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Dans le cadre d'une enquête parlementaire, la CdG-CN examinera la légalité de la procédure d'évaluation qui a abouti au choix des avions de combat de type F-35A de Lockheed Martin, afin de légitimer la décision du Conseil fédéral qui a été fortement critiquée. Elle vérifiera le respect des principes du droit des marchés publics et traitera également la question de l'opportunité. La commission investiguera aussi sur la possible destruction de documents d'Armasuisse et de l'Office fédérale de l'armement.

Acquisition de nouveaux avions de combat (MCF 19.039)
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

La conseillère fédérale Viola Amherd annonce un plan d'action à CHF 650 millions pour réduire les émissions polluantes du DDPS de 40 pour cent d'ici 2030. En 2019, le Conseil fédéral a adopté des mesures sur le climat obligeant l'administration fédérale à réduire ses émissions de gaz à effet de serre. Pour atteindre cet objectif, les bâtiments militaires seront rénovés de manière durable. Les véhicules à moteur seront si possible remplacés par des alternatives électriques ou alimentées par des carburants durables. La conseillère fédérale souhaite également protéger et valoriser la faune et la flore situées dans le périmètre des casernes.

Mesures pour réduire les émissions polluantes du DDPS

En accord avec son groupe, Chantal Galladé (ps, ZH) avait déposé une intervention parlementaire afin que l'achat d'avions de combat soit soumis au référendum (Mo. 17.3394). Sans l’informer, la direction du Parti socialiste a retiré son intervention, jugeant la formulation trop étroite et n'étant plus actuelle. Froissée, la conseillère nationale a donc réagi dans le journal SonntagsBlick. L'aile droite du PS, dont elle fait partie, est favorable à l'acquisition de 30 avions de combat, alors que le PS exige le déploiement des F/A-18 au-delà de 2030. Elle souhaite la soumettre au référendum facultatif et l'inscrire dans le cadre du budget ordinaire de l’armée, qui est de 5 milliards de francs par année. En novembre, le Conseil fédéral avait fixé à 8 milliards l'enveloppe allouée à l'achat de la nouvelle flotte et du nouveau système de défense sol-air.

Acquisition de nouveaux avions de combat (MCF 19.039)
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Die ursprüngliche Projektierung von BODLUV 2020 kam zu einem zwischenzeitlichen Ende, als im September 2017 die GPK ihre Untersuchung abschloss. Zu dieser Entscheidung kamen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgrund des im Frühling kommunizierten bundesrätlichen Beschlusses, das Projekt BODLUV wieder aufnehmen zu wollen. Gleichwohl äusserte die GPK erneut ihren Unmut über die (mehrheitlich ausgebliebene) Reaktion der Regierung auf ihre Empfehlungen vom vergangenen April. Zurückhaltend und warnend merkte die GPK weiter an, dass die gleichzeitige Beschaffung zweier Grossprojekte – Kampfjets und bodengestützte Luftverteidigung – eine grosse Herausforderung darstelle. Beide Projekte sollen mit der Armeebotschaft 2022 beantragt werden. Die GPK zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass die Regierung und der Verteidigungsminister – trotz unzureichender Stellungnahme – die nötigen Vorkehrungen treffen würden, dass das neue Projekt erfolgreich abgeschlossen werden könne. Es gelte eine bestehende Sicherheitslücke in der Luftraumüberwachung zu schliessen.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

BODLUV 2020 stieg Mitte 2017 wie ein Phönix aus der Asche. Nachdem Bundesrat Parmelin die Beschaffung Anfang 2016 sistiert hatte, gab ebendieser Anfang Juli 2017 bekannt, dass die Evaluation reinitiiert werde. Damit wurde – wohl später als von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern erhofft – doch noch eine Forderung der GPK erfüllt. Der Verteidigungsminister tat dies nun auf Anraten der Begleitgruppe zur Evaluation der Neubeschaffung von Kampffliegern. Die mit der Vorbereitung dieses Geschäfts betraute Expertengruppe hatte Ende Mai ihren Bericht vorgelegt, in dem auch die Boden-Luft-Abwehr ein Thema war. BODLUV wird jedoch nicht nahtlos an die abgebrochenen Vorarbeiten wieder aufgenommen, sondern wird einer Neukonzeption unterzogen. Mit diesem Entscheid konkretisierte sich die Absicht, die Luftraumverteidigung in einem grossen Gesamtpaket Air 2030 weiterzuverfolgen.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Drei Monate nach der GPK-internen Aufarbeitung der BODLUV-Angelegenheit nahm der Bundesrat Stellung zum Inspektionsbericht der Geschäftsprüfungskommissionen. Zwei Forderungen standen im Raum, einerseits die Wiederaufnahme der Vorevaluation durch die Firma Thales Schweiz und andererseits die Ausarbeitung eines Berichts hinsichtlich Verfahrensentscheide innerhalb der Bundesverwaltung. Die Regierung nahm die Empfehlungen zur Kenntnis, stellte aber auch klar, dass die BODLUV-Evaluation mit den gleichen Varianten nicht wieder aufgenommen werden würde, zumindest nicht „rasch”. Ausschlaggebend seien die unsicheren Kostenfolgen – dahingehend beharrte der Bundesrat darauf, dass der Sistierungsentscheid vertretbar gewesen sei. Daneben gebe es die grosse Kampfjet-Beschaffung, die Anfang 2016 wieder ins Rollen gebracht worden sei und die vorerst in einen Grundlagenbericht zur Evaluation und Beschaffung neuer Jets münden werde. Darin werde die Situation für die Boden-Luft-Abwehr ebenfalls analysiert und es werde darauf basierend entschieden, ob und wie BODLUV wieder aufgenommen werden könne. Diesen Bericht erwartete der Bundesrat im Frühjahr 2017.
Bezüglich Informationskultur und der Abwicklung von Entscheidungsprozessen hielt sich die Regierung nicht lange auf. „Regierungsmitglied[er müssen] führen und entscheiden”, liess der Bundesrat verlauten. Er sprach sich gegen technokratische Automatismen aus und stellte klar, dass der VBS-Vorsteher stets für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehe. Ob der Bundesrat tatsächlich noch einen ausführlicheren Bericht dazu erstellen lassen würde, blieb zum Zeitpunkt seiner Presseorientierung noch offen.
Die Medien goutierten die bundesrätlichen Erklärungen nicht und schrieben über ein „Ignorieren der Empfehlungen” der GPK (NZZ), von einem „Wohlfühlklima im Bundesrat” (Tages-Anzeiger) und von „kollegialer Schützenhilfe” (BZ). Die gewichtigen Vorwürfe der GPK seien quasi unter den Tisch gewischt worden. Arbeitsgruppen-Präsident Janiak (sp, BL) mutmasste in der BZ, dass das Schweigen der Regierung wohl darauf hindeute, dass die GPK „mit [ihren] Schlussfolgerungen recht” gehabt habe. Überrascht zeigte er sich darüber, dass die aufgeworfenen Kritikpunkte vom Bundesrat nicht berücksichtigt worden seien.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Anfang 2017 äusserte sich die GPK wieder zum Rüstungsgeschäft BODLUV 2020. Anders als der externe Untersuchungsbeauftragte beurteilte die GPK den nunmehr beinahe ein Jahr zurückliegenden Sistierungsentscheid des Verteidigungsministers als nicht nachvollziehbar, sowohl sachlich, als auch politisch. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sahen das Geschäft zum Zeitpunkt der Sistierung als „auf Kurs” an und erklärten, die Evaluation der Waffensysteme sei weit fortgeschritten gewesen. Nachdem die Arbeitsgruppe der GPK diverse involvierte Personen angehört hatte, darunter Bundesrat Parmelin, Projektmitarbeitende aus dem VBS sowie auch den Rüstungschef, kam sie zum Schluss, dass Parmelin aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Reissleine gezogen habe. Scheinbar habe es beim VBS-Vorsteher einen Informationsmangel und ein Vertrauensproblem gegeben. Dass dieser damals erst seit Kurzem im Amt gewesen war, liess die GPK nicht als Entschuldigung gelten. Aus ihrer Medienmitteilung schimmerte jedoch auch Verständnis durch, da eine Sistierung gegebenenfalls im Sommer 2016 hätte angemessen sein können, nachdem mehr Parameter (insbesondere ein Typenentscheid und genauere Kostenabschätzungen) vorgelegen hätten. Insofern wurde der Entscheid im März als problematisch bezeichnet. Gut CHF 20 Mio. seien durch die bereits getätigten Arbeiten ausgegeben worden. Schliesslich forderte die GPK den Bundesrat auf, die Evaluation für BODLUV 2020 rasch wiederaufzunehmen. Darüber hinaus verlangte die GPK einen Bericht, indem aufgezeigt werden sollte, wie Departementsvorstehende künftig bei Verfahrensentscheiden vorgehen sollen, um kostspielige Entscheide zu verhindern. Mit 9 zu einer Stimme wurde der Inspektionsbericht von der GPK-SR gutgeheissen, mit 11 zu 9 Stimmen segnete ihn die GPK-NR ab.
Bundesrat Parmelin erntete daraufhin in der Presse Kritik, vor allem die bereits aufgewendeten finanziellen Mittel wurden von den Medienschaffenden kritisiert. Als „einsamen Fehlentscheid” sah der Tages-Anzeiger die Sistierung, als „Solotänzer” wurde Parmelin in der NZZ bezeichnet und der Corriere del Ticino sah in der Schelte der GPK einen „Rutenschlag auf Parmelins Finger”. Thematisiert und bisweilen kritisiert worden war jedoch auch die GPK, die es ihrer Minderheit – immerhin 10 GPK-Mitglieder lehnten den Schlussbericht ab – untersagte, ihre Meinung zu äussern. Dort gab es offenbar einen Zwist zwischen Armeegegnern und -befürwortern – einige könnten „halt nicht zwischen Evaluation und Beschaffung unterscheiden”, wurde Arbeitsgruppen-Präsident Janiak (sp, BL) in der NZZ zitiert. Parmelin, beziehungsweise der Gesamtbundesrat, wollte sich zu den Ausführungen der GPK noch nicht äussern.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Die Erneuerung der Luftabwehr mit BODLUV 2020 wurde im Herbst 2016 um ein weiteres Kapitel ergänzt. Nachdem Bundesrat Parmelin im März gleichen Jahres die Beschaffung der neuen Lenkwaffensysteme gestoppt hatte, wurde im September ein Untersuchungsbericht präsentiert. Der Verteidigungsminister hatte kurz nach dem Sistierungsentscheid den ehemaligen Direktor der EFK, Kurt Grüter, mit einer Administrativuntersuchung beauftragt. Daraus ergab sich, dass sowohl die Projektinitialisierung als auch die Projektorganisation den Weisungen und Reglementen entsprochen hatten. Auch das Risikomanagement war angemessen und wirksam gewesen. Trotzdem sah der Untersuchungsbeauftragte in zahlreichen Punkten Verbesserungspotenzial. Im Fokus der Untersuchung stand die Kritik an den zur Beschaffung anvisierten Systemen, dem deutschen Lenkwaffensystem IRIS-T SL und dem britischen Fabrikat CAMM-ER, deren beider Leistungsfähigkeit angezweifelt worden war. Bezüglich der Kosten rechnete Grüter vor, dass mit CHF 700 Mio. wohl tatsächlich zwei Systeme hätten beschafft werden können, jedoch CHF 100 Mio. für ein zusätzliches System hätten aufgebracht werden müssen. Es wurde jedoch zur Verteidigung der Involvierten auch festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Sistierungsentscheids die definitiven Kosten noch nicht hätten abgeschätzt werden können. Sachlich sei die Sistierung jedoch falsch, wie die Berner Zeitung Grüter zitierte, da insgesamt gut gearbeitet worden sei.
Als Achillesferse wurde dann auch die interne und externe Kommunikation bezeichnet. Es sei dem VBS nicht gelungen, BODLUV 2020 der Politik und der Öffentlichkeit überzeugend zu präsentieren. Abschliessend wurde aber auch festgehalten, dass die Sistierung politisch nachvollziehbar gewesen sei.

Nicht Bestandteil der Administrativuntersuchung waren die Indiskretionen zum Rüstungsgeschäft und die Begründung des Sistierungsentscheides. Diese sollten von der Militärjustiz beziehungsweise einer Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen untersucht werden. Bezüglich der Indiskretionen blieben die Ermittlungen indes ergebnislos. Es ging dabei um vertrauliche Informationen, die in einer Sitzung der Projektaufsicht zum Projekt BODLUV im Januar erteilt worden waren. Sensitive Informationen waren daraufhin in der Presse und in der Sendung „Rundschau” des Schweizer Fernsehens widergegeben worden, worauf eine umfangreiche Untersuchung vorgenommen worden war. Niemandem konnte jedoch eine Verletzung der Dienstgeheimnisse nachgewiesen werden, womit das Verfahren eingestellt wurde.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Nachdem die Erneuerung der Luftabwehr im Rahmen von BODLUV 2020 zunächst ordentlich angelaufen war, wendete sich das Blatt im Frühjahr 2016. Aufgrund vermehrter Kritik am Rüstungsgeschäft zog der neue Verteidigungsminister Guy Parmelin die Notbremse und legte alle Arbeiten auf Eis. Es war ein zunächst überraschender Entscheid des VBS-Vorstehers, denn gemäss offizieller Begründung wollte man vorerst nur eine adäquate Gesamtübersicht der Luftverteidigung erstellen lassen. Doch es steckte mehr dahinter. Tatsächlich dürfte die grosse Kritik an den ins Auge gefassten Luftraketen-Systemen zum drastischen Schritt geführt haben. In diversen Medienberichten war zu lesen, dass die Systeme die geforderten Kriterien gar nicht erfüllten. Bereits im Januar war aus Kreisen der Gruppe Giardino zu vernehmen gewesen, dass die favorisierten Lenkwaffentypen den Anforderungen bezüglich Flughöhe, Reichweite und Allwettertauglichkeit nicht genügten. Damit nicht genug: Bald stellte sich heraus, dass die in die engere Auswahl gekommenen Systeme zum Teil noch nicht praxiserprobt waren. Die Schweiz solle sich hüten, in Rüstungsgeschäften „die Welt neu erfinden zu wollen”, betonte Adrian Amstutz (svp, BE). Seit dem Gripen-Nein stelle eine fehlende Praxiserprobung bei Beschaffungsvorhaben eine Hypothek dar.
Später erweiterte Nationalrat Walter Müller (fdp, SG) die Kritik an der Beschaffung um die Sorgen bezüglich Finanzierbarkeit und effektivem Nutzen der neuen Waffen. Müller verwies in seiner Warnung auch auf den anstehenden Kauf neuer Kampfflugzeuge: Es solle nicht zu viel in Flugabwehr investiert werden, um genügend Mittel für Jets frei halten zu können. Auch durch die SVP, namentlich durch Adrian Amstutz, wurde Unmut bezüglich dieser Beschaffung geäussert. Erschwerend kam hinzu, dass auch die Aufrüstung der Duro-Lastwagen vermehrt Misstöne hervorrief.
Nachdem Parmelin die Arbeiten vorerst gestoppte hatte, musste auch er sich Kritik anhören, weil er bereits früher von Ungereimtheiten gewusst haben soll. Umstritten war zudem, dass sich nicht armasuisse selbst um die Beschaffung kümmerte, sondern ein weiteres Unternehmen hinzugezogen worden war. Verwaltungsseitig verteidigte man diesen Schritt mit personellen Engpässen. Brisant war die Sache, weil die mit dem Auftrag betraute Firma Thales Suisse ein Tochterunternehmen der in Frankreich domizilierten Thales Group ist, die ihrerseits Radarkomponenten herstellt, die auch in einem der Lenkwaffensysteme für die Schweizer Armee hätten verbaut werden sollen.

Der Marschhalt aufgrund der Sistierung im März 2016 weitete sich weiter aus, als man sich im Bundeshaus dafür entschied, den Generalunternehmervertrag mit Thales Suisse SA zu kündigen. Ende April gab das VBS bekannt, dass sich Thales nicht weiter an der Beschaffungsvorbereitung für BODLUV beteilige. Mit diesem Schritt schien eine rasche Abwicklung der BODLUV-Beschaffung nicht mehr wahrscheinlich. Mittel- bis langfristig wolle man das Projekt wieder aufnehmen, hiess es in der VBS-Medienmitteilung; eine Floskel, welche die Journalisten als „nach 2020” interpretierten. Ende Mai zeichnete sich dann auch tatsächlich ab, dass eine BODLUV-Beschaffung im Rüstungsprogramm 2017 nicht mehr plausibel sein würde. Stattdessen musste sich das VBS bemühen, die für die BODLUV eingesetzten Ressourcen frei zu halten. Es ging um CHF 700 Mio., die für BODLUV reserviert worden waren, jedoch vorerst keine Verwendung fanden. Die SiK des Ständerates forderte inzwischen auch, dass das VBS das vom Parlament genehmigte Armee-Budget von CHF 5 Mia. pro Jahr auch wirklich einhalte. Weil schon beim nicht erfolgten Gripen-Kauf sogleich nach einer alternativen Verwendung des frei gewordenen Etats gerufen worden war, wollte die Kommission dafür sorgen, dass die vorgesehenen Ausgaben anderweitig für Armeezwecke genutzt werden konnten.

Auch im Palament zeigte sich eine gewisse Unruhe bezüglich BODLUV. Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) wollte in einer Anfrage (16.1012) vom Bundesrat wissen, was es mit der Sistierung auf sich habe. Er fürchtete gar, dass „Kreise mit anderer Agenda mit teils illegalen Mitteln Beschaffungsprojekt[e] zum Scheitern” bringen würden. In seiner Antwort verwies der Bundesrat auch auf die eingeleitete Administrativuntersuchung, von der weitere Erkenntnisse erwartet würden. Im Mai 2016 gaben die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerats bekannt, dass sie eine Inspektion des Sistierungsentscheids einleiteten. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter dem Vorsitz von Ständerat Janiak (sp, BL) operierte. Der Antrag auf diese innerparlamentarische Untersuchung stammte von Nationalrätin Fiala (fdp, ZH), die selber auch in der Arbeitsgruppe beteiligt war. Auslöser war die kritische Medienberichterstattung zum Beschaffungsprojekt. Es sollte geprüft werden, ob der Sistierungsentscheid zweckmässig war.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Die neue bodengestützte Luft-Verteidigung (BODLUV 2020) nahm im Laufe des Sommers 2015 einen weiteren Schritt. Der Bundesrat wählte die Firma Thales Suisse SA als Schweizer Generalunternehmerin aus, da diese im Ausschreibungsverfahren am besten abgeschnitten hatte. Die Rüstungsstelle armasuisse beauftragte Thales Suisse, die Beschaffungsvorbereitung für ein neues BODLUV-System mit dem Ziel einer möglichst schnellen Beschaffungsreife anzugehen – nach wie vor hielt die Regierung am Willen fest, dem Parlament die Beschaffung mit dem Rüstungsporogramm 2017 zu beantragen. Thales Suisse übernahm die Evaluation und Verifikation der an der Ausschreibung beteiligten Lieferanten und ihrer Produkte. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates umfasste die Konzeption BODLUV 2020 zwei Systeme, eines mit mittlerer Reichweite – wie bereits kommuniziert worden war –, zusätzlich sollten aber auch nahe gelegene Ziele beschossen werden können und ein System mit kurzer Reichweite beschafft werden.
Derweil gab es auch erstmals Kritik an der Vorgehensweise, weil vorerst im Rüstungsprogramm 2015 plus eine Verlängerung der Lebensdauer für die Flab-Kanonen vorgesehen wurde. Die seit den 1960er Jahre verwendeten Systeme noch einmal aufzurüsten, wurde in der NZZ als fragwürdig bezeichnet. Seitens des VBS und armassuisse liess man verlauten, dass dies eine Übergangslösung sei.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Nachdem der Bundesrat mit dem Rüstungsprogramm 2015 plus die Erneuerung der Fliegerabwehr-Systeme der Armee in Angriff nehmen wollte, nahm die Beschaffung Anfang 2015 auch Gestalt an. Das unter dem Projektnamen BODLUV 2020 (bodengestützte Luft-Verteidigung) bekannt gewordene Rüstungsgeschäft wurde durch eine Vorevaluation genauer umschrieben und vorbereitet, so dass im Januar 2015 vom Bundesrat die Eckwerte der Vorlage bekannt gegeben werden konnten. Demnach sollten die bestehenden Systeme „Stinger” und „Rapier” – beides Fliegerabwehrlenkwaffensysteme – sowie die 35mm-Fliegerabwehrkanonen dereinst ausser Dienst gestellt werden. Man stellte sich beim VBS vor, ein System für die mittlere Reichweite zu beschaffen. Hierfür kam eine Reihe von Herstellern in Frage.
Die Beschaffung wurde im Rahmen des Rüstungsprogramms 2017 anvisiert, wobei für weitere Vorarbeiten und als Schweizer Partner eine Generalunternehmerin gesucht werden sollte.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Für Schlagzeilen sorgten übers Jahr hinweg verschiedene Angebote, wie sie von den unterlegenen Jetherstellern Dassault und EADS verschiedentlich an die Schweiz gelangten. Neben dem bereits erwähnten Dassault Angebot, schien auch EADS mehrmals versucht zu haben, neue Deals anzubieten. Insgesamt übertrafen sich die Anbieter mit Aktionen (16-18 Eurofighter für 2,2 Mia. CHF; 18 Rafales für 2,2 Mia. CHF; später ging Frankreich darauf ein, wie Schweden 22 Jets für 3,1 Mia. CHF zu liefern), Occasionsangeboten, sogenannten Etappenjets, Sharing-Angeboten (Nutzung von Trainingseinrichtungen im Ausland) und Stützangeboten. Lediglich von Saab gab es kein Entgegenkommen. Dennoch hielt der Bundesrat stets am Typenentscheid fest.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Erschwerend kam hinzu, dass Schweden angeblich weniger Gripen-Jets beschaffen wolle, als bis anhin kommuniziert. Dies hätte für die Schweiz erhebliche finanzielle Folgen, da sich die Entwicklungskosten anders verteilen würden. Bundesrat Maurer begegnete der anhaltenden Kritik Ende August an einem einberufenen Kasernengespräch in Thun. Dabei beabsichtigte Maurer eine Richtigstellung der kritisierten Punkte und andererseits wollte er das mit Schweden getroffene Rahmenabkommen erklären. Das Hauptinteresse nach der Frage um die Beteiligung der Schweiz an den Entwicklungskosten konnte Maurer befriedigen: Die Schweiz müsse sich nicht finanziell beteiligen. Zudem wurden der Preis und die Lieferfrist vertraglich vereinbart. So soll ab 2018 die erste Lieferung erfolgen. Für eine Zwischenperiode von 2016 bis 2020 wurde vorgeschlagen, Gripen Flugzeuge des älteren Typs C/D zu mieten, um einerseits die Piloten auf dem Gripen auszubilden und weiter die F/A 18 Flotte zu entlasten – eine Idee, welche wiederum einige Kritik ernten sollte. Die FDP betitelte diesen Vorschlag als absurd. Es mache keinen Sinn, Piloten auf einem alten Modell auszubilden, wenn die neu entwickelten und ausgelieferten Flieger ein völlig anderes Flugverhalten hätten. Ähnliche Kritik wurde aus der SiK-N geäussert. Kommissionspräsident Hurter (svp, ZH) befürchtete dadurch einen Kontrollverlust gegenüber dem Hersteller. Während des gesamten Anlasses in Thun beteuerte Bundesrat Maurer stets, dass der Gripen die Bedürfnisse der Schweiz am besten und am günstigsten befriedige.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Au 30 novembre de l'année sous revue, seules 197'000 des 257'000 munitions de poche qui devaient être retournées l’ont été effectivement. Cette mesure avait été adoptée par le Conseil fédéral suite à une proposition du parlement en 2007.

munitions de poche

En octobre, les nouveaux calculs des prix ont montré une augmentation des coûts pour le remplacement des 54 F-5 Tiger. Les 2,2 milliards de francs prévus pour l'achat de 22 nouveaux avions de combat ne suffisaient pas. Le président de la sous-commission de remplacement des F-5 Tiger du Conseil national, Thomas Hurter (udc, SH), a alors proposé d’acheter entre 8 et 12 avions lors du prochain programme d’armement et de repousser les autres tranches d’acquisition de 5 ou 10 ans. Initialement, les forces aériennes suisses avaient demandé 33 avions pour garantir leur mission. Parallèlement, des fuites dans la presse ont révélé que le chef du DDPS a proposé au Conseil fédéral d’abandonner l’achat de nouveaux avions de combat ou du moins de repousser leur achat. En réaction à cette proposition, la CPS-CN a recommandé au Conseil fédéral de ne pas abandonner l’idée de remplacement et au contraire de terminer l’évaluation en cours des avions en attendant le rapport sur la politique de sécurité. Le Conseil fédéral a réagit à ces fuites en soustrayant l’élaboration du rapport sur la politique de sécurité au seul DDPS (voir ici).

Le lancement de la procédure visant au remplacement partiel de la flotte d’avions de combat F-5 Tiger (2008–2011)
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

En août, Ueli Maurer a présenté sa vision des réformes à mener dans l’armée. Il a dit vouloir réduire les effectifs à 80'000 hommes contre les 120'000 du moment. Cette annonce pouvait paraître surprenante car sa propre vision et celle de son parti poussait plutôt à une augmentation du nombre de militaire au sein d’une armée de milice traditionnelle. Il a également souhaité cibler les interventions internationales sur les compétences spécifiques de l’armée suisse (sanitaire, sauvetage et protection atomique et chimique) et réduire les moyens octroyés aux armes lourdes (artillerie et chars).

vision des réformes

L’armée suisse a finalement commandé, nonobstant la plainte déposée par le fabricant italien Augusta et l’enquête en cours de la Commission fédérale de la concurrence sur les circonstances liées à cet achat, 20 hélicoptères EC 635 au groupe Eurocopter. Si ces hélicoptères sont destinés à des missions militaires ou de recherche et de secours, deux parmi eux seront toutefois réservés aux transports de personnalités.

L’armée suisse a finalement commandé 20 hélicoptères EC 635 au groupe Eurocopter.

Fin octobre 1993, l'industrie suisse avait déjà obtenu pour CHF 790 millions de commandes compensatoires, soit plus d'un tiers du total, de la part des entreprises américaines dans le cadre de l'acquisition du nouvel avion de combat. 230 entreprises appartenant à tous les cantons ont été concernées. La Suisse romande a participé à hauteur de 16% à ces commandes et le Tessin de 1%.

Commandes compensatoires d'entreprises américaines promises lors de l'achat par la Confédération des F/A-18
Dossier: Beschaffung des F/A-18 Hornet