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Da die ESTV keine Verzugszinsen auf verspätete Meldungen der Verrechnungssteuer erheben, aber Bussen dafür aussprechen könne, komme es vermehrt zu unverhältnismässigen Bussen bis zu CHF 5'000, kritisierte Daniela Schneeberger (fdp, BL). Zudem akzeptiere die ESTV noch nicht einmal eingeschriebene Briefe als Nachweis für die Einreichung der Dokumente. Entsprechend wollte Schneeberger den Bundesrat mit einer Motion dazu verpflichten, derartige Schikanen im Vollzug beim Meldeverfahren zur Verrechnungssteuer zu stoppen und die Verhältnismässigkeit wiederherzustellen.
Der Bundesrat verwies jedoch darauf, dass das Parlament erst 2016 das frühere Verzugszinsverfahren durch die Ordnungsbussenregelung ersetzt habe. Die Bemessung der Bussen komme individuell zustande, wobei die Verhältnismässigkeit gewahrt werden müsse und gerichtlich überprüft werden könne. Überdies gälten Einschreiben durchaus als Nachweisvermutung, lediglich in Einzelfällen habe die ESTV nachgewiesen, dass das Einschreiben nicht die geltend gemachten Formulare enthalten habe. Folglich könne er keinen entsprechenden Handlungsbedarf erkennen; ein solcher liesse sich überdies sowieso nicht über eine bundesrätliche Weisung erfüllen.
Eine nationalrätliche Mehrheit, bestehend aus den Fraktionen der SVP, der FDP.Liberalen und der Mitte, sah dies jedoch anders und nahm die Motion in der Herbstsession 2020 mit 107 zu 78 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an.

Schikanen im Vollzug beim Meldeverfahren zur Verrechnungssteuer stoppen (Mo. 18.4292)

In der Wintersession 2020 bestätigte der Ständerat die vom Nationalrat vorgenommene Änderung an der Motion Engler (cvp, GR) für eine Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei Packages, nachdem die WAK-SR die Änderung des Zweitrats mit 11 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gutgeheissen hatte. Neu soll es somit «einfacher werden, attraktive touristische Produkte zu schnüren, überflüssige Mehrwertsteuerbürokratie abzubauen und dadurch den unternehmerischen Spielraum für die touristischen Leistungserbringer zu erhöhen», wie der Motionär seinen Vorstoss bewarb.

Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei Packages (Mo. 18.3235)

Nachdem der Ständerat die Motion Stöckli (sp, BE; Mo. 18.4194) für eine Anpassung der Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators im März 2019 der WAK-SR zur Vorberatung zugewiesen hatte, legte diese im Oktober 2020 ihren Bericht vor und empfahl darin mit 11 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung), die Motion anzunehmen. Durch die Erhebung der Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators auf den in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz anstelle ihres gesamten Umsatzes könne deren administrativer Aufwand gesenkt werden, was auch «eine gewisse Ungleichbehandlung in- und ausländischer Reisebüros» rechtfertige.
In der Zwischenzeit hatte auch der Bundesrat seine Meinung zum Anliegen geändert, wie Finanzminister Maurer dem Ständerat in der Wintersession 2020 erklärte. Der Bundesrat habe im Juni 2020 die Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer mit einer entsprechenden Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt, insofern sei die Motion praktisch erfüllt. Ohne Gegenstimmen (31 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) nahm der Ständerat den Vorstoss in der Folge an.

Nach Annahme der Motion Stöckli durch den Ständerat behandelte der Nationalrat die ähnliche Motion von Siebenthal (svp, BE; Mo. 18.4363) noch in derselben Session. Mit 107 zu 79 Stimmen (bei 1 Enthaltung) folgte auch die grosse Kammer den Ausführungen des Motionärs und des Finanzministers. Nicht überzeugt zeigten sich die Fraktionen der Grünen und der Grünliberalen, eine grosse Mehrheit der SP-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der Mitte-Fraktion.

Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators (Mo. 18.4363 & Mo. 18.4194)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Anders als der Ständerat, welcher der Motion Noser (fdp, ZH) für eine Ausnahme von Anlageprodukten, die eine umweltverträgliche Entwicklung fördern, von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe zugestimmt hatte, lehnte der Nationalrat die Motion ab. Im Mai 2020 hatte eine Mehrheit der WAK-NR mit 14 zu 10 Stimmen (bei 1 Enthaltung) aufgrund der schwierigen Definition von nachhaltigen Finanzprodukten Ablehnung der Motion empfohlen. Dadurch könnte einerseits Greenwashing steuerlich begünstigt werden, andererseits entstünde den Banken und Zertifizierungsstellen ein grosser Mehraufwand. Die Minderheit Walti (fdp, ZH) verwies hingegen darauf, dass die Motion der Schweiz die Möglichkeit biete, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; das sei zudem die ideale Gelegenheit zur Ausarbeitung einer glaubwürdigen Definition. Mit 139 zu 40 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) lehnte der Nationalrat die Motion gegen den Willen der geschlossen stimmenden FDP.Liberale- und der GLP-Fraktion ab.

Green-Finance-Produkte. Steuerstrafe beseitigen (Mo. 19.4372)

Depuis le 1er juillet 2018, les autorités cantonales du registre du commerce paient des émoluments supplémentaires pour les publications officielles dans la Feuille officielle suisse du commerce (FOSC). Il s'agit d'un forfait de 15 francs suisses. Considérant que les cantons n'avaient pas été consultés, Daniel Fässler (pdc, AI) a déposé une motion qui demande au Conseil fédéral de libérer les autorités du registre du commerce du paiement d'émoluments pour les publications officielles faites dans la FOSC. Cette motion, reprise par Thomas Rechsteiner (pdc, AI), condamne le paiement d'émoluments au niveau cantonal, pour une application du droit fédéral.
Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion. Il a précisé que le paiement d'un émolument est prévu dans l'ordonnance sur les émoluments en matière de registre du commerce, datant de 1954. En outre, il a mis en avant le principe de causalité pour justifier le paiement par les offices cantonaux. Le Conseil national a rejoint les arguments du Conseil fédéral et rejeté la motion par 110 voix contre 81. Le Groupe du Centre (26 voix pour; 3 contre) n'a pu compter que sur le soutien des 55 voix de l'UDC.

Libérer les autorités du registre du commerce du paiement d'émoluments pour les publications officielles faites dans la FOSC (Mo. 18.3744)

Erich Ettlin (cvp, OW) störte sich im Dezember 2019 daran, dass Rückzahlungen der Verrechnungssteuer heute jeweils derjenigen von zwei «verbundenen, vom gleichen Aktionärskreis beherrschten Gesellschaften» zurückbezahlt werden, welche einen geldwerten Vorteil erhalten hatte. Erbringt etwa eine Gesellschaft ihrer Schwestergesellschaft eine Leistung zu einem Preis, der unter dem Marktpreis liegt, korrigiert die ESTV diesen Preis nach oben. Auf den Betrag dieser Korrektur muss in der Folge ebenfalls Verrechnungssteuer bezahlt werden. Heute erhält diejenige Gesellschaft die Rückerstattung der Verrechnungssteuer, welche durch die Leistung begünstigt wurde – in diesem Beispiel also die Gesellschaft, welche zuvor einen zu geringen Preis erhalten hatte. Dieses Vorgehen folgt dem sogenannten Prinzip der Direktbegünstigungstheorie. In der internationalen Praxis, genauso wie im DBG, werde hingegen die sogenannte Dreieckstheorie angewendet, kritisierte Ettlin. Bei dieser wird die «Leistung dem Aktionär zugerechnet», somit könnte auch die andere Gesellschaft die Rückerstattung geltend machen. Die heutige Schweizer Praxis im Verrechnungssteuergesetz führe nun dazu, dass der Schweizer Investitionsstandort international weniger attraktiv sei. Entsprechend verlangte der Motionär zukünftig eine «ausnahmslose» Anwendung der Dreieckstheorie.
Der Bundesrat lehnte einen solchen Systemwechsel insbesondere aufgrund von erwarteten Einnahmeausfällen in unbekannter Höhe ab. So bleibe dank der aktuellen Praxis ein Teil der Verrechnungssteuer auch bei Leistungen «an eine ausländische Schwestergesellschaft» in der Schweiz. Zudem erhöhe die aktuelle Regelung den Anreiz, «konzerninterne Preise zu Marktkonditionen festzusetzen», zumal eine Gesellschaft bei Korrektur der Preise durch die ESTV nicht die gesamte Verrechnungssteuer zurückerhält. Damit könnten Steuervermeidungspraktiken gedämpft werden – eine Änderung würde somit zusätzliche Mindereinnahmen bei den direkten Steuern mit sich bringen. In der Sommersession 2020 folgte der Ständerat stillschweigend einem Ordnungsntrag Wicki (fdp, NW): Aufgrund der Komplexität des Themas wird die Motion folglich in der Kommission vorberaten.

Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden (Mo. 19.4635)

Hans-Peter Portmann (plr, ZH) considère que la finance a un rôle prépondérant à jouer dans le développement durable. Il a donc déposé une motion pour renforcer la place financière helvétique comme pôle de référence dans le domaine des placements de fortune durable. Il demande au Conseil fédéral d'établir des mesures pour inciter les établissements financiers à se tourner vers la finance durable. Il cite notamment des allégements dans l'imposition des produits, dans le droits de timbre, dans l'impôt anticipé ou encore dans les successions.
Le Conseil fédéral s'est montré favorable à la motion. Il a précisé qu'un groupe de travail, chapeauté par le Secrétariat d'Etat aux questions financières internationales (SFI), menait déjà de nombreuses discussions sur la finance durable. La motion a été rejetée par 100 voix contre 80 et 5 abstentions. Les voix du parti socialiste (34), rejointes par la majorité des Verts (26), la majorité de l'UDC (39) et 1 voix des Vert'libéraux ont fait pencher la balance. Les arguments de Jacqueline Badran (ps, ZH), qui combattait la motion, ont fait mouche. Elle a pointé du doigt l'absence de définition précise par la FINMA d'un investissement durable, l'utilisation de subventions fiscales pour la finance et l'écoblanchiment d'argent.

Création d'un pôle suisse dans le domaine des placements de fortune durables (Mo. 19.4042)
Dossier: Sustainable Finance

Im September 2019 forderte Ruedi Noser (fdp, ZH), dass Green-Finance-Kapitalanlageprodukte, also Anlageprodukte, die eine umweltverträgliche Entwicklung fördern, von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe befreit werden sollen. Der entsprechende Markt in der Schweiz wachse stark – 2018 zum Beispiel um 83 Prozent auf CHF 717 Mrd. – und solle unterstützt werden, damit sich die Schweiz «zu einem führenden Zentrum» in diesem Bereich entwickeln und damit ein wichtiger «Beitrag an die Herausforderungen des Klimawandels» geleistet werden könne. Es bestünden seit Langem Anstrengungen, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben abzuschaffen; zumindest für die Green-Finance-Produkte solle dies nun schnellstmöglich geschehen.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung und verwies stattdessen auf seine Bemühungen für eine Reform der Verrechnungssteuer sowie auf ein Postulat der UREK-SR (Po. 19.3951). Aufgrund des Postulats sei er dabei, einen Bericht zur steuerlichen Entlastung nachhaltiger Finanzprodukte zu erstellen, der abgewartet werden solle. In der Ständeratsdebatte in der Wintersession 2019 verwies Bundesrat Maurer zudem darauf, dass die Nachfrage nach solchen Produkten in der Schweiz ihr Angebot deutlich übersteige und die Nachfrage somit im Moment nicht zusätzlich gefördert werden müsse. Mit 24 zu 17 Stimmen nahm der Ständerat die Motion dennoch an.

Green-Finance-Produkte. Steuerstrafe beseitigen (Mo. 19.4372)

Mittels Motion wollte Jacques Bourgeois (fdp, FR) eine Koordinationsstelle für Dopingfragen beim Fedpol einrichten lassen. Diese soll die Kantone bei ihrer Arbeit unterstützen und ermöglichen, dass Doping effizienter bekämpft werden könne. Während der Eigenkonsum von Sportlerinnen und Sportlern durch die Sportverbände sanktioniert werde, sei es Aufgabe der Kantone, den Handel und die Abgabe von Dopingmitteln sowie die Anwendung an Dritten strafrechtlich zu verfolgen. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Instanzen sei essentiell, so der Motionär während der Herbstsession 2019. Allerdings seien die Kontakte zwischen den kantonalen Strafverfolgungsbehörden und den Zollbehörden noch nicht ausreichend effektiv. Den Kantonen fehle es an Ressourcen und notwendigem Fachwissen über die Gesetzgebung. Weiter bestünden bei Fällen auf der überkantonalen Ebene oft Zuständigkeitsprobleme. Mit der Anti-Doping-Koordinationsstelle könne diesen Problemen begegnet werden, da sie den Kantonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit technischer und materieller Unterstützung sowie einer koordinierenden Funktion auf überkantonaler und internationaler Ebene unter die Arme greifen könne. Der Bundesrat anerkannte zwar die Wichtigkeit der Dopingbekämpfung, war aber der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente genügten, um wirksam gegen den Handel und die Abgabe von Dopingmitteln vorgehen zu können. So nehme das Fedpol bezüglich Doping bereits eine koordinierende Aufgabe zwischen den verschiedenen Behörden wahr, erklärte Sportministerin Viola Amherd in der Ratsdebatte. Die Nationalrätinnen und Nationalräte liessen sich jedoch nicht davon überzeugen und nahmen den Vorstoss Bourgeois mit 135 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an, wobei alle Gegenstimmen und Enthaltungen aus dem Lager der SVP-Fraktion kamen.

Koordination im Dopingbereich verbessern (Mo. 19.3667)

Ohne grosse Umschweife entschied sich der Ständerat in der Herbstsession 2019 in Übereinstimmung mit einer ähnlich knappen Erklärung der WAK-SR – jedoch ausdrücklich ohne den Segen des Finanzministers – dafür, der Motion Page (svp, FR) für eine Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen bei der Mehrwertsteuer zuzustimmen und damit eine neue Ausnahme im Mehrwertsteuergesetz zu schaffen.

Mehrwertsteuer. Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen (Mo. 17.3657)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Bezüglich der Aufnahme neuer J+S-Sportarten können sich nationale Sportverbände seit dem 1. August 2018 mit Gesuchen ans BASPO wenden. Dank dem Subventionskredit für J+S, der für die Jahre 2019, 2019 und 2020 um je CHF 5 Mio. erhöht wurde, können die damit verbundenen Kosten gedeckt werden. Aufgrund dieser Neuerungen erachtete der Bundesrat die Begehren der Motion Gmür (cvp, LU) zur Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten in seinem Bericht über die Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2018 als erfüllt und beantragte deren Abschreibung. National- und Ständerat kamen dieser Forderung im Juni 2019 nach.

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Die WAK-SR empfahl mit 6 zu 3 Stimmen (bei 1 Enthaltung) die Ablehnung der Motion Aeschi (svp, ZG) für eine Parallelität zwischen den Verjährungsregeln der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben. In ihrer Argumentation schloss sich die Kommission dem Bundesrat an und erklärte in ihrem Bericht unter anderem, sie sehe keinen verjährungsrechtlichen Zusammenhang zwischen den drei Steuerarten.
In der Sommersession 2019 lehnte der Ständerat die Motion stillschweigend ab.

Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben

Eine Verringerung des Aufwandes von KMU bezweckte Lorenz Hess (bdp, BE) mit seiner Motion für eine halbjährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer auch für die effektive Abrechnungsmethode zu erreichen. Aktuell muss die Mehrwertsteuerabrechnung anhand der effektiven Abrechnungsmethode vierteljährlich, mit den alternativen Saldosteuersätzen jedoch nur halbjährlich vorgenommen werden. Eine halbjährliche Abrechnung bei der effektiven Abrechnungsmethode reduziere den bürokratischen Aufwand von zwei Dritteln aller KMU, erklärte der Motionär.
Dieser Darstellung widersprach der Bundesrat: Für Unternehmen mit Vorsteuerüberschüssen – und solche hätten 2015 und 2016 mindestens die Hälfte aller entsprechenden Unternehmen mindestens einmal aufgewiesen – sei eine vierteljährliche Abrechnung aus Liquiditätsgründen attraktiver. Aufwendig für die Unternehmen sei denn auch die Anwendung der Mehrwertsteuer im täglichen Geschäftsverkehr, nicht in erster Linie die Mehrwertsteuerabrechnung, wie auch eine Studie der PWC gezeigt habe.
Diese Argumente überzeugten den Nationalrat jedoch nicht; er nahm die Motion in der Sommersession 2019 mit 127 zu 62 Stimmen an.

Halbjährliche Abrechnung auch für die effektive Abrechnungsmethode (Mo. 17.4126)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Diskussionslos und stillschweigend nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession 2019 eine Motion von Jacques-André Maire (sp, NE) für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel an. Der Motionär verlangte damit, dass die «paradoxe und befremdliche Regelung», gemäss der Damenhygieneartikel wie Tampons, Binden und Slip-Einlagen zum Normaltarif von 7.7 Prozent besteuert werden, geändert wird. Eine Unterstellung unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2.5 Prozent würde die Gesamteinnahmen der Mehrwertsteuer lediglich um CHF 10 bis 15 Mio. oder um 0.5 Promille verringern, rechnete der Motionär in seiner Begründung vor. Damit reagierte Maire auf die Ablehnung seiner 2016 eingereichten Motion (Mo. 16.4061), mit der er damals «grundlegende Hygieneartikel» wie Tampons und Binden, aber auch WC-Papier oder Seife dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterstellen wollte. Damals hatte der Bundesrat seine Empfehlung auf Ablehnung unter anderem mit den zu hohen Kosten und der unklaren Abgrenzung von «grundlegenden Hygieneprodukten» begründet. Das Argument der Diskriminierung der Frauen hatte er damals damit bestritten, dass keine Diskriminierung vorliege, wenn nur ein Teil der Bevölkerung ein Produkt benötige – genauso wie zum Beispiel auch Brillenträger von der Mehrwertsteuer nicht diskriminiert würden.
Ähnlich wie bei der sogenannten «Pink Tax» oder beim «Gender Pricing», also dem Aufpreis, der bei Produkten anfällt, die grossmehrheitlich von Frauen gekauft werden, finden sich auch bei der Mehrwertsteuer zahlreiche Beispiele, bei denen Produkte für Frauen höher besteuert werden als Produkte für Männer oder neutrale Produkte; ein prominentes Beispiel ist Viagra, das dem reduzierten Steuersatz von 2.5 Prozent unterstellt ist, wie verschiedene Medien berichteten. In den letzten Jahren wurden diese Unterschiede in der Mehrwertsteuer in zahlreichen Staaten bekämpft.

Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel (Mo. 18.4205)
Dossier: Feministisches Jahr 2019?
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Im März 2019 entschied sich auch der Nationalrat stillschweigend für die Annahme der Motion Vonlanthen (cvp, FR), die eine «Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz» verlangte. Zuvor hatte sich bereits die WAK-NR einstimmig für eine solche Regelung ausgesprochen.

Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz (Mo. 18.3540)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Im Oktober 2018 beriet die WAK-NR die Motion Engler (cvp, GR) mit der Forderung nach einer Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei Packages. Konkret ging es darum, die 70/30-Regel durch eine 55/45-Prozent-Regel zu ersetzen: Neu sollte also ein ganzes Package zum reduzierten Mehrwertsteuertarif verkauft werden können, wenn 55 Prozent der Leistungen dem reduzierten Satz unterliegen. Die Kommission beantragte ihrem Rat mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Änderung der Motion: Um zu verhindern, dass solche Packages zum Beispiel im Onlinehandel durch ausländische Firmen Verwendung finden, sollen für die Mehrwertsteuer-Vereinfachung nur Leistungen berücksichtigt werden können, die in der Schweiz erbracht werden. Eine Kommissionsminderheit Birrer-Heimo (sp, LU) lehnte die Motion jedoch trotz dieser Änderung ab und stellte einen entsprechenden Minderheitsantrag, da sie befürchtete, dass eine Erleichterung der Möglichkeiten für Packages zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte.
Der Einschätzung der Minderheit pflichtete auch Finanzminister Maurer bei, als er hinter dem Mehrheitsantrag eine «versteckte Subventionierung, insbesondere der Tourismusbranche» vermutete. Er betonte noch einmal, dass der Bundesrat die Motion ablehne, da dadurch verschiedene Personen für dieselbe Leistung unterschiedliche Preise bezahlen müssten. Dennoch nahm die grosse Kammer die abgeänderte Motion mit 126 zu 54 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei Packages (Mo. 18.3235)

Für eine Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen bei der Mehrwertsteuer setzte sich Pierre-André Page (svp, FR) in seiner Motion ein. Aktuell sind «für sportliche Anlässe verlangte Entgelte», zum Beispiel Startgelder, von der Mehrwertsteuer ausgenommen, während bei kulturellen Anlässen Teilnahmegebühren von aktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmern (zum Beispiel Teilnehmende an Musikwettbewerben), nicht aber vom Publikum entrichtete Entgelte wie Eintrittsgebühren, mehrwertsteuerpflichtig sind. Zukünftig sollen nach Ansicht des Motionärs kulturelle und sportliche Anlässe steuerlich gleich behandelt werden, wobei er nicht definierte, wie dies zu geschehen habe.
Der Bundesrat begründete den Unterschied in der Mehrwertsteuer zwischen den zwei Bereichen mit der Volksinitiative «gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich» vom 23. Mai 1995. Deren Anliegen waren teilweise in die folgende Mehrwertsteuerreform aufgenommen worden, so dass die Initianten in der Folge zurückgezogen worden war. Zusätzliche Steuerausnahmen für Kunstanlässe würden nun aber nicht zu einer Verringerung, sondern verglichen mit allen übrigen steuerpflichtigen Bereichen insgesamt zu einem Anstieg der rechtsungleichen Behandlung führen. Deshalb empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung.
Der Nationalrat entschied sich dennoch mit 161 zu 21 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) für Annahme des Vorstosses, ablehnend votierten lediglich die Mehrheit der FDP-Fraktion und ein Mitglied der GLP-Fraktion.

Mehrwertsteuer. Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen (Mo. 17.3657)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Eine Korrektur der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes bezüglich der Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators forderte Hans Stöckli (sp, BE) im Dezember 2018 in einer Motion. Per Anfang 2018 sei die Besteuerung ausländischer Unternehmen geändert worden, wovon insbesondere grenznahe Unternehmen im Bauhaupt- und -nebengewerbe betroffen waren. Dadurch müssten nun aber auch ausländische Tour Operators, die in ihrem eigenen Namen Schweizer Leistungen wie Übernachtungen und Gastronomie einkauften und darum für den Schweizer Tourismus wichtig seien, auf ihrem gesamten erwirtschafteten Umsatz Mehrwertsteuern bezahlen, nicht mehr nur wie bisher auf dem in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz. Bei kleinem Umsatz in der Schweiz überschritten Steuern und Regulierungskosten dadurch häufig die Marge, so dass sie sich aus dem Geschäft in der Schweiz zurückzögen. Für die Tour Operators solle daher wieder auf die frühere Regelung zurückgegriffen werden, zumal Veranstalter mit bedeutenden Aktivitäten in der Schweiz sowieso der Steuerpflicht für Schweizer Unternehmer unterlägen.
Der Bundesrat präzisierte den Inhalt der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes: Noch immer seien die Unternehmen nur auf dem in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz mehrwertsteuerpflichtig, jedoch seien seit Anfang 2018 alle Unternehmen bereits ab einem Franken Umsatz, nicht mehr erst ab CHF 100'000 Umsatz steuerpflichtig, sofern ihr Umsatz weltweit CHF 100'000 übersteige. Dadurch sollen in- und ausländische Unternehmen gleich behandelt werden; bisher seien ausländische Tour Operators gegenüber denjenigen in der Schweiz bevorteilt gewesen. Der Bundesrat verwies zudem auf die neue Kombinationsregelung, welche neu für In- und Ausland-Kombinationen gelte: Werden 70 Prozent der Leistungen einer Leistungskombination im Ausland erbracht, sei die entsprechende Kombination nicht mehrwertsteuerpflichtig.

In der Frühjahrssession 2019 folgte der Ständerat einem Ordnungsantrag Noser (fdp, ZH) und wies die Motion der WAK-SR zur Vorberatung zu. Dort soll die Motion zusammen mit Massnahmen gegen den Einkaufstourismus behandelt werden.

Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators (Mo. 18.4363 & Mo. 18.4194)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Im Sommer 2018 reichte Beat Vonlanthen (cvp, FR) eine Motion für eine «Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz» ein. Dadurch sollen Mehrwertsteuerausfälle verhindert und faire Bedingungen für die einheimischen Anbieter geschaffen werden. Denn trotz der Anfang 2019 in Kraft getretenen Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes würden die jährlichen Mehrwertsteuerausfälle gemäss dem Motionär noch immer auf rund CHF 100 Mio. geschätzt. So würden Versandplattformen zum Beispiel ihre Produkte unter dem Namen von Marktplatzteilnehmern als Unterlieferanten versenden, wodurch sie nur als Vermittler gälten und selbst nicht mehrwertsteuerpflichtig seien. Wie andere Staaten müsse folglich auch die Schweiz hier handeln. Obwohl das EFD diesbezüglich bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt hatte, solle die Motion als «zielgerichtete Unterstützung» des Bundesrates angenommen werden.
In der Herbstsession 2018 behandelte der Ständerat die Motion. Finanzminister Ueli Maurer betonte, dass das EFD daran sei, eine Möglichkeit auszuarbeiten, wie die Plattformen und nicht die Unterlieferanten, welche die Pakete letztlich lieferten, besteuert werden könnten. Dies setze aber auch eine einfache EDV-Lösung voraus. Im Namen des Bundesrates empfahl er die Motion zur Annahme, was der Rat in der Folge stillschweigend tat.

Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz (Mo. 18.3540)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Das Mehrwertsteuergesetz sieht die sogenannte 70/30-Prozent-Regel vor, die es erlaubt, eine Leistungs- oder Produktkombination – zum Beispiel eine Bahnfahrt, eine Hotelübernachtung und einen Skipass – zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz (von 2.5 oder 3.7 Prozent) anzubieten, wenn mindestens 70 Prozent der Leistungen der Kombination dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Weil jedoch die verbleibenden 30 Prozent wertmässig schnell überschritten würden, reichte Stefan Engler (cvp, GR) im März 2018 eine Motion «Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei Packages» ein, wonach die bestehende Regel durch eine 55/45-Prozent-Regel ersetzt werden soll. Neu müssten demnach nur noch 55 Prozent der Leistungen dem reduzierten Satz unterliegen. Die neue Regel vergrössere die Flexibilität der Unternehmen, erklärte der Motionär; dadurch könne die «Wettbewerbsfähigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette» gesteigert werden, wodurch die daraus entstehenden Steuerausfälle kompensiert würden.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung: Bei der 70/30-Prozent-Regel stünde die Vereinfachung der Mehrwertsteuerabrechnung im Zentrum, eine 55/45-Prozent-Regel würde jedoch primär der Steuerersparnis dienen, erklärte er. Profitieren würde vor allem die Hotellerie, die jedoch heute bereits grosszügig behandelt werde. Diese «versteckte Mehrwertsteuerreduktion» hätte für Branchen, die kaum solche Leistungskombinationen nutzen könnten, einen Wettbewerbsnachteil zur Folge, argumentierte der Bundesrat weiter. In der Ständeratsdebatte präzisierte Finanzminister Maurer die bundesrätliche Argumentation: Mit einer geschätzten Reduktion der Mehrwertsteuereinnahmen im tiefen zweistelligen Millionenbereich gehe man nicht von grossen finanziellen Folgen aus, somit seien nicht primär finanzpolitische Überlegungen ausschlaggebend für die ablehnende Haltung des Bundesrates. Hingegen setze sich der Bundesrat für eine grösstmögliche Gleichbehandlung von Leistungsbeziehenden ein. Die Argumentation überzeugte jedoch den Ständerat nicht; mit 25 zu 18 Stimmen (bei einer Enthaltung) nahm er die Motion an.

Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei Packages (Mo. 18.3235)

Der Bundesrat beantragte in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte 2017 die Motion der WBK-SR «Zusätzliche Mittel im Aktionsplan zur Gesamtschau Sportförderung zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports» zur Abschreibung, da ihre Anliegen unter anderem bereits im Zusammenhang mit dem «Aktionsplan Sportförderung des Bundes» erfüllt würden. In der Sommersession 2018 folgten die grosse und die kleine Kammer dem bundesrätlichen Antrag und schrieben die Motion ab.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2017 beantragte der Bundesrat, die Motion Föhn (svp, SZ) zur Sicherung des Programms «Jugend und Sport» abzuschreiben. Den Anliegen des Vorstosses würde unter anderem mit dem 2016 verabschiedeten «Aktionsplan Sportförderung des Bundes» in Erfüllung einer Motion der WBK-NR (Mo. 13.3369) Rechnung getragen. In der Sommersession 2018 kamen sowohl der National- als auch der Ständerat dem bundesrätlichen Antrag nach und schrieben das Geschäft ab.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Die geforderte Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten wurde im Juni 2018 Tatsache. Nachdem der Ständerat die im Nationalrat zuvor angenommene Motion verändert hatte, musste Letzterer nochmals darüber befinden. In der grossen Kammer brauchte man sich jedoch nicht lange bei diesem Geschäft aufzuhalten. Die WBK-NR beantragte einstimmig, der angepassten Version zuzustimmen, und unterstrich in ihrem Bericht die Bedeutung der Aufhebung des Moratoriums. Eine haushaltsneutrale Umsetzung sei angesichts der Finanzplanung möglich. Diskussionslos stimmte der Nationalrat der Motion erneut zu.

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Nachdem die Motion Gmür (cvp, LU) zur Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten im Nationalrat Anklang gefunden hatte, war es am Ständerat, hierzu Stellung zu beziehen. Seine vorberatende WBK hatte sich Mitte Februar 2018 damit befasst und eine Modifikation vorgeschlagen. Mit elf zu null Stimmen und einer Enthaltung empfahl sie sodann dem Plenum, die Motion anzunehmen. Die vorgeschlagene Änderung umfasste lediglich eine Präzisierung des Motionstextes, indem nicht vorgegeben werden sollte, wie die Umschichtung der Gelder vorzunehmen sei, um so der Verwaltung mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Mit dieser Anpassung soll das Moratorium sehr wohl aufgehoben werden, jedoch wird der Lösungsweg der Verwaltung überlassen.
Mit diesen positiven Vorzeichen gelangte die Motion in der Frühjahrssession 2018 auf die Tagesordnung des Ständerates. Im Plenum gab es wenig Anlass für eine lange Debatte. Kommisionssprecher Eder (fdp, ZG) betonte in seinem Votum, dass die WBK-SR dem J+S eine grosse Bedeutung zumesse, nicht nur, weil das Programm der Sportförderung diene, sondern auch, weil es Kinder und Jugendliche in verschiedensten Sportarten schule. Bezüglich des seit 2009 geltenden Moratoriums war man in der Kommission der Meinung, dass es sich nicht mehr rechtfertige, noch länger neue Sportarten auszuschliessen, wenn sie die Aufnahmekriterien zum J+S-Programm erfüllten. Die im Raum stehende Abänderung des Motionstextes wurde als umsetzbarer erachtet als die Vorgabe aus dem ursprünglichen Text, weil das Baspo gegebenenfalls Basisleistungen für bereits bezugsberechtigte Sportarten kürzen müsste, was nicht das Ziel der Motion wäre. „Traditionelle Sportarten dürfen durch das Moratorium nicht bestraft werden”, so die Quintessenz aus der Kommissionsvorarbeit. Die neue Formulierung beschränkte sich also auf die Vorgabe, dass die Aufnahme neuer Sportarten haushaltsneutral zu erfolgen hat. Auch der Sportminister ergriff das Wort und äusserte sich nicht nur zur Kehrtwende der Regierung (die Motion sollte nach ihrem Willen ursprünglich abgelehnt werden), sondern er beglückwünschte sogar die Kommission für die „formulation miracle”, für das Finden einer Patentlösung quasi. Mit dem Segen des Bundesrates wurde die Motion in ihrer neuen Fassung dem Nationalrat zur Verabschiedung überlassen.

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Thomas Aeschi (svp, ZG) verlangte in einer Motion Parallelität zwischen den Verjährungsregeln der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben herzustellen. Bisher waren bei der Verrechnungssteuer und bei den Stempelabgaben die Festsetzungsverjährung – also die Frist für die steuerpflichtige Person, die Selbstveranlagung zu ändern, und diejenige für die Behörden, eine Steuerforderung festzusetzen – und die Bezugsverjährung – also die Frist für die Eintreibung der Steuern – rechtlich nicht getrennt aufgeführt worden. Zudem gab es keine absolute Verjährung, also keine Verjährungsfrist, die nicht unterbrochen werden konnte und die nicht stillstand. Dadurch konnten Steuerforderungen durch Verjährungsunterbrechungen „ewig“ aufrechterhalten werden. Aeschi schlug daher vor, in Übereinstimmung mit dem Mehrwertsteuergesetz bei der Verrechnungssteuer und bei den Stempelabgaben zwischen Festsetzungs- und Bezugsverjährung zu unterscheiden und jeweils eine relative Verjährungsfrist – eine Frist, in der allfällige Anträge auf Festsetzung oder Korrektur der Steuerforderungen eingereicht werden müssen – von fünf Jahren sowie eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren einzuführen. Ebenfalls dem Mehrwertsteuergesetz entsprechend sollten die Unterbrechungsgründe der Verjährung bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben abschliessend aufgezählt werden. Dies sei nötig, da bei diesen „Selbstdeklarationssteuern“ ein erhöhtes Bedürfnis nach Rechtssicherheit bestehe, erklärte der Motionär. Zudem würden damit die Verfahren beschleunigt. Es gebe überdies keinen Grund, wieso diesbezüglich zwischen den drei Selbstdeklarationssteuern Unterschiede bestehen sollten.
Der Bundesrat entgegnete, dass eine solche Änderung den Zweck der Verrechnungssteuer – die Sicherung der direkten Steuern – unterlaufen würde, weil dadurch ihre Verjährungsfrist kürzer wäre als diejenige der Kantons- und Bundessteuern, bei denen die absolute Verjährungsfrist 15 Jahre beträgt. Bei der Stempelabgabe sei eine Neuregelung aufgrund der geringen Anzahl Betroffener sowie der automatisierten und unproblematischen Abwicklung nicht notwendig. Zudem könne es zu vermehrtem Eintritt der Verjährung von Steuerforderungen und zu einer Verunmöglichung von rechtskonformer Besteuerung kommen. So könnten bei Verrechnungssteuer und Stempelabgaben bereits jetzt vermehrt Handlungen mit dem Ziel, die Justizverfahren in die Länge zu ziehen, beobachtet werden, was durch eine entsprechende Änderung noch verstärkt werden könnte.

In der Frühjahrssession 2018 behandelte der Nationalrat die Motion, wobei Finanzminister Maurer zusätzlich zu den bereits schriftlich vom Bundesrat dargelegten Argumenten darauf hinwies, dass auch der Zeitpunkt im Hinblick auf die laufende Revision des Verrechnungssteuergesetzes und die Diskussion über die Abschaffung der Stempelsteuer nicht sinnvoll sei. Falls gewünscht, wäre ein solcher Vorschlag „im Zusammenhang mit einer möglichen Vorlage zur Stempel- und Verrechnungssteuer“ zu diskutieren. Knapp nahm die grosse Kammer den Vorstoss dennoch mit 101 zu 92 Stimmen an. Die SVP- und FDP-Fraktionen stimmten der Motion geschlossen, die BDP-Fraktion teilweise zu.

Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben