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Die APK-NR wollte den Bundesrat mittels Postulat dazu auffordern, einen detaillierten Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz zu erstellen. Dieser solle sich insbesondere mit der Situation der Meinungsäusserungsfreiheit und der Überwachung auseinandersetzen. Damit gab die Kommission einer Petition der Gesellschaft für bedrohte Völker (Pet. 18.2020) Folge.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats.

Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz (Po. 20.4333)
Dossier: Menschenrechtspolitik Schweiz-China

Mit dem im März 2018 eingereichten Postulat «Notwendige Kindesschutzmassnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern» verlangte Yvonne Feri (sp, AG) vom Bundesrat, zur «kantonalen Praxis von Kindesschutzmassnahmen und dem Widerruf von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen gemäss dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)» einen Bericht und gegebenenfalls entsprechende Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Gewisse Migrationsämter, so begründete Feri ihr Anliegen, drohen ausländischen Sozialhilfebezügern «systematisch» mit dem Entzug ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen, da das AuG vorsieht, dass das Niederlassungsrecht widerrufen werden kann, sobald man auf Sozialhilfe angewiesen ist. Durch diese Drohungen könne es vorkommen, dass bewusst auf «sozialhilfeauslösende Kindesschutzmassnahmen» verzichtet werde, um den «aufenthaltsrechtlichen Status der Familie nicht zu gefährden». Dies widerspreche aber der Verpflichtung der Schweiz gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention, das Wohl von Kindern in allen Massnahmen vorrangig zu berücksichtigen. Vom Bundesrat wollte Feri deshalb wissen, wie von den Kantonen diese «Widerrufspraxis» ausgestaltet sei und wie viele Kinder von diesen «angedrohten oder vollzogenen Bewilligungsentzügen» betroffen seien.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme im Mai 2018 die Ablehnung des Postulats und verwies auf den Bericht in Erfüllung eines ähnlichen Postulats (Po. 17.3260), worin er bereits die «Auswirkungen von Kindesschutzmassnahmen auf den Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen untersucht» habe. Auch sei die Koordination zwischen Beteiligten und Behörden in der Vergangenheit bereits verbessert worden: Die Behörden wurden verpflichtet, zuständigen kantonalen Migrationsämtern «unaufgefordert den Bezug von Sozialhilfe durch Ausländerinnen und Ausländer zu melden», wonach auch die betroffenen Personen über «mögliche ausländerrechtliche Folgen eines Sozialhilfebezugs informiert» werden; durch den Sozialhilfebezug allein seien zudem nicht zwingend die Voraussetzungen für ein Widerrufsverfahren erfüllt. Ferner sei mit der Änderung des Ausländergesetzes vom Dezember 2016 präzisiert worden, welche Massnahmen von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) den Migrationsbehörden unaufgefordert gemeldet werden müssen, sodass die Migrationsbehörden ihre Entscheide bestmöglich mit der Kesb abstimmen können. Die Anzahl tatsächlich betroffener Kinder wurde aber bisher nicht statistisch erfasst, räumte der Bundesrat ein.
Aufgrund des Fehlens ebendieser Statistik, argumentierte Feri schliesslich im März 2020 im Parlament, könne man nicht sicher sein, dass von den zuständigen Stellen immer zu Gunsten des Kindeswohls gehandelt werde. Die zuständige Justizministerin Karin Keller-Sutter entgegnete, dass seit 2019 kantonale Migrationsbehörden vom SEM angewiesen würden, «Kosten für Kinderschutzmassnahmen gesondert zu betrachten». Sie erachtete deshalb das Anliegen Feris bereits weitgehend als berücksichtigt und empfahl das Postulat zur Ablehnung.
Ganzheitlich unterstützt wurde das Postulat von Links-Grün, doch die Fraktionen der FDP und SVP sowie eine fast geschlossene Mitte hielten erfolgreich dagegen: Mit 84 zu 106 Stimmen bei 0 Enthaltungen wurde das Anliegen vom Nationalrat abgelehnt.

Notwendige Kindesschutzmassnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern (Po. 18.3121)

Marcel Dobler (fdp, SG) forderte mittels eines Postulats die Ausarbeitung eines Berichts zu den Vor- und Nachteilen einer strafrechtlichen Verfolgung des Eigengebrauchs von Doping. Der Postulant erläuterte, dass der Eigengebrauch von Doping gegenwärtig nur durch das Sportsystem selber sanktioniert werden könne, nicht aber auf Grundlage des Sportförderungsgesetzes. Es sei jedoch ersichtlich geworden, dass der Sport alleine nicht in der Lage sei, «die Schattenseiten des Sports» zu bekämpfen. Zudem zeigten die Nachbarländer Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich, dass der Eigengebrauch von Doping mit gesetzlichen Regelungen strafrechtlich erfolgreich verfolgt werden könne. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. Dem kam der Nationalrat in der Wintersession 2019 stillschweigend nach.

Dopingkonsum soll strafrechtlich verfolgt werden können (Po. 19.4366)

Im Dezember 2019 befasste sich der Ständerat mit einem Postulat Engler (cvp, GR), das den Bundesrat dazu aufforderte, bis zur Sommersession 2020 einen Bericht zur Realisierung von drei bis vier regionalen Wintersportzentren auszuarbeiten. Darin sollen auch die an den jeweiligen Standorten zu erfüllenden Kriterien erläutert und die gesetzlichen Grundlagen dargelegt werden, die es zu schaffen gilt, damit die Kantone und/oder private Unternehmen für den Bau und Betrieb durch den Bund unterstützt werden können. Anders als bei den Sportzentren für Sommersportarten in Tenero und Magglingen und beim vom Bundesrat vorgeschlagenen nationalen Schneesportzentrum, dessen Planung aufgrund «ungünstiger Haushaltsperspektiven» bis 2023 vertagt wurde, soll nicht der Bund, sondern lokale Trägerschaften Ersteller und Betreiber dieser Anlagen sein und somit das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden. Die Zentren sollen für Aus- und Weiterbildung wie «Jugend und Sport»-Kurse genutzt werden, aber vor allem auch, um Kindern und Jugendlichen den Wintersport zu einem erschwinglichen Preis näherzubringen. Das Begehren Engler stiess im Stöckli auf Zustimmung. Vorteile wie die geringere Distanz und die damit verbundene bessere Erreichbarkeit der Anlagen sowie bereits bestehende Infrastrukturen, von denen Gebrauch gemacht werden könnte, wurden in verschiedenen Wortmeldungen hervorgehoben. Einziger Kritikpunkt war Englers Forderung, dass der Bericht bis 2020 erstellt werden sollte. Dass dies umfangbedingt nicht möglich sein werde, bestätigte Sportministerin Amherd. Der Bundesrat empfehle aber die Annahme des Postulates, daher schlage sie vor, den Bericht bis Ende 2020 auszuarbeiten, um dem durchaus komplexen Thema gerecht zu werden. Zudem sei sie froh, dass auch der Begriff «Jugendförderung» zur Sprache gekommen sei, da dies ein zentrales Anliegen des BASPO sei. Stillschweigend stimmte der Ständerat in der Folge dem Geschäft zu.

Drei bis vier dezentrale Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums (Po. 19.4044)

Als Folge eines Bundesgerichtsentscheids zum Schulgesetz des Kantons Thurgau wurde die Kostenbeteiligung an obligatorischen Schulexkursionen seitens der Eltern auf CHF 16 pro Tag beschränkt. Da laut Duri Campell (bdp, GR) dieser Entscheid an den Schulen zu Verunsicherung geführt habe und die Lagerorganisation nun mit einem Mehraufwand verbunden sei, wollte der Bündner Nationalrat mittels Postulat den Bundesrat dazu auffordern, die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes bezüglich Unterstützungszahlungen von obligatorischen Schulsportlagern zu überprüfen. Dabei solle in einem Bericht primär dargelegt werden, inwiefern Programme wie J+S und «Jugend und Musik» die betroffenen Lager und Exkursionen verstärkt unterstützen könnten. Lager hätten einen grossen pädagogischen Wert und seien essentiell für das soziale Zusammenleben, so der Postulant. Da sich Eltern im Kanton Thurgau vor dem Bundesgerichtsentscheid mit maximal CHF 200 pro Lagerwoche respektive CHF 300 pro Schneesportlager beteiligt hätten, müsse nun die öffentliche Hand vermehrt für die entstehenden Kosten aufkommen, damit die Durchführung solcher Aktivitäten nicht gefährdet werde. Dies wäre für die Schweiz als Schneesportland insbesondere aus volkswirtschaftlicher Sicht heikel, würden doch solche Tendenzen in Konflikt mit Bemühungen stehen, welche mit der Gründung des Vereins Schneesportinitiative Schweiz unternommen worden seien.
In seiner Stellungnahme äusserte sich der Bundesrat positiv gegenüber Lagern und anerkannte die pädagogische Bedeutung von sportlichen sowie kulturellen Aktivitäten. Bundesrat Guy Parmelin erklärte, dass der Bund das Programm J+S im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstütze. So erhielten Schulen einen Beitrag von CHF 7.60 pro Lagertag und Kind. Jedoch sei der Handlungsspielraum des Bundes begrenzt, da gemäss Bundesverfassung schulische Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fielen. Aufgrund dieser Ausgangslage sah sich der Bundesrat nicht im Stande, die Problematik zu behandeln, und empfahl folglich, den Vorstoss Campell abzulehnen.
Dieser Antrag fand im Nationalrat jedoch kein Gehör. Das Postulat wurde mit 171 zu 10 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) deutlich angenommen.

Unterstützung von obligatorischen Schullagern
Dossier: Kosten von obligatorischen Schulsportlagern

Mit der Annahme des Postulates seiner SPK im Sommer 2017 beauftragte der Nationalrat den Bundesrat zu prüfen, ob die Forderung der Tessiner Standesinitiativen nach systematischer Einholung von Strafregisterauszügen, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen, durch einen Beitritt zum europäischen Strafregisterinformationssystem ECRIS mindestens teilweise erfüllt werden kann. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen. Darüber hinaus wolle er eine umfassende Prüfung der Vor- und Nachteile einer Schweizer ECRIS-Beteiligung im Allgemeinen vornehmen und dabei sowohl die Kosten als auch den Nutzen für die Straf- und Verwaltungsbehörden berücksichtigen.

Internationaler Austausch von Strafnachrichten. Prüfung eines Beitritts der Schweiz zu Ecris (Po. 17.3269)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

In einem Bericht soll der Bundesrat mögliche Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und beim Schutz vor Gefährdern, die nicht ausgeschafft werden können, aufzeigen. Stillschweigend überwies der Ständerat in der Sommersession 2017 ein entsprechendes Postulat Müller (fdp, LU). Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt, da er sich mit den aufgeworfenen Fragen im Gesetzgebungsprojekt zu den präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung befasse.

Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und Schutz vor Gefährdern (Po. 17.3044)
Dossier: PMT und damit umgesetzte Vorstösse

Nachdem der Bundesrat das Postulat der WBK-SR zur Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport bereits 2013 hatte abschreiben lassen wollen, der Ständerat sich jedoch dagegen ausgesprochen hatte, geschah dies nun im Jahr 2017. In seinem Bericht über die Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2016 erläuterte der Bundesrat die unternommenen Massnahmen in den Bereichen internationale Zusammenarbeit, Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, Bekämpfung der Geldwäscherei und Wettkampfmanipulationen, infolge derer er die Anliegen des Geschäfts als erfüllt erachtete. Das Stöckli folgte der Argumentation des Bundesrates und schrieb das Postulat in der Sommersession 2017 ab.

la lutte contre la corruption et les matches truqués

Mit einem Postulat forderte der jurassische Standesvertreter Claude Hêche (sp, JU) Ende 2017 ein «Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport». Dabei bezog er sich auf das Nasak 4, das Ende 2017 ausläuft. Im Zuge der Sportförderung im Sinne des Sportförderungsgesetzes solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass weiterhin Finanzmittel reserviert werden können, betonte der Postulant. Angesichts der in der Schweiz durchzuführenden Grossanlässe in den Jahren 2020 und 2021 sowie im Falle einer allfälligen Austragung olympischer Winterspiele im Jahr 2026 sei eine Fortführung der finanziellen Unterstützung der hiesigen Sportinfrastruktur angezeigt.
Die Regierung zeigte sich dem Anliegen offen gegenüber und stellte in Aussicht, die – tatsächlich bis anhin fehlende – Nachfolgeregelung für ein Nasak 5 vorzubereiten. Angesichts der klammen Staatsfinanzen sei für die Periode 2018-2020 aber nicht mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel zu rechnen.
Im März 2017 wurde der Vorstoss im Ständerat behandelt, mit der Annahmeempfehlung des Bundesrates war nicht mit grosser Opposition zu rechnen. Der Postulant unterstrich dabei die vielfältige Rolle des Sports für die Gesellschaft. Der Departementsvorsteher unterstützte das Postulat, gab aber noch einmal zu bedenken, dass die Finanzlage zu beachten sei. Insofern könne ein Bericht erstellt werden, eine zweite Etappe werde aber nötig sein, um allfällige weitere Finanzmittel sprechen zu können.

Sportförderungsgesetz

Im Nachgang an die Ankündigung des BASPO, die Beiträge für „Jugend und Sport” anzupassen respektive zu kürzen, reichte Konrad Graber (cvp, LU) im Ständerat ein Postulat ein, um diesen Entscheid rückgängig zu machen. Der Luzerner wollte mit seinem Vorstoss nicht nur prüfen lassen, ob auf diese Massnahme verzichtet werden könnte, sondern auch, falls die Budgetkürzung unverzichtbar wäre, ob diese schrittweise getätigt werden könnte. Erstes Ziel des Postulats war, die Beitragssätze bis Ende 2015 gleichzuhalten. Damit sollte das in den Augen des Postulanten erfolgreiche Programm nicht gefährdet werden. Die Kürzungen wurden als Folge eines parlamentarischen Auftrags im Rahmen des Voranschlages vorgenommen. Hier ortete Graber ein Missverständnis, da der Ständerat die Kürzungen ab dem neuen Kalenderjahr beabsichtigt hätte, das Baspo die Beitragssätze aber ab dem neuen Schuljahr 2015/2016 ändern wollte. Gemäss Baspo sollten tiefere Beitragssätze abgerechnet werden, wenn die Kurse nach dem 31. Juli 2015 abgeschlossen würden. Die Regelung sei unfair, weil sie nicht alle Sportarten (und ihre Vereine) gleich stark treffe.
Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme, dass eine Reduktion unumgänglich sei. Unterstrichen wurde dies mit der Verschlechterung der Haushaltsperspektive des Bundes. In der Budgetdebatte war die Finanzierung von J+S zunächst durch das Parlament noch gekürzt worden, im Nachtragskredit I zum Voranschlag 2015 war dann jedoch die Erhöhung der Subventionsbeiträge beantragt worden, womit das Niveau bis Ende Schuljahr 2014/2015 erhalten werden könne. Nach Ablauf des Schuljahres 2014/2015 müsse jedoch mit Einbussen gerechnet werden, so der Bundesrat. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung.

Die Ständeratsdebatte bot dann eine Gesamtschau in Sachen J+S. Neben dem hier beschriebenen Postulat Graber (cvp, LU) wurden gleichzeitig weitere Vorstösse zu J+S im Rat behandelt: eine Motion Föhn (svp, SZ) (Aufstockung des Subventionskredites 2016 um mindestens CHF 15. Mio.) sowie eine Motion der WBK-SR (Finanzielle Kontinuität sichern). Graber äusserte abermals sein Unverständnis über diese Budgetkürzung und vor allem auch über die Kommunikationsweise des BASPO. Graber zog überdies das Sportförderungsgesetz heran, um zu vergegenwärtigen, dass der eingeschlagene Weg ein eigenartiger sei. „Mehr Sport, mehr Geld”, so das im SpoFöG propagierte Motto, treffe nun überhaupt nicht mehr zu. Es gelte also, auf die Beitragskürzungen zu verzichten und gleichzeitig mittels Bericht eine Überprüfung des Beitragssystems vorzunehmen. Im Zuge der Debatte verdeutlichte sich eine klare Haltung der Ständerätinnen und -räte. Sowohl Häberli-Koller (cvp, TG) als auch Schwaller (cvp, FR) stellten sich hinter das Postulat mit der Begründung, es bedürfe der Planungssicherheit für Vereine, Verbände und die Kantone. Zudem müsse die Jugendsportförderung hochgehalten werden. Dem gegenüber verteidigte der Sportminister die Regierungsmeinung. Es sei schlicht nicht möglich innerhalb des Bundesamtes für Sport CHF 18 Mio. – der veranschlagte Betrag, um die J+S-Beitragskürzungen zu umgehen – umzulagern, dafür fehlten die Mittel. Seine Bemühungen waren allerdings erfolglos: Der Ständerat nahm das Postulat mit 37 Stimmen einstimmig an (6 Enthaltungen).

Beiträge für "Jugend und Sport" (Po. 15.3151)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates reichte im Mai 2014 ein Postulat zur Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten ein. Damit wurden Aspekte der sogenannten "Spliss-Studie" der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen aufgenommen, die im Frühjahr 2014 publiziert wurde. Mit Umfragedaten aus dem Jahr 2011 wurde eine Abklärung über die Wettbewerbsfähigkeit der Nationen im Spitzensport vorgenommen und dabei unter anderem festgestellt, dass in der Schweiz weniger als 100 Athletinnen und Athleten ihren Lebensunterhalt vom Spitzensport finanzieren konnten. Nebst anderen Anliegen strebte die WBK mit ihrem Vorstoss an, eine Berufsanerkennung für Spitzensportler herbeizuführen. Die gegenwärtige Situation sei nicht zuletzt auch hinderlich für die Kompetitivität des Schweizer Sportes im internationalen Wettbewerb. Die Mehrheit der Kommission stand also für eine ausgebaute Leistungssportförderung ein. Der Bundesrat setzte sich für das Anliegen ein, wollte es jedoch in ein Leistungssportkonzept einfliessen lassen, welches damals beim VBS bereits in Auftrag gegeben worden war, jedoch bis Ende 2014 noch nicht vorlag. Eine Kommissionsminderheit Keller (svp, NW) stellte sich gegen das Postulat. Sie argumentierte, dass es keine staatliche Aufgabe sei, Sportler finanziell zu unterstützen, die ihr Hobby zum Beruf machen wollten. Überhaupt sah die Minderheit nicht ein, was ein Spitzensportler genau sei, beziehungsweise ab welchen Leistungen man Athletinnen und Athleten dazuzählen könne. Das Postulat wurde schliesslich mit 165 gegen 21 Stimmen überraschend deutlich angenommen – fast alle Gegenstimmen stammten aus der SVP-Fraktion.

Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten

Ein Postulat Ribaux (fdp, NE) fordert die stärkere Bekämpfung des Sportbetrugs als Strafbestand. Mit drei Vorschlägen trat der Postulant an den Nationalrat: Personen, welche Sportbetrug ausüben oder dazu anstiften sollen von Amtes wegen und mit Zuständigkeit bei der Bundesanwaltschaft verfolgt werden; die betroffenen Sportverbände sollen Parteistellung nehmen können; die amtliche Überwachung soll ermöglicht werden. Die Manipulation von Sportresultaten schade dem Image des Sports und wirke sich negativ auf die gesellschaftlichen, erzieherischen und kulturellen Werte aus, für die der Sport stehe, so der Nationalrat. Der Tatbestand Sportbetrug wurde aufgegriffen, nachdem Wettskandale auch in Schweizer Wettbewerben festgestellt wurden. Der rechtliche Rahmen reiche gegenwärtig nicht aus, um bestimmte Arten des Betrugs bestrafen zu können und er erlaube keine rigorose und wirkungsvolle strafrechtliche Verfolgung solcher Handlungen. In die gleiche Richtung stiess der Bundesrat, welcher bereits aus einem Postulat der WBK-SR „Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport“ beauftragt war, einen Bericht über bestehende Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation im Sport vorzulegen und Lösungsansätze aufzuzeigen. Darin wollte der Bundesrat die geforderten Punkte aufgreifen und alles zusammen darlegen. Der bundesrätlichen Empfehlung auf Annahme folgte das Plenum Ende Jahr.

Sportbetrugs als Strafbestand

Le Conseil national a adopté un postulat Glanzmann-Hunkeler (pdc, LU) chargeant le Conseil fédéral de publier un rapport analysant la problématique du hooliganisme et examinant les mesures potentielles pour y répondre sur le plan national. Ces dernières sont censées inclure la soumission des grandes manifestations sportives à autorisation, l’introduction de sanctions pénales applicables aux associations n’assurant pas la sécurité de manière adéquate ou dont les supporters sont auteurs d’actes violents, la responsabilisation de l’association suisse de football des actes de ses membres et la publication de photos des hooligans non identifiés. La postulante estime que les problèmes liés à la violence dans le sport ne sont pas abordés sérieusement au niveau national et que l’association suisse de football renvoie la responsabilité de leur gestion aux cantons et aux villes concernés. La thématique est plus amplement abordée dans cet article)

Hooliganisme (Po. 11.3875)

Im Rahmen der ausserordentlichen Session zu Migration überwies der Nationalrat ein Postulat der CVP/EVP/glp-Fraktion betreffend der Erneuerung von Aufenthaltsbewilligungen von EU/EFTA-Bürgern im Falle von Arbeitslosigkeit. In einem Bericht soll die Landesregierung darlegen, wie die nach Ansicht der Verfasser der Motion zu liberale Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen eingeschränkt werden könnte. Die Verfasser des Postulats störten sich insbesondere daran, dass auch Ausländer, welchen die Arbeitslosigkeit droht, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung relativ einfach erhalten.

Einbürgerungscharta

Ein Postulat, welches vom Nationalrat im Rahmen dieser ausserordentlichen Session überwiesen wurde, sprach die Migrationsaussenpolitik an. Konkret forderte Pfister (cvp, ZG) einen Bericht vom Bundesrat, der darlegen soll, wie die im Ausländergesetz enthaltenen Migrationspartnerschaften spezifischer auf die Berufsbildung ausgelegt werden könnten. So sollten Berufsbildungsprojekte mit Partnern vor Ort gefördert und die Zusammenarbeit durch Stagiaire-Abkommen zwischen der Schweiz und den ausgewählten Ländern abgeschlossen werden, um die Ausbildung der Arbeitskräfte in gewissen Sektoren weiter zu fördern. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulates mit der Begründung, dass die zuständigen Amtsstellen in diesem Bereich bereits aktiv seien und kein weiterer Bericht dazu nötig sei. Im Nationalrat wurde dieses Begehren hingegen als notwendig angesehen und mit aussergewöhnlicher Einigkeit von 181 zu 4 Stimmen überwiesen.

Berufsbildung Migrationspartnerschaften

Eine unabhängige Studie zur Zuwanderung forderte ein durch den Nationalrat angenommenes Postulat Girod (gp, ZH). Diese soll darlegen, welchen Spielraum die Schweiz bei der Steuerung der Zuwanderung hat, ohne dabei vertragliche Bestimmungen des Völkerrechts oder humanitäre Verpflichtungen zu verletzen.

Studie zur Zuwanderung

Le Conseil des Etats a adopté un postulat de la CSEC-CE chargeant le Conseil fédéral de présenter un rapport avant fin 2012 traitant des dispositions applicables aux niveaux national et international dans la lutte contre la corruption et les matches truqués dans le domaine du sport, évaluant l’efficacité des instruments existants dans un environnement à la complexité croissante et examinant l’opportunité d’élaborer des mesures législatives afin d’améliorer les moyens à disposition et d’assurer une prévention active.

la lutte contre la corruption et les matches truqués

Bereits in der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 99 zu 82 Stimmen ein Postulat Heim (sp, SO) überwiesen, welches den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die Problematik der Krankenversicherung und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für Papierlose aufzuzeigen. Dieser soll insbesondere auf die Frage eingehen, ob und wie verbindlich in den Kantonen eine rechtlich einheitliche und gesundheitspolitisch korrekte Handhabung der Versicherung von Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus geregelt worden ist und wer anfallende Kosten von nichtversicherten, nichtzahlungsfähigen Papierlosen zu übernehmen hat.

Problematik der Krankenversicherung und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für Papierlose

Ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates forderte den Bundesrat auf, bis Ende 2008 einen Bericht über die bestehenden Massnahmen zur Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vorzulegen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und der Ständerat leistete ihm Folge .

Prävention von Gewalt

Diskussionslos lehnte der Nationalrat ein Postulat Pfister (cvp, ZG) ab, das einen Bericht über sich illegal in der Schweiz aufhaltende Ausländer verlangt hatte. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, eine im Frühjahr im Auftrag des Bundesamts für Migration veröffentlichte Studie schätze die Zahl der Sans-Papiers auf 80-100 000 – weniger als erwartet. Wo sich diese Personen aufhielten, sei abhängig vom Urbanisierungsgrad einer Region, der Dichte der ausländischen Bevölkerung und der Wirtschaftskonjunktur. Die Papierlosen kämen aus unterschiedlichen Herkunftsstaaten (insbesondere Lateinamerika, Ost- und Südosteuropa), seien mehrheitlich zwischen 20 und 40 Jahre alt, lebten meistens ohne Familie in „anonymen“ städtischen Gebieten und arbeiteten in Haushaltungen, dem Gast-, Bau- und dem Reinigungsgewerbe, aber auch in der Landwirtschaft zu tiefen Löhnen (1000-2000 Fr. monatlich) und mit langen Arbeitszeiten. Sans-Papiers würden kaum kriminell, um ihren ohnehin prekären Aufenthalt nicht zusätzlich zu gefährden.

Sans-Papiers

Diskussionslos lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Grobet (-, GE) (Pa. Iv. 01.434) ab, der das Parlament mit der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zur Dopingbekämpfung beauftragen wollte. Bereits in früheren Jahren waren Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung verworfen worden, da das Parlament der Auffassung war, das unbestrittene Ziel könne rascher durch die Einführung von Dopingbestimmungen in bestehende Gesetze erreicht werden. Gleichzeitig nahm er ein Postulat seiner SGK an, das den Bundesrat ersucht, dem Parlament im Rahmen der geltenden Gesetzesbestimmungen die konkreten Ziele und ein Aktionsprogramm betreffend Prävention, Information, Gesundheitsförderung, Aufsicht und Kontrolle auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung vorzulegen.

Dopingbekämpfung

Einer der Hauptgründe, weshalb derart wenige Härtefallgesuche eingereicht wurden, ist (neben dem Desinteresse vieler Deutschschweizer Kantone) die Angst der Betroffenen, aufgrund des Gesuchs lokalisiert und dann ausgeschafft zu werden. Der Tessiner CVP-Nationalrat Robbiani ersuchte deshalb den Bundesrat in einem Postulat, die Kantone einzuladen, eine besondere Kommission einzurichten, die sich in erster Linie aus Vertreterinnen und Vertretern der am meisten betroffenen Institutionen zusammensetzt (Hilfsorganisationen, Gewerkschaften usw.). Diese Zwischeninstanz würde die Fälle prüfen, bevor die Kantone die Gesuche den Bundesbehörden unterbreiten. Im Namen der Rechtsgleichheit beantragte die Regierung, das Postulat abzulehnen. Dieses wurde von Wasserfallen (fdp, BE) bekämpft und die Behandlung deshalb verschoben. Ende November erklärte der Kanton Waadt, bis Ende April 2003 darauf zu verzichten, jene Sans-Papiers auszuweisen, die sich seit mindestens sechs Jahren im Kanton aufhalten; bis dahin soll eine Arbeitsgruppe aus Behördenvertretern, Sozialpartnern und Sans-Papiers-Organisationen eine Globallösung erarbeiten.

wenige Härtefallgesuche Waadt

Im Rahmen der Legislaturplanung wollte Nationalrat Pfister (svp, SG) den Bundesrat verpflichten, trotz der bilateralen Verträge mit der EU Bestimmungen in das neue Ausländergesetz aufzunehmen, mit denen eine Stabilisierung des Ausländeranteils erreicht werden soll. Trotz anfänglicher Opposition von Vermot (sp, BE) und Garbani (sp, NE) wurde der Vorstoss schliesslich als Postulat verabschiedet.

Stabilisierung

Der Nationalrat überwies ein Postulat Rennwald (sp, JU), das den Bundesrat zu prüfen bittet, ob in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den geeigneten Forschungsinstanzen eine Stelle zur Überwachung der Freizügigkeit im Personenverkehr geschaffen werden könnte. Diese Stelle hätte die Aufgabe, die globalen Auswirkungen der mit der EU vereinbarten Freizügigkeit – namentlich in den Bereichen des Arbeitsmarktes, der Entlöhnung, der Arbeitsbedingungen, der Bevölkerungsentwicklung, der Ausbildung, des Wohnens, der Umwelt und des Verkehrs – laufend zu untersuchen und den Behörden zur Kenntnis zu bringen.

Freizügigkeit im Personenverkehr

Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat Ducret (cvp, GE) für eine Harmonisierung der Einbürgerungskriterien (namentlich der Vorschriften über Wohnsitzdauer und Gebühren) der Kantone und Gemeinden.

Harmonisierung der Einbürgerungskriterien