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Kurz vor den eidgenössischen Wahlen 2015 veröffentlichte die CVP ein Positionspapier zur Sportpolitik. Der Sport erhalte zu wenig politische Unterstützung, obwohl er Gesundheit, Wohlbefinden, Erziehung, Zusammenleben und Integration positiv beeinflusse. Im Rahmen der Vernehmlassung zur VBS-Gesamtschau Sportförderung stellte die CVP sechs zentrale Forderungen auf. In der Volksschule sollten drei Lektionen Sportunterricht fix im Stundenplan vorgesehen sein. Der Besuch dieser Lektionen, also auch des Schwimmunterrichts, müsse obligatorisch sein. Für Jugend und Sport (J+S) wurden mehr Geld und ausgebaute Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche gefordert. Schliesslich verlangte die CVP ein nationales Schneesportzentrum und bessere Angebote am Arbeitsplatz, mit denen Möglichkeiten für eine sportliche Betätigung, z.B. während der Mittagspause, geschaffen werden.

CVP Positionspapier Sportpolitik

In der Sommersession 2015 behandelte der Ständerat als Erstrat die Vorlage zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Der Kern der Verschärfung besteht darin, dass die Privatbestechung als Offizialdelikt in das Strafgesetzbuch aufgenommen und somit neu von Amtes wegen und nicht mehr nur auf Antrag verfolgt werden soll. Die nur durch den Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommene Mehrheit der RK-SR beantragte ihrem Rat jedoch, die Verschärfung dahingehend abzumildern, dass Privatbestechung nur dann von Amtes wegen verfolgt werden soll, wenn durch die Tat öffentliche Interessen verletzt oder gefährdet sind. Die kleine Kammer folgte – ebenfalls äusserst knapp mit 23 zu 22 Stimmen – ihrer Kommissionsmehrheit und schuf damit zwei Kategorien von Bestechungsfällen im Privatbereich. Mit 23 zu 4 Stimmen bei 16 Enthaltungen überwies die Kantonskammer die Vorlage an den Nationalrat.
Nachdem der Nationalrat mit 133 gegen 51 Stimmen aus der SVP-Fraktion Eintreten beschlossen hatte, war auch er der Meinung, Privatbestechung müsse nicht ausnahmslos von Amtes wegen verfolgt werden. Die Abgrenzung von Antrags- und Offizialdelikten anhand des öffentlichen Interesses, wie sie der Ständerat vorgesehen hatte, bringe jedoch Interpretationsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit mit sich, weil die Staatsanwaltschaft in einem konkreten Fall nicht wisse, ob sie von Amtes wegen ermitteln oder auf einen Antrag warten müsse. Aus diesem Grund sprach sich die grosse Kammer für einen Einzelantrag Fässler (cvp, AI) aus, welcher vorsieht, dass Privatbestechung «in leichten Fällen» nur auf Antrag verfolgt wird: Der Begriff des «leichten Falles» finde sich bereits im geltenden Strafrecht und die rechtsanwendenden Behörden wüssten damit umzugehen. Mit 133 Ja- gegenüber 49 Nein-Stimmen aus der SVP-Fraktion bei 2 Enthaltungen stimmte der Nationalrat der so geänderten Vorlage zu. Nachdem auch der Ständerat diesen Vorschlag gutgeheissen hatte, stimmte er der Vorlage in der Schlussabstimmung mit 38 zu 5 Stimmen zu. Auch im Nationalrat wurde der Entwurf in der Schlussabstimmung mit 141 zu 53 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, wobei die SVP-Fraktion an ihrer ablehnenden Haltung festhielt.

Verschärfung des Korruptionsstrafrechts (BRG 14.035)

Die vom Ständerat in modifizierter Formulierung überwiesene Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive wurde in der Herbstsession 2015 vom Nationalrat diskussionslos überwiesen, nachdem seine WBK dies entsprechend beantragt hatte.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Die „Schneesportinitiative Schweiz”, respektive der gleichnamige Verein, war ab Anfang 2015 operativ und führte seither eine Geschäftsstelle in Bern. Im September des gleichen Jahres hielt der Verein die erste Vereinsversammlung ab, was er als Anlass nahm, weiter über seine Tätigkeiten zu informieren. Mit dem Ziel, den Schneesport wieder näher an die Jugendlichen zu bringen, lancierte der Verein eine Plattform, die einen Rundum-Service für Schulen bietet und diesen ermöglicht, auf einfache Weise ihre Schneesportlager zu organisieren beziehungsweise organisieren zu lassen.

Verein "Schneesportinitiative Schweiz"
Dossier: Promotion des Wintersports

Die finanziellen Einschränkungen in den Bundesfinanzen, die auch das erfolgreiche Fördergefäss für den Schweizer Sport „Jugend und Sport” betroffen hatten, veranlassten gerade auch in diesem Bereich einige Bundesparlamentarier, regulierenden Einfluss nehmen zu wollen. Aufgrund eines angenommenen Postulats Graber (cvp, LU) musste der Bundesrat Möglichkeiten aufzeigen, ob und wie die Budgetkürzungen für J+S rückgängig gemacht werden könnten.
Im Bericht, der im September 2015 veröffentlicht wurde, legte der Bundesrat dar, welche Konsequenzen Beitragskürzungen für das Förderwerk J+S hätten – beziehungsweise er versuchte die Konsquenzen zu verdeutlichen: Leider habe man keine zuverlässigen Instrumente, um die Folgen von Budgeteinschränkungen für J+S genau abschätzen zu können, hiess es im Bericht. Dargestellt wurden jedoch mögliche Auswirkungen aus der Perspektive der Vereine. Sportclubs mit einer Fokussierung auf den Breitensport seien in besonderem Umfang von den J+S-Zuwendungen abhängig. Wenn dort die Mittel geschmälert würden, müssten die Budgetausfälle anderweitig, etwa durch Erhöhung der Mitgliederbeiträge, kompensiert oder aber die Sportangebote abgebaut werden. Auf der anderen Seite stellte der Bericht J+S als Qualitätslabel dar, als Anreizsystem für Leiterpersonen, ihrer Aus- und Weiterbildungspflicht regelmässig nachzukommen. Insofern könnten Leistungskürzungen eine Qualitätseinbusse im Bereich des Kinder- und Jugendsports bedeuten. Bezüglich des freiwilligen Schulsports, dessen Angebote kantonal organisiert sind, wurde ein düsteres Bild gezeichnet: Die Senkung der J+S Beiträge wirke sich hier noch stärker aus als im Vereinssport und beträfe insbesondere Bemühungen zur Förderung der 5- bis 10-jährigen Kinder. Auch die Nachwuchsförderung, also das eigentliche leistungssportliche Kerngeschäft der Sportverbände, erweise sich als besonders betroffene Sparte, gerade weil die hochqualifizierten Trainerinnen und Trainer von den Verbänden angestellt seien, wodurch Beitragskürzungen die geleisteten Trainingsangebote schmälern würden. Schliesslich würde dadurch auch die Freiwilligenarbeit, das „zentrale Bestimmungsmerkmal” der Vereine, gefährdet, denn ein Wegfall der Gelder bedeute ein negatives Signal gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement.
Auf allen Ebenen zeigte der Bericht also bedeutende Einbussen bei einem Wegfall der gewohnten J+S-Subventionen. Wie aber die Situation im Sinne einer Fortführung der bisherigen J+S-Zuwendungen an den Sport bereinigt werden könne, wurde im Bericht nicht dargelegt. Das Postulat wurde in der Folge als erledigt abgeschrieben.

Beiträge für "Jugend und Sport" (Po. 15.3151)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

In der Sommersession 2015 beschäftigten sich die Räte mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2015, der 14 Nachtragskredite im Umfang von insgesamt CHF 85 Mio. umfasste. Als Erstrat schuf die kleine Kammer zwei Differenzen zum Vorschlag des Bundesrates. Den Nachtragskredit über CHF 20 Mio. für Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ("Schoggigesetz") erhöhte der Ständerat (34 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen) auf Antrag der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR) um CHF 5,6 Mio. Auch bei den Aktivitäten im Bereich "Jugend+Sport" stockte die kleine Kammer auf Vorschlag der FK-SR den bundesrätlichen Nachtrag auf. Anstelle von CHF 12 Mio. sprach der Ständerat (42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) CHF 17 Mio., da, so Kommissionssprecher Abate (fdp, TI), nur auf diese Weise verhindert werden könne, dass das Bundesamt für Sport (BASPO) die J+S-Beiträge ab dem 1. August 2015 um rund einen Viertel kürzen muss. Dieser Auffassung war auch der Nationalrat, der in der ersten Lesung mit 167 zu 13 Stimmen bei 8 Enthaltungen für den Vorschlag des Ständerates votierte. Auch bei der zweiten Differenz waren sich die beiden Räte einig – zumindest fast. Die grosse Kammer (104 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen) wollte wie der Ständerat den Nachtragskredit für die landwirtschaftlichen Ausfuhrbeiträge auf CHF 25,6 Mio. erhöhen. Eine Kompensation der Mittel innerhalb des zuständigen Wirtschaftsdepartements (WBF) lehnte der Nationalrat mit 107 zu 74 Stimmen bei 7 Enthaltungen jedoch ab. Gleiches widerfuhr der SVP-Fraktion, die mit zwei Anträgen versucht hatte, die Nachtragskredite im Asylbereich aus dem Nachtrag zu kippen. Damit ging die letzte verbleibende Differenz in die zweite Beratungsrunde. Nachdem der Ständerat auch in der zweiten Lesung an seiner Meinung festgehalten hatte, schwenkte der Nationalrat auf Empfehlung seiner Finanzkommission (FK-NR) auf die Linie der kleinen Kammer um. Damit erhöhte sich der Umfang der Nachtragskredite auf CHF 95,8 Mio.

Nachtrag I zum Voranschlag 2015

Noch in der Sommersession 2015 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Nach den deutlichen Ratsvoten war in den Schlussabstimmungen kaum noch mit Gegenwehr zu rechnen. 188 Nationalrätinnen und Nationalräte stimmten für das Gesetz, sechs enthielten sich. Der Ständerat stimmte mit 45 Stimmen einstimmig für das Gesetz.

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision

Am 16. April 2015 befasste sich die WBK des Ständerates nochmals mit der Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive, nachdem sie vom Ratsplenum zurückgewiesen worden war. Inzwischen hatte sich die Kommission durchgerungen, eine abgeänderte Fassung vorzuschlagen. Mit dieser sollte das grundsätzliche Anliegen respektiert werden, ohne jedoch zu treffende Massnahmen vorwegzunehmen. Dabei sollte auf bereits angestossene Massnahmen zur Förderung des Wintersports Rücksicht genommen und dem Bundesrat ein offen formulierter Auftrag erteilt werden. Ziel sollte jedoch nach wie vor sein, den Anteil der Bevölkerung, der Schneesport treibt, zu erhöhen. Diese neue Version der Motion wurde von der Kommission einstimmig dem Ständerat unterbreitet.

Dieser befasste sich Anfang Juni 2015 mit dem Anliegen. Anders als in der Kommission war die Vorlage im Plenum jedoch etwas umstrittener, was eine lebhafte Debatte nach sich zog. Diese drehte sich vorderhand jedoch nicht um das Kernanliegen der Motion, das weitgehend anerkannt wurde, sondern um Nebenschauplätze, die bei einer Annahme der Motion allenfalls tangiert würden. Hauptaugenmerk lag dabei auf der Verwendung von „Jugend und Sport”-Beiträgen. Dieser Punkt wurde von Ständerat Schwaller (cvp, FR) aufgenommen, weil er befürchtete, dass bei einer Annahme der Motion dort Gelder abgezweigt würden. Diese Sorge konnte ausgeräumt werden. Sportminister Maurer legte die Sicht der Regierung noch einmal dar. Deren Haltung änderte sich nicht mit der neu formulierten Motion, so dass weiterhin deren Ablehnung beantragt wurde. Maurer hielt fest, dass eher die Anstrengungen des Vereins „Schneesport-Initiative” laufen gelassen werden sollten und im Bereich Breitensport nicht vorgegriffen werden sollte. Keinesfalls sollte man in Aussicht stellen, dass der Bund „dann schon” aushelfen werde, falls die privat angestossenen Projekte nicht erfolgreich wären oder diese gar zurückgefahren würden. Insgesamt verwies der Bundesrat auch auf ein sich in Entstehung befindliches Gesamtpaket, das sich verschiedenen Bereichen der Sportförderung widme. Der Ständerat liess sich aber nicht umstimmen und hiess die Motion in der abgeänderten Version mit 38 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Im Nachgang an die Ankündigung des BASPO, die Beiträge für „Jugend und Sport” anzupassen respektive zu kürzen, reichte Konrad Graber (cvp, LU) im Ständerat ein Postulat ein, um diesen Entscheid rückgängig zu machen. Der Luzerner wollte mit seinem Vorstoss nicht nur prüfen lassen, ob auf diese Massnahme verzichtet werden könnte, sondern auch, falls die Budgetkürzung unverzichtbar wäre, ob diese schrittweise getätigt werden könnte. Erstes Ziel des Postulats war, die Beitragssätze bis Ende 2015 gleichzuhalten. Damit sollte das in den Augen des Postulanten erfolgreiche Programm nicht gefährdet werden. Die Kürzungen wurden als Folge eines parlamentarischen Auftrags im Rahmen des Voranschlages vorgenommen. Hier ortete Graber ein Missverständnis, da der Ständerat die Kürzungen ab dem neuen Kalenderjahr beabsichtigt hätte, das Baspo die Beitragssätze aber ab dem neuen Schuljahr 2015/2016 ändern wollte. Gemäss Baspo sollten tiefere Beitragssätze abgerechnet werden, wenn die Kurse nach dem 31. Juli 2015 abgeschlossen würden. Die Regelung sei unfair, weil sie nicht alle Sportarten (und ihre Vereine) gleich stark treffe.
Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme, dass eine Reduktion unumgänglich sei. Unterstrichen wurde dies mit der Verschlechterung der Haushaltsperspektive des Bundes. In der Budgetdebatte war die Finanzierung von J+S zunächst durch das Parlament noch gekürzt worden, im Nachtragskredit I zum Voranschlag 2015 war dann jedoch die Erhöhung der Subventionsbeiträge beantragt worden, womit das Niveau bis Ende Schuljahr 2014/2015 erhalten werden könne. Nach Ablauf des Schuljahres 2014/2015 müsse jedoch mit Einbussen gerechnet werden, so der Bundesrat. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung.

Die Ständeratsdebatte bot dann eine Gesamtschau in Sachen J+S. Neben dem hier beschriebenen Postulat Graber (cvp, LU) wurden gleichzeitig weitere Vorstösse zu J+S im Rat behandelt: eine Motion Föhn (svp, SZ) (Aufstockung des Subventionskredites 2016 um mindestens CHF 15. Mio.) sowie eine Motion der WBK-SR (Finanzielle Kontinuität sichern). Graber äusserte abermals sein Unverständnis über diese Budgetkürzung und vor allem auch über die Kommunikationsweise des BASPO. Graber zog überdies das Sportförderungsgesetz heran, um zu vergegenwärtigen, dass der eingeschlagene Weg ein eigenartiger sei. „Mehr Sport, mehr Geld”, so das im SpoFöG propagierte Motto, treffe nun überhaupt nicht mehr zu. Es gelte also, auf die Beitragskürzungen zu verzichten und gleichzeitig mittels Bericht eine Überprüfung des Beitragssystems vorzunehmen. Im Zuge der Debatte verdeutlichte sich eine klare Haltung der Ständerätinnen und -räte. Sowohl Häberli-Koller (cvp, TG) als auch Schwaller (cvp, FR) stellten sich hinter das Postulat mit der Begründung, es bedürfe der Planungssicherheit für Vereine, Verbände und die Kantone. Zudem müsse die Jugendsportförderung hochgehalten werden. Dem gegenüber verteidigte der Sportminister die Regierungsmeinung. Es sei schlicht nicht möglich innerhalb des Bundesamtes für Sport CHF 18 Mio. – der veranschlagte Betrag, um die J+S-Beitragskürzungen zu umgehen – umzulagern, dafür fehlten die Mittel. Seine Bemühungen waren allerdings erfolglos: Der Ständerat nahm das Postulat mit 37 Stimmen einstimmig an (6 Enthaltungen).

Beiträge für "Jugend und Sport" (Po. 15.3151)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport konnte auch in der Ständekammer speditiv behandelt werden. Kommissionssprecherin Savary (sp, VD) beschied ihren Kolleginnen und Kollegen die einstimmige, befürwortende Haltung der WBK zur Gesetzesrevision. Ohne längere Debatte, jedoch mit kleinen redaktionellen Anpassungen, wurde das IBSG unisono mit 40 Stimmen verabschiedet.

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision

Im Zuge der Debatte um die Finanzierung des Programmes Jugend und Sport wurde im Frühjahr 2015 eine Reihe von Vorstössen lanciert; mit etwas zeitlichem Abstand auch eine Kommissionsmotion der WBK des Ständerates, mit der sie die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern wollte. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, eine Erhöhung der jährlichen Beiträge für J+S vorzusehen, mit dem Ziel, die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sicherzustellen. Zurückzuführen war der Antrag auf eine angekündigte Kürzung der Subventionen seitens des Bundes und der damit einhergehenden Planungsunsicherheit diverser Akteure im Jugendsportbereich. Zudem hätten aus dem SpoFöG abgeleitete Massnahmen, wie etwa neue Finanzierungsmechanismen zur optimalen Ausnützung der Jahreskredite, ebenfalls zu Planungsunsicherheit geführt, so die Kommission in ihrer Begründung.

Die vom Bundesrat zur Ablehnung beantragte Motion wurde gemeinsam mit zwei anderen Vorstössen zum Jugendsport, einem Postulat Graber (cvp, LU) und einer Motion Föhn (svp, SZ), behandelt. Kommissionssprecher Germann (svp, SH) verwies zu Beginn seiner Erörterungen auf eine gleichlautende Motion der WBK-NR (Mo. 15.3383), die in Absprache mit der Schwesterkommission auch in der kleinen Kammer eingereicht werden sollte. Das koordinierte Vorgehen trage der Dringlichkeit der Sache Rechnung, so Germann, denn die finanzielle Unterstützung von J+S sei wichtig. Mit den Kommissionsmotionen solle der Bundesrat also beauftragt werden, die Mittel zu erhöhen. Es gehe ferner auch darum, „die gesellschaftliche Bedeutung der Vereine [...] zu würdigen", so Germann. Die grosse, in den meisten Fällen ehrenamtlich erbrachte Jugendarbeit in den Sportclubs trage auch zum sozialen Zusammenhalt des Landes bei. Mit 7 zu 2 Stimmen beantragte die Kommission dem Ständerat, ihre Motion anzunehmen (2 Enthaltungen). Mit der Erinnerung an die bereits geäusserte Absicht der Finanzkommission, den J+S-Betrag für 2015 um CHF 5 Mio. auf CHF 17 Mio. erhöhen zu wollen – FK-Präsident Altherr (fdp, AR) bestätigte diese Stossrichtung während der Debatte –, legte Ständerat Schwaller (cvp, FR) den Grundstein für das weitere Vorgehen: Er verdeutlichte, dass auch für die Folgejahre 2016 und 2017 Planungssicherheit geschaffen werden müsse, indem im Rahmen kommender Budgetdebatten besonderes Augenmerk auf die Subventionierung von J+S gelegt werde. Dahingehend sei die Motion Föhn abzulehnen, weil sie nur das Jahr 2015 betreffe.
Die vorliegende Kommissionsmotion wurde in der Folge mit 43 Stimmen einstimmig gutgeheissen (eine Enthaltung). Peter Föhn zog daraufhin seinen Vorstoss zurück, weil er mit der Annahme der Kommissionsmotion obsolet geworden war. Der identische Vorstoss der WBK-NR wurde im Nationalrat zwei Wochen später ebenfalls angenommen (171:3 Stimmen), weswegen beide als überwiesen galten.

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (Mo. 15.3384)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Im März 2015 reichte Peter Föhn (svp, SZ) eine Motion zu Jugend und Sport im Ständerat ein. Wie auch sein Kollege Graber (cvp, LU) nahm Föhn einen Beschluss des BASPO auf Kürzung der J+S-Beiträge als Anlass, zu handeln. Aus Sicht der Kantone, aber auch seitens der Sportvereine und Organisatoren von Sportangeboten, seien diese Kürzungen um rund 25 Prozent problematisch; eine Einschätzung, die auch vom Vorstand der parlamentarischen Gruppe Sport geteilt werde, so der Motionär. Das Ziel seiner Motion sei schlicht, dass der J+S-Subventionskredit im Voranschlag 2016 um mindestens CHF 15 Mio. aufgestockt werde. Die angekündigten Budgetkürzungen seien daher rückgängig zu machen. Der Bundesrat beantwortete den Vorstoss gleich wie das Postulat Graber und empfahl es zur Ablehnung.

Die gemeinsam mit dem Postulat Graber und einer Kommissionsmotion der WBK-SR geführte Parlamentsdebatte veranlasste Föhn schliesslich zum Rückzug seiner Motion. Er verteidigte zunächst noch sein Anliegen, im Verlauf der Beratungen wuchs in ihm jedoch die Zuversicht, dass die geforderten Ziele auch ohne seine Motion erreicht werden würden, zumal die beiden anderen Vorstösse im Ständerat angenommen wurden. Eine gleichlautende, von Christian Lohr (cvp, TG) im Nationalrat eingereichte Motion (Mo. 15.3254) zog dieser später ebenfalls zurück.

Jugend und Sport (Mo. 15.3369)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Ein wichtiger Schritt für den Schweizer Sport stellte die Präsentation der Gesamtschau Sportförderung des Bundes des Bundesrats im Mai 2015 dar. Die Ausarbeitung mehrerer Konzeptpapiere ging auf einen Auftrag des Parlaments aus dem Vorjahr zurück. Das fortan Aktionsplan Sportförderung genannte Massnahmenpaket war in drei Konzepte aufgeteilt. Mit einem Breitensportkonzept wurde eine Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivität der gesamten Bevölkerung anvisiert. Bewegungsmangel, motorische Defizite und Tendenzen zu Übergewicht würden eine Ausweitung von verschiedenen Sportangeboten, aber auch die Förderung der Vereinsentwicklung nötig machen. Ein Leistungssportkonzept stellte den Spitzensport ins Zentrum und diente zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athletinnen und Athleten, die betreuenden Personen in den Staffs und die Sportverbände. Ein Immobilienkonzept ergänzte das dargelegte Instrumentarium: Die beiden Sportzentren Magglingen und Tenero reichten für die Bedürfnisse nicht mehr aus, zudem seien an beiden Standorten bauliche Massnahmen nötig. Im Immobilienkonzept wurde auch ein nationales Schneesportzentrum konkretisiert, wobei einer Standortbewerbung aus Lenzerheide die beste Ausgangslage zugeschrieben wurde.

In zwei Etappen sollten die umschriebenen Ziele umgesetzt werden. Zunächst sollten zwischen 2018 und 2023 CHF 339 Mio. investiert werden. In den sechs Jahren danach, also für die Zeitspanne 2024 bis 2029, sollten noch einmal fast CHF 600 Mio. in den Sport investiert werden. Grosse Anteile dieser Summe würden in den Ausbau der Infrastruktur und die Grundsteinlegung für das Schneesportzentrum fliessen. Damit die Fördermassnahmen bestmöglich ausgeschöpft werden könnten, sei der Bund jedoch auf die (auch finanzielle) Mithilfe der Gemeinden und Kantone angewiesen. Mit dieser Ausgangslage, die in die Vernehmlassung geschickt wurde, nahm der Aktionsplan Sportförderung die nächsten Hürden in Angriff.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Im Frühjahr 2015 kündigte der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter-Verband SFGV an, eine Volksinitiative zur Finanzierung von ärztlich verschriebenen professionellen Fitnesstrainings durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung lancieren zu wollen. Durch eine verstärkte sportliche Betätigung sollen Probleme wie Haltungsschäden oder Übergewicht behandelt oder vermieden werden. Bereits heute übernehmen viele Krankenkassen im Rahmen ihrer freiwilligen Zusatzversicherung einen Teil der Kosten von sportlichen Angeboten. Dennoch machten die Versicherer sofort klar, gegen die Initiative zu sein. Da Trittbrettfahrer-Verhalten nicht zu vermeiden sei, würden die Kosten rasch in die Höhe schnellen, so der Krankenversichererverband Santésuisse. Damit wären auch Prämienerhöhungen unvermeidbar. Zudem würde die Initiative eine massive Subventionierung der Fitnessbranche bedeuten. Der Krankenversicherer CSS kritisierte zudem, Personen die sich ausserhalb von Fitnesscentern auf eigene Verantwortung oder in Vereinen sportlich betätigen, könnten nicht von den Leistungen profitieren, was eine Ungleichbehandlung der Versicherten bedeute. Etwas später als geplant reichte der Verband die Volksinitiative schliesslich im Dezember unter dem Titel „Ja zur Bewegungsmedizin" bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung ein. Die Sammelfrist läuft bis Juni 2017.

Volksinitiative "Ja zur Bewegungsmedizin"

Ende 2014 legte der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) vor. Das noch junge Gesetz aus dem Jahr 2011 erfuhr damit bereits eine umfassende Kur, wobei jedoch einige Objekte aus der vorherigen Fassung übernommen werden sollten. Die so kurz auf die Inkraftsetzung folgende Revision war dem früh gefassten Beschluss des Bundesrates entsprungen, das VBS einen Revisionsentwurf ausarbeiten zu lassen. Im Zuge der Implementation des IBSG und der zugehörigen IBSV war erkannt worden, dass das Verwaltungsinformationssystem der Eidgenössischen Hochschule für Sport (EHSM) einer formalgesetzlichen Verankerung bedürfe, sofern mit diesem System Daten zu Disziplinarverfahren verarbeitet würden. Diese Änderung wurde dann zum Anlass genommen, gleich weitere Massnahmen im Bereich der Bearbeitung sensibler Personendaten zu ergreifen. Neue Grundlagen sollte es fortan für genanntes System der EHSM geben, überdies aber auch für das Informationssystem zur Bearbeitung leistungsdiagnostischer Daten, für das Informationssystem zur systematischen Evaluation von Kursen und Lehrgängen sowie für das Informationssystem der nationalen Agentur zur Bekämpfung von Doping (Antidoping Schweiz). Bezüglich letzterer Anwendung diente die Revision zur Erhöhung der Rechtssicherheit.

Im Frühjahr darauf wurde die Vorlage durch den Nationalrat beraten. Die vorberatende WBK hatte einige Änderungsvorschläge vorgebracht, im Übrigen gab es keine Opposition gegen diese Revision. Die wichtigsten Anpassungen wurden im Bezug auf die Nutzung der registrierten Daten für die Forschung sowie im Bereich der „Vorkommnisse” vorgenommen, die bereits nach geltendem Recht zu Sanktionen führten. Damit sind die Verfehlungen gemeint, die einen Strafregistereintrag zur Folge haben und in der Konsequenz zu einer Eintragung in die Datenbank des Informationssystems für Sport führen. Dabei stand für die Kommission der Präventionsgedanke im Vordergrund, so sollte neu für eine Eintragung ein konkreter Hinweis auf eine Strafhandlung ausreichend sein, sofern diese unvereinbar ist mit der Stellung als „Jugend und Sport”-Kader (gemäss Art. 10 des SpoFöG). Mit der Anmerkung des Berichterstatters Portmann (fdp, ZH), dass die Verwaltung bereit sei, die Änderungsanträge anzunehmen, stand der raschen Behandlung des Geschäfts durch die Volkskammer nichts im Wege. Eintreten war denn auch unbestritten und alle Kommissionsanträge wurden übernommen, was auch den Sportminister freute. Mit 165 Stimmen wurde die Vorlage einstimmig dem Ständerat zur Weiterbehandlung überlassen.

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision

Der Corruption Perception Index (CPI) von Transparency International (TI) wies die Schweiz für 2014 als eines der fünf integersten Ländern unter den 175 bewerteten Staaten aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Schweiz damit um zwei Ränge verbessert. Der Index versucht aufgrund von Angaben verschiedener Institutionen wie etwa der Weltbank, dem World Economic Forum oder der Economist Intelligence Unit Korruption in Form von Bestechung im öffentlichen Sektor zu erfassen. Den besten Wert erhielt 2014 Dänemark (92 von 100 Punkten). Für die Schweiz (86 Punkte) wurden trotz des guten Abschneidens Empfehlungen abgegeben. TI verwies insbesondere auf die mangelnde Transparenz bei Partei- und Abstimmungsfinanzierung, hob aber auch die aktuellen Bemühungen bei der Verschärfung im Korruptionsstrafrecht hervor, die aber noch umgesetzt werden müssten.

Korruption in der Schweiz
Dossier: Whistleblowing

Gleich zwei Studien massen im Berichtsjahr das Institutionenvertrauen in der Schweiz und kamen dabei auf recht ähnliche Befunde. Sowohl laut dem ETH-Sicherheitsbericht als auch laut dem Credit Suisse Sorgenbarometer geniessen die Gerichte und die Polizei das höchste Vertrauen. Auch der Bundesrat und das Parlament erzielen hohe und im Vergleich mit dem Vorjahr stabile Vertrauenswerte. Auf leicht unterschiedliche Befunde kamen die beiden Untersuchungen bezüglich des Vertrauens gegenüber den Medien und Parteien. Während laut dem Sicherheitsbericht das mittlere Vertrauen gegenüber den Parteien ein wenig höher ist als gegenüber den Medien, schneiden die Parteien bei der Sorgenbarometer-Befragung durchwegs schlechter ab als bezahlte und Gratiszeitungen sowie Radio und Fernsehen. Letzteres wird hier von den Befragten gar als vertrauenswürdiger beurteilt als der Bundesrat. Zu unterschiedlichen Schlüssen kamen die beiden Studien auch hinsichtlich des allgemeinen Institutionenvertrauens. Während die ETH-Studie eine leichte Steigerung des Vertrauens in die Institutionen feststellte, mass die Credit Suisse-Untersuchung einen rückläufigen Trend. Insgesamt kann in internationalen Vergleichen allerdings von einem nach wie vor sehr hohen Vertrauen gegenüber den schweizerischen Institutionen ausgegangen werden. Dies zeigte sich etwa in einem OECD-Bericht zu verschiedenen sozialen Indikatoren. Beim Regierungsvertrauen schnitt die Schweiz vor Luxemburg und Norwegen am besten ab: 82% der Befragten gaben hier an, ihrer Regierung zu vertrauen. Während der OECD-Schnitt 43% betrug, genoss die Regierung beim Schlusslicht Griechenland gerade mal von 14% der Befragten ein hohes Vertrauen.

Institutionenvertrauen

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates reichte im Mai 2014 ein Postulat zur Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten ein. Damit wurden Aspekte der sogenannten "Spliss-Studie" der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen aufgenommen, die im Frühjahr 2014 publiziert wurde. Mit Umfragedaten aus dem Jahr 2011 wurde eine Abklärung über die Wettbewerbsfähigkeit der Nationen im Spitzensport vorgenommen und dabei unter anderem festgestellt, dass in der Schweiz weniger als 100 Athletinnen und Athleten ihren Lebensunterhalt vom Spitzensport finanzieren konnten. Nebst anderen Anliegen strebte die WBK mit ihrem Vorstoss an, eine Berufsanerkennung für Spitzensportler herbeizuführen. Die gegenwärtige Situation sei nicht zuletzt auch hinderlich für die Kompetitivität des Schweizer Sportes im internationalen Wettbewerb. Die Mehrheit der Kommission stand also für eine ausgebaute Leistungssportförderung ein. Der Bundesrat setzte sich für das Anliegen ein, wollte es jedoch in ein Leistungssportkonzept einfliessen lassen, welches damals beim VBS bereits in Auftrag gegeben worden war, jedoch bis Ende 2014 noch nicht vorlag. Eine Kommissionsminderheit Keller (svp, NW) stellte sich gegen das Postulat. Sie argumentierte, dass es keine staatliche Aufgabe sei, Sportler finanziell zu unterstützen, die ihr Hobby zum Beruf machen wollten. Überhaupt sah die Minderheit nicht ein, was ein Spitzensportler genau sei, beziehungsweise ab welchen Leistungen man Athletinnen und Athleten dazuzählen könne. Das Postulat wurde schliesslich mit 165 gegen 21 Stimmen überraschend deutlich angenommen – fast alle Gegenstimmen stammten aus der SVP-Fraktion.

Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten

Im September 2014 stimmte der Nationalrat mit 115 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen einem Postulat der FDP-Liberalen-Fraktion zu, welches den Bundesrat zur Berichterstattung über Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen beauftragt. Insbesondere hat der Bundesrat dabei aufzuzeigen, wie private Wettbewerbsteilnehmer vor staatlichen Einflüssen geschützt werden können. Der Bundesrat beantragte seinerseits die Ablehnung des Postulats, weil er die politischen Erfolgschancen eines Programms, das zur Umsetzung verfassungsrechtlicher Reformen bedürfte, als zu "gering" einschätzte. Der Nutzen eines Berichtes sei aus diesem Grund nicht gegeben. Mit Ausnahme der Vertreter der SP, der Grünen und Teilen der CVP war die grosse Kammer jedoch anderer Meinung.

Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen (Po. 12.4172)
Dossier: Staat und Wettbewerb - Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte
Dossier: Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen

Magglingen (BE) wurde Patin einer Konvention gegen Wettkampfmanipulation im Sport. Die Sportminister des Europarates unterzeichneten im Herbst 2014 vor Ort die gleichnamige „Magglinger Konvention“, worin konkrete Massnahmen gegen Wettkampfmanipulation und das Bekenntnis zu internationaler Zusammenarbeit niedergeschrieben sind. Ursache für diesen Schritt war die Erkenntnis, dass mit wachsender ökonomischer Bedeutung des Sports auch eine Zunahme von legalen und illegalen Sportwetten verzeichnet werde. Manipulationen von Wettkämpfen zur unrechtmässigen Bereicherung durch Sportwetten bedrohe die Integrität des Sports weltweit. Der Europarat wollte mit gezielten Massnahmen Gegensteuer geben. Die Vertragsstaaten der Konvention verpflichten sich darin, wirksame Strafnormen auszuarbeiten, grenzüberschreitend Rechtshilfe zu leisten und Empfehlungen im Umgang mit Anbietern von Sportwetten zu erlassen. Die Schweiz bekräftigte als eine der Erstunterzeichnerinnen ihre Bereitschaft, bei sportethischen Themen eine Führungsrolle einzunehmen. In einem nächsten Schritt soll die Konvention gegen Wettkampfmanipulation in den Unterzeichnerstaaten durch die Parlamente ratifiziert werden. In der Schweiz wird die entsprechende Botschaft gegen Ende 2015 erwartet.

Konvention gegen Wettkampfmanipulation im Sport

Seit 2009 führte die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die mutmasslich in die kenianische Anglo-Leasing-Affäre verwickelt waren. In dieser Geldwäschereiaffäre betrog der kenianische Staat durch Abschluss von Verträgen mit unter anderem in der Schweiz ansässigen Tarnfirmen für überteuerte und sogar fiktive Güter- und Softwarelieferungen die kenianischen Steuerzahler um mindestens CHF 250 Mio. Nach dem Auffliegen des Skandals im Jahr 2004 begann die Kenya Anti-Corruption Commission (KACC) ihre Ermittlungstätigkeit und bat die Schweiz um Rechtshilfe. Nachdem die Bundesanwaltschaft bei ihren Ermittlungen bereits Unterstützung aus England, Schottland und Jersey erhalten hatte, verlangte sie nun 2014 ihrerseits die Unterstützung der kenianischen Justizbehörde. Kenia sollte Rechtshilfe leisten, indem es gesammeltes Beweismaterial über mutmassliche Bestechungszahlungen an kenianische Beamte der Schweizer Behörde übergäbe. Diese seit Jahren geforderte Datenauslieferung erfolgte im Juni 2014.

Anglo-Leasing-Affäre

Die Bestechung von Privatpersonen soll gleich jener von Amtspersonen als Offizialdelikt in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Die 2010 im Anschluss an die Fifa-Affäre eingereichte parlamentarische Initiative Sommaruga (sp, GE) wurde jedoch in der Sommersession 2014 im Nationalrat mit 128 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung abgeschrieben, da eine entsprechende bundesrätliche Vorlage zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes im Parlament hängig war.

Bestechung von Privatpersonen

Mitte 2014 behandelte der Nationalrat eine im Vorjahr eingereichte Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive. Damit sollte der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament ein Massnahmenpaket zu unterbreiten, das den Anteil der Bevölkerung, der Schneesport treibt, nachhaltig steigern soll. Einige Vorschläge wurden vom Motionär, seinerseits Präsident des Verbandes Seilbahnen Schweiz, gleich mitgeschickt: die Gründung einer Dienststelle zur Durchsetzung und Koordination der Massnahmen; die Definition der ersten Schulferienwoche des Jahres als Sportwoche; die Einrichtung einer obligatorischen Schneesportwoche für Schülerinnen und Schüler der 5. und der 9. Klasse; ausgebaute Finanzierungsmöglichkeiten für Schneesportlager und grosszügigere Unterstützung durch das Programm Jugend + Sport sowie die Schaffung mindestens dreier Bundeszentren für Wintersport. Begründet wurde der Vorstoss hauptsächlich mit sportlichen Ansprüchen, jedoch auch mit Sorgen der Tourismusbranche. Diese befürchtete einen Gästerückgang, wenn immer weniger Jugendliche Interesse an Schneesportarten hätten. Neben den touristischen Anstrengungen der Wintersportorte solle daher die Regierung mithelfen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Zugang zum Schneesport zu erleichtern. Zusätzlich solle sie eine Antriebs- und Koordinationsfunktion übernehmen. Der Bundesrat zeigte in seiner Stellungnahme Verständnis für das Anliegen und betonte, dass er um die Bedeutung des Wintersports, sowohl aus sportlicher wie auch aus wirtschaftlicher Sicht, wisse. Jedoch ziele die Motion vorwiegend auf kantonale oder gar kommunale Zuständigkeiten, bei welchen der Bundesrat nicht Einfluss nehmen könne. Beim Thema Schneesportzentrum wurde auf die laufende Standortevaluation für ein ebensolches verwiesen. Der Bundesrat beantragte also dem Parlament die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat beschloss jedoch anders, indem er das Anliegen durchwinkte. Mit 83 zu 76 Stimmen bei 25 Enthaltungen fiel die Abstimmung recht knapp aus, wobei Mitte-links unterlag.
Mehr Diskussionsbedarf sah der Ständerat, der das Geschäft Ende Jahr behandelte. Kommissionssprecherin Savary (sp, VD) beantragte namens der vorberatenden WBK Ablehnung. Mit 7 zu 0 Stimmen war das Verdikt in diesem Gremium deutlich ausgefallen. Begründet wurde es mit den Argumenten des Bundesrats: Vermischung der Kompetenzen und bereits laufende Anstrengungen. Einen anderen Antrag stellte Hans Hess (fdp, OW), der selbst Präsident einer Bergbahn ist. Er wollte die Motion unterstützen und bediente sich dabei betriebswirtschaftlicher Argumente. In puncto Intervention bei laufenden Projekten sah er keine Nachteile, sondern viel eher ein Signal zur Unterstützung der Bemühungen des VBS. Als Brückenbauerin verstand sich Pascale Bruderer Wyss (sp, AG), die eine Promotion des Wintersports generell befürwortete. Ihr Antrag lautete auf Annahme der Punkte 1 (Gründung einer Dienststelle) und 4 (Finanzierung Schneesportlager sowie mehr Mittel für J+S) der Motion, um dem Anliegen in einer differenzierten Art und Weise zu begegnen. Damit sollte ein massvolles, aber positives Zeichen gesetzt werden. Kommissionsmitglied Anita Fetz (sp, BS) präzisierte derweil die Beweggründe der WBK, die Motion abzulehnen. Dies sei nicht Ausdruck einer negativen Grundhaltung gewesen, sondern vor allem eine Anerkennung der bereits laufenden Projekte. Es sei nicht nötig, nochmals eine ähnliche Motion durchzubringen. Die Diskussion wurde schliesslich durch den Zuger Ständerat Peter Bieri (cvp, ZG) beendet: Er schlug vor, die Motion nochmals in der WBK zu thematisieren und beantragte daher deren Rückweisung. Nach einigen weiteren Wortmeldungen wurde dem Ordnungsantrag mit 21 zu 17 Stimmen zugestimmt. Das Geschäft blieb damit bis auf Weiteres hängig.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Um dem Schwinden des Vertrauens in die Bundesverwaltung entgegenzuwirken, soll im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ein Passus eingeführt werden, der Korruptionshandlungen bei öffentlichen Beschaffungen erschwert. Mit diesem Ziel überwies der Ständerat ein Postulat Engler (cvp, GR) an den Bundesrat.

Bekämpfung der Korruption im öffentlichen Beschaffungswesen (Po. 14.3208)
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Mitte 2014 bekräftigte der Bundesrat seinen Willen zur Sportförderung, indem er beim VBS die Ausarbeitung einer „Gesamtschau Sport Schweiz“ in Auftrag gab. Auslöser war unter anderem die vom Ständerat überwiesene Motion gewesen, die eine verstärkte Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport verlangt. Weitere Projekte sind das in Arbeit befindliche Leistungssportkonzept sowie das Nationale Schneesportzentrum. Die konzeptionelle und finanzielle «Gesamtschau Sport Schweiz» sollte bis Ende 2014 vorgelegt werden. Da sich die Ausarbeitung jedoch um einige Monate verzögerte, konnte diese Frist nicht eingehalten werden. Das Arbeitspapier soll nun per Frühling 2015 bereit stehen. Bestandteil der Gesamtschau sind ein Leistungssportkonzept, ein Breitensportkonzept sowie ein Immobilienkonzept. Letzteres beinhaltet die Weiterentwicklung der Sportzentren Magglingen (BE) und Tenero (TI) sowie die Evaluationsarbeiten zu einem Nationalen Schneesportzentrum.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung