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Das der Landesbibliothek angegliederte Schweizerische Literaturarchiv (SLA), welches auf eine Initiative des im Vorjahr verstorbenen Schriftstellers und Dramatikers Dürrenmatt zurückgeht, wurde im Januar offiziell eröffnet. Durch die im Berichtsjahr unter anderem erfolgte Aufnahme der Nachlässe des Tessiners Giovanni Orelli und des Rätoromanen Andri Peer konnte das SLA seinem Anspruch gerecht werden, alle vier Landessprachen zu repräsentieren. Ende Jahr verfügte das SLA über 50 grössere Nachlässe sowie 140 einzelne handschriftliche Bestände.

Schweizerisches Literaturarchiv offiziell eröffnet

Vermehrt will sich der Bund auch bei der Erschliessung der vielen eingelagerten mobilen Kulturgüter der Schweiz mittels einer Bilddatenbank engagieren. Im Rahmen der bundesrätlichen Botschaft über die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in den Jahren 1992 bis 1995 stimmte das Parlament der Schaffung einer Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter (DSK) zu, für welche die Schweizerische Akademie der Geisteswissenschaften seit 1986 Vorarbeiten geleistet hatte. Die Institutionalisierung des Pilotprojekts, wird es erlauben, die Museen dadurch miteinander zu vernetzen, dass alle Sammlungen nach den gleichen Regeln inventarisiert werden.

Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter

Im Berichtsjahr wurde auf Bundesebene zweimal das Referendum ergriffen (Strassenverkehrsgesetz und Entkriminalisierung der Militärdienstverweigerung). In der Volksabstimmung setzte sich beim Strassenverkehrsgesetz der Parlamentsbeschluss durch; über die Militärvorlage wird 1991 abgestimmt werden. Die beiden 1989 eingereichten Referenden waren erfolgreich: sowohl die Reorganisation der Bundesrechtspflege als auch der Rebbaubeschluss fanden in der Volksabstimmung keine Mehrheit.

Referenda

In die Vernehmlassung gingen Entwürfe zu einem neuen Filmgesetz und, als Alternative, zu einer revidierten Vollziehungsverordnung auf der Basis des geltenden Gesetzes. Die Einsicht, dass das aus dem Jahr 1962 stammende Filmgesetz einer Modernisierung bedarf, setzte sich bereits Ende der siebziger Jahre durch, als deutlich wurde, dass das Fernsehen das Kino in der Publikumsgunst zunehmend ablöst. Fernsehen und neue Medien trugen nicht nur zum 'Kinosterben' bei, auch formal verwischten sich die Grenzen immer mehr. In jüngerer Zeit zeigte sich zudem, dass gewisse Einschränkungen — so etwa die Kontingentierung bei der Einfuhr ausländischer Filme — mit den weltweiten Freihandelsbemühungen und den europäischen Liberalisierungs- und Integrationsbestrebungen nicht mehr vereinbar sind.

Das revidierte Gesetz möchte den Verleih und die Vorführung von Filmen erleichtern. Die auf den Zweiten Weltkrieg zurückgehende Kontingentierung soll abgeschafft und die Angebotsvielfalt durch eine Marktordnung mit Mindestanteilen an Erstaufführungen sichergestellt werden. Zugleich möchte der Bund schweizerische Spielfilme nicht nur wie bisher aufgrund ihres kulturellen Wertes, sondern auch entsprechend ihrem Publikumserfolg finanziell unterstützen können, um so neue Produktionsanreize zu schaffen. Ausserdem soll die Eidg. Filmkommission neu organisiert werden. Eine revidierte Verordnung, die ebenfalls zur Aufhebung der Kontingentierung führen würde, hätte gegenüber einem neuen Gesetz zwar den Vorteil, dass sie detaillierter ausgestaltet und in relativ kurzer Zeit in Kraft gesetzt werden könnte, sie würde aber nach Meinung des EDI eine erfolgsabhängige Finanzhilfe nicht ermöglichen, und die Verleihförderung bliebe den Verleihorganisationen vorbehalten.

Revision des Filmgesetztes

In Luzern führten die Auseinandersetzungen um das künftige Kultur- und Kongresszentrum erneut zu heftigen Diskussionen. Die Jury des im Vorjahr beschlossenen Architekturwettbewerbs bekundete zwar ihre Präferenz für das Projekt von Jean Nouvel und Emmanuel Cattani, empfahl aber nicht nur dieses, sondern auch die zwei nächstplazierten Projekte zur Weiterbearbeitung. Die Juroren waren möglicherweise der Meinung, ein klares Votieren für den eigenwilligen Vorschlag der beiden Pariser Star-Architekten – ein Gebäude, das wie ein Ozeandampfer in den See hinausragen würde – könnte das ganze Projekt politisch gefährden. Dass sie mit ihren Bedenken nicht falsch lagen, zeigte sich im Herbst, als der Stadtrat (Exekutive) laut über eine Redimensionierung des Projekts nachzudenken begann. Anfangs Dezember fiel dann der Entscheid, welcher vor allem in Architekturkreisen Enttäuschung und Empörung hervorrief. Nach Interventionen der privaten Stiftung Konzerthaus und entgegen dem Antrag der Projektführungsgruppe wurde der Entwurf Nouvel-Cattani aus den Traktanden gekippt und beschlossen, dass nur das drittplazierte und bedeutend konventionellere Projekt des Lausanner Architekten Rodolphe Luscher weiterverfolgt wird.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

Der unerwartete Tod Dürrenmatts bewog das Bundesamt für Kultur (BAK), die für den 20. Dezember vorgesehene Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs (SLA) auf anfangs 1991 zu verschieben. 1989 hatte Dürrenmatt seinen Nachlass der Eidgenossenschaft vermacht mit der Auflage, einen Ort der wissenschaftlichen Archivierung und Aufbereitung von literarischen Nachlässen einzurichten. Wäre dieses Ansinnen nicht von einer Persönlichkeit der Bedeutung Dürrenmatts ausgegangen, hätte der Bundesrat wohl kaum so rasch eine realisierbare und zweckmässige Lösung gefunden. Ansonsten hielt er nämlich grundsätzlich an seiner seit 1986 vertretenen Linie fest, in Ermangelung einer klaren Verfassungskompetenz keine weiteren kulturelle Aufgaben zu übernehmen.

Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs

Am 14. Dezember verstarb überraschend Friedrich Dürrenmatt in seinem 70. Altersjahr. Sein Tod enthob ihn der Mühe einer Auseinandersetzung mit den für 1991 geplanten Feiern zum 700 jährigen Bestehen der Eidgenossenschaft. Er, der einst die Prognose gemacht hatte, die Welt werde entweder untergehen oder verschweizern, wobei ihm keine der beiden Vorstellungen sehr angenehm erscheine, und der sich geäussert haben soll, das Sinnvollste wäre, die Schweiz 1991 abzuschaffen, um sie 1992 neu zu gründen, hatte zwar — in Gegensatz etwa zu Max Frisch— den Boykott von Kulturschaffenden für die Jubiläumsfeierlichkeiten nicht unterzeichnet. Anlässlich seines letzten öffentlichen Auftritts, seiner foudroyanten Rede zu Ehren Vaclav Havels, hatte er aber mit der Parabel der "Schweiz als Gefängnis" in einer Art geistigem Vermächtnis klargestellt, dass für ihn in diesem Staat kein Anlass zu Jubel und unreflektiertem Selbstwertgefühl besteht.

Auf den Kulturboykott, mit welchem rund 400 Kulturschaffende gegen die mangelnde Bereitschaft der Behörden protestieten, die Staatsschutzaffäre mit Taten anstatt nur mit Worten zu bewältigen, wird an anderer Stelle ausführlicher eingegangen.

Am 14. Dezember verstarb überraschend Friedrich Dürrenmatt

Eine Motion Portmann (cvp, GR), mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, dem Parlament gestützt auf das Unesco-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt eine Botschaft mit dem Antrag zu unterbreiten, der Stiftung für die als Weltkulturgut eingestufte Klosteranlage St. Johann in Müstair (GR) einen Sonderbeitrag von 7 Mio Fr. zu gewähren, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. Ständerat Cottier (cvp, FR) reichte ein Postulat ein, welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund zum Schutz der Kulturgüter vor einer Gefährdung durch die rasche Zunahme des Schadstoffgehalts in der Atmosphäre beitragen kann.

Klosteranlage St. Johann in Müstair (GR)

Les Chambres ont approuvé un crédit d'engagement global de 30 millions de francs pour la participation de la Suisse à deux manifestations internationales.

La première, pour laquelle 28 millions de francs sont prévus, est l'exposition universelle de Séville (E), qui aura lieu en 1992. Plusieurs raisons plaidèrent en faveur d'une présence de la Suisse, bien que les coûts, les finalités et l'utilité de telles foires soient, selon plusieurs critiques, discutables. Ayant pris part à tous les rassemblements similaires des dernières années s'étant déroulés outre-mer, la Confédération ne peut décemment s'abstenir lors-qu'un tel événement se produit en Europe. Dans le contexte de leurs relations avec la Communauté européenne, une absence des pays non communautaires pourrait être mal perçue. Une retenue helvétique pourrait également être interprétée comme un refus de contribuer à la réduction du fossé entre le Nord et le Sud du continent, ce reproche lui ayant été déjà adressé.

Le second crédit d'engagement, de 2 millions de francs, est destiné au pavillon suisse de l'exposition thématique "Christophe Colomb, le navire et la mer" de Gênes (I), qui aura aussi lieu en 1992.

L'ensemble de ce projet fut confronté, lors des débats au sein de la grande chambre, à une proposition de renvoi du conseiller national Ruf (ds, BE), qui souhaita, sans succès, qu'il soit remanié afin de tenir mieux compte des impératifs écologiques. Seule la fraction écologiste soutint cette demande.

Un crédit d'engagement global de 30 millions de francs pour la participation de la Suisse à deux manifestations internationales

Nach Ansicht des Bundesrates rechtfertigten diese Ausgangslage, der unbestrittene Stellenwert der Kulturförderung auch als Bundesaufgabe sowie entsprechende parlamentarische Vorstösse einen relativ raschen Anlauf für einen neuen Kulturförderungsartikel. Ende Jahr schickte die Regierung einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Dem Text liegt ein weitgefasster Kulturbegriff zugrunde. Darunter soll nicht mehr nur etwas Elitäres verstanden werden, schrieb das EDI in seinen Erläuterungen; Kultur umfasse neben den klassischen Domänen der bildenden Kunst, der Literatur, der Musik, des Theaters und des Films zum Beispiel auch das Laien- und Volkstheater sowie Teilbereiche der Förderung der Minderheiten, der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Der vorgesehene neue Artikel 27septies BV ist umfassender und dynamischer formuliert als der alte Gegenvorschlag. Trotzdem geht er substantiell nicht wesentlich darüber hinaus. Nach wie vor ist die Förderungskompetenz nur durch eine Kann-Formel festgehalten. Aus Rücksicht auf die föderalistischen Gegebenheiten wird grösstes Gewicht auf das Prinzip der Subsidiarität gelegt, welches Kantonen, Gemeinden und Privaten ihre Entfaltungsbereiche belässt. Der Entwurf setzt aber konsequent dort ein, wo das kulturpolitische Engagement des Bundes unabdingbar werden kann — in der Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland, bei der Wahrnehmung kultureller Aufgaben von gesamtschweizerischer Tragweite sowie in der besonderen Förderung kulturell wenig begünstigter Landesteile.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

In Bern wurde anfangs Dezember 1990 die Gemeindeinitiative der SD (ehemals NA) "Sport statt Autonomes Jugendzentrum (AJZ) auf der Schützenmatte", welche den Abbruch des alternativen Kulturraums Reithalle anstrebte, zur Abstimmung gelangte. Im August hatte der Gemeinderat (Exekutive) mit einem Kompromissvorschlag, der die grosse Halle des Reitschulkomplexes erhalten, den Abbruch der Nebengebäude aber offen lassen wollte, versucht, einen Weg zwischen den Fronten aufzuzeigen. Als sich dann der Stadtrat ganz unerwartet nicht dazu durchringen konnte, diesen Gegenvorschlag zu unterstützen, herrschte Konsternation bei der Mehrheit der Politiker, da nun, in Ermangelung einer Alternative, die extremen Meinungen wieder voll aufeinanderprallten.

Der Abstimmungskampf wurde mit einer gewissen Gehässigkeit geführt. Parteipolitisch ergab sich ein mit Zürich vergleichbares Bild. Die Ja-Parole zur SD-Initiative gaben FDP (ohne Jungfreisinnige), SVP, SD, AP und EDU aus, die Nein-Parole die SP, die Grünen, das Junge Bern, LdU und EVP; die CVP gab die Stimme frei. Dass die Vorlage polarisierte, ging schon aus der Stimmbeteiligung hervor, die mit 40,4% weit höher lag als bei allen früheren Abstimmungen der letzten Jahrzehnte, bei denen es nicht gleichzeitig um eidgenössische Vorlagen ging. Mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 57,6% lehnten die Stimmberechtigten die SD-Initiative überraschend deutlich ab, wodurch der Stadt Bern dieses denkmalschützerisch wertvolle Gebäude erhalten bleibt. Die künftige Nutzung des Areals muss nun zwischen der Stadt als Eigentümerin der Reitschule und dem Trägerverein ausgehandelt werden.

Ohne Polemik hatte der Stadtrat hingegen im Oktober einem Sanierungskredit von 360'000 Fr. für das Kulturzentrum Dampfzentrale zugestimmt.

Abstimmungskampf Kulturraum Reitschule Bern

En réponse à l'insatisfaction née de l'adoption de cette révision, plus de vingt organisations pacifistes et d'objecteurs de conscience ont lancé un référendum à son encontre, soutenus en cela par les socialistes, les écologistes, l'Alliance verte, Amnesty international et le cartel des associations de jeunesse notamment. Pour eux, le projet Barras n'est qu'un leurre, empêchant l'introduction d'un véritable service civil. Par ailleurs, le comité «contre un service civil déguisé», issu de l'organisation conservatrice «Ligue vaudoise», a également lancé un référendum contre cette modification législative, car elle serait inconstitutionnelle, inapplicable et irait à l'encontre de la volonté populaire.

Modification du code pénal militaire. Décriminalisation de l'objection de conscience et introduction du service sans arme («Projet Barras») (MCF 87.043)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Die Pro Helvetia hatte im Berichtsjahr für ihre Arbeit 22 Mio Fr. zur Verfügung. Für die Vierjahresperiode 1992 bis 1995 möchte sie ihre Bundessubventionen verdoppeln und mit gesamthaft 168 Mio Fr. Projekte im In- und Ausland unterstützen können. Eine entsprechende Eingabe an den Bundesrat wurde vom Stiftungsrat gutgeheissen. Grössere finanzielle Abgeltung für die kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland forderten auch einzelne Parlamentarier. Der scheidende Pro Helvetia-Präsident Widmer (Idu, ZH) regte in einem überwiesenen Postulat an, der Bund möge die Bedeutung des Swiss Institute in New York, welches in den nunmehr vier Jahren seines Bestehens ausschliesslich auf die Spenden Privater und der Wirtschaft angewiesen war, durch die Entrichtung regelmässiger Beiträge anerkennen. Eine grosszügigere materielle Abgeltung der Aktivitäten des Europäischen Kulturzentrums in Genf verlangte eine als Postulat überwiesene Motion Pini (fdp, TI).

kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland

La campagne sur ce référendum fut terne, tant l'importance des deux initiatives anti-nucléaires sur lesquelles les citoyens devaient se prononcer le même jour éclipsa l'objet du vote. Le débat se déroula en bonne partie autour du problème européen, dont l'analyse Vox de cette votation souligne d'ailleurs l'importance, en termes d'harmonisation des normes, dans les motivations de vote des acceptants. Cela est à mettre en relation avec le oui massif des Romands; cette région linguistique, généralement opposée à toute restriction de la circulation routière, est également celle dont la sensibilité européenne est la plus aiguë. Le non des opposants, s'il était motivé par la crainte d'accidents et d'atteintes à l'environnement, ne s'est, par contre, pas cristallisé autour du problème de l'intégration européenne.

Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (BRG 86.043)

Um Kulturraum ging es auch in der zwar finanziell bescheidensten, aber politisch umstrittensten Vorlage, über welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich am 23. September abstimmten. Im Juni hatte der Gemeinderat (Legislative) nach zäher Debatte dem alternativen Kanzlei-Zentrum in Aussersihl – Ort geistiger Entfaltung für die einen, Refugium agitatorischer politischer Randgruppen für die anderen – einen jährlich wiederkehrenden Betriebskredit von 980'000 Fr. zugesichert und damit das seit 1984 geführte Provisorium zu einer definitiven Einrichtung machen wollen. Der anschliessende Abstimmungskampf wurde von den Gegnern mit aller Härte geführt. Während SD (ehemals NA) und SVP einhellig gegen die Vorlage wetterten und die Linken und Grünen sie ebenso geschlossen unterstützten, zeigten sich die Vertreter von FDP, LdU, CVP und EVP gespalten. Bei der Fassung der Abstimmungsparolen schlugen sich dann aber FDP (ohne die Jungfreisinnigen) und CVP auf die Seite der Gegner, LdU und EVP auf diejenige der Befürworter.

Mit einem knappen Mehr von 50,8% sprachen sich die Stimmbürger gegen den Betriebskredit aus. Da aber das ehemalige Kanzlei-Schulhaus nicht nur den Aktivitäten der aufmüpfigen 'Kanzlisten', sondern ebensosehr den Bedürfnissen der Aussersihler Bevölkerung dient, überwies der Gemeinderat ein Postulat, welches die Exekutive ersucht, mit einer neuen Trägerschaft eine Übergangslösung zu suchen und in einem späteren Zeitpunkt dem Volk eine neue Vorlage für die Schaffung von Rechtsgrundlagen für diesen Kulturraum zu unterbreiten.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Obwohl ein Archiv für Tondokumente einen wichtigen Beitrag zu einer nationalen Kulturpolitik leisten könnte, gelingt es der Landesphonothek in Lugano aus finanziellen und räumlichen Gründen kaum, ihren Hauptaufgaben nachzukommen. Als geographisches Gegengewicht zur Landesbibliothek in Bern und zur Cinémathèque in Lausanne nahm die Landesphonothek 1987 Sitz in Lugano. Von Anfang an kämpfte die Stiftung, die vom Bund, vom Kanton Tessin sowie von der Stadt Lugano finanziell getragen wird, mit materiellen Schwierigkeiten. Mit der für 1991 erfolgten Aufstockung der Beiträge von 450'000 auf 900'000 Fr. können nun wenigstens die wichtigsten Bedürfnisse dieser Institution befriedigt werden. Unterstützung erhielten die Anliegen der Stiftung auch durch eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion, die den Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen; der Ständerat überwies diesen Vorstoss allerdings nur in der unverbindlicheren Form eines Postulates.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Wie eine vom Bundesamt für Statistik 1988 durchgeführte repräsentative Befragung von über 50'000 Personen ergab, wird im Tessin und in der Romandie das lokale Kulturangebot mehrheitlich als mangelhaft erachtet. Bei den Romands überwog das negative Urteil mit 57%, bei den Tessinern gar mit 78%. Nur in der Deutschschweiz hielt eine knappe Mehrheit das Kulturangebot für genügend. In den städtischen Gemeinden mit ihrem grösseren Kulturangebot zeigten sich gesamtschweizerisch 55% der Befragten zufrieden, in den ländlichen Gegenden dagegen nur 30%.

Lokales Kulturangebot mehrheitlich als mangelhaft erachtet

Die Einschätzung eines mangelhaften Kulturangebotes wurde teilweise durch eine Untersuchung der eidg. Finanzverwaltung bestätigt, welche im Rahmen der Finanzstatistik die Kulturausgaben der Gemeinden auf Basis der Zahlen von 1988 genauer unter die Lupe nahm. Genf stand mit 837 Fr. Kulturausgaben pro Einwohner mit Abstand an der Spitze, gefolgt von Basel (667 Fr.), Sion (472 Fr.), Solothurn (400 Fr.), Lugano (370 Fr.) und Zürich (324 Fr.). Im Mittelfeld wurden Städte wie Zug (239 Fr.), St. Gallen (206 Fr.), Lausanne (203 Fr.), Olten (193 Fr.), Bern (191 Fr.) und Biel (184 Fr.) ausgemacht. Deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 117 Fr. lagen die Städte Fribourg (45 Fr.) und Chur (37 Fr.). Die Erhebung wies auch eine Tendenz nach, welche viele grössere Städte seit langem beklagen: Je grösser die kulturelle Zentrumsfunktion eines Ortes, desto geringer sind die Kulturausgaben in den Agglomerationsgemeinden, weil diese vom kulturellen Angebot der Kernstadt profitieren. Einzelne Grosstädte, wie etwa Genf oder Zürich, gelangen denn so auch an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit und sehen sich gezwungen, trotz Protesten der Kulturschaffenden und des Publikums ihre Kulturausgaben einzufrieren oder zu reduzieren.

Kulturausgaben der Gemeinden

Die Kinder- und Jugendliteratur soll ab 1991 besser gefördert werden. In Erfüllung eines 1988 überwiesenen Postulats Hafner (sp, SH) überprüfte das BAK seine Unterstützungspraxis und arbeitete neue Richtlinien des EDI aus. Dies gab der Bundesrat bei der Behandlung einer als Postulat überwiesenen Motion Danuser (sp, TG) bekannt, welche eine Erhöhung der entsprechenden Subventionen verlangt hatte.

Kinder- und Jugendliteratur

Dass sich hinter dieser lauen Glaubenshaltung dennoch starke religiöse Sensibilitäten verbergen können, bewiesen die Stimmberechtigten des Kantons Bern. Gegen ein sehr offen formuliertes Gesetz über die Voraussetzungen und Wirkungen der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften, welches ermöglicht hätte, auch nichtchristliche Glaubensgemeinschaften unter gewissen Bedingungen anzuerkennen, hatte die EDU erfolgreich das Referendum ergriffen. Im Abstimmungskampf wurde sie nur von den SD (ehemals NA) aktiv unterstützt. Aber hinter den Kulissen entfachte sich ein wahrer Glaubenskrieg, der nicht frei war von rassistischen Untertönen. Er richtete sich in erster Linie gegen die Möglichkeit, dass auch der Islam anerkannt werden könnte, obgleich von dieser Seite bisher kein Interesse signalisiert worden war. Und die Flüsterpropaganda hatte Erfolg: entgegen den Abstimmungsparolen aller grossen Parteien – mit Ausnahme der SVP, welche trotz innerer Differenzen die Nein-Parole ausgab – lehnte das Berner Stimmvolk das neue Gesetz bei einer Stimmbeteiligung von lediglich 15,1% mit rund 55% Nein-Stimmen ab.

Bern. nichtchristliche Glaubensgemeinschaften lehnte das neue Gesetz ab

Lancé en 1989 par l'AST, les écologistes, une partie de la gauche et l'IG Velo, le référendum sur la révision de la loi sur la circulation routière (LCR) a abouti en début d'année avec 81'452 signatures valables. Seul un point de la loi était contesté: celui comportant l'autorisation, pour les camions de 2.50 mètres de large, de circuler sur tout le réseau routier helvétique, y compris sur les routes (communales et cantonales) où, jusque là, seule une largeur maximale de 2.30 mètres était admise. Le reste de la révision proposait diverses innovations, visant notamment à renforcer la sécurité routière et la protection de l'environnement, qui, elles, firent l'unanimité.

Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (BRG 86.043)

Der Bundesrat beschloss, 1990 und 1991 die Vorbereitungsarbeiten zu einer Datenbank der schweizerischen Kulturgüter mit insgesamt 400'000 Fr. zu unterstützen. Es geht dabei um eine Projektstudie der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften und des Verbandes der Museen der Schweiz. Diese Institutionen beabsichtigen, dem Bund auf das Jahr 1992 hin die Schaffung dieser Datenbank zu beantragen. Die aus einem Projekt des NFP 16 hervorgegangene Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) wird neben der Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, acht Städten sowie zahlreichen Privaten nun auch von allen Kantonen unterstützt; als letzter Kanton beschloss die Waadt, jährliche Beiträge an die Nike zu entrichten.

Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter

Organisation der Bundesrechtspflege. Abstimmung vom 1. April 1990
Beteiligung: 40,7% Nein: 863 524 (52,7%) Ja: 775 870 (47,3%)
Parolen:
Nein: SP (1*), GPS, LdU, SD (2), POCH, PdA, GBS; SGB, CNG; Konsumentenbund, Mieterverband.
Ja: FDP, CVP (6), SVP (5), LP (1*), AP; Redressement National.
Stimmfreigabe: EVP (3 Nein, 2 Ja*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Am 1. April lehnte der Souverän die Revision mit einer Mehrheit von 52,7% ab. Die stärkste Ablehnung ergab sich in den Kantonen Jura (65%), Genf, Neuenburg und Schwyz; die grössten Ja-Anteile wiesen Appenzell-Innerrhoden (55%), Nidwalden und Waadt auf. Eine nach dem Urnengang durchgeführte Befragung zeigte, dass die Anhänger der bürgerlichen Parteien die Parteiparolen nur schlecht befolgt hatten: einzig die Sympathisanten der SVP waren mehrheitlich hinter der Revision gestanden (60%), beim Freisinn hielten sich Gegner und Befürworter die Waage, während bei der CVP die Ablehnung mit 57% dominierte.

Brg. Revision der Bundesrechtspflege

Le résultat de la votation sur l'arrêté viticole constitue un nouveau coup de semonce pour la politique agricole de la Confédération. En effet, le refus, par plus de 53 pourcents des votants, de ce texte dépasse le cadre de la viticulture, et se situe en droite ligne du rejet de l'arrêté sucrier en 1986 et du bon score réalisé par l'initiative "en faveur des petits paysans" en 1989. Ainsi, la remise en question des protections dont bénéficie la paysannerie suisse se poursuit, et est aussi vigoureuse à l'intérieur des frontières helvétiques que sur le plan international. Cependant, alors que la Suisse alémanique, à l'exception de cinq cantons, s'est massivement opposée à cet arrêté, tous les cantons romands ainsi que le Tessin se sont, malgré tout, prononcés en sa faveur. La barrière linguistique n'est ici qu'apparente; les cantons ont voté selon leurs intérêts et les régions viticoles ont été naturellement les plus promptes à accepter ce texte.

Coup de semonce pour la politique agricole suisse