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Im Einvernehmen mit dem Bundesrat stimmten beide Kammern einer Motion Zisyadis (pda, VD) zu, welche die Regierung aufordert, jene Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit die Weinberge des Lavaux (VD) in die Unesco-Liste des Natur- und Kulturerbes der Welt aufgenommen werden können.

Aufnahme der Weinberge des Lavaux in die Liste der Unesco-Weltkulturgüter (Mo. 04.3044)

Mit einer Motion der WBK des Nationalrates wurde der Bundesrat beauftragt, für die Sicherung, Erschliessung und Vermittlung der audiovisuellen Quellen in allen seinen Zuständigkeitsbereichen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten. Die Regierung verwies auf das Engagement des Bundes in der Stiftung Schweizerisches Filmarchiv, dem der Bund neben jährlichen Finanzhilfen von knapp CHF 2 Mio. das Archivgebäude in Penthaz (VD) unentgeltlich zur Verfügung stellt, sowie im Verein Memoriav, der für die Periode 2002-2006 mit jährlich CHF 3 Mio. aus den Budgets der Bundesämter für Kultur und Kommunikation sowie des Schweizerischen Bundesarchivs unterstützt wird. Ihrer Ansicht nach bilden das Bundesgesetz über die Landesbibliothek und das Filmgesetz eine ausreichende rechtliche Grundlagen für die Gewährung von Finanzhilfen; in der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen werde zudem auch die Erhaltung von audiovisuellen Programmen geregelt. Weil sich der Bundesrat vorbehalten wollte, das Thema allenfalls umfassender bei der gesetzlichen Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung zu regeln, beantragte er erfolglos Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat war der Auffassung, dass gerade der Verein Memoriav eine klarere gesetzliche Grundlage brauche, um seine Finanzierung über das Jahr 2006 hinaus sicherzustellen, und nahm den Vorstoss mit deutlichem Mehr an. Der Ständerat teilte diese Auffassung und überwies die Motion ebenfalls.

Motion fordert gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen (Mo. 03.3441)
Dossier: Gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen

In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins «Memoriav» und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich CHF 1'878'000 für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für «Memoriav» noch leicht anheben.

Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) (Ip 01.3374) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion (Mo.01.3461), die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen. In diesem Rahmen beantwortete der Bundesrat auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung (Ip.01.3322).

Verschiedene Vorstösse im Jahr 2002 zur Kulturpolitik des Bundes

Im Sommer 2000, als der Stiftungsrat der Pro Helvetia sehr kontrovers über eine Neuausrichtung und Bereinigung der Strukturen diskutierte, hatte Nationalrat Zbinden (sp, AG) eine Motion eingereicht, in welcher er eine stärkere Einflussnahme der Bundesbehörden auf die Arbeit der Stiftung und allenfalls eine Neufassung des gesetzlichen Auftrags verlangte. In seiner Antwort vom Herbst des gleichen Jahres verwies der Bundesrat darauf, dass die Pro Helvetia eine autonome Stiftung der Eidgenossenschaft ist, weshalb eine Einmischung des Bundes in die stiftungsinterne Meinungsbildung grundsätzlich nicht opportun sei. Auf seinen Antrag – und weil die Reform 2001 zum Abschluss gekommen war – überwies der Nationalrat den Vorstoss lediglich als Postulat.

Motion zur Reform der Pro Helvetia (Mo. 00.3321)

Genau in diese Richtung zielte eine Motion Weigelt (fdp, SG), die eine Regelung des Produzenten-Urheberrechts in dem Sinn verlangte, dass bei Fehlen einer Vereinbarung zwischen Urheber und Produzent die Rechte dem Produzenten zufallen sollen. Der Bundesrat erinnerte in seiner Antwort an die schwierigen parlamentarischen Auseinandersetzungen im Vorfeld der Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes. Der Gesetzgeber habe damals ganz bewusst auf ein Produzenten-Urheberrecht verzichtet, um die Kulturschaffenden zu schützen; ein solches wäre zudem nicht europakompatibel. Er war aber bereit, eine Klärung der Stellung der Produzenten als wirtschaftlichen Risikoträgern zu prüfen. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen.

Motion für eine Regelung beim Produzenten-Urheberrecht (Mo. 00.3127)

Mit Zustimmung des Bundesrates nahm der Ständerat eine Motion seiner Kommission für Kommunikation und Verkehr an, welche die Landesregierung beauftragt, den Schutz der Urheberinnen und Urheber auch im Bereich der neuen Kommunikationstechnologien und der digitalen Übermittlung von Werken und Leistungen sicherzustellen. Dazu sollen insbesondere Lücken im Urheberrecht vorausschauend geschlossen, das Schutzniveau für die verwandten Rechte gezielt angehoben und die erforderlichen haftungsrechtlichen Bestimmungen vorgeschlagen werden. Der Nationalrat überwies die Motion ebenfalls.

Urheberrechtsschutz

Der Nationalrat nahm zudem gegen den Willen des Bundesrates, welcher Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, eine Motion Grossenbacher (cvp, SO) an, welche den Bundesrat verpflichtet, möglichst schnell gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die einer weiteren Entwicklung des illegalen Kunst- und Kulturobjekthandels in der Schweiz entgegenwirken, sofort die Ratifizierung der genannten Unesco-Konvention an die Hand zu nehmen sowie kantonale Aufklärungskampagnen über die Bedeutung des kantonalen Kulturgüterschutzes anzuregen und zu fördern. In der Wintersession überwies auch der Ständerat die beiden ersten Punkte des Vorstosses in der verbindlichen Form, die Forderung nach kantonalen Aufklärungskampagnen hingegen nur als Postulat.

Nationalrat fordert Massnahmen gegen illegalen Kulturgüterhandel

Im Anschluss an diese Vorlage behandelte der Ständerat eine Motion von Pro Helvetia-Präsidentin Rosmarie Simmen (cvp, SO), welche eine indirekte Kulturförderung durch eine staatliche Versicherungsrisikogarantie für kulturelle Veranstaltungen sowie fiskalische Entlastungen bei individueller oder kollektiver Kulturförderung verlangte. Bundesrätin Dreifuss begrüsste diese Vorschläge und zeigte sich bereit, auch weitere Modelle indirekter Kulturförderung zu prüfen. Weil aber der Bund vor Annahme des bereinigten Kulturförderungsartikels keine eigentliche Kulturkompetenz hat, bat sie erfolgreich um Überweisung in der nicht bindenden Postulatsform.

Steuerliche Entlastungen für kulturelle Veranstaltungen

Eine Motion Portmann (cvp, GR), mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, dem Parlament gestützt auf das Unesco-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt eine Botschaft mit dem Antrag zu unterbreiten, der Stiftung für die als Weltkulturgut eingestufte Klosteranlage St. Johann in Müstair (GR) einen Sonderbeitrag von 7 Mio Fr. zu gewähren, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. Ständerat Cottier (cvp, FR) reichte ein Postulat ein, welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund zum Schutz der Kulturgüter vor einer Gefährdung durch die rasche Zunahme des Schadstoffgehalts in der Atmosphäre beitragen kann.

Klosteranlage St. Johann in Müstair (GR)

Obwohl ein Archiv für Tondokumente einen wichtigen Beitrag zu einer nationalen Kulturpolitik leisten könnte, gelingt es der Landesphonothek in Lugano aus finanziellen und räumlichen Gründen kaum, ihren Hauptaufgaben nachzukommen. Als geographisches Gegengewicht zur Landesbibliothek in Bern und zur Cinémathèque in Lausanne nahm die Landesphonothek 1987 Sitz in Lugano. Von Anfang an kämpfte die Stiftung, die vom Bund, vom Kanton Tessin sowie von der Stadt Lugano finanziell getragen wird, mit materiellen Schwierigkeiten. Mit der für 1991 erfolgten Aufstockung der Beiträge von 450'000 auf 900'000 Fr. können nun wenigstens die wichtigsten Bedürfnisse dieser Institution befriedigt werden. Unterstützung erhielten die Anliegen der Stiftung auch durch eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion, die den Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen; der Ständerat überwies diesen Vorstoss allerdings nur in der unverbindlicheren Form eines Postulates.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)