrieb immer noch innerhalb weniger Stunden umgestellt werden könne, falls es die Situation denn erfordere. Josef Brandenberg, Präsident des Dachverbandes FMCH, verurteilte das Verhalten letzterer. Es gehe darum, Ressourcen wie Gesichtsmasken, Desinfektionsmittel und Operationsmäntel zu sparen, auf die man noch angewiesen sein werde. Das BAG verzichtete auf eine Stellungnahme zum Vorgehen der einzelnen Krankenhäuser. Daniel Dauwalder, Sprecher des Bundesamtes, gab der NZZ zufolge jedoch zu verstehen, dass man nicht erfreut sei über die unterschiedliche Umsetzung der Verordnung. Es sei allerdings von einer Strafbestimmung abgesehen worden, da es nicht möglich sei, im Einzelfall zu überprüfen, inwiefern sich Krankenhäuser und Ärzteschaft an die Regelung hielten. Trotzdem machte Brandenberg in einem Rundschreiben die Verbandsmitglieder auf mögliche zivilrechtliche Konsequenzen aufmerksam.

Durchführungsverbot von nicht dringend notwendigen Untersuchungen, Eingriffen und Therapien in medizinischen Einrichtungen

La protection civile a comptabilisé 300'000 jours de service dans le cadre de la lutte contre le Covid-19. En support du personnel des hôpitaux et des établissements médico-sociaux, les 24'000 astreints à la protection civile ont notamment installé des hôpitaux d'urgence et des centres de consultation. Ils ont été principalement mobilisés dans les cantons densément peuplés gravement touchés par la crise comme les cantons de Vaud (environ 70'000 jours de service), de Genève (40'000), de Zurich (32'000) et du Tessin (12'000). Un contingent de 850'000 jours de service au maximum était disponible pour la période du 21 mars au 30 juin 2020. Le Conseil fédéral a alloué 23 millions CHF et a comblé pour les membres de la protection civile – comme pour les militaires – la différence entre l’indemnisation versée à titre d’APG et leur revenu intégral. Estimée à CHF 6 millions, cette mesure a été couverte par le crédit alloué par le Conseil fédéral à l'engagement de la protection civile. L'objectif visait à éviter une perte de revenu pour les indépendantes et indépendants et les employées et employés dont l’employeur n’avait pas prévu de leur verser le plein salaire.

Mobilisation de la protection civile dans la lutte contre le Covid-19
Dossier: Assistenzdienst der Armee im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19

Obwohl sie – wie zuvor auch der Bundesrat – das Anliegen der Motion ihrer Schwesterkommission mit dem Titel «Mitsprache und Mitbestimmung der Krankenversicherer bei kantonalen Spital- und Pflegeheimlisten» unterstütze, empfahl die SGK-SR die Motion mit 8 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung) zur Ablehnung. Der Bundesrat habe die entsprechende Massnahme bereits ins erste Kostendämpfungspaket aufgenommen, weshalb sich die Motion erübrige. Stillschweigend stimmte die grosse Kammer diesem Antrag zu und lehnte die Motion ab.

Mitsprache und Mitbestimmung der Krankenversicherer bei kantonalen Spital- und Pflegeheimlisten

Im Februar 2020 setzte sich die SGK-SR mit einer Motion Heim (sp, SO) auseinander, die Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärztinnen in leitender Funktion forderte. Mit 7 zu 0 Stimmen (bei einer Enthaltung) stimmte die Kommission dem Vorstoss zu. In der ständerätlichen Debatte im darauffolgenden Monat erläuterte Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (sp, SG) noch einmal kurz den Inhalt der Motion und führte anschliessend die Überlegungen der SGK-SR aus. Die Kommission habe die Tatsache, dass der Bundesrat Anpassungen an den bestehenden Kriterien zur Spitalplanung auf Verordnungsstufe vornehmen wolle, positiv aufgenommen. Durch die Verordnung würden Fehlanreize, verursacht durch mengenbezogene Entschädigungen oder Boni, unterbunden. Eine entsprechende Vernehmlassung sei am 12. Februar 2020 eröffnet worden, mit welcher das Anliegen des Geschäfts erfüllt werden könne, so Rechsteiner. Stillschweigend nahm der Ständerat die Motion an.

Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärtinnen in leitender Funktion (Mo. 18.3107)

Als Reaktion auf das sich schnell ausbreitende Coronavirus erliess der Bundesrat an einer ausserordentlichen Sitzung vom 28. Februar 2020 eine Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 und stufte die Situation rund um das Virus als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Dieses erlaubt der Landesregierung, in «gesundheitlichen Notlagen von internationaler Tragweite» Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Die vom Bundesrat erlassene Verordnung beinhaltete das Durchführungsverbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmenden. Bei Veranstaltungen mit weniger als tausend Personen musste fallweise über die Durchführung befunden werden, wobei eine Risikoabwägung durch Veranstalter und kantonale Behörden vorgesehen war. Die Regelung betraf neben Fasnachtsumzügen und Sportanlässen unter anderem auch Konzerte. Davon ausgenommen waren hingegen Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, grosse Bürogebäude und öffentlich zugängliche Gebäude wie zum Beispiel Einkaufszentren. Der Bundesrat beabsichtigte mit dem Veranstaltungsverbot, die Kontrolle über die Infektionsketten zu behalten, das Coronavirus einzudämmen und vulnerable Personen zu schützen.

Covid-19-Verordnung über «Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)»

Ende Februar 2020 überwies der Bundesrat die Botschaft über die Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024) an das Parlament und beantragte damit die Zustimmung zu Änderungen des Kulturförderungs-, des Film-, des Kulturgütertransfer-, des Nationalbibliotheken- und des Sprachengesetzes sowie die Abschreibung der Postulate Semadeni (sp, GR; Po. 15.4117) und Quadranti (bdp, ZH; Po. 19.3725) und der Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308).
Die Botschaft, welche wie ihre Vorgängerinnen die Transferausgaben des BAK sowie die Budgets von Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums (SNM) umfasste, stand ganz im Zeichen der Kontinuität und folgte der kulturpolitischen Ausrichtung der Vorperiode (Kulturbotschaft 2016–2020). Die drei zentralen Handlungsachsen, die sich aus einer Umfeldanalyse und den daraus resultierenden fünf Megatrends (Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Urbanisierung und Individualisierung) für die Vorperiode ergeben hatten, sollten beibehalten werden, wobei für die aktuelle Förderperiode eine Fokusverlagerung auf die Digitalisierung vorgesehen wurde. Eine wesentliche Neuerung der aktuellen Förderperiode lag in der zeitlichen Angleichung der Kulturbotschaft an die Legislaturperiode: Während die erste Kulturbotschaft die Förderperiode von 2012–2015 umfasst hatte, war für die zweite Kulturbotschaft (2016–2020) eine einmalige Erweiterung der Geltungsdauer auf fünf Jahren veranlasst worden, damit ab der dritten Botschaft (2021–2024) die Kulturbotschaften jeweils auf die Legislaturperiode abgestimmt sein würden.
Im Bereich der weiterführenden Massnahmen wollte der Bundesrat insbesondere das Programm «Jugend und Musik» vorantreiben, schulische Austauschaktivitäten zwischen den Sprachregionen ausbauen, mehr zur Baukultur beitragen und sich für eine bessere Gleichstellung im Kulturbereich einsetzen. Aufgrund der Teuerungsprognosen des Bundes wurde der Gesamtfinanzrahmen in der Botschaft im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage herabgesetzt. Neu sah der Bund Finanzmittel in der Höhe von CHF 934.5 Mio. vor, was einem Wachstum von durchschnittlich 2.6 Prozent (einschliesslich Teuerung) und einer realen Mittelaufstockung von CHF 34.7 Mio. entsprach. Die beantragten Finanzmittel machten in der Folge rund 0.3 Prozent der Bundesausgaben aus.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick