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  • Chevalley, Isabelle (glp/pvl, VD) NR/CN

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Mittels Motion wollte Isabelle Chevalley (glp, VS) erreichen, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, die das Risiko mindern sollen, dass Mineralöle in Kosmetika gelangen. Mineralöle, die als Hauptbestandteile in vielen Lippenkosmetika vorhanden seien, könnten krebserregende Substanzen enthalten oder sich im Körper – unter anderem in den Lymphknoten und der Leber – anlagern. Obwohl sie in Lebensmitteln bereits verboten seien, dürften sie für Lippenstifte und Balsame nach wie vor verwendet werden. Dies geht gemäss der Motionärin nicht an, da Teile dieser Produkte ebenfalls geschluckt würden. Zur Wahrung des Vorsorgeprinzips und aufgrund der vorhandenen Alternativen solle der Bundesrat die entsprechenden Substanzen auch in Kosmetika verbieten.
In seiner Stellungnahme zeigte sich der Bundesrat nicht einverstanden mit diesen Begründungen. Zum einen seien Mineralöle in Lebensmitteln nicht verboten, zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes gelte vielmehr die Einhaltung der guten Herstellungspraxis. Zum anderen dürften Mineralöle in Kosmetika nur dann verwendet werden, wenn sie nicht gesundheitsgefährdend wirkten. Die Schweiz sei Teil einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission für kosmetische Erzeugnisse, die Daten der Mitgliedstaaten zu Mineralölen ausgewertet habe. Es habe sich gezeigt, dass lediglich ein begrenztes Risiko bestehe und es daher auch keine Rechtfertigung gebe, Mineralöle in Kosmetika zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten einzuschränken oder gar zu verbieten. Stattdessen gelte es, die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene weiterzuführen, aus der Wissenschaft stammende Erkenntnisse zu verfolgen und keine technischen Handelshemmnisse zu schaffen.
Diese Worte schienen den Nationalrat zu überzeugen. Er lehnte die Motion in der Sommersession 2020 diskussionslos und stillschweigend ab.

Die Bevölkerung muss vor der Aufnahme von Mineralölen geschützt werden (Mo. 20.3117)

Le postulat déposé par Isabelle Chevalley a été classé, celui-ci n'ayant pas été traité dans les deux ans après son dépôt. La conseillère nationale vaudoise souhaitait qu'une étude soit menée afin de déterminer la concentration de glyphosate dans les urines humaines et animales ainsi que dans les fourrages. Cette demande intervient après la publication par le Conseil fédéral du rapport intitulé «Etude de l'impact du glyphosate en Suisse», qui, selon Isabelle Chevalley (pvl, VD), devrait inciter les autorités à mener des études supplémentaires. Dans sa réponse, le Conseil fédéral a tenu à rappeler les résultats de l'étude de l'impact du glyphosate, à savoir que 40% des produits alimentaires testés contenaient des traces de glyphosate mais à des taux bien inférieurs aux valeurs limites légales. L'ingestion de ces produits n'a donc, à aucun moment, représenté un danger pour les consommateurs et consommatrices. De plus, l'OSAV mène actuellement des recherches sur l'excrétion urinaire de ce pesticide chez des sujets sains afin de déterminer la vitesse d'élimination du glyphosate par les urines. L'OFSP a lancé, de son côté, un projet de biosurveillance sur l'exposition aux substances chimiques incluant des analyses d'urine pour déterminer la concentration de glyphosate dans celle-ci. Ces deux études seront publiées en 2020. Concernant les fourrages, l'OSAV et l'OFAG font, depuis quelques temps, des analyses qui se sont toutes montrées très rassurantes («de 'non-détectables' à quelques microgrammes par kilogramme de fourrage»).

Etude de la contamination des citoyens et des animaux par le glyphosate (Po. 18.3524)
Dossier: Glyphosat-Politik der Schweiz

Im Sommer 2020 befasste sich der Ständerat mit einer Motion Chevalley (glp, VD), welche oxo-abbaubare Kunststoffe in der Schweiz verbieten will. Martin Schmid (fdp, GR) erläuterte für die UREK-SR, dass diese Kunststoffe nicht nur als Mikroplastik in der Umwelt, sondern auch bei der Abfallverwertung Probleme verursachen könnten, wenn sie fälschlicherweise als biogener Abfall oder in separaten Kunststoffsammlungen entsorgt würden. Ein Verbot stelle für Schweizer Wirtschaft und Handel zudem kein Problem dar, da diese Kunststoffe in der Schweiz kaum verwendet würden, resümierte Schmid. Der Ständerat nahm die Motion in der Folge stillschweigend an.

Wann werden oxo-abbaubare Kunststoffe verboten? (Mo. 19.4182)
Dossier: Plastikbelastung

Nationalrätin Isabelle Chevalley (glp, VD) führte in einer Motion aus, dass oxo-abbaubare Kunststoffe einen Oxidationszusatz enthielten, der dazu führe, dass der Kunststoff unter Einfluss von Hitze und UV-Licht abgebaut werde. Das Plastik zerfalle daraufhin in sehr kleine Stücke (sogenanntes Mikroplastik), welches sich schliesslich in der Umwelt wiederfinde, die Gewässer und den Boden belaste und letztlich in die Nahrungskette gelange.
Um diese Säcke zu verbieten, forderte Nationalrätin Isabelle Chevalley den Bundesrat auf, gestützt auf das USG eine entsprechende Verordnung zu erlassen.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion; der Nationalrat stimmte der Annahme im Winter 2019 diskussionslos zu.

Wann werden oxo-abbaubare Kunststoffe verboten? (Mo. 19.4182)
Dossier: Plastikbelastung