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Im November 2022 präsentierte die SGK-NR ihren Entwurf für eine Änderung des KVG bezüglich der dreijährigen Tätigkeitspflicht zur Zulassung von Leistungserbringenden zur Abrechnung mit der OKP.
Erst per 1. Januar 2022 hatte das Parlament die Zulassungsbeschränkungen für ausländische Leistungserbringende verschärft. Seither können bereits in der Schweiz tätige Ärztinnen und Ärzte ohne dreijährige Tätigkeit an einer Schweizer Weiterbildungsstätte, welche zuvor bereits über die OKP abgerechnet hatten, entsprechend den Übergangsbestimmungen zwar weiterhin praktizieren, jedoch nicht in einen anderen Kanton wechseln oder selbständig werden. Entsprechend gefährde die neue Regelung die ambulante medizinische Grundversorgung in der Schweiz, insbesondere in Randregionen, kritisierte die Kommission. Folglich soll eine bis Ende 2027 befristete Ausnahmeregelung die neu geschaffene Zulassungsbeschränkung abschwächen. Demnach sollen Kantone, die in Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie eine Unterversorgung aufweisen, Ausnahmen von dieser Zulassungsbeschränkung vornehmen können. Eine Minderheit Glarner (svp, AG) beantragte, die Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie von der Liste der Fachgebiete zu streichen.
Anlässlich der von August bis Oktober 2022 durchgeführten Vernehmlassung waren 73 Stellungnahmen eingegangen, welche die Ausnahmeregelung mehrheitlich grundsätzlich guthiessen. Diskutiert wurde insbesondere, ob die Fachgebiete, für welche die Ausnahmeregelung gelten soll, abschliessend aufgelistet oder ihre Bestimmung den Kantonen überlassen werden soll, und ob die Kantone die Regelung in eigene Gesetze giessen müssen oder sich direkt auf das KVG beziehen können sollen.

Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung (Pa.Iv. 22.431)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

In der Sommersession 2022 setzte sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative Aeschi (svp, ZG) zur Erhebung der Nationalität der stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten in Schweizer Krankenhäusern auseinander. Andreas Glarner (svp, AG) erklärte für die Minderheit der SGK-NR, dass die Bevölkerung, welche für «diese ganze Geschichte» aufkommen müsse, ein Anrecht darauf habe zu wissen, wer hospitalisiert werde und «allenfalls überdurchschnittliche Leistungen» beanspruche. Die Erhebung der Spitäler basierten auf Selbstdeklarationen. In Zukunft sollen die Angaben jedoch geprüft und systematisch angegangen werden. Weiter stellte Glarner die Frage, was denn gegen das Anliegen spreche und ob man etwa «unangenehme Wahrheiten» fürchte. Für die Kommissionsmehrheit ergriff Jörg Mäder (glp, ZH) das Wort. Er bestätigte zwar unter anderem, dass die Nationalitätsangaben in erster Linie Selbstdeklarationen seien, und wies auf Unterschiede in der Datenerhebung zwischen den Spitälern hin. Dennoch sei die SGK-NR der Auffassung, dass die Erhebungsmethodik angebracht sei. Denn eine strengere Reglementierung gehe mit einem grösseren administrativen Aufwand einher, welche mit dem bestenfalls minimalen Erkenntnisgewinn nicht aufgewogen werden könne. Bestehe zudem wirklich das Interesse, Erkenntnisse bezüglich Hospitalisierung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu erlangen, müssten neben der Nationalität weitere Variablen wie beispielsweise der soziodemografische Status erfasst werden. Mit 136 zu 50 Stimmen sprach sich die grosse Kammer gegen Folgegeben aus.

Erhebung der Nationalität von stationären Patienten in Schweizer Spitälern (Pa.Iv. 20.495)

Im Winter 2021 forderte Jon Pult (sp, GR) in einer Motion, welche von 34 Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus allen Parteien mitunterzeichnet wurde, den Bundesrat dazu auf, eine unabhängige Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter zu schaffen. Zudem dürfe bei der Beurteilung nicht mehr zwischen sogenannter «Raubkunst» – jene die direkt von den Nazis entwendet wurde – und «Fluchtkunst» – Kunst, die verkauft werden musste, um die Flucht zu finanzieren, unterschieden werden. Weiter wollte die Motion geklärt haben, ob dieselben Grundsätze auch auf Kulturgüter in kolonialen Kontexten angewendet werden können.
In der Sondersession vom Mai 2022 beugte sich der Nationalrat über die Motion. Pult erklärte sein Anliegen damit, dass die Schweiz sich mit der Unterzeichnung der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Erklärung von Terezin von 2009 dazu verpflichtet habe, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter ausfindig zu machen, die Nachfahren der ehemaligen Besitzerinnen und Besitzer zu suchen und für «gerechte und faire Lösungen» zu sorgen. Die Geschehnisse rund um die Sammlung von Emile Bührle am Kunsthaus Zürich hätten jedoch gezeigt, dass es hier grosse Lücken gebe und die Schweiz verbesserte Instrumente brauche. Bekämpft wurde die Motion von Andreas Glarner (svp, AG), der festhielt, dass er grundsätzlich hinter dem Anliegen der Motion stehe. Es sei jedoch unsinnig, diese Forderung auf andere Bereiche, wie koloniale Kontexte, auszudehnen. Auch der Bundesrat stimmte der Forderung des Motionärs grundsätzlich zu, erachte es jedoch als verfrüht, bereits heute Rahmenbedingungen für eine zu gründende Kommission festzulegen, wie dies im zweiten Teil der Motion gefordert wurde. Daher beantragte Alain Berset, nur dem ersten Teil der Motion zuzustimmen und die genaue Ausgestaltung der Kommission noch offen zu lassen. In der Folge wurde der erste Teil der Motion, wie vom Bundesrat empfohlen, stillschweigend angenommen. Auch der zweite Teil wurde mit 92 zu 90 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) knapp angenommen. Die Fraktionen der SP, GLP und der Grünen stimmten geschlossen für die Vorlage, bei der SVP stimmte lediglich Andreas Glarner dagegen. Die Fraktionen der Mitte und der FDP.Liberalen zeigten sich unschlüssiger. Damit geht die Vorlage an den Ständerat.

Unabhängige Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter (Mo. 21.4403)

Thomas Aeschi (svp, ZG) wollte mittels parlamentarischer Initiative erreichen, dass in Schweizer Krankenhäusern künftig die Nationalität von stationären Patientinnen und Patienten erfasst werden soll. Der Initiant begründete seinen Vorstoss mit Argumenten der Transparenz und der Verfügbarkeit statistischer Daten. Im Kontext der Covid-19-Pandemie hätten schätzungsweise um die 40 Prozent der Neuangesteckten einen «fremdsprachigen Hintergrund» oder kämen aus «einem entsprechenden Umfeld». Der Bund sei jedoch nicht im Besitz von Angaben zur Nationalität von hospitalisierten Personen mit Covid-19. Die SGK-NR behandelte das Geschäft im Januar und Februar 2022 und entschloss sich mit 15 zu 7 Stimmen gegen Folgegeben. Die Kommissionsmehrheit sah keinen Mehrwert in der parlamentarischen Initiative. In Schweizer Spitälern werde die Nationalität der Patientenschaft bereits erfasst. Zudem erhebe das BAG Daten von mit Covid-19 angesteckten Personen – darunter fielen auch deren Nationalität und ein allfälliger Spitalaufenthalt im Zusammenhang mit der Infizierung. Eine Kommissionsminderheit rund um Andreas Glarner (svp, AG) war indes der Auffassung, dass es nötig sei, dem Thema nachzugehen. Unter anderem sei problematisch, dass bei einer Doppelbürgerschaft nicht konkretisiert werde, welche Nationalität erhoben werde.

Erhebung der Nationalität von stationären Patienten in Schweizer Spitälern (Pa.Iv. 20.495)

Dass die in der Bundesstadt Bern ansässige Reitschule kein unbeschriebenes Blatt ist, ist wohl weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Ebenso bekannt ist, dass sie seit eh und je gerade dem rechtsbürgerlichen Lager ein Dorn im Auge ist. Daher schien es naheliegend, dass gerade SVP-Nationalrat Andreas Glarner (AG) mit einer Motion an den Bundesrat herantrat, mit der die Auszahlung der Kulturabgeltung des Bundes an die Stadt Bern von der «Wiederherstellung der durch die Reitschule gestörten öffentlichen Ordnung» abhängig gemacht werden sollte.
Die jährlichen Beiträge von rund CHF 1 Mio. vom Bund an die Stadt Bern, die sie für die erbrachten besonderen kulturellen Leistungen erhält, sollen laut Glarner so lange ausgesetzt werden, «[...] bis die öffentliche Ordnung wieder dauerhaft hergestellt ist, die Reitschule keinen Rückzugsort für Rechtsbrecher mehr darstellt, aus ihr keine Aufrufe zur Gewalt mehr ergehen, die Reitschule, deren Bewohner, Benutzer, Areale und Räumlichkeiten regelmässig und ungehindert kontrolliert werden können und die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit für alle demokratisch legitimierten Gruppierungen wieder ungehindert möglich ist.»
Dem Bundesrat schien dieser Vorstoss aber mehr einem Vergleich von Äpfeln mit Birnen gleichzukommen, weshalb er die Motion mit einer sehr prägnanten Argumentation zur Ablehnung beantragte: Die zwischen der Stadt Bern und dem BAK bestehende Leistungsvereinbarung, welche die Verwendung der Finanzhilfe regelt, berücksichtigt die Reitschule nicht als eine der zu unterstützenden Kulturinstitutionen. Der Bundesrat erachtete es bereits im Grundsatz als verfehlt, dass die Ausrichtung einer Subvention an sachfremde Voraussetzungen geknüpft werde.
Auch im Nationalrat wurde die Motion mit wenig Wohlwollen aufgenommen: Sie wurde mit 118 zu 63 Stimmen verworfen, wobei sämtliche befürwortenden Stimmen der SVP-Fraktion zuzuschreiben waren.

Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und der ungehinderten Versammlungsfreiheit