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Die Forderung der Jugendverbände und der Jungparteien der SP und der CVP – die ursprünglich ebenfalls im Unterstützungskomitee vertretenen Jungfreisinnigen zogen sich nach einer Konsultation ihrer Sektionen und Mitglieder zurück – nach einer Senkung des aktiven und passiven Wahlrechtsalters von 18 auf 16 Jahre konnte lediglich einen Teilerfolg verbuchen . Die SPK des Nationalrats gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 99.457) der jüngsten Parlamentsabgeordneten, der Sozialdemokratin Ursula Wyss (BE), zwar keine Folge, formulierte aber eine eigene Motion, welche nur das aktive Wahlrechtsalter senken will (Mo. 00.3180). Die Wahl von Sechzenhnjährigen in politische Ämter mache hingegen angesichts des zivilen Mündigkeitsalters von 18 Jahren wenig Sinn.
Wyss hatte ihre Initiative zugunsten der Motion zurückgezogen, der Nationalrat lehnte diese jedoch mit 89:79 Stimmen ab, nachdem die Befürworter einer Senkung nicht bereit gewesen waren, sich mit der Überweisung in Postulatsform zu begnügen. Ebenfalls keine Chance hatte eine parlamentarische Initiative Zwygart (evp, BE; Pa.Iv. 99.454) für die Einführung eines Familienstimmrechts, das Eltern als Vertreter ihrer Kinder zusätzliche Stimmen eingeräumt hätte. Die Ablehnung erfolgte mit 100:11 Stimmen.

Senkung des Stimmrechtsalters (Mo. 00.3400)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Zum zweiten Mal nach 1979 konnte sich das Volk zur Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre aussprechen. Die Kampagne verlief äusserst ruhig, da einzig die EDU die Vorlage bekämpfte. Am 3. März stimmte das Volk der Senkung des Wahlrechtsalters mit 981'422 zu 367'641 Stimmen zu; kein einziger Kanton lehnte diese Verfassungsänderung ab. Am deutlichsten fiel das Ja in denjenigen Kantonen aus, welche das Stimmrechtsalter 18 bereits seit längerer Zeit kennen.


Abstimmung vom 3. März 1991

Stimmrechtsalter 18
Beteiligung: 31,3%
Ja: 981'422 (72,7%) / Stände 20 6/2
Nein: 367'641 (27,3%) / Stände 0

Parolen:
Ja: alle Parteien ausser EDU; SGB, CNG, LFSA
Nein: EDU

Senkung Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre