Mit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes mussten die Casinos Herisau (AR) und Mendrisio (TI) ihre Tore schliessen. Da sie beim Erlass des Moratoriums 1996 noch nicht im Besitz einer vom Bund genehmigten kantonalen Bewilligung gewesen waren, konnten sie nicht von der Übergangsregelung für den Erhalt einer provisorischen B-Konzession profitieren. Dies wurde besonders im Fall Mendrisio nicht nur von den Direktinteressierten, sondern auch von vielen nationalen Parlamentariern als ungerecht empfunden, da dieses Gesuch mehrere Monate vor dem Moratorium beim Bund eingereicht, aber – im Gegensatz zu gleichzeitig eingereichten anderen Gesuchen – nicht entschieden worden war. Nachdem der Bundesrat einem Ersuchen der GPK des Nationalrats nicht entsprochen hatte, wegen dieser von der GPK der Bundesverwaltung angelasteten Verzögerung auch Mendrisio eine provisorische Konzession zu erteilen, reichte Nationalrat Stamm (fdp, AG) eine von 100 Abgeordneten unterzeichnete parlamentarische Initiative (00.423) ein. Diese wollte Mendrisio und Herisau mit einer Teilrevision des Spielbankengesetzes zu einer Gleichbehandlung mit den anderen provisorisch konzessionierten Casinos verhelfen. Eine derartige auf den Vollzug eines Einzelfalls beschränkte Gesetzesrevision ging der Rechtskommission des Nationalrats jedoch zu weit. Ihr Antrag, der Initiative keine Folge zu geben, setzte sich knapp durch. Mehr Glück hatte eine analoge parlamentarische Initiative Lombardi (cvp, TI) in der kleinen Kammer. Namentlich mit dem Argument, damit einen Grund für eine vertiefte Abklärung des kritisierten Verwaltungshandelns zu haben, beantragte die Rechtskommission erfolgreich, der Initiative Folge zu geben.

Ausnahmegesetz zu den Casinos Mendrisio und Herisau mit Konzessionsentscheid hinfällig
Dossier: Konzessionen für die neu zugelassenen Spielcasinos