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Mitte Januar 2020 verkündeten diverse Medien, dass Dr. h.c. Heinrich Weiss, Gründer des Museums für Musikautomaten, am 9. Januar 2020 in seinem 100. Lebensjahr verstorben war.
Bereits in den 1960er-Jahren hatte Heinrich Weiss – auch bekannt als der Erfinder des Barcodes – mit dem Sammeln von Schweizer Musikdosen und anderen mechanischen Musikinstrumenten begonnen und 1979 gar eigens hierfür ein privates Museum in Seewen (SO) eröffnet, das rasch weit über die Landesgrenzen hinaus Bekanntheit erlangte. Zur langfristigen Sicherung der Sammlung und des Museums gründete er gemeinsam mit seinen Familienangehörigen 1981 die «Dr. h.c. H. Weiss-Stauffacher-Stiftung».
Ab dem 1. Juli 1990 wurde das Museum für Musikautomaten als ein Museum des Bundes geführt, da es durch eine Schenkung, die mit der Annahme eines Bundesratsbeschlusses bestätigt worden war, an die Schweizerische Eidgenossenschaft überging. In den frühen 1990er-Jahren leitete Weiss die Einrichtung noch selbst und zeigte sich für die Realisierung eines im Frühjahr 2000 von Bundesrätin Ruth Dreifuss eingeweihten Erweiterungsbaus verantwortlich.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) führte in einer Mitteilung an, dass das Museum für Musikautomaten heute dem BAK angegliedert sei und ergänzend weiterhin den Zusatz «Sammlung Dr. h.c. Heinrich Weiss» in seinem Namen trage.

Heinrich Weiss - Gründer des Museums für Musikautomaten verstorben

Anfangs Juli eröffnete die Pro Helvetia in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss eine neue Aussenstelle in Mailand. Das Centro culturale svizzero (CCS) hat die Aufgabe, das schweizerische Kulturschaffen in der lombardischen Metropole vorzustellen und die Aktivitäten der Pro Helvetia in Italien zu organisieren. Das CCS hat jedoch nicht das Kaliber des Schweizer Kulturzentrums in Paris mit seinem Budget von CHF 1.5 Mio., sondern entspricht eher den "Antennen", die mit Unterstützung des Bundes in einigen mittel- und osteuropäischen Städten entstanden sind. Das Budget des CCS beträgt CHF 600'000 pro Jahr.

Centro culturale svizzero Italien

Ende Mai stellte Bundesrätin Dreifuss zusammen mit dem Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK) sowie den Direktoren der Landesbibliothek und des Landesmuseums an einer Pressekonferenz Ziele und Inhalte der schweizerischen Kulturpolitik vor. Sie betonte, Kulturarbeit bestehe einerseits im Bewahren des vielgestaltigen Raums der Erinnerung, gebildet aus Kunstwerken aller Art, Büchern, Bildern, Ideen und Überzeugungen, und andererseits in der Bereitstellung guter Bedingungen für heutige Kunst- und Kulturschaffende. Die zweimalige Ablehnung eines Kulturförderungsartikels in der Bundesverfassung in den Jahren 1986 und 1994 entbinde die Eidgenossenschaft nicht von ihrem Auftrag, die Kultur zu unterstützen. Nicht eine nationale Kulturpolitik, wohl aber nationale Massstäbe der Kulturförderung erachtete Dreifuss für die Zukunft als vordringlich, wobei sie betonte, dass auch hier die fundamentalen menschlichen und politischen Werte der Freiheit, der Gleichheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität zum Zuge kommen müssten. Im Zentrum der möglichen Massnahmen stehen Fragen der professionellen Weiterbildung der Kulturschaffenden, deren soziale Sicherheit und Direktunterstützung sowie fiskalischer Anreize zur Kulturförderung von privater Seite.

Bundesrätin Dreifuss Ziele und Inhalte der schweizerischen Kulturpolitik Nicht eine nationale Kulturpolitik, wohl aber nationale Massstäbe der Kulturförderung

An einer vom Bundesamt für Kultur (BAK) gemeinsam mit der Stiftung Pro Helvetia und dem Migros-Genossenschaftsbund durchgeführten Tagung in Rüschlikon (ZH) hielt Bundesrätin Ruth Dreifuss, seit ihrer Wahl in die Landesregierung oberste Schweizer Kulturverantwortliche, ein viel beachtetes Grundsatzreferat zum Thema "Staat und Kultur". Durch die Multikulturalität und das föderalistische Staatssystem sei die Schweiz besonders verpflichtet, Minderheiten zu schützen und schwache Partner aktiv zu unterstützen, führte Dreifuss aus. Solidarität müsse auch in bezug auf die Kultur funktionieren, und zwar nicht als philanthropischer oder karitativer Akt, sondern als notwendige Bedingung für die Weiterexistenz eines vielkulturellen Staates. Die Aufgabe der Kulturpolitik sei es daher, nicht nur Kultur einem möglichst weiten Kreis zugänglich zu machen, sondern die gesamte Staatstätigkeit auf ihre Kulturverträglichkeit hin zu überprüfen. Im Gegensatz zur Kulturpolitik, die das ganze politische Leben durchdringen müsse, erklärte die Bundesrätin weiter, könne die Kulturförderungspolitik hauptsächlich in zwei Bereichen tätig werden. Einerseits, indem sie die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des kulturellen Lebens zu verbessern suche, wozu auch die soziale Absicherung der Kulturschaffenden gehöre, andererseits, indem sie konkrete Projekte kulturellen Schaffens oder zur Erhaltung des kulturellen Erbes fördere. Diese gesellschaftliche Verantwortung unterscheide den Staat als Kulturförderer von Mäzenen oder Sponsoren. Im Gegensatz zu diesen sei der Staat verpflichtet, Kultur in ihrer ganzen Breite zu fördern, auch in weniger publikumsträchtigen Bereichen, um sich deren Entwicklungsfähigkeit zu bewahren.

Angesichts der schwierigen Finanzlage, fuhr Frau Dreifuss weiter, werde sich eine künftige Schweizer Kulturpolitik um bessere Koordination der Aufgaben bemühen müssen, wie es auch im neuen Kulturförderungsartikel vorgesehen sei. Es solle ein Förderungskonzept entwickelt werden, das auf die ganze Vielfalt des kulturellen Lebens abgestimmt sei, auf alle Landesteile und alle Bevölkerungsgruppen. Der ebenfalls zu unterstützende kulturelle Austausch im Inland ebenso wie mit dem Ausland soll nach den Worten der Bundesrätin aber nicht nur dem typisch Schweizerischen zugute kommen, sondern auch die kulturellen Leistungen von hier lebenden Ausländern miteinbeziehen.

Dreifuss' Rede über Staat und Kultur