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Das BAK legte den Bericht «Memopolitik. Eine Politik des Bundes zu den Gedächtnissen der Schweiz» vor. Dieser gibt einen Überblick über die zu bewältigenden Herausforderungen bei der Erhaltung und Vermittlung des Gedächtnisses der Schweiz und über dessen Veränderungen im digitalen Zeitalter. Anfang Dezember wurden die Ergebnisse der Anhörung präsentiert. Sie zeigten alle einen dringlichen Handlungsbedarf auf, wobei sich die angefragten Fachkreise generell ein koordiniertes Vorgehen auf Bundesebene wünschen. Dabei soll der Bund die Koordination über seine eigenen Institutionen hinaus unterstützen und sich auch an den internationalen Bestrebungen zur Digitalisierung von Kulturgütern beteiligen.

Gedächtnisses der Schweiz

Der Nationalrat befasste sich als erster mit dem vom Bundesrat 2007 vorgelegten Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz (KFG). Wegen der Parallelität der Geschäfte beschloss die vorberatende Kommission, das ebenfalls zur Totalrevision stehende Pro-Helvetia-Gesetz (PHG) ins KFG zu integrieren, wobei die Sprecherin im Nationalrat deutlich machte, dass dieses Vorgehen nur im Sinn einer Einheit der Materie zu sehen sei und keinesfalls eine Schmälerung der Autonomie der Pro Helvetia bezwecke.
Für das KFG stellte die SVP einen Nichteintretensantrag, für das PHG einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Gesetz auf der Basis des bisherigen Gesetzes zu gestalten; zudem seien die Verwaltungskosten der Pro Helvetia massiv zu reduzieren, die Auslandsvertretungen nicht weiter auszubauen und die Rekursmöglichkeiten der Gesuchsteller auf das Notwendigste zu beschränken. Für ihre Ablehnung machte sie geltend, mit dem KFG werde die Grundlage für eine „Staatskultur“ gelegt, die sich einseitig an gewissen politischen und gesellschaftlichen Modellen orientiere, konkret an den Idealen der 68er-Generation mit ihren Vorstellungen von Multikulturalität, Gleichstellung und nachhaltiger Entwicklung. Kunst sei dort zu fördern, wo sie entstehe, nämlich in den Kantonen und Gemeinden, weshalb der allgemeine Verfassungsauftrag genüge und es kein eigenständiges Gesetz brauche. Beim PHG bemängelte sie vor allem, dass die „Volkskultur“ nicht mehr im Entwurf figuriere, weshalb es besser wäre, beim heutigen Gesetz zu bleiben, welches diese explizit erwähne. Die Kommissionssprecher machten allerdings darauf aufmerksam, dass dies keinesfalls zutreffe; im Gegenteil, in der Kommission seien fast alle Anträge der SVP auf Einbezug der Volkskultur genehmigt worden.
Die Verfechter der neuen Kulturgesetzgebung – ausser der SVP die Vertreter aller Parteien – vertraten die Auffassung, Kultur sei ein wichtiges Element der Identitätsbildung in einem föderalistisch organisierten Land mit unterschiedlichen Landessprachen. Gerade zur Überwindung der Sprachgrenzen sei eine Förderung durch den Bund zentral. Kultur nehme wie ein Seismograph die unterschwelligen Bewegungen innerhalb der Gesellschaft auf, verbinde Tradition mit Zukunft und zeuge vom Geist einer Epoche. Zudem präge das kulturelle Schaffen ganz wesentlich die Sicht des Auslandes auf die Schweiz und sei ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor und ein wichtiger Standortvorteil. Betont wurde aber auch die Bedeutung der Unabhängigkeit der Pro Helvetia. Im Forschungsbereich begnüge sich der Staat ebenfalls damit, wissenschaftliches Arbeiten zu ermöglichen, ohne auf die Inhalte Einfluss zu nehmen.
Bundesrat Couchepin sparte nicht mit Kritik an der Arbeit der Kommission. Die Vermengung der Kompetenzen von BAK und Pro Helvetia führe zu einem Verlust von Know-how; durch die Verschiebung der Nachwuchsförderung vom BAK zur Pro Helvetia müsse diese neue Strukturen ausbilden, die im BAK seit Jahren bestens funktioniert hätten. Die Übertragung der Organisation von kulturellen Veranstaltungen mit nationaler Ausstrahlung an die Pro Helvetia berge die Gefahr einer Politisierung der Stiftung, da diese damit eine strategische Rolle erhalte, die der Bundesrat eigentlich sich selber vorbehalten wollte. Anstatt dass mit dem vorgesehenen vierjährigen Rahmenkredit Ruhe einkehre, werde es weiterhin zum üblichen Geplänkel in der Budgetberatung kommen, weil einer Gruppe im Parlament der eine oder andere Entscheid der Pro Helvetia nicht passe. Er bezweifelte auch die Tauglichkeit des von Kulturorganisationen geforderten und von der Kommission eingefügten „Kulturrats“, welcher ohne eigene Budgetverantwortung den Bundesrat beraten soll. Mit all diesen von der Kommission beantragte Änderungen werde nur ein ineffizienter Kompetenzenwirrwar provoziert. Zudem würden diese Korrekturen des bundesrätlichen Vorschlags jährliche Mehrkosten von rund 18 Mio Fr. auslösen. Dennoch sprach er sich für Eintreten aus, hatte auch nichts gegen die vorläufige Zusammenführung von KFG und PHG, drückte aber die Hoffnung aus, dass der Ständerat, falls der Rat an den Änderungsvorschlägen der Kommission festhalten sollte, den Entwurf nachbessern werde. Eintreten wurde mit 122 zu 52 Stimmen beschlossen.
In der Detailberatung kam zwar eine gewisse Unzufriedenheit über die Vorlage zum Ausdruck, dennoch wurden nur zwei Minderheitsanträge angenommen, ansonsten folgte der Nationalrat mit geringen, in erster Linie redaktionellen Änderungen seiner Kommission. Bei der Einleitung setzte sich mit 94 zu 82 Stimmen ein von der FDP, der SVP und einem Drittel der CVP unterstützter Antrag Wasserfallen (fdp, BE) durch, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, wonach dieser lediglich die Durchführung der Kulturförderung übernimmt; die Mehrheit der Kommission wollte dem Bundesrat eine aktivere Rolle übertragen und hier neben der Kunst auch die Unterstützung der Kulturschaffenden und der Nachwuchsausbildung explizit erwähnen. Ein Antrag Freysinger (svp, VS), anstatt des Begriffs, dass der Bundesrat den Austausch zwischen den kulturellen und sprachlichen Minderheiten fördert, nur den Austausch über die Sprachgrenzen festzuschreiben, da sonst auch kulturelle Ghettos unterstützt werden müssten, was deren gesellschaftlicher Integration hinderlich wäre, wurde dagegen mit 121 zu 53 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag aus der SVP, welcher die nach der Vernehmlassung fallen gelassenen „Leuchttürme“, d.h. Institutionen, die nicht im Kompetenzbereich des Bundes liegen, aber doch eine grosse Ausstrahlung haben (Opernhäuser, Museen etc.), sowie „anerkannte Kompetenzzentren“ wieder in die Vorlage einzubeziehen, wurde aus Kostengründen – und weil man der SVP in diesem Bereich nicht unbedingt lautere Absichten unterstellte, da dies ja auch eine Unterstützung der von ihr vehement bekämpften „elitären“ Kultur sein könnte – mit 110 zu 63 Stimmen verworfen. Während Anträge der Ratslinken, den sozialen Schutz der Kunstschaffenden insbesondere bei der Altersvorsorge klar festzuschreiben von fast allen bürgerlichen Vertretern abgelehnt wurden (die Ausnahmen stammten aus der CVP), nahm die grosse Kammer mit 101 zu 77 Stimmen einen Antrag Bortoluzzi (svp, ZH) an, wonach der Bund von seinen Unterstützungsbeiträgen einen Anteil an die Vorsorgeeinrichtung der Kunstschaffenden überweist.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im Vorjahr hatte der Nationalrat gegen den Widerstand der SVP-Fraktion zwei Vertragswerke der UNESCO gutgeheissen, nämlich das Übereinkommen zur Wahrung des immateriellen Kulturerbes und die Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der Ständerat folgte ihm und beide Abkommen konnten im Berichtsjahr definitiv verabschiedet werden, im Nationalrat mit 150 zu 40 resp. mit 134 zu 53 Stimmen, in der kleinen Kammer einstimmig. Beide Abkommen wurden von der Schweiz ratifiziert und traten auf den 16. Oktober in Kraft.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Anders als im Vorjahr stimmten beiden Kammern im Nachtrag II zum Budget 2007 gegen den Antrag des Bundesrates diskussionslos einer Erhöhung um 20 Mio Fr. für die Bereiche Heimatschutz und Denkmalpflege sowie Natur- und Landschaftsschutz zu, um den Verpflichtungen gegenüber den Kantonen nachzukommen. In der Eintretensdebatte regte die SVP erfolglos an, bei den Beiträgen an internationale Organisationen, ans Bundesamt für Bildung und Forschung oder ans BAK entsprechend zu kürzen.

Heimatschutz und Denkmalpflege Natur- und Landschaftsschutz

Für die Vierjahresperiode 2008–2011 hatte die Stiftung Pro Helvetia ein Budget von 143,8 Mio Fr. zur Erfüllung ihres Auftrags im In- und Ausland beantragt, was einer Erhöhung um 6,8 Mio gegenüber dem Rahmenkredit für die Jahre 2004–2007 entsprochen hätte. Abgestimmt auf die Massnahmen des Entlastungsprogramms 2003 beantragte der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von 135 Mio Fr. Im Nationalrat unterstützte die Kommissionsmehrheit das höhere Begehren der Pro Helvetia. Gegen den Willen des links-grünen Lagers und eines Teils der FDP-Fraktion wurde mit 90 zu 80 Stimmen aber ein Minderheitsantrag von Häberli-Koller (cvp, TG) angenommen, dem Bundesrat zu folgen. Weitere Minderheitsanträge, die vor allem aus den Reihen der SVP stammten und wie bereits in früheren Jahren eine massivere Kürzung des Rahmenkredits verlangten, wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 132 zu 41 Stimmen an. Der Ständerat genehmigte diesen diskussionslos und einstimmig.

2008–2011 Zahlungsrahmen von 135 Mio Fr.

Die Mitgliedstaaten der UNESCO hatten 2005 angesichts des immer rascher voranschreitenden Globalisierungsprozesses ein Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Die Konvention anerkennt die Besonderheit kultureller Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen als Träger von Identitäten, Werten und Sinn eines Landes. Sie bestätigt auch das souveräne Recht der Staaten, Kulturpolitiken zu beschliessen und umzusetzen. Schliesslich erklärt sie den Schutz und die Förderung der kulturellen Ausdrucksformen zu einem Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit. Dieses Übereinkommen unterbreitete der Bundesrat zusammen mit der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 im Berichtsjahr dem Parlament. Dieses zweite Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, Massnahmen zum Schutz von traditionellen kulturellen Ausdrucksformen in ihrem Land zu ergreifen. Der Nationalrat stimmte beiden Abkommen praktisch diskussionslos zu. Einzig eine Mehrheit der SVP-Fraktion opponierte, da sie darin eine neue „völkerrechtliche Fessel“ sah, die zu einer Einschränkung der nationalen Souveränität führe.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Bundesrat Pascal Couchepin traf anlässlich des Filmfestivals in Locarno den Kulturminister von Italien. Die beiden Politiker setzten mit dem Austausch einer Note eine Vereinbarung über den Zugang zu staatlichen Kulturinstitutionen beider Länder in Kraft, welche den Schweizern in Italien analog den Besuchern aus EU-Staaten vergünstigte Eintritte in öffentliche Museen garantiert.

Italien öffentliche Museen

Vor allem bei der SP stiess dieser Entwurf für ein neues Kulturförderungsgesetz auf breiten Widerstand. Die SP sah im Verzicht des Bundes auf die direkte Werkförderung einen eigentlichen Kulturförderungsabbau und war enttäuscht darüber, dass die bundesrätliche Vorlage keine Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden vorsieht. Die SP hatte bereits im Februar in einem Positionspapier eine bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Kulturschaffenden gefordert. Diese seien in den meisten Fällen Selbständigerwerbende mit geringem Einkommen und damit v.a. im Alter schlecht geschützt.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Nach einer längeren Vorlaufphase verabschiedete der Bundesrat im Frühsommer die Entwürfe zu einem neuen Kulturförderungsgesetz und zu einem revidierten Pro-Helvetia-Gesetz zuhanden des Parlaments. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und der Schweizer Kulturstiftung angestrebt. Wegleitend dafür ist Art. 69 der Bundesverfassung, wonach die Kantone die Kulturhoheit innehaben. Während das Bundesamt für Kultur (BAK) auf politischer Ebene für die Formulierung der Schwerpunkte im Bereich der Kulturförderung zuständig sein soll, wird Pro Helvetia vermehrt auf dem Gebiet der Kulturvermittlung und des Kulturaustausches aktiv werden, im Speziellen auch im Ausland. Demgegenüber sollen die Kantone und die Städte künstlerisches Schaffen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen direkt unterstützen. Auf Werkbeiträge von Pro Helvetia soll hier künftig verzichtet werden. Im Rahmen dieser neuen Organisation soll eine Finanzierungsbotschaft alle vier Jahre das Budget und die strategischen Schwerpunkte der Kulturförderung des BAK, der Pro Helvetia sowie des zu gründenden Schweizerischen Nationalmuseums festlegen. Definitiv verzichtet wurde im Entwurf des Bundesrates auf die Unterstützung bedeutender kantonaler oder städtischer Kultureinrichtungen (so genannte Leuchttürme) und auf Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im neuen Kulturkonzept des Bundes werden die Förderungsaktivitäten zwischen Bundesamt für Kultur (BAK) und Pro Helvetia (PH) umverteilt. So wird sich künftig die PH auf den Kulturaustausch in der Schweiz und im Ausland und auf die Vermittlung von Kunst konzentrieren. Das BAK wird für die Ausrichtung von Preisen und Auszeichnungen sowie für die Nachwuchsförderung zuständig sein. Zur Neugestaltung der PH gehört die Beschränkung der Aufgaben des Stiftungsrats auf strategische Entscheide sowie die Reduktion der Anzahl seiner Mitglieder von heute 25 auf 7 bis höchstens 9. Damit trug der Bundesrat den Empfehlungen der parlamentarischen Verwaltungskontrolle Rechnung. Der Entwurf zum revidierten PH-Gesetz respektiert im Übrigen die bisherige Autonomie der Stiftung. Die PH zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit dem Gesetzesentwurf und der Aufgabenteilung zwischen ihr und dem BAK.

Neue Rolle für Pro Helvetia
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Ende Jahr eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Die von der UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2003 verabschiedete Konvention bezweckt die Erhaltung, Förderung und Erforschung von traditionellen kulturellen Ausdruckformen wie Musik, Theater, Legenden, Tanz oder Handwerk und verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen sowie die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern. Mit der Konvention werden die bestehenden internationalen Übereinkommen im Kulturbereich durch neue Bestimmungen zum immateriellen Kulturerbe bereichert und ergänzt.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Trotz Bedenken stimmten beide Parlamentskammern beim Voranschlag 2007 einer weiteren Kürzung der Subventionen für den Denkmalschutz zu. Dieses Jahr begründete der Bundesrat diese Massnahme mit den für die Filmförderung sowie für das Verkehrshaus der Schweiz gesprochenen Geldern, die im Bundesamt für Kultur (BAK) eingespart werden müssten. Statt mit seinem ursprünglich 33 Mio Fr. betragenden Budget muss der Denkmalschutz nun mit rund CHF 22 Mio. auskommen; CHF 10 Mio. wurden in die Filmförderung verschoben, CHF 1 Mio. ins Verkehrshaus. Im Nationalrat stellte Frösch (gp, BE) den Antrag, die Gelder für die Denkmalpflege zumindest wieder auf 28 Mio Fr. zu erhöhen: Es handle sich um unersetzliches Kulturgut, das für die Nachkommenschaft erhalten werden müsse. Gegen die Fraktionen von CVP, FDP und SVP hatte der Antrag aber keine Chance und wurde mit 94 zu 72 Stimmen abgelehnt. Im Ständerat wurde ebenfalls moniert, der Bund behalte sich nach wie vor ein Mitspracherecht in der Denkmalpflege vor, ziehe sich aber aus der finanziellen Verantwortung zunehmend zurück; ein Antrag gegen die Kürzung wurde aber nicht gestellt.

Kürzung der Subventionen für den Denkmalschutz beim Voranschlag 2007

Im Oktober unterzeichnete Bundesrat Couchepin in Rom ein Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, welches die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgütern regelt. Es ermöglicht namentlich, illegal aus einem der beiden Länder exportierte Kulturgüter wieder dem Ursprungsland zurück zu geben. Das Abkommen betrifft archäologische Objekte aus der Zeitspanne von 130'000 Jahren vor der Zeitwende bis Mitte des 16. Jahrhunderts. Künftig werden bestimmte Objekte nur noch mit einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Behörden ausgeführt werden können. Dabei geht es insbesondere um die Bekämpfung illegaler Ausgrabungen. Ende Jahr unterschrieb Couchepin ein analoges Abkommen mit Peru.

Abkommen zwischen Schweiz und Italien bzw. Peru zur Rückführung von Kulturgütern

Im Sommer nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum Kulturförderungsgesetz (KFG) und zum Pro-Helvetia-Gesetz zur Kenntnis. Beide Gesetzgebungsvorhaben stiessen in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung. Die Kantone, die Städte, die meisten Parteien und die Schweizer Kulturschaffenden begrüssten die Entwürfe, brachten aber Änderungswünsche an. Einzig die SVP und ein Wirtschaftsverband (Centre Patronal) möchten pauschal auf das KFG verzichten. Die überwiegende Zahl der Stellungnahmen beurteilte den Entwurf in seiner Gesamtheit nicht nur als notwendig, sondern auch inhaltlich als überzeugend. Auf Kritik stiessen hingegen die als zu zahlreich und zu kompliziert bezeichneten Steuerungsinstrumente, der Verzicht auf eine Bestimmung zur Unterstützung herausragender kantonaler und städtischer Kultureinrichtungen (so genannte Leuchttürme) und das Fehlen von Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. Beim weiteren Vorgehen entschied der Bundesrat, dass die Steuerungsinstrumente im KFG vereinfacht werden und die wesentlichen kulturpolitischen Entscheide in einem einzigen Schritt erfolgen sollen. Auf eine Unterstützung der «Leuchttürme» soll hingegen verzichtet werden. Zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmenden in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen erwartet der Bundesrat einen Bericht bis Ende 2007.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Die Ziele der Totalrevision des Pro-Helvetia-Gesetzes fanden in der Vernehmlassung rundherum Zustimmung. Die angestrebte Modernisierung und Straffung der nicht mehr zeitgemässen Organisationsstrukturen wurde als notwendig und nützlich erachtet. Der Bundesrat will die Autonomie der Pro Helvetia gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf weiter stärken, und dazu etwa die Wahl des Direktors und der Fachkommissionen durch den Stiftungsrat und nicht durch den Bund vorsehen.

Neue Rolle für Pro Helvetia
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Der Kulturgüterstreit zwischen St. Gallen und Zürich konnte definitiv beigelegt werden. Unter Vermittlung des Bundes wurde eine einvernehmliche Lösung für den auf das Jahr 1712 zurückgehenden Streit gefunden. In der Ende März unterzeichnete Vereinbarung anerkennt St. Gallen das Eigentum Zürichs an den Kulturgütern, die seit dem 2. Villmerger Krieg im zürcherischen Besitz sind und heute in zürcherischen Institutionen und im Schweizerischen Landesmuseums in Zürich ausgestellt sind. Zürich akzeptiert seinerseits die Identitätsrelevanz dieser Kulturgüter für den Kanton St. Gallen und überlässt ihm deshalb im Rahmen einer unentgeltlichen Leihe 35 wertvolle Handschriften, die der Stiftung der Zürcher Zentralbibliothek gehören. Dieses Leihverhältnis gilt auf unbestimmte Zeit. Zudem lässt Zürich auf eigene Kosten eine originalgetreue Replik des 1712 beschlagnahmten Erd- und Himmelsglobus anfertigen und schenkt diese St. Gallen. Schliesslich erhielt St. Gallen das Original des Globus für eine Ausstellung von maximal vier Monaten ausgeliehen.

Der langjährige Kulturgüterstreit zwischen St. Gallen und Zürich

Im Vorjahr hatte das Parlament eine Motion für eine klarere gesetzliche Grundlage für den Verein Memoriav überwiesen; Hauptziel von Memoriav ist die Verbesserung der Sicherung, Erschliessung und Vermittlung audiovisueller Dokumente der Schweiz, die akut gefährdet sind. Im Frühjahr präsentierte der Bundesrat eine entsprechende Vorlage, welche die Räte im Winter zusammen mit einem Zahlungsrahmen für Finanzhilfen für die Jahre 2006-2009 in der Höhe von CHF 11.7 Mio. verabschiedeten.

Finanzhilfe 2006-2009 für den Verein Memoriav (BRG. 05.041)
Dossier: Gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen

In seiner Antwort auf eine Interpellation Widmer (sp, LU) erklärte der Bundesrat, dass das BFS aufgrund der Aufgabenverzichtsplanung ab 2006 nur noch die Filmstatistik sowie, in reduzierter Form, die Bibliotheksstatistik und die Statistik über das Kulturverhalten und den Kulturkonsum weiterführe. Den Sparmassnahmen zum Opfer fielen die Statistiken zur öffentlichen Kulturfinanzierung durch Gemeinden, Kantone und Bund sowie die Statistiken zur privaten Kulturfinanzierung und zu den Kulturstiftungen. Wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Kulturförderungsgesetz wie geplant vorankämen und die Finanzierung für diese Statistiken gesichert sei, könne das BFS die Erhebungen jedoch spätestens in zwei Jahren wieder aufnehmen.

Weiterführung verschiedener Statistiken im Bereich Kultur (Ip. 05.3594)

Die Stadtberner Stimmbevölkerung hiess den Leistungsvertrag mit dem alternativen Kulturraum Reitschule gut. Damit soll der Betrieb definitiv in ruhigere Bahnen geleitet werden. Ein rechtsbürgerliches Komitee hatte dagegen eine Initiative lanciert mit dem Ziel, die Vereinbarung rückgängig zu machen resp. mit einer Reihe von Auflagen zu verschärfen. Im März des Vorjahres hatte der Berner Stadtrat den Leistungsvertrag mit der Reitschule mit deutlichem Mehr befürwortet.

Kulturraum Reischule soll in ruhigere Bahnen geleitet werden

Im Herbst ernannte der Bundesrat den Berner Erziehungsdirektor Mario Annoni (fdp), der nicht mehr für eine neue Legislaturperiode kandidierte, zum neuen Präsidenten von Pro Helvetia und Nachfolger von Yvette Jaggi (sp, VD). Annoni ist Mitglied mehrerer Stiftungsräte im Bereich Kultur und tritt sein Amt Anfang 2006 an. Die Kulturschaffenden begrüssten seine Wahl.

Präsidentenwechsel bei der Pro Helvetia 2005

Mit Ausnahme der SVP begrüssten die Parteien mehrheitlich die Stossrichtung des KFG, übten aber in einzelnen Punkten massive Kritik: So forderte die CVP die Bündelung der bundesstaatlichen Kulturförderung in einem unabhängigen Kompetenzzentrum nach dem Modell des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und damit die faktische Abschaffung von Pro Helvetia. FDP und die Linke hingegen wollten die Autonomie der Kulturstiftung ausbauen. SP und Grüne verlangten – wie der Dachverband Suisseculture – ein verbindlicheres Engagement des Bundes und eine bessere soziale Absicherung für Kulturschaffende. Die Mehrheit der Kulturverbände befürchtete, dass die alle vier Jahre zu verabschiedenden Schwerpunktprogramme sowie deren Evaluation zu mehr Bürokratie führten. Die Kulturbeauftragten der Kantone und Städte bedauerten die fehlende Unterstützung der «Leuchttürme».

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im Sommer scheiterte eine in der Schweiz einmalige interkantonale Vereinbarung für kulturelle Abgeltungen am Widerstand des Zuger Kantonsrats. Vorgesehen war, dass Schwyz und Zug sich an den Defiziten der überregionalen Kulturzentren Zürichs (Opernhaus, Schauspielhaus und Tonhalle) und Luzerns (Theater, Symphonieorchester sowie Kultur- und Kongresszentrum) beteiligen. Vor sieben Jahren hatte Zug eine in den Medien als vorbildlich gepriesene Pionierrolle gespielt, als es sich bereit erklärte, freiwillig CHF 1 Mio. für die Kulturhäuser in Luzern und Zürich zu zahlen. Diesen Betrag will der Kanton weiterhin zur Verfügung stellen, ihn aber nicht, wie in der Vereinbarung vorgesehen, erhöhen. Im November kündigten Uri, Nidwalden und Obwalden an, sich am Lastenausgleich zu beteiligen.

Interkantonaler Kulturlastenausgleich scheitert am Zuger Parlament
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Pro Helvetia zeigte sich mit der neuen Gesetzesvorlage zufrieden. Sie regle die Strukturen besser und garantiere die Unabhängigkeit der Projekte; der Einfluss der Politik in Personalfragen sei der Preis für das Engagement des Bundes. An ihrer Jahresmedienkonferenz teilte die Stiftung mit, sie habe CHF 24.1 Mio., also 4% mehr an Kulturbeiträgen ausbezahlt als 2004. Die in der letzten Budgetdebatte aufgrund der Hirschhorn-Affäre verordneten Einsparungen von CHF 1 Mio. habe sie je hälftig bei den Betriebskosten und bei der Kulturförderung vorgenommen.

Neue Rolle für Pro Helvetia
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im Sommer gab der Bundesrat den Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) und die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes in die Vernehmlassung. Mit dem KFG, das den seit 2000 geltenden «Kulturartikel» der BV praktisch umsetzt, will der Bund die Partnerschaften mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und Privaten stärken, Schwerpunkte für die Kulturförderung bilden sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Bundesakteure entflechten. So obliegt die Durchführung von bedeutenden Kulturanlässen im Ausland (Veranstaltungskosten ab CHF 10'000) künftig Pro Helvetia und nicht mehr dem EDA. Dieses zeichnet hingegen für kulturelle Anlässe der diplomatischen Vertretungen im Ausland verantwortlich. Umgekehrt wirken das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia bei der Ausbildung der Kulturattachés mit. Zentrales Lenkungsinstrument der bundespolitischen Kulturpolitik bilden die Vierjahrespläne: Der Bundesrat legt dem Parlament in diesem Rhythmus Rechenschaft über seine Tätigkeit als Kulturförderer ab, und das Parlament entscheidet anschliessend darüber, welche Schwerpunkte es in den darauf folgenden vier Jahren setzen will; dabei stehen alle Bereiche der Kultur zur Disposition. Die grösste inhaltliche Änderung des KFG bildet die gezielte Förderung der Breitenkultur. Der Bund verzichtet hingegen auf die Unterstützung kultureller «Leuchttürme» (Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung) wie das Zürcher Opernhaus oder das Paul-Klee-Zentrum in Bern, welche weiterhin von den Kantonen und Gemeinden finanziert werden müssen.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im Juni öffnete das Zentrum Paul Klee in Bern seine Tore. Das Museum, das der italienische Architekt Renzo Piano in Form von drei Wellen entworfen hatte und das zu einem neuen Wahrzeichen der Stadt wurde, beherbergt rund 4'000 Klee-Bilder.

Paul-Klee-Zentrum