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Le Parlement avait accepté en décembre 2019 une augmentation de 4 millions du budget pour l'encouragement des activités extra-scolaires des enfants et des jeunes, amenant ce montant à 14 millions annuels. Le sénateur Hegglin (pdc, ZG) a déposé dans la foulée un postulat demandant un état des lieux des diverses subventions et la possibilité de les coordonner de manière plus efficiente.
Le Conseil fédéral a recommandé son adoption, et l'objet a été approuvé sans vote lors de la session de printemps 2020.

Coordination des instruments fédéraux d'encouragement des activités extrascolaires des enfants et des jeunes (Po. 19.4559)

Marcel Dobler (fdp, SG) forderte mittels eines Postulats die Ausarbeitung eines Berichts zu den Vor- und Nachteilen einer strafrechtlichen Verfolgung des Eigengebrauchs von Doping. Der Postulant erläuterte, dass der Eigengebrauch von Doping gegenwärtig nur durch das Sportsystem selber sanktioniert werden könne, nicht aber auf Grundlage des Sportförderungsgesetzes. Es sei jedoch ersichtlich geworden, dass der Sport alleine nicht in der Lage sei, «die Schattenseiten des Sports» zu bekämpfen. Zudem zeigten die Nachbarländer Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich, dass der Eigengebrauch von Doping mit gesetzlichen Regelungen strafrechtlich erfolgreich verfolgt werden könne. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. Dem kam der Nationalrat in der Wintersession 2019 stillschweigend nach.

Dopingkonsum soll strafrechtlich verfolgt werden können (Po. 19.4366)

Im Dezember 2019 befasste sich der Ständerat mit einem Postulat Engler (cvp, GR), das den Bundesrat dazu aufforderte, bis zur Sommersession 2020 einen Bericht zur Realisierung von drei bis vier regionalen Wintersportzentren auszuarbeiten. Darin sollen auch die an den jeweiligen Standorten zu erfüllenden Kriterien erläutert und die gesetzlichen Grundlagen dargelegt werden, die es zu schaffen gilt, damit die Kantone und/oder private Unternehmen für den Bau und Betrieb durch den Bund unterstützt werden können. Anders als bei den Sportzentren für Sommersportarten in Tenero und Magglingen und beim vom Bundesrat vorgeschlagenen nationalen Schneesportzentrum, dessen Planung aufgrund «ungünstiger Haushaltsperspektiven» bis 2023 vertagt wurde, soll nicht der Bund, sondern lokale Trägerschaften Ersteller und Betreiber dieser Anlagen sein und somit das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden. Die Zentren sollen für Aus- und Weiterbildung wie «Jugend und Sport»-Kurse genutzt werden, aber vor allem auch, um Kindern und Jugendlichen den Wintersport zu einem erschwinglichen Preis näherzubringen. Das Begehren Engler stiess im Stöckli auf Zustimmung. Vorteile wie die geringere Distanz und die damit verbundene bessere Erreichbarkeit der Anlagen sowie bereits bestehende Infrastrukturen, von denen Gebrauch gemacht werden könnte, wurden in verschiedenen Wortmeldungen hervorgehoben. Einziger Kritikpunkt war Englers Forderung, dass der Bericht bis 2020 erstellt werden sollte. Dass dies umfangbedingt nicht möglich sein werde, bestätigte Sportministerin Amherd. Der Bundesrat empfehle aber die Annahme des Postulates, daher schlage sie vor, den Bericht bis Ende 2020 auszuarbeiten, um dem durchaus komplexen Thema gerecht zu werden. Zudem sei sie froh, dass auch der Begriff «Jugendförderung» zur Sprache gekommen sei, da dies ein zentrales Anliegen des BASPO sei. Stillschweigend stimmte der Ständerat in der Folge dem Geschäft zu.

Drei bis vier dezentrale Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums (Po. 19.4044)

Die im Juni 2019 eingereichten gleichlautenden Postulate Lohr (cvp, TG) (19.3670), Romano (cvp, TI) (19.3672), Reynard (sp, VS) (19.3684) und Rytz (gp, BE) (19.3668) forderten vom Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und eine Überprüfung, ob eine Anerkennung der Gebärdensprachen – insgesamt gibt es drei solche Sprachen in der Schweiz – als «Teillandessprache[n] oder Kultur- bzw. Sprachminderheit[en]» möglich sei, damit die Gehörlosenkultur gezielter geschützt werden könnte. Zusätzlich sollen konkrete Massnahmen im Sinne des Aktionsplans der BRK der UNO erstellt werden, «um die vollständige inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen». Im Bericht sollte der Bundesrat folgenden Punkten nachgehen: Wo die Schweiz im internationalen Vergleich stehe, wo «Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten im Bericht Behindertenpolitik» vorhanden seien und wie Bund und Kantone garantieren können, «dass Gebärdensprache für gehörlose Kinder und deren Angehörige in der Frühförderung» angeboten werde. Ferner forderte das Quartett den Bundesrat auf, abzuklären, ob Gehörlose am Arbeitsmarkt gleichberechtigt teilnehmen können und ob die Gesundheitsversorgung für Gehörlose barrierefrei zugänglich sei. Rytz, Lohr, Romano und Reynard begründeten Ihre Postulate damit, dass im Land insgesamt 10'000 Gehörlose und eine Mio. Hörbehinderte leben. Die letzten Entwicklungen in puncto Integration von Gehörlosen seien zwar positiv (politische Teilhabe, öffentliches Fernsehen), doch seien noch immer dreimal mehr Gehörlose von Arbeitslosigkeit betroffen und «aufgrund Kommunikationsbarrieren unverhältnismässig benachteiligt».
Im August empfahl der Bundesrat die Postulate zur Annahme, der Nationalrat folgte dieser Empfehlung im September diskussionslos.

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen (Po. 19.3668)

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat das Postulat Gysi (sp, SG) «Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesundheitsberufe» zur Abschreibung. Die Anliegen des Geschäfts würden durch die im Dezember 2018 verabschiedete «Strategie eHealth Schweiz 2.0 2018–2022» erfüllt. In der Folge schrieb der Nationalrat das Geschäft in der Sommersession 2019 ab.

Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesundheitsberufe (Po. 17.3466)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

In der Herbstsession 2018 nahm der Nationalrat ein Postulat Marchand-Balet (cvp, VS) an, mit welchem der Bundesrat dazu beauftragt wurde, einen Bericht über die Qualitätssicherung in der Pflege und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten auszuarbeiten. Dabei sollte auf den Pflegepersonalmangel und die damit verbundenen Gefahren wie auch auf Massnahmen und rechtliche Regelungen, die andere Länder diesbezüglich getroffen haben, eingegangen werden. Zwar stehe die Schweiz im Vergleich zum Ausland noch «einigermassen gut» da, aber trotzdem habe sich die Situation tendenziell verschlechtert, erklärte die Postulantin. So seien von den Ende 2017 über 11'000 ausgeschrieben Stellen zum Einreichungszeitpunkt des Postulates (Juni 2018) immer noch mehr als die Hälfte unbesetzt gewesen. Auch der Bedarf an Lernenden könne nicht befriedigend gedeckt werden (Fachfrau / Fachmann Gesundheit: 75 Prozent Deckung; Pflegefachpersonen: 43 Prozent Deckung). Gesundheitseinrichtungen würden vermehrt im Ausland nach Personal suchen oder stellten weniger gut ausgebildete Personen ein. Dadurch könnten sie zwar Kosten sparen, erklärte die Postulantin, dieses Vorgehen sei aber «hinsichtlich der Qualitätssicherung bedenklich» – zeigten internationale Studien doch, dass die Zahlen an Komplikationen und die Mortalitätsrate bei Pflegefachpersonalmangel zunähmen.
Der Bundesrat anerkannte in seiner Stellungnahme die Problematik und beantragte die Annahme des Postulates. Stillschweigend folgte die grosse Kammer diesem Antrag.

Wie kann die Qualität in der Pflege sichergestellt werden?

Als Folge eines Bundesgerichtsentscheids zum Schulgesetz des Kantons Thurgau wurde die Kostenbeteiligung an obligatorischen Schulexkursionen seitens der Eltern auf CHF 16 pro Tag beschränkt. Da laut Duri Campell (bdp, GR) dieser Entscheid an den Schulen zu Verunsicherung geführt habe und die Lagerorganisation nun mit einem Mehraufwand verbunden sei, wollte der Bündner Nationalrat mittels Postulat den Bundesrat dazu auffordern, die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes bezüglich Unterstützungszahlungen von obligatorischen Schulsportlagern zu überprüfen. Dabei solle in einem Bericht primär dargelegt werden, inwiefern Programme wie J+S und «Jugend und Musik» die betroffenen Lager und Exkursionen verstärkt unterstützen könnten. Lager hätten einen grossen pädagogischen Wert und seien essentiell für das soziale Zusammenleben, so der Postulant. Da sich Eltern im Kanton Thurgau vor dem Bundesgerichtsentscheid mit maximal CHF 200 pro Lagerwoche respektive CHF 300 pro Schneesportlager beteiligt hätten, müsse nun die öffentliche Hand vermehrt für die entstehenden Kosten aufkommen, damit die Durchführung solcher Aktivitäten nicht gefährdet werde. Dies wäre für die Schweiz als Schneesportland insbesondere aus volkswirtschaftlicher Sicht heikel, würden doch solche Tendenzen in Konflikt mit Bemühungen stehen, welche mit der Gründung des Vereins Schneesportinitiative Schweiz unternommen worden seien.
In seiner Stellungnahme äusserte sich der Bundesrat positiv gegenüber Lagern und anerkannte die pädagogische Bedeutung von sportlichen sowie kulturellen Aktivitäten. Bundesrat Guy Parmelin erklärte, dass der Bund das Programm J+S im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstütze. So erhielten Schulen einen Beitrag von CHF 7.60 pro Lagertag und Kind. Jedoch sei der Handlungsspielraum des Bundes begrenzt, da gemäss Bundesverfassung schulische Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fielen. Aufgrund dieser Ausgangslage sah sich der Bundesrat nicht im Stande, die Problematik zu behandeln, und empfahl folglich, den Vorstoss Campell abzulehnen.
Dieser Antrag fand im Nationalrat jedoch kein Gehör. Das Postulat wurde mit 171 zu 10 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) deutlich angenommen.

Unterstützung von obligatorischen Schullagern
Dossier: Kosten von obligatorischen Schulsportlagern

Im Dezember 2017 reichte Rebecca Ruiz (sp, VD) ein Postulat ein, mit welchem sie den Bundesrat beauftragen wollte, die Förderung der ärztlichen Zweitmeinung zu konkretisieren. Es solle dabei unter anderem geprüft werden, welche finanziellen Auswirkungen generell vorgesehene ärztliche Zweitmeinungen auf lange Sicht hätten, welche Massnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung der Patienten für ein zweites ärztliches Gutachten erforderlich seien und inwiefern es zweckmässig sei, durch die Tarifpartner eine eigene Position für die ärztliche Zweitmeinung zu schaffen. Zudem müsse begutachtet werden, wie man bei Ärztinnen und Ärzten auf höhere Akzeptanz gegenüber der Zweitmeinung, einem Patientenanliegen, stossen könne und welche gesetzlichen Änderungen allenfalls vonnöten seien. Gemäss der Postulantin werde die Förderung der ärztlichen Zweitmeinung bereits im Bericht der Expertengruppe zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen als mögliche Sparoption behandelt. Weiter sei die Schweiz der OECD zufolge Teil der Ländergruppe mit den meisten Hüft- und Knieersatzoperationen pro 100'000 Einwohner. Dies deute darauf hin, dass es zu unnötigen Operationen käme; die Förderung ärztlicher Zweitmeinungen könnte diese verhindern und zu wirksameren Behandlungen führen. So würden nicht nur Folgerisiken vermieden, sondern auch eine Kostensenkung der OKP realisiert, was eine Dämpfung der Gesundheitskosten wie auch eine Qualitätssteigerung des schweizerischen Gesundheitssystems bewirken würde.
Da der Bundesrat infolge des bereits von Ruiz erwähnten Berichtes beschlossen hatte, sich verstärkt um eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu bemühen, beantragte er die Annahme des Postulates. Das EDI sei mit der Prüfung der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen und dem Vorlegen von Umsetzungsvorschlägen beauftragt worden. In diesem Zusammenhang würden die im Postulat Ruiz gestellten Fragen ebenfalls geprüft werden.
Stillschweigend folgte der Nationalrat Mitte März 2018 der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat an.

Wie die Förderung der ärztlichen Zweitmeinung konkretisieren?

Barbara Gysi (sp, SG) reichte im Juni 2017 ein Postulat ein, in welchem sie die Ausarbeitung eines Berichts zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesundheitsberufe in der Schweiz forderte. Darin sollen die Veränderungen in verschiedenen Bereichen wie unter anderem der Aus- und Weiterbildung, den Arbeitsbedingungen und den Infrastrukturen untersucht werden. Ebenfalls sollen die Auswirkungen auf wiedereinsteigende Fachkräfte geprüft und Bezug auf den Bericht zum Postulat Reynard (sp, VS; Po. 15.3854) genommen werden. Gysi begründete ihren Vorstoss damit, dass Gesundheitsberufe im Zusammenhang mit E-Health besonders durch die Digitalisierung beeinflusst würden. Die Digitalisierung stelle eine Chance dar, um Herausforderungen bezüglich Pflege erfolgreich begegnen zu können. Allerdings bedürfe dies Schulungen und Wissensvermittlung, wobei auch der Umgang mit sensiblen Daten ein Thema sein müsse. Für die Gesundheitsfachkräfte stünden unter anderem die Veränderung des Berufsbildes sowie Aus- und Weiterbildungen im Fokus. Die Digitalisierung sei aber auch für die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen von Relevanz, da sie auch auf die Behandlung einen Einfluss habe. Weiter betonte Gysi, dass die Digitalisierung keinen Pflegeleistungsabbau bewirken dürfe. Vielmehr sollen die freiwerdenden Kapazitäten für die Steigerung der Betreuungsqualität genutzt werden. Der Bundesrat empfahl das Geschäft zur Annahme. Die Prüfung der vom Postulat geforderten Punkte sowie deren Umsetzung könne im Zusammenhang mit der Strategie E-Health Schweiz 2.0, die zurzeit durch Bund und Kantone erarbeitet werde, durchgeführt werden. Diskussionslos und stillschweigend folgte der Nationalrat in der Herbstsession 2017 dem Bundesrat und stimmte dem Vorstoss zu.

Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesundheitsberufe (Po. 17.3466)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mittels Postulat forderte die Freiburger Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) Mitte Juni 2017 die Ausarbeitung eines zukunftsorientierten Berichts zur laufenden Digitalisierung im Gesundheitsbereich. Konkret soll der Bericht erwartete Veränderungen im Berufsalltag von medizinischen Fachkräften bis 2030 und die Auswirkungen der Digitalisierung auf deren Ausbildung sowie auf das Gesundheitswesen insgesamt beinhalten. Ebenfalls Teil des Berichts sollen Begleitmassnahmen zur Digitalisierung bezüglich Datenschutz und Akzeptanz durch die Patientenschaft sein. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme. Er verwies in seiner Stellungnahme auf die Strategie E-Health Schweiz 2.0, im Zuge welcher die Umsetzung des Postulats geprüft werden könne. In der Herbstsession 2017 nahm die grosse Kammer das Geschäft stillschweigend an.

E-Health 2030. Die Digitalisierung im Gesundheitsbereich durch eine zukunftsorientierte Studie vorausplanen (Po.17.3550)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Nachdem der Bundesrat das Postulat der WBK-SR zur Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport bereits 2013 hatte abschreiben lassen wollen, der Ständerat sich jedoch dagegen ausgesprochen hatte, geschah dies nun im Jahr 2017. In seinem Bericht über die Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2016 erläuterte der Bundesrat die unternommenen Massnahmen in den Bereichen internationale Zusammenarbeit, Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, Bekämpfung der Geldwäscherei und Wettkampfmanipulationen, infolge derer er die Anliegen des Geschäfts als erfüllt erachtete. Das Stöckli folgte der Argumentation des Bundesrates und schrieb das Postulat in der Sommersession 2017 ab.

la lutte contre la corruption et les matches truqués

C'est in extremis que le postulat Heim (ps, SO), demandant une stratégie à l'échelle nationale pour lutter contre la violence touchant les personnes âgées, a été refusé par le Conseil national. En effet, la voix prépondérante du président Stahl (udc, ZH) a fait basculer le vote vers le non, face à l'égalité parfaite de 94 voix contre (venant exclusivement de l'UDC et du PLR) et 94 voix pour (provenant de tous les autres partis et d'un seul député UDC). La députée socialiste demandait au Conseil fédéral d'élaborer une stratégie à l'échelle nationale pour lutter contre la violence dont une personne âgée sur cinq est victime, selon des estimations récentes. Comme ces violences sont entre autres à imputer aux mauvaises conditions de travail du personnel soignant, il s'agirait pour le parlement de légiférer à ce niveau-là. Le Conseil fédéral s'est opposé au postulat, estimant que les différentes initiatives déjà mises en œuvre ainsi que la coopération entre les cantons et les différentes autorités compétentes étaient suffisantes.

Stratégie à l'échelle nationale pour lutter contre la violence touchant les personnes âgées

Mit einem Postulat forderte der jurassische Standesvertreter Claude Hêche (sp, JU) Ende 2017 ein «Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport». Dabei bezog er sich auf das Nasak 4, das Ende 2017 ausläuft. Im Zuge der Sportförderung im Sinne des Sportförderungsgesetzes solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass weiterhin Finanzmittel reserviert werden können, betonte der Postulant. Angesichts der in der Schweiz durchzuführenden Grossanlässe in den Jahren 2020 und 2021 sowie im Falle einer allfälligen Austragung olympischer Winterspiele im Jahr 2026 sei eine Fortführung der finanziellen Unterstützung der hiesigen Sportinfrastruktur angezeigt.
Die Regierung zeigte sich dem Anliegen offen gegenüber und stellte in Aussicht, die – tatsächlich bis anhin fehlende – Nachfolgeregelung für ein Nasak 5 vorzubereiten. Angesichts der klammen Staatsfinanzen sei für die Periode 2018-2020 aber nicht mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel zu rechnen.
Im März 2017 wurde der Vorstoss im Ständerat behandelt, mit der Annahmeempfehlung des Bundesrates war nicht mit grosser Opposition zu rechnen. Der Postulant unterstrich dabei die vielfältige Rolle des Sports für die Gesellschaft. Der Departementsvorsteher unterstützte das Postulat, gab aber noch einmal zu bedenken, dass die Finanzlage zu beachten sei. Insofern könne ein Bericht erstellt werden, eine zweite Etappe werde aber nötig sein, um allfällige weitere Finanzmittel sprechen zu können.

Sportförderungsgesetz

Eine Übersicht über die rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex zu erhalten, war das Bedürfnis der SGK des Nationalrates, die mit ihrem entsprechenden Postulat eine Bestandsaufnahme vom Bundesrat verlangte. Sie nahm damit ein älteres Anliegen auf. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf allfällige Ungleichbehandlungen der Kundinnen und Kunden privater und öffentlicher Spitexorganisationen bezüglich deren Rechte und Pflichten gelegt werden. Finanzierung, Mehrwertsteuer, die Qualität der Leistungen, Anstellungsbedingungen sowie Modalitäten über den Ausbildungsstand der Pflegenden sollten im geforderten Bericht erläutert werden. Ebenso sollte die Versorgungssicherheit thematisiert werden. Einstimmig hatte sich die Kommission entschlossen, dieses Postulat einzureichen. Ihre Sprecherin Herzog (svp, TG) verdeutlichte die Beweggründe für diesen Schritt mit der demografischen Entwicklung und den daher rührenden Herausforderungen für die Pflege und die Altershilfe. Grundsätzlich werde davon ausgegangen, dass es sowohl privater, als auch öffentlicher Dienstleister bedürfe, die Rahmenbedingungen für deren Tätigkeiten müssten jedoch abgesteckt werden. Gerade in Entlöhnungsfragen und buchhalterischen Bestimmungen zu Mehrwertsteuerpflicht und Subventionierung müsse Klarheit geschaffen werden. Die Kommission stützte sich für ihren Ausblick auch auf eine Studie der Universität Basel, gemäss welcher die Kosten im Pflegebereich bis 2035 beträchtlich steigen und jährlich über CHF 30 Mrd. betragen werden. Gegenüber dem Jahr 2012 entspreche dies einem Plus von 177 Prozent – eine „Kostenexplosion”, vor der Herzog und mit ihr die Kommission warnen wollte. In ihrem Votum wurde auch die Marktsituation angesprochen, die momentan neuen Modellen hinderlich sei. Insofern müsse man sich vergegenwärtigen, wie auch eine Versorgungslücke in der Pflege verhindert werden könne.
Der Bundesrat wollte von diesem Auftrag nichts wissen respektive verwies auf laufende Projekte, wie die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung, zu welcher der Schlussbericht zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt worden war. Zudem gab die Regierung auch zu bedenken, dass die Reglementierung von Spitexorganisationen Sache der Kantone sei, weswegen die Bundesgesetzgebung ohnehin nur beschränkte Wirkung entfalten könne. Einen Bericht zu erstellen sei daher nicht nötig. Gesundheitsminister Berset erwähnte im Rahmen der Behandlung des Postulats im Nationalrat in puncto Mehrwertsteuerpflicht auch noch einmal die Ansicht der Regierung, wie sie bereits zu einem älteren Geschäft formuliert worden war und offensichtlich immer noch ihre Gültigkeit hatte: Steuerausnahmen beeinträchtigten die Wettbewerbsneutralität der Mehrwertsteuer, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne. Gegen den Willen der Regierung wurde das Postulat vom Plenum aber mit 114 zu 61 Stimmen und 7 Enthaltungen gutgeheissen.

Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex (Po. 16.3909)
Dossier: Rechte und Pflichten diverser Spitex-Organisationen

Der Ständerat behandelte in der Frühlingssession 2016 ein Postulat seiner Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit, das die Evaluierung von Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten anstrebt. In der vorhergehenden Wintersession hatte der Nationalrat eine Änderung des KVG zur dauerhaften Steuerung der Zulassung im ambulanten Bereich knapp und unerwartet abgelehnt. Damit war klar, dass die dreijährige Übergangslösung Ende Juni 2016 nicht durch eine definitive Lösung ersetzt werden würde. Das Postulat fordert den Bundesrat auf, einen Bericht auszuarbeiten, der verschiedene Varianten und Szenarien für eine zukünftige Steuerung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Krankenversicherung aufzeigt. Dabei sollen alle wesentlichen Stakeholder einbezogen werden. Der Bericht soll nebst einer Steuerung durch die Kantone innerhalb eines vom Bund vorgegebenen Zielbandes auch die Möglichkeiten einer Lockerung des Vertragszwangs oder einer Anpassung der Tarife zur Angebotssteuerung erwägen. Explizit wird auch der spitalambulante Bereich eingeschlossen, während für Grundversorger, also Hausärztinnen und Hausärzte, keine Einschränkung gelten soll. Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Annahme. Der Ständerat debattierte gleichzeitig eine Motion Stahl (svp, ZH), welche die Kommission zur Ablehnung empfahl. Dringender Handlungsbedarf sei gegeben, so tönte es im Rat, weshalb die Analyse von Alternativen opportun sei. Die kleine Kammer folgte ihrer Kommission und dem Bundesrat, indem sie das Postulat überwies und die Motion ablehnte.

Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten (Po. 16.3000)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Im März 2015 beauftragte Jacqueline Fehr (sp, ZH) den Bundesrat mit der Erstellung eines Berichtes, in welchem dieser das Potenzial der Schweizer Game-Industrie für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft aufzeigen solle. In erster Linie solle geklärt werden, in welchem Rahmen politische Einflussnahmen innerhalb des Entwicklungsprozesses in dieser Branche greifen sollen. Zudem sollen internationale Vergleiche – insbesondere mit Kleinstaaten wie den Niederlanden oder auch den skandinavischen Ländern sowie Deutschland und Kanada – dabei helfen, die Situation in der Schweiz richtig einordnen zu können.
Auch wenn Pro Helvetia mit der Schwerpunktsetzung im Bereich der "digitalen Kultur" in den vergangenen Jahren massiv dazu beigetragen habe, dass die Schweizer Produktionen mitunter auch mit internationalen Auszeichnungen überhäuft wurden, fehle es im internationalen Vergleich noch immer an zusätzlicher Förderung und Investitionsanreizen. Daher müsse man sich diesbezüglich zunächst mit Fragen auseinandersetzen, welche sich unter anderem auch auf standort-, bildungs- oder steuerpolitische Bereiche beziehen.
Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat die Annahme des Postulats, wobei er nicht versäumte darauf zu verweisen, dass die aufgeworfenen Fragen sehr umfassend seien, weshalb man sich auf einige zentrale Punkte beschränken müsse. In diesem Sinne könne beispielsweise ein umfassender internationaler Vergleich nicht angestrebt werden, da dieses Vorgehen schlichtweg die Möglichkeiten der Verwaltung übersteigen würde. Der Nationalrat kam dem Antrag des Bundesrates nach und nahm das Postulat diskussionslos an.

Das Potenzial der Schweizer Game-Industrie für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft (Po. 15.3114)

Im Nachgang an die Ankündigung des BASPO, die Beiträge für „Jugend und Sport” anzupassen respektive zu kürzen, reichte Konrad Graber (cvp, LU) im Ständerat ein Postulat ein, um diesen Entscheid rückgängig zu machen. Der Luzerner wollte mit seinem Vorstoss nicht nur prüfen lassen, ob auf diese Massnahme verzichtet werden könnte, sondern auch, falls die Budgetkürzung unverzichtbar wäre, ob diese schrittweise getätigt werden könnte. Erstes Ziel des Postulats war, die Beitragssätze bis Ende 2015 gleichzuhalten. Damit sollte das in den Augen des Postulanten erfolgreiche Programm nicht gefährdet werden. Die Kürzungen wurden als Folge eines parlamentarischen Auftrags im Rahmen des Voranschlages vorgenommen. Hier ortete Graber ein Missverständnis, da der Ständerat die Kürzungen ab dem neuen Kalenderjahr beabsichtigt hätte, das Baspo die Beitragssätze aber ab dem neuen Schuljahr 2015/2016 ändern wollte. Gemäss Baspo sollten tiefere Beitragssätze abgerechnet werden, wenn die Kurse nach dem 31. Juli 2015 abgeschlossen würden. Die Regelung sei unfair, weil sie nicht alle Sportarten (und ihre Vereine) gleich stark treffe.
Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme, dass eine Reduktion unumgänglich sei. Unterstrichen wurde dies mit der Verschlechterung der Haushaltsperspektive des Bundes. In der Budgetdebatte war die Finanzierung von J+S zunächst durch das Parlament noch gekürzt worden, im Nachtragskredit I zum Voranschlag 2015 war dann jedoch die Erhöhung der Subventionsbeiträge beantragt worden, womit das Niveau bis Ende Schuljahr 2014/2015 erhalten werden könne. Nach Ablauf des Schuljahres 2014/2015 müsse jedoch mit Einbussen gerechnet werden, so der Bundesrat. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung.

Die Ständeratsdebatte bot dann eine Gesamtschau in Sachen J+S. Neben dem hier beschriebenen Postulat Graber (cvp, LU) wurden gleichzeitig weitere Vorstösse zu J+S im Rat behandelt: eine Motion Föhn (svp, SZ) (Aufstockung des Subventionskredites 2016 um mindestens CHF 15. Mio.) sowie eine Motion der WBK-SR (Finanzielle Kontinuität sichern). Graber äusserte abermals sein Unverständnis über diese Budgetkürzung und vor allem auch über die Kommunikationsweise des BASPO. Graber zog überdies das Sportförderungsgesetz heran, um zu vergegenwärtigen, dass der eingeschlagene Weg ein eigenartiger sei. „Mehr Sport, mehr Geld”, so das im SpoFöG propagierte Motto, treffe nun überhaupt nicht mehr zu. Es gelte also, auf die Beitragskürzungen zu verzichten und gleichzeitig mittels Bericht eine Überprüfung des Beitragssystems vorzunehmen. Im Zuge der Debatte verdeutlichte sich eine klare Haltung der Ständerätinnen und -räte. Sowohl Häberli-Koller (cvp, TG) als auch Schwaller (cvp, FR) stellten sich hinter das Postulat mit der Begründung, es bedürfe der Planungssicherheit für Vereine, Verbände und die Kantone. Zudem müsse die Jugendsportförderung hochgehalten werden. Dem gegenüber verteidigte der Sportminister die Regierungsmeinung. Es sei schlicht nicht möglich innerhalb des Bundesamtes für Sport CHF 18 Mio. – der veranschlagte Betrag, um die J+S-Beitragskürzungen zu umgehen – umzulagern, dafür fehlten die Mittel. Seine Bemühungen waren allerdings erfolglos: Der Ständerat nahm das Postulat mit 37 Stimmen einstimmig an (6 Enthaltungen).

Beiträge für "Jugend und Sport" (Po. 15.3151)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates reichte im Mai 2014 ein Postulat zur Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten ein. Damit wurden Aspekte der sogenannten "Spliss-Studie" der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen aufgenommen, die im Frühjahr 2014 publiziert wurde. Mit Umfragedaten aus dem Jahr 2011 wurde eine Abklärung über die Wettbewerbsfähigkeit der Nationen im Spitzensport vorgenommen und dabei unter anderem festgestellt, dass in der Schweiz weniger als 100 Athletinnen und Athleten ihren Lebensunterhalt vom Spitzensport finanzieren konnten. Nebst anderen Anliegen strebte die WBK mit ihrem Vorstoss an, eine Berufsanerkennung für Spitzensportler herbeizuführen. Die gegenwärtige Situation sei nicht zuletzt auch hinderlich für die Kompetitivität des Schweizer Sportes im internationalen Wettbewerb. Die Mehrheit der Kommission stand also für eine ausgebaute Leistungssportförderung ein. Der Bundesrat setzte sich für das Anliegen ein, wollte es jedoch in ein Leistungssportkonzept einfliessen lassen, welches damals beim VBS bereits in Auftrag gegeben worden war, jedoch bis Ende 2014 noch nicht vorlag. Eine Kommissionsminderheit Keller (svp, NW) stellte sich gegen das Postulat. Sie argumentierte, dass es keine staatliche Aufgabe sei, Sportler finanziell zu unterstützen, die ihr Hobby zum Beruf machen wollten. Überhaupt sah die Minderheit nicht ein, was ein Spitzensportler genau sei, beziehungsweise ab welchen Leistungen man Athletinnen und Athleten dazuzählen könne. Das Postulat wurde schliesslich mit 165 gegen 21 Stimmen überraschend deutlich angenommen – fast alle Gegenstimmen stammten aus der SVP-Fraktion.

Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten

Einen Bericht zur Rolle der Praxisassistentinnen im schweizerischen Gesundheitssystem forderte ein Postulat Steiert (sp, FR), welches in der Herbstsession im Nationalrat überwiesen wurde. Schwergewichtig soll dargelegt werden, welches erstens die Erwartungen der Leistungserbringer an die Kompetenzen der medizinischen Praxisassistentinnen (MPA) und der medizinischen Praxiskoordinatoren sind, ob zweitens die Berufsausbildungen den Kompetenzerwartungen gerecht werden, ob drittens leistungsverzerrende Konsequenzen der nichttarifären Abbildung eines Grossteils ihrer Leistungen auftreten, und wie diesen, viertens, zu begegnen sei – insbesondere im Bereich des „Chronic Care Managements“. Kernanliegen des Postulates war es, Transparenz darüber zu schaffen, wer in der Patientenbehandlung welche Leistungen erbringt, damit die Tarife die Kosten wie vorgesehen adäquat abbilden. Die Leistungen der MPA auf ärztliche Anordnung sollen deshalb im KVG sichtbar werden, was wiederum eine korrekte Abbildung in den Tarifen erlauben soll. Die angesprochenen Leistungen umfassen unter anderem die Durchführung von Laboruntersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Medikamentenverabreichungen oder Injektionen. Der Bundesrat sah indes weniger Handlungsbedarf, zeigte sich jedoch bereit, die ersten beiden Anliegen zu beleuchten. In einer ausführlichen Stellungnahme wurde erklärt, dass die konkrete Bewertung einzelner Leistungen, wie sie in den übrigen zwei Punkten gefordert wird, nicht vom Bundesrat vorgenommen werden könne. Mit Verweis auf die bundesrätliche Strategie Gesundheit 2020, wo ebenfalls eine Auslegeordnung zu Ausbildung und Prozessstrukturen stattfinden soll, beantragte die Regierung Ablehnung der Punkte drei und vier. Entsprechend entschied das Ratsplenum.

Rolle der Praxisassistentinnen im schweizerischen Gesundheitssystem

Die grosse Kammer überwies ein Postulat Darbellay (cvp, VS), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Kriterien für die Repräsentativität bei der Unterzeichnung von Tarifverträgen im Gesundheitswesen zu verfassen. Anlass dazu gab ein Konflikt im Bereich der Physiotherapie: Der Taxpunktwert der Physiotherapeuten war seit 1998 nicht nach oben angepasst worden, was laut dem Postulanten daran liege, dass die Santésuisse-Tochter Tarifsuisse ihren Vertrag nicht mit dem grössten Physiotherapeutenverband, sondern mit einem kleineren, nur regional aufgestellten Verband abgeschlossen habe, der nicht repräsentativ sei.

Kriterien für die Repräsentativität bei der Unterzeichnung von Tarifverträgen

In einem Postulat Heim (sp, SO) wurde der Bundesrat aufgefordert, gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, wie das Problem der Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte gelöst werden könnte. Grundsätzlich soll die Wahlfreiheit betreffend Pflegeplatz für Bedürftige gewährleistet werden. Konkreter steht das Tilgen einer entstehenden Restfinanzierung bei allfälligen Wohnsitzwechseln Pflegebedürftiger im Fokus. Davon seien auch Empfänger von Ergänzungsleistungen betroffen. Der Bund solle unterstützend auftreten, um Lösungen mit den Kantonen herbeizuführen. In einem ähnlich lautenden Postulat Bruderer (sp, AG) (Po. 12.4099) wurde die Klärung dieser Problematik ebenfalls aus dem Ständerat gefordert. Unter Bekräftigung, dass entsprechende Regelungen im Krankenversicherungsgesetz untergebracht werden sollen, beantragte der Bundesrat die Annahme dieser beiden Postulate. Beide Räte folgten ihrer jeweiligen Postulantin und dem Bundesrat und überwiesen die Geschäfte. (Vgl. hier)

Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte

Mit Annahme eines Postulats Recordon (gp, VD) wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob das Berufsgeheimnis in den Gesundheitsberufen transparent und kohärent geregelt werden könnte. Kritisiert wurde besonders, dass in den Kantonen unterschiedliche Normen gelten, obwohl das Berufsgeheimnis im Medizinalberufegesetz umschrieben wird. Hinsichtlich der Mobilität der Beschäftigten im Gesundheitswesen sei das ein schlechter Zustand, den es zu beheben gelte. Nach Vorbild des Berufsgeheimnisses der Anwälte soll die Gesetzgebung für Gesundheitsberufe schweizweit vereinheitlicht werden. Gegen den Willen des Bundesrates wurde das Geschäft angenommen. Dieser hatte die Forderung in einer Ausarbeitung des Gesundheitsberufegesetzes als teilweise erfüllt angesehen. Die Ständeräte folgten dem Postulanten mit 21 zu 10 Stimmen.

Berufsgeheimnis in den Gesundheitsberufen

Im September formulierte Nationalrat Cassis (fdp, TI) in einem Postulat die Aufforderung, beim Zulassungsstopp die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Damit sprach der Parlamentarier die Frage nach der Vereinbarkeit des Ärztestopps mit der Personenfreizügigkeit an, konkret nach der im Gesetzestext formulierten Bedingung, dass Ärzte neu drei Jahre in einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz Medizin praktiziert haben müssen, bevor die Befugnis zur Abrechnung der autonomen Krankenpflegeversicherung erteilt wird. Cassis sah in der Wiedereinführung des Zulassungsstopps folgende Gefahren: Diskriminierung junger Ärzte, heterogene Umsetzung durch die Kantone und bei den jungen Ärztinnen und Ärzten die Förderung einer "Angestelltenkultur" statt eines freiberuflichen Unternehmergeistes. Der Postulant schlug deshalb als Alternative zum Zulassungsstopp eine Bestimmung im KVG vor, welche verlangen würde, dass Mediziner, welche eine eigene Praxis eröffnen wollen, zuvor mindestens drei Jahre in einem anerkannten Spital in der Schweiz gearbeitet haben müssen – unabhängig davon, ob sie eine ähnliche Ausbildung im Ausland bereits absolviert haben. Noch bevor der Bundesrat zum Postulat Stellung nehmen konnte, schickte Cassis ein weiteres Postulat (Po.12.3783) nach, in dem er einen zweiten Vorschlag machte: Er stellte ein Auktionsmodell zur Vergabe von Praxiskonzessionen für neue Arztpraxen als Alternative zum bisher praktizierten Zulassungsstopp zur Diskussion. In einer periodisch wiederholten, umgekehrten „holländischen Auktion“ würde ein Regulator der Ärzteschaft einen tiefen Tarmed-Tarif vorschlagen und diesen stufenweise erhöhen, bis genug Ärzte sich bereiterklärten, in einem bestimmten Versorgungsgebiet zu einem solchen Tarif tätig zu sein. Zwar wäre in einem derartigen System das Problem der angebotsinduzierten Nachfrage bei freien Kapazitäten nicht gelöst, und es liesse sich damit auch nicht die optimale Anzahl Ärzte für ein Gebiet bestimmen. Dennoch hätte ein Auktionsmodell gegenüber dem Ärztestopp verschiedene Vorteile: In Zentren mit hoher Ärztedichte liessen sich die Kosten senken, während Randgebiete mit sich abzeichnender Unterversorgung durch einen höheren Tarmed-Tarif attraktiver gemacht werden könnten. Die Ergebnisse sollen in einem Bericht dargelegt werden. Der Bundesrat sei sich der unerwünschten Auswirkungen der Zulassungsbeschränkung bewusst, weswegen er die Zulassungsbestimmung vor einigen Jahren auch zeitlich begrenzt habe. Nach deren Ablauf waren verschiedentlich Gesetzesentwürfe abgelehnt worden, welche an dessen Stelle hätten treten können. Der Bundesrat sah selbst ebenfalls dringenden Handlungsbedarf in der Auseinandersetzung mit der steigenden Anzahl an Leistungserbringern. Er beantragte die Annahme beider Postulate, was das Ratsplenum denn auch stillschweigend tat.

Vereinbarkeit des Ärztestopps mit der Personenfreizügigkeit (Po. 12.3681)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Ein Postulat Ribaux (fdp, NE) fordert die stärkere Bekämpfung des Sportbetrugs als Strafbestand. Mit drei Vorschlägen trat der Postulant an den Nationalrat: Personen, welche Sportbetrug ausüben oder dazu anstiften sollen von Amtes wegen und mit Zuständigkeit bei der Bundesanwaltschaft verfolgt werden; die betroffenen Sportverbände sollen Parteistellung nehmen können; die amtliche Überwachung soll ermöglicht werden. Die Manipulation von Sportresultaten schade dem Image des Sports und wirke sich negativ auf die gesellschaftlichen, erzieherischen und kulturellen Werte aus, für die der Sport stehe, so der Nationalrat. Der Tatbestand Sportbetrug wurde aufgegriffen, nachdem Wettskandale auch in Schweizer Wettbewerben festgestellt wurden. Der rechtliche Rahmen reiche gegenwärtig nicht aus, um bestimmte Arten des Betrugs bestrafen zu können und er erlaube keine rigorose und wirkungsvolle strafrechtliche Verfolgung solcher Handlungen. In die gleiche Richtung stiess der Bundesrat, welcher bereits aus einem Postulat der WBK-SR „Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport“ beauftragt war, einen Bericht über bestehende Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation im Sport vorzulegen und Lösungsansätze aufzuzeigen. Darin wollte der Bundesrat die geforderten Punkte aufgreifen und alles zusammen darlegen. Der bundesrätlichen Empfehlung auf Annahme folgte das Plenum Ende Jahr.

Sportbetrugs als Strafbestand

In einem Postulat Cassis (fdp, TI) wurde der Bundesrat im September beauftragt, Task Shifting als Möglichkeit für die Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden und finanzierbaren medizinischen Grundversorgung in der Schweiz zu analysieren. Task Shifting umschreibt die Übertragung von Aufgaben, welche üblicherweise von Ärzten bewältigt werden, auf Personen im Gesundheitsbereich mit einer geringeren medizinischen Ausbildung. Dieses ressourcenschonende Instrument werde weltweit zunehmend eingesetzt, so der Tessiner Arzt. Insbesondere Hausärzte müssten sich zunehmend mit Lappalien befassen, weswegen eine Kompetenzübertragung zu prüfen sei. Die Integration dieser Berufe in die medizinische Grundversorgung sei unentbehrlich: Interprofessionelle Versorgungsmodelle seien gefragt. Pflegepersonal, Apotheker, Ernährungsberater und andere Fachberufe genössen heute erstklassige Ausbildungen, sie würden allerdings nicht optimal eingesetzt. Durch die Übertragung nichtärztlicher Aufgaben, könnten sich Mediziner auf das ärztliche Kerngeschäft konzentrieren, was zusätzlich einen entscheidenden Beitrag gegen den Ärztemangel leisten könne. Der Bundesrat fasste seine Antwort kurz: Er habe sich bereits in den Beratungen über den Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zu Hausarztmedizin“ mit der Thematik des Task Shiftings auseinander gesetzt und befürworte das Prinzip weitgehend. Das Geschäft wurde diskussionslos angenommen.

Task Shifting