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Im März 2014 hat der Nationalrat ein Postulat seiner SGK angenommen, womit der Bundesrat Bericht über die Kostendeckung von Ausnüchterungszellen erstatten soll. Das Postulat ist im Zusammenhang mit der Umsetzung des zweiten Teils der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi (svp, ZH) eingereicht worden. Dieser wollte die durch exzessiven Alkoholkonsum resultierenden Kosten für die Belegung von Ausnüchterungszellen auf die Konsumenten überwälzen. Der im Kommissions-Postulat geforderte Bericht soll vor allem aufzeigen, mit welchen Mitteln und auf welcher Rechtsebene die Forderung nach Deckung der Kosten der Ausnüchterungszelle durch die Verursacher respektive ihre gesetzlichen Vertreter am sinnvollsten und effizientesten erreicht werden kann. Der Bundesrat hatte seine Bereitschaft zu einer Evaluation bei den Kantonen signalisiert, entsprechend kam das Postulat im Ratsplenum diskussionslos durch.

Kostendeckung von Ausnüchterungszellen

La motion Aebischer (ps, BE) pour une journée de sports d'hiver obligatoire au niveau du secondaire a été entrainée par une chute de popularité des sports d’hiver. Selon le texte de la motion, des subventions pour les cantons qui programment au minimum une journée de sports d’hiver par année au niveau du secondaire I seraient favorable à la santé publique et à l’économie. Le Conseil fédéral s’est prononcé pour un rejet de la motion. Il a avancé deux arguments. Premièrement, il estime qu’une seule journée de sport ne permet pas d’intégrer les capacités requises à la pratique des sports d’hiver. Deuxièmement, la charge administrative pour une seule journée de sports de neige est disproportionnée. Par conséquent, même si le Conseil fédéral soutient l’idée de rendre les sports d’hiver plus attractifs, il considère qu’une stratégie générale doit être mise en place pour y parvenir. La participation de tous les acteurs (tourisme, magasins de sport, transport, hôtellerie, Swiss Snowsports, etc.) est nécessaire. En 2013, malgré les réticences du Conseil fédéral, le Conseil National a adopté la motion par une courte majorité de 89 voix contre 87 et 15 abstentions. Par la suite, la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) s’est penchée sur la question. Dans la même dynamique que le Conseil fédéral, la CSEC-CE a proposé de rejeter la motion. Dubitatif quant à l’utilité et aux possibilités de réalisation d’une telle journée de sports d’hiver, la commission a estimé que l’instruction publique relève de la souveraineté cantonale. Au final, comme nous l’avons dit, le Conseil des Etats a clos le débat en rejetant la motion.

une journée de sports d'hiver obligatoire au niveau du secondaire

Die im Vorjahr vom Nationalrat gegen den Willen der Regierung angenommene Motion „Sportveranstaltungen und Förderung von Nachwuchs- und Spitzensport“ wurde in der Frühlingssession 2014 vom Ständerat behandelt und ebenfalls angenommen. Zwar merkte der Sportminister auch im Ständerat an, mit dem Anliegen würden offene Türen eingerannt, da ein Leistungssportkonzept bereits vorliege. Die überwiegende Meinung war es jedoch, sowohl in der SGK-SR als auch im Plenum, dass die Motion im Sinne eines Zeichens für den Sport anzunehmen sei. Mit 40 Stimmen tat dies der Rat einstimmig.

Förderung von Sportveranstaltungen (Mo. 13.3369)
Dossier: Sportförderung

Eine bereits im Vorjahr eingereichte Motion Aebischer (sp, BE) zur Einführung eines obligatorischen Schneesporttages in der Oberstufe wurde 2014 vom Nationalrat behandelt (siehe auch hier). Das Sportförderungskonzept sollte dergestalt angepasst werden, dass alle Kantone, die einen obligatorischen Schneesporttag in der Oberstufe vorsehen, vom Bund finanziell unterstützt werden. Der Antragsteller bezog sich in seiner Begründung vorwiegend auf die vielerorts weggefallenen Möglichkeiten, Wintersportausrüstungen günstig zu mieten (in den Schulen beispielsweise). Das verteuere die Skitage für viele Familien auf ein nicht mehr tragbares Mass. Bezüglich abnehmender Zahlen wintersporttreibender Jugendlicher zeigte sich auch der Bundesrat betrübt, stellte gleichwohl fest, dass ein einziger Schneesporttag kaum zielführend sein könne. In Anbetracht der Entwicklungen im Wintersportbereich braucht es nach Ansicht der Regierung eine Gesamtstrategie, die unter Einbezug sämtlicher interessierter Kreise zu entwickeln wäre. Die Regierung beantragte daher Ablehnung der Motion. Mit nur zwei Stimmen Unterschied entschied der Nationalrat anders. 89 Abgeordnete sprachen sich ohne lange Diskussion für das Ansinnen aus, wobei in allen Fraktionen sowohl Befürworter als auch Gegner auszumachen waren. Ein halbes Jahr später korrigierte der Ständerat das nationalrätliche Votum. Mit 10 zu einer Stimme hatte die Motion bereits in der entsprechenden WBK-SR keine Chance gehabt. Es überwog die Ansicht, dass die projektierte Schneesportinitiative verschiedener Akteure sowie des Bundesamts für Sport bereits entsprechende Anreize schaffe.

Einführung eines obligatorischen Schneesporttages in der Oberstufe

Sport verbindet, und zwar im Jahr der Olympischen Winterspiele in Sotschi die Rätoromanen mit dem Rest der Welt. Die beachtlichen Leistungen der Athletinnen und Athleten rätoromanischer Muttersprache, allen voran Doppel-Goldmedalliengewinner Dario Cologna, gefolgt von Kombinationssieger Sandro Viletta und den beiden Silbermedaillengewinnern Selina Gasparin und Nevin Galmarini, fanden auf internationaler Plattform nicht nur die verdiente sportliche Anerkennung, sondern förderten darüber hinaus breites Interesse an der rätoromanischen Sprache und Kultur zu Tage. Urs Gadruvi, Generalsekretär der Lia Rumantscha, berichtete von Mitarbeitenden der Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR), die mehr damit beschäftigt waren, Interviews zu ihrer Herkunft zu geben als selber Interviews zu führen.

Athletinnen und Athleten rätoromanischer Muttersprache

Nach der Ablehnung der Olympia-Finanzierung durch die Bündner Stimmbürgerschaft reichte die WBK des Nationalrates im Mai des Berichtsjahres eine Motion zur Förderung von Sportveranstaltungen ein. Gestützt auf das Sportförderungsgesetz soll die Regierung eine Vorlage zur konkreten Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport sowie die Umsetzung von ausgewählten Projekten aus dem NIV-Konzept (Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis) ausarbeiten. Die WBK erachtete das Nein zum Olympiaprojekt nicht als grundsätzliche Kritik an der Sportförderung oder gar als ein Vorbehaltsvotum gegen andere wiederkehrende Sportanlässe wie Welt- oder Europameisterschaften. Deswegen sollten von den zahlreichen Ideen und Projekten, welche im Zusammenhang mit einer allfälligen Olympiakandidatur entwickelt wurden, einige trotzdem weiterverfolgt werden. Diese Projekte, welche nicht direkt mit den Spielen in der Schweiz zusammenhängen, jedoch wohl die Bewegung, Infrastruktur und Dynamik des Sports begünstigten, sollen nicht einfach fallen gelassen werden, so der Grundgedanke dieses Vorstosses. Der Bundesrat sah mit dem kürzlich revidierten Sportförderungsgesetz die gestellten Forderungen bereits als erfüllt an und beantragte deswegen die Ablehnung der Motion. Eine Erhöhung der Mittel sei denkbar, es bedürfe aber des politischen Willens dazu. Eine Anhörung der interessierten Kreise hinsichtlich des Entwurfs eines neuen Leistungskonzeptes stellte der Bundesrat jedoch in Aussicht. Im Nationalrat fand der Vorstoss dennoch Gehör und wurde auf Antrag der Kommission deutlich angenommen. Kommissionssprecher Stahl (svp, ZH) betonte insbesondere die positiven Effekte der Vorbereitungsarbeiten im Bereich des Nachwuchs- und Spitzensports, welche die Olympiakandidatur bereits vor der Bewerbung freigesetzt hatte. Gleichzeitig hielt er auch fest, dass es nicht primär um eine finanzielle Unterstützung gehe, sondern aus Sicht der Kommission vielmehr um die Bedeutung und die ideelle Unterstützung der Veranstaltungen sowie der Förderung des Nachwuchs- und Spitzensports. Schlussendlich seien sowohl die Veranstaltungen wie auch die Spitzenathleten verlässliche Botschafter der Schweiz. Eine kurze Rede des Sportministers liess die Stimmung nicht kippen: 169 Nationalrätinnen und Nationalräte schickten das Geschäft in den Ständerat, lediglich fünf stellten sich dagegen. Die kleine Kammer wird sich im kommenden Jahr damit befassen.

Förderung von Sportveranstaltungen (Mo. 13.3369)
Dossier: Sportförderung

Anfang 2012 hatte der Bundesrat seine Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes vorgelegt. Das gegenwärtig gültige Gesetz stammt aus dem Jahr 1932 und entspricht trotz vieler Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen nicht mehr. Das Alkoholgesetz soll in der neuen Fassung durch zwei Erlasse ersetzt werden: einem neuen Spirituosensteuergesetz und einem Alkoholhandelsgesetz. Normen über die Verbrauchssteuern, den Import von Ethanol – bis anhin in der alleinigen Kompetenz des Bundes – und die Reallokation von mehreren Bewilligungen gehen im neuen Spirituosensteuergesetz (SpStG) auf; Regelungen über den Handel und den Ausschank von alkoholischen Getränken und die Werbung werden im neuen Alkoholhandelsgesetz (AlkHG) vereint. Neu wird im AlkHG auch ein sogenanntes Nachtregime umschrieben, welches in der Nacht anwendbare Massnahmen subsumiert. Damit sollen Billigstpreisangebote in Zeiten verunmöglich werden, in der sich der problematische Alkoholkonsum mutmasslich abspielt. Überdies sollen gesetzliche Grundlagen für Testkäufe geschaffen werden, um Unsicherheiten über die Frage ihrer Zulässigkeit zu beenden. Das AlkHG soll eine schweizweit einheitliche Grundlage zur Regulierung des Handels mit alkoholischen Getränken schaffen, wobei den Kantonen zugestanden wird, weitergehende Bestimmungen vorzusehen. Das bereits 2010 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren stellte der Gesetzesrevision mehrheitlich gute Noten aus. Die Vernehmlasser liessen sich jedoch in zwei Lager einteilen: Während Städte und Gemeinden die Änderungen begrüssten und die Präventionsmassnahmen zum Teil sogar als zu schwach empfanden, stellten sich Kreise der Wirtschaft vor allem gegen das AlkHG. Das SpStG wurde mit seiner Liberalisierung des Ethanolmarktes mehrheitlich gutgeheissen, gleichwohl gab es Kritik zur Höhe der Spirituosensteuern.

Im März des Berichtsjahres wurden die beiden Gesetzesvorlagen im Ständerat als Erstrat behandelt. Dessen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hatte in beiden Fällen ohne Gegenstimmen dem Rat Eintreten beantragt. Die Eintretensdebatte war geprägt von zahlreichen Voten, welche die Berechtigung der Gesetzesvorlage unterstrichen. Inhaltlich bewegte das neue Spirituosensteuergesetz stärker als das Alkoholhandelsgesetz. Drei Punkte wurden wiederholt vorgebracht: Es herrschte Einigkeit über eine Zunahme exzessiven Alkoholkonsums, insbesondere unter Jugendlichen. Als problematisch wurden vor allem Hospitalisierungen aufgrund von Alkoholvergiftungen betrachtet, welche nicht nur gesundheitsschädigend sind, sondern auch hohe Kosten zur Folge haben. Ein zweites Thema war der Schutz einheimischer Alkoholproduzenten, und als dritter Punkt wurde das Verhältnis zwischen Restriktion und Repression diskutiert, vorwiegend jedoch unter der Maxime einer griffigen Präventionswirkung. Einige Votanten forderten Einzelmassnahmen, wie beispielsweise Ständerat Levrat (sp, FR), welcher sich für ein Verbot des Verkaufs von hochprozentigen Alkoholprodukten zu Billigstpreisen einsetzte. Seitens der SGK des Ständerates äusserte sich Sprecherin Egerszegi (fdp, AG). Sie betonte, dass im Sinne der öffentlichen Gesundheit Handlungsbedarf bestehe. In ihrem Votum stellte sie fest, dass den Kantonen entsprechende Mittel zugestanden werden müssten. Gleichzeitig sprach sie sich für eine sorgfältige Regulierung der Genussmittel aus, wobei einer Diskrepanz zwischen der Behandlung illegaler Drogen und dem Missbrauch legaler Drogen vorgebeugt werden müsse. Die Detailberatung war durch einen Minderheitsantrag Baumann (cvp, UR) geprägt, welcher durch eine Ausbeutebesteuerung in Form eines Rabattsystems die einheimischen Betriebe, namentlich kleine und mittlere Brennereien, schützen wollte. Damit sollen ähnliche Bedingungen wie in Deutschland und Österreich geschaffen werden. Die Änderung wurde mit 22 zu 13 Stimmen recht deutlich gutgeheissen. Sie bedeutet einen neuen Artikel 17a mit der Festschreibung der genannten Steuer sowie eine Anpassung sieben weiterer Artikel. Mit einem weiteren Minderheitsantrag Levrat (sp, FR) sollte die Alkoholsteuer pro Liter reinen Ethanols von bis anhin CHF 29 auf CHF 35 erhöht werden. Drei Franken davon sollten einen Teuerungsausgleich bewirken, mit den weiteren drei Franken sollten Ausfälle aufgrund der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Steuerbefreiungen ausgeglichen werden. Mit dieser Massnahme sollte sichergestellt werden, dass der „Alkoholzehntel“ auf dem bisherigen Niveau gehalten werden kann und die so generierten Gelder für die Alkoholprävention in den Kantonen weiterhin ausreichen. Der Bundesrat hatte in seinem Gesetzesentwurf keine Erhöhung vorgesehen. Der Status quo – der auch im Gesetz weiterhin so belassen werden sollte – obsiegte in der Abstimmung mit 23 zu 21 Stimmen knapp gegen den Minderheitsantrag. Ein Minderheitsantrag Zanetti (sp, SO) ging in eine ähnliche Richtung, stellte jedoch lediglich eine redaktionelle Änderung dar: Der Bundesrat sollte verpflichtet werden, die Alkoholsteuer der Teuerung anzupassen, und dies nicht nur „können“. Die „muss“-Formulierung unterlag im Plenum jedoch ebenfalls mit 17 zu 24 Stimmen. Weitere Minderheitsanträge, unter anderem eine Steuerbefreiung von bis zu zehn Litern des zum Eigengebrauch hergestellten Alkohols, blieben chancenlos. In der Gesamtabstimmung wurde das SpStG mit 23 zu acht Stimmen angenommen und mit den vorgenommenen Änderungen an den Nationalrat überwiesen.

Die Detailberatung des Alkoholhandelsgesetzes (AlkHG) gestaltete sich ähnlich lebhaft. Aufgrund eines ersten Gegenantrags befasste sich die kleine Kammer mit Bestimmungen über die Werbung für alkoholische Getränke, wobei wie vom Bundesrat vorgesehen und der Kommission gestützt, alkoholische Getränke im Allgemeinen und Spirituosen als Erzeugnisse separat behandelt werden sollten. Eine Minderheit Levrat (sp, FR) wollte dies explizit ausschliessen und generelle Erlasse zu alkoholischen Getränken formulieren. Kommissionssprecher Graber (cvp, LU) räumte ein, dass die Kommission versucht hatte, diese Vereinigung zu vollziehen, jedoch letztlich davon absah, weil eine Vereinigung diverse Probleme nach sich gezogen hätte. Der Minderheitsantrag unterlag klar, womit sich der Rat in diesem Punkt für die Version der Regierung aussprach. Umstritten war auch eine Norm über die Weitergabe von Alkohol an altersmässig nicht abgabeberechtigte Jugendliche. Ein entsprechender Minderheitsantrag Keller-Sutter (fdp, SG) wollte das Verbot der Weitergabe von Alkohol mit der Absicht, die Altersbeschränkung zu umgehen, aus dem Gesetz streichen. Sie erachtete es als nicht vollziehbar, weil die Strafverfolgungsbehörden diese Absicht der Weitergabe kaum beweisen könnten. Der Antrag war jedoch chancenlos. Ein weiterer Minderheitsantrag Levrat (sp, FR) beinhaltete die Festsetzung eines Mindestpreises für Alkohol. Diese Massnahme, welche vor allem im Sinne der Prävention von Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen wirken sollte, führte zu einer längeren Debatte um Verantwortlichkeit, Wirtschaftsfreiheit, tangierte Kundschaft und profitierende Händler sowie über Einkaufstourismus im Falle eines billigeren Alkoholpreises im benachbarten Ausland. Die Idee eines alkoholgehaltabhängigen Mindestpreises, der unter Berücksichtigung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit festgesetzt werden soll, obsiegte mit 19 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen hauchdünn. Weiter sprach sich der Ständerat entgegen dem Kommissionsantrag für ein Verkaufsverbot von Alkohol im Detailhandel zwischen 22.00 und 6.00 Uhr aus, verbot jedoch die Gewährung von Zugaben oder anderen Vergünstigungen, beispielsweise sogenannten Happy Hours, nicht. Zur Regelung von Testkäufen äusserte sich Ständerat Schwaller (cvp, FR), welcher die Haftungsfrage zugunsten des Verkaufspersonals entschärfen und stattdessen die Unternehmen in die Pflicht nehmen wollte. Der Antrag wurde gutgeheissen. Mit 33 Stimmen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig der grossen Kammer überwiesen.

Mit einer Reihe von Änderungsanträgen gelangten die beiden Gesetzesvorlagen im September in den Nationalrat. Vor der Eintretensdebatte standen drei Rückweisungsanträge im Raum. Nationalrätin Ingold (evp, ZH) wollte beide Vorlagen zurückweisen, da sie Widersprüche und Inkohärenzen beinhalteten; Lorenz Hess (bdp, BE) verlangte die Rückweisung, weil eine verfassungskonforme Regelung der Spirituosen sowie eine wirksame Prävention des Handels mit Alkohol fehle; und Nationalrat Rutz (svp, ZH) wollte nur das Alkoholhandelsgesetz zurückweisen, mit der Begründung, das Parlament solle zuerst eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Regelung von Bier und Wein beraten. Die Eintretensdebatte war von zahlreichen Wortmeldungen geprägt, wobei vor allem von der Ratslinken Kritik laut wurde. Allen voran äusserte sich Nationalrat Jans (sp, BS) für die SP-Fraktion pointiert und nannte das Resultat der Kommissionsberatungen einen „Scherbenhaufen“. Statt eine präventive Wirkung zu erzielen, begünstige die Gesetzesvorlage die Alkoholwirtschaft und mit der vorgesehenen Ausbeutebesteuerung sei ein Monster kreiert worden, welches den Verwaltungsaufwand aufblähe. Eintreten war indes sowohl in der zuständigen WAK als auch im Ratsplenum unbestritten. Sämtliche Rückweisungsanträge wurden trotz teilweise geschlossener Unterstützung der SP-, der GLP- und der BDP-Fraktion abgelehnt. In der Detailberatung standen sich jeweils die Kommissionanträge – meistens auf Annahme gemäss Entwurf des Ständerates – und diverse Minderheitsanträge gegenüber. Die Diskussion umfasste ähnliche Schwerpunktthemen wie die Beratung im Ständerat: Prävention, Verkaufseinschränkungen, Besteuerung und nicht zuletzt redaktionelle Details um Wortlaut und Definitionen einzelner Bestimmungen. Das Nachtverkaufsverbot, welches vom Bundesrat vorgesehen und vom Ständerat unterstützt worden war, wurde auf Antrag der WAK aufgehoben. Der Nationalrat wollte damit verhindern, dass alle Konsumenten wegen einiger Risikotrinker in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Ein Happy-Hour-Verbot, wie es der Ständerat bereits aus dem Bundesratsentwurf gekippt hatte, war auch in der Volkskammer mit 105 zu 74 Stimmen chancenlos. Mit 122 zu 50 Stimmen ebenfalls deutlich abgelehnt wurden im Nationalrat Mindestpreise für Alkoholika. Ein verschärftes Werbeverbot für alkoholische Getränke wurde von der bürgerlichen Mehrheit im Rat ebenfalls abgelehnt. Damit hatte der Nationalrat einerseits die vom Ständerat vorgenommenen Verschärfungen wieder relativiert und damit das Alkoholhandelsgesetz weniger auf Jugendschutz ausgelegt, andererseits blieb der Nationalrat auf der Linie der Standesvertreter, indem das Konzept der Ausbeutebesteuerung im Spirituosenbesteuerungsgesetz beibehalten werden soll. Ebenfalls Ja sagte der Nationalrat zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Testkäufe, mit denen geprüft wird, ob sich die Verkaufsstellen an die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Mindestalter für den Erwerb von Alkohol halten. In der Gesamtabstimmung wurde das AlkHG mit 121 zu 59 Stimmen gegen den Willen von SP, Grünen und EVP dem Ständerat übergeben, das SpStG wurde mit 97 zu 80 Stimmen angenommen. Die Beratungen zur Differenzbereinigung im Ständerat fanden nicht mehr im Berichtsjahr statt.

Nach den Beschlüssen des Nationalrates wurde im Herbst in zwei Sitzungen der ständerätlichen WAK das weitere Vorgehen besprochen. Bei den Differenzen zum Alkoholhandelsgesetz wollte die Kommission an ihrer ursprünglichen Position bezüglich des Verkaufsverbots für alkoholische Getränke von 22.00 bis 6.00 Uhr festhalten und somit dem Antrag des Bundesrates folgen. Die Kommissionsmehrheit war überzeugt, dass diese Massnahme sowohl den Jugendschutz verstärke, als auch die Sicherheitssituation in städtischen Zentren verbessere. Darüber hinaus wurde darauf verwiesen, dass diverse Kantons- und Stadtregierungen sowie die Gesundheitsdirektorenkonferenz nachdrücklich ein Nachtverkaufsverbot forderten. Demgegenüber wollte die Kommission die Einführung eines vom Alkoholgehalt abhängigen Mindestpreises fallen lassen. Es wurde davon ausgegangen, dass diese Massnahme den Einkaufstourismus begünstigen und die inländische Produktion schwächen würde. In der Frage um die Besteuerung von Alkoholika forderte die Kommission von der Verwaltung vertiefte Informationen über die Ausgestaltung einer Ausbeutefinanzierung, bevor eine Sitzung im November einen Beschluss herbeiführen sollte. Dabei wurde bestätigt, was im Nationalrat und von Bundesrätin Widmer-Schlumpf bereits befürchtet worden war: Eine Ausbeutebesteuerung würde völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem Ausland verletzen und mehrfach in nicht zu rechtfertigender Weise gegen die Bundesverfassung verstossen. Daraufhin beauftragte die Kommission die Verwaltung, eine alternative Regelung auszuarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass beide Räte das System der Ausbeutebesteuerung grundsätzlich befürworteten, soll eine ähnliche Besteuerungsformel erarbeitet werden, welche einerseits die höheren Produktionskosten in der Schweiz zu kompensieren vermag und andererseits die ökologisch wertvollen Hochstammbäume schützt und fördert. Mit diesem Auftrag wurden die Beratungen erneut unterbrochen, womit sich auch die WAK des Ständerates erst im Folgejahr wieder um die Alkoholgesetzgebung kümmern wird.

Alkoholgesetzes

Die Olympiakandidatur Graubünden 2022 hatte im Vorjahr erste entscheidende Hürden genommen und im Dezember das Graubündner Parlament passiert. Die bürgerlichen Parteien hatten sich durchsetzen können und gegen die Ratslinke die nötige Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes angenommen und der Stimmbevölkerung zur Annahme empfohlen. Die Bündner Stimmberechtigten wurden am 3. März des Berichtsjahres an die Urnen gebeten, um über das Geschäft und letztlich die Kandidatur zu befinden. Daneben hatte der Bundesrat im Vorjahr seine Botschaft zur finanziellen Unterstützung der Olympiakandidatur verabschiedet. Die Landesregierung beantragte dafür einen Verpflichtungskredit von CHF 30 Mio. Mit einem zweiten Verpflichtungskredit über CHF 1 Mia. sollte – im Falle eines Zuschlags durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) – eine allfällige Deckungslücke des Durchführungsbudgets finanziert werden. Das Bundesratsgeschäft blieb vorerst hängig, da das nationale Parlament mit den Beratungen abwarten wollte, bis die Graubündner Stimmbürgerschaft ihre Absicht an der Urne äussern konnte. Zwar hatte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates Anhörungen durchgeführt, unter anderem mit dem Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022, dem Komitee Olympiakritisches Graubünden, mit verschiedenen Naturschutzorganisationen und dem SAC sowie unabhängigen Experten und René Fasel als Vertreter des Internationalen Olympischen Komitees. Sie wollte jedoch dem Entscheid des Kantons Graubünden nicht vorgreifen oder diesen womöglich gar beeinflussen. Damit lag der Fokus auf den Vorgängen in Graubünden, wobei sich Befürworter und Gegner der Spiele je in Komitees organisiert hatten und Anfang 2013 den Abstimmungskampf lostraten. Befürchtungen über ein finanzielles Fiasko seitens der Gegner standen den euphorischen Hoffnungen der Befürworter auf eine erneuerte Infrastruktur, einen Tourismusboom und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gegenüber. Den Anfang machten am 3. Januar die Befürworter des Projekts mit einem Mediengespräch. Touristiker lobten die weltweite Präsentationsplattform, Bergbahnbetreiber und Hoteliers bewarben die positiven Einflüsse auch nach den Spielen und für die Sommersaison und diverse Politiker sicherten die Machbarkeit zu und versprachen sich positive Entwicklungen für Verkehr und Marketing des Kantons. Unverhofften Support erhielten die Olympiabefürworter aus dem Ausland: Eine Gruppe britischer Parlamentarier, selbst Skifahrer, empfahl den Bündnern ein Ja zur Olympiakandidatur. Bald wurden auch die ersten Parteiparolen gefasst: Die Junge CVP stand hinter dem Projekt, wie auch die Mutterpartei, jedoch unter Vorbehalt einer positiven Beurteilung des Konzeptes durch das IOC. Ebenfalls für eine Kandidatur sprachen sich die FDP, die BDP, die SVP, die Junge SVP und die EDU aus. Dagegen waren seit jeher die SP und die Grünen sowie später auch die Grünliberalen. Die Bündner SAC-Sektion sprach sich nur unter Vorbehalten für das Vorhaben aus.

Mitte Januar, und damit weniger als zwei Monate vor der kantonalen Abstimmung, konstituierte sich im Oberengadin ein weiteres Unterstützungskomitee. „OlympJa Oberengadin“ wurde aus bürgerlichen Politikern, Vertretern aus Handels- und Gewerbevereinen und der Hotelleriebranche, den Skivereinen sowie den Oberengadiner Grossräten zusammengesetzt. Der grosse Antrieb dieser Gruppe war die Idee, den Tourismus anzukurbeln. Dafür wurde die Kandidatur als besonders umweltverträglich beworben, als gute Werbeplattform gepriesen sowie als wirtschaftlich interessant für die Region betitelt. Ebenfalls Mitte Januar setzte die Graubündner Regierung ein starkes Zeichen: In einer Pressekonferenz traten alle fünf Regierungsmitglieder gemeinsam für die Olympiakandidatur ein. “Eine Kandidatur stellt für Graubünden eine einmalige Chance dar, sich einem weltweiten Publikum als sympathischer Gastgeber zu präsentieren“, so Regierungspräsident Trachsel (bdp), der damit ebenfalls die touristische Wirkung unterstrich. Trotz dieses geschlossenen Auftritts haftete dem Anlass ein fahler Beigeschmack an. Martin Jäger, SP-Regierungsrat, spielte seine Rolle contre cœur und fügte sich im Sinne des Kollegialitätsprinzips der Zustimmung der Kantonsregierung. Jäger selbst hatte als Grossrat im Vorfeld der letzten Olympiaabstimmung 1980 an vorderster Front gegen eine Kandidatur geweibelt. Die SP liess dies nicht unkommentiert und kritisierte den geschlossenen Auftritt der Regierung. Man mache aus der Abstimmung eine Schicksalsabstimmung für die Zukunft des Kantons und die Verpflichtung Jägers, am Podium mitzumachen sei unverhältnismässig und schlechter politischer Stil, so das Empfinden des Parteipräsidenten Jon Pult. Kurz darauf lancierten auch die Gegner der Olympiakandidatur ihren Abstimmungskampf. Unermüdlich warnte das Gegnerkomitee „Olympiakritisches Graubünden“ unter der Leitung von SP-Nationalrätin Silva Semadeni vor dieser „Megaveranstaltung, die nicht in Bergtäler passt“. Zusätzlich wurde immer wieder die Kostenfrage gestellt und darauf hingewiesen, dass die Steuerzahler schliesslich zur Kasse gebeten würden, wohingegen nur wenige von den Spielen profitierten. Sekundiert wurde die Nationalrätin von Bruno Stephan Weiler von der Alpenschutzkommission Cipra International, sowie SP- und Juso-Vertretern.

Der Abstimmungskampf gestaltete sich schliesslich sehr abwechslungsreich und war durch zahlreiche Schlagabtausche geprägt. Mit die grössten Auseinandersetzungen ergaben sich um eine Nachhaltigkeitsstrategie der Olympiapromotoren. Die NIV-Charta, „Nachhaltigkeit, Innovation, Vermächtnis“, sollte als selbstgegebener Leitfaden die Organisation der Spiele prägen, wurde von Beginn weg kommuniziert. Die Sorge der Gegner, das Projekt sei zu kostspielig und nicht nachhaltig, sollte damit zerstreut werden. Doch jede Aktion des Unterstützerkomitees rief auch Gegner auf den Plan, welche unter anderem die NIV-Charta als vorgeschobenes, leeres Propagandamittel bezeichneten. Ebenso sollten Studien von beiden Seiten belegen, dass das Olympiaprojekt positive, oder eben auch negative Auswirkungen für den Kanton hätte. Ende Januar erhielt die „OlympJa“-Bewegung Zulauf: Auch im Prättigau versammelten sich Olympia-Befürworter in einer entsprechenden Sektion. Auch hier waren es vorwiegend bürgerliche Politiker, welche mit Informationsanlässen die Gunst der Einwohner suchten.

Einen Dämpfer, welcher den Olympiagegnern in die Karten spielte, erlitt die Olympiakampagne Ende Januar. Es wurde bekannt, dass Bund und der Kanton Graubünden keine Einigung über eine Defizitgarantie erzielen konnten, respektive dass die Finanzkommission des Nationalrates forderte, die Verluste müssten mit kantonalen Mitteln aufgewogen werden. Letztlich ging es um eine Summe von über CHF 1 Mia. Vor solchen Szenarien hatten die Olympiagegner wiederholt gewarnt. Tatsächlich lag es schliesslich in der Hand der Bundesparlamentarier, über die Angelegenheit zu befinden. Derweil wuchs in Chur die Einsicht: Wenn der Bund keine Defizitgarantie abgebe, würde dies „Abbruch der Übung“ bedeuten, so Regierungsrätin Janom Steiner (bdp). Dies war indes bereits gewiss, hatte doch der Grosse Rat schon früh und einstimmig beschlossen, dass der Kanton keine Defizitgarantie übernehmen werde. Die oberste Olympiagegnerin und Nationalrätin Semadeni (sp, GR) hatte bereits Ende 2012 in einer Interpellation beim Bundesrat nachgefragt, wer die Kostenüberschreitungen zu tragen hätte, falls Graubünden die Spiele erhielte. Dabei ging es um den Restbetrag über CHF 300 Mio., welcher in den damals geltenden Budgets vorerst als ungedeckt ausgewiesen wurde. Die wechselnde Stimmung liess jedoch auch das Kandidaturkomitee „Graubünden 2022“ nicht ruhen. Genau einen Monat vor dem Urnengang gab man bekannt, das Konzept revidiert zu haben, wobei fast CHF 380 Mio. eingespart werden konnten. Diese Einsparung bedeutete zugleich die Deckung des prognostizierten Defizits von rund CHF 300 Mio. Die revidierte Fassung des Budgets schien einige Vorbehalte zerstreuen zu können, war doch damit eine der zentralen Fragen – wer ein Defizit tragen müsste – vorerst vom Tisch. Die Gegner liessen jedoch sogleich ausrichten, dass die Änderungen lediglich auf Buchhaltertricks und Budgetkosmetik beruhten. Die Verunsicherung über die Defizitgarantie beschäftigte bis zur Abstimmung alle Beteiligten. Sportminister Maurer sicherte dafür Bundesmittel zu, wurde dann aber von der Finanzkommission zurückgepfiffen, sie pochte darauf, dass der Kanton ein Defizit trage. Die Grüne Partei reagierte ebenfalls und kündigte bei einem allfälligen Beschluss, Bundesgelder zur Deckung eines Defizits einzusetzen, ein Referendum an. Knapp zwei Wochen vor der Abstimmung publizierte die Zeitung Südostschweiz eine Umfrage: zu diesem Zeitpunkt hätten 45% die Olympiakandidatur abgelehnt, 42% hätten sie gutgeheissen und 9% waren noch nicht entschieden. Damit zeigte sich in Zahlen, was sich seit Jahresbeginn abgezeichnet hatte: es würde knapp werden.

Am 3. März brachten die Stimmberechtigten des Kantons Graubünden mit 52,7% Nein-Stimmen die Kandidaturbestrebungen an der Urne zu Fall. In St. Moritz (61% Ja-Stimmen) und Davos (56,2% Ja-Stimmen) wurde die Kandidatur jeweils deutlich angenommen, so dass in den möglichen Austragungsorten nach Bekanntwerden des Kantonsresultates Ernüchterung herrschte. Ausschlaggebend war die negative Haltung im Unterland und in jenen Regionen, welche in der Kandidatur nicht berücksichtigt worden waren. Die Abfuhr hatte Auswirkungen bis nach Bundesbern, wo man einerseits Bedauern äusserte und eine Fehlersuche forderte, andererseits auch zukunftsgerichtet sinnierte: Die Grünen wollten den Bundesrat beauftragen, mit dem Internationalen Olympischen Komitee neue Konzepte zu beraten. Nach der letzten Abstimmung über eine Bündner Olympiakandidatur 1980 überwog also auch 2013 die Ablehnung gegen Olympische Spiele im Bergkanton. Mit dem Urnenentscheid Graubündens waren auch die Geschäfte in Bern erledigt: Die Diskussionen über den Kandidaturbeitrag von CHF 30 Mio. und die Defizitgarantie über CHF 1 Mia. wurden nach dem Nein hinfällig und mit den Nichteintretensvoten in beiden Räten wurde die Kampagne „Olympia 2022 in der Schweiz“ endgültig abgeschlossen.

Olympische Winterspiele 2022 (BRG 12.091)
Dossier: Olympiakandidaturen

Gleich in sechsfacher Ausführung wurde eine Motion im Juni im Nationalrat eingereicht, welche die Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten forderte. Damit die Angelegenheit wirklich auf einer wasserdichten Basis stehen konnte, wurde sicherheitshalber auch im Ständerat noch eine gleichlautende Motion nachgeschickt. Die faire Seeschlacht – sieben Parlamentarier, gegen sieben Bundesräte – erwies sich aber als Sturm im Wasserglas: Letztlich wurde das Anliegen von beiden Räten angenommen. Die Debatte wurde im Ständerat eröffnet, wo die Motion nach kurzer Diskussion mit 17 zu 12 Stimmen gutgeheissen wurde. Im Nationalrat war das Verdikt ebenfalls deutlich. Mit 143 zu 31 Stimmen wurde das Anliegen überwiesen. Nicht zuletzt wegen der Weiterentwicklung dieses Sports und einer besseren Ausbildung in ausgewiesenen Schulen sei die Sicherheit verbessert worden. Zudem hindere ein Verbot die Entwicklung dieser noch jungen Sportart, welche ab 2016 in Rio erstmals im Programm olympischer Sommerspiele stehen wird. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt und der Verordnung über die Binnenschifffahrt wird das Fahren mit Drachensegelbrettern – Kitesurfen – auf den Schweizer Gewässern grundsätzlich erlaubt und so die Kitesurfer den anderen Nutzern der Seen gleichgestellt.

Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten

Ein Postulat Ribaux (fdp, NE) fordert die stärkere Bekämpfung des Sportbetrugs als Strafbestand. Mit drei Vorschlägen trat der Postulant an den Nationalrat: Personen, welche Sportbetrug ausüben oder dazu anstiften sollen von Amtes wegen und mit Zuständigkeit bei der Bundesanwaltschaft verfolgt werden; die betroffenen Sportverbände sollen Parteistellung nehmen können; die amtliche Überwachung soll ermöglicht werden. Die Manipulation von Sportresultaten schade dem Image des Sports und wirke sich negativ auf die gesellschaftlichen, erzieherischen und kulturellen Werte aus, für die der Sport stehe, so der Nationalrat. Der Tatbestand Sportbetrug wurde aufgegriffen, nachdem Wettskandale auch in Schweizer Wettbewerben festgestellt wurden. Der rechtliche Rahmen reiche gegenwärtig nicht aus, um bestimmte Arten des Betrugs bestrafen zu können und er erlaube keine rigorose und wirkungsvolle strafrechtliche Verfolgung solcher Handlungen. In die gleiche Richtung stiess der Bundesrat, welcher bereits aus einem Postulat der WBK-SR „Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport“ beauftragt war, einen Bericht über bestehende Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation im Sport vorzulegen und Lösungsansätze aufzuzeigen. Darin wollte der Bundesrat die geforderten Punkte aufgreifen und alles zusammen darlegen. Der bundesrätlichen Empfehlung auf Annahme folgte das Plenum Ende Jahr.

Sportbetrugs als Strafbestand

Zwei Motionen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates zum Thema Gewalt an Sportanlässen wurden Anfang Jahr eingereicht. Eine Motion zielte auf eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, wobei es fortan möglich sein sollte, die Transportpflicht so anzupassen, dass einzelne Personen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit von Transportdiensten ausgeschlossen werden können. Dies war nach geltendem Recht nicht möglich. Die den SBB jährlich entstehenden Mehrkosten von über 3 Mio. CHF durch Gewaltanwendung in den Zügen, auf den Bahnhöfen und gegenüber dem Personal, sollten dadurch eingedämmt werden. Der Bundesrat erkannte die Problematik bereits früher und das Bundesamt für Verkehr (BAV) war bereits in der Vorbereitung einer entsprechenden Vorlage. In der zweiten Motion (Mo. 12.3018) sollte der Bundesrat beauftragt werden, Massnahmen zu treffen, damit betroffene Kantone Schnellgerichte zur Beurteilung von Fällen von Hooliganismus einführen können. Auch hier zeigte sich der Bundesrat der Bedeutung des Instruments bewusst und verwies auf eine bereits erfolgreiche Praxis in einzelnen Kantonen. Dem Bund seien jedoch in diesem Bereich die Hände gebunden, da die Kantone kraft ihrer verfassungsmässigen Kompetenz für Organisation der Polizei und der Gerichte allein zur Festlegung der einzusetzenden Ressourcen zuständig sind. Die Motion sei deswegen abzulehnen. Die zwei Motionen wurden gemeinsam im Herbst im Nationalrat in einer längeren Diskussion behandelt. Argumente für und wider mögliche Lösungen des behaupteten Gewaltproblems hielten sich die Waage. Letztlich wurde die Motion zur Anpassung des Personenförderungsgesetzes mit 135 zu 26 angenommen, obwohl die Vorlage des BAV bereits in der Vernehmlassung war. Die zweite Motion zur Prüfung von Schnellgerichten hatte mit 66 gegen 101 Stimmen keine Chance. Die erste Motion wurde Ende Jahr auch im Ständerat angenommen und damit dem Bundesrat zur Umsetzung überwiesen.

Personenbeförderungsgesetz (Mo. 12.3017)

Die Kandidatur für olympische Winterspiele im Jahr 2022 in der Schweiz nahm im Berichtsjahr klare Züge an. Mit dem Programm „Graubünden 2022“ bereitete der gleichnamige Verein eine konkurrenzfähige Kandidatur vor, welche den vergangenen olympischen Wettbewerben sportlich in keiner Hinsicht unterlegen sein sollte, jedoch dem zunehmenden Gigantismus Einhalt gebieten wollte. Die Winterspiele der XXIV. Olympiade sollten an den Standorten Davos und St. Moritz stattfinden, so die Vision zahlreicher Mitstreiter unter der Führung von Präsident und Ex-Nationalrat Tarzisius Caviezel und Direktor Gian Gilli. Die Kandidatur sollte je zu einem Drittel durch den Bund, durch die Kantone und Gemeinden sowie durch die Schweizer Privatwirtschaft finanziert werden. Ende Mai wurde das Konzept im Sportparlament von Swissolympic besprochen und mit 76:0 Stimmen gutgeheissen. Später sollten die Bündner Kantonsbevölkerung und die Einwohnerinnen und Einwohner von Davos und St. Moritz zum Thema abstimmen. Im Juli wurde bekannt, dass die Investitionskosten für eine erfolgreiche Durchführung der Spiele auf rund 1.5 Mia. CHF geschätzt wurden, die Gesamtkosten wurden auf 2.8 Mia. CHF geschätzt. Allein das Kandidaturbudget sollte gut 60 Mio. CHF verschlingen, wesentlich mehr als vorerst angenommen. Der Bund müsste vom ganzen Budget gut 1.3 Mia. CHF übernehmen. Diese hohen Kosten waren ein Grund für die skeptische Haltung, welche trotz aller Euphorie immer wieder spürbar wurde. Zudem waren in der jüngeren Vergangenheit zwei Kandidaturprojekte für 1988 in Chur und 2010 in Bern an der Urne recht deutlich verworfen worden (77% Nein für Chur und 78% Nein für Bern). Ob eine Bündner Kandidatur vom Volk goutiert würde, war alles andere als klar. Die Kandidatur von Sion 2006 wurde zwar damals von der Bevölkerung unterstützt, wurde aber vom Internationalen Olympischen Komitee bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Der Bündner Regierungsrat hatte sich Anfang September mit einer Botschaft an das Kantonsparlament gerichtet. Die Bündner Regierung stellte sich hinter die Kandidatur. In der Botschaft wurden konkrete Angaben über Investitionsprojekte im Kanton gemacht. Auch der Termin für die kantonale Abstimmung wurde fixiert: Am 3. März 2013 sollen sich die Bündnerinnen und Bündner an der Urne äussern. Zeitgleich wurde das Unterstützungskomitee konstituiert. Neben Persönlichkeiten aus der Sportwelt nahmen diverse Bundesparlamentarier Einsitz: Die Nationalräte Heinz Brand (svp) und Hansjörg Hassler (bdp) sowie die Ständeräte Stefan Engler (cvp) und Martin Schmid (fdp). Widerstand regte sich indes in den Reihen der SP Kantonalsektion, welche sich gegen eine Kandidatur ausgesprochen hatte. So formierte sich Anfang Oktober eine Gegenbewegung „Olympiakritisches Graubünden“, welcher Nationalrätin Semadeni (sp, GR) vorstand und die sich aus der Vereinigung Bündner Umweltorganisationen, der SP, der Juso und Verda-Grünes Graubünden zusammensetzte. Das Komitee wehrte sich gegen hohe Ausgaben, gegen ein Diktat des IOC und gegen unvorhersehbare Probleme durch den Anlass selbst. Namentlich in puncto Ausgaben spielte die schlechte finanzielle Situation Graubündens den Gegnern in die Hände – was sich als Hauptargument in deren Kampagne beobachten liess. Der Bundesrat zeigte sich Mitte Oktober einer Kandidatur positiv eingestellt und verabschiedete den Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an die Winterspiele 2022. Für die Finanzierung der Kandidatur beantragte die Regierung 30 Mio. CHF. Der Kredit sollte unter der Bedingung frei gegeben werden, dass sich Graubünden und Swiss Olympic mit mindestens je 15 Mio. CHF an den Kandidaturkosten von 60 Millionen Franken beteiligen. Ein weiterer Verpflichtungskredit betraf die Durchführung der Spiele selbst. Der Bundesrat war bereit, 1 Mia. CHF der ungedeckten Kosten zu übernehmen. Eine erste Reaktionsrunde zeigte, dass die Linke und die Grünen, sowie die Christdemokraten, auch auf Bundesebene skeptisch waren. Ende Oktober zeigte eine repräsentative Umfrage, dass fast 55% der Schweizerinnen und Schweizer hinter einer Kandidatur stehen würden. Vor allem die jüngere Bevölkerung und Personen aus dem erweiterten Alpenraum stünden einer Kandidatur offen gegenüber. Fast gleichzeitig publizierte der Trägerverein eine neue Machbarkeitsstudie, welche dem Anlass eine Bruttowertschöpfung von rund 4 Mia. CHF prognostizierte. Anfang Dezember kam die Vorlage des Bündner Regierungsrates ins Parlament, wo das Projekt gegen den Widerstand der SP-Fraktion angenommen, die Defizitgarantie des Kantons allerdings gestrichen wurde. Organisation und Durchführung der Spiele seien Sache des Bundes. Gleichzeitig wurde in der Presse bekannt, dass angeblich 43% der Bündner Bevölkerung für die Kandidatur seien und ebenso viele dagegen, wobei der Rest noch unentschieden sei. Die Fronten waren also nicht nur im Parlament verhärtet. Gegen Ende Jahr zeichnete sich ab, dass ein Ja an der Abstimmung vom folgenden März 2013 alles andere als klar sei. Im Abstimmungskampf standen sich Befürchtungen über ein finanzielles Fiasko den euphorischen Hoffnungen auf eine erneuerte Infrastruktur, einen Tourismusboom und der Schaffung neuer Arbeitsplätze gegenüber.

Olympische Winterspiele 2022 (BRG 12.091)
Dossier: Olympiakandidaturen

Das Bundesamt für Sport erarbeitete Ansätze zur Bekämpfung von Korruption und Manipulation im Sport. Danach sollen nationale wie auch internationale Sportverbände umfassend dem schweizerischen Korruptionsstrafrecht unterstellt werden. Das EJPD hat bis Frühjahr 2013 Zeit, einen Entwurf einer entsprechenden Gesetzesrevision auszuarbeiten.

Verschärfung des Korruptionsstrafrechts (BRG 14.035)

Im Juni behandelte der Nationalrat ein Geschäft, in dem es um Finanzhilfen für Sportanlagen nationaler Bedeutung ging. Gemäss dem neuen Sportförderungsgesetz, welches am 1.10.2012 in Kraft trat, gehört zu den Zielen der Sportförderung des Bundes die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports. Im Rahmen dieser Zielsetzung erhielt der Bund den Auftrag, ein nationales Sportanlagenkonzept (NASAK) für die Planung und Koordination der Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu erarbeiten und zu aktualisieren. Dabei kann er Finanzhilfen an den Bau solcher Anlagen leisten. Der Bundesversammlung wurde im Februar 2012 beantragt, einen Gesamtkredit für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) in der Höhe von 50 Mio. CHF aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen. Die erstberatende Kommission des Nationalrates beantragte dem Ratsplenum deutlich, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission nahm aber eine entscheidende Änderung am bundesrätlichen Entwurf vor und erhöhte den Gesamtbetrag um 20 Mio. CHF auf 70 Mio. In der Ratsdebatte verdeutlichte sich auch im Plenum eine Unterstützung für den Sport und die Sportförderung, wie sie mit einem Ausbau wichtiger Sportanlagen umgesetzt werden kann. Auch hinsichtlich einer möglichen Kandidatur für die olympischen Winterspiele 2022 mache die Aufrüstung Sinn, so mehrere Rednerinnen. In Vertretung des Gesamtbundesrates erklärte Sportminister Maurer die Beweggründe der Regierung, das ursprünglich auf 87 Mio. CHF geschätzte Förderprogramm des Bundesamtes für Sport zu kürzen. Mit diesem Budget sollten vorwiegend die Sportverbände profitieren, was letztlich aber nicht das Ziel des Bundesrates sei. Zusätzlich führte Maurer Bedenken über die finanzielle Lage generell ins Feld. Mit einer Erhöhung des Kredits auf 70 Mio. CHF trat die WBK-NR der Kürzung ein grosses Stück weit entgegen. Eintreten war auch im Plenum unbestritten und in der Detailberatung fand der Antrag der Kommission eine Mehrheit von 111 gegen 57 Stimmen. Die Ausgabenbremse wurde mit 164 zu 4 Stimmen deutlich gelöst. Im Herbst 2012 gelangte der abgeänderte Entwurf in den Zweitrat. Die WBK-SR war bereits gespalten. Eine Mehrheit sprach sich für die Version des Bundesrates aus, also gegen den Vorschlag des Nationalrates. Eine Minderheit Eder (fdp, ZG) beantragte Festhalten am Nationalratsbeschluss, sprich an der Erhöhung um 20 Mio. CHF. Der Minderheitsantrag wurde in der Gesamtabstimmung mit 24 zu 12 Stimmen angenommen. Die Ausgabenbremse wurde ebenfalls deutlich gelöst.

Finanzhilfen für Sportanlagen nationaler Bedeutung

Aufgrund der Zunahme der wegen exzessivem Alkohol- oder Drogenmissbrauch notfallmässig behandelten Patienten regte Nationalrat Bortoluzzi (svp, ZH) mit einer parlamentarischen Initiative an, dass Komatrinker ihre Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen sollten. Dafür seien das KVG sowie weitere Gesetze dahingehend anzupassen, dass die Kosten der aufgrund exzessiven Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendigen medizinischen Notversorgung durch die Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange getragen werden müssen. Eine Verrechnung über die solidarische Krankenversicherung soll nicht möglich sein. Gleiches soll auf einen Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle angewendet werden. Solche Ereignisse kämen einem massiven Missbrauch des Solidaritätsgedankens gleich und müssten unverzüglich angegangen werden, so der Initiant. Der Entscheid, in übermässigem Masse Alkohol zu konsumieren oder Drogen zu missbrauchen, sei vermeidbar und liege in der Eigenverantwortung jedes Bürgers. Es sei eine Zumutung für die Allgemeinheit, die dann diese massiven Kosten zu tragen habe. Nachdem die erstbehandelnde SGK-NR im Mai 2011 der Initiative Folge gegeben hatte, folgte diejenige des Ständerates Anfang 2012.

Komatrinker ihre Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen

Le Conseil national a adopté un postulat Glanzmann-Hunkeler (pdc, LU) chargeant le Conseil fédéral de publier un rapport analysant la problématique du hooliganisme et examinant les mesures potentielles pour y répondre sur le plan national. Ces dernières sont censées inclure la soumission des grandes manifestations sportives à autorisation, l’introduction de sanctions pénales applicables aux associations n’assurant pas la sécurité de manière adéquate ou dont les supporters sont auteurs d’actes violents, la responsabilisation de l’association suisse de football des actes de ses membres et la publication de photos des hooligans non identifiés. La postulante estime que les problèmes liés à la violence dans le sport ne sont pas abordés sérieusement au niveau national et que l’association suisse de football renvoie la responsabilité de leur gestion aux cantons et aux villes concernés. La thématique est plus amplement abordée dans cet article)

Hooliganisme (Po. 11.3875)

Le Conseil national a adopté par 95 voix contre 93 une motion Ingold (pev, ZH) chargeant le Conseil fédéral d’élaborer les bases légales nécessaires à la réalisation d’achats tests d’alcool afin de renforcer la prévention contre la dépendance des jeunes. La motionnaire estime que les achats tests et la poursuite pénale des contrevenants permettent un contrôle efficace et ont fait leurs preuves pour faire respecter les normes légales de la vente d’alcool aux jeunes. La totalité des groupes PLR et UDC ainsi qu’un tiers du groupe PDC se sont opposés en vain à la motion.

d’achats tests d’alcool

In der Frühjahrssession nahm der Nationalrat eine Motion Büchel (svp, SG) an, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament Massnahmen für die Bekämpfung der Korruption und Wettbewerbsmanipulation im organisierten Sportbetrieb zu präsentieren. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates reichte darauf ein Postulat (11.3754) ein, nach welchem der Bundesrat zuerst die bereits vorhandenen Instrumente auf ihre Effektivität hin prüfen soll. Die kleine Kammer lehnte infolge die Motion ab und überwies das Postulat.

Bekämpfung der Korruption und Wettbewerbsmanipulation im organisierten Sportbetrieb

Le Conseil des Etats a adopté un postulat de la CSEC-CE chargeant le Conseil fédéral de présenter un rapport avant fin 2012 traitant des dispositions applicables aux niveaux national et international dans la lutte contre la corruption et les matches truqués dans le domaine du sport, évaluant l’efficacité des instruments existants dans un environnement à la complexité croissante et examinant l’opportunité d’élaborer des mesures législatives afin d’améliorer les moyens à disposition et d’assurer une prévention active.

la lutte contre la corruption et les matches truqués

Le Conseil national a adopté par 95 voix contre 69 trois initiatives parlementaires Wobmann (udc, SO), Wasserfallen (plr, BE) (Iv. Pa. 10.497) et de Buman (pdc, FR) (Iv. Pa. 10.499) modifiant la loi fédérale sur la circulation routière afin de lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit avec des véhicules automobiles. La commission a recommandé d’adopter les motions estimant que la sécurité est désormais assurée pour des courses publiques, que l’industrie de l’équipement automobile est importante en Suisse et que ce type d’activité a un fort potentiel économique. Une forte minorité s’y est opposée estimant que le territoire suisse possède peu de terrains inconstructibles, que les tests industriels peuvent déjà être pratiqués en Suisse et que ce type d’activité est une atteinte à l’environnement. Le Conseil des Etats les a toutes rejetées par 20 voix contre 13 sur recommandation de sa commission et malgré une proposition de minorité Imoberdorf (pdc, VS). Il avait auparavant rejeté par 23 voix contre 12 une initiative parlementaire Fournier (pdc, VS) de même teneur.

lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit

Les chambres ont traité du projet de loi sur l’encouragement du sport et sur les systèmes d’information dans les domaines du sport présenté en 2009. Le projet est constitué de deux volets, le premier est relatif à la loi sur l’encouragement du sport et de l’activité physique tandis que le second concerne la loi sur les systèmes d’information de la Confédération dans les domaines du sport. Durant l’année sous revue, le Conseil des Etats et le Conseil national ont adopté le deuxième volet en votation finale respectivement à l’unanimité et par 178 voix contre 6, et ont poursuivi la procédure d’élimination des divergences relative au premier volet. Au Conseil national, la majorité de la commission de la science, de l’éducation et de la culture (CSEC-CN) a recommandé de maintenir sa position en octroyant à la Confédération la compétence de fixer un minimum de trois périodes hebdomadaires d’éducation physique à l’école obligatoire. Une proposition de minorité du groupe PLR estimant qu’il est du ressort des cantons d’élaborer les programmes scolaires a été rejetée par 115 voix contre 41. Le Conseil national a également introduit une nouvelle modification à travers une disposition octroyant la possibilité pour la Confédération de soutenir la recherche dans le domaine sportif. Les députés ont adhéré tacitement à la position des sénateurs concernant les autres divergences. Au Conseil des Etats, les sénateurs ont maintenu par 25 voix contre 11 leur volonté de ne pas octroyer de pouvoir à la Confédération dans la fixation d’un horaire minimum dédié à l’activité physique. Ils ont par contre adhéré à la proposition relative à la recherche dans le domaine du sport. Le Conseil national et le Conseil des Etats ont ensuite maintenu leur position respective concernant la dernière divergence ce qui a engendré la convocation d’une conférence de conciliation. Cette dernière a recommandé par 15 voix contre 10 d’adhérer à la position du Conseil national en imposant trois heures hebdomadaires d’éducation physique à l’école obligatoire. Les deux chambres ont aisément adopté cette proposition sans discussion. Au vote final, la chambre basse a adopté la loi par 178 voix contre 6 et la chambre haute à l’unanimité.

Sportförderungsgesetz

Die beiden Räte führten im Berichtsjahr ihren verfassungsrechtlich begründeten Streit über die Regelung des Sportunterrichts auf der Grundschulstufe im Rahmen des Sportförderungsgesetzes fort. Beide Räte beharrten dabei auf ihren bereits 2010 eingenommenen Positionen, der Nationalrat auf der Vorschrift einer Mindestzahl von drei Sportlektionen (abgeleitet von der Bundeskompetenz gemäss Art. 68 BV). Der Ständerat stellte sich, abgeleitet von einer kantonalen Kompetenz gemäss Art. 62 BV, dagegen. Damit gelangte das Geschäft im Sommer in die Einigungskonferenz, die den rivalisierenden Kammern empfahl, die Version des Nationalrats zu übernehmen. Dieser stimmten schliesslich beide Räte zu. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig (sechs Enthaltungen), der Nationalrat mit sechs Gegenstimmen aus dem bürgerlichen Lager an.

Sportförderungsgesetz

Die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zum Sportförderungsgesetz wurde im National- und Ständerat beraten. Die Vorlage unterteilte sich in zwei Bundesgesetze: einerseits das Sportförderungsgesetz und andererseits das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Für Diskussionen in den Räten sorgte nur Ersteres. Der Nationalrat war Erstrat und nahm das Sportförderungsgesetz in der Gesamtabstimmung mit 152 zu 2 Stimmen an. In einigen wenigen Punkten wich der Rat von der Vorlage des Bundesrates ab. Einerseits wurde ein Antrag der Kommissionsmehrheit mit 131 zu 30 Stimmen angenommen, welcher die Kantone dazu verpflichtet, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anzubieten. Andererseits verstärkte der Nationalrat die Bekämpfung des Dopings durch die Einführung von Strafbestimmungen für den Fall des gewerbemässigen Handelns mit Dopingmitteln oder der Abgabe an Kinder und Jugendliche und beschloss strengere Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch. Letztere beinhalten, dass das Bundesamt für Sport, dem Willen des Nationalrates entsprechend, Einsicht in das Strafregister nehmen kann, um den Leumund von „Jugend und Sport“- Kadern zu prüfen. Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport wurde diskussionslos mit 156 zu 3 Stimmen angenommen.

Der Ständerat nahm die beiden Gesetze zwar ohne Gegenstimmen an, er schuf aber zum Nationalrat zwei grössere Differenzen. Auf der einen Seite sprach er sich mit 21 zu 8 Stimmen unter Berufung auf den Föderalismus gegen eine Verpflichtung der Kantone aus, drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anbieten zu müssen. Auf der anderen Seite wollte der Ständerat im Zusammenhang mit der Dopingbekämpfung der Zollverwaltung zusätzliche Kompetenzen einräumen, indem diese ermächtigt wird, notwendige Sachverhaltsabklärungen zu treffen und bereits vor der Verdachtsmitteilung erforderliche Untersuchungen durchführen zu können. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das derart veränderte Sportförderungsgesetz mit 33 zu 0 Stimmen und das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport diskussionslos mit 27 zu 0 Stimmen an. (Siehe auch hier)

Sportförderungsgesetz

Eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Guisan (fdp, VD) lehnte die kleine Kammer im Berichtsjahr mit der Begründung ab, dass die Belange des Dopings mit dem verabschiedeten Sportförderungsgesetz geregelt seien. Die Motion hatte einerseits eine nationale Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers gefordert.

Anti-Doping-Agentur

Die Referendumsfrist zur Abänderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) im Sinn des MEDIA-Abkommens Schweiz–EG zur Filmförderung lief im Januar des Berichtjahrs ab. Das geänderte RTVG trat damit zusammen mit dem Bundesbeschluss zur „Finanzierung der Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2010–2013“ vom Mai 2010 in Kraft. Damit wurde Werbung für leichte Alkoholika auf öffentlichen TV-Kanälen zugelassen. Zusätzlich zur im Vergleich mit der EU strengeren Gesetzgebung für Alkoholwerbung, auferlegten sich die SRG-Sender eine Selbstbeschränkung, die mit Ausnahme von Bierwerbung bei der Übertragung grosser Sportveranstaltungen vor 20h00 keine Alkoholwerbung zulässt.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 25. September 2009 (Lockerung des Alkoholwerbeverbots)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)