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Ende Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat die «Interdepartementale Strategie Baukultur», in der er zum ersten Mal die baukulturellen Tätigkeiten des Bundes bündelte und verbindliche Ziele sowie Massnahmen zu deren Umsetzung festlegte. Mit der Strategie soll aufgezeigt werden, wie der Bund in seiner Funktion als Bauherr, Eigentümer, Betreiber, Regulator und Geldgeber Baukultur fördern will. Ihr liegt ein breites Verständnis von Baukultur zugrunde und sie umfasst alle Tätigkeiten, die zu einer menschengemachten Veränderung des Lebensraumes führen. Die Bedeutung einer hohen Baukultur – diese führe gemäss dem BAK zu einer Verbesserung der Lebensqualität durch gut gestaltete Städte und Dörfer sowie zu einem stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes – wurde bereits im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 bestätigt.
Unter der Leitung des BAK hatten sich 15 Bundesstellen gemeinsam seit 2016 mit der Erarbeitung der «Strategie Baukultur» auseinandergesetzt. Die Massnahmen werden von den jeweiligen Stellen verantwortet, in der Legislatur 2020–2023 priorisiert sowie umgesetzt und am Ende evaluiert. Mit sieben übergeordneten Zielen und 41 konkreten Massnahmen möchte der Bund Trends wie dem Klimawandel und dem Verlust der Biodiversität sowie durch die Urbanisierung und Digitalisierung aufkommenden Veränderungen (bspw. in der Mobilität), die den Lebensraum nachhaltig beeinflussen, entgegenwirken. Der Schwerpunkt der Strategie wird zum einen auf die Vermittlung sowie baukulturelle Bildung und zum anderen auf die Ausbildung baukultureller Kompetenzen der Fachpersonen gesetzt. Dies in erster Linie, um bei der Bevölkerung eine stärkere Sensibilisierung für die Bedeutung einer hohen Baukultur zu erreichen. Im Weiteren zielen die Massnahmen auf die Verbesserung der Bau- und Planungsqualität oder die Intensivierung der sektorübergreifenden und transdisziplinären Zusammenarbeit ab.

Bundesrat verabschiedet Strategie Baukultur

Mitte Dezember 2019 verkündete die UNESCO, dass sie die Historischen Prozessionen von Mendrisio sowie den Alpinismus in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen habe.
Das Kandidaturdossier der Prozessionen von Mendrisio war bereits 2018 in einer Zusammenarbeit des BAK und der Stiftung Processioni Storiche di Mendrisio mit Unterstützung der Gemeinde Mendrisio eingereicht worden. Die jährlich am Gründonnerstag und Karfreitag stattfindenden Prozessionen sind der Passion und dem Kreuzweg Christi gewidmet und locken Tausende von Zuschauenden an. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den berühmten «Transparenti», die nach dem Lichterlöschen als grundsätzlich einzige Lichtquelle die Stadt erhellen. Diese seit dem 18. Jahrhundert in spezieller Technik hergestellten, eingerahmten und durchscheinenden Gemälde, waren ein grundlegendes Element der Kandidatur, da das Hauptanliegen darin bestand, die besonderen Kenntnisse der Bildrestauration sowie des Schaffens neuer Werke weiterzuvermitteln.
Das trinationale Dossier des Alpinismus wurde von Organisationen wie dem Schweizer Alpen-Club (SAC) und dem Schweizer Bergführerverband (SBV) sowie den Städten Chamonix (F), Courmayeur (IT), Orsière (CH) und dem Kanton Wallis getragen. Das eingereichte Dossier zeuge von grosser Qualität und unterstreiche als ein positives Beispiel die Relevanz des traditionellen Wissens über die Natur für eine nachhaltige Beziehung zwischen Mensch und Umwelt. Die geteilten historischen und technischen Kenntnisse sowie der vorausgesetzte zwingende Erwerb eines vielfältigen Wissens über topografische, klimatische und phänomenologische Rahmenbedingungen prägten die gemeinsame Kultur des Alpinismus, die sich auf ethische Grundlagen wie den gemeinsamen Einsatz aller Teilnehmenden, den sparsamen Ressourcenumgang, ein richtiges Risikomanagement sowie die Hilfs- und Rettungspflicht stütze.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Ende November 2018 verkündete die UNESCO, dass sie den Umgang mit der Lawinengefahr sowie die Kenntnisse und Techniken des Trockenmauerbaus in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen habe.
Das Kandidaturdossier zur Lawinengefahr war bereits im März 2017 eingereicht worden und aus der Zusammenarbeit des BAK, des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF), des Schweizer Alpen-Clubs (SAC), des Schweizer Bergführerverbands (SBV), des BAFU, des Kantons Wallis sowie der österreichischen UNESCO-Kommission und diverser österreichischer Institutionen und Vereine im Bereich des Umgangs mit Lawinen entstanden. Die erhöhte Disposition des Alpenraumes für Lawinengänge habe zu neuen Formen des kollektiven Umgangs mit Risiken geführt, die sich im Laufe der Zeit in der Akkumulation eines technischen, gesellschaftlichen und kulturellen Repertoires geäussert haben, das durch die Bevölkerung und Expertinnen und Experten ständig erneuert werde, wie aus dem Dossier zu entnehmen war. Die Aufnahme in die repräsentative Liste zeige, dass der Umgang mit Naturgefahren nicht nur einen technischen, sondern auch einen kulturellen Aspekt innehabe, dem jede einzelne Gesellschaft mit unterschiedlichen Strategien entgegenwirke.
Die Kandidatur des Trockenmauerbaus resultierte aus einer multinationalen Zusammenarbeit unter der Federführung Griechenlands, an der sich nebst der Schweiz auch Kroatien, Spanien, Frankreich, Italien, Slowenien und Zypern beteiligt hatten. Mit dem Dossier wurde eine weitverbreitete und den lokalen Gegebenheiten angepasste Technik anerkannt und zugleich die grosse Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes aufgezeigt.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Anfang Dezember 2017 trug die UNESCO die Basler Fasnacht, als zweiten Schweizer Eintrag nach dem Winzerfest in Vevey, in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes ein. Bereits im März 2016 hatte das BAK in enger Zusammenarbeit mit dem Basler Fasnachts-Comité das Kandidaturdossier erarbeitet und eingereicht. Die Kandidatur wurde von der UNESCO als beispielhaft beurteilt, weil sie die Verwendung des Dialektes – spezifisch: des Basler Dialektes – zur Vermittlung und Sichtbarmachung des immateriellen Kulturerbes gerade im städtischen Raum besonders hervorhebe. Auch zeigte sie sich von den vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen (musikalische Nachwuchsförderung und pädagogisches Material für die Schule) begeistert. Mit jährlich rund 20'000 Teilnehmenden und über 200'000 Besucherinnen und Besuchern ist die Basler Fasnacht ein bedeutendes kulturelles Ereignis für die Baslerinnen und Basler, das eine vielfältige und lebendige Tradition von Musik, mündlicher Ausdrucksform und Handwerk vereint und in vielen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens präsent ist.
Der Entscheid der UNESCO stiess bei der weitläufigen Basler Fasnachtsgilde auf grosse Begeisterung, sorgte aber zugleich auch für gemischte Gefühle hinsichtlich der Bedeutung dieses Entscheides für die Zukunft des Grossereignisses. Einzelne Medien führten den konservierenden Charakter einer solchen Auszeichnung als den «Haken» an der Sache an, da der eigentliche Sinn einer Aufnahme darin bestehe, den Charakter der ausgezeichneten Tradition zu «bewahren», während die Basler Fasnacht aber ein «Spiegel ihrer Zeit» sei und sich auch entsprechend wandle und verändere. Andere Medien hingegen gingen der Frage nach, wie sich die Anforderung der UNESCO, dass kulturelle Ausdrucksformen über Generationen weitervermittelt und stetig neu geschaffen werden, mit der «es ist, wie es immer war und wird so bleiben»-Mentalität alteingesessener Fasnächtler vereinbaren lasse. Der amtierende Comité-Obmann Christoph Bürgin zeigte sich diesbezüglich gegenüber den Medien eher gelassen: Er gehe nicht davon aus, dass sich die Basler Fasnacht nun grundlegend verändern werde. Sie werde wohl eine Wertsteigerung in der Region erfahren und an Bekanntheit gewinnen, mit einer Touristenschwemme sei dennoch nicht zu rechnen. Es sei nun aber an den Behörden, dafür Sorge zu tragen, dass die Rahmenbedingungen erhalten blieben. Bürgins Vorgänger, Felix Rudolf von Rohr, zeigte sich hingegen äusserst erfreut über die Auszeichnung und erhoffte sich dadurch eine Öffnung, gar ein Bekenntnis dazu, dass es sich bei der Fasnacht um eine «Evolution», einen stetigen Wandel der Tradition handle, der nicht gestoppt werden könne.
Erste kleine Änderungen brachte die neu erlangte Auszeichnung bereits wenige Tage nach Bekanntwerden mit sich: Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (BastA) kündigte an, dass am 6. Januar 2018 an zentraler Stelle bei der Barfüsserkirche eine Fasnachtsgasse eingeweiht werden soll. Kulturminister Alain Berset trug gar im Rahmen des vom Comité organisierten Festaktes in bester Schnitzelbangg-Manier dazu bei, den Basler Dialekt über die Kantonsgrenzen hinauszutragen: «Eh jo. Eh nei. Eh jo. Eh nei. Eh jo. Eh nei. Eh jo. Das ischs Protokoll vom Bundesroot» – dies die bundesratsinterne Diskussion darüber, ob denn nun die Basler Fasnacht zum immateriellen Kulturerbe werden solle.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im November 2017 hat die UNESCO zwei Schweizer Bewerbungen in ihr Register «Memory of the World» aufgenommen. Neu werden das sich im Stiftsarchiv und der Stiftsbibliothek befindende schriftliche Erbe des Klosters St. Gallen sowie die Archivbestände des DOCIP in Genf unter dem Weltdokumentenerbe geführt. Bis anhin waren drei Schweizer Bewerbungen in das Weltregister aufgenommen worden: die Sammlungsbestände Jean-Jacques Rousseaus in Genf und Neuenburg (seit 2011), der Nachlass zum Montreux Jazz Festival (seit 2013) und die Bibliotheca Bodmerina 1916–1971 (seit 2015).
«Memory of the World» ist ein Kommunikations- und Informationsprogramm der UNESCO, das als seine drei Hauptziele erstens den Erhalt des dokumentarischen Erbes, zweitens die Sicherstellung des universellen Zugangs zu ebendiesem und drittens die Förderung der Bewusstseinsbildung für die Bedeutung des Erbes und die Notwendigkeit seiner Bewahrung verfolgt. Das Programm wurde 1993 zur Förderung des Schutzes des dokumentarischen Erbes der Menschheit lanciert, um dieses vor der wachsenden Bedrohung durch Vernachlässigung und den Zahn der Zeit, aber auch durch mutwillige Zerstörung zu bewahren. Anstoss für das Programm war die 1992 während der Belagerung von Sarajevo im Bosnienkrieg erfolgte, vorsätzliche Zerstörung der Nationalbibliothek gewesen.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Zum ersten Mal seit 2012 wurde die «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz», welche die Grundlage und Voraussetzung für die Nominierung als immaterielles Kulturerbe der UNESCO bildet, im Sommer 2017 aktualisiert. Die Liste wurde von 165 auf 199 Einträge erweitert, wobei der Schwerpunkt für die 34 neuen Einträge auf die lebendigen Traditionen in den Städten gelegt wurde. Die Inventarisierung erfolgte neuerlich durch die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen mit fachlicher Unterstützung der Hochschule Luzern. Die rund 90 von den Kantonen eingereichten Vorschläge für die nationale Liste wurden von einer Steuergruppe – bestehend aus Bundes-, Kantons- und Städtevertretungen, der schweizerischen UNESCO-Kommission, Pro Helvetia sowie wissenschaftlichen Fachpersonen – diskutiert, bevor diese daraus eine Auswahl traf. Neu befinden sich in der Liste u.a. das Aareschwimmen in Bern, die Appenzeller Holzschnitzerei, die Badenfahrt, Sculptures et constructions en neige à La Chaux-de-Fonds oder die Zürcher Technokultur.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Basierend auf der 2012 erstellten "Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz" und aufgrund der Ratifikation des entsprechenden Übereinkommens im Jahr 2008 kann die Schweiz Kandidaturen für die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes einreichen, die auf gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen beruhen sollen. Von der 167 Traditionen umfassenden Liste der lebendigen Traditionen hiess der Bundesrat acht Vorschläge für Kandidaturen gut, welche nach und nach beim UNESCO-Komitee deponiert werden sollen. Die gutgeheissenen Vorschläge umfassen den Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, den Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio, das Winzerfest in Vevey und die Basler Fasnacht. Kandidaturen können jeweils im März bei der UNESCO deponiert werden; eine erste Schweizer Kandidatur ist für das Frühjahr 2015 vorgesehen. Ferner verabschiedete der Bundesrat Ende Jahr den ersten periodischen Staatenbericht über die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zuhanden der UNESCO. Dieser zieht für die ersten sechs Jahre nach der Ratifikation eine positive Bilanz zur Umsetzung des Abkommens.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im Dezember publizierte der Bundesrat seine Strategischen Ziele für das Schweizerische Nationalmuseum 2014-2017. Diese orientieren sich inhaltlich überwiegend an den Leitlinien der vorangehenden, vierjährigen Periode, wurden jedoch aktualisiert und klarer gegliedert.

Strategischen Ziele für das Schweizerische Nationalmuseum 2014-2017

Der Bundesrat ernannte im Februar des Berichtsjahres den amtierende BAK-Direktor Jean-Frédéric Jauslin zum Botschafter der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) sowie zum Abgesandten bei der Internationalen Organisation der Frankophonie (OIF). Jauslin trat seine neuen Ämter per 1. September an. Im Mai wurde bekannt, dass ab November Isabelle Chassot (FR, cvp), Staatsrätin des Kantons Freiburg und Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Jauslins Nachfolge im BAK antreten werde. Ad interim übernahm Yves Fischer als stellvertretender Direktor die Leitung des Bundesamtes.

BAK-Direktor

Im September des Berichtjahres veröffentlichte das Bundesamt für Kultur die „Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz“. Diese umfasst schützenswerte, schweizerische Traditionen aus den Sparten Musik, Tanz, Theater, Brauchtum, Handwerk, Industrie und Wissen. Damit erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtung gegenüber der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Vertreten auf der Liste sind sowohl alle Kantone mit ihren ganz eigenen Traditionen und Bräuchen wie etwa das Sechseläuten oder der Berner Bär, als auch gesamtschweizerische Eigenarten wie etwa das Fondue oder der Jass. Einige der insgesamt 167 Einträge sollen es schliesslich auf die Liste des UNESCO-Welterbes schaffen.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im Rahmen des am 1. Januar in Kraft getretenen Kulturförderungsgesetzes baute das Bundesamt für Kultur (BAK) sein Engagement in den neuen Tätigkeitsfeldern, welche in der Kulturbotschaft 2012-2015 definiert wurden, aus. Das BAK entschied, sich künftig vermehrt für die Erhaltung des beweglichen Kulturerbes zu engagieren. Zu diesem Zweck wurden zunächst sieben – ab 2014 noch weitere – Institutionen wie Museen oder Sammlungen unterstützt. Somit soll die künftige Positionierung dieser Institutionen als Kompetenzzentren mit nationaler und internationaler Ausstrahlung glücken. Besondere Aufmerksamkeit erhielten weiter die beiden als transversale Themen festgelegten Projekte „Lebendige Traditionen“ und „Kultur Digital“. Auf dem Gebiet der lebendigen Traditionen wurde eine Liste veröffentlicht und Förderungsmassnahmen vorgestellt. Im Bereich der digitalen Kultur wurde als erster Schritt einer künftigen Förderung eine Bedürfnis-Umfrage unter den mit Digitaltechnik arbeitenden Kulturschaffenden durchgeführt.

Vermehrtes Engagement im Bereich des beweglichen Kulturerbes

Im Oktober bis November des Berichtsjahrs führte der Bundesrat eine Konsultation zur Lage der kulturellen Vielfalt in der Schweiz durch. Dies in Vorbereitung eines Berichts an die UNESCO, der im April 2012 aufgrund der Schweizer Teilnahme am Übereinkommen über den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen fällig wird.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

2007 hatte die Schweiz die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 ratifiziert. Diese trat 2008 in Kraft. Auf deren Basis präsentierte das BAK im Mai des Berichtsjahrs ein Verzeichnis mit 387 lebendigen Traditionen (aus den Sparten Musik, Tanz, Theater, Brauchtum, Handwerk, Industrie und Wissen), das von den kantonalen Kulturverantwortlichen zusammengestellt worden war. Davon wählte das BAK 167 aus und liess sie durch die Kantone dokumentieren. Sie werden in ein umfassendes nationales Inventar aufgenommen, das voraussichtlich 2012 veröffentlicht werden wird. Die Erkenntnisse aus der Dokumentationsarbeit für die Liste fliessen in Projekte, welche die Kulturförderung im Rahmen des Schwerpunkts „Lebendige Traditionen“ gemäss Kulturbotschaft 2012–2015 zu unterstützen gedenkt.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Der Bundesrat beschloss für die dreijährige Bauphase zur Erweiterung des Archivierungszentrums der Cinémathèque Suisse zusätzliche 7,6 Mio Fr. zu den bereits in der zivilen Baubotschaft 2008 beschlossenen 49 Mio Fr. Ergänzend beauftragte der Bundesrat das EDI, ihm bis 2011 eine Strategie zur Archivierung des audiovisuellen Kulturgutes vorzulegen.

Cinémathèque Suisse

Spätestens seit dem Filmfestival von Locarno, als Couchepin das BAK in einem Interview mit einer welschen Wochenzeitung hart angriff und von «Kolonialisierung der offiziellen Kultur durch die Linke» und von «Vetternwirtschaft» im BAK sprach, war klar, dass das Verhältnis zwischen Departementschef und Amtsvorsteher einer Klärung bedurfte. David Streiff, 1994 von Bundesrätin Dreifuss als BAK-Direktor eingesetzt, zog die Konsequenzen aus der verfahrenen Situation und demissionierte per Ende März 2005. Als ausgewiesener Kunsthistoriker und -vermittler hatte er in seiner bisherigen Berufslaufbahn – unter anderem als langjähriger Direktor des Filmfestivals von Locarno – ein dichtes Beziehungsnetz zu ganz unterschiedlichen Kulturinstitutionen knüpfen und deren Vertrauen gewinnen können. Sein Rücktritt wurde denn auch weit über den Kreis der eigentlichen Kunstschaffenden hinaus bedauert. Zu Streiffs Nachfolger ernannte der Bundesrat Jean-Frédéric Jauslin, bisher Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek; der neue BAK-Chef ist von Haus aus Informatiker und gilt als versierter Verwaltungsexperte.
Neben grundsätzlichen Differenzen über die Ausrichtung der Kulturpolitik fühlte sich Couchepin auch durch die Verballhornung seines Namens in einem vom BAK mitfinanzierten Film verunglimpft, weshalb er im Sommer eine Administrativuntersuchung zur Durchleuchtung der Praxis des BAK bei der Gewährung von finanziellen Beihilfen an Filmschaffende anordnete. Die Untersuchung stellte keine Unregelmässigkeiten fest.

Kritik am BAK und der darauffolgende Direktorwechsel

Ende 2000 hatte die Stiftung Pro Helvetia dem EDI als ihrem Aufsichtsorgan konkrete Vorschläge zur Reform ihrer Strukturen und Abläufe gemäss dem im Vorjahr vom Stiftungsrat verabschiedeten Modell «Renovation» unterbreitet. Im Februar erteilte ihr das Departement klare Vorgaben; diese betrafen die rasche Umsetzung der Reformen, die Neubesetzung des Stiftungsrates, eine deutliche Straffung der Strukturen, die Klärung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Stiftungsorgane sowie eine effizientere Behandlung der Unterstützungsgesuche. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation Seiler (svp, BE) (Ip. 01.3195).
Im Mai hiess der Stiftungsrat die in diesem Sinn überarbeiteten Statuten in den Grundzügen nahezu einstimmig gut; insbesondere wurde beschlossen, den Stiftungsrat auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von 25 Mitgliedern zurückzuführen. Er wird neu aus einem personell reduzierten Leitenden Ausschuss, der für die operativen Belange zuständig ist, und einem Expertenrat bestehen, der sich eher grundsätzlicher Fragen (grössere oder umstrittene Gesuche sowie eigene Projekte) annimmt. Die Geschäftsleitung erhält die Kompetenz, vier Fünftel der Gesuche selber zu entscheiden; die Stellung des Direktors wird im Bereich der Zielsetzungsprozesse und bei interdisziplinären Projekten aufgewertet. Mitte August wurden die bereinigten, per 1.1.2002 in Kraft tretenden Reglementsänderungen definitiv verabschiedet. Anfangs Dezember bestellte der Bundesrat den neuen Stiftungsrat; dabei fiel auf, dass drei der sieben Mitglieder des Leitenden Ausschusses nicht aus der Kulturszene, sondern aus dem Management stammen. Der erst drei Jahre zuvor zur gründlichen Reorganisation der Stiftung berufene Direktor, Bernard Cathomas, zog die Konsequenzen aus seiner Niederlage im Strukturstreit und wechselte zu Beginn des Jahres als neuer Direktor von Radio e Televisiun Rumantscha zur SRG. Bereits sein Vorgänger, Urs Frauchiger, hatte darunter gelitten, dass der Spielraum eines Pro Helvetia-Direktors angesichts des übermächtigen Stiftungsrats sehr eng ist; nach nur fünf Jahren hatte er 1997 sein Amt zur Disposition gestellt.

Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung Pro Helvetia

«Präsenz Schweiz», die neue Auslandlobby des Bundes, und Pro Helvetia unterzeichneten eine Vereinbarung, welche die Kompetenzen der beiden Organisationen regelt. Es ist vorgesehen, dass das kulturelle Schaufenster im Ausland zum Gegenstand eines regelmässigen Informations- und Meinungsaustauschs zwischen den involvierten Stellen wird. Gemäss EDA sind auf operationeller Ebene verschiedene Koordinationsgruppen unter der Federführung von «Präsenz Schweiz» vorgesehen.

Vereinbarung zwischen «Präsenz Schweiz» und Pro Helvetia zur Regelung der Kompetenzen

Zur Bestimmung, welche Aufgaben dem Bund durch die Aufnahme eines Kulturartikels in die neue Bundesverfassung erwachsen, unterzeichneten Bundesrätin Dreifuss und der Präsident der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Ende Juni ein gemeinsames Umsetzungsmandat. Dieses sieht die Einberufung einer Projektorganisation von Bund und Kantonen unter der Beteiligung der Städte sowie der kulturellen Organisationen und Einrichtungen vor. Sie soll bis Ende 2002 erheben, welche Ausbildungsbedürfnisse im Bereich der Kultur nicht oder nur unzulänglich abgedeckt sind und wo aus kulturpolitischer Sicht Handlungsbedarf besteht. Erwartet wird ein erläuterter Gesetzesentwurf für die vom Bund zu treffenden Förderungsmassnahmen sowie Vorschläge für allfällige Anpassungen bestehender Erlasse.

Gesetzliche Konkretisierung des neuen Kulturartikels
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

In Wimmis (BE) nahm die weltweit modernste Papierentsäuerungsanlage ihren Betrieb auf. Der im Auftrag des Bundes von einer privaten Firma geführte Betrieb erlaubt es den beiden Hauptkundinnen, der Schweizerischen Landesbibliothek und dem Bundesarchiv, jährlich je 40 Tonnen säurehaltige Dokumente behandeln zu lassen und damit deren Lebensdauer um mindestens 150 Jahre zu verlängern.

Weltweit modernste Papierentsäuerungsanlage nimmt Betrieb auf

Im Oktober ernannte Bundesrätin Dreifuss den Kunsthistoriker David Streiff zum neuen Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK). Streiff tritt die Nachfolge von Alfred Defago an, der Bundesrat Cotti als Generalsekretär ins EDA folgte. Im Vorfeld dieses ersten bedeutenden Personalentscheides von Bundesrätin Dreifuss war in der Romandie vehement ein welscher "Ministre de la culture" gefordert geworden; andere Kreise verlangten ebenso dezidiert die Einsetzung einer Frau. In der engsten Auswahl verblieben schliesslich Streiff, als ehemaliger Leiter des Filmfestivals von Locarno Garant für Innovation, und Hans-Rudolf Dörig, bislang stellvertretender Direktor des BAK und profunder Kenner der schweizerischen Kulturpolitik.

David Streiff ist neuer Direktor des Bundesamtes für Kultur

Auf 1. Juli trat das neue Urheberrecht in Kraft. Es bringt wesentliche Verbesserungen für den Besitzer des geistigen Eigentums (Kunstschaffende und Produzenten), gleichzeitig aber auch Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten. Damit das private Kopieren (Musik, Filme, Bücher, Zeitungen etc.) abgegolten werden kann, muss künftig auf leeren Tonband- und Videokassetten sowie fürs Fotokopieren eine Abgabe bezahlt werden, doch war deren Ausmass bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht bekannt.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

1992 soll erstmals ein Schweizer Filmpreis verliehen werden. Wie am Filmfestival von Locarno bekanntgegeben wurde, möchte das BAK dafür 260'000 Fr. bereitstellen. Mit der Preissumme sollen je ein Spielfilm, ein Dokumentarfilm, ein Kurzfilm und ein Trickfilm sowie bis zu drei Persönlichkeiten der Filmbranche ausgezeichnet werden. Die Eidgenössische Filmkommission, welche die Schaffung des Filmpreises angeregt hatte, beantragte ausserdem, einen Teil des Filmkredits in Zukunft gezielt darauf zu verwenden, anstelle von Einzelprojekten ganze Produktionsprogramme zu unterstützen, und einen Fonds zur Förderung unabhängiger Fernsehproduktionen einzurichten.

Schweizer Filmpreis

Im Anschluss an das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 16 («Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern»), welches 1988 abgeschlossen werden konnte, wurde auf den 1. Januar 1989 die Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (NIKE) als selbständige, von einem privaten Trägerverein betriebene Institution ins Leben gerufen. NIKE, zu deren wichtigsten Aufgaben die Information, Aufklärung, Koordination und Sensibilisierung im Bereich der Pflege und Erhaltung von Kulturgütern zählen, wird von einer Mehrheit der Kantone, von Gemeinden und Vereinen getragen und vom Bund subsidiär unterstützt. Die vom ehemaligen Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz betreute Dienststelle Heimatschutz wurde in die Sektion Kunst- und Denkmalpflege des BAK integriert. Das EDI eröffnete im weitern eine Vernehmlassung zur allfälligen Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Denkmalpflege.

Kulturgütererhaltung

Im Sommer unterschrieben Friedrich Dürrenmatt und Bundesrat Cotti einen Erbvertrag, welcher der Eidgenossenschaft den literarischen Nachlass des Schriftstellers sichert – unter der Bedingung allerdings, dass zu diesem Zweck ein Schweizerisches Literaturarchiv (SLA) geschaffen werde. Aufgabe dieses Archivs wird die wissenschaftliche Archivierung und Aufarbeitung von literarischen Vor- und Nachlässen sowie eine breite Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Bundesrat beschloss, das SLA der Landesbibliothek anzugliedern, wo bereits die Nachlässe von S. Corinna Bille, Blaise Cendrars, Maurice Chappaz, Hermann Hesse, Carl Spitteler, Rainer Maria Rilke und anderer eingelagert sind. Als ersten bedeutenden Neuzugang konnte das Archiv den Nachlass des Schriftstellers Hermann Burger aufnehmen. Als Standort des SLA wählte der Bundesrat Bern und enttäuschte so die Erwartungen dezentraler Standorte, allen voran die Stadt Solothurn, welche aufgrund ihrer Verdienste um die alljährlich dort stattfindenden Literaturtage gehofft hatte, das prestigeträchtige Archiv beherbergen zu dürfen. Ein weiteres nationales Kulturarchiv wird möglicherweise aufgrund einer vom Nationalrat überwiesenen Motion der vorberatenden Kommission zum Radio- und Fernsehgesetz entstehen: Angesichts der nationalen Aufgabe, schweizerisches Kulturgut sicherzustellen, wurde der Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen.

Schweizerisches Literaturarchiv