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Die im Januar 2009 im Kanton Neuenburg eingereichte Volksmotion, welche die Herabsetzung des Stimmrechtalters von 18 auf 16 Jahre fordert, wurde vom Grossen Rat mit 55 zu 39 Stimmen überwiesen. Die Ratsrechte, allen voran die SVP und Teile der FDP, machte geltend, dass Junge im Alter von 16 Jahren von einer vorwiegend linksorientierten Lehrerschaft indoktriniert seien und dass Vertragsunterschriften in diesem Alter rechtlich nicht bindend seien. Die Linke hingegen argumentierte für eine altersmässige Anpassung des Stimmrechts an die Steuerpflicht und für die frühe politische Einbindung der Jugend als Zukunftsträgerin der Gesellschaft. Der Neuenburger Staatsrat unterstützte die Motion ebenfalls.
Im Kanton Waadt wurde eine parlamentarische Initiative der SVP, die ebenfalls die Einführung des Stimmrechtalters 16 vorgesehen hätte, vom Parlament Ende 2010 abgelehnt. Gegner und Befürworter fanden sich sowohl im linken wie auch im rechten Lager.
Die von der jungen Luzerner CVP lancierte Initiative für ein Stimmrecht ab Geburt (Familienstimmrecht) scheiterte an der Unterschriftenhürde und kam nicht zustande.

Kantonale Vorstösse für das Stimmrechtsalter 16 (2005-2010)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Die Regierung des Kantons Bern beantragte gegen Jahresende eine Verfassungsänderung für die Senkung des Wahlrechtsalters auf 16 Jahre. Das Parlament hatte im Vorjahr die Regierung mit einer Motion zu diesem Schritt aufgefordert. In der Vernehmlassung im Sommer hatte sich gezeigt, dass die Positionen der Parteien unverändert geblieben waren: SP, GP und EVP sprachen sich für, SVP, FDP, BDP und EDU gegen die Neuerung aus. In Basel-Stadt, wo das Parlament im Jahr 2007 und im Januar des Berichtsjahres Vorstösse für eine Senkung des Wahlrechtsalters unterstützt hatte, legte die Regierung dem Parlament im April einen Antrag auf eine entsprechende Verfassungsrevision vor. Im Kanton Uri reichten die Jungsozialisten eine Volksinitiative für das Wahlrechtsalter 16 ein, die in der Folge auch von der Regierung unterstützt wurde.

Kantonale Vorstösse für das Stimmrechtsalter 16 (2005-2010)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Im Kanton Bern überwies das Parlament eine von Nadja Masshardt (sp) eingereichte, und auch von der Regierung unterstützte Motion für das Wahlrechtsalter 16 gegen den Widerstand der SVP und einer Mehrheit der FDP. In Basel-Stadt sprach sich das Parlament grundsätzlich für eine entsprechende Motion aus, hat diese im Berichtsjahr aber noch nicht überwiesen. In den Kantonen Aargau, Baselland, Jura und Zürich lehnten die Parlamente entsprechende Vorstösse der SP resp. der GP ab.

Kantonale Vorstösse für das Stimmrechtsalter 16 (2005-2010)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

In Baselstadt stimmte der Souverän der Senkung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre knapp zu. Damit gilt diese Regelung in elf Kantonen: Baselstadt, Baselland, Genf, Glarus, Jura, Neuenburg, Nid- und Obwalden, Schwyz, Waadt und Zug. Nach negativen Volksabstimmungen zur kantonalen Einführung des Stimmrechtsalters 18 soll in der Ostschweiz nach dem Vorbild anderer Kantone zuerst eine Senkung des Wahlrechtsalters auf freiwilliger Basis in den Gemeinden ermöglicht werden. In Graubünden, St. Gallen und Thurgau sprachen sich die Kantonsparlamente für entsprechende Verfassungsänderungen aus. Im Kanton Bern, wo diese Möglichkeit seit 1983 besteht, korrigierten die Städte Bern und Biel ihre ablehnenden Entscheide aus dem Jahr 1984 und stimmten in einem zweiten Anlauf dem Stimmrechtsalter 18 zu.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Integration der Jugendlichen in den politischen Prozess durch die Senkung des Stimmrechtalters auf 18 Jahre hat auf Kantonsebene deutlich schlechtere Chancen als auf Gemeindeebene. Im Berichtsjahr waren es die Thurgauer Stimmberechtigten, welche gegen Regierung und Parlament eine entsprechende Anderung des kantonalen Stimmrechts ablehnten. Demgegenüber machten in Luzern, wo 1986 das Volk mit knappem Mehr die fakultative gemeindeweise Einführung gutgeheissen hatte, innerhalb eines halben Jahres 92 von 107 Gemeinden von diesem Recht Gebrauch.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Da sich die Stimmberechtigten der Kantone Solothurn, Tessin und Zürich trotz positiver Empfehlungen von Regierungen und Parlamenten ablehnend zur Einführung des Stimmrechtalters 18 aussprachen, bleibt dieses auch Ende 1986 auf zehn Stände beschränkt. Im Kanton Luzern stimmte der Souverän immerhin der fakultativen Einführung des Stimmrechtalters 18 auf Gemeindeebene zu.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Obwohl 1985 zum Jahr der Jugend erklärt worden war, kam es in keinem Kanton zu einer Senkung der Altersgrenze für die politische Mündigkeit. Immerhin wurden in den Kantonen Luzern und St. Gallen Volksinitiativen für die Einführung des Stimmrechtalters 18 auf Gemeindeebene eingereicht resp. lanciert. Im Tessin schliesslich schlug der Staatsrat eine entsprechende Neuregelung in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten vor, und im Thurgau wurde eine Volksinitiative mit demselben Ziel eingereicht.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Bei den Bestrebungen zur Erweiterung des Stimmrechts waren 1984 mehrheitlich Niederlagen zu verzeichnen. Trotz zustimmender Empfehlungen der Parlamente lehnten die Stimmberechtigten der Kantone Aargau, Freiburg und Schaffhausen sowie der Städte Bern und Biel eine Senkung der Altersgrenze auf 18 Jahre deutlich ab. Lediglich in einigen kleineren bernischen Gemeinden erhielten entsprechende Vorstösse die Zustimmung des Souveräns. In Solothurn fand diese Neuerung Aufnahme in den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung. Im Kanton Luzern wurde eine Volksinitiative lanciert, welche die fakultative gemeindeweise Einführung des «Stimmrechtalters 18» ermöglichen soll.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Verschiedene Schritte wurden 1983 zur Erweiterung des Stimmrechts unternommen. Die Obwaldner setzten die bei 19 Jahren liegende Altersgrenze für die Stimmberechtigung um ein weiteres Jahr herab, während in Bern das Volk die Gemeinden ermächtigte, das Stimmrecht in ihrem Bereich auf Achtzehnjährige auszudehnen. Im Aargau und in Basel-Stadt wurden zugunsten des «Stimmrechts 18» Initiativen eingereicht; in Freiburg beantragte der Regierungsrat eine entsprechende Verfassungsänderung, und in Schaffhausen hiess der Grosse Rat eine solche zuhanden der Volksabstimmung gut. Damit haben bisher sieben Kantone und drei Halbkantone ihr Stimmrechtsalter auf 18 Jahre gesenkt : Schwyz, Jura, Neuenburg, Waadt, Glarus, Genf, Basel-Land, Zug, Nidwalden und Obwalden.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Wenig Erfolg ernteten 1982 die Anhänger der Bestrebungen, das Alter für das Stimmrecht auf 18 Jahre zu senken. Zwar schwenkte an der Landsgemeinde im Frühling Nidwalden als achter Stand auf ihre Linie ein, aber dann lehnten am 6. Juni, als auch über das Ausländergesetz und die Strafrechtsrevision abgestimmt wurde, gleich vier Kantone entsprechende Vorlagen ab, obwohl nirgends Parteien gegen die Neuerung aufgetreten waren. Uri, Wallis und Graubünden verwarfen hoch, Solothurn verhältnismässig knapp. Hier hätte es sich nicht um die Erteilung des kantonalen Stimmrechtes gehandelt, sondern um eine Ermächtigung für die Gemeinden, fortan in kommunalen Angelegenheiten bereits Achtzehnjährige mitentscheiden zu lassen. Eine Regelung, welche im wesentlichen dieser solothurnischen ähnelt, gelangt im Kanton Bern voraussichtlich 1983 vor den Souverän.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Bestrebungen, das Stimmrecht bereits den 18jährigen zu gewähren, wurden fortgesetzt, erlitten aber neue Niederlagen. In den Kantonen Basel-Stadt und Luzern scheiterten entsprechende Vorstösse, die vom Parlament gutgeheissen worden waren, in der Volksabstimmung. In Basel, wo die eidgenössische Vorlage von 1979 eine gute Annahme gefunden hatte, sprach man von einer Trendumkehr und schrieb diese den Jugendunruhen zu. Tatsächlich war aber in beiden Kantonen die Zahl der Gegner gegenüber 1979 nicht angewachsen, sondern mit der Stimmbeteiligung auch die Zahl der Befürworter zurückgegangen.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Ausdehnung des Stimmrechts auf die 18–20jährigen machte auf kantonaler Ebene Fortschritte. In sieben Gliedstaaten wurde die Frage dem Volk vorgelegt ; fünf von ihnen (BL, GE, GL, VD, ZG) erbrachten positive Mehrheiten, so dass seit Ende des Jahres schon in acht von den 26 Bundesgliedern die neue Schwelle für die politische Mündigkeit gilt. Freilich sind dies alles Kantone, die auch beim eidgenössischen Volksentscheid vom 18. Februar 1979 Ja-Mehrheiten aufgewiesen haben. In allen kantonalen Abstimmungen, die seither durchgeführt worden sind, ist der Anteil der Ja-Stimmen zurückgegangen, nicht weil die Zahl der Gegner zugenommen hätte, sondern weil die Beteiligung wesentlich geringer war. In den beiden Kantonen, welche die Neuerung verwarfen (SG und ZH), mag die Neuauflage des Themas so kurz nach einem negativen Entscheid auch als «Zwängerei» empfunden worden sein. Einer solchen Reaktion versuchten die Behörden zweier weiterer Kantone vorzubeugen, in denen das Ergebnis 1979 gleichfalls negativ gelautet hatte: aufgrund von parlamentarischen Vorstössen leitete man in Bern und Solothurn Gesetzesrevisionen ein, die es — wie seinerzeit in der Frauenstimmrechtsfrage — zunächst einmal den Gemeinden erlauben sollen, für ihre Angelegenheiten den Kreis der Aktivbürger zu erweitern.

Weitere Vorstösse zur Senkung des Stimmrechtsalter
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Le droit de vote n'a pas été étendu à de nouvelles couches de la population. L'abaissement de l'âge électoral à 18 ans, préconisé par les parlements cantonaux du Tessin et de Zurich en 1973, n'a pas été approuvé par le peuple, pas davantage que des réformes antérieures semblables proposées en d'autres cantons. Néanmoins, un tel abaissement de l'âge de la maturité politique a fait l'objet d'initiatives populaires à Uri et à Schaffhouse. Un sondage d'opinion a révélé que dans l'ensemble du pays, un tiers environ des adultes soutenait la modification. La corporation de; la vallée d'Urseren (UR), compétente pour l'utilisation des alpages et des domaines' communs, a refusé le droit de vote aux femmes et aux jeunes de 18 ans.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Nulle part l'élargissement de la participation politique à de nouveaux milieux de la population ne s'est accompli. Se fondant sur les travaux d'une commission d'étude, la Chancellerie a soumis aux cantons et aux partis politiques la question d'un abaissement de la majorité politique à 18 ans, avec maintien éventuel de la limite des vingt ans pour l'éligibilité. Une enquête auprès de jeunes avait révélé une faible majorité favorable à cette innovation. La plupart des partis se prononcèrent en faveur de l'abaissement au moins de l'âge pour le droit de vote actif, alors que la majorité des cantons ne désire aucun changement. Le Conseil fédéral s'est alors résolu à ajourner cette affaire. Ce qui l'a incité à agir de la sorte, ce fut notamment le rejet de semblables changements par divers cantons : à la décision négative — obtenue de justesse — au Grand Conseil vaudois en février venaient s'ajouter les verdicts populaires sans équivoque à la landsgemeinde de Glaris, en mai, et à Bâle-Ville, en novembre. Des décisions positives ont été prises, sous réserve de référendum constitutionnel, par les parlements cantonaux de Zurich et du Tessin.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Nouveau pas vers l'accroissement du nombre des citoyens actifs, il fut question, à l'échelon national et dans plusieurs cantons, d'abaisser à 18 ans la majorité politique. Un groupe d'Alémaniques s'occupant des problèmes de la jeunesse lança dans ce but une initiative fédérale populaire : les signatures devaient en être récoltées par des jeunes gens, ceci précisément afin de permettre aux classes d'âge concernées de manifester leur intérêt pour la chose publique. Le Conseil national examina une autre démarche visant, contrairement au précédentes, non seulement à abaisser la majorité politique, mais encore la majorité civile ; il la rejeta, l'estimant trop contraignante par sa forme, qui était celle d'une motion. Cette décision négative tenait compte du fait que peu de temps auparavant les souverains de trois cantons — Bâle-Campagne, Genève et Schaffhouse — avaient refusé, souvent à de fortes majorités, d'abaisser à 18 ans l'âge électoral ; les parlements cantonaux de Berne et de Zurich s'étant d'ailleurs exprimés dans le même sens. Pourtant, des démarches analogues furent tentées dans plusieurs cantons.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: Stimmrechtsalter 18

Das schon 1968 laut gewordene Begehren nach einer Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre war Gegenstand parlamentarischer Beratungen auf Bundes- und Kantonsebene. In beiden eidgenössischen Räten wurden im Juni entsprechende Postulate überwiesen, im Ständerat allerdings nicht ohne Opposition. Bundesrat von Moos nahm sie zuhanden einer Studiengruppe, die sich zugleich mit einer Reform des Nationalratswahlrechts zu befassen hat, entgegen. In der öffentlichen Diskussion wurde einerseits auf kantonale Stimmrechtsordnungen in der Innerschweiz, die schon 18- oder 19jährige mitentscheiden lassen, anderseits auf die Entwicklung im Ausland hingewiesen. Eine Meinungsumfrage ergab allerdings noch eine mehrheitliche Ablehnung. Verschiedentlich wurde die Ansicht geäussert, dass das Stimmrecht der Frauen vor demjenigen der Jugendlichen den Vorrang haben müsse; ausserdem kam der Zusammenhang zwischen politischem und zivilrechtlichem Mündigkeitsalter zur Sprache. In Genf stimmte der Grosse Rat auf christlichsozialen Antrag einer Verfassungsänderung zu, die das Stimmrechtsalter auf 18 Jahre senken soll. Die Kantonsparlamente von Baselland, Luzern und Schaffhausen überwiesen entsprechende Motionen an ihre Regierungen; in Bern wurde nur ein Postulat angenommen, eine Motion dagegen abgelehnt. In Luzern lancierten die Jungliberalen gleich nach der Annahme des Frauenstimmrechts eine Volksinitiative; in Baselstadt konnte eine solche durch die PdA bereits eingereicht werden. Eine Petition der sanktgallischen Jungen christlichen Union wurde vom Regierungsrat mit Rücksicht auf den Misserfolg der Frauenstimmrechtsvorlage zurückgewiesen.

Erste Bestrebungen zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters
Dossier: Stimmrechtsalter 18