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Die im Dezember 2015 lancierte eidgenössische Volksinitiative „Ja zur Bewegungsmedizin" scheiterte im Juni 2017 im Sammelstadium. Gemäss Aussagen des Präsidenten des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter Verbandes (SFGV), Claude Ammann im Februar 2017, seien zum Zeitpunkt des Interviews lediglich 20'000 Unterschriften zusammengekommen. Ohne finanziellen Aufwand von CHF 200'000 seien die nötigen Unterschriften bis am 22. Juni 2017 nicht mehr zu erreichen. Darum überlege sich der Verband, die gesammelten Unterschriften als Petition einzureichen, wodurch sich zumindest das Parlament mit dem Thema beschäftigen und so die Diskussion fortsetzen würde.

Volksinitiative "Ja zur Bewegungsmedizin"

Mit an­nä­hernd identischen Argumenten wie zuvor schon in der nationalrätlichen Debatte, diskutierten auch die Ständeratsmitglieder über die parlamentarische Initiative „Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden" des Walliser Nationalrats Yannick Buttet (cvp). Trotz gegenteiliger Empfehlung ihrer WBK entschied sich die kleine Kammer mit 22 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) deutlich dafür, der Initiative Folge zu geben.

Verstärkte Regulierung der Einfuhr von Halalfleisch (Pa. Iv. 15.499)
Dossier: Transparenz bei Produktions- und Schlachtmethoden
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2016 beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive. Durch Aktivitäten des 2014 gegründeten Vereins «Schneesportinitiative Schweiz» wie der Führung einer Geschäftsstelle und einer Website mit Angeboten für Schneesportlager, der Sensibilisierung von Behörden und Lehrkräften sowie durch die breite finanzielle Abstützung des Vereins würden die Anliegen der Motion erfüllt. In der Sommersession 2017 folgten National- und Ständerat dem bundesrätlichen Antrag und schrieben das Geschäft ab.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

In Erfüllung des Postulats Aeschi (svp, ZG) legte der Bundesrat im Sommer 2017 seinen Bericht zur Präsenz religiöser Symbole im öffentlichen Raum vor. Der Postulant hatte den Bundesrat ersucht, der Frage nach einem allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich des Aufhängens und Tragens religiöser Zeichen in öffentlichen Gebäuden nachzugehen. Der Bundesrat sieht indes keine Notwendigkeit darin, entsprechende Rechtsvorschriften auf Bundesebene aufzugreifen. Erfahrungsgemäss werde ein Grossteil der Konflikte um besagte Thematik ausserrechtlich gelöst. Zudem sei der föderalistische Ansatz des Religionsrechts in der Schweiz stark verankert und habe sich grundsätzlich gut bewährt. Kommunale und kantonale Behörden seien in der Regel mit den jeweiligen lokalen Umständen gut vertraut und durchaus im Stande, situationsgerechte und zweckmässige Lösungen im direkten Kontakt mit den Betroffenen zu finden. In den seltenen Fällen der Rechtsweginanspruchnahme gelinge es den Gerichten gut, die individuellen Grundrechtsansprüche mit den gesellschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum

Nachdem der Bundesrat das Postulat der WBK-SR zur Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport bereits 2013 hatte abschreiben lassen wollen, der Ständerat sich jedoch dagegen ausgesprochen hatte, geschah dies nun im Jahr 2017. In seinem Bericht über die Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2016 erläuterte der Bundesrat die unternommenen Massnahmen in den Bereichen internationale Zusammenarbeit, Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, Bekämpfung der Geldwäscherei und Wettkampfmanipulationen, infolge derer er die Anliegen des Geschäfts als erfüllt erachtete. Das Stöckli folgte der Argumentation des Bundesrates und schrieb das Postulat in der Sommersession 2017 ab.

la lutte contre la corruption et les matches truqués

Im Nationalrat war der Tierschutz bei der Diskussion um die parlamentarische Initiative „Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden“ zentraler Teil der Argumentation beider Seiten. Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative von CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS) kritisierten die qualvolle Art der Tötung bei einer Schächtung und verlangten, dass das Fleisch auf jeder Etappe des Verkaufsweges entsprechend deklariert werden solle, damit die Konsumentinnen und Konsumenten wüssten, um was für Fleisch es sich handle. Zusätzlich sollen die finanziell besseren Zollbedingungen so angepasst werden, dass kein Marktvorteil mehr bestehe.
Die Gegenseite ging zwar darin einig, dass eine Schächtung ohne vorherige Betäubung nicht den Schweizer Tierschutzrichtlinien entspreche, bemängelte aber die Umsetzung des Anliegens. Besser wäre es, wenn im Allgemeinen Fleisch, welches nicht tierschutzkonform produziert wurde, auch als solches deklariert werden müsste. So gebe es beispielsweise eine Betäubungspflicht vor der Schlachtung bis heute nur in der Schweiz, in Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweden und Neuseeland. Es werde also viel Fleisch aus Ländern importiert, in denen keine Betäubungspflicht gelte, und die auch nach Annahme der Initiative die Art der Schlachtung nicht deklarieren müssten. Eine parlamentarische Initiative (13.449) die forderte, dass alle Produkte aus getöteten Tieren, welche nicht nach den Standards des Schweizer Tierschutzgesetzes produziert wurden entsprechend deklariert werden müssen, wurde im Vorjahr vom Nationalrat abgelehnt.
Die Abstimmung zur parlamentarischen Initiative zur Einfuhr von Halalfleisch spaltete einen Grossteil der Fraktionen. Die Fraktionen der FDP, der Grünen und der Sozialdemokraten stimmten jeweils etwa zur Hälfte dafür beziehungsweise dagegen, die Fraktionen der BDP und der SVP stimmten mehrheitlich dafür, der Initiative Folge zu geben. Geschlossen standen nur die Grünliberale Fraktion gegen sowie die Fraktion der CVP für die Unterstützung des Anliegens. Insgesamt entschied der Nationalrat mit 117 zu 40 Stimmen (bei 20 Enthaltungen) der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Verstärkte Regulierung der Einfuhr von Halalfleisch (Pa. Iv. 15.499)
Dossier: Transparenz bei Produktions- und Schlachtmethoden
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Ein Postulat Ingold (evp, ZH) erbittet einen Bericht, in welchem mögliche Massnahmen bezüglich der Ausbildungsvoraussetzungen für Imame aufgezeigt werden sollen. Mit deren Hilfe soll man den Schutz vor islamistischen Missionierungsversuchen angehen können – zu Gunsten der Förderung des Integrationspotenzials im Umgang mit muslimischen Jugendlichen. Ingold spricht den Imamen bezüglich der Funktionalität des interreligiösen Zusammenlebens und in der Verhinderung der Kultivierung von Parallelgesellschaften eine bedeutende Schlüsselrolle zu. Dies könne aber nicht sichergestellt werden, wenn erzkonservative Import-Imame – zumeist von ihren Herkunftsländern finanziert und mit Schweizer Werten und Gepflogenheiten nicht vertraut – diese Rolle übernehmen. Daher brauche es sowohl theoretische als auch praktische Lehrgänge für Imame.
Der Vorstoss stand bereits in der Herbstsession 2016 ein erstes Mal zur Diskussion und wurde vom Bundesrat zur Annahme beantragt. Yvette Estermann (svp, LU) aber bekämpfte diesen, weshalb die Debatte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde. Auch in der Frühjahrssession 2017, in welcher die Debatte erneut aufgegriffen wurde, beharrte Estermann auf ihrer Position. Sie argumentierte, dass ein solcher Bericht nichts bringe, solange die Schweiz bereitwillig Errungenschaften wie ihre eigenen Gesetze und die Meinungsäusserungsfreiheit zu Gunsten falscher Solidarität und übertriebener Toleranz aufgebe. Um sich dieser Sache annehmen zu können, brauche es wieder vermehrt Zutrauen, und dieses habe sie auch: In unsere heutigen Gesetze, aber auch in nachfolgende Generationen; dass diese vielleicht wieder den Mut aufbringen werden, ihre Meinung zu äussern und ihrem Gegenüber zu vermitteln, was sich für unser Land gehöre und was nicht. Die Vorlage wurde schliesslich trotz ihres Einwandes im Nationalrat zur Abstimmung gebracht und dort mit 90 zu 87 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Gemässigte Imame als Schlüsselpersonen gegen Radikalisierung

Im Zuge der parlamentarischen Debatte zum Aktionsplan Sportförderung wurden zwei gleichlautende Kommissionsmotionen in beiden Räten eingereicht, die zusätzliche Mittel im Aktionsplan zur Gesamtschau Sportförderung zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports forderten. Der Ständerat befasste sich zuerst mit der Motion seiner WBK (Mo. 17.3003). Er lobte die Gesamtschau zur Sportförderung sowie ihre konzeptionelle und finanzpolitische Relevanz. Der Aktionsplan des Bundesrates wurde zur Kenntnis genommen.
Die Motion forderte schlicht, dass im Voranschlag 2018 sowie in den Folgejahren je zusätzlich CHF 15 Mio. für die Förderung des Nachwuchs-Leistungssports budgetiert würden. Die Kommission leitete ihre Forderung aus dem Leistungssportkonzept ab, worin der Bundesrat eine finanzielle Beteiligung der Kantone einforderte. Diese seien ihrer Aufgabe nachgekommen und hätten via Swisslos und Lotterie Romande zusätzlich CHF 15 Mio. für die Jahre 2017 bis 2019 freigegeben. Dass der Bund hier nicht nachziehe, sei unhaltbar. Befürchtet wurde gar, dass die Kantone ihr finanzielles Engagement ab 2020 sistieren würden.
Der Bundesrat liess sich aber nicht unter Druck setzen, er beantragte die Ablehnung der Motion. Die Lage im Bundeshaushalt sei zu prekär, der finanzielle Spielraum fehle. Diese Argumentation erstaunte Kommissionsberichterstatter Eder (fdp, ZG). Der Bundesrat stimme im Aktionsplan ein «Hohelied» auf den Leistungssport an, wolle aber die Mittel in diesem Bereich nicht anpassen, das gehe nicht zusammen. Überdies bemängelte er auch die ungenügende Begründung dieses Entscheids. So seien die Aussagen der Regierung bezüglich Leistungssport als leere Worthülsen zu betrachten. Mit 11 zu 0 Stimmen, verdeutlichte Eder, sei die Motion überaus deutlich von der Kommission beschlossen worden. In den verschiedenen Wortmeldungen wurde das nachfolgende Abstimmungsergebnis bereits vorweg genommen: Alle Redner und eine Rednerin sprachen sich dafür aus. Das Ergebnis war, wie von Ständerat Eder gewünscht, «wuchtig»: Die Motion wurde mit 41 zu 1 Stimme überwiesen.

Eine Behandlung im Nationalrat wurde obsolet, weil dieser die gleichlautende Motion der WBK-NR (Mo. 17.3014) drei Tage später ebenfalls annahm. Die Diskussion glich jener im Ständerat, auch wenn sowohl Kommissionsantrag (15 zu 5 Stimmen und 4 Enthaltungen) als auch Endresultat (146 zu 21 Stimmen) etwas weniger einhellig waren.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Mit einem Postulat forderte der jurassische Standesvertreter Claude Hêche (sp, JU) Ende 2017 ein «Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport». Dabei bezog er sich auf das Nasak 4, das Ende 2017 ausläuft. Im Zuge der Sportförderung im Sinne des Sportförderungsgesetzes solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass weiterhin Finanzmittel reserviert werden können, betonte der Postulant. Angesichts der in der Schweiz durchzuführenden Grossanlässe in den Jahren 2020 und 2021 sowie im Falle einer allfälligen Austragung olympischer Winterspiele im Jahr 2026 sei eine Fortführung der finanziellen Unterstützung der hiesigen Sportinfrastruktur angezeigt.
Die Regierung zeigte sich dem Anliegen offen gegenüber und stellte in Aussicht, die – tatsächlich bis anhin fehlende – Nachfolgeregelung für ein Nasak 5 vorzubereiten. Angesichts der klammen Staatsfinanzen sei für die Periode 2018-2020 aber nicht mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel zu rechnen.
Im März 2017 wurde der Vorstoss im Ständerat behandelt, mit der Annahmeempfehlung des Bundesrates war nicht mit grosser Opposition zu rechnen. Der Postulant unterstrich dabei die vielfältige Rolle des Sports für die Gesellschaft. Der Departementsvorsteher unterstützte das Postulat, gab aber noch einmal zu bedenken, dass die Finanzlage zu beachten sei. Insofern könne ein Bericht erstellt werden, eine zweite Etappe werde aber nötig sein, um allfällige weitere Finanzmittel sprechen zu können.

Sportförderungsgesetz

Nach einer Vorbereitungsphase für eine Kandidatur für Olympia 2026 im Graubünden von knapp einem Jahr stand im Februar 2017 der Bündner Volksentscheid zum Kredit von CHF 25 Mio. zur Ausarbeitung einer Olympia-Kandidatur an.
Die Befürwortenden und die Gegnerschaft der Bündner Kandidatur führten einen Abstimmungskampf mit äusserst ungewissem Ende – wie die Medien betonten –, nachdem eine Kandidatur für Olympia 2022 erst wenige Jahre zuvor trotz gross angelegter Pro-Kampagne an der Urne gescheitert war. Die Voraussetzungen für eine Olympia-Kandidatur hätten sich in den vergangenen Jahren mit der neuen Olympischen Agenda 2020 des IOK jedoch geändert, argumentierten die Befürwortenden – allen voran Mitinitiant des Projekts Andreas Wieland, welcher versicherte, dass das Bündner Konzept diesen neuen Forderungen weitgehend entspreche. Die Befürwortenden sahen in Bündner Winterspielen im Sinne einer gross angelegten Standortförderung die Chance, den Tourismus und die Wirtschaft des Kantons anzukurbeln, nachdem sich Letztere seit 2013 massiv verschlechtert habe. Wie der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons, Jon Domenic Parolini (GR, bdp), vor der Abstimmung befand, stünden die Chancen für eine Annahme in den touristischen Regionen des Kantons grundsätzlich gut. Die weniger touristischen Ortschaften wie das Rheintal müssten jedoch noch stärker für die Vorteile des Vorhabens sensibilisiert werden, so seine Einschätzung. Zu den organisierten Befürwortenden gehörten unter anderem die bürgerlichen Parteien, die Bündner Wirtschafts- und Tourismusverbände sowie die Ostschweizer Regierungskonferenz.
Die Kontrahenten des Vorhabens – bestehend aus dem Komitee «Olympiakritisches Graubünden» sowie aus den linken Parteien und den Umweltverbänden – sahen in einer Volksabstimmung so kurz nach dem letzten Volksnein eine «Zwängerei». Gemäss Jon Pult (GR, sp), dem prominentesten Gegner des Olympiavorhabens, bestehe in der Bevölkerung grosser Unmut über diese erneute Abstimmung. Auch der enge Zeitplan – welcher sich nach dem Vorverschieben der Volksabstimmung auf Wunsch von Swiss Olympics noch verdichtet hatte – bot Stoff für Kritik: Die transparente Auflistung der genauen Kosten sei damit nicht möglich und der Bevölkerung werde so die «Katze im Sack» verkauft, so Sylvia Semadeni (GR, sp) im Gespräch mit der LZ. Weiter gab die Kontra-Seite zu bedenken, dass der Gigantismus mit der «Pseudoreform-Agenda 2020» (NZZ) nicht wesentlich verhindert werde, es handle sich dabei vielmehr um eine «Imageübung» (AZ) des IOK. Auch dass die Winterspiele den gewünschten grossen Profit für alle abwerfen werden, bezweifelte Pult; viel wahrscheinlicher sei es, dass sie nichts als hohe Defizite für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hinterliessen und kurze wirtschaftliche «Strohfeuer» (WW, LZ) die bestehenden wirtschaftlichen Probleme nicht nachhaltig würden lösen können.

Am 12. Februar 2017 erlosch «Graubündens Olympia-Flämmchen» (NZZ) schliesslich vollständig. Die Stimmbevölkerung lehnte die Vorlage an der Urne mit einem Nein-Stimmenanteil von 60.1 Prozent und einer Stimmbeteiligung von 50.1 Prozent ab und zeigte damit, dass sich die Haltung gegenüber den Olympischen Spielen seit dem Volksnein 2013 nicht grundlegend verändert hatte. Die Angst vor einem Finanzdesaster, Gigantismus und Fremdbestimmung überwogen noch immer, war sich die Presse einig. Das klare Nein sei nicht zuletzt einerseits auf das bevölkerungsstarke Chur und andererseits auf die möglichen Host-Citys und Tourismus Hotspots St. Moritz, Arosa und Davos zurückzuführen, welche entgegen den Erwartungen der Befürwortenden den Kredit für die Ausarbeitung von Winterspielen in ihrem Kanton ablehnten. Im Rennen um die schweizerischen Olympischen Spiele 2026 verblieb damit nur noch die Walliser Kandidatur.

Kandidatur für Olympia 2026 in Graubünden
Dossier: Olympiakandidaturen

In Erfüllung des Postulats von Siebenthal (svp, BE) nahm der Bundesrat im Rahmen seines Aussenpolitischen Berichts 2016 auch Stellung zur Situation religiöser Minderheiten und von der Schweiz getroffenen Massnahmen zu deren Schutz.
Der Bericht hält u.a. fest, dass aufgrund verschiedenster politischer Entwicklungen, insbesondere im Kontext des wachsenden Extremismus und konfliktbedingter Instabilität in diversen Regionen der Welt, die Rechte religiöser, aber auch anderer Minderheiten zunehmend unter Druck geraten – durch Aggressoren wie die Organisation „Islamischer Staat“, aber auch durch staatliche Akteure. Aktuell seien global betrachtet unterschiedliche Gruppierungen wie beispielsweise Jesiden, gewisse christliche Strömungen, die Baha’i oder die Rohingya von Diskriminierung betroffen. Daher sehe die Schweizer Aussenpolitik die Förderung und den Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten als einen integralen Bestandteil ihres Agitationsfeldes an. In diesem Sinne äussere sich ihr Engagement in der Unterstützung diverser Projekte, wie beispielsweise in der Aufbauhilfe für ein Zentrum zur psychosozialen Unterstützung von Kindern im syrischen Homs, oder der Unterstützung diverser Menschenrechtsorganisationen im Irak. Zudem gehe sie das Thema auf bilateraler Ebene über politische Konsultationen und Dialogsuche sowie auf multilateraler Ebene über ihre Unterstützung des Europarats, der OSZE sowie massgebender Resolutionen im UNO-Menschenrechtsrat an.

Situation religiöser Minderheiten und mögliche Massnahmen

Nachdem der Ständerat die Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” von dessen Mitglied Peter Föhn (svp, SZ) angenommen hatte, befasste sich in der Wintersession des gleichen Jahres die Volkskammer mit dem Vorstoss. Die WBK hatte sich im Vorfeld der Beratung zusätzliche Informationen beschafft und dabei erfahren, dass der Bundesrat bereits in die Wege geleitet hatte, die Gelder zugunsten von J+S zu erhöhen. So wurden im Voranschlag 2017 Mittel für den Aktionsplan Sportförderung reserviert, darüber hinaus wurde auch mit einer jährlichen Erhöhung der Beiträge um CHF 5 Mio. gerechnet. Vor diesem Hintergrund sei das Motionsanliegen bereits erfüllt, resümierte die Kommission. Dennoch wollte sie die Motion unterstützen, gerade auch um Bereiche wie den freiwilligen Schulsport oder Sportangebote zu Integrationszwecken zu fördern.

Im Plenum gab es keine Debatte dazu, einzig Sportminister Parmelin meldete sich zu Wort. Die Regierung war nach wie vor gegen die Motion: Die Anliegen seien bereits erfüllt, einerseits durch besagten Aktionsplan, der zwei Monate zuvor beschlossen worden war, und andererseits durch die Budgeterhöhungen, die für das Finanzjahr genehmigt worden waren. Mit 172 zu 7 Stimmen (bei einer Enthaltung) wurde die Motion aber entgegen dem bundesrätlichen Antrag deutlich angenommen.
Eine gleichlautende Motion Lohr (cvp, TG; Mo. 16.3149) wurde nach diesem Votum zurückgezogen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Knapp zwei Jahre nach der Ablehnung der Bündner Olympia-Kandidatur 2022 durch das Stimmvolk Graubündens wagte der Regierungsrat mit einer positiven Antwort auf einen Auftrag Cavegn (cvp) für die Unterstützung einer Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2026 im August 2015 einen erneuten Anlauf. Dieser Prozess war von den drei Bündner Wirtschaftsdachverbänden und Hotelleriesuisse Graubünden angestossen und unterstützt worden. Die Begründung: Die wirtschaftliche Situation im Kanton Graubünden habe sich seit 2013 stark verschlechtert, in einzelnen Tälern sei die Situation gar «alarmierend». Schweizerische Olympische Winterspiele könnten dieser Problematik Abhilfe verschaffen und der Wirtschaft sowie dem Tourismus den notwendigen Schub verleihen. Nach der positiven Reaktion der Kantonsregierung und deren Antrag auf Annahme überwies das Kantonsparlament den Auftrag in der Wintersession 2015 und gab damit das «definitive Startsignal» (NZZ) zur Ausarbeitung einer Kandidatur des Kantons Graubünden.
Wie Andreas Wieland, der Vorsteher des Projektteams, welches aus prominenten Personen aus Wirtschaft und Tourismus bestand, gegenüber der NZZ verlauten liess, liege der Schwerpunkt der Bündner Kandidatur 2026 – anders als bei der Kandidatur 2022 – stärker auf der bestehenden Infrastruktur und weniger auf Neubauten. So sollten die Winterspiele 2026 dezentral und verteilt über die Bergregionen des Kantons Graubünden, aber auch in der restlichen Schweiz mit einer modernen High-Tech-Übertragung stattfinden. Der Schneesport solle im Bündnerland und der Hallensport vorwiegend in Zürich ausgetragen werden, so der Plan.

Neben der Zustimmung der Bündner Wirtschafts-, Tourismus- und bürgerlichen Politikkreise zu potenziellen Olympischen Spielen 2026 wurden auch kritische Stimmen zu einer möglichen Bündner Kandidatur laut. Diese stammten vorwiegend aus den Reihen der linken Parteien sowie des Komitees «Olympiakritisches Graubünden», welche sich bereits beim Vorgängerprojekt zwei Jahre zuvor gegen eine Kandidatur gewehrt hatten. «Milliardeninvestitionen in den übersättigten Wintertourismus» (NZZ) sowie der den Winterspielen vorauseilende Ruf des Gigantismus seien im Ostschweizer Kanton deutlich fehl am Platz und brächten nachhaltig keinen Profit ein, lautete das Argument. Während die SP dem Vorhaben nicht vollständig ablehnend gegenüberstand, zeigte sich die Partei doch besorgt über die starke Kostenunsicherheit. Wie SP-Grossrat Jon Pult im Gespräch mit der Südostschweiz postulierte, leide die Glaubwürdigkeit der Diskussion zu den Olympischen Spielen stark unter dem Fakt, dass die «gleichen Repräsentanten, die vor wenigen Jahren gesagt haben, dass die damalige Bündner Kandidatur sehr gut sei, alle profitieren würde, sauber sei, nachhaltig und umweltbewusst» jetzt sagten, dass die neue Kandidatur «ganz anders» sei.

Im Oktober 2016 erhielt der Kanton Graubünden schliesslich eine Absage des Wunsch-Parnerstandorts Zürich: Die Stadt werde keine weitreichenden Garantien übernehmen, sich nicht als Host City zur Verfügung stellen, nicht im OK mitwirken und auch keine neue Infrastruktur für die Olympischen Spiele schaffen, so die Position der Zürcher Stadtregierung. Sie sei allerdings offen dafür, die Eröffnungs- und Schlusszeremonie und auch die Medaillenübergaben vor dem Panorama der Stadt Zürich abzuhalten – gegebenenfalls gegen eine Entschädigung.
Anfang Dezember 2016 verkündete der Bundesrat, dass er eine Schweizer Olympia-Kandidatur begrüsse, und zeigte sich grundsätzlich bereit, diese auch finanziell zu unterstützen. Noch im selben Monat hiess der Bündner Grossrat eine Regierungsbotschaft für den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 25 Mio. mit 97 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Von dem für die Kandidaturphase des Bündner Projekts bis zur Vergabe des Standorts der Olympiade 2026 durch das Internationale Olympische Komitee im Herbst 2019 vorgesehenen Verpflichtungskredit würde der Kanton Graubünden jedoch maximal CHF 9 Mio. übernehmen müssen, für den restlichen Betrag würden der Bund und Swiss Olympic je zur Hälfte aufkommen, führte die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben in ihrer Medienmitteilung auf. Das letzte Wort bezüglich der Finanzierungsfrage und somit auch zur Kandidatur werde Mitte Februar 2017 das Bündner Stimmvolk haben, so die NZZ.

Parallel zu diesen Entwicklungen prüfte der Schweizerische Sport- und Olympiadachverband Swiss Olympics auf nationaler Ebene verschiedene Voraussetzungen, welche Veranstaltende von schweizerischen Olympischen Spielen erfüllen müssten. Neben dem Bündner Projekt standen auch ein Walliser und ein Berner Projekt für Olympische Spiele 2026 zur Diskussion, zudem hatte auch die Genferseeregion bereits Interesse an einer Kandidatur bekundet.

Kandidatur für Olympia 2026 in Graubünden
Dossier: Olympiakandidaturen

Der Bericht des Bundesrates zur Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten lag im Herbst 2016 vor. Darin wurde eine recht umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen und wiedergegeben, wobei als Fazit festgehalten wurde, dass noch einiger Handlungsbedarf bestehe. Besonders hinsichtlich der (zeitlichen) Vereinbarkeit von Spitzensport und Ausbildung könne noch viel erreicht werden. Sowohl auf Stufe Berufsbildung, wo neue Modelle angestrebt werden sollten, um Lehrstellen für Sportlerinnen und Sportler zu schaffen, als auch bei den Hochschulen müssten verbesserte Rahmenbedingungen angestrebt werden. Ebenfalls wurde deutlich, dass eine Spitzensportkarriere ohne die Unterstützung sowohl Privater als auch der öffentlichen Hand kaum möglich sei.
Dem Bericht zufolge betrieb ein Drittel der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vollzeitlich Sport, alle anderen arbeiteten Teilzeit oder befanden sich in Ausbildung. Mit dem im Sport erzielten Einkommen können nur wenige ihren Lebensunterhalt finanzieren und 40% der Sportlerinnen und Sportler haben ein Jahreseinkommen von unter CHF 14'000 zur Verfügung (dieses Gesamteinkommen entspricht dem Bruttolohn aus Tätigkeiten im Sport und/oder in der Wirtschaft). Darum hebt der Bericht auch die Unterstützer-Rolle des Elternhauses stark hervor. Die finanziellen Umstände seien jedoch auch nach der Karriere entscheidend für den Lebensunterhalt. Gerade für die Athletinnen und Athleten, die nicht innerhalb ihres Sports eine Weiterbeschäftigung finden, gestalte sich die Integration in ein neues Berufsfeld als schwierig. Es gebe aber bereits Bestrebungen, um Ausbildungsplätze für Sportlerinnen und Sportler in verschiedenen Sparten zu schaffen. Diese Erkenntnisse stammten aus einer international ausgerichteten Studie, die 2011 von der EHSM für die Schweiz durchgeführt worden war. Im Rahmen der Studie wurden die Daten von 897 Athletinnen und Athleten ausgewertet.
Der Bericht schloss mit mehreren Punkten, die zur Verbesserung der Finanzierungssicherheit im Sport, darin eingeschlossen auch die Vorsorgesicherheit der Profis, beitragen könnten. Festgehalten wurde aber letztlich, dass ein Fördersystem für Athletinnen und Athleten von allen Akteuren im Sport mitgetragen werden müsse, wobei jedoch private Akteure federführend sein sollten, während sich der Bund nur subsidiär engagiere. Eckpunkte zur Vereinbarung einer Spitzensportkarriere mit der Ausbildung und dem Berufsleben respektive zu Fördermöglichkeiten in diesen Bereichen wurden auch im Leistungssportkonzept des Bundes festgehalten.

Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten

Wie zuvor in Aussicht gestellt, konnte der Bundesrat pünktlich den Aktionsplan Sportförderung des Bundes vorlegen. Darin wurden die beabsichtigten Massnahmen zur gezielten Förderung des Sports beschlossen. Die drei Konzepte, ein Leistungssport-, ein Breitensport- und ein Immobilienkonzept, konkretisierten dabei die Handlungsfelder.
Wie bereits früher ins Auge gefasst worden war, sollte die Umsetzung des Aktionsplans in zwei Etappen erfolgen. Zunächst sollten bis 2023 die bestehenden Förderprogramme und -schwerpunkte weitergeführt und konsolidiert werden. Bauliche Massnahmen sollten in dieser Phase noch auf das Nötigste minimiert werden. Zudem sollten vorerst noch keine neuen Mittel für die Sportförderung im Sinne einer Athletenförderung aufgewendet werden. Erst in einer zweiten Etappe ab 2024 sollten demnach neue Projekte gestartet werden. Das soll jedoch in Berücksichtigung der Bundesfinanzen erfolgen; ein Kriterium, das für die zweite Etappe noch keine genaueren Aussichten zuliess.

Bezüglich Leistungssport stand die Förderung der Athletinnen und Athleten sowie ihres Umfelds im Zentrum. Mit der Feststellung, dass die Sporterziehung eine positive Wirkung – bezüglich eines gesunden Lebensstils, der Vermittlung von Werten und der persönlichen Entwicklung – erziele, ergriff der Bundesrat deutlich Position für den Sport. Ebenso äusserte die Regierung ihren Wunsch, leistungsfähige und erfolgreiche Athletinnen und Athleten im internationalen Vergleich hervorzubringen. Die Schweiz habe an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst und die Weiterentwicklung des Leistungssports sei in der Schweiz ungenügend. Zusätzliche Anstrengungen seien deswegen angezeigt und man wolle dies vonseiten des Bundes gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden angehen. Das Leistungssportkonzept diene dazu, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Bis 2023 werde jedoch am Status quo festgehalten, so dass keine neuen finanziellen Ressourcen für den Spitzensport frei gemacht würden. Danach werde eine Reihe von Massnahmen ins Auge gefasst, darunter die Unterstützung von Sportschulen, der Ausbau eines Leistungssportzentrums mit dem Schwerpunkt Dienstleistungen (Leistungsdiagnositk, Forschung und Entwicklung) sowie die Weiterentwicklung der Dienstmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps. Die nationalen Sportverbände würden mit einer gezielten Förderung der Organisations- und Managementkompetenz sowie der Professionalisierung des Trainerwesens und der Nachwuchsabteilungen unterstützt.
In Sachen Breitensport stand die finanzielle Absicherung von J+S im Zentrum. Bereits in der Phase bis 2023 sollten zusätzliche Mittel in diesen Bereich fliessen, wie es das Parlament wiederholt bekräftigt hatte. Für den Zeitraum ab 2024 wurden auch für den Breitensport mehrere Massnahmen aufgezeigt, darunter ein Fokus auf die Ausweitung der Angebote für Kinder und Jugendliche auch im Vorschulalter – denn dann würden die Grundlagen für spätere Sport- und Bewegungsaktivitäten gelegt – sowie die Planung einer „Allianz Breitensport” zur Koordination diverser Aktivitäten sowohl staatlicher als auch privater Akteure. Mit dem Wandel der demografischen Entwicklung im Blick sollte auch „lebenslanges Sporttreiben” zum Thema werden.
Gemäss Immobilienkonzept wollte der Bundesrat bis 2023 CHF 182 Mio. zur Aufwertung der baulichen Infrastruktur in Magglingen und Tenero bereitstellen. Darin eingerechnet waren auch Beiträge an Wohnungsbauten, die aus dem Armeebudget respektive aus Spenden finanziert werden sollten. Zahlreiche Bauprojekte wurden auch bereits für die zweite Phase benannt, deren finanzieller Rahmen blieb aber mit dem vorgelegten Aktionsplan noch offen.
Als Nächstes wird sich das Parlament zu diesen Plänen äussern.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Im Dezember 2015 reichte der CVP-Nationalrat Yannik Buttet (VS) eine parlamentarische Initiative ein, welche fordert, dass die Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, stärker reguliert wird. Einerseits soll das Fleisch obligatorisch in der gesamten Verarbeitungskette als solches deklariert werden müssen, andererseits sollen die durchschnittlichen Zuschlagspreise für die Teilzollkontingente von Halalfleisch erhöht werden.
In der Schweiz ist es seit 1893 verboten Säugetiere ohne vorgängige Betäubung zu schlachten. Um aber die Religionsfreiheit nicht zu verletzen, wurde es den jüdischen und muslimischen Gemeinschaften erlaubt, im Ausland zu günstigen Zollkonditionen koscheres Fleisch bzw. Halalfleisch zuzukaufen. Diese vergünstigten Zollkonditionen für Halalfleisch werden mit der parlamentarischen Initiative in Frage gestellt. Problematisch sei laut Befürworter der Initiative vor allem, dass das geschächtete Fleisch dank den besseren Zollbedingungen, viel günstiger importiert werden könne als das übrige, nicht in religiösem Kontext geschlachtete Fleisch. Das Fleisch könne so billiger an den Endkunden verkauft werden und habe damit einen ungerechtfertigten Marktvorteil. Bisher wurde in der Gesetzgebung der Vertrieb von Halalfleisch nur bis zur ersten Stufe nach der Einfuhr geregelt. So sei es einfach, dass Fleisch auch ausserhalb der muslimischen Gemeinschaft zu verkaufen, so die Argumentation des Initianten.
Die WBK-Kommissionen des National- und Ständerates waren sich in der Vorberatung uneinig in ihrem Urteil. Die erstberatende WBK-NR hatte die Vorlage geprüft und fällte den Entschluss, sich der Einschätzung des Initianten anzuschliessen und beantragte Ende Juni 2016 der Initiative Folge zu geben. Nach gegensätzlichem Urteil der WBK-SR, wurde die parlamentarische Initiative am Mitte Februar 2017 nochmals von der WBK-NR besprochen und noch einmal mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen befürwortet. Die Minderheit der Kommission kritisierte, dass der alleinige Fokus der Vorlage auf Halalfleisch läge.
Dieser Ansicht schloss sich die Mehrheit der WBK-SR an. Sie sah keinen Handlungsbedarf und argumentierten weiter, dass die Preisunterschiede auch darauf zurückzuführen seien, dass es sich beim importierten Halalfleisch oft nicht um Edelstücke handle, sondern es in der Regel günstigere Stücke seien. Auch die WBK-SR beriet zweimal über das Anliegen und kam beide Male (am 10.10.2016 und am 15.05.2017) zum Entschluss der parlamentarischen Initiative keine Zustimmung zu geben.

Verstärkte Regulierung der Einfuhr von Halalfleisch (Pa. Iv. 15.499)
Dossier: Transparenz bei Produktions- und Schlachtmethoden
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Im Sommer 2016 reichte Regula Rytz (gp, BE) eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher sie das Vereinsrecht so anpassen wollte, dass Verbände mit hohen Umsätzen und Vermögen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, nicht mehr als Vereine gelten können. Rytz zielte mit ihrem Vorstoss insbesondere auf internationale Sportgrossverbände mit Sitz in der Schweiz ab, wie zum Beispiel die UEFA, das IOC oder die FIFA. Die FIFA etwa machte gemäss Rytz zwischen 2011 und 2015 einen Umsatz von CHF 5.718 Mrd., wovon 52 Prozent in die Durchführung der Weltmeisterschaft 2014 investiert wurden, was gemäss der Initiantin als wirtschaftliches Projekt eingestuft werden solle. Nur 20 Prozent des Umsatzes sei in Entwicklungsprojekte geflossen, was gemäss Statuten der Hauptzweck der FIFA sei. Diese wirtschaftliche Ausrichtung der FIFA und anderer Grossverbände verstosse gegen das im ZGB geregelte Vereinsrecht. Deshalb forderte Rytz, dass grosse Verbände mit hohen Umsätzen und mehrheitlich wirtschaftlichem Zweck nicht mehr als Vereine gemäss ZGB konstituiert werden dürfen oder aber dass sie innerhalb des Vereinsrechts einer Spezialgesetzgebung unterstehen sollten, gemäss der sie höher besteuert werden könnten.

Im Juni 2017 wurde die Initiative von der RK-NR geprüft. Die Kommission empfahl mit 17 zu 6 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Das Hauptproblem von grossen Sportverbänden sei die Korruption und dagegen sei nicht einfacher vorzugehen, wenn die Rechtsform der Organisation geändert werde: Die bestehenden Vorschriften betreffend Buchführung und Rechnungslegung seien für Vereine praktisch die gleichen wie für Aktiengesellschaften. Stattdessen sollten bereits bestehende Instrumente zur Korruptionsbekämpfung besser ausgeschöpft werden. Zudem sah die Kommission eine rechtliche Abgrenzungsschwierigkeit im Begriff «Grossverbände». So würden viele umsatzstarke Berufsverbände ebenfalls unter die neue Norm fallen, obwohl Rytz' Initiative nicht auf diese abziele. Daraufhin zog Rytz ihren Vorstoss zurück.

Verbandsrecht für Verbände mit hohen Umsätzen und wirtschaftlichem Zweck reformieren

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015 beantragte der Bundesrat die Motion der WBK-SR «Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern» zur Abschreibung. Durch Massnahmen wie die zugunsten des J+S vom Bundesrat beschlossene Kreditaufstockung von CHF 75.5 Mio. auf CHF 95.5 Mio. für das Budgetjahr 2016 sowie die kommenden Finanzjahre würden die Anliegen des Vorstosses erfüllt. In der Sommersession 2016 schrieben National- und Ständerat das Geschäft ab.

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (Mo. 15.3384)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Mit einer Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” (J+S) befeuerte Peter Föhn (svp, SZ) die Debatte zur Sportförderung. Er knüpfte damit an Prozesse aus dem Vorjahr an. Der Innerschweizer sorgte sich um die Finanzierung von Jugend+Sport durch den Bund und forderte entsprechend die Regierung auf, auch für kommende Jahre genügend Fördergelder zur Verfügung zu stellen. J+S sei 2015 um 6 Prozent gewachsen und für 2017 werde mit einem Zuwachs um 7 Prozent gerechnet, so der Antragsteller. Kindersport und freiwilliger Schulsport seien dabei die besonders erfolgreichen Sparten des Programms. Föhn wollte daher erreichen, dass der Bund mehr Geld für J+S bereitstelle, um dessen Stabilität zu gewährleisten und den Beteiligten Planungssicherheit zu geben.

Der Bundesrat zeigte sich wie der Motionär überzeugt von der Bedeutung und dem Erfolg, aber auch der politischen Anerkennung, die das Programm geniesse. Er verwies jedoch auf den Entscheid zum Nachtragskredit von 2015, wo J+S CHF 17 Mio. zugesprochen wurden, um das Beitragswachstum 2015 aufzufangen. Der Bundesrat sah zwar ein, dass die erneut höhere Dotierung des Budgets ab 2016 (plus CHF 20 Mio.) aufgrund des „aus sportpolitischer Sicht erfreulichen” Wachstums bereits 2017 nicht mehr ausreichen werde. Trotzdem wollte er die zukünftige Erhöhung der Beiträge offen lassen, da er nicht vorgreifen und stattdessen abwarten wollte, bis man mit der „Gesamtschau Sportförderung des Bundes” weiter vorankam. Im Lichte der dort zu fassenden Entscheidungen und unter Berücksichtigung des Voranschlages 2017 mit dem IAFP 2018-2020 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Föhn.

Im Ständerat verteidigte Föhn sein Anliegen und erhielt Rückendeckung von den Ständeräten Bischofberger (cvp, AI) und Graber (cvp, LU); Letzterer ist auch Mitunterzeichner der Motion und Urheber eines früheren Vorstosses dazu. Der Motionär nahm auf eine zunehmende Sorge vonseiten diverser J+S-Akteure, insbesondere von Leiterinnen und Leitern sowie Veranstaltern, Bezug. Man sei über die finanziellen Kürzungen besorgt, dies wurde dem Parlament auch von diversen Sportorganisationen zugetragen. Es fehle das Geld, weil „zu gut gearbeitet wurde” – dieser Umstand sei unverständlich, so Föhn. Es sei essenziell, den geleisteten Effort und den Erfolg des Programms J+S weiterhin zu unterstützen und entsprechend auch mit ausreichend finanziellen Zuwendungen zu fördern. Bischofberger mahnte die Ständerätinnen und Ständeräte an ihre Verantwortung, es sei ihre Aufgabe, die in den Voranschlägen geplanten Mittel zu sprechen. Graber nahm das Stichwort „Gesamtschau Sportförderung” auf, zeigte sich jedoch nicht einverstanden mit der Gleichbehandlung der beiden Geschäfte. Denn die Förderung von J+S sei nicht mit der Gesamtschau gleichzusetzen, das sei „ein finanzpolitischer Vorwand” des Bundesrates. Daraus ableitend fürchtete Graber ein Ausspielen der Gefässe gegeneinander und dann einen „Showdown” innerhalb der Sportförderung. Zudem gab es gemäss Graber auch Ungereimtheiten gegenüber früheren Aussagen des Bundesrates, genannt wurde sein eigenes Postulat aus dem Vorjahr. Damals hatte der Bundesrat gefordert, dass allfällige Beitragssenkungen frühzeitig bekannt gegeben würden. Etwas anders ordnete Anita Fetz (sp, BS) die Diskussion ein. Zwar stand sie klar für J+S ein, sie wollte jedoch den Weg der Regierung gehen und weitere Entwicklungen abwarten. Sportminister Parmelin vertrat die bundesrätliche Ablehnung der Motion. Nicht nur das: Seiner Ansicht nach waren die Forderungen Föhns bereits erfüllt, da in der Gesamtschau Sportförderung eine höhere finanzielle Ausstattung von J+S skizziert wurde: plus CHF 10 Mio. für 2017 und überdies Erhöhungen um CHF 15 Mio. für 2018, CHF 20 Mio. für 2019 und CHF 25 Mio. für das Jahr 2020.
Trotz dieser Einwände wurde die Motion mit 22 zu 17 Stimmen und einer Enthaltung an die grosse Kammer überwiesen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Mit Ablauf der Vernehmlassung und der Berücksichtigung der Stellungnahmen durch die Regierung nahm die Entwicklung der Sportförderung des Bundes im Verlauf des Jahres 2016 genauere Züge an. Erster Anhaltspunkt für die Weiterentwicklung war der Vernehmlassungsbericht zum Paket. 145 Stellungnahmen waren eingegangen, wovon 117 von „interessierten Organisationen und Verbänden”, also den Akteuren aus dem Gesundheits- und Sportbereich kamen. Grossmehrheitlich wurde auf das Breiten- und Leistungssportkonzept Bezug genommen, die Immobilienplanung rief weniger Reaktionen hervor. Die Kantone äusserten sich überwiegend positiv zu den Konzepten, bemängelten jedoch die noch zu grosse Unklarheit bei den Finanzierungsfragen. Überhaupt waren die Bereitstellung und Verteilung der Ressourcen ein wichtiges Thema, was sich auch in der Betrachtung der Stellungnahmen der weiteren Akteure zeigte. Dort wurden die vielen Begehrlichkeiten und durchaus sehr unterschiedlichen Vorstellungen des Mitteleinsatzes deutlich sichtbar.
Der Bundesrat fällte daraufhin weitere Beschlüsse. Klar war, dass ein kontinuierlicher Ausbau der Sportförderung stattfinden sollte. Im Fokus standen dabei die bereits angedachten baulichen Massnahmen in den nationalen Sportzentren Tenero und Magglingen sowie eine bessere Ausstattung des Programms „Jugend + Sport”. Diese Kernelemente sollten bis im folgenden Herbst im Aktionsplan Sportförderung konkretisiert werden. J+S sollte ab 2017 mit zusätzlichen CHF 10 Mio. ausgestattet werden. Die Projektierung des Schneesportzentrums wurde jedoch angesichts der klammen Finanzen des Bundes bis 2023 ausgesetzt.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Die vom Nationalrat angenommene Motion, dass mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports geschaffen werden sollen, wurde im Ständerat kassiert. Die vorberatende WBK beantragte einstimmig, die Motion fallen zu lassen. Als Begründung wurden finanzielle Kriterien vorgebracht. Der Bund verfüge nicht über genügend Mittel für Investitionen an drei Standorten und das Anliegen habe keine Priorität. Auch wenn die Kommission grundsätzlich mit der Stossrichtung einverstanden sei, war sie der Meinung, dass der Auftrag an den Bundesrat zur Lancierung der Schneesportoffensive bereits solche Überlegungen beinhalte.
Da aus der Kommission keine anders lautenden Anträge kamen, war es der Walliser Standesvertreter Beat Rieder (cvp, VS), der sich für die Annahme der Motion einsetzte. In der Folge entfaltete sich eine kontroverse Debatte. Vertreter der Bergkantone versuchten auf der einen Seite die Vorteile solcher Zentren aufzuzeigen, die Städter zeigten sich kritisch. Letztlich stand der Nutzen der gewünschten Zentren im Fokus. Wie es der Motionär formulierte, sollten diese explizit auch dem Breitensport zugutekommen. Mehr Skilager-Unterkünfte seien jedoch gar nicht vonnöten, so stellvertretend für die Gegner Anita Fetz (sp, BS), da sie von den Schulen nicht besucht würden. Letztlich war es der Wunsch, die Ergebnisse aus der Schneesportoffensive abzuwarten in Verbindung mit finanziellen Bedenken, der die Motion zu Fall brachte. Mit 33 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung wurde sie deutlich abgelehnt.

Nationale Zentren für Schneesport (Mo. 13.4271)
Dossier: Promotion des Wintersports

Angesichts des von vier Schweizer Regionen und Kantonen geäusserten Interesses an einer Kandidatur für die Olympischen Spiele 2026 in der Schweiz fand am 11. März 2016 eine ausserordentliche Versammlung des Schweizerischen Sport- und Olympiadachverbands Swiss Olympics statt. Das Parlament des Verbands (das sogenannte «Sportparlament») – bestehend aus Delegierten der olympischen Verbände der Schweiz – entschied, eine Schweizer Kandidatur unter zwei Hauptbedingungen zu unterstützen: Erstens müsse insbesondere die Austragungsregion, aber auch die restliche Schweiz vom Projekt profitieren können und zweitens müsse die Kandidatur so attraktiv und überzeugend sein, dass sie bei der Abstimmung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) im Herbst 2019 die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen könne. Darüber hinaus gab das Sportparlament weitere zu erfüllende Rahmenbedingungen vor: Die Kandidatur solle die Unterstützung von Politik, Wirtschaft und Tourismus der Schweiz hinter sich vereinen, verschiedensten Umweltaspekten Rechnung tragen und als «Motor für eine Revitalisierung des Wintersports» dienen, wie es die Zeitung «Südostschweiz» formulierte. Für den Projektierungsprozess sprach das Sportparlament ein Budget von CHF 1 Mio. verteilt über vier Jahre und legte zudem einen eher straffen Zeitplan fest: Bis Ende 2016 müssten die jeweiligen Kandidaturen ein Bewerbungsdossier einreichen, zudem müssten bis zum darauffolgenden Frühling in allen an einer Kandidatur interessierten Kantonen Volksabstimmungen abgehalten werden, damit im Herbst 2017 ein Schweizer Kandidat für die Olympischen Spiele 2026 gewählt und aufgestellt werden könne. Für eine solche Wahl müssten aber sämtliche Bedingungen erfüllt sein, betonte Swiss Olympic.

Neben den drei Schweizer Kantonen Graubünden, Wallis und Bern und der Genferseeregion, die sich allesamt eine Olympiakandidatur vorstellen konnten, zeigten sich sowohl Teile der Politik als auch Vertretende aus den Reihen der Wirtschaftsverbände sowie der Sport- und Tourismusbranche erfreut über diesen positiven Grundsatzentscheid von Swiss Olympic. Auch der Bundesrat hatte sich für die Austragung der Olympischen Winterspiele 2016 in der Schweiz ausgesprochen. Gemäss dem obersten «Schweizer Sportler» (Südostschweiz), Guy Parmelin, welcher mit einer Grussbotschaft die Sitzung des Sportparlaments eröffnete, stellten die Olympischen Spiele eine grosse Chance dar, die Schweiz auf der internationalen Bühne zu präsentieren. Dem stimmte auch Jörg Schild als Präsident von Swiss Olympic zu; die Schweiz sei mit ihren Bergen und einer langen Wintersport-Tradition eine exzellente Kandidatin zur Ausrichtung dieses vierjährlichen Sportfests. Es handle sich darüber hinaus um eine «grosse Chance für die Schweiz, der Welt zu beweisen, dass ökologische und finanziell tragbare Spiele möglich seien», so Schild gegenüber der Südostschweiz.
Es gelte allerdings zu beachten, dass die grösste Hürde für die Ausrichtung einer Winterolympiade in der Schweiz wohl in deren Finanzierung liege, warf Sportminister Parmelin im Nachgang der Session des Sportparlaments trotz seiner Freude über den positiven Entschluss ein. Diese könnte insbesondere zum Problem werden, da die ein Jahr nach den Winterspielen angedachte Landesausstellung 2027 in der Bodenseeregion mit der Olympiade um die Gelder konkurrenzieren könnte. Es handle sich um «zwei sehr teure Anlässe in kurzer Zeit», was die finanzielle Unterstützung beider Vorhaben vonseiten des Bundes politisch sehr unwahrscheinlich mache, so der Bundesrat.

Kritische Stimmen gegenüber einer Schweizer Kandidatur für die Olympischen Spiele wurden zudem aus Wissenschaftskreisen laut. Das Risiko von chancenlosen Kandidaturen sei auch bei diesem Anlauf gross, fand der emeritierte Professor für Freizeit und Tourismus, Hansruedi Müller: Die Schweiz habe bereits ausreichend Erfahrungen mit «kläglich gescheiterten Kandidaturen» gemacht, postulierte er im Gespräch mit der BZ. Auf zwei Austragungen der Olympischen Spiele, welche in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts in der Schweiz stattgefunden hatten, folgten 13 erfolglose Bewerbungen. Nicht wenige Male scheiterte der Traum des erneuten Entfachens des olympischen Feuers in der Schweiz an der Stimmbevölkerung. Dies sei auf das zunehmende Imageproblem der Olympischen Spiele zurückzuführen, fand Jean-Loup Chappelet, Professor für Public Management an der UNIL: Sie gälten als zu teuer und zu elitär. Dazu kämen viele negative Schlagzeilen, unter anderem bezüglich des Gigantismus der Spiele in Sotschi und Peking, Menschenrechtsverletzungen sowie verheerenden Umweltschäden. Infolge der Neuerungen im Rahmen der Reformagenda 2020 des IOC, welche angestossen worden sei, um dieser international beobachteten Entwicklung entgegenzuwirken, seien Kandidierende aus kleineren Ländern, welche sich vom Gigantismus lossagen und auf Nachhaltigkeit setzten, jedoch geradezu erwünscht, hielt Swiss Olympics-Präsident Jörg Schild dagegen.

Gemäss einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts Demoscope im Sommer 2016 befürwortete eine Mehrheit von 57 Prozent der Schweizer Bevölkerung generell eine Schweizer Kandidatur für die Olympischen Spiele 2026. Allerdings war ein ähnlicher Anteil der Befragten auch der Meinung, dass die Kosten den Nutzen überwögen. Drei von vier Befragten erwarteten aber einen positiven Effekt auf die Schweizer Tourismusindustrie, so die NZZ. Diese hohen Zustimmungswerte, welche sich vor allem im Mittelland und der Nordwestschweiz zeigten, zeugten von ausgeprägter «innerhelvetischer Solidarität mit Tourismusregionen», schrieb die Südostschweiz. Die Umfrage von Demoscope fragte auch nach dem präferierten Projekt, wobei die Bündner Kandidatur wegen ihres dezentralen Charakters deutlich die Nase vorn hatte. Knapp jede fünfte befragte Person bevorzugte diese gegenüber den Westschweizer Kandidaturen, bei den Befragten aus der Ostschweiz war es sogar jede Vierte.

Kandidaturen für die Olympischen Spiele 2026 in der Schweiz
Dossier: Olympiakandidaturen

Nachdem 2015 ein Dutzend Personen das Schweizer Pendant zur deutschen Bewegung Pegida gegründet und die Städte Basel und Frauenfeld erfolglos um Demonstrationsbewilligungen ersucht hatte, blieben auch 2016 sämtliche Kundgebungsversuche von Pegida Schweiz ohne Erfolg. Zwar erteilten die Stadtbasler Behörden dem Verein im Januar eine Bewilligung für eine Demonstration, nachdem jedoch gewaltbereite Gruppierungen aus rechts- und linksextremen Kreisen ihre Teilnahme an jener Kundgebung respektive an einer Gegenkundgebung angekündigt hatten, wurde die Bewilligung aus Sicherheitsgründen wieder entzogen. Alle weiteren Gesuche für Demonstrationen in den Städten Aarau, Frauenfeld und Luzern wurden von den jeweiligen Behörden ebenfalls nicht bewilligt. Auch wenn Pegida Schweiz-Präsident Mike Spielmann, Mitglied der rechten Kleinstpartei Direktdemokratische Partei, in der Folge unbewilligte Demonstrationen angekündigt hatte, kam es nie zu einer solchen. Gegenüber der NZZ sagte ein Beobachter der rechtsextremen Szene, Pegida Schweiz verfüge über eine geringe Mobilisierungsfähigkeit und sei in erster Linie ein „aufgeblasenes Medienprodukt“.

Pegida Schweiz ohne Mobilisierungsfähigkeit

In ihrem Jahresbericht stellte Präsenz Schweiz (PRS), welche ein Monitoring der Wahrnehmung der Schweiz im Ausland zum Auftrag hat, fest, dass das Land über ein gutes Image verfüge. Diesen Befund stützt PRS einerseits auf den Nation Brand Index, der auf der Basis von Befragungen die Wahrnehmung von 50 Ländern misst. Andererseits analysiert PRS die Berichterstattung wichtiger ausländischer Leitmedien über die Schweiz. Gemäss dem Nation Brand Index belegt die Schweiz im internationalen Image-Vergleich Rang 8. Am besten schneiden laut diesem Index die USA, Deutschland und Grossbritannien ab. Gemessen werden unterschiedliche Dimensionen, wobei die Schweiz in der Dimension Regierungskompetenz, Respektierung der Bürgerrechte, Frieden- und Sicherheitspolitik, Umweltpolitik sowie Lebensqualität von allen Ländern am besten beurteilt wird. Ein weniger gutes Image hat die Schweiz hingegen hinsichtlich Kultur und Sport, der Dynamik der Städte und dem Angebot an historischen Attraktionen. Aber auch in diesen Bereichen ist sie in den besten 20 Ländern klassiert.
In den internationalen Medien wurde insbesondere im Rahmen des FIFA-Skandals über die Schweiz berichtet. Einige Aufmerksamkeit erhielt die Eidgenossenschaft auch aufgrund der Aufhebung des Euro-Mindestkurses. Während sich ersteres laut PRS wohl nicht negativ auf das Bild der Schweiz im Ausland auswirken werde, berge der starke Franken über längere Zeit ein imageschädigendes Potenzial, da dieser in den Medien als Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz kommentiert werde. Für sportliche Schlagzeilen sorgte Stan Wawrinka mit dem Sieg am French Open. Die Schweiz werde als Tennis-Nation wahrgenommen, über die äusserst positiv berichtet werde. Die Politik stand 2015 wesentlich weniger im Fokus der ausländischen Medien; ganz im Gegensatz zu 2014, wo über den Finanzplatz und die Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative sehr stark und eher negativ berichtet worden war. Ausnahme bildeten 2015 die eidgenössischen Wahlen. Der Wahlsieg der SVP sei in den internationalen Medien vorwiegend als Reaktion der Schweizer Wahlbürgerinnen und Wahlbürger auf die Flüchtlingskrise interpretiert worden.

Präsenz Schweiz
Dossier: Image der Schweiz im Ausland – Präsenz Schweiz

Mit einer noch aus dem Jahr 2013 stammenden Motion forderte Christian Lohr (cvp, TG), mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports zu schaffen. Bereits bekannt war, dass der Bundesrat beabsichtigte, ein solches Zentrum zur Förderung des Leistungssports einzurichten. Der Motionär sah in einer Ausweitung der Standorte auf verschiedene Regionen eine Massnahme, mit welcher auch der Breitensport unterstützt werden kann. Schulen sollte damit beispielsweise die Möglichkeit gegeben werden, kostengünstig wieder mehr Skilager durchzuführen.
Der Bundesrat begrüsste die Idee im Grundsatz, wollte aber die Erarbeitung derartiger Massnahmen – ein ähnlicher Prozess war mit der Schneesportoffensive bereits von Dominique de Buman (cvp, FR) lanciert worden – in einer Gesamtstrategie regeln, also etwa im Rahmen der bereits angelaufenen Schneesportinitiative. Um den Standort des bereits eingeplanten Schneesportzentrums waren 10 Bewerbungen aus sieben Regionen eingegangen. Der Bundesrat wolle diesen Prozess erst abschliessen, bevor weitere Schneesportzentren eingerichtet würden. Die Motion sei deswegen abzulehnen.
Anders stellte sich das der Nationalrat vor. Mit einem Plädoyer für die Berücksichtigung der Regionen, für die Erfüllung der Bedürfnisse von Swiss Ski und mit einem Appell, auch an die für die Schweiz wichtige Schneesportindustrie zu denken, gelang es Christian Lohr, entgegen den Ausführungen des Sportministers, seine Motion durchzubringen (91 zu 84 Stimmen bei 4 Enthaltungen).

Nationale Zentren für Schneesport (Mo. 13.4271)
Dossier: Promotion des Wintersports