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Das Parlament machte mit seinem im Vorjahr abgegebenen Versprechen ernst, das Volk im Jahr der Zentenarfeier über die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre abstimmen zu lassen. Im Januar legte eine Nationalratskommission ihren Bericht und Antrag vor, und bereits in der Frühjahrssession stimmte die grosse Kammer ohne Gegenstimmen der Verfassungsänderung zu. Der Ständerat schloss sich in der Herbstsession ebenfalls einstimmig diesem Entscheid an. Nachdem im Berichtsjahr auch Schaffhausen, Tessin und Zürich in Volksabstimmungen der Senkung des kantonalen Stimmrechtsalters auf 18 Jahre zugestimmt haben, gilt diese Regelung in mehr als der Hälfte der Kantone.

Definitife Einführung des Stimmrechtsalters 18 auf Bundesebene
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Befürworter der Senkung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre konnten im Berichtsjahr mehrheitlich Erfolge verzeichnen. In Bern und Uri stimmte der Souverän einer Senkung auf kantonaler Ebene zu, und in Graubünden hiess das Volk die fakultative Einführung auf Gemeindeebene gut. Für die gemeindeweise Einführung sprachen sich auch die Kantonsparlamente Solothurns und des Aargaus aus; die St. Galler Stimmberechtigten lehnten hingegen diese von keiner Partei bekämpfte Neuerung ab. Auf nationaler Ebene setzten sich gleich fünf Nationalräte mit parlamentarischen Initiativen (89.223, 89.224,89.225,89.226,89.228) für das Stimmrechtsalter 18 ein. Die zuständige vorberatende Kommission sprach sich mit 15:0 Stimmen dafür aus und machte sich an die sofortige Ausarbeitung eines Beschlussentwurfes zuhanden des Parlaments. Dank diesem beschleunigten. Verfahren soll das Volk im Sinne eines "Geschenks an die Jugend" im Jahr der Zentenarfeier darüber abstimmen können.

Definitife Einführung des Stimmrechtsalters 18 auf Bundesebene
Dossier: Stimmrechtsalter 18

In Baselstadt stimmte der Souverän der Senkung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre knapp zu. Damit gilt diese Regelung in elf Kantonen: Baselstadt, Baselland, Genf, Glarus, Jura, Neuenburg, Nid- und Obwalden, Schwyz, Waadt und Zug. Nach negativen Volksabstimmungen zur kantonalen Einführung des Stimmrechtsalters 18 soll in der Ostschweiz nach dem Vorbild anderer Kantone zuerst eine Senkung des Wahlrechtsalters auf freiwilliger Basis in den Gemeinden ermöglicht werden. In Graubünden, St. Gallen und Thurgau sprachen sich die Kantonsparlamente für entsprechende Verfassungsänderungen aus. Im Kanton Bern, wo diese Möglichkeit seit 1983 besteht, korrigierten die Städte Bern und Biel ihre ablehnenden Entscheide aus dem Jahr 1984 und stimmten in einem zweiten Anlauf dem Stimmrechtsalter 18 zu.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Integration der Jugendlichen in den politischen Prozess durch die Senkung des Stimmrechtalters auf 18 Jahre hat auf Kantonsebene deutlich schlechtere Chancen als auf Gemeindeebene. Im Berichtsjahr waren es die Thurgauer Stimmberechtigten, welche gegen Regierung und Parlament eine entsprechende Anderung des kantonalen Stimmrechts ablehnten. Demgegenüber machten in Luzern, wo 1986 das Volk mit knappem Mehr die fakultative gemeindeweise Einführung gutgeheissen hatte, innerhalb eines halben Jahres 92 von 107 Gemeinden von diesem Recht Gebrauch.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Da sich die Stimmberechtigten der Kantone Solothurn, Tessin und Zürich trotz positiver Empfehlungen von Regierungen und Parlamenten ablehnend zur Einführung des Stimmrechtalters 18 aussprachen, bleibt dieses auch Ende 1986 auf zehn Stände beschränkt. Im Kanton Luzern stimmte der Souverän immerhin der fakultativen Einführung des Stimmrechtalters 18 auf Gemeindeebene zu.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Obwohl 1985 zum Jahr der Jugend erklärt worden war, kam es in keinem Kanton zu einer Senkung der Altersgrenze für die politische Mündigkeit. Immerhin wurden in den Kantonen Luzern und St. Gallen Volksinitiativen für die Einführung des Stimmrechtalters 18 auf Gemeindeebene eingereicht resp. lanciert. Im Tessin schliesslich schlug der Staatsrat eine entsprechende Neuregelung in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten vor, und im Thurgau wurde eine Volksinitiative mit demselben Ziel eingereicht.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Bei den Bestrebungen zur Erweiterung des Stimmrechts waren 1984 mehrheitlich Niederlagen zu verzeichnen. Trotz zustimmender Empfehlungen der Parlamente lehnten die Stimmberechtigten der Kantone Aargau, Freiburg und Schaffhausen sowie der Städte Bern und Biel eine Senkung der Altersgrenze auf 18 Jahre deutlich ab. Lediglich in einigen kleineren bernischen Gemeinden erhielten entsprechende Vorstösse die Zustimmung des Souveräns. In Solothurn fand diese Neuerung Aufnahme in den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung. Im Kanton Luzern wurde eine Volksinitiative lanciert, welche die fakultative gemeindeweise Einführung des «Stimmrechtalters 18» ermöglichen soll.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Verschiedene Schritte wurden 1983 zur Erweiterung des Stimmrechts unternommen. Die Obwaldner setzten die bei 19 Jahren liegende Altersgrenze für die Stimmberechtigung um ein weiteres Jahr herab, während in Bern das Volk die Gemeinden ermächtigte, das Stimmrecht in ihrem Bereich auf Achtzehnjährige auszudehnen. Im Aargau und in Basel-Stadt wurden zugunsten des «Stimmrechts 18» Initiativen eingereicht; in Freiburg beantragte der Regierungsrat eine entsprechende Verfassungsänderung, und in Schaffhausen hiess der Grosse Rat eine solche zuhanden der Volksabstimmung gut. Damit haben bisher sieben Kantone und drei Halbkantone ihr Stimmrechtsalter auf 18 Jahre gesenkt : Schwyz, Jura, Neuenburg, Waadt, Glarus, Genf, Basel-Land, Zug, Nidwalden und Obwalden.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Wenig Erfolg ernteten 1982 die Anhänger der Bestrebungen, das Alter für das Stimmrecht auf 18 Jahre zu senken. Zwar schwenkte an der Landsgemeinde im Frühling Nidwalden als achter Stand auf ihre Linie ein, aber dann lehnten am 6. Juni, als auch über das Ausländergesetz und die Strafrechtsrevision abgestimmt wurde, gleich vier Kantone entsprechende Vorlagen ab, obwohl nirgends Parteien gegen die Neuerung aufgetreten waren. Uri, Wallis und Graubünden verwarfen hoch, Solothurn verhältnismässig knapp. Hier hätte es sich nicht um die Erteilung des kantonalen Stimmrechtes gehandelt, sondern um eine Ermächtigung für die Gemeinden, fortan in kommunalen Angelegenheiten bereits Achtzehnjährige mitentscheiden zu lassen. Eine Regelung, welche im wesentlichen dieser solothurnischen ähnelt, gelangt im Kanton Bern voraussichtlich 1983 vor den Souverän.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Bestrebungen, das Stimmrecht bereits den 18jährigen zu gewähren, wurden fortgesetzt, erlitten aber neue Niederlagen. In den Kantonen Basel-Stadt und Luzern scheiterten entsprechende Vorstösse, die vom Parlament gutgeheissen worden waren, in der Volksabstimmung. In Basel, wo die eidgenössische Vorlage von 1979 eine gute Annahme gefunden hatte, sprach man von einer Trendumkehr und schrieb diese den Jugendunruhen zu. Tatsächlich war aber in beiden Kantonen die Zahl der Gegner gegenüber 1979 nicht angewachsen, sondern mit der Stimmbeteiligung auch die Zahl der Befürworter zurückgegangen.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Ausdehnung des Stimmrechts auf die 18–20jährigen machte auf kantonaler Ebene Fortschritte. In sieben Gliedstaaten wurde die Frage dem Volk vorgelegt ; fünf von ihnen (BL, GE, GL, VD, ZG) erbrachten positive Mehrheiten, so dass seit Ende des Jahres schon in acht von den 26 Bundesgliedern die neue Schwelle für die politische Mündigkeit gilt. Freilich sind dies alles Kantone, die auch beim eidgenössischen Volksentscheid vom 18. Februar 1979 Ja-Mehrheiten aufgewiesen haben. In allen kantonalen Abstimmungen, die seither durchgeführt worden sind, ist der Anteil der Ja-Stimmen zurückgegangen, nicht weil die Zahl der Gegner zugenommen hätte, sondern weil die Beteiligung wesentlich geringer war. In den beiden Kantonen, welche die Neuerung verwarfen (SG und ZH), mag die Neuauflage des Themas so kurz nach einem negativen Entscheid auch als «Zwängerei» empfunden worden sein. Einer solchen Reaktion versuchten die Behörden zweier weiterer Kantone vorzubeugen, in denen das Ergebnis 1979 gleichfalls negativ gelautet hatte: aufgrund von parlamentarischen Vorstössen leitete man in Bern und Solothurn Gesetzesrevisionen ein, die es — wie seinerzeit in der Frauenstimmrechtsfrage — zunächst einmal den Gemeinden erlauben sollen, für ihre Angelegenheiten den Kreis der Aktivbürger zu erweitern.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Der Beschluss beider eidgenössischen Räte, eine Erweiterung des Stimmrechts auf die 18–20jährigen zu bejahen und dem Volksentscheid zu unterbreiten, zeitigte ein überraschendes Resultat. Bereits in der Abstimmungskampagne, in der die Vorlage freilich neben den Initiativen zum Atomkraftwerkbau und zur Suchtmittelreklame nicht recht zur Geltung kam, überwogen die befürwortenden Stellungnahmen bei weitem. Von den Landesparteien gaben nur die Nationale Aktion und die Republikaner die Neinparole aus. Konservative Stimmen bestritten der in Frage stehenden Altersstufe einerseits die genügende Reife und anderseits ein verbreitetes Interesse für politische Rechte. Auch wurde betont, dass die zivilrechtliche und die politische Mündigkeit zur gleichen Zeit zuerkannt werden sollten. Demgegenüber verwiesen die Befürworter aufdie akzelerierte Entwicklung der jüngsten Generation, auf die weitgehende Einordnung der Jugendlichen in die Gesellschaft (durch Besteuerung, AHV-Beitragspflicht, Führerscheinberechtigung, strafrechtliche Verantwortung), auf die Gefahr einer Überalterung der Aktivbürgerschaft sowie auf die integrierende Wirkung des Stimmrechts. Am 18. Februar wurde die Vorlage zwar verworfen; sie fand aber die Zustimmung von 49.2 Prozent der Urnengänger und von 9 Ständen, darunter auch von solchen, welche die Neuerung in früheren Jahren abgelehnt hatten. In der welschen Schweiz überwogen die befürwortenden Stimmen. Das Ergebnis, zu dem eine stärkere Mobilisierung jüngerer Stimmbürger durch die Atomschutzinitiative beigetragen haben mag, regte verschiedenenorts dazu an, die Heranziehung der Jugendlichen zu den politischen Rechten wie seinerzeit diejenige der Frauen auf kantonaler Ebene vorzubereiten. Bereits 1979 fiel in zwei Kantonen der Entscheid an der Urne: in Neuenburg positiv, im Tessin dagegen negativ.

Parl. Initiative Ziegler zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Bestrebungen für eine Gewährung des Stimmrechts schon ab 18 Jahren kamen um einen weiteren Schritt voran. Nicht nur beharrte der Nationalrat auf der Senkung des politischen Mündigkeitsalters, wie sie die Initiative Ziegler (sp, GE) vorgeschlagen hatte, sondern überraschenderweise lenkte nun auch der Ständerat ein. Dieser hatte die Neuerung im Vorjahr noch als inopportun bewertet, doch die.wachsenden Mehrheiten in der Volkskammer liessen eine solche Argumentation nicht mehr zureichend erscheinen. Auch Bundesrat Furgler rückte in seinen Voten von den skeptischen Stellungnahmen der Landesregierung aus früheren Jahren ab. Dass die Frage nunmehr vor die Volksabstimmung kommen sollte, wurde in der Presse vielfach begrüsst, obwohl man für einen ersten gesamtschweizerischen Urnengang noch keine positive Prognose stellte.

Parl. Initiative Ziegler zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre
Dossier: Stimmrechtsalter 18

In der Frage einer Ausdehnung des Stimmrechts auf weitere Träger kam es zu keinen neuen Entscheiden. Der Nationalrat bestätigte zwar seinen Beschluss von Ende 1975, den 18jährigen im Sinne der Initiative Ziegler (sp, GE) Zugang zu den Urnen zu gewähren, doch die Ständekammer versagte ihm die Gefolgschaft; als Hauptargument führte man die Verwerfung entsprechender Vorlagen in kantonalen Volksabstimmungen an. Die zuständige Nationalratskommission hielt immerhin an der Initiative fest. Erstmals konnten sich am 13. März Auslandschweizer an einer eidgenössischen Abstimmung beteiligen. Die Annahme des Gesetzes über die politischen Rechte hob die bisherigen kantonalen Ungleichheiten im Ausschluss vom Stimmrecht auf Bundesebene auf.

Parl. Initiative Ziegler zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Festsetzung des Stimmrechtsalters bei 18 Jahren fand zwar Eingang in den Verfassungsentwurf des neuen Kantons Jura; sie wurde aber vom neuenburgischen Souverän abgelehnt, und eine knappe Mehrheit der Freiburger wollte nicht einmal das Wählbarkeitsalter von 25 auf 20 Jahre senken. Unter diesen Voraussetzungen erschien die Ende 1975 vom Nationalrat unterstützte parlamentarische Initiative Ziegler (sp, GE) für die Zulassung der 18jährigen zu eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen wenig aussichtsreich. Der Bundesrat, der sich schon 1973 für eine Vertagung der Frage entschieden hatte, kam deshalb auf seinen Entscheid nicht zurück.

Parl. Initiative Ziegler zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre
Dossier: Stimmrechtsalter 18

De nouvelles. tentatives ont été faites pour abaisser le droit de vote à 18 ans. Les citoyens de deux cantons (Uri et Schaffhouse) ont certes rejeté à forte majorité des projets cantonaux découlant d'initiatives populaires. Néanmoins, en décembre, le Conseil national appuyait, de justesse il est vrai, une initiative parlementaire Ziegler (ps, GE) visant l'introduction de cette innovation sur le plan fédéral. A Neuchâtel aussi, le parlement cantonal se prononçait pour le droit de vote à 18 ans.

Parl. Initiative Ziegler zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Le droit de vote n'a pas été étendu à de nouvelles couches de la population. L'abaissement de l'âge électoral à 18 ans, préconisé par les parlements cantonaux du Tessin et de Zurich en 1973, n'a pas été approuvé par le peuple, pas davantage que des réformes antérieures semblables proposées en d'autres cantons. Néanmoins, un tel abaissement de l'âge de la maturité politique a fait l'objet d'initiatives populaires à Uri et à Schaffhouse. Un sondage d'opinion a révélé que dans l'ensemble du pays, un tiers environ des adultes soutenait la modification. La corporation de; la vallée d'Urseren (UR), compétente pour l'utilisation des alpages et des domaines' communs, a refusé le droit de vote aux femmes et aux jeunes de 18 ans.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Nulle part l'élargissement de la participation politique à de nouveaux milieux de la population ne s'est accompli. Se fondant sur les travaux d'une commission d'étude, la Chancellerie a soumis aux cantons et aux partis politiques la question d'un abaissement de la majorité politique à 18 ans, avec maintien éventuel de la limite des vingt ans pour l'éligibilité. Une enquête auprès de jeunes avait révélé une faible majorité favorable à cette innovation. La plupart des partis se prononcèrent en faveur de l'abaissement au moins de l'âge pour le droit de vote actif, alors que la majorité des cantons ne désire aucun changement. Le Conseil fédéral s'est alors résolu à ajourner cette affaire. Ce qui l'a incité à agir de la sorte, ce fut notamment le rejet de semblables changements par divers cantons : à la décision négative — obtenue de justesse — au Grand Conseil vaudois en février venaient s'ajouter les verdicts populaires sans équivoque à la landsgemeinde de Glaris, en mai, et à Bâle-Ville, en novembre. Des décisions positives ont été prises, sous réserve de référendum constitutionnel, par les parlements cantonaux de Zurich et du Tessin.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Nouveau pas vers l'accroissement du nombre des citoyens actifs, il fut question, à l'échelon national et dans plusieurs cantons, d'abaisser à 18 ans la majorité politique. Un groupe d'Alémaniques s'occupant des problèmes de la jeunesse lança dans ce but une initiative fédérale populaire : les signatures devaient en être récoltées par des jeunes gens, ceci précisément afin de permettre aux classes d'âge concernées de manifester leur intérêt pour la chose publique. Le Conseil national examina une autre démarche visant, contrairement au précédentes, non seulement à abaisser la majorité politique, mais encore la majorité civile ; il la rejeta, l'estimant trop contraignante par sa forme, qui était celle d'une motion. Cette décision négative tenait compte du fait que peu de temps auparavant les souverains de trois cantons — Bâle-Campagne, Genève et Schaffhouse — avaient refusé, souvent à de fortes majorités, d'abaisser à 18 ans l'âge électoral ; les parlements cantonaux de Berne et de Zurich s'étant d'ailleurs exprimés dans le même sens. Pourtant, des démarches analogues furent tentées dans plusieurs cantons.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Das schon 1968 laut gewordene Begehren nach einer Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre war Gegenstand parlamentarischer Beratungen auf Bundes- und Kantonsebene. In beiden eidgenössischen Räten wurden im Juni entsprechende Postulate überwiesen, im Ständerat allerdings nicht ohne Opposition. Bundesrat von Moos nahm sie zuhanden einer Studiengruppe, die sich zugleich mit einer Reform des Nationalratswahlrechts zu befassen hat, entgegen. In der öffentlichen Diskussion wurde einerseits auf kantonale Stimmrechtsordnungen in der Innerschweiz, die schon 18- oder 19jährige mitentscheiden lassen, anderseits auf die Entwicklung im Ausland hingewiesen. Eine Meinungsumfrage ergab allerdings noch eine mehrheitliche Ablehnung. Verschiedentlich wurde die Ansicht geäussert, dass das Stimmrecht der Frauen vor demjenigen der Jugendlichen den Vorrang haben müsse; ausserdem kam der Zusammenhang zwischen politischem und zivilrechtlichem Mündigkeitsalter zur Sprache. In Genf stimmte der Grosse Rat auf christlichsozialen Antrag einer Verfassungsänderung zu, die das Stimmrechtsalter auf 18 Jahre senken soll. Die Kantonsparlamente von Baselland, Luzern und Schaffhausen überwiesen entsprechende Motionen an ihre Regierungen; in Bern wurde nur ein Postulat angenommen, eine Motion dagegen abgelehnt. In Luzern lancierten die Jungliberalen gleich nach der Annahme des Frauenstimmrechts eine Volksinitiative; in Baselstadt konnte eine solche durch die PdA bereits eingereicht werden. Eine Petition der sanktgallischen Jungen christlichen Union wurde vom Regierungsrat mit Rücksicht auf den Misserfolg der Frauenstimmrechtsvorlage zurückgewiesen.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: Stimmrechtsalter 18