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Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission gab die WBK-SR der parlamentarischen Initiative Semadeni (sp, GR) zu einem fakultativen Referendum für die finanzielle Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund mit 9 zu 4 Stimmen keine Folge. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder war der Meinung, dass diese Praxis dazu führen würde, dass bereits während der Sondierungsphase die Details des Projekts geregelt werden müssten. Ferner würde die Schweiz im Vergleich mit Bewerberstaaten ohne fakultatives Referendum benachteiligt werden. Eine Kommissionsminderheit vertrat hingegen die Ansicht, dass die Unterstützung der breiten Bevölkerung, welcher es sich frühzeitig zu vergewissern gelte, für ein solches Vorhaben erforderlich sei.

Fakultatives Referendum für die Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund

Mittels parlamentarischer Initiative forderte Silva Semadeni (sp, GR) die Ergänzung des Artikels 17 des SpoFög durch das fakultative Referendum für die finanzielle Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund. Damit griff sie die Debatte auf, die sie zum Projekt Sion 2026 im Nationalrat lanciert hatte. Es solle eine klare Ausgangslage für künftige Olympische Spiele geschaffen werden, so die Initiantin. Sie zweifle die nationale Bedeutung Olympischer Spiele nicht an, trotzdem bedürfe es nicht nur der Zustimmung der betroffenen Gemeinden und Kantone, sondern auch der Unterstützung der ganzen Schweizer Bevölkerung. Durch das fakultative Referendum gewännen zudem allfällige, in Zukunft stattfindende umstrittene Olympische Spiele in der Schweiz an demokratischer Legitimation.
Ende Juni 2019 befasste sich die WBK-NR mit der parlamentarischen Initiative. Während die Mehrheit der Kommissionsmitglieder dem Geschäft mit der Begründung zustimmte, solche kostspieligen Anlässe erforderten die Zustimmung der gesamten Bevölkerung, unterstützte eine Minderheit den Vorstoss nicht, da die Schweiz durch diese zusätzliche Hürde und ihre organisatorischen Folgen gegenüber konkurrierenden Ländern benachteiligt würde. Mit 15 zu 7 Stimmen sprach sich die Kommission für die parlamentarische Initiative aus.

Fakultatives Referendum für die Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund

Auch der neuerliche Versuch einer Aufstockung des Bundesrates nahm letztlich ein abruptes Ende. Nach einer längeren Debatte entschied sich der Nationalrat für Nichteintreten und versenkte damit das Anliegen, mit welchem vor allem auch eine bessere Vertretung der Sprachregionen angestrebt werden sollte. Eben diese sprachliche Repräsentation war Gegenstand der meisten Voten, die für ein Eintreten plädierten. Marco Romano (cvp, TI) wies etwa darauf hin, dass nach dem Rücktritt von Flavio Cotti, am 30. April 1999, die italienische Amtssprache seit fast einer Generation nicht mehr in der Regierung vertreten sei. Diesem gewichtigen Argument standen freilich zahlreiche Gegenpositionen gegenüber: Die effizientere Funktion der Kollegialbehörde mit sieben statt neun Mitgliedern; die Angst vor einem Staatsausbau, der mit hohen Mehrkosten verbunden wäre; die ablehnende Haltung der meisten Parteien und Kantone, welche in der Vernehmlassung zum Entwurf immer deutlicher werde und insbesondere die ablehnende Haltung der aktuellen Regierungsmitglieder selber wogen letztlich schwerer. Auch der von den Grünen eingebrachte Aspekt, dass mit einer grösseren Zahl der Exekutivmitglieder zugleich die Vertretung von Frauen adäquater würde, verfing nicht. Eine relativ knappe Mehrheit von 97 zu 88 Stimmen (keine Enthaltung) folgte diesbezüglich wohl auch dem Einwurf von Bundesrätin Sommaruga, dass adäquate Repräsentation letztlich vom Willen der Wahlgremien abhängig sei und nicht institutionell abgesichert werden müsse. Gegen Eintreten waren die fast geschlossene SVP-Fraktion – einzig die beiden Tessiner Lega-Mitglieder Roberta Pantani und Lorenzo Quadri sprachen sich für Eintreten aus –, ein Grossteil der FDP-Fraktion (22 von 27 Stimmen) und die Hälfte der CVP-Fraktion. Die Stimmen der geschlossenen Fraktionen der GP, der SP, der GLP und der BDP reichten also nicht, um das Geschäft überhaupt zu beraten. Die Forderung nach einer Aufstockung des Bundesrates wird damit wohl wieder eine Weile von der Bildfläche verschwinden – nicht aber die Diskussionen um die adäquate Vertretung von Minderheiten in der Exekutive.

Erhöhung der Anzahl Bundesräte (Pa.Iv. 13.443)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Im Sommer 2016 reichte Regula Rytz (gp, BE) eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher sie das Vereinsrecht so anpassen wollte, dass Verbände mit hohen Umsätzen und Vermögen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, nicht mehr als Vereine gelten können. Rytz zielte mit ihrem Vorstoss insbesondere auf internationale Sportgrossverbände mit Sitz in der Schweiz ab, wie zum Beispiel die UEFA, das IOC oder die FIFA. Die FIFA etwa machte gemäss Rytz zwischen 2011 und 2015 einen Umsatz von CHF 5.718 Mrd., wovon 52 Prozent in die Durchführung der Weltmeisterschaft 2014 investiert wurden, was gemäss der Initiantin als wirtschaftliches Projekt eingestuft werden solle. Nur 20 Prozent des Umsatzes sei in Entwicklungsprojekte geflossen, was gemäss Statuten der Hauptzweck der FIFA sei. Diese wirtschaftliche Ausrichtung der FIFA und anderer Grossverbände verstosse gegen das im ZGB geregelte Vereinsrecht. Deshalb forderte Rytz, dass grosse Verbände mit hohen Umsätzen und mehrheitlich wirtschaftlichem Zweck nicht mehr als Vereine gemäss ZGB konstituiert werden dürfen oder aber dass sie innerhalb des Vereinsrechts einer Spezialgesetzgebung unterstehen sollten, gemäss der sie höher besteuert werden könnten.

Im Juni 2017 wurde die Initiative von der RK-NR geprüft. Die Kommission empfahl mit 17 zu 6 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Das Hauptproblem von grossen Sportverbänden sei die Korruption und dagegen sei nicht einfacher vorzugehen, wenn die Rechtsform der Organisation geändert werde: Die bestehenden Vorschriften betreffend Buchführung und Rechnungslegung seien für Vereine praktisch die gleichen wie für Aktiengesellschaften. Stattdessen sollten bereits bestehende Instrumente zur Korruptionsbekämpfung besser ausgeschöpft werden. Zudem sah die Kommission eine rechtliche Abgrenzungsschwierigkeit im Begriff «Grossverbände». So würden viele umsatzstarke Berufsverbände ebenfalls unter die neue Norm fallen, obwohl Rytz' Initiative nicht auf diese abziele. Daraufhin zog Rytz ihren Vorstoss zurück.

Verbandsrecht für Verbände mit hohen Umsätzen und wirtschaftlichem Zweck reformieren

Anfang Februar legte die SPK-NR einen Entwurf mit zwei Verfassungsänderungen vor. Erstens sollte der Bundesrat von sieben auf neun Mitglieder aufgestockt werden. Zweitens soll genauer ausgeführt werden, wie die verschiedenen Landesgegenden und Sprachregionen kohärenter in der Regierung vertreten sein sollen (Artikel 175 Absatz 4 BV). Die personelle Aufstockung der Regierungsbehörde solle insbesondere zu einer besseren Vertretung der Sprachregionen führen. Darüber hinaus könne damit auch die seit dem 19. Jahrhundert bunter gewordene, parteipolitische Vielfalt adäquater repräsentiert werden. Schliesslich würde eine Aufstockung auch eine Entlastung bedeuten, weil die gewachsenen Regierungsaufgaben und die durch internationale Verflechtung komplexer gewordenen Anforderungen an die Regierungsmitglieder auf mehr Schultern verteilt werden könnten. Artikel 175, Absatz 4 soll sprachlich vereinheitlicht werden. Während die deutsche Fassung von Rücksichtnahme auf die Sprachregionen bei der Besetzung des Bundesrates spricht, sind die französisch- und italienischsprachigen Fassungen stärker als Muss-Form formuliert. Auch wenn dieser Artikel vorwiegend deklaratorischen Charakter und eher symbolische Wirkung habe, müsse er in allen Sprachen das Gleiche bedeuten. Er soll an die lateinischen Fassungen angepasst werden.
Der Bundesrat nahm Ende April Stellung zum Entwurf. Er hob die Bedeutung der sprachlichen Repräsentation hervor und begrüsste die geplante Anpassung der sprachlichen Fassung von Artikel 175, Absatz 4, verwahrte sich aber gegen eine personelle Aufstockung. Eine adäquate Vertretung der Sprachregionen liege in der Verantwortung der Vereinigten Bundesversammlung und müsse nicht durch eine strukturelle Reform gesichert werden. Die sprachliche Diversität sei zudem, über die Jahre betrachtet, durchaus gegeben. Des Weiteren würden mehr Mitglieder das Kollegialprinzip erschweren und einen administrativen Mehraufwand nach sich ziehen. Ein Blick auf die Geschichte zeige, dass eine Erhöhung der Anzahl Bundesräte bis dato nicht mehrheitsfähig sei: 1900 und 1942 scheiterten Volksinitiativen mit diesem Vorschlag und die Idee hatte auch im Rahmen der 2001 lancierten Staatsleitungsreform Schiffbruch erlitten. Erst 2013 waren zwei entsprechende Standesinitiativen aus dem Kanton Tessin im Parlament gescheitert.

Erhöhung der Anzahl Bundesräte (Pa.Iv. 13.443)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Im Rahmen ihrer Beratungen der parlamentarischen Initiative zum Erlernen einer Landessprache ab der Primarschule (Pa.Iv. 14.459) beschloss die WBK-NR mit 22 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen), ihre parlamentarische Initiative, mit der im SpG festgelegt werden sollte, dass als erste Fremdsprache eine zweite Landessprache zu unterrichten ist, zurückzuziehen. Ihre Schwesterkommission hatte bereits zuvor dem Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten, keine Zustimmung erteilt.

Als erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache zu unterrichten (Pa. Iv. 14.460)

Obwohl die grossangelegte Regierungsreform nach rund zehnjähriger Behandlungszeit 2013 endgültig gescheitert war und dabei auch Vorschläge zur Erhöhung der Anzahl Bundesräte abgelehnt wurden, hielt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) an dieser Idee fest und lancierte eine auch von ihrer Schwesterkommission (SPK-SR) unterstützte parlamentarische Initiative. Begründet wird die Idee insbesondere mit der ungenügenden Vertretung der Sprachregionen im Regierungsgremium – eine der 2012 abgelehnten Forderungen war eine Standesinitiative des Kantons Tessin gewesen. Zudem sei die seit 1848 stark gewachsene Regierungstätigkeit auf zusätzliche Schultern zu verteilen, was nicht nur zu höherer Legitimation, sondern auch zu einer sinnvolleren Departementsbildung führen könne. Wie gering die Unterstützung für diese Idee allerdings nach wie vor ist, zeigte die von März bis Juli 2015 durchgeführte Vernehmlassung des Entwurfs der SPK-NR: 19 Kantonsregierungen lehnen die Reform ab, fünf begrüssen sie und zwei äussern sich skeptisch. Von den Parteien sprechen sich CVP, FDP, GLP und SVP gegen die Reformidee aus, während sie von SP, GP und BDP begrüsst wird. Während auf Gegnerseite darauf hingewiesen wird, dass sprachliche Repräsentation eine Frage des politischen Willens sei und eine Aufstockung hohe Kosten verursachen würde, wiesen die Befürworter darauf hin, dass der hohe Arbeitsaufwand zu einer Delegation von Verantwortung an die Verwaltung führe, was aus parlamentarischer Sicht keine gute Entwicklung darstelle. Die Behandlung des Geschäftes wie auch eine Anfang Februar 2014 eingereichte Petition (14.2005), die ebenfalls eine Erhöhung der Anzahl Bundesräte fordert, wird wohl 2016 in Angriff genommen.

Erhöhung der Anzahl Bundesräte (Pa.Iv. 13.443)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Die Debatte um eine Erhöhung der Anzahl Bundesräte nahm – trotz Ablehnung einiger Vorstösse in den Vorjahren – auch 2014 nicht ab. Die SPK-SR begrüsste die im Vorjahr eingereichte parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission, mit der neun Mitglieder in der Exekutive gefordert werden. Ziel des Vorstosses war vor allem die angemessenere Vertretung der Sprachregionen in der Landesregierung. Insbesondere die italienisch sprechende Schweiz müsse adäquater repräsentiert werden. Die SPK-SR, die mit 6 zu 3 Stimmen grünes Licht gab für die Ausarbeitung eines Entwurfes, erhoffte sich auch positive Auswirkungen auf die Regierungspolitik, da die Last auf mehrere Schultern verteilt werden könne. In der Tat wurde die erste Forderung, den Kreis der Regierung zu erweitern, schon 1900 in Form einer Volksinitiative eingereicht, stiess aber seither mehrmals auf erfolgreichen Widerstand.

Erhöhung der Anzahl Bundesräte (Pa.Iv. 13.443)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Le Conseil national a adopté par 95 voix contre 69 trois initiatives parlementaires Wobmann (udc, SO), Wasserfallen (plr, BE) (Iv. Pa. 10.497) et de Buman (pdc, FR) (Iv. Pa. 10.499) modifiant la loi fédérale sur la circulation routière afin de lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit avec des véhicules automobiles. La commission a recommandé d’adopter les motions estimant que la sécurité est désormais assurée pour des courses publiques, que l’industrie de l’équipement automobile est importante en Suisse et que ce type d’activité a un fort potentiel économique. Une forte minorité s’y est opposée estimant que le territoire suisse possède peu de terrains inconstructibles, que les tests industriels peuvent déjà être pratiqués en Suisse et que ce type d’activité est une atteinte à l’environnement. Le Conseil des Etats les a toutes rejetées par 20 voix contre 13 sur recommandation de sa commission et malgré une proposition de minorité Imoberdorf (pdc, VS). Il avait auparavant rejeté par 23 voix contre 12 une initiative parlementaire Fournier (pdc, VS) de même teneur.

lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit

Mit einer 2004 von der grossen Kammer unterstützten parlamentarischen Initiative hatte Nationalrat Giezendanner (svp, AG) gegen den geschlossenen Widerstand von GP und SP die Unterstützung des Plenums für eine Wiedereinführung von Formel-1-Autorennen in der Schweiz erreicht. Im Berichtsjahr nun ging es um die konkrete Revision des Strassenverkehrsgesetzes, mit welcher das heute geltende Verbot für Rundstreckenrennen aufgehoben werden sollte. In seinem Eintretensvotum bedauerte der Sprecher der Kommission die insgesamt negative Stellungnahme des Bundesrates, welche gewissermassen die Argumente der früheren Minderheit aufnehme; zudem fokussiere er auf Formel-1-Rennen, während es in Wirklichkeit um eine mögliche Zulassung von Rundstreckenrennen im weiteren Sinn gehe. FDP und SVP unterstützten die Vorlage, SP, GP und EVP votierten ebenso geschlossen dagegen; in der Gesamtabstimmung wurde sie mit 96 zu 81 Stimmen gutgeheissen. Eine Mehrheit des Ständerates war dann aber der Ansicht, es handle sich hier um eine vollkommen unnötige Vorlage, die, wie selbst die Befürworter anerkannten, kaum konkrete Auswirkungen haben dürfte; das Parlament habe dringendere Probleme zu lösen als die Gesetzgebung auf allfällig überholte Verbote hin zu durchforsten. Ganz knapp mit 21 zu 20 Stimmen entsorgte die kleine Kammer deshalb den Vorstoss durch Nichteintreten.

Formel 1 Autorennen (03.411)

Aufgrund des Sprachenartikels der neuen Bundesverfassung (Art. 70 BV) hatte der Bundesrat 2001 ein Sprachengesetz in die Vernehmlassung gegeben, dem die meisten Kantone, politischen Parteien und weiteren konsultierten Organisationen zugestimmt hatten. Im Frühjahr 2004 hatte das EDI dann überraschend mitgeteilt, dass der Bundesrat darauf verzichte, das Gesetz dem Parlament vorzulegen. Das hatte Nationalrat Levrat (sp, FR) dazu bewogen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, welche verlangte, der Vernehmlassungsentwurf sei vom Parlament in Eigenregie weiter zu bearbeiten. Die zuständigen Kommissionen beider Kammern hatten der Initiative Folge gegeben und diejenige des Nationalrats hatte im Vorjahr einen Entwurf vorgelegt. Im Berichtsjahr hat das Parlament diesen bereinigt und verabschiedet.
Der Nationalrat trat – gegen den Widerstand von Bundesrat und SVP-Fraktion – mit 113 zu 59 Stimmen auf die Vorlage ein. Die Befürworter argumentierten hauptsächlich mit der Förderung des nationalen Zusammenhalts und der vier Landessprachen. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission in der Detailberatung in fast allen Punkten. Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, welche Priorität dem Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule einzuräumen sei. Die FDP unterstützte den Kompromiss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), in der obligatorischen Schule zwei Fremdsprachen zu unterrichten, ohne die Prioritäten festzulegen. Die Kommissionsmehrheit hingegen hielt am Vorrang einer Landessprache vor dem Englischen fest und setzte sich im Plenum mit 112 zu 56 Stimmen durch. Im weiteren folgte der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission knapp nicht, wonach der Bund Finanzhilfen für die Übersetzung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten zur Mehrsprachigkeit sowie zur Sprachenpolitik gewähren kann. Massnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse des Bundespersonals in den Landessprachen und für eine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung fanden hingegen Zustimmung. Ebenfalls angenommen wurden Massnahmen zur Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften. In der Gesamtabstimmung passierte das Gesetz mit 87 zu 68 Stimmen.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Auf der Grundlage von Art. 70 der Bundesverfassung und in Erfüllung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Levrat (sp, FR) erarbeitete die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft und Bildung (WBK) ein Bundesgesetz über die Landessprachen. Der Bundesrat hatte im April 2004 ein beschlussreifes Sprachengesetz aus Spargründen und mit dem Hinweis auf ausreichende bestehende Instrumente zurückgezogen, was zu heftigen Protesten geführt hatte. Das neue Gesetz soll den Gebrauch der Amtssprachen regeln, Verständigung und Austausch fördern und mehrsprachige Kantone in ihren besonderen Aufgaben unterstützen. Die Viersprachigkeit als Schweizer Wesensmerkmal soll gestärkt, der innere Zusammenhalt des Landes gefestigt, die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen gefördert sowie das Italienische und das Rätoromanische als Landessprachen erhalten werden. Besondere Beachtung kam der Haltung der Kommission zum Fremdsprachenunterricht zu. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, in den Schulen als erste Fremdsprache eine Landessprache einzuführen. Sie setzte sich mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gegenüber der Minderheit durch, welche hier Wahlfreiheit wünscht, jedoch fordert, dass am Ende der Schulzeit Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen, davon mindestens einer zweiten Landessprache, vorhanden sind. Die Frage der Gründung eines wissenschaftlichen Instituts zur Förderung der Mehrsprachigkeit war hart umkämpft. Die Kommission einigte sich schliesslich mit 16 gegen 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf eine ziemlich vage Kann-Formulierung, die vieles ermöglicht, aber nichts verspricht. Die Rolle des Bundes bei der Sprachenförderung behandelte die WBK im Berichtsjahr nicht abschliessend.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Gegen den vehementen Widerstand der Grünen, welche das Ganze als unverantwortliche Spielerei bezeichneten, nahm der Nationalrat mit 88 zu 75 Stimmen eine parlamentarische Initiative Giezendanner (svp, AG) für eine Aufhebung des geltenden Verbots für Autorennen auf Rundstrecken in der Schweiz an. SP- und GP-Fraktion lehnten geschlossen ab, eine Mehrheit der bürgerlichen Fraktionen sprach sich dafür aus, insbesondere jene von FDP und SVP, bei denen es jeweils nur zwei ablehnende Stimmen gab. Fachleute stuften allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass jemals ein Formel-1-Rennen in der Schweiz durchgeführt werden könnte, als äusserst gering ein.

Formel 1 Autorennen (03.411)

Eine parlamentarische Initiative Maspoli (lega, TI) zur finanziellen Unterstützung des Spitzensports in den Bereichen Fussball, Eishockey und Basketball wurde auf einhelligen Antrag der Kommission, die wettbewerbsverzerrende Effekte befürchtete, vom Nationalrat diskussionslos abgelehnt.

Spitzensports

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, welche ein schweizerisches Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten im Outdoorbereich sowie das Bergführerwesen verlangt. Namentlich Unfälle bei gewerbsmässig durchgeführten Flussfahrten (River-Rafting) und Schluchtbegehungen (Canyoning) hatten das Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung geweckt. Wichtigstes Element des neuen Gesetzes sollen klare Anforderungen an den Ausbildungsstand der Führer sein. Dieser neue eidgenössische Standard ist nach Ansicht des Initianten auch deshalb wichtig, weil mit der Einführung der Personenfreizügigkeit jede Person mit einem von der EU anerkannten Führerausweis derartige Aktivitäten in der Schweiz wird anbieten können. Der Antrag der vorberatenden Nationalratskommission, auf ein Rahmengesetz zu verzichten und vom Bund aus nur die Bemühungen der Branchenverbände um einheitliche Sicherheitsbestimmungen zu koordinieren und zu unterstützen, fand im Plenum keine Mehrheit.

Rahmengesetz für Risikoaktivitäten (Pa.Iv. 00.431)
Dossier: Risikoaktivitäten

Gegen den Antrag der vorberatenden Kommission, welche Lösungen auf freiwilliger Basis bevorzugt hätte, gab der Nationalrat mit 79 zu 66 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, die ein Rahmengesetz für Risikosportaktivitäten verlangt. Der Initiant machte erfolgreich geltend, es brauche eine gesetzliche Regelung, um die schwarzen Schafe der Branche auszugrenzen. Das Seco sprach sich in einem Bericht zum Tourismus in der Schweiz ausdrücklich für eine nationale Regelung aus; der Kanton Bern möchte dagegen auf ein von ihm entwickeltes freiwilliges Label setzen, das er den Veranstaltern schweizweit anbieten möchte.

Rahmengesetz für Risikoaktivitäten (Pa.Iv. 00.431)
Dossier: Risikoaktivitäten

Auf den 1. August trat die neue deutsche Rechtschreibung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurde sie für den Schulunterricht und die Verwaltung obligatorisch, doch gelten bis August 2005 auch die alten Formen nicht als falsch. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 44 zu 23 Stimmen beschlossen, einer parlamentarische Initiative Keller (sd, BL), mit der die Rechtschreibereform für die Schweiz abgelehnt werden sollte, keine Folge zu geben.

neue deutsche Rechtschreibung

Im Gegensatz zum Nationalrat, der das Begehren zumindest teilweise überwies, wollte der Ständerat eine Motion Cavadini (fdp, TI) zur Gleichstellung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit, welche von allen Tessiner Abgeordneten unterzeichnet worden war, nicht mittragen. Für die Ablehnung wurden finanzpolitische Überlegungen ins Feld geführt. Einstimmig gab der Rat aber einer parlamentarischen Initiative seines Büros Folge, die den Parlamentsbeschluss von 1988 über die Organisation der Parlamentsdienste um Bestimmungen zu einem Sekretariat italienischer Sprache ergänzt, welches inskünftig die italienischsprachigen Parlamentarier fachlich und administrativ unterstützen soll. Die grosse Kammer schloss sich daraufhin einstimmig dem Ständerat an.

Gleichstellung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit

Die Tessiner Deputation des Nationalrates äusserte in zwei Motionen ihr Unbehagen über die Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung und machte eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung dieser Situation. Mit der unter Hinweis auf die hohen Kosten einer vollständigen Dreisprachigkeit zwar nur bedingt erfolgten Annahme der Motion zur Parlamentsarbeit zeigte die grosse Kammer dennoch Verständnis für das Anliegen der Tessiner. Im Rahmen der Parlamentsreform und der damit verbundenen Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes beschloss der Nationalrat, innerhalb eines Jahres die nötigen Entscheide zur Gleichstellung der Amtssprachen zu fällen; als erste Massnahme dehnte sie die Simultanübersetzung der Plenardebatten aufs Italienische aus; ebenfalls simultan in die Amtssprachen übersetzt sollen inskünftig die Sitzungen der Kommissionen werden, es sei denn, sämtliche Kommissionsmitglieder gleicher Sprache verzichteten auf diese Dienstleistung.

Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung

Für eine bessere Berücksichtigung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit machte sich im Berichtsjahr vor allem der Tessiner SP-Nationalrat Carobbio stark. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Ott (sp, BL) zu einer Parlamentsreform konkretisierte er das von der vorberatenden Kommission eingereichte Postulat, welches für einen verstärkten Einbezug des Italienischen als Verhandlungssprache plädierte, dahingehend, dass die schriftlichen Berichte über wichtige Geschäfte inskünftig in den drei Amtssprachen vorgelegt werden sollen. Der Rat folgte ihm in diesem Punkt und überwies am folgenden Tag auch sein von fünf bürgerlichen Tessiner Nationalräten mitunterzeichnetes Postulat, welches verlangt, dass die Übersetzungen wichtiger Kommissionsberichte ins Italienische gleichzeitig mit der Publikation der deutschen und französischen Version erfolgen sollen.

Rationalisierung des Ratsbetriebs,