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Drei Monate nach der GPK-internen Aufarbeitung der BODLUV-Angelegenheit nahm der Bundesrat Stellung zum Inspektionsbericht der Geschäftsprüfungskommissionen. Zwei Forderungen standen im Raum, einerseits die Wiederaufnahme der Vorevaluation durch die Firma Thales Schweiz und andererseits die Ausarbeitung eines Berichts hinsichtlich Verfahrensentscheide innerhalb der Bundesverwaltung. Die Regierung nahm die Empfehlungen zur Kenntnis, stellte aber auch klar, dass die BODLUV-Evaluation mit den gleichen Varianten nicht wieder aufgenommen werden würde, zumindest nicht „rasch”. Ausschlaggebend seien die unsicheren Kostenfolgen – dahingehend beharrte der Bundesrat darauf, dass der Sistierungsentscheid vertretbar gewesen sei. Daneben gebe es die grosse Kampfjet-Beschaffung, die Anfang 2016 wieder ins Rollen gebracht worden sei und die vorerst in einen Grundlagenbericht zur Evaluation und Beschaffung neuer Jets münden werde. Darin werde die Situation für die Boden-Luft-Abwehr ebenfalls analysiert und es werde darauf basierend entschieden, ob und wie BODLUV wieder aufgenommen werden könne. Diesen Bericht erwartete der Bundesrat im Frühjahr 2017.
Bezüglich Informationskultur und der Abwicklung von Entscheidungsprozessen hielt sich die Regierung nicht lange auf. „Regierungsmitglied[er müssen] führen und entscheiden”, liess der Bundesrat verlauten. Er sprach sich gegen technokratische Automatismen aus und stellte klar, dass der VBS-Vorsteher stets für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehe. Ob der Bundesrat tatsächlich noch einen ausführlicheren Bericht dazu erstellen lassen würde, blieb zum Zeitpunkt seiner Presseorientierung noch offen.
Die Medien goutierten die bundesrätlichen Erklärungen nicht und schrieben über ein „Ignorieren der Empfehlungen” der GPK (NZZ), von einem „Wohlfühlklima im Bundesrat” (Tages-Anzeiger) und von „kollegialer Schützenhilfe” (BZ). Die gewichtigen Vorwürfe der GPK seien quasi unter den Tisch gewischt worden. Arbeitsgruppen-Präsident Janiak (sp, BL) mutmasste in der BZ, dass das Schweigen der Regierung wohl darauf hindeute, dass die GPK „mit [ihren] Schlussfolgerungen recht” gehabt habe. Überrascht zeigte er sich darüber, dass die aufgeworfenen Kritikpunkte vom Bundesrat nicht berücksichtigt worden seien.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Für effiziente zentrale Beschaffungsstellen setzte sich Roger Golay (mcg, GE) Ende 2016 ein. Der in der SVP-Fraktion politisierende Angehörige des MCG wollte sich mit einem gleichlautenden Postulat darum bemühen, etwas Licht in die finanziellen Rahmenbedingungen für die Armasuisse, aber auch für andere Beschaffungsstellen, zu bringen. Eine Zentralisierung von Dienststellen habe zudem Effizienzsteigerungen zum Ziel, argumentierte er. Im geforderten Bericht solle aufgezeigt werden, welches die spezifischen Bedürfnisse der Armasuisse seien und wie Ressourcen umverteilt werden könnten, die bis anhin in verschiedenen Departementen vorhanden gewesen und im Nachgang an die Reduzierung von Beschaffungsstellen frei geworden seien. Der Postulant empfand es als stossend, dass das Volumen der Aufträge, welche die Armasuisse von ausserhalb des VBS erhielt, gestiegen war. Diese Zusatzbelastung führe dazu, dass die Beschaffungsaufträge nicht mehr fristgerecht und hochqualitativ bewältigt werden könnten, was unter anderem zu Engpässen führe. Hinzu komme eine Reduktion des Armasuisse-Personals um 15 Prozent in den letzten Jahren, was ebenfalls dazu beitrage, dass komplizierte Beschaffungen des Bundes, die teilweise umstritten oder problembehaftet seien, nicht zufriedenstellend abgewickelt werden könnten.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. Eine Diskussion erübrigte sich damit im Nationalrat, das Geschäft wurde in der Frühjahressession 2017 diskussionslos und stillschweigend angenommen. 33 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus dem rechtsbürgerlichen Lager hatten den Vorstoss bei der Einreichung mitunterzeichnet.

Dieses Postulat von Golay stützte sich auf eine Reihe ähnlicher Vorstösse, die kurz zuvor behandelt worden waren. Angestossen worden war die Diskussion Mitte 2016 von Nationalrat Barrile (sp, ZH; Ip. 16.3564). «Wurden die Hausaufgaben bei Rüstungsbeschaffungen gemacht?», fragte der Zürcher Sozialdemokrat den Bundesrat und sprach eine Reihe von Beschaffungen an, die seiner Meinung nach problematisch waren. Er kritisierte insbesondere verwaltungs- respektive bundesamtsinterne Prozesse bei der Beurteilung von anzuschaffenden Rüstungsgütern. Die dazu verfasste Stellungnahme des Bundesrates befriedigte den Interpellanten nur teilweise, weswegen eine Ratsdebatte im Herbst 2016 verschoben wurde. Später wurde das Geschäft abgeschrieben, weil die Aspekte im oben beschriebenen Prozess aufgenommen worden waren.
Ende 2016 beklagte Edith Graf-Litscher (sp, TG; Po. 16.3767) in ihrem Postulat, dass das VBS zu viele Aufträge freihändig vergebe. Die Sozialdemokratin war der Meinung, dass mehr Beschaffungen im üblichen Wettbewerbsverfahren vergeben werden sollten. Ihr Vorstoss wurde auf Antrag der Regierung abgelehnt.
Im März 2017 nahm Angelo Barrile (sp, ZH; Mo. 16.3815) diesen Aspekt in einer Motion wieder auf. Der Motionär verlangte mehr Rechtsschutz bei Beschaffungen des VBS. Sein Ziel war es, dass der Anteil von Beschaffungen, die nicht den WTO-Regeln unterstellt sind, auf das sicherheitspolitisch unverzichtbare Minimum zu begrenzen sei. Grundsätzlich sollten die Beschaffungen den gängigen WTO-Richtlinien entsprechend ausgeschrieben werden, womit sowohl Rechtsschutz als auch Transparenz erhöht würden. Der Nationalrat lehnte diesen Vorstoss mit 120 zu 60 Stimmen (bei drei Enthaltungen) ab.
Bevor Golay mit seiner Motion Ende 2016 den hier beschriebenen Prozess ins Rollen brachte, hatte auch er sich im Herbst zuvor mit einer Frage (Frage 16.5397) an die Landesregierung gewandt. Er wollte wissen, ob die Armasuisse über angemessene Mittel und Ressourcen verfüge, um ihre zahlreichen und anspruchsvollen Aufgaben wahrnehmen zu können. Der bundesrätlichen Antwort war zu entnehmen, dass die zuständigen Stellen tatsächlich vor Herausforderungen stünden, jedoch bereits entsprechende Abklärungen im Gange seien. Man sei bemüht, sämtliche wichtigen Beschaffungsmandate mit der nötigen Sorgfalt zu erfüllen.

Für effiziente zentrale Beschaffungsstellen

Ende Februar wurde das Rüstungsprogramm für das neue Jahr verabschiedet. Genau genommen handelte es sich bei der Publikation um die Armeebotschaft 2017, wobei jedoch die beantragten Mittel für das Rüstungsprogramm den Löwenanteil ausmachten. Daneben wurde das Budget für Armeematerial sowie für Immobilien beantragt. Der Bundesrat hielt sich an die vom Parlament im Rahmen der WEA beschlossenen CHF 20 Mrd. für die Jahre 2017 bis 2020, wobei beabsichtigt wurde, rund 40 Prozent davon für Investitionen in Rüstung und Immobilien zu investieren. Eine wichtige Anpassung gegenüber der Armeebotschaft 2016 war durch die Sistierung der BODLUV nötig geworden: Für BODLUV eingeplante Mittel mussten neu angelegt werden. Mit dem vorliegenden Gesamtpaket in Form einer Armeebotschaft beantragte die Regierung erstmals die jährlichen Verpflichtungskredite gleichzeitig. Dieses Vorgehen biete eine bessere Gesamtsicht über anstehende Beschaffungen der Armee, befand der Bundesrat in seiner Medienmitteilung.

Rüstungsprogramm 2017
Das Rüstungsprogramm hatte ein Gesamtvolumen von CHF 900 Mio. und umfasste vier einzelne Verpflichtungskredite. Der grösste Anteil davon wurde für die Nutzungsverlängerung der F/A-18 Kampfjets veranschlagt. Hierfür sollten CHF 450 Mio. gesprochen werden. Die „Hornets” werden aller Voraussicht nach länger im Einsatz stehen, als ursprünglich geplant. Damit keine Lücke bei der Verteidigung des Luftraumes entstehen wird, sollen die Flieger für die verlängerte Betriebsdauer nachgerüstet werden. Würden keine Massnahmen ergriffen, erreichten die Flugzeuge nach rund 5'000 Flugstunden pro Flugzeug etwa 2025 das Ende ihrer Nutzungsdauer. Das Ziel der Armee war es, die Flieger bis 2030 im Einsatz halten zu können und deren Einsatzdauer auf 6'000 Flugstunden je Maschine zu verlängern. Skizziert waren in der Rüstungsbotschaft die Erneuerung diverser Kompenenten sowie der Flugzeugstruktur, wo vermehrt Probleme bemerkbar wurden. Hinzu kam die Nachbeschaffung eines Radarlenkwaffen-Systems, das die operationelle Wirksamkeit der Jets erhöhen solle. Diese Variante wurde anderen geprüften Möglichkeiten vorgezogen. Eine Erhöhung der möglichen Flugstunden auf 7'000 wurde verworfen, weil sie zu teuer und zu unsicher wäre und die reine Erhöhung der Flugzeit ohne gleichzeitige Anpassung der Systeme überdies nicht zweckmässig wäre. Auch die weitere Alternative eines umfassenden Upgrade-Programms wurde angesichts der nach wie vor beschränkten Nutzungsdauer als zu teuer erachtet. Somit wurde ein Zwischenweg vorgeschlagen, der sich jedoch als äusserst umstritten herausstellen sollte (dazu weiter unten mehr).
Weitere CHF 175 Mio. wurden für den Werterhalt eines integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems veranschlagt. Hierbei ging es um eine Aktualisierung der Teilbereiche, die aufgrund des Technologiewechsels von analog auf digital nötig geworden waren. Das sogenannte Ifass bringe der Armee einen grossen Nutzen und es sei entsprechend notwendig, den Werterhalt zu ermöglichen. CHF 50 Mio. schlugen für Informatikkomponenten zu Buche, sie wurden für das VBS-Rechenzentrum Campus veranschlagt. Es handelte sich dabei um die Ausstattung des 2016 beschlossenen Rechenzentrums, das bis 2020 betriebsbereit sein soll.
Mit den übrigen CHF 225 Mio. sollte Munition beschafft werden. Begründet wurde dies mit der WEA, unter deren Bestimmungen die Einsatzbereitschaft der Armee wieder erhöht worden war. Um die 35'000 AdA innert 10 Tagen einsatzbereit zu haben, müssten auch die Munitionsdepots wieder aufgefüllt werden – nachdem sie zuvor sukzessive abgebaut worden waren. Hierfür wurde mit dem vorliegenden Antrag eine umfangreiche Munitionsbeschaffung vorbereitet. Man müsse vorsorgen, so die grundsätzliche Einschätzung der Regierung. Weil eine Beschaffung selbst jedoch lange dauere, müsse man früh damit beginnen. So wurde dieser Posten auch als ausserordentlich bezeichnet. Im Wesentlichen handelt es sich um Patronen diverser Kaliber, wobei die 5,6mm-Gewehrpatrone am stärksten ins Gewicht fiel. Daneben sollten 12,7mm Patronen für die Maschinengewehre sowie 12cm-Geschosse für die Panzer angeschafft werden.

Rahmenkredite für Armeematerial
Ein CHF 750 Mio. schwerer Gesamtkredit wurde im Rahmen der Armeebotschaft 2017 ebenfalls beantragt. Drei Bereiche sollten damit ausgestattet werden. Ein Rahmenkredit über CHF 173 Mio. sollte für Projektierungen, Tests und Beschaffungsvorbereitungen gesprochen werden. Damit werden allerhand Projekte finanziert, die dereinst in Rüstungsvorhaben münden und den Schritt von der konzeptionellen Phase in die Umsetzungsphase bewältigen müssen. Es handelte sich hierbei also um eine Art Blankocheck, zum Beispiel um Studien und Konzepte zu erarbeiten, um Prototypen zu bauen oder um technische Abklärungen zu treffen.
Der Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf liegt bei CHF 421 Mio. Im Wesentlichen werden damit die persönlichen Ausrüstungen der AdA und deren Bewaffnung beschafft sowie ferner auch Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Armeematerial ermöglicht. Zuletzt gab es in diesem Bereich einen Antrag über CHF 156 Mio. für die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung. Hierunter fällt der ordentliche jährliche Bedarf an Munition, der hauptsächlich zu Übungszwecken verschossen wird und der damit nicht in dem im Rüstungsprogramm beantragten Posten inbegriffen ist.

Immobilienprogramm 2017
Das Immobilienprogramm umfasste total CHF 461 Mio. und stellte einen Gesamtkredit dar, der aus neun Verpflichtungskrediten und einem Rahmenkredit zusammengesetzt war. Die Schwerpunke und damit die grösseren Budgetposten entfielen auf Infrastrukturen an Luftwaffenstandorten, wofür zusammen 5 Verpflichtungskredite in der Höhe von total CHF 156 Mio. gesprochen werden sollten. Hauptnutzniesser waren die Standorte Emmen/LU und Payerne/VD. Erstere Basis war und sollte auch langfristig der Hauptstandort der Luftwaffe sein. Der Rahmenkredit für das Immobilienprogramm umfasste mehrere, nicht einzeln spezifizierte Vorhaben von je unter CHF 10 Mio. Dazu zählten Studien und Projektierungen, Ausbauten und Liegenschaftskäufe, Werterhaltungsmassnahmen sowie weitere Zwecke.

Über alle diese drei Ausgaben hinweg werde für die Schweizer Wirtschaft eine Wertschöpfung von über CHF 1 Mia. generiert. Was ferner nicht in der Schweiz erbracht werden kann, soll über Kompensationsgeschäfte trotzdem in der Schweiz beschäftigungswirksam sein. Der Bundesrat sah in den Beteiligungen die Chance, Know-how aufzubauen und technologisch hochstehende Industriezweige zu fördern. Der Betrieb und der Unterhalt aller Elemente aus den Rüstungsgeschäften sollen auch langfristig Arbeitsplätze erhalten und sogar neu schaffen.

Armeebotschaft 2017 (BRG 17.027)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Immobilienbotschaften des VBS
Dossier: Armeebotschaften
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Anfang 2017 äusserte sich die GPK wieder zum Rüstungsgeschäft BODLUV 2020. Anders als der externe Untersuchungsbeauftragte beurteilte die GPK den nunmehr beinahe ein Jahr zurückliegenden Sistierungsentscheid des Verteidigungsministers als nicht nachvollziehbar, sowohl sachlich, als auch politisch. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sahen das Geschäft zum Zeitpunkt der Sistierung als „auf Kurs” an und erklärten, die Evaluation der Waffensysteme sei weit fortgeschritten gewesen. Nachdem die Arbeitsgruppe der GPK diverse involvierte Personen angehört hatte, darunter Bundesrat Parmelin, Projektmitarbeitende aus dem VBS sowie auch den Rüstungschef, kam sie zum Schluss, dass Parmelin aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Reissleine gezogen habe. Scheinbar habe es beim VBS-Vorsteher einen Informationsmangel und ein Vertrauensproblem gegeben. Dass dieser damals erst seit Kurzem im Amt gewesen war, liess die GPK nicht als Entschuldigung gelten. Aus ihrer Medienmitteilung schimmerte jedoch auch Verständnis durch, da eine Sistierung gegebenenfalls im Sommer 2016 hätte angemessen sein können, nachdem mehr Parameter (insbesondere ein Typenentscheid und genauere Kostenabschätzungen) vorgelegen hätten. Insofern wurde der Entscheid im März als problematisch bezeichnet. Gut CHF 20 Mio. seien durch die bereits getätigten Arbeiten ausgegeben worden. Schliesslich forderte die GPK den Bundesrat auf, die Evaluation für BODLUV 2020 rasch wiederaufzunehmen. Darüber hinaus verlangte die GPK einen Bericht, indem aufgezeigt werden sollte, wie Departementsvorstehende künftig bei Verfahrensentscheiden vorgehen sollen, um kostspielige Entscheide zu verhindern. Mit 9 zu einer Stimme wurde der Inspektionsbericht von der GPK-SR gutgeheissen, mit 11 zu 9 Stimmen segnete ihn die GPK-NR ab.
Bundesrat Parmelin erntete daraufhin in der Presse Kritik, vor allem die bereits aufgewendeten finanziellen Mittel wurden von den Medienschaffenden kritisiert. Als „einsamen Fehlentscheid” sah der Tages-Anzeiger die Sistierung, als „Solotänzer” wurde Parmelin in der NZZ bezeichnet und der Corriere del Ticino sah in der Schelte der GPK einen „Rutenschlag auf Parmelins Finger”. Thematisiert und bisweilen kritisiert worden war jedoch auch die GPK, die es ihrer Minderheit – immerhin 10 GPK-Mitglieder lehnten den Schlussbericht ab – untersagte, ihre Meinung zu äussern. Dort gab es offenbar einen Zwist zwischen Armeegegnern und -befürwortern – einige könnten „halt nicht zwischen Evaluation und Beschaffung unterscheiden”, wurde Arbeitsgruppen-Präsident Janiak (sp, BL) in der NZZ zitiert. Parmelin, beziehungsweise der Gesamtbundesrat, wollte sich zu den Ausführungen der GPK noch nicht äussern.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Der von der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-NR) geforderte Masterplan Luftraumsicherung kam Ende 2016 im Ständerat zur Sprache, nachdem im Erstrat dem Anliegen stattgegeben worden war. Seit dieser ersten Beratung hatten sich die Vorzeichen zur Vorlage jedoch geändert. So ist zwischenzeitlich der neue sicherheitspolitische Bericht erschienen und für den Bereich Luftraumsicherung sind wichtige Konzeptarbeiten lanciert worden. Daneben seien auch die Vorarbeiten für eine neue Evaluation für die Anschaffung neuer Kampfflugzeuge abzuwarten, wobei in der ersten Hälfte 2017 erste Eckpunkte bekannt werden sollen. Die Kommission des Ständerates kam deswegen ohne Gegenstimme zum Schluss, man solle diese Entwicklungen abwarten und der vorliegenden Motion die Unterstützung versagen. Diesem Antrag, der auch die Ansicht der Regierung widerspiegelte, wurde stattgegeben und die Motion wurde im Plenum ohne längere Beratung abgelehnt.

Masterplan Luftraumsicherung (Mo. 15.3499)
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Guy Parmelin a approuvé le lancement d’un crédit EPP de 10 millions de francs pour étudier l'achat d'un nouvel avion de combat. Il a également donné son feu vert à un crédit d'environ 500 millions de francs pour restaurer les F/A-18, afin de prolonger leur durée d'utilisation jusqu'à ce que les nouveaux avions soient opérationnels. Enfin, il a annoncé la prolongation de la mise en service des vieux Tiger. Ils serviront de cibles lors d'exercices au combat aérien et effectueront des vols de surveillance. Les crédits figureront dans le message sur l’armée 2017. Le GSSa a jugé l'annonce «prématurée» et «incongrue», puisque les besoins de l'armée en matière d'avions sont encore en cours d'évaluation. En outre, le «non» du peuple au Gripen est selon eux trop récent. Le DDPS a répliqué que le rapport apparaîtrait trop tard pour la demande d'un crédit d'étude. La droite a, quant à elle, salué la démarche du conseiller fédéral.

Acquisition de nouveaux avions de combat (MCF 19.039)
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Die Erneuerung der Luftabwehr mit BODLUV 2020 wurde im Herbst 2016 um ein weiteres Kapitel ergänzt. Nachdem Bundesrat Parmelin im März gleichen Jahres die Beschaffung der neuen Lenkwaffensysteme gestoppt hatte, wurde im September ein Untersuchungsbericht präsentiert. Der Verteidigungsminister hatte kurz nach dem Sistierungsentscheid den ehemaligen Direktor der EFK, Kurt Grüter, mit einer Administrativuntersuchung beauftragt. Daraus ergab sich, dass sowohl die Projektinitialisierung als auch die Projektorganisation den Weisungen und Reglementen entsprochen hatten. Auch das Risikomanagement war angemessen und wirksam gewesen. Trotzdem sah der Untersuchungsbeauftragte in zahlreichen Punkten Verbesserungspotenzial. Im Fokus der Untersuchung stand die Kritik an den zur Beschaffung anvisierten Systemen, dem deutschen Lenkwaffensystem IRIS-T SL und dem britischen Fabrikat CAMM-ER, deren beider Leistungsfähigkeit angezweifelt worden war. Bezüglich der Kosten rechnete Grüter vor, dass mit CHF 700 Mio. wohl tatsächlich zwei Systeme hätten beschafft werden können, jedoch CHF 100 Mio. für ein zusätzliches System hätten aufgebracht werden müssen. Es wurde jedoch zur Verteidigung der Involvierten auch festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Sistierungsentscheids die definitiven Kosten noch nicht hätten abgeschätzt werden können. Sachlich sei die Sistierung jedoch falsch, wie die Berner Zeitung Grüter zitierte, da insgesamt gut gearbeitet worden sei.
Als Achillesferse wurde dann auch die interne und externe Kommunikation bezeichnet. Es sei dem VBS nicht gelungen, BODLUV 2020 der Politik und der Öffentlichkeit überzeugend zu präsentieren. Abschliessend wurde aber auch festgehalten, dass die Sistierung politisch nachvollziehbar gewesen sei.

Nicht Bestandteil der Administrativuntersuchung waren die Indiskretionen zum Rüstungsgeschäft und die Begründung des Sistierungsentscheides. Diese sollten von der Militärjustiz beziehungsweise einer Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen untersucht werden. Bezüglich der Indiskretionen blieben die Ermittlungen indes ergebnislos. Es ging dabei um vertrauliche Informationen, die in einer Sitzung der Projektaufsicht zum Projekt BODLUV im Januar erteilt worden waren. Sensitive Informationen waren daraufhin in der Presse und in der Sendung „Rundschau” des Schweizer Fernsehens widergegeben worden, worauf eine umfangreiche Untersuchung vorgenommen worden war. Niemandem konnte jedoch eine Verletzung der Dienstgeheimnisse nachgewiesen werden, womit das Verfahren eingestellt wurde.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Marco Romano (cvp, TI) hatte Mitte 2015 eine Motion eingereicht, mit der er erwirken wollte, dass Güter und Dienstleistungen für die Armee auch durch KMU geliefert, bzw. erbracht werden können. Die Armasuisse sollte verpflichtet werden, Ausschreibungen grundsätzlich immer in den drei Amtssprachen zu publizieren und die verlangten Produktionsmengen auf die Möglichkeiten der KMU abzustimmen. Darüber hinaus sollen aber insbesondere auch Anstrengungen unternommen werden, um Unternehmen in die Beschaffungsprozesse einzubinden, die nicht in den grösseren Produktionsregionen des Mittellandes angesiedelt sind. Mit den hochwertig produzierenden KMU als "Rückgrat der Schweizer Wirtschaft" seien die Voraussetzungen gegeben, jedoch würden hunderte Firmen aufgrund hoher Mengenanforderungen und kurzen Fristen ausgeschlossen. Hierin sah der Motionär noch grosses Potenzial, zumal frühere Anstrengungen der Armee, vermehrt auf Schweizerische Produkte zu setzen, sehr geschätzt worden seien.
Der Bundesrat zeigte sich zurückhaltend bezüglich dieser Forderungen. Zwar anerkannte er die Stossrichtung der Überlegungen, verwies aber auch auf zahlreiche Bestimmungen, in denen bereits weitgehende Regelungen diesbezüglich umgesetzt werden. Ausschreibungen werden über das Gesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt – dort wird auch der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Anbieter hoch gehalten und ebenso die Achtung der Sprachregionen. Im Falle von Bauten ist festgelegt, dass gerade auch die Amtssprache des Standorts der Gebäude im Ausschreibungsverfahren benutzt wird. In der Summe kam die Landesregierung zum Schluss, dass die geforderten Anliegen bereits erfüllt seien, weswegen die Motion zur Ablehnung beantragt wurde. Im Bereich der Sprachen seien Neuerungen im sich in Revision befindlichen Beschaffungsrecht zu erwarten.
Im Herbst 2016 gelangte die Motion in den Nationalrat. Romano gab seinem Anliegen nochmals Ausdruck und fokussierte dabei auf die Sprachenfrage. Es sei essenziell, dass die Beschaffungsaufträge in den drei Amtssprachen vorlägen. Auch wenn der Bundesrat diesbezüglich Verbesserungen in Aussicht stelle, gab sich Romano skeptisch ob der tatsächlichen Umsetzung in diesem konkreten Feld. Der Verteidigungsminister äusserte sich nur kurz zum Antrag und blieb beim Verweis auf die laufenden Arbeiten. Der Nationalrat liess sich aber nicht auf die Haltung der Regierung ein und nahm die Motion an. 106 Ja-Stimmen standen 81 Nein-Stimmen gegenüber, ein Ratsmitglied enthielt sich.

Armasuisse. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen soll auf regionaler Ebene erfolgen und auf die KMU ausgerichtet sein
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Die Armeebotschaft 2016 mit dem vierjährigen Zahlungsrahmen war in der Herbstsession des Nationalrates auf der Tagesordnung und sorgte für eine lebhafte Diskussion. Für die Kommission sprach neben Roger Golay (mcg, GE) auch Thomas Hurter (svp, ZH). Sein Votum eröffnete er mit einem Rückblick auf vergangene Querelen um die Armeefinanzen und kam unmissverständlich zum Schluss, dass es beim vorliegenden Geschäft um Planungssicherheit gehe. Hurter erklärte, die SiK habe mit 16 zu 8 Stimmen und ohne Enthaltung beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten und damit die Haltung des Ständerates zu stützen. Dies entspricht dem wiederholt geäusserten Willen des Parlamentes, auf den CHF 5 Mrd. jährlich zu beharren. Gleiches liess die Finanzkommission verlauten, deren Sprecher Pirmin Schwander (svp, SZ) verdeutlichte, dass es gerade auch im Sicherheitsbereich der Prioriäten bedürfe. Das heisse aus finanzpolitischer Sicht, diesen Antrag zu blockieren. Auch die FK-NR beantrage folglich Nichteintreten. Etwas konzilianter fügte er aber an, dass die Finanzkommission sehr wohl wissen möchte, wie diese CHF 5 Mrd. tatsächlich eingesetzt würden. Insofern seien das VBS, aber auch die Armee gefordert.
Es gab jedoch auch Eintretensanträge aus beiden Kommissionen. Eine Minderheit Galladé (sp, ZH) setzte sich in der SiK für Eintreten ein, eine Minderheit Amarelle (sp, VD) stellte den entsprechenden Antrag in der FK-NR. Letzterer Minderheitsantrag beinhaltete gleichzeitig einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit der Forderung, aufzuzeigen, was mit den CHF 20 Mrd., dies entspricht dem Zahlungsrahmen über vier Jahre à CHF 5 Mrd., finanziert werden soll. Folglich zeigte man sich von Seiten der Kommissionsminderheiten kritisch: Auf den Zahlungsrahmen nicht einzutreten, käme einer Diskussionsverweigerung gleich. So würde sich die SP gegen Nichteintreten aussprechen und in einem zweiten Schritt den Antrag Amarelle unterstützen, wonach der Bundesrat die Verwendungszwecke des Finanzdaches darlegen solle. Chantal Galladé kam nicht nur auf das gescheiterte Projekt BODLUV zu sprechen, sondern interpretierte das Volksnein zum Gripen als Ausdruck des Willens zur Einsparung von CHF 300 Mio. pro Jahr. Der Erfolg blieb jedoch aus, mit 128 zu 61 Stimmen beschloss der Nationalrat ebenfalls, nicht auf die Vorlage einzutreten. Er folgte damit also dem Erstrat, womit diese Vorlage ad acta gelegt werden konnte.

Armeebotschaft 2016 (BRG 16.026)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Armeebotschaften
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Die Armeebotschaft 2016 und die zweite Vorlage daraus, das Rüstungsprogramm 2016, wurden Ende September vom Nationalrat behandelt. Bereits in der Eintretensdebatte – die Vorlage wurde gemeinsam mit dem Zahlungsrahmen der Armee behandelt – zeigten sich die bürgerlichen Fraktionen gegenüber des Rüstungsprogramms positiv gestimmt. Auch die Signale aus der sicherheitspolitischen Kommission standen auf grün: Mit 17 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde der Vorlage deutlich zugestimmt. Hierzu regte sich jedoch Widerstand, der sich in einem Nichteintretensantrag Mazzone (gp, GE) manifestierte. Sie gab zu bedenken, dass die eingesetzten CHF 1,34 Mrd. zu viel seien und es andere Bereiche gebe, welche die Bevölkerung in ihrem Alltag weit stärker berührten als Rüstungsbedürfnisse – Bildung, Forschung oder Entwicklungszusammenarbeit etwa. Gemessen an den geringeren Summen, die für die Rüstungsprogramme der letzten Jahre beantragt worden waren, sei die Verdoppelung in diesem Antrag nicht angemessen. Weitere Fragen bezüglich der Tauglichkeit der beantragten Waffensysteme wurden, wie schon in der erstberatenden kleinen Kammer, thematisiert. Mazzone stand jedoch mit ihrer Partei allein auf weiter Flur, auch die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollten auf die Vorlage eintreten, um dann jedoch einzelne Posten zur Debatte zu stellen. Insofern war es nicht überraschend, dass für Nichteintreten lediglich 13 Stimmen abgegeben wurden, für Eintreten waren es 166 (1 Enthaltung).
In der Detailberatung standen den Mehrheitsanträgen beider Kommissionen (Sik-NR und FK-NR) auf Zustimmung zur Vorlage zwei Minderheitsanträge auf eine Reduktion des Gesamtumfangs des Rüstungspakets gegenüber. Eine Minderheit Fridez (sp, JU) wollte nur CHF 937 Mio. genehmigen und auf die Anschaffung der Mörser verzichten. Die Minderheit Amarelle (sp, VD) aus der FK-NR hatte beantragt, CHF 1,141 Mrd. zu genehmigen. Die Gegenanträge blieben jedoch erfolglos und in der Gesamtabstimmung folgte auch der Nationalrat dem Regierungsantrag deutlich mit 135 zu 37 Stimmen bei 15 Enthaltungen.

Armeebotschaft 2016 (BRG 16.026)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Armeebotschaften
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Das Immobilienprogramm 2016 war die dritte Vorlage im Rahmen der Beratungen zur Armeebotschaft 2016, ein eher unbestrittenes Teilgeschäft, wenn man die Vorgeschichte betrachtet. So gestaltete sich die Beschlussfassung im Nationalrat äusserst speditiv. Ohne Gegenantrag wurde Eintreten beschlossen und mit 176 Stimmen wurde die Vorlage einstimmig genehmigt (12 Enthaltungen).

Armeebotschaft 2016 (BRG 16.026)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Armeebotschaften
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

In der Sommersession 2016 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit der Armeebotschaft 2016 und behandelte zuerst den Zahlungsrahmen. Eingangs Debatte standen drei Anträge im Raum, ein Antrag der SiK auf Nichteintreten, ein neuer Mehrheitsantrag der Finanzkommission, ebenfalls auf Nichteintreten, sowie ein Minderheitsantrag der FK auf Eintreten. Letzterer wurde von Roberto Zanetti (sp, SO) geführt, sekundiert von weiteren SP-Standesvertretern. SiK-Sprecher Baumann (cvp, UR) verwies sogleich auf den Parlamentsbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee vom März 2016, als die Räte einig waren, der Armee CHF 20 Mrd. für die Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgte auch im Zusammenhang mit den Vorgaben aus dem Militärgesetz, in dem ein vierjähriger Zahlungsrahmen vorgegeben wird. Ende Februar 2016, noch vor besagtem Parlamentsbeschluss, hatte der Bundesrat die Summe aufgrund laufender Sparanstrengungen im Bundeshaushalt unterschritten. Nachdem die offensichtliche Abweichung in den Budgetvorstellungen heraus kam, liess sich der Bundesrat umstimmen und plante fortan mit den genehmigten CHF 20 Mrd. Trotzdem verzichtete er aber auf einen Rückzug der Botschaft, weswegen diese als Grundlage der Parlamentsdebatte galt. Beide Kommissionen waren der Meinung, dass ohne Berücksichtigung des früheren Parlamentsentscheids und auch angesichts des vom Bundesrat geäusserten Finanzbedarfs von CHF 5. Mrd. pro Jahr für die Armee keine glaubwürdige Politik möglich sei. Es sei deswegen nicht auf den hier debattierten Zahlungsrahmen einzutreten.

Ständerat Zanetti (sp, SO) führte in seiner Begründung zum Minderheitsantrag aus, dass angesichts der Sistierung des Bodluv-Projektes eine Einsparung beim Armeebudget angezeigt sei. Es sei also auf die Vorlage einzutreten, um dann in der materiellen Debatte Justierungen vornehmen zu können. Thomas Minder (parteilos, SH) pflichtete Zanetti in seiner Einschätzung bei, dass bei einer Annahme der später in der Sitzung behandelten Traktanden, dem Rüstungsprogramm und dem Immobilienprogramm, ein fader Beigeschmack hängen bliebe: Er sprach von einem weiteren Versuch, das Armeebudget zu drücken. Dies sei ein Polittheater, habe doch das Parlament wiederholt bekräftigt, mehr für die Armee ausgeben zu wollen. Letztlich folgte die Mehrheit im Ständerat den Kommissionen und beschloss Nichteintreten auf die Vorlage, mit 25 zu 10 Stimmen war die Entscheidung gefasst worden (ohne Enthaltung). Damit blieb es bei einem Ausgabenplafond über CHF 20 Mrd. für die Jahre 2017-2020, ohne dass es eine Korrektur gab.

Armeebotschaft 2016 (BRG 16.026)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Armeebotschaften
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Im Rahmen der Behandlung der Armeebotschaft 2016 befasste sich der Ständerat auch mit dem Rüstungsprogramm 2016. Namens der SiK sprach sich Isidor Baumann (cvp, UR) für Eintreten auf das Geschäft aus. Der Antrag sei ohne grosse Diskussion und ohne Gegenstimme gefasst worden. Bezüglich des beantragten Rahmenkredits gab es jedoch Anlass zu Kritik. Angesichts der erstmaligen Formulierung eines Rahmenkredits für Rüstungsbeschaffungen liess man sich in der Kommission mündlich die diversen Posten erklären, später wurden auch schriftlich noch detailliertere Ausführungen abgegeben. Das sei auf diese Weise nicht befriedigend, fand die Kommission und wollte darauf achten, dass in künftigen Rüstungsprogrammen Detailprojekte, die in einem Rahmenkredit beantragt werden und eine CHF-3-Mio.-Schwelle übersteigen, einzeln aufgeführt werden. Damit wurde indirekt auch mehr Transparenz gefordert. Trotz momentaner Nichterfüllung dieses Umstands stimmte die Kommission dem Rahmenkredit zu. Eintreten wurde dann vom Ratsplenum einstimmig beschlossen.

Gegen den Mehrheitsantrag auf Zustimmung zum Antrag des Bundesrates gab es einen Minderheitsantrag Savary (sp, VD), der von einem gleichlautenden Minderheitsantrag Zanetti (sp, SO) aus der Finanzkommission gestützt wurde. Diese lauteten auf einen Verzicht der Beschaffung der Mörser, was in einer Einsparung von CHF 404 Mio. resultieren würde. Nicht das Kostenargument war jedoch ausschlaggebend, sondern die Art und Wirkungsweise dieser Waffe, die in Bodenkämpfen eingesetzt würde, was nach Auffassung der Minderheit nicht gegenwärtigen Bedrohungsszenarien entspreche. Zanetti (sp, SO) betonte, er sei gerne bereit, die frei werdenden Gelder zur Abwehr von Cyber-Risiken einzusetzen, bei Mörsergeschossen sei das Geld jedoch falsch angelegt. Bedrohungsszenarien, Eintretenswahrscheinlichkeiten und Zukunftsperspektiven hielten die Debatte noch etwas auf, ehe jedoch die Mehrheiten obsiegten und das Rüstungsprogramm, wie von der Regierung beantragt, in trockene Tücher gebracht werden konnte. 29 Ja-Stimmen standen 10 ablehnende gegenüber; die Abstimmung über die Ausgabenbremse war einstimmig und in der Gesamtabstimmung sprachen sich 35 Ständerätinnen und Ständeräte für die Annahme des Entwurfs aus (bei 6 Enthaltungen).

Armeebotschaft 2016 (BRG 16.026)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Armeebotschaften
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Das Immobilienprogramm 2016 wurde ebenfalls Anfang Juni 2016 vom Ständerat behandelt, zusammen mit den anderen Anträgen aus der Armeebotschaft 2016. Die beantragten CHF 572 Mio. seien gut angelegt, so die Haltung der SiK. Die Kommission konnte im Vorfeld die Bauprojekte in Frauenfeld/TG vor Ort besichtigen, daraufhin wurde das Immobilienprogramm einstimmig zur Annahme empfohlen. Verteidigungsminister Parmelin ging in seinem Votum nur kurz auf die Vorlage ein, gab dabei jedoch zu bedenken, dass eine Wertschöpfung für die hiesige Wirtschaft von rund CHF 1,4 Mrd. zu erwarten sei, wenn alle Investitionen der Armee (auch die Rüstungsbeschaffungen) berücksichtigt werden. So kurz die Debatte war, so deutlich war das Ergebnis: Einstimmig trat man auf die Vorlage ein und einstimmig wurde sie mit 41 Stimmen verabschiedet.

Armeebotschaft 2016 (BRG 16.026)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Armeebotschaften
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Nachdem die Erneuerung der Luftabwehr im Rahmen von BODLUV 2020 zunächst ordentlich angelaufen war, wendete sich das Blatt im Frühjahr 2016. Aufgrund vermehrter Kritik am Rüstungsgeschäft zog der neue Verteidigungsminister Guy Parmelin die Notbremse und legte alle Arbeiten auf Eis. Es war ein zunächst überraschender Entscheid des VBS-Vorstehers, denn gemäss offizieller Begründung wollte man vorerst nur eine adäquate Gesamtübersicht der Luftverteidigung erstellen lassen. Doch es steckte mehr dahinter. Tatsächlich dürfte die grosse Kritik an den ins Auge gefassten Luftraketen-Systemen zum drastischen Schritt geführt haben. In diversen Medienberichten war zu lesen, dass die Systeme die geforderten Kriterien gar nicht erfüllten. Bereits im Januar war aus Kreisen der Gruppe Giardino zu vernehmen gewesen, dass die favorisierten Lenkwaffentypen den Anforderungen bezüglich Flughöhe, Reichweite und Allwettertauglichkeit nicht genügten. Damit nicht genug: Bald stellte sich heraus, dass die in die engere Auswahl gekommenen Systeme zum Teil noch nicht praxiserprobt waren. Die Schweiz solle sich hüten, in Rüstungsgeschäften „die Welt neu erfinden zu wollen”, betonte Adrian Amstutz (svp, BE). Seit dem Gripen-Nein stelle eine fehlende Praxiserprobung bei Beschaffungsvorhaben eine Hypothek dar.
Später erweiterte Nationalrat Walter Müller (fdp, SG) die Kritik an der Beschaffung um die Sorgen bezüglich Finanzierbarkeit und effektivem Nutzen der neuen Waffen. Müller verwies in seiner Warnung auch auf den anstehenden Kauf neuer Kampfflugzeuge: Es solle nicht zu viel in Flugabwehr investiert werden, um genügend Mittel für Jets frei halten zu können. Auch durch die SVP, namentlich durch Adrian Amstutz, wurde Unmut bezüglich dieser Beschaffung geäussert. Erschwerend kam hinzu, dass auch die Aufrüstung der Duro-Lastwagen vermehrt Misstöne hervorrief.
Nachdem Parmelin die Arbeiten vorerst gestoppte hatte, musste auch er sich Kritik anhören, weil er bereits früher von Ungereimtheiten gewusst haben soll. Umstritten war zudem, dass sich nicht armasuisse selbst um die Beschaffung kümmerte, sondern ein weiteres Unternehmen hinzugezogen worden war. Verwaltungsseitig verteidigte man diesen Schritt mit personellen Engpässen. Brisant war die Sache, weil die mit dem Auftrag betraute Firma Thales Suisse ein Tochterunternehmen der in Frankreich domizilierten Thales Group ist, die ihrerseits Radarkomponenten herstellt, die auch in einem der Lenkwaffensysteme für die Schweizer Armee hätten verbaut werden sollen.

Der Marschhalt aufgrund der Sistierung im März 2016 weitete sich weiter aus, als man sich im Bundeshaus dafür entschied, den Generalunternehmervertrag mit Thales Suisse SA zu kündigen. Ende April gab das VBS bekannt, dass sich Thales nicht weiter an der Beschaffungsvorbereitung für BODLUV beteilige. Mit diesem Schritt schien eine rasche Abwicklung der BODLUV-Beschaffung nicht mehr wahrscheinlich. Mittel- bis langfristig wolle man das Projekt wieder aufnehmen, hiess es in der VBS-Medienmitteilung; eine Floskel, welche die Journalisten als „nach 2020” interpretierten. Ende Mai zeichnete sich dann auch tatsächlich ab, dass eine BODLUV-Beschaffung im Rüstungsprogramm 2017 nicht mehr plausibel sein würde. Stattdessen musste sich das VBS bemühen, die für die BODLUV eingesetzten Ressourcen frei zu halten. Es ging um CHF 700 Mio., die für BODLUV reserviert worden waren, jedoch vorerst keine Verwendung fanden. Die SiK des Ständerates forderte inzwischen auch, dass das VBS das vom Parlament genehmigte Armee-Budget von CHF 5 Mia. pro Jahr auch wirklich einhalte. Weil schon beim nicht erfolgten Gripen-Kauf sogleich nach einer alternativen Verwendung des frei gewordenen Etats gerufen worden war, wollte die Kommission dafür sorgen, dass die vorgesehenen Ausgaben anderweitig für Armeezwecke genutzt werden konnten.

Auch im Palament zeigte sich eine gewisse Unruhe bezüglich BODLUV. Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) wollte in einer Anfrage (16.1012) vom Bundesrat wissen, was es mit der Sistierung auf sich habe. Er fürchtete gar, dass „Kreise mit anderer Agenda mit teils illegalen Mitteln Beschaffungsprojekt[e] zum Scheitern” bringen würden. In seiner Antwort verwies der Bundesrat auch auf die eingeleitete Administrativuntersuchung, von der weitere Erkenntnisse erwartet würden. Im Mai 2016 gaben die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerats bekannt, dass sie eine Inspektion des Sistierungsentscheids einleiteten. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter dem Vorsitz von Ständerat Janiak (sp, BL) operierte. Der Antrag auf diese innerparlamentarische Untersuchung stammte von Nationalrätin Fiala (fdp, ZH), die selber auch in der Arbeitsgruppe beteiligt war. Auslöser war die kritische Medienberichterstattung zum Beschaffungsprojekt. Es sollte geprüft werden, ob der Sistierungsentscheid zweckmässig war.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Das Rüstungsprogramm 2015 plus war erst zur Frühjahressession 2016 im Ständerat traktandiert. Auch dort stand vorwiegend das Duro-Geschäft im Zentrum des Interesses. Bereits in der Eintretensdebatte wurden lange Ansprachen gehalten, unter anderen von Ständerätin Fetz (sp, BS), die den Antrag stellte, die Finanzierung der Duro-Revision vom Rüstungsprogramm zu trennen und separat zu behandeln. Die SiK des Ständerates hatte sich in einer ordentlichen – jedoch zusätzlichen, kurzfristig einberufenen – Sitzung Anfang März 2016 eingehend mit diesem Posten beschäftigt, wie ihr Sprecher Baumann (cvp, UR) erklärte. Auch in der zweiten Sitzung hielt die Kommission jedoch an ihrem ursprünglichen Antrag fest, nämlich dem Ratsplenum die Annahme gemäss Vorlage der Regierung und in Bestätigung des Nationalrates vorzuschlagen. Gemäss Baumanns Ausführungen habe die SiK im Vorfeld der parlamentarischen Beratung umfassende Zusatzinformationen eingeholt und sowohl mit dem VBS, als auch mit dem Rüstungsamt armasuisse Rücksprache genommen. Den Sicherheitspolitikerinnen und -politikern sei dabei versichert worden, dass die vorgeschlagene Lösung die naheliegendste und kostengünstigste sei. Auch eine Neubeschaffung von vergleichbaren Fahrzeugen, die dem gleichen Leistungskatalog wie die noch im Einsatz stehenden Duros genügen müssten, wurde geprüft. Jedoch wurde dieser alternative Weg aufgrund der höheren Stückkosten von geschätzten CHF 290'000 verworfen.
Die FK sekundierte den SiK-Antrag, dem Geschäft im Sinne des Nationalrates zuzustimmen. Anita Fetz begründete ihren Vorschlag auf Herauslösung der Duro-Revision mit vier Aspekten. Ein erster betraf neuste Erkenntnisse, wonach das VBS offenbar bereits 2013 von einem Duro-Erhalt abgeraten hatte. Der neue Verteidigungsminister Parmelin habe keine Kenntnis von dieser Empfehlung, weswegen es angezeigt sei, hier noch zuzuwarten. Ausgerechnet der Kostenfaktor habe damals zu dieser verwaltungsinternen Skepsis geführt, erklärte Fetz. Zweitens führte sie an, dass der Umbau schlicht zu teuer sei, und rechnet den Standesvertreterinnen und -vertretern vor, dass die verbleibenden Kosten, wenn man die reine Arbeitsleistung und damit den positiven Effekt auf den Arbeitsmarkt herausrechne, noch immer über CHF 200 Mio. betragen würden. Drittens gefiel ihr nicht, dass allfällige Kreditreste auf Kosten anderer Departemente gehen würden. Dass das vorliegende RP nicht als dringlich eingestuft würde und Beschaffungen getätigt würden, die aufgrund der Gripen-Niederlage erst möglich geworden seien, störe sie nicht. Dass die SiK einen Betrag von CHF 34 Mio., welchen die bundesrätliche Botschaft beinhaltet hatte, nun nicht verwenden wolle, kritisierte sie jedoch: Solche Kreditreste würden am Schluss nur für den Schuldenabbau eingesetzt, erklärte sie. Zuletzt störte sie, als vierter Punkt ihrer Begründung, der fehlende Wettbewerb: Der Auftrag werde nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern dem Nachfolgeunternehmen der Duro-Herstellerfirma übertragen. Ständerat Minder (parteilos, SH) blies ins selbe Horn und kritisierte insbesondere die Kosten dieses einzelnen Geschäfts. Er griff jedoch auch die öffentliche Debatte auf, in der die Duro-Aufwertung ebenfalls scharf kritisiert wurde. Probleme ortete er insbesondere auch in den Modalitäten der Offertenanfragen bei diversen Anbietern, die in den Augen des Schaffhausers falsch abgelaufen seien. Letztlich hielt aber auch Minder fest, dass es auf dem Markt günstigere Anbieter gebe. In diversen weiteren Wortmeldungen wurde das Rüstungsprogramm plus jeweils auf das Duro-Geschäft limitiert diskutiert – die anderen Beschaffungsanträge schienen, zumindest in der Eintretensdebatte, unumstritten zu sein. Am Ende teilte der Rat jedoch die Meinung der Kommission, was sich auch in der Abstimmung zum Antrag Fetz zeigte: Dieser blieb mit 13 zu 31 Stimmen chancenlos.
In der Detailberatung versuchte Anita Fetz abermals, die Duro-Revision zu Fall zu bringen, scheiterte aber erneut mit dem Antrag, die dafür eingesetzten Gelder zu streichen. So wurde die Vorlage auch im Ständerat bestätigt und gemäss Antrag der Regierung angenommen. Mit 32 zu 3 Stimmen bei 10 Enthaltungen wurde auch die Ausgabenbremse gelöst. Die Gesamtabstimmung resultierte in einer Zustimmung von 30 zu 9 Stimmenn (5 Enthaltungen).

Rüstungsprogramm 2015

Mit der Armeebotschaft 2016 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament Anfang 2016 gleichzeitig drei Vorlagen: Den Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020, das Rüstungsprogramm 2016 sowie das Immobilienprogramm VBS 2016. Die drei Vorlagen wurden gemeinsam beraten.
Grundlage für die Planungen der Regierung waren die im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) gefassten Beschlüsse, ein Sollbestand von 100'000 Armeeangehörigen und ein Budget von CHF 5 Mrd. pro Jahr. Für die Jahre 2017-2020 ging der Bundesrat jedoch von Auslagen für die Armee von nur CHF 19,5 Mrd. aus, womit die vorgegebenen total CHF 20 Mrd. leicht unterschritten werden. Im vorgelegten Zahlungsrahmen und in Berücksichtigung der Sparanstrengungen wird dieser Betrag jedoch noch einmal unterschritten und auf CHF 18,8 Mrd. beziffert. Damit wird ein mehrmals vom Parlament bekräftigtes Finanzdach für die Armee nicht ausgeschöpft.

Zahlungsrahmen

Der finanzielle Bedarf bleibe für die Jahre 2016 bis 2020 hoch und werde auch während der 2020er Jahre hoch bleiben, erklärte der Bundesrat in der Botschaft. Verschiedene Systeme müssten ersetzt werden, sowohl für den Erhalt, als auch für die Weiterentwicklung der Verteidigungsfähigkeit auf allen Stufen. Ersatz-, aber auch Neubeschaffungen würden wesentliche Elemente der Kostenrechnung ausmachen, erklärte er weiter. Eine Kampfjetbeschaffung sprach der Bundesrat ebenfalls an, betonte jedoch, sie sei nicht vor 2020 umsetzbar. Die Unterschreitung der vom Parlament geforderten CHF 5 Mrd. pro Jahr begründete er mit dem Stabilisierungsprogramm und den geplanten Sparmassnahmen. Es sei jedoch vorgesehen, dass ab 2021 die CHF 5 Mrd.-Grenze überschritten werde.
War es bis anhin üblich gewesen, der Armee einen Ausgabenplafond zu sprechen, hatte die Annahme einer Motion Müller (cvp, LU) das für die Armee neue Instrument eines Zahlungsrahmens in die Wege geleitet. Der in dieser Armeebotschaft vorgelegte Zahlungsrahmen war nun der erste, der in dieser Form verabschiedet werden sollte.
Die beantragten CHF 18,8 Mrd. flossen in verschiedene Bereiche. Der Löwenanteil von CHF 3 Mrd. ging zulasten des Betriebsaufwandes, eine Position, die für alle vier Jahre gleich bleiben sollte. Variabel, respektive zunehmend, waren die geplanten Ausgaben für den Rüstungsaufwand (insgesamt CHF 5,1 Mrd.) und zugunsten der Armeeimmobilien (insgesamt rund CHF 1,5 Mrd.). Addiert mit CHF 200 Mio. Reserve, die vom EFD beigesteuert wurden, summierten sich die Armeeausgaben so auf die veranschlagten CHF 18,8 Mrd. „Es geht nicht anders”, so liesse sich die Haltung der Regierung zusammenfassen. Wenn mehr ausgegeben würde, liessen sich die Vorgaben der Schuldenbremse nicht einhalten. Daher sei es unumgänglich, beispielsweise einzelne Rüstungsprojekte, die für diesen Zeitraum vorgesehen waren, zeitlich zu verzögern. Es sei aber tatsächlich so, dass mit diesem Voranschlag die Vorgaben aus der WEA nicht erreicht werden könnten. Die jährlich einzusetzenden CHF 5 Mrd. werde die Regierung ab 2021 anstreben, so das Versprechen des Bundesrates zum Schluss der Übersicht.

Rüstungsprogramm 2016

Im Rüstungsprogramm 2016 wurden Ausgaben von CHF 1,34 Mrd. beantragt. Der Gesamtkredit war aus sechs Verpflichtungskrediten und einem Rahmenkredit zusammengesetzt. Den grössten Posten machte der Fähigkeitsbereich „Wirksamkeit im Einsatz“ aus, hierunter wurden CHF 787 Mio. veranschlagt. Dafür sollten 12cm-Mörser 16, schultergestützte Mehrzweckwaffen (CHF 256 Mio.) und Ersatzmaterial für die Aufrüstung der bestehenden F/A 18 Kampfjets (CHF 127 Mio.) beschafft werden. Für den Bereich Mobilität wurden CHF 314 Mio. beantragt, es sollten Lastwagen und Anhänger eingekauft werden. Der Bereich Nachrichtenbeschaffung fiel mit CHF 140 Mio. zu Buche, wobei für das Luftraumüberwachungssystem Florako ein Werterhalt getätigt werden sollte (CHF 91 Mio.). Weiter sollten 14 neue Patrouillenboote beschafft werden, um die alte Flotte aus den achtziger Jahren zu ersetzen (CHF 49 Mio.).
Angesichts der nach der Ablehnung der Gripen-Jets noch offenen Zukunft der Luftwaffe stellte der Bundesrat im Rüstungsprogramm den Antrag, die bestehenden, sich weiterhin im Einsatz befindlichen F/A 18 Jets aufzufrischen. Dies nicht nur, weil keine neuen Flieger die Einsatzzeit der älteren Maschinen reduzieren würden, sondern auch weil der Beschluss gefasst worden war, die Bereitschaft für den Luftpolizeidienst bis 2020 sukzessive auf einen 24-Stunden-Betrieb zu erhöhen. Die Beschaffung umfasste weitgehend Ersatzmaterial, das voraussichtlich nicht mehr lange auf dem Markt erhältlich sein wird. Zwischen 2016 und 2025 sollen die Ersatzteile ausgeliefert werden.
Der Rahmenkredit über CHF 100 Mio. wurde beantragt, um Ausrüstungslücken zu beseitigen. Die im Rahmen der WEA vorgesehenen Einsatzszenarien – namentlich unvorhergesehene Mobilmachungen in Ausnahmesituationen – bedingen die Ausrüstung der Einrückenden mit allem nötigen Material. Dafür sollten Ersatzbeschaffungen möglich gemacht werden, wobei auf eine detaillierte Auflistung verzichtet und stattdessen ein Rahmenkredit beantragt wurde. Vorwiegend im Bereich Mobilität und Aufklärung wurden Lücken ausgemacht. Obwohl durch die Bestandesreduktion durch die WEA das vorhandene Material gut umverteilt werden konnte, bestünden immer noch Lücken. So sei es ferner nicht möglich, für die Ausbildung in den Schulen und Kursen abgegebenes Armeematerial zurückzurufen und an die einrückenden Einsatzverbände zu übergeben. Von den geforderten CHF 100 Mio. wurden immerhin ein gutes Drittel für die Ersatzbeschaffung von Waffenmaterial veranschlagt.

Immobilienprogramm 2016

Mit dem Immobilienprogramm beantragte der Bundesrat insgesamt CHF 572 Mio., wobei es sich um fünf Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit handelte. An den Standorten Frauenfeld/TG, Steffisburg/BE, Jassbach/BE und im Tessin sollten diverse Sanierungen und Ausbauten umgesetzt werden, was sich auf total CHF 322 Mio. summierte. Der Löwenanteil entfiel auf zwei Projekte in Frauenfeld, wo ein Neubau für ein Rechenzentrum projektiert (CHF 150 Mio.) und eine Gesamtsanierung des Waffenplatzes (CHF 121 Mio.) anvisiert wurden. Kleinere Arbeiten fielen an den anderen Standorten an, wobei es sich im Tessin um eine Standortverschiebung einer Sendeanlage handelt. Der beantragte Rahmenkredit über CHF 250 Mio. sollte für unterschiedliche Zwecke verwendet werden, wobei nicht alle einzelnen Posten spezifiziert wurden. Die Mittel sollten für Studien und Projektierungen, Ersatz- und Neubauten, Instandsetzungen und andere Zwecke eingesetzt werden.

Armeebotschaft 2016 (BRG 16.026)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Armeebotschaften
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Guy Parmelin a informé ses collègues du lancement des travaux préparatoires prévus pour l’évaluation d’un nouvel avion de combat, afin de remplacer les 54 F-5 Tiger et les 31 F/A-18. Les discussions sont relancées, deux ans après le refus du peuple de l'acquisition de 22 Gripen E en remplacement des Tiger. Pour ce faire, un groupe d'experts composé de représentants de l'armée, d'armasuisse et du DDPS établira un rapport sur l'avenir des avions F/A-18 et F-5, les besoins, la procédure et les aspects industriels. En parallèle, un groupe d'accompagnement, associant des représentants des partis gouvernementaux, de l'Administration fédérale et de la Société suisse des officiers, suivra les travaux du groupe d'experts et livreront des recommandations politiques. Une demande de crédit-cadre EPP pour l'acquisition d'un nouvel avion de combat devrait être transmise au Parlement en 2017.

Acquisition de nouveaux avions de combat (MCF 19.039)
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Ständerat Hess (fdp, OW) stellte mittels Postulat zur Debatte, ob nicht an Stelle von Transportflugzeugen die Beschaffung von Grossraumhelikoptern zu prüfen sei. Zu Zwecken der Friedensförderung wurde bereits die Beschaffung von Flugzeugen besprochen, jedoch abgelehnt. In einer Beschaffung von Transporthelikoptern sah der Postulant jedoch Vorteile für Einsätze in der Schweiz, wie sie mit Flugzeugen nicht durchgeführt werden können. Mit dem Aufbrauchen von Kreditresten des Armeebudgets sei deren Beschaffung möglicherweise umsetzbar. In seiner Begründung führte Hess weitere Vorteile von Helikoptern ins Feld, so können diese angesichts der bevorstehenden Halbierung der Armee wertvolle Dienste im Sinne einer flexiblen Mobilität leisten und beispielsweise ganze Truppenverbände rasch und geländeunabhängig über grössere Distanzen transportieren. Auch für die beabsichtigten Einsätze humanitärer Hilfeleistung, für welche die Flugzeugbeschaffung diskutiert worden war, sah der Postulant Vorzüge der Helikopter. Nach der nicht erfolgten Beschaffung der Flugzeuge sei nun die Variante Helikopter besonders zu prüfen. Neben den an dieser Stelle auszugsweise geschilderten Argumenten brachte Hess zudem vor, dass im Bereich Know-how bei Unterhalt und Einsatzunterstützung von Helikoptern in der Schweiz Unternehmen ansässig sind, mit denen eine "Public-Private-Partnership" eingegangen werden könne.
Nicht einverstanden zeigte sich der Bundesrat, der seine Stellungnahme mit dem Antrag auf Ablehnung des Postulats abschloss. Die bestehende Flotte von insgesamt 46 Helikopter decke alle Bereiche ab. Zwar sei eine zusätzliche Beschaffung von Grossraumhelikoptern einer Kapazitätserhöhung gleichzustellen, sie habe jedoch keine Priorität. Diese gelte unverzichtbaren Beschaffungen wie Bodluv 2020 oder neuen Kampfflugzeugen.
Anderer Meinung zeigte sich die Mehrheit des Ständerates, die mit 26 zu 14 Stimmen obsiegte und das Postulat annahm. Ständerat Eder (fdp, ZG), der das Geschäft vom ausgeschiedenen Postulanten übernommen hatte, zeigte sich in der Debatte überzeugt davon, dass solche Helikopter einen Gewinn für die Armee und deren Luftmobilität bedeuten würden. Der Sicherheitspolitiker konnte mit zwei budgetbezogenen Argumenten überzeugen: Erstens sei der Vorstoss, als Postulat gehalten, lediglich ein Prüfauftrag, weswegen eine Annahme noch keinen Beschaffungsauftrag bedeute. Und zweitens böte der zu erstellende Bericht eine Grundlage, um in weiteren Prozessen über den Einsatz von Kreditresten zugunsten von Grossraumhelikoptern zu befinden. Diese Kreditreste betrügen gegenwärtig mehrere hundert Millionen Franken und könnten dergestalt eingesetzt werden, dass sie keinem anderen Rüstungsvorhaben im Wege stünden. Verteidigungsminister Maurer hatte sich in der Plenardebatte erneut und vergeblich gegen das Postulat gestellt. Im Rahmen der Vorabklärungen der Beschaffung von Transportflugzeugen seien Überlegungen zu Helikoptern auch gemacht, jedoch verworfen worden. Dass Kreditreste für eine allfällige Beschaffung in die Hand genommen werden könnten, sei ein Fehlurteil und daher kein stichhaltiges Argument.

Beschaffung von Transportflugzeugen

Nachdem das erste ordentliche Rüstungsprogramm 2015 in den Räten in der Sommer-, respektive der Herbstsession bereits genehmigt worden war, legte der Bundesrat Mitte August ein weiteres Rüstungsprogramm "plus" vor. In der Botschaft über die zusätzliche Beschaffung von Rüstungsmaterial 2015 wurden Güter im Umfang von weiteren CHF 874 Mio. beantragt. Dabei wurden dem Parlament vier Gesuche unterbreitet: eine teilweise Erneuerung der Telekommunikationsmittel der Armee (CHF 118 Mio.), eine Ergänzung der Munitionsbestände für Pistolen und Sturmgewehre (CHF 100 Mio.), die Nutzungsverlängerung eines Fliegerabwehrsystems (CHF 98 Mio.) im Rahmen des Projekts "Bodengestützte Luftverteidigung 2020" (BODLUV 2020) sowie, als Löwenanteil von CHF 558 Mio., die Werterhaltung der veralteten Duro-Fahrzeuge.
In der Eintretensdebatte im Nationalrat eröffnete der Berichterstatter der SiK-NR, Beat Flach (glp, AG), die Diskussion mit einer Globalsicht auf die Weiterentwicklung der Armee, die eine Vollausrüstung zum Ziel habe und inzwischen vom Parlament weit vorangetrieben worden sei. Deshalb seien auch die vorgelegten Investitionen berechtigt und nötig. Die ersten drei Positionen waren in der SiK denn auch nicht bestritten, wohl aber die vierte, die Aufwertung der seit 1993 beschafften Duro-Lastwagen und zwar insbesondere wegen der hohen Investition von über CHF 200'000 pro Stück. Letztlich konnte sich die Kommission aber doch durchringen, dem Gesamtpaket gute Argumente für die Beratungen mitzugeben und Eintreten mit 18 zu 7 Stimmen zu beschliessen. Erstmals äusserte sich auch die FK zu einem Rüstungsgeschäft, deren Referent Müller (cvp, LU) aus finanzieller Sicht ebenfalls grünes Licht gab, es sich jedoch nicht nehmen liess, ebenfalls Bedenken zum Duro-Werterhalt zu äussern. Da aber mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgehen eine längere Nutzungsdauer erzielt werden könne, als mit neu zu beschaffenden Fahrzeugen, kam auch die FK zum Schluss, dass die Investition berechtigt sei. Seinem Votum war im Wesentlichen auch zu entnehmen, dass durch frei gewordene Kapitalreserven genügend Mittel für dieses zusätzliche Rüstungsprogramm vorhanden waren.
Im Anschluss an die Kommissionspositionen wurden die Argumente der Fraktionen vorgebracht. Thomas Hurter (svp, SH) legte die Einstellung der SVP dar, die mit einer knappen Mehrheit für das Geschäft einstand. Innerhalb der sonst armeefreundlichen Partei gab es aber auch eine stattliche Gegnerschaft um den Aargauer Ulrich Giezendanner (svp, AG), der mit 22 Mitstreitern gegen die Duro-Revision einstand. Wenig überraschend wehte Gegenwind vor allem von links. Die Ablehnung von Giezendanner und Parteikollegen war denn ein von den Grünen und der SP gerne angenommener Steilpass, so dass von Beginn weg der Erfolg des bundesrätlichen Antrags nicht sicher war. Eintreten wurde schliesslich mit 136 zu 50 Stimmen beschlossen.
In der Detailberatung standen dem Antrag der Regierung zwei Kürzungsanträge aus den Reihen der SiK gegenüber, wovon einer der Mehrheitsantrag war. Ein weiterer Minderheitsantrag II (Büchler) lautete auf Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Die FK stellte sich ebenfalls hinter den Antrag des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit wollte das Volumen zur Werterhaltung der Duro-Lastwagen um CHF 100 Mio. kürzen, jedoch ohne zu präzisieren, in welchem Bereich eingespart werden soll. Die Minderheit I (Fridez) (sp, JU) wollte den Einsatz von CHF 98 Mio. zur Beschaffung von Ersatzkomponenten der mobilen Kommunikation streichen und diese Position bei CHF 20 Mio. belassen. Die im RP 15plus skizzierte Beschaffung von neuen Kommunikationssystemen soll schrittweise bis 2027 erfolgen, wobei für eine Planungsphase eben diese übrig bleibenden CHF 20. Mio. veranschlagt worden sind. Die zu kürzenden CHF 98 Mio. seien für erste Anschaffungen vorgesehen – Käufe, die gemäss der Meinung der Kommissionsminderheit I auch zu einem späteren Zeitpunkt budgetiert werden können.
Die Wortmeldungen glichen sich in der Debatte und hauptsächlich wurde das "Fitness-Programm", wie es Nationalrat Müller (fdp, SG) nannte, für den Duro besprochen. Mehrere Votanten hielten die rund CHF 250'000 pro Duro-Umbau für zu hoch angesetzt. Auf der anderen Seite war man sich einig, dass eine Fahrzeug-Neubeschaffung kaum möglich sei, weil der Duro seinerzeit als quasi massgefertigtes Produkt an die Schweizer Armee geliefert wurde. Die Nutzungsverlängerung des Fliegerabwehrsystems kam in der Detailberatung nicht zur Sprache. In den Gesamtabstimmungen obsiegte die Kommissionsminderheit II mit 98 zu 90 Stimmen knapp, die Kommissionsminderheit I unterlag mit 52 gegen 140 Stimmen deutlich. Damit wurde das Geschäft im Sinne der Regierung an den Ständerat überwiesen. Mit 149 zu 43 Stimmen wurde überdies die Ausgabenbremse gelöst.

Rüstungsprogramm 2015

Der nationalrätlichen Plenumsdebatte zur Beschaffung von Transportflugzeugen ging eine Sitzung der SiK voraus. Die Kommission stand nicht einstimmig hinter den Vorstössen: Mit 16 zu fünf, respektive zu sechs Stimmen, beantragte sie zwar, die Motionen gutzuheissen, in der Kommissionsminderheit waren jedoch mit den SVP-Abgeordneten Bortoluzzi (svp, ZH), Fehr (svp, ZH) und Geissbühler (svp, BE) auch bürgerliche Politiker vertreten, die normalerweise für eine starke Armee eintreten. Deren ablehnende Haltung war indes nicht in der Sache begründet, sondern in der Art der Finanzierung. Eine allfällige Beschaffung sollte in ihren Augen über das EDA finanziert werden und nicht über reguläre Rüstungsprogramme, die letztlich das Armeebudget betreffen. Weiter, so die Annahme aus der Kommissionsminderheit, würden die meisten friedensfördernden Einsätze eben im Auftrag des Aussendepartements erfolgen und nicht des Verteidigungsdepartements. Diese Fragen prägten in der Folge auch die Diskussion im Rat. Nicht nur finanzielle Aspekte waren jedoch Inhalt der Debatte, auch die Rolle der Armee und insbesondere das Ausmass der Friedensförderung waren Streitobjekte. Es kristallisierte sich heraus, dass bürgerliche Exponenten grundsätzlich skeptisch gegenüber Auslandeinsätzen der Armee eingestellt waren, worunter auch Engagements im Bereich der Friedensförderung fallen. Die Schlussabstimmungen im Nationalrat brachten dann nicht für beide Motionen das gleiche Ergebnis. Während die Motion Savary (sp, VD) (14.4061), die im Titel explizit den Einsatz solcher Flugzeuge für Friedensförderung nannte, mit 117 zu 57 Stimmen deutlich abgelehnt wurde, obsiegte eine knappe Mehrheit von 89 zu 87 Stimmen (bei sechs Enthaltungen) zugunsten der Motion Bieri (cvp, ZG).
Damit war jedoch noch nicht Schluss: Nationalrat Freysinger (svp, VS) war der Meinung, das Resultat zur Motion Bieri sei ein zufälliges und dadurch des Parlamentes unwürdig. Sein Ordnungsantrag auf Rückkommen auf die Abstimmung war mit 116 zu 65 Stimmen erfolgreich. In der Wiederholung unterlag dann die Motion Bieri mit 98 zu 85 Stimmen bei zwei Enthaltungen und wurde damit, wie die Savary-Motion, zu Fall gebracht. Wesentlichen Beitrag dazu leisteten fünf SVP-Nationalräte, die der Motion zuerst zugestimmt hatten.

Beschaffung von Transportflugzeugen

Gut ein Jahr nach dem Nein zur Kampfjetbeschaffung an der Urne, legte die SiK-NR eine Kommissionsmotion vor. Für die langfristige Sicherung des Luftraumes soll der Bundesrat dem Parlament einen Masterplan Luftraumsicherung vorlegen. Dieser soll überdies auch die Bereiche Luftverteidigung sowie die Luftwaffe im Allgemeinen abdecken. Die Motion griff eine Reihe von Fragen auf, die schon geraume Zeit hängig waren. Die Ablehnung der Beschaffung von 22 Gripen-Jets stellte die Luftwaffe vor einige Herausforderungen. So sei zu klären, welches die Kostenfolgen der Ausserdienststellung der Tiger F5 Jets sein werden, wie die Sicherheit in der Luft in den kommenden Jahren gewährleistet werden soll, wie die gegenwärtig noch im Einsatz stehenden F/A-18 weiterhin instand gehalten werden können und wann eine neue Evaluationsrunde für den Kauf neuer Kampfflugzeuge in Angriff genommen werden soll. Der Masterplan soll auch aufzeigen, wie eine künftige Flugzeugbeschaffung zu finanzieren wäre, sowie Auskunft darüber geben, wie die Umsetzung des beschlossenen 24-Stunden-Betriebes vonstatten gehen soll. Bestehende Dokumente deckten zwar bereits einen Teil der Forderungen ab, jedoch sei von "Unsicherheiten für die nächsten 20 bis 25 Jahre" die Rede. Mit dem geforderten Masterplan möchte die SiK grössere Planungssicherheit erzielen.
Der Bundesrat teilte im Grundsatz das Anliegen einer Sicherung und Verteidigung des Luftraumes, verwies jedoch zugleich an das bereits bestehende Konzept und weitere sich in Arbeit befindliche Papiere, wie beispielsweise auch den neuen Bericht über die Sicherheitspolitik in der Schweiz (der zum Zeitpunkt der Behandlung der Motion allerdings noch ausstehend war) oder die Weiterentwicklung der Armee WEA. Insofern befürchtete der Bundesrat einen grossen Aufwand und Doppelspurigkeiten, wenn weitere, in seinen Augen nicht nötige, Berichte und Konzepte vom Parlament in Auftrag gegeben würden.
In der Plenardebatte zeigte Kommissionssprecherin Glanzmann (cvp, LU) die Beweggründe der Kommission auf und betonte, dass es auch darum ginge, den Bundesrat unterstützen zu können, wenn es dereinst um Budgetdebatten für neue Kampfflugzeuge gehe. Mit ihren Ausführungen gelang es, eine Mehrheit von 110 Stimmen für die Motion zu gewinnen, 64 Nationalrätinnen und -räte (Grüne, Sozialdemokraten und glp-Angehörige) sprachen sich dagegen aus, 2 blieben unentschieden. Bundesrat Maurers Entgegnungen konnten die Annahme der Motion und die daraus resultierenden Arbeiten nicht abwenden. Er musste auf die Beratungen im Ständerat hoffen.

Masterplan Luftraumsicherung (Mo. 15.3499)
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

In der Herbstsession befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit dem Rüstungsprogramm 2015. Das Geschäft war hier weniger umstritten als im Nationalrat. Die vorberatende Kommission (SiK-SR) war einstimmig für Eintreten, schien jedoch nicht allzu überzeugt von den Beschaffungsanträgen. So legte Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) insbesondere zum Drohnenkauf eine Reihe von Fragen vor, die in der SiK besprochen worden waren und auf Skepsis in der Kommission schliessen liessen. Baumann fragte beispielsweise, ob das System zum Zeitpunkt des Kaufes bereits funktioniere, ob das System vom Bazl genehmigt würde, oder weswegen nicht dieselben Drohnen beschafft werden, wie von der deutschen Bundeswehr. Jedoch war es dem Verteidigungsminister gelungen, auch bei der SiK des Ständerates die Bedenken insofern zu zerstreuen, als dass keine Anträge gegen das RP 15 eingegangen waren. Nicht restlos ausgemerzt wurden indes Vorbehalte gegenüber Israel als Vertragspartner, respektive Verkäufer. Besonders der Umstand, dass die Schweiz keine Waffen nach Israel liefert, jedoch aus Israel welche beschaffen will, sorgte bei einzelnen Ständeräten für Irritation. Seitens des VBS wurde jedoch betont, dass nicht der Staat Israel Lieferant sei, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen und ferner, dass diese Drohnen keine Waffen im engeren Sinne seien. Letztlich wollte man in der SiK noch eine Hintertür offen halten und eine Kommissionsmotion formulieren, wonach "keine Rüstungsbeschaffungen aus Ländern [getätigt werden sollen], an die die Schweiz kein Kriegsmaterial liefert". Diese Option wurde mit 6 zu 6 Stimmen per Stichentscheid des Präsidenten letztlich jedoch abgelehnt. Auch ein Antrag, den Drohnenkauf separat zu beschliessen, wurde mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Schlussendlich wurde jedoch der Beschluss des Nationalrates mit 7 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen unterstützt und entsprechend lautete der Antrag an das Ratsplenum.
Einer umfassenden Stellungnahme Bundesrat Maurers folgte die Eintretensabstimmung – einstimmig wurde Eintreten beschlossen. Die Detailberatung wurde mit einem Minderheitsantrag Savary eröffnet. Wie im Nationalrat wurde abermals versucht, den Drohnenkauf aus dem Gesamtkredit zu lösen und das RP auf CHF 292 Mio. zu beschränken. Doch auch im Ständerat scheiterte der Antrag mit nur 12 Unterstützenden gegen 30 Stimmen für den Mehrheitsantrag auf Genehmigung des Gesamtpakets. Mit 35 zu 7 Stimmen wurde die Ausgabenbremse gelöst und die Gesamtabstimmung zeigte mit 31 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen ebenfalls ein deutliches Verhältnis zugunsten der Vorlage.

Rüstungsprogramm 2015

Die neue bodengestützte Luft-Verteidigung (BODLUV 2020) nahm im Laufe des Sommers 2015 einen weiteren Schritt. Der Bundesrat wählte die Firma Thales Suisse SA als Schweizer Generalunternehmerin aus, da diese im Ausschreibungsverfahren am besten abgeschnitten hatte. Die Rüstungsstelle armasuisse beauftragte Thales Suisse, die Beschaffungsvorbereitung für ein neues BODLUV-System mit dem Ziel einer möglichst schnellen Beschaffungsreife anzugehen – nach wie vor hielt die Regierung am Willen fest, dem Parlament die Beschaffung mit dem Rüstungsporogramm 2017 zu beantragen. Thales Suisse übernahm die Evaluation und Verifikation der an der Ausschreibung beteiligten Lieferanten und ihrer Produkte. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates umfasste die Konzeption BODLUV 2020 zwei Systeme, eines mit mittlerer Reichweite – wie bereits kommuniziert worden war –, zusätzlich sollten aber auch nahe gelegene Ziele beschossen werden können und ein System mit kurzer Reichweite beschafft werden.
Derweil gab es auch erstmals Kritik an der Vorgehensweise, weil vorerst im Rüstungsprogramm 2015 plus eine Verlängerung der Lebensdauer für die Flab-Kanonen vorgesehen wurde. Die seit den 1960er Jahre verwendeten Systeme noch einmal aufzurüsten, wurde in der NZZ als fragwürdig bezeichnet. Seitens des VBS und armassuisse liess man verlauten, dass dies eine Übergangslösung sei.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

La motion demandant l'application cohérente de l'arrêté fédéral sur le rapport de l'armée a été classée, suite à la publication du message du Conseil fédéral relatif à la modification des bases légales concernant le développement de l'armée. Sous la rubrique «Besoins financiers futurs», il présente les prochaines acquisitions de l'armée et informe que des économies seront nécessaires sur le long terme même avec un plafond des dépenses de 5 milliards de francs.

konsequente Umsetzung des Bundesbeschlusses zum Armeebericht
Dossier: Weiterentwicklung der Armee