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Ob Angehörigen der Armee Arbeitszeugnisse auszustellen seien, musste der Ständerat im Frühjahr 2017 beurteilen. Nachdem der Nationalrat die Motion Caroni (fdp, AR) angenommen hatte, gab es in der kleinen Kammer Gegenwind. Nicht jedoch materiell: Die Motion wurde abgelehnt, weil in der Zwischenzeit die Forderungen soweit erfüllt werden konnten, dass der Motionär selbst – inzwischen Ständerat – anerkannte, dass die Motion hinfällig geworden sei. SiK-Sprecher Baumann (cvp, UR) referierte im Saal über die Neuerungen, die im Rahmen der WEA umgesetzt werden. Für Armeekader werden künftig sogenannte Bildungs- und Kompetenznachweise ausgehändigt, in denen die im Dienst erlernten Selbst- und Sozialkompetenzen festgehalten werden. Es handelt sich also dabei bereits um einen Leistungsnachweis im Sinne eines Arbeitszeugnisses. Mit 9 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen wurde von der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Kurz kam noch der Motionär selbst zu Wort. Er stellte fest, dass eine gesetzliche Grundlage fehle. Arbeitszeugnisse würden zwar grundsätzlich ausgestellt, aber im Gegensatz zum Zivildienstbereich, wo das Ausstellen von Arbeitszeugnissen gesetzlich verankert ist, fehle eine entsprechende Bestimmung im Bereich der Militärgesetzgebung. So wollte Caroni (fdp, AR) denn vom Verteidigungsminister wissen, ob eine solche Norm nicht noch in die Ausführungsgesetzgebungen der WEA eingefügt werden könnte. Parmelin teilte die Ansicht Caronis und wollte beim VBS abklären lassen, ob dies auch tatsächlich in die entsprechende Verordnung einfliessen würde. Er zeigte sich ebenfalls überzeugt, dass eine solche Vorgabe gemacht werden müsste. Daraufhin gab es keine Reaktionen mehr und das Geschäft konnte als abgelehnt ad acta gelegt werden.

Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst

Nationalrat Caroni (fdp, AR) hatte im Juni 2015 und damit noch vor seiner Wahl in den Ständerat eine Motion eingereicht, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit Angehörigen der Armee Arbeitszeugnisse für ihre geleisteten Dienste ausgestellt werden können. Darin sah der Motionär - selbst Fachoffizier im Rang eines Majors - eine Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst. Es gelte zudem eine Ungerechtigkeit gegenüber Zivildienstleistenden auszumerzen, die für ihre Dienstleistungen Zeugnisse erhalten. Der administrative Aufwand wurde von Caroni selbst als klein eingeschätzt, da ohnehin militärische Qualifikationen erstellt werden und diese Dokumente mit wenig Aufwand so gestaltet werden könnten, dass sie gegenüber zivilen Arbeitgebern verwendet werden können.
Der Bundesrat war nicht ganz gleicher Meinung. Zwar teilte er den Grundsatz, dass Militärdienst und Erwerbstätigkeit vereinbar sein sollen und dies ein wichtiges Prinzip der Milizarmee sei, er beantragte jedoch mit Verweis auf bereits bestehende Möglichkeiten die Ablehnung der Motion. Bereits zum Zeitpunkt deren Einreichung konnten Armeeangehörige Leistungsnachweise verlangen, mit denen ein Zusammenhang zwischen militärischer Ausbildung und zivilen Fähigkeiten hergestellt wird. Den Absolventinnen und Absolventen der höheren Kaderausbildung beispielsweise würden solche Dokumente bereits ausgehändigt. Entgegen der Einschätzung des Motionärs zeigte sich der Bundesrat besorgt über den Aufwand einer Anpassung des Qualifikationswesens, der in "keinem Verhältnis zum allfälligen Nutzen" stehe.
Das von Corina Eichenberger (fdp, AG) übernommene Geschäft wurde in der Herbstsession 2016 im Nationalrat behandelt und angenommen. Der Aargauer Liberalen gelang es, das Anliegen durchzubringen, indem sie die Vereinbarkeit von Beruf und Militärlaufbahn als zentral bewarb. Arbeitszeugnisse könnten sich zudem als Anreiz positiv auf die Motivation der Dienstleistenden auswirken. Verteidigungsminister Parmelin schaffte es nicht, die ablehnende Haltung der Regierung hinreichend zu verteidigen. Mit 114 Ja-Stimmen gegen 71 Nein wurde die Motion an den Ständerat übergeben.

Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst

Im Frühjahr wurde im Ständerat eine Motion Kuprecht (svp, SZ) eingereicht, welche die militärische Motorfahrerausbildung betrifft. Diese soll so angepasst werden, dass sie lückenlos für den zivilen Gebrauch verwendbar wird. Der militärische Lastwagenführerausweis reichte seit Inkrafttreten der revidierten Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) Anfang September 2009 nicht mehr aus, um für zivile Unternehmen als Berufschauffeur tätig zu sein, da fortan neben der Fahrerlaubnis auch ein Fähigkeitsnachweis erbracht werden musste. Der Motionär sah in der Erweiterung der militärischen Fahrerausbildung eine Chance, den Bedarf an Berufschauffeuren zu decken, was auch der Wirtschaft zugute kommen würde. Der Fähigkeitsausweis sollte als Abschluss der militärischen Fahrerausbildung während der Rekrutenschule erworben werden. In diesem Punkt sah der Bundesrat Schwierigkeiten: Die Zeit während der RS sei einerseits zu knapp und andererseits koste der Fahrausweis pro Rekrut rund CHF 1'000, was in der Summe CHF 1 Mio. übersteigen würde. Entgegen dem ablehnenden Votum von Bundesrat Maurer wurde die Motion im Rat deutlich angenommen. Die SiK des Nationalrates empfahl die Motion in der Folge ebenfalls zur Annahme. Dabei wurden vor allem die Synergien hervorgehoben, welche durch den Vorstoss genutzt werden können. Viel genanntes Argument war die Validierung militärischer Ausbildungen im Zivilleben. In der Schlussabstimmung wurde die Motion schliesslich auch im Nationalrat mit 105 zu 42 Stimmen angenommen.

militärische Motorfahrerausbildung

Gegen den Willen des Bundesrates, der auf einen Systembruch beim Begriff der Vermittlungsfähigkeit verwies, hatte der Ständerat im Vorjahr ganz knapp eine Motion seiner SiK angenommen, welche junge Schul- und Lehrabgänger, die infolge anstehender Dienstleistungen in der Armee oder im Zivildienst als unvermittelbar gelten, in den Genuss einer Arbeitslosenentschädigung kommen lassen wollte. Der Nationalrat zeigte sich dieser Argumentation der Regierung zugänglich und lehnte den Vorstoss gegen einen Antrag aus dem links-grünen Lager mit 89 zu 61 Stimmen ab.

Schul- und Lehrabgänger

Gegen den Willen des Bundesrates, der auf einen Systembruch beim Begriff der Vermittlungsfähigkeit verwies, nahm der Ständerat mit nur einer Gegenstimme eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission an, die verlangt, dass der Bundesrat die relevanten rechtlichen Grundlagen, vor allem das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung, dergestalt ändert, dass junge Lehr- und Schulabgänger, die bisher infolge bevorstehender militärischer Dienstleistungen (RS, Durchdienen, Zivildienst) als unvermittelbar galten, in der Phase bis Dienstbeginn eine Arbeitslosenentschädigung beziehen können.

Schul- und Lehrabgänger

Le Conseil national a transmis comme postulat une motion de Franziska Teuscher (pe, BE) demandant que les cours de sport militaire et les cours alpins soldés facultatifs soient désormais comptés comme jours de service. Dans son intervention, la conseillère nationale a relevé qu’une modification de la loi fédérale allant dans ce sens permettrait de supprimer le statut curieux des jours de service volontaires mais soldés, tout en permettant de faire des économies. Selon elle, cette clarification serait également dans l’intérêt des employeurs de ces soldats « volontaires ». Dans sa réponse, le Conseil fédéral a souligné qu’il était prêt à examiner cette possibilité, mais qu’il ne désirait pas supprimer le statut volontaire et facultatif de ces activités. Selon lui, dans le cadre du service militaire obligatoire, l’instruction doit avoir la priorité et il rejette l’idée d’y intégrer la totalité du sport militaire. Par ailleurs, le gouvernement a fait savoir que le DDPS avait prévu que les activités hors service (comme les compétitions militaires internationales à l’étranger) soient à l’avenir comptabilisées comme jours de service. Cette mesure devrait entrer en vigueur avec effet rétroactif au 1er janvier 1999.

Motion Teuscher: Compter la formation sportive au sein de l’armée comme jours de service (Mo. 98.3642)

Le Conseil national a transmis comme postulat une motion Fehr (udc, ZH) (Mo. 96.3153) demandant au gouvernement de prendre un ensemble de mesures afin d'améliorer la formation des militaires. Parmi celles-ci, le motionnaire enjoint le Conseil fédéral de combler les lacunes d'effectifs du corps des instructeurs d'ici à la fin de l'année 1998. De concert avec l'exécutif, la majorité des députés a estimé que la forme moins contraignante du postulat était préférable dans la mesure où les délais prévus dans la motion ne pouvaient être tenus. La grande chambre a en revanche rejeté une motion Seiler (udc, BE) (Mo. 95.3070) demandant que les services accomplis dans le cadre des corps de sapeurs-pompiers figurent dans le livret de service. La majorité des députés a estimé que la base légale nécessaire pour une telle mesure faisait défaut, la loi ne reconnaissant pas que les services accomplis au sein des pompiers constituent un service de substitution aux devoirs militaires.

Motion Fehr: Améliorer la formation des militaires (Mo. 96.3153)

Le Conseil national a transmis comme postulat une motion Bonny (prd, BE) demandant au gouvernement de prendre des mesures efficaces afin de lutter contre les nombreux abus commis en matière d'exemption du service militaire.

Motion Bonny: Service militaire. Appelés réformés sur la base de certificats de complaisance (Mo. 95.3343)