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Noch deutlicher als zuvor der Nationalrat – nämlich einstimmig mit 37 Stimmen – entschied auch der Ständerat, die neue Finanzordnung 2021 anzunehmen und damit dem Bundesrat weiterhin die Möglichkeit zu geben, die direkten Bundessteuern (DBST) und die Mehrwertsteuer (MWST) zu erheben. Eine dauerhafte Verankerung oder eine kürzere Dauer der Verlängerung standen im Ständerat im Unterschied zum Nationalrat nicht zur Debatte. Somit wird das Volk als Nächstes darüber entscheiden, ob diese zwei Steuerarten auch in Zukunft erhoben werden sollen.

Neue Finanzordnung 2021 (BRG 16.053)

Die WAK-SR hatte noch vor dem Entscheid des Nationalrats zugunsten einer unbefristeten Festlegung des Mehrwertsteuersondersatzes für Beherbergungsleistungen beschlossen, sich in Übereinstimmung mit der WAK-NR für eine zeitlich auf zehn Jahre begrenzte Festsetzung des Sondersatzes auszusprechen. Kommissionssprecher Schmid (fdp, GR) erläuterte in der ständerätlichen Beratung die turbulente bisherige Geschichte des Sondersatzes und erklärte, dass der Bundesrat 2003 bereits einmal versucht hatte, den Sondersatz fürs Gastgewerbe aufzuheben. Der Entschluss des Parlaments, diesen erneut zu verlängern, sei jedoch anschliessend durch das Volk bestätigt worden, was ihm eine besondere Legitimation verleihe. Wie bereits bei der Diskussion im Nationalrat wurde der Kompromissvorschlag auch im Ständerat von beiden Seiten angegriffen: Eine Minderheit Caroni (fdp, AR) beantragte die Aufhebung des Sondersatzes, während ein Antrag Engler (cvp, GR) die Zustimmung zum nationalrätlichen Beschluss und somit zu einer unbeschränkten Festlegung des Sondersatzes forderte. Der Ständerat entschied sich aber dafür, dem Kompromissvorschlag der beiden WAK zuzustimmen, und lehnte die Aufhebung des Sondersatzes mit 36 zu 8 Stimmen (keine Enthaltungen) und seine dauerhafte Verankerung mit 32 zu 12 Stimmen (keine Enthaltungen) ab.
Einen Tag später, die WAK-NR hatte in der Zwischenzeit Zustimmung zum Beschluss des Ständerats empfohlen, stimmte auch der Nationalrat der zehnjährigen Verlängerung des Mehrwertsteuersondersatzes für Beherbergungsleistungen zu. Zuvor hatte eine Minderheit de Buman (cvp, FR) ihren Antrag auf Festhalten am nationalrätlichen Entscheid zurückgezogen.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

In der Sondersession 2017 behandelte der Nationalrat den Vorschlag der WAK-NR bezüglich des Mehrwertsteuersondersatzes für Beherbergungsleistungen. Bereits bei den Wortmeldungen der Fraktionen zeigte sich, dass die grosse Kammer bezüglich einer Verankerung, respektive Verlängerung des Sondersatzes gespalten war. Die CVP-, BDP- und SVP-Vertreterinnen und Vertreter sprachen sich für eine dauerhafte Verankerung, respektive für eine möglichst langfristige Festlegung aus. Sie alle wiesen auf die schwierige Situation der Tourismusbranche und des Gastgewerbes hin, Duri Campell (bdp, GR) sah entsprechend in der dauerhaften Verankerung des Sondersatzes eine Möglichkeit zur Stärkung des „Vertrauen[s] unserer Gastronomen, unserer Hoteliers". Die Parlamentsmitglieder der Grünen, FDP und SP wollten die Vorlage jedoch nur unterstützen, solange der Sondersatz nur befristet verlängert wird, und die Grünliberalen sprachen sich allgemein gegen den Sondersatz aus. Gegen die Empfehlung der WAK-NR entschied sich der Nationalrat bei der Abstimmung knapp mit 92 zu 89 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes im Gesetz. Dabei zeigten sich vor allem die Fraktionen der Befürworter deutlich gespalten. Bei der Gesamtabstimmung liessen sich dann jedoch einige FDP- und SVP-Nationalrätinnen und Nationalräte zugunsten der dauerhaften Verankerung umstimmen und verschafften so der Vorlage mit 114 zu 62 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) noch eine komfortablere Mehrheit.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Einen Bericht des Bundesrates über die kompensierte Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen unter entsprechender Erhöhung der Mehrwertsteuer verlangte Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) mit einem Postulat. Konkret sollen die Auswirkungen einer Ersetzung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen und einer Steuerausfallkompensation über die Mehrwertsteuer dargelegt werden. Ein neuer maximaler Mehrwertsteuersatz sollte gleichzeitig auch die nötigen Sanierungsmassnahmen des Sozialsystems beinhalten und deutlich tiefer zu liegen kommen als in den Nachbarländern. Dadurch könne die unverhältnismässig grosse Belastung des Mittelstandes sowie der „Leistungsträger der Gesellschaft” durch die direkte Bundessteuer gesenkt, die Ungleichbehandlung verschiedener Formen des Zusammenlebens – konkret erwähnte der Postulant die Heiratsstrafe – korrigiert und die Bürokratie reduziert werden. In der Debatte im Nationalrat wies Portmann darauf hin, dass man sich zwischendurch grundlegende Gedanken zu einem System machen und dazu die „ideologischen Gräben” verlassen müsse. Dadurch, dass das Wirtschaftsvolumen der Schweiz insgesamt zunehme, sinke zudem die durch eine solche Änderung notwendige Mehrwertsteuererhöhung. So könne man auch für einen Haushalt im unteren Erwerbsbereich berechnen, was übrig bleibe, „wenn er die Bundessteuer nicht mehr bezahlen muss”. Daraufhin rechnete Finanzminister Maurer vor, dass heute rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen für 80 Prozent der Einnahmen der direkten Bundessteuer verantwortlich sind und diese 10 Prozent entsprechend entlastet würden. Gleichzeitig würde eine solche Regelung jedoch die 50 Prozent der Steuerpflichtigen, die bisher 2 Prozent der direkten Bundessteuer bezahlen, deutlich stärker belasten. Da es bereits einige Berichte und Unterlagen gebe, die sich mit diesem Thema befassen, diese Idee in einer Volksabstimmung keinesfalls mehrheitsfähig wäre und eine solche Vorlage die Kohäsion der Bevölkerung auf die Probe stellen würde, bat der Finanzminister den Nationalrat, das Postulat abzulehnen. Dieser Bitte kam der Nationalrat mit 147 zu 37 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) nach, wobei lediglich ein Grossteil der Fraktion der FDP.Die Liberalen sowie einige Nationalrätinnen und Nationalräte der SVP-Fraktion und ein BDP-Parlamentarier das Postulat guthiessen.

Kompensierte Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen

Im Zuge der parlamentarischen Debatte zum Aktionsplan Sportförderung wurden zwei gleichlautende Kommissionsmotionen in beiden Räten eingereicht, die zusätzliche Mittel im Aktionsplan zur Gesamtschau Sportförderung zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports forderten. Der Ständerat befasste sich zuerst mit der Motion seiner WBK (Mo. 17.3003). Er lobte die Gesamtschau zur Sportförderung sowie ihre konzeptionelle und finanzpolitische Relevanz. Der Aktionsplan des Bundesrates wurde zur Kenntnis genommen.
Die Motion forderte schlicht, dass im Voranschlag 2018 sowie in den Folgejahren je zusätzlich CHF 15 Mio. für die Förderung des Nachwuchs-Leistungssports budgetiert würden. Die Kommission leitete ihre Forderung aus dem Leistungssportkonzept ab, worin der Bundesrat eine finanzielle Beteiligung der Kantone einforderte. Diese seien ihrer Aufgabe nachgekommen und hätten via Swisslos und Lotterie Romande zusätzlich CHF 15 Mio. für die Jahre 2017 bis 2019 freigegeben. Dass der Bund hier nicht nachziehe, sei unhaltbar. Befürchtet wurde gar, dass die Kantone ihr finanzielles Engagement ab 2020 sistieren würden.
Der Bundesrat liess sich aber nicht unter Druck setzen, er beantragte die Ablehnung der Motion. Die Lage im Bundeshaushalt sei zu prekär, der finanzielle Spielraum fehle. Diese Argumentation erstaunte Kommissionsberichterstatter Eder (fdp, ZG). Der Bundesrat stimme im Aktionsplan ein «Hohelied» auf den Leistungssport an, wolle aber die Mittel in diesem Bereich nicht anpassen, das gehe nicht zusammen. Überdies bemängelte er auch die ungenügende Begründung dieses Entscheids. So seien die Aussagen der Regierung bezüglich Leistungssport als leere Worthülsen zu betrachten. Mit 11 zu 0 Stimmen, verdeutlichte Eder, sei die Motion überaus deutlich von der Kommission beschlossen worden. In den verschiedenen Wortmeldungen wurde das nachfolgende Abstimmungsergebnis bereits vorweg genommen: Alle Redner und eine Rednerin sprachen sich dafür aus. Das Ergebnis war, wie von Ständerat Eder gewünscht, «wuchtig»: Die Motion wurde mit 41 zu 1 Stimme überwiesen.

Eine Behandlung im Nationalrat wurde obsolet, weil dieser die gleichlautende Motion der WBK-NR (Mo. 17.3014) drei Tage später ebenfalls annahm. Die Diskussion glich jener im Ständerat, auch wenn sowohl Kommissionsantrag (15 zu 5 Stimmen und 4 Enthaltungen) als auch Endresultat (146 zu 21 Stimmen) etwas weniger einhellig waren.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Mit einem Postulat forderte der jurassische Standesvertreter Claude Hêche (sp, JU) Ende 2017 ein «Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport». Dabei bezog er sich auf das Nasak 4, das Ende 2017 ausläuft. Im Zuge der Sportförderung im Sinne des Sportförderungsgesetzes solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass weiterhin Finanzmittel reserviert werden können, betonte der Postulant. Angesichts der in der Schweiz durchzuführenden Grossanlässe in den Jahren 2020 und 2021 sowie im Falle einer allfälligen Austragung olympischer Winterspiele im Jahr 2026 sei eine Fortführung der finanziellen Unterstützung der hiesigen Sportinfrastruktur angezeigt.
Die Regierung zeigte sich dem Anliegen offen gegenüber und stellte in Aussicht, die – tatsächlich bis anhin fehlende – Nachfolgeregelung für ein Nasak 5 vorzubereiten. Angesichts der klammen Staatsfinanzen sei für die Periode 2018-2020 aber nicht mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel zu rechnen.
Im März 2017 wurde der Vorstoss im Ständerat behandelt, mit der Annahmeempfehlung des Bundesrates war nicht mit grosser Opposition zu rechnen. Der Postulant unterstrich dabei die vielfältige Rolle des Sports für die Gesellschaft. Der Departementsvorsteher unterstützte das Postulat, gab aber noch einmal zu bedenken, dass die Finanzlage zu beachten sei. Insofern könne ein Bericht erstellt werden, eine zweite Etappe werde aber nötig sein, um allfällige weitere Finanzmittel sprechen zu können.

Sportförderungsgesetz

Eine Übersicht über die rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex zu erhalten, war das Bedürfnis der SGK des Nationalrates, die mit ihrem entsprechenden Postulat eine Bestandsaufnahme vom Bundesrat verlangte. Sie nahm damit ein älteres Anliegen auf. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf allfällige Ungleichbehandlungen der Kundinnen und Kunden privater und öffentlicher Spitexorganisationen bezüglich deren Rechte und Pflichten gelegt werden. Finanzierung, Mehrwertsteuer, die Qualität der Leistungen, Anstellungsbedingungen sowie Modalitäten über den Ausbildungsstand der Pflegenden sollten im geforderten Bericht erläutert werden. Ebenso sollte die Versorgungssicherheit thematisiert werden. Einstimmig hatte sich die Kommission entschlossen, dieses Postulat einzureichen. Ihre Sprecherin Herzog (svp, TG) verdeutlichte die Beweggründe für diesen Schritt mit der demografischen Entwicklung und den daher rührenden Herausforderungen für die Pflege und die Altershilfe. Grundsätzlich werde davon ausgegangen, dass es sowohl privater, als auch öffentlicher Dienstleister bedürfe, die Rahmenbedingungen für deren Tätigkeiten müssten jedoch abgesteckt werden. Gerade in Entlöhnungsfragen und buchhalterischen Bestimmungen zu Mehrwertsteuerpflicht und Subventionierung müsse Klarheit geschaffen werden. Die Kommission stützte sich für ihren Ausblick auch auf eine Studie der Universität Basel, gemäss welcher die Kosten im Pflegebereich bis 2035 beträchtlich steigen und jährlich über CHF 30 Mrd. betragen werden. Gegenüber dem Jahr 2012 entspreche dies einem Plus von 177 Prozent – eine „Kostenexplosion”, vor der Herzog und mit ihr die Kommission warnen wollte. In ihrem Votum wurde auch die Marktsituation angesprochen, die momentan neuen Modellen hinderlich sei. Insofern müsse man sich vergegenwärtigen, wie auch eine Versorgungslücke in der Pflege verhindert werden könne.
Der Bundesrat wollte von diesem Auftrag nichts wissen respektive verwies auf laufende Projekte, wie die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung, zu welcher der Schlussbericht zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt worden war. Zudem gab die Regierung auch zu bedenken, dass die Reglementierung von Spitexorganisationen Sache der Kantone sei, weswegen die Bundesgesetzgebung ohnehin nur beschränkte Wirkung entfalten könne. Einen Bericht zu erstellen sei daher nicht nötig. Gesundheitsminister Berset erwähnte im Rahmen der Behandlung des Postulats im Nationalrat in puncto Mehrwertsteuerpflicht auch noch einmal die Ansicht der Regierung, wie sie bereits zu einem älteren Geschäft formuliert worden war und offensichtlich immer noch ihre Gültigkeit hatte: Steuerausnahmen beeinträchtigten die Wettbewerbsneutralität der Mehrwertsteuer, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne. Gegen den Willen der Regierung wurde das Postulat vom Plenum aber mit 114 zu 61 Stimmen und 7 Enthaltungen gutgeheissen.

Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex (Po. 16.3909)
Dossier: Rechte und Pflichten diverser Spitex-Organisationen

Mit einer Motion verlangte Erich Ettlin (cvp, OW) eine Aufhebung der ungerechtfertigten Kostenüberwälzung auf Kundinnen und Kunden im Zollwesen: Im Auftrag von und in Zusammenarbeit mit dem Zoll führen die Post oder Kurierunternehmen (Zollanmelder) jeweils Stichproben (Zollbeschau) bei Kleinpaketeinfuhren durch. Diese werden als Revisionsgebühr den Endkundinnen und Endkunden in Rechnung gestellt und erhöhen so den Einfuhrwert der Waren. Gemäss dem Obwaldner Ständerat führe dieses «umgekehrte Lotto» dazu, dass gewisse, zufällig ausgewählte Personen CHF 13 berappen müssten. Die Kosten für die Zollbeschau dürften nach geltendem Gesetz nämlich nicht dem Zoll verrechnet werden, weshalb die Zollanmelder (insbesondere die Post) diese Kosten dann auf die Endkundinnen und Endkunden überwälzten. Zudem könne dieser Aufschlag dazu führen, dass die Abgabefreigrenze überschritten werde und die Empfängerin oder der Empfänger zusätzlich die Mehrwertsteuer bezahlen müsse, da sich der Warenwert durch die Überprüfung um diese CHF 13 erhöhe. Der Motionär schlug deshalb vor, dass die betroffenen Personen einen Pauschalbetrag vom Bund zurückfordern können. Nachdem sich der Ständerat im März 2016 gegen den Willen des Bundesrates für die Motion ausgesprochen hatte, nahm der Nationalrat als Zweitrat in der Herbstsession 2016 eine Änderung daran vor. Diese sah vor, dass nicht der Bund für die Kosten aufkommen soll, sondern die Post dazu gebracht werden soll, dass sie – wie die meisten anderen Paketdienstleister – die Beschaukosten mit den allgemeinen Transport- und Verzollungskosten verrechnet. Damit würden die Kosten auf alle Kundinnen und Kunden gleichmässig verteilt. Diese Version goutierte auch der Bundesrat, wie Ueli Maurer im Rat erklärte. Im Februar 2017 überwies der Ständerat die so abgeänderte Motion an den Bundesrat.

Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen (Mo. 15.4153)
Dossier: Totalrevision des Zollgesetzes (BRG 22.058; Umsetzung div. Motionen)

Nach einer Vorbereitungsphase für eine Kandidatur für Olympia 2026 im Graubünden von knapp einem Jahr stand im Februar 2017 der Bündner Volksentscheid zum Kredit von CHF 25 Mio. zur Ausarbeitung einer Olympia-Kandidatur an.
Die Befürwortenden und die Gegnerschaft der Bündner Kandidatur führten einen Abstimmungskampf mit äusserst ungewissem Ende – wie die Medien betonten –, nachdem eine Kandidatur für Olympia 2022 erst wenige Jahre zuvor trotz gross angelegter Pro-Kampagne an der Urne gescheitert war. Die Voraussetzungen für eine Olympia-Kandidatur hätten sich in den vergangenen Jahren mit der neuen Olympischen Agenda 2020 des IOK jedoch geändert, argumentierten die Befürwortenden – allen voran Mitinitiant des Projekts Andreas Wieland, welcher versicherte, dass das Bündner Konzept diesen neuen Forderungen weitgehend entspreche. Die Befürwortenden sahen in Bündner Winterspielen im Sinne einer gross angelegten Standortförderung die Chance, den Tourismus und die Wirtschaft des Kantons anzukurbeln, nachdem sich Letztere seit 2013 massiv verschlechtert habe. Wie der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons, Jon Domenic Parolini (GR, bdp), vor der Abstimmung befand, stünden die Chancen für eine Annahme in den touristischen Regionen des Kantons grundsätzlich gut. Die weniger touristischen Ortschaften wie das Rheintal müssten jedoch noch stärker für die Vorteile des Vorhabens sensibilisiert werden, so seine Einschätzung. Zu den organisierten Befürwortenden gehörten unter anderem die bürgerlichen Parteien, die Bündner Wirtschafts- und Tourismusverbände sowie die Ostschweizer Regierungskonferenz.
Die Kontrahenten des Vorhabens – bestehend aus dem Komitee «Olympiakritisches Graubünden» sowie aus den linken Parteien und den Umweltverbänden – sahen in einer Volksabstimmung so kurz nach dem letzten Volksnein eine «Zwängerei». Gemäss Jon Pult (GR, sp), dem prominentesten Gegner des Olympiavorhabens, bestehe in der Bevölkerung grosser Unmut über diese erneute Abstimmung. Auch der enge Zeitplan – welcher sich nach dem Vorverschieben der Volksabstimmung auf Wunsch von Swiss Olympics noch verdichtet hatte – bot Stoff für Kritik: Die transparente Auflistung der genauen Kosten sei damit nicht möglich und der Bevölkerung werde so die «Katze im Sack» verkauft, so Sylvia Semadeni (GR, sp) im Gespräch mit der LZ. Weiter gab die Kontra-Seite zu bedenken, dass der Gigantismus mit der «Pseudoreform-Agenda 2020» (NZZ) nicht wesentlich verhindert werde, es handle sich dabei vielmehr um eine «Imageübung» (AZ) des IOK. Auch dass die Winterspiele den gewünschten grossen Profit für alle abwerfen werden, bezweifelte Pult; viel wahrscheinlicher sei es, dass sie nichts als hohe Defizite für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hinterliessen und kurze wirtschaftliche «Strohfeuer» (WW, LZ) die bestehenden wirtschaftlichen Probleme nicht nachhaltig würden lösen können.

Am 12. Februar 2017 erlosch «Graubündens Olympia-Flämmchen» (NZZ) schliesslich vollständig. Die Stimmbevölkerung lehnte die Vorlage an der Urne mit einem Nein-Stimmenanteil von 60.1 Prozent und einer Stimmbeteiligung von 50.1 Prozent ab und zeigte damit, dass sich die Haltung gegenüber den Olympischen Spielen seit dem Volksnein 2013 nicht grundlegend verändert hatte. Die Angst vor einem Finanzdesaster, Gigantismus und Fremdbestimmung überwogen noch immer, war sich die Presse einig. Das klare Nein sei nicht zuletzt einerseits auf das bevölkerungsstarke Chur und andererseits auf die möglichen Host-Citys und Tourismus Hotspots St. Moritz, Arosa und Davos zurückzuführen, welche entgegen den Erwartungen der Befürwortenden den Kredit für die Ausarbeitung von Winterspielen in ihrem Kanton ablehnten. Im Rennen um die schweizerischen Olympischen Spiele 2026 verblieb damit nur noch die Walliser Kandidatur.

Kandidatur für Olympia 2026 in Graubünden
Dossier: Olympiakandidaturen

Die Neue Finanzordnung 2021 soll es dem Bundesrat ermöglichen, die direkten Bundessteuern (DBST) und die Mehrwertsteuer (MWST) befristet bis zum 31. Dezember 2035 auch weiterhin erheben zu können. Die geltende Finanzordnung erlaubt ihm dies lediglich bis 2020. In der Wintersession beriet der Nationalrat als Erstrat den entsprechenden Bundesbeschluss. Aufgrund der Wichtigkeit dieser Steuern – sie machen gemeinsam mit CHF 42 Mrd. pro Jahr mehr als 60 Prozent des Bundeshaushaltes aus – war die Verlängerung an sich unbestritten. Diskutiert wurde stattdessen über die Frage, ob die Regelung wie bis anhin befristet werden soll oder nicht – und allenfalls auf wie viele Jahre. Im Vernehmlassungsentwurf hatte der Bundesrat wie bereits im Bundesbeschluss zur Neuen Finanzordnung im Jahr 2002 eine Aufhebung der Befristung vorgeschlagen. Die Kantone hatten eine solche Änderung grösstenteils befürwortet, die Verbände waren ungefähr zur Hälfte dafür, die Parteien lehnten sie jedoch mehrheitlich ab. Der Bundesrat strich entsprechend den Vorschlag aus dem Bundesbeschluss, was die Nationalräte jedoch nicht von dessen Diskussion abhielt. Die sozialdemokratische und die grüne Fraktion beantragten durch einen Antrag Birrer-Heimo (sp, LU) eine Aufhebung der Befristung mit der Begründung, dass die Erhebung dieser Steuer aufgrund ihrer Relevanz sowie mangels Alternativen nicht in Frage gestellt werden könne und daher die regelmässig wiederkehrenden Abstimmungen darüber keinen Demokratiegewinn, sondern lediglich unnötige Kosten mit sich bringen würden. Eine erneute Befristung sei zudem nicht zentral für die kritische Diskussion des Steuersystems des Bundes sowie dessen Ausgaben und Einnahmen, da eine solche kaum im Rahmen der Neuen Finanzordnung, sondern im Rahmen von Sachabstimmungen stattfinde. Auf der anderen Seite bevorzugte die SVP-Fraktion, in Form eines Antrags Amaudruz (svp, GE), eine Befristung der Steuern auf 10 anstelle von 15 Jahren, was dem Volk eine häufigere Überprüfung der Angemessenheit dieser Steuern erlauben würde. Für den bundesrätlichen Vorschlag argumentierte Leo Müller (cvp, LU), dass eine erneute Befristung auf 15 Jahre einerseits der Tatsache Rechnung trage, dass die Aufhebung der Befristung der Bundessteuern bereits 1977, 1979 sowie 1991 an der Urne abgelehnt worden war, dass sie andererseits aber das Volk nicht bereits in kürzester Zeit wieder an die Urne rufe – wie es bei einer Befristung auf 10 Jahre der Fall wäre. Diese Meinung teilte die Mehrheit des Nationalrats und nahm den Entwurf des Bundesrates mit 178 zu 9 Stimmen an. Bestätigt wurde damit auch die Streichung einer mit dem Inkrafttreten des Biersteuergesetzes vom 6. Oktober 2006 hinfällig gewordenen Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer (Art. 196 Ziff. 15 BV). Die Vorlage geht nun an den Ständerat, abschliessend werden Volk und Stände über die Verlängerung der Erhebung der Bundessteuern entscheiden.

Neue Finanzordnung 2021 (BRG 16.053)

Nachdem der Ständerat die Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” von dessen Mitglied Peter Föhn (svp, SZ) angenommen hatte, befasste sich in der Wintersession des gleichen Jahres die Volkskammer mit dem Vorstoss. Die WBK hatte sich im Vorfeld der Beratung zusätzliche Informationen beschafft und dabei erfahren, dass der Bundesrat bereits in die Wege geleitet hatte, die Gelder zugunsten von J+S zu erhöhen. So wurden im Voranschlag 2017 Mittel für den Aktionsplan Sportförderung reserviert, darüber hinaus wurde auch mit einer jährlichen Erhöhung der Beiträge um CHF 5 Mio. gerechnet. Vor diesem Hintergrund sei das Motionsanliegen bereits erfüllt, resümierte die Kommission. Dennoch wollte sie die Motion unterstützen, gerade auch um Bereiche wie den freiwilligen Schulsport oder Sportangebote zu Integrationszwecken zu fördern.

Im Plenum gab es keine Debatte dazu, einzig Sportminister Parmelin meldete sich zu Wort. Die Regierung war nach wie vor gegen die Motion: Die Anliegen seien bereits erfüllt, einerseits durch besagten Aktionsplan, der zwei Monate zuvor beschlossen worden war, und andererseits durch die Budgeterhöhungen, die für das Finanzjahr genehmigt worden waren. Mit 172 zu 7 Stimmen (bei einer Enthaltung) wurde die Motion aber entgegen dem bundesrätlichen Antrag deutlich angenommen.
Eine gleichlautende Motion Lohr (cvp, TG; Mo. 16.3149) wurde nach diesem Votum zurückgezogen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Im Dezember 2016 startete der Ständerat das Differenzbereinigungsverfahren zur Reform der Altersvorsorge 2020. Zuvor hatte die SGK-SR die Differenzen zwischen den Räten und vor allem die finanziellen Auswirkungen der Vorlagen von Stände- und Nationalrat in einem Bericht, einem Faktenblatt sowie einer Kostenübersicht ausführlich untersucht und diskutiert. Die Positionen zwischen Ständerat und Nationalrat unterschieden sich in den verbliebenen Differenzen so stark, dass sie sich im Laufe der vier Runden des Differenzbereinigungsverfahrens trotz angeregter Diskussionen nur bei wenigen Punkten einigen konnten: Der Nationalrat gab vor der Einigungskonferenz sein Beharren auf den Interventionsmechanismus auf, da dieser im Ständerat gänzlich chancenlos war. Zudem verzichtete die grosse Kammer darauf, die Witwen- und Kinderrenten zu streichen oder zu reduzieren und beliess den Bundesbeitrag an die AHV bei den vom Ständerat geforderten 19.55 Prozent. Im Gegenzug pflichtete die kleine Kammer dem Nationalrat bei der Erhebung von AHV-Beiträgen im Falle eines Vorbezugs von AHV-Renten bei. Mit Ausnahme des Interventionsmechanismus waren somit die wichtigsten Fragen der Vorlage vor der Einigungskonferenz noch immer offen.

Die zentralen Differenzen zwischen den Räten fanden sich bei den Ausgleichsmassnahmen sowie der Zusatzfinanzierung. Während der Nationalrat die Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb der zweiten Säule ausgleichen wollte, bestand die kleine Kammer auf einer Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken für alle Neurentnerinnen und Neurentner sowie auf einer Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent. Bei der Zusatzfinanzierung bestand der Nationalrat auf einer Mehrwertsteuererhöhung von 0.6 Prozent, der Ständerat bevorzugte eine Erhöhung um 1 Prozent. Eine Übereinkunft dazu erwies sich in der Einigungskonferenz als schwierig. Nach langen, hitzigen Diskussionen über verschiedene alternative Modelle entschied sich eine knappe Mehrheit der Einigungskonferenz bezüglich der Ausgleichsmassnahmen für den Vorschlag des Ständerats. Auch bezüglich der Zusatzfinanzierung lagen verschiedene Szenarien der Mehrwertsteuererhöhung zwischen 0.6 Prozent und 1 Prozent vor, hier fand der nationalrätliche Vorschlag mehr Zuspruch. Insgesamt verabschiedete die Einigungskonferenz ihren Antrag mit 14 zu 12 Stimmen und somit äusserst knapp.

Vor den entscheidenden Abstimmungen präsentierten Konrad Graber (cvp, LU) und Ruth Humbel (cvp, AG) im Namen ihrer Kommissionen den Antrag der Einigungskonferenz in den Räten. Als Einigung oder gar als Kompromiss empfanden aber weder Alex Kuprecht (svp, SZ) noch Thomas de Courten (svp, BL) als Vertreter der Minderheit der Einigungskonferenz deren Antrag. Beide kritisierten insbesondere die fehlende Bereitschaft der Koalition zwischen Linken und CVP, trotz mehreren neuen Modellen von ihren gemachten Positionen abzurücken. Das Resultat sei ein Rentenausbau, der das Ziel der Rentenreform klar übersteige und die AHV nicht stabilisiere. Stattdessen würden die Lasten auf die folgenden Generationen verschoben, eine Zweiklassengesellschaft zwischen Neu- und Altrentnern geschaffen sowie die Finanzsysteme der ersten und zweiten Säule vermischt. Nach zahlreichen weiteren Voten in beiden Räten, welche die bisherigen Positionen noch einmal unterstrichen, war es dann nach über zweijähriger Parlamentsarbeit soweit: Der Ständerat nahm den Antrag der Einigungskonferenz mit 27 zu 17 Stimmen ohne Enthaltungen an. Die Aufmerksamkeit richtete sich jedoch hauptsächlich auf den anschliessend abstimmenden Nationalrat, wo sich ein regelrechter Abstimmungskrimi oder Politthriller – wie es tags darauf in der Presse zu lesen war – abspielte. Nachdem Denis de la Reussille (pda, NE) aus der PdA, Roberta Pantani (lega, TI) und Lorenzo Quadri (lega, TI) aus der Lega sowie die GLP-Fraktion zugesichert hatten, die Reform zu unterstützen, hätte die Ausgangslage nicht knapper sein können. Schliesslich stimmte eine kleinstmögliche Mehrheit von 101 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Vorlage zu, wodurch das qualifizierte Mehr erreicht werden konnte. Dieses war nötig geworden, weil der AHV-Zuschlag von 70 Franken sowie die Erhöhung des Ehepaarplafonds der Ausgabenbremse unterlagen. Bei den Schlussabstimmungen gab es keine Überraschungen mehr, doch da eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ein obligatorisches Referendum nach sich zieht, werden Volk und Stände abschliessend über die Reform der Altersvorsorge 2020 entscheiden.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Knapp zwei Jahre nach der Ablehnung der Bündner Olympia-Kandidatur 2022 durch das Stimmvolk Graubündens wagte der Regierungsrat mit einer positiven Antwort auf einen Auftrag Cavegn (cvp) für die Unterstützung einer Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2026 im August 2015 einen erneuten Anlauf. Dieser Prozess war von den drei Bündner Wirtschaftsdachverbänden und Hotelleriesuisse Graubünden angestossen und unterstützt worden. Die Begründung: Die wirtschaftliche Situation im Kanton Graubünden habe sich seit 2013 stark verschlechtert, in einzelnen Tälern sei die Situation gar «alarmierend». Schweizerische Olympische Winterspiele könnten dieser Problematik Abhilfe verschaffen und der Wirtschaft sowie dem Tourismus den notwendigen Schub verleihen. Nach der positiven Reaktion der Kantonsregierung und deren Antrag auf Annahme überwies das Kantonsparlament den Auftrag in der Wintersession 2015 und gab damit das «definitive Startsignal» (NZZ) zur Ausarbeitung einer Kandidatur des Kantons Graubünden.
Wie Andreas Wieland, der Vorsteher des Projektteams, welches aus prominenten Personen aus Wirtschaft und Tourismus bestand, gegenüber der NZZ verlauten liess, liege der Schwerpunkt der Bündner Kandidatur 2026 – anders als bei der Kandidatur 2022 – stärker auf der bestehenden Infrastruktur und weniger auf Neubauten. So sollten die Winterspiele 2026 dezentral und verteilt über die Bergregionen des Kantons Graubünden, aber auch in der restlichen Schweiz mit einer modernen High-Tech-Übertragung stattfinden. Der Schneesport solle im Bündnerland und der Hallensport vorwiegend in Zürich ausgetragen werden, so der Plan.

Neben der Zustimmung der Bündner Wirtschafts-, Tourismus- und bürgerlichen Politikkreise zu potenziellen Olympischen Spielen 2026 wurden auch kritische Stimmen zu einer möglichen Bündner Kandidatur laut. Diese stammten vorwiegend aus den Reihen der linken Parteien sowie des Komitees «Olympiakritisches Graubünden», welche sich bereits beim Vorgängerprojekt zwei Jahre zuvor gegen eine Kandidatur gewehrt hatten. «Milliardeninvestitionen in den übersättigten Wintertourismus» (NZZ) sowie der den Winterspielen vorauseilende Ruf des Gigantismus seien im Ostschweizer Kanton deutlich fehl am Platz und brächten nachhaltig keinen Profit ein, lautete das Argument. Während die SP dem Vorhaben nicht vollständig ablehnend gegenüberstand, zeigte sich die Partei doch besorgt über die starke Kostenunsicherheit. Wie SP-Grossrat Jon Pult im Gespräch mit der Südostschweiz postulierte, leide die Glaubwürdigkeit der Diskussion zu den Olympischen Spielen stark unter dem Fakt, dass die «gleichen Repräsentanten, die vor wenigen Jahren gesagt haben, dass die damalige Bündner Kandidatur sehr gut sei, alle profitieren würde, sauber sei, nachhaltig und umweltbewusst» jetzt sagten, dass die neue Kandidatur «ganz anders» sei.

Im Oktober 2016 erhielt der Kanton Graubünden schliesslich eine Absage des Wunsch-Parnerstandorts Zürich: Die Stadt werde keine weitreichenden Garantien übernehmen, sich nicht als Host City zur Verfügung stellen, nicht im OK mitwirken und auch keine neue Infrastruktur für die Olympischen Spiele schaffen, so die Position der Zürcher Stadtregierung. Sie sei allerdings offen dafür, die Eröffnungs- und Schlusszeremonie und auch die Medaillenübergaben vor dem Panorama der Stadt Zürich abzuhalten – gegebenenfalls gegen eine Entschädigung.
Anfang Dezember 2016 verkündete der Bundesrat, dass er eine Schweizer Olympia-Kandidatur begrüsse, und zeigte sich grundsätzlich bereit, diese auch finanziell zu unterstützen. Noch im selben Monat hiess der Bündner Grossrat eine Regierungsbotschaft für den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 25 Mio. mit 97 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Von dem für die Kandidaturphase des Bündner Projekts bis zur Vergabe des Standorts der Olympiade 2026 durch das Internationale Olympische Komitee im Herbst 2019 vorgesehenen Verpflichtungskredit würde der Kanton Graubünden jedoch maximal CHF 9 Mio. übernehmen müssen, für den restlichen Betrag würden der Bund und Swiss Olympic je zur Hälfte aufkommen, führte die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben in ihrer Medienmitteilung auf. Das letzte Wort bezüglich der Finanzierungsfrage und somit auch zur Kandidatur werde Mitte Februar 2017 das Bündner Stimmvolk haben, so die NZZ.

Parallel zu diesen Entwicklungen prüfte der Schweizerische Sport- und Olympiadachverband Swiss Olympics auf nationaler Ebene verschiedene Voraussetzungen, welche Veranstaltende von schweizerischen Olympischen Spielen erfüllen müssten. Neben dem Bündner Projekt standen auch ein Walliser und ein Berner Projekt für Olympische Spiele 2026 zur Diskussion, zudem hatte auch die Genferseeregion bereits Interesse an einer Kandidatur bekundet.

Kandidatur für Olympia 2026 in Graubünden
Dossier: Olympiakandidaturen

Étant donné qu'il est prévu de transférer la perception de la TVA de l'Administration fédérale des douanes (AFD) à l'Administration fédérale des contributions (AFC), la commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a déposé un postulat qui vise la simplification de la perception de la TVA lors de l'importation de marchandises.
Le Conseil fédéral a proposé d'adopter le postulat. Il a été adopté à l'unanimité par le Conseil national.

Le rapport sur le postulat a dressé une analyse comparative du système suisse avec les systèmes danois et norvégiens. Grâce à ce rapport, le Conseil fédéral a conclu qu'il était préférable de maintenir le modèle helvétique du paiement de l'impôt appliqué, mais que des potentiels de simplification existaient. Le rapport a notamment cité une baisse du seuil des excédents d'impôts de 50'000 à 10'000 francs suisses. De plus, le rapport mentionnait le projet DaziT de modernisation des douanes helvétiques comme future simplification.
Le Conseil national a finalement adopté le classement du postulat à la suite de la publication du rapport.

Simplifier la perception de la TVA lors de l'importation de marchandises. Système danois (Po. 14.3015)
Dossier: Abbau von Handelshemmnissen. Parallelimporte
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Der Bericht des Bundesrates zur Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten lag im Herbst 2016 vor. Darin wurde eine recht umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen und wiedergegeben, wobei als Fazit festgehalten wurde, dass noch einiger Handlungsbedarf bestehe. Besonders hinsichtlich der (zeitlichen) Vereinbarkeit von Spitzensport und Ausbildung könne noch viel erreicht werden. Sowohl auf Stufe Berufsbildung, wo neue Modelle angestrebt werden sollten, um Lehrstellen für Sportlerinnen und Sportler zu schaffen, als auch bei den Hochschulen müssten verbesserte Rahmenbedingungen angestrebt werden. Ebenfalls wurde deutlich, dass eine Spitzensportkarriere ohne die Unterstützung sowohl Privater als auch der öffentlichen Hand kaum möglich sei.
Dem Bericht zufolge betrieb ein Drittel der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vollzeitlich Sport, alle anderen arbeiteten Teilzeit oder befanden sich in Ausbildung. Mit dem im Sport erzielten Einkommen können nur wenige ihren Lebensunterhalt finanzieren und 40% der Sportlerinnen und Sportler haben ein Jahreseinkommen von unter CHF 14'000 zur Verfügung (dieses Gesamteinkommen entspricht dem Bruttolohn aus Tätigkeiten im Sport und/oder in der Wirtschaft). Darum hebt der Bericht auch die Unterstützer-Rolle des Elternhauses stark hervor. Die finanziellen Umstände seien jedoch auch nach der Karriere entscheidend für den Lebensunterhalt. Gerade für die Athletinnen und Athleten, die nicht innerhalb ihres Sports eine Weiterbeschäftigung finden, gestalte sich die Integration in ein neues Berufsfeld als schwierig. Es gebe aber bereits Bestrebungen, um Ausbildungsplätze für Sportlerinnen und Sportler in verschiedenen Sparten zu schaffen. Diese Erkenntnisse stammten aus einer international ausgerichteten Studie, die 2011 von der EHSM für die Schweiz durchgeführt worden war. Im Rahmen der Studie wurden die Daten von 897 Athletinnen und Athleten ausgewertet.
Der Bericht schloss mit mehreren Punkten, die zur Verbesserung der Finanzierungssicherheit im Sport, darin eingeschlossen auch die Vorsorgesicherheit der Profis, beitragen könnten. Festgehalten wurde aber letztlich, dass ein Fördersystem für Athletinnen und Athleten von allen Akteuren im Sport mitgetragen werden müsse, wobei jedoch private Akteure federführend sein sollten, während sich der Bund nur subsidiär engagiere. Eckpunkte zur Vereinbarung einer Spitzensportkarriere mit der Ausbildung und dem Berufsleben respektive zu Fördermöglichkeiten in diesen Bereichen wurden auch im Leistungssportkonzept des Bundes festgehalten.

Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten

Zwischen November 2016 und Februar 2017 fand die Vernehmlassung zum von der WAK-NR ausgearbeiteten Gesetzesentwurf über die Verankerung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen (Sondersatz) statt. Daran beteiligten sich alle 26 Kantone, die sechs grössten nationalen Parteien, 13 eingeladene und 44 weitere – hauptsächlich aus der Tourismusbranche stammende – Verbände, Organisationen und Unternehmen. Kaum bestritten war die Fortführung des Sondersatzes, lediglich die FDP, GLP und Suissetec argumentierten, dass dieser die strukturellen Probleme der Beherbergungsbranche nicht nachhaltig zu lösen vermöge und deshalb aufzugeben sei. Die Mehrheit der Teilnehmenden befürwortete hingegen eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes, um nach fünfmaliger Verlängerung Planungssicherheit für die Tourismusbranche zu schaffen. Diese könne die durch eine Aufgabe des Sondersatzes entstehende Mehrbelastung von CHF 200 Mio. aufgrund des schnellen Strukturwandels und des starken Frankens nicht tragen. Eine starke Minderheit plädierte hingegen lediglich für eine weitere Verlängerung des Sondersatzes, damit diese Privilegierung einer Branche auch in Zukunft auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden könne. Zur Sprache kam auch die Einführung eines Einheitssatzmodells, das den Aufwand der Unternehmen reduzieren würde. Auch die FK-NR beantragte in ihrem Mitbericht an die WAK-NR deutlich eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen und sprach sich mit 13 zu 11 Stimmen knapp für eine dauerhafte Verankerung aus, da diese zielführender sei als die periodischen Diskussionen über eine Weiterführung. Dennoch entschied sich die WAK-NR, in ihrem Bericht an den Nationalrat vom 14. März 2017 den Räten – als Kompromiss zwischen einer unbefristeten und einer auf drei Jahre befristeten Festlegung – eine bis Ende 2027 befristete Verlängerung vorzuschlagen. In ihrer Beratung vom 25. April 2017 sprach sich auch die WAK-SR nach Anhörung von Dominique de Buman (cvp, FR) für diesen Vorschlag aus.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Ende Oktober 2016 teilte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) mit, dass man einen Erlassentwurf zur dauerhaften Verankerung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen (Sondersatz) ausgearbeitet habe. Zur dauerhaften Sicherung der Arbeitsplätze in der Tourismusbranche müsse der Sondersatz, so die WAK-NR weiter, nach fünf Verlängerungen nun unbefristet im Gesetz verankert werden. Der Entwurf geht auf eine parlamentarische Initiative de Buman (cvp, FR) zurück, die ebendies gefordert hatte. Die Publikation des Erlassentwurfs wie auch die Eröffnung der Vernehmlassung sind auf anfangs November 2016 geplant.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Wie zuvor in Aussicht gestellt, konnte der Bundesrat pünktlich den Aktionsplan Sportförderung des Bundes vorlegen. Darin wurden die beabsichtigten Massnahmen zur gezielten Förderung des Sports beschlossen. Die drei Konzepte, ein Leistungssport-, ein Breitensport- und ein Immobilienkonzept, konkretisierten dabei die Handlungsfelder.
Wie bereits früher ins Auge gefasst worden war, sollte die Umsetzung des Aktionsplans in zwei Etappen erfolgen. Zunächst sollten bis 2023 die bestehenden Förderprogramme und -schwerpunkte weitergeführt und konsolidiert werden. Bauliche Massnahmen sollten in dieser Phase noch auf das Nötigste minimiert werden. Zudem sollten vorerst noch keine neuen Mittel für die Sportförderung im Sinne einer Athletenförderung aufgewendet werden. Erst in einer zweiten Etappe ab 2024 sollten demnach neue Projekte gestartet werden. Das soll jedoch in Berücksichtigung der Bundesfinanzen erfolgen; ein Kriterium, das für die zweite Etappe noch keine genaueren Aussichten zuliess.

Bezüglich Leistungssport stand die Förderung der Athletinnen und Athleten sowie ihres Umfelds im Zentrum. Mit der Feststellung, dass die Sporterziehung eine positive Wirkung – bezüglich eines gesunden Lebensstils, der Vermittlung von Werten und der persönlichen Entwicklung – erziele, ergriff der Bundesrat deutlich Position für den Sport. Ebenso äusserte die Regierung ihren Wunsch, leistungsfähige und erfolgreiche Athletinnen und Athleten im internationalen Vergleich hervorzubringen. Die Schweiz habe an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst und die Weiterentwicklung des Leistungssports sei in der Schweiz ungenügend. Zusätzliche Anstrengungen seien deswegen angezeigt und man wolle dies vonseiten des Bundes gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden angehen. Das Leistungssportkonzept diene dazu, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Bis 2023 werde jedoch am Status quo festgehalten, so dass keine neuen finanziellen Ressourcen für den Spitzensport frei gemacht würden. Danach werde eine Reihe von Massnahmen ins Auge gefasst, darunter die Unterstützung von Sportschulen, der Ausbau eines Leistungssportzentrums mit dem Schwerpunkt Dienstleistungen (Leistungsdiagnositk, Forschung und Entwicklung) sowie die Weiterentwicklung der Dienstmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps. Die nationalen Sportverbände würden mit einer gezielten Förderung der Organisations- und Managementkompetenz sowie der Professionalisierung des Trainerwesens und der Nachwuchsabteilungen unterstützt.
In Sachen Breitensport stand die finanzielle Absicherung von J+S im Zentrum. Bereits in der Phase bis 2023 sollten zusätzliche Mittel in diesen Bereich fliessen, wie es das Parlament wiederholt bekräftigt hatte. Für den Zeitraum ab 2024 wurden auch für den Breitensport mehrere Massnahmen aufgezeigt, darunter ein Fokus auf die Ausweitung der Angebote für Kinder und Jugendliche auch im Vorschulalter – denn dann würden die Grundlagen für spätere Sport- und Bewegungsaktivitäten gelegt – sowie die Planung einer „Allianz Breitensport” zur Koordination diverser Aktivitäten sowohl staatlicher als auch privater Akteure. Mit dem Wandel der demografischen Entwicklung im Blick sollte auch „lebenslanges Sporttreiben” zum Thema werden.
Gemäss Immobilienkonzept wollte der Bundesrat bis 2023 CHF 182 Mio. zur Aufwertung der baulichen Infrastruktur in Magglingen und Tenero bereitstellen. Darin eingerechnet waren auch Beiträge an Wohnungsbauten, die aus dem Armeebudget respektive aus Spenden finanziert werden sollten. Zahlreiche Bauprojekte wurden auch bereits für die zweite Phase benannt, deren finanzieller Rahmen blieb aber mit dem vorgelegten Aktionsplan noch offen.
Als Nächstes wird sich das Parlament zu diesen Plänen äussern.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Die Beratungen zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), die der Bundesrat den beiden Räten im Vorjahr vorgelegt hatte, gipfelten in der Herbstsession 2016 in einer Einigungskonferenz. Zwar waren sich National- und Ständerat bereits in der ersten Lesung einig geworden, dass die Stossrichtung der Teilrevision, die im Kern eine Beseitigung des herrschenden Wettbewerbsnachteils von Schweizer Unternehmen bei der Mehrwertsteuer gegenüber ausländischen Konkurrenten enthält, stimmt. Bei der Frage, wie weit beim Bauen die Möglichkeit für einen Vorsteuerabzug offen sein soll, konnten sie sich jedoch in drei Beratungsrunden nicht einigen. Ständerat und Bundesrat wollten die gängige Praxis, nach der beim Bau von Wohnimmobilien keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann, im Gesetz festschreiben. Der Nationalrat hielt seinerseits in der dritten Beratungsrunde mit 98 zu 92 Stimmen an seiner Version fest, einen Vorsteuerabzug bei Wohnraum ermöglichen zu wollen, auch wenn dieser nach Abschluss des Baus an die Steuerverwaltung zurückbezahlt werden muss. Die knappe Mehrheit setzte sich aus SVP, FDP und BDP zusammen. Finanzminister Maurer hatte auch in der dritten nationalrätlichen Beratungsrunde vergebens darauf hingewiesen, dass dies zu Ausfällen von gegen CHF 1 Mrd. im Jahr 2018 führen würde. Die unterlegene Minderheit Birrer-Heimo (sp, LU) sprach ihrerseits von "Baufinanzierung" durch den Bund. Die Einigungskonferenz schlug ihrerseits dann wenig überraschend die Version von Bundes- und Ständerat vor, welcher der Nationalrat dann doch noch oppositionslos folgte, um die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes nicht zu gefährden. Damit war die MWSTG-Teilrevision nach etwas mehr als eineinhalb Jahren unter Dach und Fach.

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Rund ein Jahr, nachdem sich der Ständerat ausführlich mit der Reform der Altersvorsorge 2020 beschäftigt hatte, lag der Ball beim Nationalrat. Die Aufmerksamkeit war gross, das SRF übertrug die Eintretensdebatte live. Nationalrat Aeschi (svp, ZG) stellte einen Antrag, die Vorlage in verschiedenen Teilen zu beraten und damit dem Volk die Möglichkeit zu geben, einzeln zu den Reformelementen Stellung zu nehmen. In einem ersten Paket sollen demnach die gemäss dem Antragsteller unbestrittenen Elemente wie die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre oder die Flexibilisierung des Referenzalters behandelt werden. Die übrigen Fragen sollten an die Kommission zurückgewiesen werden, die diese in einem zweiten und dritten Massnahmenpaket weiterführen sollte. Nach dem „voraussehbaren Nein an der Urne” – so der Antragsteller – wüsste man sonst wieder nicht, welche Elemente das Volk befürworte, respektive ablehne. Der Freiburger Nationalrat Jean-François Steiert (sp, FR) hingegen argumentierte, dass durch diese „Salamitaktik” das Rentenalter der Frauen angehoben würde, ohne dass ihre durchschnittlich um CHF 250'000 tiefere Rente kompensiert werde. Dies könne lediglich durch die Behandlung der Vorlage als Gesamtpaket verhindert werden. Der Nationalrat lehnte den hauptsächlich von Parlamentarierinnen und Parlamentariern der SVP unterstützten Antrag Aeschi mit 54 zu 129 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) ab.

Die Eintretensdebatte war geprägt von der Abstimmung zur AHVplus-Initiative, die nur Tage zuvor mit 41 zu 59 Prozent abgelehnt worden war. Insbesondere wurde darüber gestritten, ob dieses „Nein” als allgemeine Ablehnung einer Erhöhung der AHV-Rente – als welche sie zum Beispiel Bruno Pezzatti (fdp, ZG) oder Lorenz Hess (bdp, BE) darstellten – verstanden werden kann oder nicht. In der Detailberatung, bei der die Vorlage in sieben thematischen Blöcken behandelt wurde, schuf der Nationalrat zahlreiche Differenzen zum Ständerat. Im ersten Block wurden insbesondere das Referenzalter und die Flexibilisierung des Rentenalters sowie die Bestimmungen zur Berechnung der AHV-Rente behandelt. Besonders umstritten war hier die Frage der Erhöhung des Referenzalters für Frauen. Zwei Minderheiten Feri (sp, AG) beantragten dem Nationalrat, auf diese Erhöhung zu verzichten, was die Antragstellerin damit begründete, dass Männer beim flexiblen Rentenalter bevorzugt würden, weil Frauen ihr Leben lang unbezahlte Arbeit leisteten und für die bezahlte Arbeit schlechter entlohnt würden. Dies solle durch die Beibehaltung des Referenzalters von 64 Jahren für Frauen anerkannt werden. Der Nationalrat entschied sich jedoch mit 137 zu 57 Stimmen (0 Enthaltungen) für die Angleichung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre, wobei sich – im Unterschied zum Ständerat – die SP- und Grünen-Fraktionen geschlossen gegen die Erhöhung aussprachen.

Im zweiten Block unterschieden sich die Mehrheiten im Nationalrat mehrmals von denjenigen im Ständerat: So beschloss der Nationalrat, Personen mit Anrecht auf Altersrenten keine Kinderrenten auszuzahlen sowie Witwen- und Witwerrenten nur noch auszubezahlen, wenn eine Person ein Kind mit Anspruch auf Waisenrente hat. Die Waisenrenten an Pflegekinder schränkte er insofern ein, als sie in Zukunft nur noch ausbezahlt werden, wenn die Pflegekinder ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.

Hitzig diskutiert wurde vor allem der dritte Block, in dem sich der Nationalrat der Zusatzfinanzierung der AHV, dem Interventionsmechanismus und dem Bundesbeitrag – gemäss Ruth Humbel (cvp, AG) die Kernpunkte der Vorlage – widmete. Den Bundesbeitrag legte der Nationalrat bei 20 Prozent der jährlichen Ausgaben der Versicherung fest, während sich der Ständerat noch für den bisherigen Betrag von 19.55 Prozent ausgesprochen hatte. Diese Erhöhung machte eine Abstimmung zur Schuldenbremse nötig, wobei das qualifizierte Mehr erreicht wurde. Anschliessend folgten die Abstimmungen zum Sargnagel der Vorlage, wie es wiederum Ruth Humbel formuliert hatte: dem Interventionsmechanismus. Zur Überwachung des finanziellen Gleichgewichts lagen verschiedene Massnahmen vor. So stand eine Zustimmung zum Beschluss des Ständerats – also zu einer einstufigen Verpflichtung zu nicht-automatischen Stabilisierungsmassnahmen, wenn der Stand des AHV-Ausgleichsfonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken sollte – (Mehrheit der SGK-NR), eine Ergänzung dieses einstufigen Vorgehens durch einen automatischen Solidaritätsbeitrag der Rentner und Rentnerinnen sowie durch eine temporäre Beitragserhöhung (Minderheit I Humbel), eine Ergänzung durch eine automatische Erhöhung des Referenzalters pro Kalenderjahr um 6 Monate auf maximal 24 Monate (Minderheit III de Courten (svp, BL)) sowie eine gänzliche Streichung des Interventionsmechanismus (Minderheit II Weibel (glp, ZH)) zur Debatte. Der Einzelantrag Pezzatti (fdp, ZG) sah zudem vor, den Interventionsmechanismus in eine separate Vorlage auszulagern, um die Gesamtvorlage nicht zu gefährden. Die Minderheit II (Weibel), geschlossen unterstützt von der BDP und GLP, war gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag chancenlos (180 zu 14 Stimmen). Dieser unterlag jedoch genauso wie die Minderheiten I (Humbel, unterstützt von SP, GPS, CVP und BDP) und III (de Courten, unterstützt von der SVP) dem Mehrheitsantrag (grösstenteils unterstützt von FDP und SVP). Vor die Wahl gestellt, den Interventionsmechanismus im Rahmen der Altersvorsorge 2020 oder in einer separaten Vorlage umzusetzen, entschied sich der Nationalrat grossmehrheitlich für letztere Option und nahm den Einzelantrag Pezzatti mit 187 zu 9 (GLP- oder CVP-) Stimmen an. Als letzte Frage dieses Blocks wurde die maximal mögliche Höhe der Anhebung der Mehrwertsteuersätze behandelt. Hier schwankten die Vorschläge zwischen 0.3 Prozentpunkten (Minderheit II Frehner (svp, BS)), 0.6 Prozentpunkten (Mehrheit der SGK-NR) und 1 Prozentpunkt (Ständerat, Minderheit I Humbel). Der Nationalrat entschied sich für den Mittelweg und schuf mit der Erhöhung um 0.6 Prozentpunkte erneut eine Differenz zum Ständerat.

Der vierte Block umfasste Massnahmen in der zweiten Säule, konkret den Mindestumwandlungssatz und die Ausgleichsmassnahmen im BVG. Dabei pflichtete der Nationalrat dem Erstrat mit 141 zu 51 Stimmen (3 Enthaltungen) gegen den Willen der SP und der Grünen deutlich bei und senkte den Mindestumwandlungssatz von 6.8 auf 6 Prozent. Um eine Kompensation des tieferen Umwandlungssatzes innerhalb des BVG zu ermöglichen, entschied sich der Nationalrat relativ knapp zur Abschaffung des Koordinationsabzugs (100 zu 89 Stimmen bei 7 Enthaltungen) sowie für eine Reduktion der gestaffelten Altersgutschriften auf zwei Ansätze (25-44: 9%, 45-Referenzalter: 13.5% des versicherten Lohns). Letztere soll zusätzlich der Diskriminierung älterer Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken. Hingegen verzichtete er trotz Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf eine Garantie des Leistungsniveaus der Übergangsgeneration (Personen über 40 (Bundesrat) respektive 50 Jahren (Ständerat)) im Rahmen des Sicherheitsfonds.

Im fünften Block standen die Ausgleichsmassnahmen in der AHV sowie der Ehepaarplafonds zur Debatte. Bei der Höhe der Vollrenten sprach sich der Nationalrat für die Beibehaltung des geltenden Rechts aus und schuf damit eine gewichtige Differenz zum Ständerat, der die Altersrente als Kompensation für die Reduktion des Umwandlungssatzes um 70 Franken erhöhen wollte. Auch die Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent (Ständerat, Minderheiten I (Humbel) und IV (Feri)) respektive auf 160 Prozent (Minderheit II Humbel), die sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern im Nationalrat als Reaktion auf die Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe empfunden wurde, lehnte die grosse Kammer ab. Um dem Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern gerecht zu werden, hatte die Mehrheit der SGK-NR zudem vorgeschlagen, die Summe der Erwerbseinkommen der Frauen mit einem Zuschlag zu belegen, „der dem nach objektiven Kriterien nicht erklärbaren Anteil am allgemeinen Lohnunterschied entspricht”. Dies scheiterte jedoch am Widerstand von FDP.Die Liberalen und SVP sowie vereinzelten anderen Parlamentarierinnen und Parlamentariern.

Der sechste Block beinhaltete institutionelle Massnahmen, der siebte Block weitere zu klärende Details. Hier entschied sich der Nationalrat unter anderem dafür, Risikobeiträge nach individuellen Grundsätzen zu berechnen (139 zu 53 bei 1 Enthaltung), während der Ständerat einen Passus zu kollektiven Grundsätzen ergänzt hatte. Des Weiteren lehnte der Nationalrat eine Erhöhung der Beiträge der Selbständigerwerbenden mit 129 zu 65 Stimmen ab.

In den Gesamtabstimmungen zu den drei Vorlagen (Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020, Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und Bundesbeschluss über die Wahrung des finanziellen Gleichgewichts der AHV) zeigten sich nur die FDP.Die Liberalen und die Grünliberalen mit allen drei Vorlagen einverstanden. Die Reform der Altersvorsorge 2020 lehnten die Fraktionen der SP und der Grünen in der Gesamtabstimmung ab, da der Nationalrat gemäss Silvia Schenker (sp, BS) in den letzten Tagen ein Massaker angerichtet habe. Auch bei der CVP- und BDP-Fraktion fand die Vorlage kaum noch Zustimmung, ein Grossteil von ihnen enthielt sich der Stimme. Die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Mehrwertsteuererhöhung hingegen wurde von einer Minderheit der SVP-Fraktion abgelehnt, die meisten übrigen SVP-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier enthielten sich zusammen mit denjenigen der SP und der Grünen der Stimme. Am umstrittensten war der Bundesbeschluss zum finanziellen Gleichgewicht der AHV, bei dem es um den Interventionsmechanismus ging: Hier standen sich 99 Ja-Stimmen aus der SVP-, FDP- und GLP-Fraktion und 90 Nein-Stimmen aus der SP-, CVP-, GPS- und Teilen der BDP-Fraktion gegenüber. Somit entschied sich der Nationalrat auch hier insgesamt knapp für die zuvor beschlossenen Änderungen.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Nachdem das Bakom im August 2015 das Bundesgerichtsurteil so ausgelegt hatte, dass lediglich die vor Gericht aufgetretenen Kläger Anspruch auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer haben, reichten zahlreiche Personen eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht (BVger) gegen die Billag und das Bakom ein. Im März 2016 beschloss das Bundesverwaltungsgericht in einem ersten Zwischenentscheid, dass die SRG nicht als Partei im Verfahren zugelassen werde. Diese hatte argumentiert, dass sie eine besonders nahe Beziehung zur Streitsache habe, da die Möglichkeit bestehe, dass das Bakom eine Rückerstattung eines Teils der an die SRG bezahlten Gelder fordere. So habe das Bakom aufgrund eines Vorsteuerüberschusses keine Mehrwertsteuerbeträge an die ESTV entrichten, sondern umgekehrt die ESTV dem Bakom Geld zurückbezahlen müssen. Dieses Geld sei in den Gebührentopf der SRG geflossen. Wenn das Bakom nun der ESTV Geld zurückbezahlen müsste, sei damit zu rechnen, dass es diese Beträge seinerseits bei den neu anfallenden Empfangsgebühren verrechne. Diese Argumentation liess das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten: Die SRG habe nie Anrecht gehabt auf die von den Konsumenten bezahlten Mehrwertsteuerbeträge. Wenn sie diese dennoch unrechtmässig erhalten hätte, seien die Beträge sowieso rückerstattungspflichtig. Zudem würde der Gebührenanteil der SRG durch eine Verrechnung der Rückerstattungsforderungen mit den künftigen Gebühren nicht geschmälert, da der Fiskus für die Mindereinnahmen aufkommen müsse. Die SRG zog diesen Entscheid weiter ans Bundesgericht (BGer), das im August 2016 verfügte, dass das Bundesverwaltungsgericht das Hauptverfahren sistieren müsse, bis das Bundesgericht in dieser Sache entschieden habe. Im November 2016 stützte das Bundesgericht diesen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts.

Im Januar und März 2017 folgten die inhaltlichen Entscheide des BVGer, wonach den Beschwerdeführenden – einer Privatperson und 4800 von den Konsumentenorganisationen SKS, FRC und ACSI vertretenen Haushalten – die Mehrwertsteuerbeträge seit 2007 respektive 2005 zurückbezahlt werden müssen. In einem öffentlichen Aufruf forderte die SKS, dass das Bakom das Urteil akzeptiere, auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichte und die zu viel bezahlten Mehrwertsteuern allen Gebührenpflichtigen zurückerstatte. Letzteres strebte auch die KVF-NR durch eine Kommissionsmotion an. Dieser Forderung kam das Bakom jedoch nicht nach und zog das Urteil „wegen offener grundsätzlicher Fragen“ ans Bundesgericht weiter.

Bundesgericht entscheidet: Empfangsgebühren unterstehen nicht der Mehrwertsteuer
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Im August 2016 stimmte die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Entschluss ihrer Schwesterkommission zu, einer parlamentarischen Initiative de Buman (cvp, FR) Folge zu geben. Anders als vom Initiant gefordert, unterstützte die Mehrheit der Kommissionsmitglieder jedoch keine dauerhafte Verankerung des MWST-Steuersatzes für Beherbungsleistungen, sondern lediglich eine Verlängerung. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) hat nun zwei Jahre Zeit, einen Gesetzesentwurfs auszuarbeiten. Da der aktuell gültige Sondersatz aber bereits Ende 2017 ausläuft, dürfte sie noch vor Jahresende einen Erlassentwurf präsentieren.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Im Sommer 2016 reichte Regula Rytz (gp, BE) eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher sie das Vereinsrecht so anpassen wollte, dass Verbände mit hohen Umsätzen und Vermögen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, nicht mehr als Vereine gelten können. Rytz zielte mit ihrem Vorstoss insbesondere auf internationale Sportgrossverbände mit Sitz in der Schweiz ab, wie zum Beispiel die UEFA, das IOC oder die FIFA. Die FIFA etwa machte gemäss Rytz zwischen 2011 und 2015 einen Umsatz von CHF 5.718 Mrd., wovon 52 Prozent in die Durchführung der Weltmeisterschaft 2014 investiert wurden, was gemäss der Initiantin als wirtschaftliches Projekt eingestuft werden solle. Nur 20 Prozent des Umsatzes sei in Entwicklungsprojekte geflossen, was gemäss Statuten der Hauptzweck der FIFA sei. Diese wirtschaftliche Ausrichtung der FIFA und anderer Grossverbände verstosse gegen das im ZGB geregelte Vereinsrecht. Deshalb forderte Rytz, dass grosse Verbände mit hohen Umsätzen und mehrheitlich wirtschaftlichem Zweck nicht mehr als Vereine gemäss ZGB konstituiert werden dürfen oder aber dass sie innerhalb des Vereinsrechts einer Spezialgesetzgebung unterstehen sollten, gemäss der sie höher besteuert werden könnten.

Im Juni 2017 wurde die Initiative von der RK-NR geprüft. Die Kommission empfahl mit 17 zu 6 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Das Hauptproblem von grossen Sportverbänden sei die Korruption und dagegen sei nicht einfacher vorzugehen, wenn die Rechtsform der Organisation geändert werde: Die bestehenden Vorschriften betreffend Buchführung und Rechnungslegung seien für Vereine praktisch die gleichen wie für Aktiengesellschaften. Stattdessen sollten bereits bestehende Instrumente zur Korruptionsbekämpfung besser ausgeschöpft werden. Zudem sah die Kommission eine rechtliche Abgrenzungsschwierigkeit im Begriff «Grossverbände». So würden viele umsatzstarke Berufsverbände ebenfalls unter die neue Norm fallen, obwohl Rytz' Initiative nicht auf diese abziele. Daraufhin zog Rytz ihren Vorstoss zurück.

Verbandsrecht für Verbände mit hohen Umsätzen und wirtschaftlichem Zweck reformieren

Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben" beantragte eine Motion der WAK-SR. Die Motion sah vor, dass vom Gemeinwesen ausgerichtete Subventionen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, zum Beispiel die Pflege von Schutzwäldern, von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen werden sollen. Mit der Erfüllung dieser Aufgaben, für welche die Kantone respektive Gemeinden Subventionen erhalten, können diese auch Private betrauen. Ob diese mehrwertsteuerpflichtig sind, hängt – wie Stefan Engler (cvp, GR) während der Behandlung im Ständerat erklärte – davon ab, ob ein steuerbares Leistungsverhältnis oder eine nichtsteuerbare Subvention vorliegt, ob sich eine Dienststelle eines Kantons oder einer Gemeinde als autonome Dienststelle qualifiziert und ob es sich um eine hoheitliche Tätigkeit eines Gemeinwesens oder um eine unternehmerische Tätigkeit handelt. In der Praxis lässt das Mehrwertsteuergesetz zur Beantwortung dieser Fragen viel Ermessensspielraum offen und schafft damit entsprechende Unsicherheiten für die Empfänger von Finanzhilfen und Subventionen sowie für die Bundesämter. Entsprechend solle der Gesetzgeber eine klare Abgrenzung vornehmen, so dass diese nicht durch die Praxis der eidgenössischen Steuerverwaltung oder durch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zustande kommen müsse. Diese Problematik war zwar bereits im Rahmen der letzten Revision des Mehrwertsteuergesetzes diskutiert worden, der Überarbeitungsbedarf war aber als so grundlegend erachtet worden, dass damals darauf verzichtet worden war, der bestehenden Revision eine entsprechende Ergänzung hinzuzufügen.

Sowohl der Bundesrat als auch die WAK-NR sprachen sich für eine Annahme der Motion aus, wiesen jedoch gleichermassen darauf hin, dass das neue Gesetz Gemeinwesen gegenüber privaten Anbietern nicht privilegieren dürfe. Eine Minderheit der WAK-NR beantragte die Ablehnung der Motion – nicht, weil sie keinen Revisionsbedarf sah, sondern weil sie einerseits darauf bestand, dass möglichst viele Aufgaben vom Privatsektor übernommen werden sollen, und sie andererseits bezweifelte, dass die Regelung genügend präzise formuliert werden könne, damit eine Diskriminierung der Privaten gegenüber den Gemeinwesen tatsächlich verhindert werden könne. So sei es beinahe unumgänglich, dass eine entsprechende Revision Gemeinden erlauben würde, anderen Gemeinden ihre Dienste mehrwertsteuerbefreit anzubieten, während Private für dieselben Tätigkeiten mehrwertsteuerpflichtig wären. Nachdem die Motion vom Ständerat ohne Gegenantrag angenommen worden war, folgte der Nationalrat der Mehrheit der WAK-NR mit 120 zu 42 Stimmen bei 10 Enthaltungen und sprach sich ebenfalls für die Motion aus. Nun liegt es an Bundesrat Maurer, die Revision wie versprochen sofort anzugehen und sie noch im Jahr 2017 in die Vernehmlassung zu schicken.

Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben (Mo. 16.3431)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

In der Sommersession 2016 ging die Beratung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in die zweite Parlamentsrunde. In der ersten Lesung hatten National- und Ständerat die Stossrichtung der Teilrevision gutgeheissen, waren sich aber nicht in allen Punkten einig geworden. Dies änderte sich auch in der zweiten Lesung nicht. Grund dafür war die knappe Annahme (93 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen) zweier gleichlautender Einzelanträge Aeschi (svp, ZG) und Bigler (fdp, ZH) im Nationalrat, die eine Praxisänderung beim Vorsteuerabzug forderten und diesen auch bei Leistungen gewähren wollten, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Dadurch könnten beispielsweise Bauherren die Vorsteuer geltend machen und müssten diese erst beim Verkauf oder der Vermietung des Wohnhauses wieder zurückzahlen. Finanzminister Maurer fand wenig Gefallen an diesem Vorschlag, da der Staat dadurch "eine Art Bank" spielen müsse. Die einmaligen Mindereinnahmen schätzte Maurer auf rund CHF 1 Mrd. Für den Antrag hatten im Nationalrat SVP, FDP und BDP gestimmt. Ohne Chance blieb dieser Anpassungsvorschlag dafür im Ständerat. Auf Anraten ihrer Wirtschaftskommission (WAK-SR) stellte sich die kleine Kammer oppositionslos auf die Seite des Bundesrates. Dafür schloss sich die kleine Kammer bei der Frage über die Besteuerung von Subventionen und Leistungen zwischen Gemeinwesen und im Bereich der steuerfreien Grundstückkäufe dem Nationalrat an. Erstere sei, so Kommissionssprecher Schmid (fdp, GR), noch nicht entscheidungsreif und bei Letzterem könne die bisherige Praxis bestätigt werden, auch wenn man sie nicht festschreibe.

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes