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Die im Februar 2020 von der RK-NR eingereichte Motion «Kinder- und Minderjährigenehen nicht tolerieren» forderte vom Bundesrat, das ZGB dahingehend anzupassen, dass eine Eheschliessung für ungültig erklärt wird, wenn «zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten minderjährig war». Zwar gelte in der Schweiz seit 1996 ohne «Wenn und Aber 18 als das Ehefähigkeitsalter», mit der von der RK-NR vorgesehenen Änderung soll zusätzlich das gesetzliche Mindestalter auch auf ausländische Minderjährigenehen angewendet werden können, wie dies neu auch in Deutschland und den Niederlanden gehandhabt werde.
Wie zudem die Kommission per Medienmitteilung kommunizierte, gab sie zeitgleich einer im Dezember 2018 eingereichten parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) (18.467) Folge, welche dieselben Absichten verfolgte. Mit ihrer Motion wolle die Kommission zusätzlich den Druck auf den Bundesrat erhöhen, damit dieser entsprechende Regelungen bereits bei der laufenden Revision des ZGB berücksichtigte.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme im Mai die Ablehnung der Motion: Mit dem Bericht in Erfüllung des Postulats Arslan (16.3897) habe man bereits Handlungsbedarf erkannt und das EJPD damit beauftragt, bis Ende Jahr eine «Vernehmlassungsvorlage im Sinne des darin skizzierten Lösungsvorschlags auszuarbeiten». Ferner ging die Motion dem Bundesrat zu weit, da bei deren Annahme rückwirkend zahlreiche, bereits jahrelang bestehende Ehen für ungültig erklärt werden müssten, bei denen zum Zeitpunkt des Eheschlusses ein Ehegatte minderjährig war.
In der nationalrätlichen Debatte zur Motion während der Sommersession 2020 führte Justizministerin Keller-Sutter aus, die allfälligen Ungültigkeitserklärungen hätten auch erbrechtliche Konsequenzen zur Folge, die man vermeiden wolle. Der Bundesrat sah deshalb vor, dass Ehen, bei denen die Beteiligten zwar bei Eheschluss minderjährig waren, unterdessen aber erwachsen seien, in Einzelfällen geheilt und damit für gültig erklärt werden können. Trotz diesen Einwänden und der angekündigten Vernehmlassungsvorlage wurde die Motion im Nationalrat mit grosser Mehrheit (150 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen) angenommen.

Kinder- und Minderjährigenehen nicht tolerieren (Mo. 20.3011)

Mittels Motion wollte Jacques Bourgeois (fdp, FR) eine Koordinationsstelle für Dopingfragen beim Fedpol einrichten lassen. Diese soll die Kantone bei ihrer Arbeit unterstützen und ermöglichen, dass Doping effizienter bekämpft werden könne. Während der Eigenkonsum von Sportlerinnen und Sportlern durch die Sportverbände sanktioniert werde, sei es Aufgabe der Kantone, den Handel und die Abgabe von Dopingmitteln sowie die Anwendung an Dritten strafrechtlich zu verfolgen. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Instanzen sei essentiell, so der Motionär während der Herbstsession 2019. Allerdings seien die Kontakte zwischen den kantonalen Strafverfolgungsbehörden und den Zollbehörden noch nicht ausreichend effektiv. Den Kantonen fehle es an Ressourcen und notwendigem Fachwissen über die Gesetzgebung. Weiter bestünden bei Fällen auf der überkantonalen Ebene oft Zuständigkeitsprobleme. Mit der Anti-Doping-Koordinationsstelle könne diesen Problemen begegnet werden, da sie den Kantonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit technischer und materieller Unterstützung sowie einer koordinierenden Funktion auf überkantonaler und internationaler Ebene unter die Arme greifen könne. Der Bundesrat anerkannte zwar die Wichtigkeit der Dopingbekämpfung, war aber der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente genügten, um wirksam gegen den Handel und die Abgabe von Dopingmitteln vorgehen zu können. So nehme das Fedpol bezüglich Doping bereits eine koordinierende Aufgabe zwischen den verschiedenen Behörden wahr, erklärte Sportministerin Viola Amherd in der Ratsdebatte. Die Nationalrätinnen und Nationalräte liessen sich jedoch nicht davon überzeugen und nahmen den Vorstoss Bourgeois mit 135 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an, wobei alle Gegenstimmen und Enthaltungen aus dem Lager der SVP-Fraktion kamen.

Koordination im Dopingbereich verbessern (Mo. 19.3667)

Ohne grosse Umschweife entschied sich der Ständerat in der Herbstsession 2019 in Übereinstimmung mit einer ähnlich knappen Erklärung der WAK-SR – jedoch ausdrücklich ohne den Segen des Finanzministers – dafür, der Motion Page (svp, FR) für eine Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen bei der Mehrwertsteuer zuzustimmen und damit eine neue Ausnahme im Mehrwertsteuergesetz zu schaffen.

Mehrwertsteuer. Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen (Mo. 17.3657)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Bezüglich der Aufnahme neuer J+S-Sportarten können sich nationale Sportverbände seit dem 1. August 2018 mit Gesuchen ans BASPO wenden. Dank dem Subventionskredit für J+S, der für die Jahre 2019, 2019 und 2020 um je CHF 5 Mio. erhöht wurde, können die damit verbundenen Kosten gedeckt werden. Aufgrund dieser Neuerungen erachtete der Bundesrat die Begehren der Motion Gmür (cvp, LU) zur Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten in seinem Bericht über die Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2018 als erfüllt und beantragte deren Abschreibung. National- und Ständerat kamen dieser Forderung im Juni 2019 nach.

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Für eine Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen bei der Mehrwertsteuer setzte sich Pierre-André Page (svp, FR) in seiner Motion ein. Aktuell sind «für sportliche Anlässe verlangte Entgelte», zum Beispiel Startgelder, von der Mehrwertsteuer ausgenommen, während bei kulturellen Anlässen Teilnahmegebühren von aktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmern (zum Beispiel Teilnehmende an Musikwettbewerben), nicht aber vom Publikum entrichtete Entgelte wie Eintrittsgebühren, mehrwertsteuerpflichtig sind. Zukünftig sollen nach Ansicht des Motionärs kulturelle und sportliche Anlässe steuerlich gleich behandelt werden, wobei er nicht definierte, wie dies zu geschehen habe.
Der Bundesrat begründete den Unterschied in der Mehrwertsteuer zwischen den zwei Bereichen mit der Volksinitiative «gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich» vom 23. Mai 1995. Deren Anliegen waren teilweise in die folgende Mehrwertsteuerreform aufgenommen worden, so dass die Initianten in der Folge zurückgezogen worden war. Zusätzliche Steuerausnahmen für Kunstanlässe würden nun aber nicht zu einer Verringerung, sondern verglichen mit allen übrigen steuerpflichtigen Bereichen insgesamt zu einem Anstieg der rechtsungleichen Behandlung führen. Deshalb empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung.
Der Nationalrat entschied sich dennoch mit 161 zu 21 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) für Annahme des Vorstosses, ablehnend votierten lediglich die Mehrheit der FDP-Fraktion und ein Mitglied der GLP-Fraktion.

Mehrwertsteuer. Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen (Mo. 17.3657)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Um sicherzustellen, dass strafrechtliche Landesverweisungen konsequent vollzogen und damit dem Willen des Gesetzgebers, die Härtefallklausel nur in Ausnahmefällen anzuwenden, Rechnung getragen wird, beantragte die Mehrheit der SPK-NR ihrem Rat, eine entsprechende Motion Müller (fdp, AG) anzunehmen und damit verfahrensökonomische Anreize zum Verzicht auf eine Landesverweisung zu beseitigen. Angesichts der noch dürftigen Datenlage zur Anwendung der bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative eingeführten Härtefallklausel erachtete die Kommissionsminderheit eine Anpassung zu diesem Zeitpunkt jedoch als voreilig. Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession 2019 als Zweitrat grossmehrheitlich seiner Kommissionsmehrheit und nahm die Motion, die auch der Bundesrat zur Annahme beantragt hatte, mit 126 zu 54 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.

Mo. Müller: Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen

Indem eine Landesverweisung in jedem Fall von einem Strafgericht ausgesprochen werden müsse, bei der Anwendung der Härtefallklausel jedoch teilweise das Strafbefehlsverfahren angewandt werde, böten die Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung einen verfahrensökonomischen Anreiz, die Härtefallklausel anzuwenden und auf einen Landesverweis zu verzichten. So begründete Ständerat Philipp Müller (fdp, AG) seine Motion, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, die entsprechenden Bestimmungen anzupassen, um den konsequenten Vollzug von Landesverweisungen sicherzustellen. Der Bundesrat begrüsste die offene Formulierung des Vorstosses und erklärte sich bereit, künftig als sich notwendig erweisende Anpassungen vorzunehmen, sollte sich abzeichnen, dass der Wille des Gesetzgebers in der Praxis nicht umgesetzt werde. Der Ständerat lehnte in der Herbstsession 2018 zuerst einen Ordnungsantrag Jositsch (sp, ZH) ab, der die Motion der Kommission zur Vorberatung zuweisen wollte, damit diese die Forderung im Zusammenhang mit der Revision der Strafprozessordnung beraten könnte. Die Ratsmehrheit sah eine solche Vorgehensweise nicht als zweckmässig an und wollte sich direkt zum Anliegen der Motion äussern, die schliesslich oppositionslos angenommen wurde.

Mo. Müller: Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen

Der Bundesrat beantragte in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte 2017 die Motion der WBK-SR «Zusätzliche Mittel im Aktionsplan zur Gesamtschau Sportförderung zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports» zur Abschreibung, da ihre Anliegen unter anderem bereits im Zusammenhang mit dem «Aktionsplan Sportförderung des Bundes» erfüllt würden. In der Sommersession 2018 folgten die grosse und die kleine Kammer dem bundesrätlichen Antrag und schrieben die Motion ab.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2017 beantragte der Bundesrat, die Motion Föhn (svp, SZ) zur Sicherung des Programms «Jugend und Sport» abzuschreiben. Den Anliegen des Vorstosses würde unter anderem mit dem 2016 verabschiedeten «Aktionsplan Sportförderung des Bundes» in Erfüllung einer Motion der WBK-NR (Mo. 13.3369) Rechnung getragen. In der Sommersession 2018 kamen sowohl der National- als auch der Ständerat dem bundesrätlichen Antrag nach und schrieben das Geschäft ab.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Die geforderte Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten wurde im Juni 2018 Tatsache. Nachdem der Ständerat die im Nationalrat zuvor angenommene Motion verändert hatte, musste Letzterer nochmals darüber befinden. In der grossen Kammer brauchte man sich jedoch nicht lange bei diesem Geschäft aufzuhalten. Die WBK-NR beantragte einstimmig, der angepassten Version zuzustimmen, und unterstrich in ihrem Bericht die Bedeutung der Aufhebung des Moratoriums. Eine haushaltsneutrale Umsetzung sei angesichts der Finanzplanung möglich. Diskussionslos stimmte der Nationalrat der Motion erneut zu.

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Nachdem die Motion Gmür (cvp, LU) zur Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten im Nationalrat Anklang gefunden hatte, war es am Ständerat, hierzu Stellung zu beziehen. Seine vorberatende WBK hatte sich Mitte Februar 2018 damit befasst und eine Modifikation vorgeschlagen. Mit elf zu null Stimmen und einer Enthaltung empfahl sie sodann dem Plenum, die Motion anzunehmen. Die vorgeschlagene Änderung umfasste lediglich eine Präzisierung des Motionstextes, indem nicht vorgegeben werden sollte, wie die Umschichtung der Gelder vorzunehmen sei, um so der Verwaltung mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Mit dieser Anpassung soll das Moratorium sehr wohl aufgehoben werden, jedoch wird der Lösungsweg der Verwaltung überlassen.
Mit diesen positiven Vorzeichen gelangte die Motion in der Frühjahrssession 2018 auf die Tagesordnung des Ständerates. Im Plenum gab es wenig Anlass für eine lange Debatte. Kommisionssprecher Eder (fdp, ZG) betonte in seinem Votum, dass die WBK-SR dem J+S eine grosse Bedeutung zumesse, nicht nur, weil das Programm der Sportförderung diene, sondern auch, weil es Kinder und Jugendliche in verschiedensten Sportarten schule. Bezüglich des seit 2009 geltenden Moratoriums war man in der Kommission der Meinung, dass es sich nicht mehr rechtfertige, noch länger neue Sportarten auszuschliessen, wenn sie die Aufnahmekriterien zum J+S-Programm erfüllten. Die im Raum stehende Abänderung des Motionstextes wurde als umsetzbarer erachtet als die Vorgabe aus dem ursprünglichen Text, weil das Baspo gegebenenfalls Basisleistungen für bereits bezugsberechtigte Sportarten kürzen müsste, was nicht das Ziel der Motion wäre. „Traditionelle Sportarten dürfen durch das Moratorium nicht bestraft werden”, so die Quintessenz aus der Kommissionsvorarbeit. Die neue Formulierung beschränkte sich also auf die Vorgabe, dass die Aufnahme neuer Sportarten haushaltsneutral zu erfolgen hat. Auch der Sportminister ergriff das Wort und äusserte sich nicht nur zur Kehrtwende der Regierung (die Motion sollte nach ihrem Willen ursprünglich abgelehnt werden), sondern er beglückwünschte sogar die Kommission für die „formulation miracle”, für das Finden einer Patentlösung quasi. Mit dem Segen des Bundesrates wurde die Motion in ihrer neuen Fassung dem Nationalrat zur Verabschiedung überlassen.

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Das Sportförderprogramm J+S geriet jüngst vermehrt in die Aufmerksamkeit der eidgenössischen Räte. Gerade dessen finanzielle Ausstattung war jeweils ein umstrittener Punkt. In diese Kerbe schlug auch Andrea Gmür (cvp, LU), die mit ihrer Motion die Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten herbeiführen wollte. Gmür wollte mit ihrer Motion erreichen, dass neue Sportarten, die eine bestimmte Grösse haben und zusätzlich über etablierte Verbands- und Vereinsstrukturen verfügen, in die J+S-Programme aufgenommen werden und so entsprechende Fördergelder beantragen können. Der Unterstützungsstopp sei nicht mehr zeitgemäss. Besonders das Verharren auf dem Zustand von 2009 – als aus finanziellen Bedenken die Unterstützung neuer Sportarten blockiert worden war – wirke inzwischen wie eine willkürliche Begrenzung. Seither hätten sich nicht nur neue Sportarten als sehr beliebt herausgestellt, sondern es habe auch ein Wandel stattgefunden. So sei beispielsweise der Sportartenkatalog des olympischen Komitees weiterentwickelt worden. Gmür schwebte als Lösung eine Umschichtung der Gelder vor, was sich mit einem Kniff haushaltsneutral umsetzen lasse: Die für die neuen Sportarten benötigten Mittel sollten dem Funktionskredit entnommen und einem Subventionskredit zugeführt werden.
Der Bundesrat konnte dem Vorstoss nicht viel abgewinnen. In seiner Stellungnahme argumentierte er gegen die Motion, da die angesprochenen Anpassungen seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt seien. Eine markante Nachfrageverschiebung in Richtung neuer Trendsportarten sei nicht zu erkennen und nur zwei Sportarten überstiegen in letzter Zeit die kritische Schwelle von 1 Promille (aller Teilnehmenden an den J+S-Kursen). Dies ist der nach geltender Gesetzgebung (Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte) vorgegebene Richtwert, nach der eine neue Sportart als J+S-bezugsberechtigt klassiert wird. In absoluten Zahlen ausgedrückt entsprach dies im Jahr 2017 600 Kindern und Jugendlichen. Von den letzten 25 Aufnahmegesuchen für J+S-Leistungen erfüllten lediglich American Football und die Subgruppe der Kampfkünste dieses Kriterium. Aufgrund des Moratoriums, dessen Gültigkeit im Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 verlängert worden war, hatte der Bundesrat alle neuen Anträge abgelehnt.

Das Geschäft war dann im Nationalrat unbestritten. Nach nur zwei Wortmeldungen, die Motionärin und der Sportminister wiederholten im Wesentlichen ihre Haltungen, wurde über die Motion abgestimmt. Der von 36 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnete Vorstoss wurde mit 133 zu 37 Stimmen deutlich angenommen (12 Enthaltungen).

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2016 beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive. Durch Aktivitäten des 2014 gegründeten Vereins «Schneesportinitiative Schweiz» wie der Führung einer Geschäftsstelle und einer Website mit Angeboten für Schneesportlager, der Sensibilisierung von Behörden und Lehrkräften sowie durch die breite finanzielle Abstützung des Vereins würden die Anliegen der Motion erfüllt. In der Sommersession 2017 folgten National- und Ständerat dem bundesrätlichen Antrag und schrieben das Geschäft ab.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Le processus de numérisation de l’économie, la forte internationalisation et le développement de la mobilité créent une forte concurrence entre les pays pour attirer les futures start-up à succès. Dans cette optique, Ruedi Noser (fdp/plr, ZH) a déposé une motion pour la création d’un visa destiné aux fondateurs de jeunes entreprises. Cette nouvelle catégorie de permis de travail renforcerait l’attractivité du site d’innovation et de recherche suisse. Si une démarche administrative simplifiée est proposée, une validité initiale limitée dans le temps, la crédibilité du plan d’affaire, l’accès à du capital-risque ainsi qu’aucun droit à des prestations sociales se positionnent comme des freins pour éviter les abus. Étant donné que l’accès au marché du travail suisse est facilité pour les ressortissants de l’UE et de l’AELE et que des admissions pour l’exercice d’une activité indépendante sont prévues pour les pays tiers, le Conseil fédéral a estimé qu’une catégorie spécifique de visa start-up n’était pas nécessaire en Suisse. La chambre des cantons s’est alignée sur les recommandations de l’exécutif. Elle a rejeté la motion par 20 voix contre 13 et 7 abstentions.

un visa destiné aux fondateurs de jeunes entreprises

Nicht einmal seine eigene Fraktion vermochte David Zuberbühler (svp, AR) von seiner Idee einer neuen Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Nationalratssitze zu überzeugen. Für die in eine Motion verpackte Forderung, die Sitze statt auf der Basis der ständigen Wohnbevölkerung auf der Basis der Stimmberechtigten auf die Kantone zu verteilen, stimmten lediglich 40 Abgeordnete, wobei 35 der SVP, 2 der CVP und 3 der BDP angehörten. Zuberbühler begründete seine Idee, die nota bene bereits 2013 ebenso erfolglos von der SVP-Fraktion lanciert worden war, mit dem Umstand, dass Kantone mit hohem Ausländeranteil vom bestehenden Berechnungssystem profitieren würden.
In der Ratsdebatte zitierte der SVP-Vertreter aus einer Antwort des Bundesrates auf seine Anfrage zum Thema (16.1008): Nach der neuen Berechnung würden die Kantone Zürich (-1), Waadt (-2) und Genf (-2) Sitze verlieren und die Kantone Bern (+3) Solothurn (+1) und Appenzell Ausserrhoden (+1) Sitze gewinnen. Der Bundesrat, vertreten durch Bundeskanzler Thurnherr, sah keinen Grund, weshalb vom Prinzip abgewichen werden soll, dass der Nationalrat die Gesamtbevölkerung vertrete. Die Bevölkerung umfasse mehr als nur die Stimmberechtigten; auch minderjährige Schweizerinnen und Schweizer und Ausländerinnen und Ausländer verdienten eine Vertretung in Bern.

Verteilung der Nationalratssitze

Im Zuge der parlamentarischen Debatte zum Aktionsplan Sportförderung wurden zwei gleichlautende Kommissionsmotionen in beiden Räten eingereicht, die zusätzliche Mittel im Aktionsplan zur Gesamtschau Sportförderung zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports forderten. Der Ständerat befasste sich zuerst mit der Motion seiner WBK (Mo. 17.3003). Er lobte die Gesamtschau zur Sportförderung sowie ihre konzeptionelle und finanzpolitische Relevanz. Der Aktionsplan des Bundesrates wurde zur Kenntnis genommen.
Die Motion forderte schlicht, dass im Voranschlag 2018 sowie in den Folgejahren je zusätzlich CHF 15 Mio. für die Förderung des Nachwuchs-Leistungssports budgetiert würden. Die Kommission leitete ihre Forderung aus dem Leistungssportkonzept ab, worin der Bundesrat eine finanzielle Beteiligung der Kantone einforderte. Diese seien ihrer Aufgabe nachgekommen und hätten via Swisslos und Lotterie Romande zusätzlich CHF 15 Mio. für die Jahre 2017 bis 2019 freigegeben. Dass der Bund hier nicht nachziehe, sei unhaltbar. Befürchtet wurde gar, dass die Kantone ihr finanzielles Engagement ab 2020 sistieren würden.
Der Bundesrat liess sich aber nicht unter Druck setzen, er beantragte die Ablehnung der Motion. Die Lage im Bundeshaushalt sei zu prekär, der finanzielle Spielraum fehle. Diese Argumentation erstaunte Kommissionsberichterstatter Eder (fdp, ZG). Der Bundesrat stimme im Aktionsplan ein «Hohelied» auf den Leistungssport an, wolle aber die Mittel in diesem Bereich nicht anpassen, das gehe nicht zusammen. Überdies bemängelte er auch die ungenügende Begründung dieses Entscheids. So seien die Aussagen der Regierung bezüglich Leistungssport als leere Worthülsen zu betrachten. Mit 11 zu 0 Stimmen, verdeutlichte Eder, sei die Motion überaus deutlich von der Kommission beschlossen worden. In den verschiedenen Wortmeldungen wurde das nachfolgende Abstimmungsergebnis bereits vorweg genommen: Alle Redner und eine Rednerin sprachen sich dafür aus. Das Ergebnis war, wie von Ständerat Eder gewünscht, «wuchtig»: Die Motion wurde mit 41 zu 1 Stimme überwiesen.

Eine Behandlung im Nationalrat wurde obsolet, weil dieser die gleichlautende Motion der WBK-NR (Mo. 17.3014) drei Tage später ebenfalls annahm. Die Diskussion glich jener im Ständerat, auch wenn sowohl Kommissionsantrag (15 zu 5 Stimmen und 4 Enthaltungen) als auch Endresultat (146 zu 21 Stimmen) etwas weniger einhellig waren.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Mit 103 zu 83 Stimmen lehnte der Nationalrat eine Motion Golay (mcg, GE) ab, die quasi einen Inländervorrang in der Bundesverwaltung gefordert hätte. Golay argumentierte, dass trotz 150'946 Arbeitslosen und 206'138 Stellensuchenden (Zahlen des Seco vom Januar 2015) zahlreiche Grenzgängerinnen und Grenzgänger in bundesnahen Betrieben (SBB, Post) beschäftigt seien. Insbesondere in Grenzkantonen könnten mit einer besonderen Berücksichtigung von Schweizerinnen und Schweizern die Sozialkosten gesenkt werden – so der Genfer in der Begründung seines Vorstosses.
In der Ratsdebatte wies Bundesrat Ueli Maurer darauf hin, dass mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative bereits Schritte in die geforderte Richtung unternommen worden seien. Die Motion sei zudem aus zwei Gründen nicht erfüllbar. Erstens sei sie nicht kompatibel mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und zweitens habe der Bundesrat gar keinen Einfluss auf die bundesnahen Betriebe. Er können diesen keine Vorschriften hinsichtlich ihrer Anstellungspolitik machen. Ob dieser Argumentation erstaunt die dennoch relativ starke Unterstützung der Motion, die nicht nur alle Mitglieder der SVP-Fraktion, sondern auch eine Zweidrittelsmehrheit der CVP-Fraktion hinter sich scharen konnte. Die Stimmen der mit Ausnahme der FDP geschlossenen anderen Fraktionen reichten allerdings aus, um die Idee zu versenken.

Inländervorrang in der Bundesverwaltung

Nachdem der Ständerat die Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” von dessen Mitglied Peter Föhn (svp, SZ) angenommen hatte, befasste sich in der Wintersession des gleichen Jahres die Volkskammer mit dem Vorstoss. Die WBK hatte sich im Vorfeld der Beratung zusätzliche Informationen beschafft und dabei erfahren, dass der Bundesrat bereits in die Wege geleitet hatte, die Gelder zugunsten von J+S zu erhöhen. So wurden im Voranschlag 2017 Mittel für den Aktionsplan Sportförderung reserviert, darüber hinaus wurde auch mit einer jährlichen Erhöhung der Beiträge um CHF 5 Mio. gerechnet. Vor diesem Hintergrund sei das Motionsanliegen bereits erfüllt, resümierte die Kommission. Dennoch wollte sie die Motion unterstützen, gerade auch um Bereiche wie den freiwilligen Schulsport oder Sportangebote zu Integrationszwecken zu fördern.

Im Plenum gab es keine Debatte dazu, einzig Sportminister Parmelin meldete sich zu Wort. Die Regierung war nach wie vor gegen die Motion: Die Anliegen seien bereits erfüllt, einerseits durch besagten Aktionsplan, der zwei Monate zuvor beschlossen worden war, und andererseits durch die Budgeterhöhungen, die für das Finanzjahr genehmigt worden waren. Mit 172 zu 7 Stimmen (bei einer Enthaltung) wurde die Motion aber entgegen dem bundesrätlichen Antrag deutlich angenommen.
Eine gleichlautende Motion Lohr (cvp, TG; Mo. 16.3149) wurde nach diesem Votum zurückgezogen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

2014 beantragte Bruno Pezzatti (fdp, ZG) mittels einer Motion, dass der Bezug von Ergänzungsleistungen den Ausländerbehörden gemeldet werde, da die Migrationsbehörden wissen müssten, ob jemand über ausreichende finanzielle Mittel verfüge, um für sich und seine oder ihre Familie zu sorgen. Der Bezug von Ergänzungsleistungen sei diesbezüglich aussagekräftig. Nachdem Silvia Schenker (sp, BS) die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motion bekämpft hatte, stimmte der Nationalrat in der Sommersession 2016 mit 133 zu 51 Stimmen für das Anliegen.
In Übereinstimmung mit dem Antrag der SGK-SR, die Motion abzulehnen, weil der Bundesrat den darin enthaltenen Auftrag bereits im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative erfüllt habe, sprach sich der Ständerat hingegen stillschweigend gegen die Motion aus.

Ergänzungsleistungen und Datenübermittlung

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015 beantragte der Bundesrat die Motion der WBK-SR «Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern» zur Abschreibung. Durch Massnahmen wie die zugunsten des J+S vom Bundesrat beschlossene Kreditaufstockung von CHF 75.5 Mio. auf CHF 95.5 Mio. für das Budgetjahr 2016 sowie die kommenden Finanzjahre würden die Anliegen des Vorstosses erfüllt. In der Sommersession 2016 schrieben National- und Ständerat das Geschäft ab.

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (Mo. 15.3384)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Mit einer Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” (J+S) befeuerte Peter Föhn (svp, SZ) die Debatte zur Sportförderung. Er knüpfte damit an Prozesse aus dem Vorjahr an. Der Innerschweizer sorgte sich um die Finanzierung von Jugend+Sport durch den Bund und forderte entsprechend die Regierung auf, auch für kommende Jahre genügend Fördergelder zur Verfügung zu stellen. J+S sei 2015 um 6 Prozent gewachsen und für 2017 werde mit einem Zuwachs um 7 Prozent gerechnet, so der Antragsteller. Kindersport und freiwilliger Schulsport seien dabei die besonders erfolgreichen Sparten des Programms. Föhn wollte daher erreichen, dass der Bund mehr Geld für J+S bereitstelle, um dessen Stabilität zu gewährleisten und den Beteiligten Planungssicherheit zu geben.

Der Bundesrat zeigte sich wie der Motionär überzeugt von der Bedeutung und dem Erfolg, aber auch der politischen Anerkennung, die das Programm geniesse. Er verwies jedoch auf den Entscheid zum Nachtragskredit von 2015, wo J+S CHF 17 Mio. zugesprochen wurden, um das Beitragswachstum 2015 aufzufangen. Der Bundesrat sah zwar ein, dass die erneut höhere Dotierung des Budgets ab 2016 (plus CHF 20 Mio.) aufgrund des „aus sportpolitischer Sicht erfreulichen” Wachstums bereits 2017 nicht mehr ausreichen werde. Trotzdem wollte er die zukünftige Erhöhung der Beiträge offen lassen, da er nicht vorgreifen und stattdessen abwarten wollte, bis man mit der „Gesamtschau Sportförderung des Bundes” weiter vorankam. Im Lichte der dort zu fassenden Entscheidungen und unter Berücksichtigung des Voranschlages 2017 mit dem IAFP 2018-2020 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Föhn.

Im Ständerat verteidigte Föhn sein Anliegen und erhielt Rückendeckung von den Ständeräten Bischofberger (cvp, AI) und Graber (cvp, LU); Letzterer ist auch Mitunterzeichner der Motion und Urheber eines früheren Vorstosses dazu. Der Motionär nahm auf eine zunehmende Sorge vonseiten diverser J+S-Akteure, insbesondere von Leiterinnen und Leitern sowie Veranstaltern, Bezug. Man sei über die finanziellen Kürzungen besorgt, dies wurde dem Parlament auch von diversen Sportorganisationen zugetragen. Es fehle das Geld, weil „zu gut gearbeitet wurde” – dieser Umstand sei unverständlich, so Föhn. Es sei essenziell, den geleisteten Effort und den Erfolg des Programms J+S weiterhin zu unterstützen und entsprechend auch mit ausreichend finanziellen Zuwendungen zu fördern. Bischofberger mahnte die Ständerätinnen und Ständeräte an ihre Verantwortung, es sei ihre Aufgabe, die in den Voranschlägen geplanten Mittel zu sprechen. Graber nahm das Stichwort „Gesamtschau Sportförderung” auf, zeigte sich jedoch nicht einverstanden mit der Gleichbehandlung der beiden Geschäfte. Denn die Förderung von J+S sei nicht mit der Gesamtschau gleichzusetzen, das sei „ein finanzpolitischer Vorwand” des Bundesrates. Daraus ableitend fürchtete Graber ein Ausspielen der Gefässe gegeneinander und dann einen „Showdown” innerhalb der Sportförderung. Zudem gab es gemäss Graber auch Ungereimtheiten gegenüber früheren Aussagen des Bundesrates, genannt wurde sein eigenes Postulat aus dem Vorjahr. Damals hatte der Bundesrat gefordert, dass allfällige Beitragssenkungen frühzeitig bekannt gegeben würden. Etwas anders ordnete Anita Fetz (sp, BS) die Diskussion ein. Zwar stand sie klar für J+S ein, sie wollte jedoch den Weg der Regierung gehen und weitere Entwicklungen abwarten. Sportminister Parmelin vertrat die bundesrätliche Ablehnung der Motion. Nicht nur das: Seiner Ansicht nach waren die Forderungen Föhns bereits erfüllt, da in der Gesamtschau Sportförderung eine höhere finanzielle Ausstattung von J+S skizziert wurde: plus CHF 10 Mio. für 2017 und überdies Erhöhungen um CHF 15 Mio. für 2018, CHF 20 Mio. für 2019 und CHF 25 Mio. für das Jahr 2020.
Trotz dieser Einwände wurde die Motion mit 22 zu 17 Stimmen und einer Enthaltung an die grosse Kammer überwiesen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Die vom Nationalrat angenommene Motion, dass mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports geschaffen werden sollen, wurde im Ständerat kassiert. Die vorberatende WBK beantragte einstimmig, die Motion fallen zu lassen. Als Begründung wurden finanzielle Kriterien vorgebracht. Der Bund verfüge nicht über genügend Mittel für Investitionen an drei Standorten und das Anliegen habe keine Priorität. Auch wenn die Kommission grundsätzlich mit der Stossrichtung einverstanden sei, war sie der Meinung, dass der Auftrag an den Bundesrat zur Lancierung der Schneesportoffensive bereits solche Überlegungen beinhalte.
Da aus der Kommission keine anders lautenden Anträge kamen, war es der Walliser Standesvertreter Beat Rieder (cvp, VS), der sich für die Annahme der Motion einsetzte. In der Folge entfaltete sich eine kontroverse Debatte. Vertreter der Bergkantone versuchten auf der einen Seite die Vorteile solcher Zentren aufzuzeigen, die Städter zeigten sich kritisch. Letztlich stand der Nutzen der gewünschten Zentren im Fokus. Wie es der Motionär formulierte, sollten diese explizit auch dem Breitensport zugutekommen. Mehr Skilager-Unterkünfte seien jedoch gar nicht vonnöten, so stellvertretend für die Gegner Anita Fetz (sp, BS), da sie von den Schulen nicht besucht würden. Letztlich war es der Wunsch, die Ergebnisse aus der Schneesportoffensive abzuwarten in Verbindung mit finanziellen Bedenken, der die Motion zu Fall brachte. Mit 33 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung wurde sie deutlich abgelehnt.

Nationale Zentren für Schneesport (Mo. 13.4271)
Dossier: Promotion des Wintersports

Mit einer noch aus dem Jahr 2013 stammenden Motion forderte Christian Lohr (cvp, TG), mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports zu schaffen. Bereits bekannt war, dass der Bundesrat beabsichtigte, ein solches Zentrum zur Förderung des Leistungssports einzurichten. Der Motionär sah in einer Ausweitung der Standorte auf verschiedene Regionen eine Massnahme, mit welcher auch der Breitensport unterstützt werden kann. Schulen sollte damit beispielsweise die Möglichkeit gegeben werden, kostengünstig wieder mehr Skilager durchzuführen.
Der Bundesrat begrüsste die Idee im Grundsatz, wollte aber die Erarbeitung derartiger Massnahmen – ein ähnlicher Prozess war mit der Schneesportoffensive bereits von Dominique de Buman (cvp, FR) lanciert worden – in einer Gesamtstrategie regeln, also etwa im Rahmen der bereits angelaufenen Schneesportinitiative. Um den Standort des bereits eingeplanten Schneesportzentrums waren 10 Bewerbungen aus sieben Regionen eingegangen. Der Bundesrat wolle diesen Prozess erst abschliessen, bevor weitere Schneesportzentren eingerichtet würden. Die Motion sei deswegen abzulehnen.
Anders stellte sich das der Nationalrat vor. Mit einem Plädoyer für die Berücksichtigung der Regionen, für die Erfüllung der Bedürfnisse von Swiss Ski und mit einem Appell, auch an die für die Schweiz wichtige Schneesportindustrie zu denken, gelang es Christian Lohr, entgegen den Ausführungen des Sportministers, seine Motion durchzubringen (91 zu 84 Stimmen bei 4 Enthaltungen).

Nationale Zentren für Schneesport (Mo. 13.4271)
Dossier: Promotion des Wintersports

Die vom Ständerat in modifizierter Formulierung überwiesene Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive wurde in der Herbstsession 2015 vom Nationalrat diskussionslos überwiesen, nachdem seine WBK dies entsprechend beantragt hatte.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Am 16. April 2015 befasste sich die WBK des Ständerates nochmals mit der Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive, nachdem sie vom Ratsplenum zurückgewiesen worden war. Inzwischen hatte sich die Kommission durchgerungen, eine abgeänderte Fassung vorzuschlagen. Mit dieser sollte das grundsätzliche Anliegen respektiert werden, ohne jedoch zu treffende Massnahmen vorwegzunehmen. Dabei sollte auf bereits angestossene Massnahmen zur Förderung des Wintersports Rücksicht genommen und dem Bundesrat ein offen formulierter Auftrag erteilt werden. Ziel sollte jedoch nach wie vor sein, den Anteil der Bevölkerung, der Schneesport treibt, zu erhöhen. Diese neue Version der Motion wurde von der Kommission einstimmig dem Ständerat unterbreitet.

Dieser befasste sich Anfang Juni 2015 mit dem Anliegen. Anders als in der Kommission war die Vorlage im Plenum jedoch etwas umstrittener, was eine lebhafte Debatte nach sich zog. Diese drehte sich vorderhand jedoch nicht um das Kernanliegen der Motion, das weitgehend anerkannt wurde, sondern um Nebenschauplätze, die bei einer Annahme der Motion allenfalls tangiert würden. Hauptaugenmerk lag dabei auf der Verwendung von „Jugend und Sport”-Beiträgen. Dieser Punkt wurde von Ständerat Schwaller (cvp, FR) aufgenommen, weil er befürchtete, dass bei einer Annahme der Motion dort Gelder abgezweigt würden. Diese Sorge konnte ausgeräumt werden. Sportminister Maurer legte die Sicht der Regierung noch einmal dar. Deren Haltung änderte sich nicht mit der neu formulierten Motion, so dass weiterhin deren Ablehnung beantragt wurde. Maurer hielt fest, dass eher die Anstrengungen des Vereins „Schneesport-Initiative” laufen gelassen werden sollten und im Bereich Breitensport nicht vorgegriffen werden sollte. Keinesfalls sollte man in Aussicht stellen, dass der Bund „dann schon” aushelfen werde, falls die privat angestossenen Projekte nicht erfolgreich wären oder diese gar zurückgefahren würden. Insgesamt verwies der Bundesrat auch auf ein sich in Entstehung befindliches Gesamtpaket, das sich verschiedenen Bereichen der Sportförderung widme. Der Ständerat liess sich aber nicht umstimmen und hiess die Motion in der abgeänderten Version mit 38 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports