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National- und Ständerat behandelten ähnlichlautende Motionen Wyss (fdp, BS; Mo. 93,3637) und Schoch (fdp, AR; Mo. 93.3687) für eine Stärkung des Sports und seiner politischen Führungs- und Verwaltungsstrukturen bis hin zur Schaffung eines Bundesamtes für Sport. Auf Antrag des Bundesrates wurden die Vorstösse nur in der Postulatsform verabschiedet. Die Landesregierung erklärte, im Rahmen der Regierungsreform 1993 würden auch die Anliegen des Sports eingehend geprüft und angemessen berücksichtigt. Dazu gehöre auch die Klärung der Frage der Schaffung eines Bundesamtes für Sport und der Zusammenfassung aller Sportaufgaben des Bundes in diesem Amt.

Motionen zur Schaffung eines Bundesamtes für Sport (Mo. 93.3637 & Mo. 93.3687)

Als Reaktion auf die in mehreren Kantonen erfolgte Aufhebung der Bedürfnisklausel für Gaststätten forderte die Eidg. Kommission für Alkoholfragen die Kantone auf, diese Einschränkung auch in Zukunft aus volksgesundheitlichen Gründen aufrechtzuerhalten, da der übermässige Alkoholkonsum nach wie vor eines der wichtigsten sozialmedizinischen Probleme darstelle.

Bedürfnisklausel für Gaststätten: aufheben oder beibehalten? (1994)

Nach 1968 und 1976 kandidierte der Kanton Wallis zum dritten Mal für Olympische Winterspiele. Für den Anlass, dessen Zentrum im Jahr 2002 Sitten sein soll, wurde ein ausgewogenes Budget von je CHF 675 Mio. Einnahmen und Ausgaben veranschlagt, wobei die Organisationskosten den grössten Posten ausmachen. Neue Sportanlagen sollen keine errichtet, bestehende höchstens ausgebaut werden. Eishockey und Eiskunstlauf, Bob und Skispringen sollen deshalb in andere Orte verlegt werden, wo die nötige Infrastruktur vorhanden ist. Mit Unterstützung des Schweizerischen Olympischen Komitees wurde Ende Januar die Kandidatur offiziell beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) deponiert.

Olympische Winterspiele 2002 (BRG 94.077)
Dossier: Olympiakandidaturen

Praktisch oppositionslos stimmten beide Kammern der Herabsetzung der unteren Altersgrenze für Jugend und Sport (J+S) von 14 auf 10 Jahre zu. Damit können rund 170'000 Kinder mehr als bisher in die J+S-Programme aufgenommen werden. Die zusätzlichen Kosten von rund CHF 18 Mio. pro Jahr will der Bund durch andere Einsparungen bei J+S ausgleichen. So werden die Förderungsbeiträge an die Kantone teilweise abgebaut, Mindestentschädigungen für kleine Kurse gestrichen, die Porti der sportlichen Leiter nicht mehr vergütet und die J+S-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer inskünftig nicht mehr der Militärversicherung unterstellt. Obgleich das verstärkte Engagement des Bundes die Kantone finanziell kaum entlastet, war die Vorlage in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen worden. Die Herabsetzung des J+S-Alters entspricht einer langjährigen Forderung der Kantone. 23 Kantone haben denn auch bereits in eigener Initiative Anschlussprogramme für die 10-bis 13-Jährigen realisiert.

Senkung der unteren Altersgrenze für «Jugend und Sport» von 14 auf 10 Jahre (BRG 93.041)

In Bezug auf die Drogenproblematik forderte die CVP an einer Tagung eine stärkere Führungsrolle des Bundes und verlangte die Ablösung des Betäubungsmittelgesetzes durch ein umfassendes Suchtpräventionsgesetz, wozu sie auch eine Fraktionsmotion einreichte. In ihrem 21 Thesen umfassenden Grundlagenpapier konnte sie jedoch nichts grundlegend Neues vorschlagen.

Drogenpolitik der CVP 1993

Die einzige Überraschung des Abstimmungsresultates lag denn auch in seiner Deutlichkeit. 1979 hatten sich noch 41 Prozent der Stimmenden für ein analoges Volksbegehren («Guttempler-Initiative») ausgesprochen, Basel-Stadt sogar mit mehr als 50 Prozent. Besonders massiv wurden die beiden Initiativen in der Westschweiz (mit Ausnahme von Genf) und im Kanton Schwyz abgelehnt, wo sich über vier Fünftel der Urnengängerinnen und Urnengänger gegen sie aussprachen. Am «verbotsfreundlichsten» zeigten sich die Kantone Basel-Stadt und Zürich mit rund 33 Prozent bzw. 31 Prozent Ja-Stimmen.

Volksinitiative «zur Verhinderung der Alkoholprobleme».
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 44.7%
Nein: 1'527'165 (74.7%) / 20 6/2 Stände
Ja: 516'054 (25.3%) / 0 Stände

Parolen:
– Nein: FDP, CVP (4*), SVP, LP, AP, Lega; Vorort, SGV
– Ja: SP (3*), GP, PdA (1*), LdU (3*), EVP, EDU, SD (3*)

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Volksinitiative «zur Verminderung der Tabakprobleme».
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 44.7%
Nein: 1 521 885 (74.5%) / 20 6/2 Stände
Ja: 521 433 (25.5%) / 0 Stände

Parolen:
– Nein: FDP, CVP (3*), SVP, LP, AP, Lega; Vorort, SGV
– Ja: SP (3*), GP, PdA (1*), LdU (3*), EVP, EDU, SD (3*)

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Wie die Vox-Analyse dieser Abstimmung zeigte, fanden die beiden Initiativen bei den Frauen erheblich mehr Zustimmung als bei den Männern. Seit dem Beginn der Vox-Analysen 1977 wurde nie eine so grosse Differenz zwischen dem Stimmverhalten der Frauen und der Männer – 18 Prozent beim Tabakverbot – beobachtet. Tiefe Ja-Anteile ergaben sich in der jüngsten Alterskategorie, in der Romandie und in den ländlichen Gebieten. Besonders im rot-grünen Lager beeinflusste der politische Standort das Stimmverhalten nur teilweise. Einzig die Gefolgschaft von LdU/EVP stimmte beiden Initiativen zu, die Grünen nahmen nur die Tabakinitiative an, während die Anhänger der SP mehrheitlich nicht der Parteiparole folgten. Die meistgenannten Motive zur Verwerfung der Initiativen waren die Angst vor zusätzlicher Arbeitslosigkeit und die Überzeugung, dass ein Verbot wirkungslos wäre bzw. durch ausländische Medien umgangen würde.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Ohne Gegenstimmen lehnte die AP die Treibstoffzollerhöhung, die Initiative zur Abschaffung der Tierversuche und die beiden Armeeinitiativen (Waffenplätze und neue Kampfflugzeuge) ab . Ablehnung wurde auch zum Bundesbeschluss gegen den Waffenmissbrauch, gegen den Kantonswechsel des Laufentals, gegen alle vier Teile der Mehrwertsteuer sowie die Werbeverbotsinitiativen beschlossen.
Die AP unterstützte das von der Lega lancierte Referendum gegen die Blauhelmvorlage; Nationalrat Steinemann (SG) wurde Co-Präsident des Referendumskomitees.

Parolen der AP und Unterstützung des Referendums gegen die Blauhelmvorlage

Zu den eidgenössischen Abstimmungen empfahlen die SD ein Nein zur Aufhebung des Spielbankenverbots, zur Erhöhung des Treibstoffzolls, zu den beiden Armeeinitiativen (neue Kampfflugzeuge und Waffenplätze), zum Kantonswechsel des Laufentals sowie – aus europapolitischen Gründen – zu allen Mehrwertsteuervorlagen. Die Werbeverbotsinitiativen unterstützten sie hingegen zusammen mit den linken Parteien. Bei den kantonalen Wahlen stagnierten die SD.

Parolen und Wahlresultate der SD 1993
Dossier: Wahlresultate der SD, 1990-1999
Dossier: Parolen der SD, 1990-1994

Zu den eidgenössischen Abstimmungen beschlossen die Delegierten resp. der Delegiertenrat einstimmig die Ablehnung der beiden Armee-Initiativen (Kampfflugzeuge und Waffenplätze). Unbestritten war auch die Ablehnung der Initiativen für Werbeverbote. Sämtliche zur Abstimmung gelangenden Parlamentsbeschlüsse wurden befürwortet. Allerdings sprachen sich verschiedene Kantonalsektionen gegen den höheren Satz der Mehrwertsteuer sowie gegen die Möglichkeit, diesen zur Sicherung der AHV um 1% zu erhöhen, aus. Auf nationaler Ebene entsprachen sämtliche Parolen, wie im übrigen auch bei der CVP und der SVP, dem Ausgang der jeweiligen Volksabstimmungen.

Parolen der FDP 1993
Dossier: Parolen der FDP, 1990-1994

In der Wintersession 1993 reichte die CVP-Fraktion eine Motion ein mit der Forderung, möglichst rasch ein Suchtpräventionsgesetz auszuarbeiten. Ziel ist eine gesamtschweizerische Koordination der Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Drogen und gegen den Missbrauch von Medikamenten, Alkohol und Tabak. Zur Finanzierung der Präventionsmassnahmen sollen konfiszierte Drogengelder verwendet werden.

Motion für ein Suchtpräventionsgesetz (Mo. 93.3673)

Das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) entschied in einem neuen Grundsatzurteil, dass sich eine Person, die durch Alkohol- oder Tabakmissbrauch zum Invaliden wird, inskünftig keine IV-Rentenkürzung mehr gefallen lassen muss. Das EVG berief sich dabei auf zwei internationale Abkommen, welche die Kürzung einer Invalidenrente nur zulassen, wenn jemand seine Gesundheit absichtlich geschädigt hat. Nach Auffassung des EVG ist äusserst fraglich, ob bei chronischem Missbrauch von Alkohol und Tabak überhaupt je von absichtlichem Selbstverschulden die Rede sein kann.

Keine IV-Rentenkürzungen mehr bei Alkohol- oder Tabakmissbrauch (1993)

Bei den Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen ergaben sich neun Abweichungen zum Fraktionspartner SD. Insbesondere unterstützte sie zusammen mit den links-grünen Parteien die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge» und gab Stimmfreigabe für die zweite Armeeinitiative «40 Waffenplätze sind genug» heraus. Die Werbeverbote für Tabak und Alkohol lehnte sie dagegen ab.
Die Lega lancierte ein Referendum gegen ein Schweizer Kontingent von UNO-Blauhelmen, wobei sie von den SD unterstützt wurde.

Parolen und Lancierung eines Referendum gegen ein Schweizer Kontingent von UNO-Blauhelmen der Lega 1993
Dossier: Parolen der AP/FPS, 1990-1994

Bei dieser Ausgangslage hatten die beiden Initiativen in der Volksabstimmung keine Chance, umso mehr als die Gegner der Initiativen – in erster Linie die Tabakindustrie und die Werbung – weder Mittel noch Wege scheuten, um die Initiativen, die sie in erster Linie als werbe- und arbeitsplatzfeindlich darstellten, zu Fall zu bringen. Dabei fanden sie die nahezu uneingeschränkte Unterstützung der Printmedien, welche sich in Zeiten ohnehin rückläufigen Inseratevolumens unmissverständlich auf die Seite ihrer potenten Auftraggeber stellten. Gegen die Initiativen sprach sich aber auch ein «Schweizerisches Aktionskomitee gegen unbrauchbare Werbeverbote» aus, in welchem sich 150 Bundesparlamentarier und -parlamentarierinnen aus allen grösseren Parteien zusammenschlossen. Dem Präsidium gehörten neben Nationalrätin Heberlein (fdp, ZH), Ständerat Delalay (cvp, VS) und Nationalrätin Zölch (svp, BE) auch der Basler SP-Nationalrat Hubacher an, der sich in dieser Frage gegen die Meinung seiner Partei stellte.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Im Juni 1993 wurde in Lausanne das auf privater Basis finanzierte Olympische Museum eröffnet. Neben viel Prominenz aus Sport und Politik nahmen auch Bundespräsident Ogi und der spanische König Juan Carlos an der Inauguration teil. Lausanne ist seit 1915 Sitz des Internationalen Olympischen Komitees (IOC). Ende 1993 verlieh das IOC Lausanne den Titel der «Olympia-Hauptstadt».

Eröffnungd es Olympischen Museums in Lausanne (1993)

Auf privater Basis konnte im Juni in Lausanne das Museum des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) eingeweiht werden. Bundespräsident Ogi und der spanische König Juan Carlos sowie Prominenz aus Sport und Politik nahmen an der Inauguration teil. Lausanne ist seit 1915 offizieller Sitz des IOC.

Museum des Internationalen Olympischen Komitees eröffnet

Der Nationalrat übernahm praktisch die Argumentation des Ständerates und lehnte ebenfalls sowohl die Initiativen als auch den bundesrätlichen Gegenvorschlag deutlich ab. Bei der ständerätlichen Präventions-Motion setzte sich hingegen der Bundesrat durch und erreichte eine Überweisung in der unverbindlichen Form des Postulates.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Wie vor ihm bereits der Nationalrat, überwies auch der Ständerat nach kurzer Diskussion den unbestrittenen Teil einer Motion Gonseth (gp, BL), welcher verlangt, dass zur Verminderung der alkoholbedingten Opfer des Strassenverkehrs so rasch als möglich die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung systematischer Atemluftkontrollen geschaffen werden.

Vorstösse gegen Fahren in angetrunkenem Zustand (Mo. 91.3289; Mo. 91.3325; Mo. 92.3102; Mo. 92.3399)

Mit einem diskussionslos verabschiedeten Postulat ihrer Kommission für Rechtsfragen beauftragte die grosse Kammer den Bundesrat, einen Bericht und Vorschläge zu unterbreiten, ob und wie die Aktivitäten und Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die verschiedenen Gefährdungen der Gesundheit wie beispielsweise Drogen, Betäubungsmittel, Medikamentenmissbrauch, Alkohol, Tabak, Luftverschmutzung, Radioaktivität etc. besser koordiniert und aufgrund einer allgemeinen und übersichtlichen Strategie optimiert werden könnten.

Massnahmen des Bundes im Kampf gegen verschiedene Gefährdungen der Gesundheit (Po. 93.3240)

In der Frühjahrssession wurden die Zwillingsinitiativen für eine Verminderung der Tabakprobleme und für eine Verminderung der Alkoholprobleme, die ein völliges Werbeverbot für Tabak und Alkohol verlangten, vom Ständerat, welcher das Geschäft als Erstrat behandelte, klar verworfen. Die kleine Kammer erachtete den Einfluss der Werbung auf das Konsumverhalten insbesondere der Jugend als nicht erwiesen und betonte die negativen materiellen Auswirkungen der Initiativen auf die Werbebranche und das kulturelle Sponsoring. Vergeblich appellierte Bundesrat Cotti an den Rat, zumindest auf den moderateren Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten, welcher nur die Plakat- und Kinowerbung verbieten, die informierende Werbung in den Printmedien und an den Verkaufsstellen sowie das Sponsoring unter gewissen Auflagen jedoch zulassen wollte. Gegen die engagierten Voten von Meier (cvp, LU), Onken (sp, TG) und Schiesser (fdp, GL), die sich für den Jugendschutz stark machten und an die menschlichen und volkswirtschaftlichen Folgen übermässigen Alkohol- und Tabakkonsums erinnerten, wurde auch dieser Vorschlag deutlich abgelehnt. Ihm warfen die Gegner jeglicher Werbebeschränkung vor, nicht praktikabel zu sein und der Werbebranche jährlich Aufträge in der Höhe von CHF 100 Mio. bis CHF 150 Mio. zu entziehen.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Mit einem angenommenen Postulat wies Ständerat Frick (cvp, SZ) auf das Problem hin, dass im Rahmen der Invalidenversicherung auch Drogen- und Alkoholkranke rentenberechtigt sind, bei Auszahlung an die Berechtigten die Renten oftmals aber nicht zweckentsprechend für den Lebensunterhalt verwendet werden, sondern direkt wieder in die Beschaffung des Suchtmittels fliessen. Er bat den Bundesrat, einen Bericht über die Anzahl rentenberechtigter Suchtkranker auszuarbeiten und geeignete Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Renten zum Unterhalt der Berechtigten und ihrer Familien verwendet und nicht umgehend in legale oder illegale Suchtmittel umgesetzt werden.

Postulat zu den drogen- und alkoholkranken IV-Rentenberechtigten (Po. 92.3553)

Unter dem Motto «Ohne Drogen – mit Sport» will das BAG den Sport gezielt in den Dienst von Suchtprävention und -therapie stellen. Zusammen mit der Eidg. Sportschule Magglingen sollen Sportvereine für die Suchtbekämpfung gewonnen werden. Die Initiative besteht aus zwei Hauptprojekten in den Bereichen Prävention und Therapie, die jeweils auf lokaler Ebene durchgeführt werden. Die Kosten für diese Initiativen, welche vorerst bis 1995 laufen, wurden auf rund CHF 2 Mio. veranschlagt.

Projekt «Ohne Drogen – mit Sport»

Le problème de l'alcoolisme au volant a d'ailleurs préoccupé le parlement. Dans un premier temps, la petite chambre a refusé la motion Seiler (udc, SH; Mo. 91.3289) qui demandait que des sanctions plus graves qu'aujourd'hui soient infligées aux automobilistes conduisant sous l'effet de l'alcool. Elle a estimé que, si de telles mesures étaient effectivement souhaitables, le texte proposé était par trop détaillé. Par contre, elle a transmis comme postulat la motion Bühler (prd, LU; Mo. 92.3399) qui demande de prolonger la durée du retrait de permis pour conduite en état d'ébriété, celle-ci pouvant être de dix ans pour certains récidivistes. Les sénateurs ont encore rejeté la motion Weber (adi, ZH; Mo. 91.3325) qui exigeait un abaissement du taux d'alcoolémie autorisé de 0.8 à 0.5 pour mille, estimant qu'une telle disposition manquerait d'efficacité, et qu'il valait mieux attendre une harmonisation au niveau européen en ce domaine. Le Conseil national, pour sa part, a accepté la première partie de la motion Gonseth (pe, BL; Mo. 92.3102) demandant l'élaboration rapide de bases légales permettant des contrôles systématiques à l'éthylomètre sur les conducteurs.

Vorstösse gegen Fahren in angetrunkenem Zustand (Mo. 91.3289; Mo. 91.3325; Mo. 92.3102; Mo. 92.3399)

Recht knapp wurden im Ständerat zwei Motionen (Seiler, svp, SH; Mo. 91.3289 und Weber, Idu, ZH; Mo. 91.3325) abgelehnt, welche ein verschärftes Strafmass für Fahren in angetrunkenem Zustand bzw. die Absenkung des Alkoholpromille-Grenzwerts auf 0,5 Promille verlangten. In beiden Fällen hatte der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat beantragt, ein Ansinnen, dem sich die Motionäre angesichts der hohen Anzahl von Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss nicht anschliessen konnten. Hingegen war der Bundesrat bereit, eine Motion Gonseth (gp, BL), welche systematische Atemluftkontrollen verlangt, zumindest teilweise anzunehmen, worauf der Nationalrat den unbestrittenen Teil des Vorstosses überwies (Mo. 92.3102).

Vorstösse gegen Fahren in angetrunkenem Zustand (Mo. 91.3289; Mo. 91.3325; Mo. 92.3102; Mo. 92.3399)

Einstimmig ermächtigten beide Kammern den Bundesrat, der 1990 in Kraft getretenen Konvention des Europarates gegen Doping beizutreten und dem Schweizerischen Landesverband für Sport (SLS) jährlich CHF 700'000 zur Durchführung der notwendigen Kontrollen zukommen zu lassen.

Beitritt zur Europäischen Konvention gegen Doping (BRG 92.015)

Das schlechte Abschneiden der Schweizer Athletinnen und Athleten an den Olympischen Spielen von Albertville (Frankreich) und Barcelona (Spanien) liess erneut die Frage nach der Rolle des Staates im Elitesport aufkommen. Während der frühere Spitzensportler und heutige FDP-Generalsekretär Kauter schon mal laut über die Schaffung eines Staatssekretariats für Sport nachdachte, gab man sich bei den anderen Parteien eher reserviert. Der für Sport zuständige Bundesrat Cotti liess ebenfalls keinen Zweifel daran, dass sich die Regierung weiterhin nicht in die Belange des Hochleistungssports einmischen will.

Diskussionen zur Rolle des Staates im Elitesport (1992)