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Die von ihrer Schwesterkommission eingereichte Motion zur Vergütung von ausserkantonalen stationären Wahlbehandlungen zum maximalen Tarif des Wohnkantons empfahl die SGK-SR ihrem Rat Anfang September 2019 einstimmig (mit 10 zu 0 Stimmen) zur Annahme. Nachdem Kommissionssprecherin Pascale Bruderer (sp, AG) in der Herbstsession 2019 die Situation noch einmal dargelegt und Gesundheitsminister Berset die Unterstützung des Bundesrates zugesichert hatte, wurde das Geschäft von den Ständerätinnen und Ständeräten stillschweigend gutgeheissen.

Transparenz in der Spitalfinanzierung. Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen

Auf Anraten der einstimmigen Empfehlung der SGK-SR lehnte der Ständerat die Motion Herzog (svp, TG) «Transparenz in der Spitalfinanzierung. Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen» stillschweigend ab. Man verneine die Notwendigkeit von Transparenz und Evaluation der Spitalfinanzierung zwar nicht, jedoch gelte es unter anderem aus föderalistischen Gründen, das Geschäft abzulehnen, erklärte Kommissionssprecherin Pascale Bruderer Wyss (sp, AG). Gesundheitsminister Alain Berset schloss sich diesen Worten an. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen würden nicht unter die Leistungen der OKP fallen und auch nicht zu den Aufgaben gehören, die dem Bund ausserhalb der OKP übertragen worden seien. Daher sei eine Ausschreibungspflicht auf Bundesebene nicht nur politisch unangemessen, sondern auch verfassungswidrig.

Transparenz in der Spitalfinanzierung. Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen
Dossier: Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung

Mitte 2014 behandelte der Nationalrat eine im Vorjahr eingereichte Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive. Damit sollte der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament ein Massnahmenpaket zu unterbreiten, das den Anteil der Bevölkerung, der Schneesport treibt, nachhaltig steigern soll. Einige Vorschläge wurden vom Motionär, seinerseits Präsident des Verbandes Seilbahnen Schweiz, gleich mitgeschickt: die Gründung einer Dienststelle zur Durchsetzung und Koordination der Massnahmen; die Definition der ersten Schulferienwoche des Jahres als Sportwoche; die Einrichtung einer obligatorischen Schneesportwoche für Schülerinnen und Schüler der 5. und der 9. Klasse; ausgebaute Finanzierungsmöglichkeiten für Schneesportlager und grosszügigere Unterstützung durch das Programm Jugend + Sport sowie die Schaffung mindestens dreier Bundeszentren für Wintersport. Begründet wurde der Vorstoss hauptsächlich mit sportlichen Ansprüchen, jedoch auch mit Sorgen der Tourismusbranche. Diese befürchtete einen Gästerückgang, wenn immer weniger Jugendliche Interesse an Schneesportarten hätten. Neben den touristischen Anstrengungen der Wintersportorte solle daher die Regierung mithelfen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Zugang zum Schneesport zu erleichtern. Zusätzlich solle sie eine Antriebs- und Koordinationsfunktion übernehmen. Der Bundesrat zeigte in seiner Stellungnahme Verständnis für das Anliegen und betonte, dass er um die Bedeutung des Wintersports, sowohl aus sportlicher wie auch aus wirtschaftlicher Sicht, wisse. Jedoch ziele die Motion vorwiegend auf kantonale oder gar kommunale Zuständigkeiten, bei welchen der Bundesrat nicht Einfluss nehmen könne. Beim Thema Schneesportzentrum wurde auf die laufende Standortevaluation für ein ebensolches verwiesen. Der Bundesrat beantragte also dem Parlament die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat beschloss jedoch anders, indem er das Anliegen durchwinkte. Mit 83 zu 76 Stimmen bei 25 Enthaltungen fiel die Abstimmung recht knapp aus, wobei Mitte-links unterlag.
Mehr Diskussionsbedarf sah der Ständerat, der das Geschäft Ende Jahr behandelte. Kommissionssprecherin Savary (sp, VD) beantragte namens der vorberatenden WBK Ablehnung. Mit 7 zu 0 Stimmen war das Verdikt in diesem Gremium deutlich ausgefallen. Begründet wurde es mit den Argumenten des Bundesrats: Vermischung der Kompetenzen und bereits laufende Anstrengungen. Einen anderen Antrag stellte Hans Hess (fdp, OW), der selbst Präsident einer Bergbahn ist. Er wollte die Motion unterstützen und bediente sich dabei betriebswirtschaftlicher Argumente. In puncto Intervention bei laufenden Projekten sah er keine Nachteile, sondern viel eher ein Signal zur Unterstützung der Bemühungen des VBS. Als Brückenbauerin verstand sich Pascale Bruderer Wyss (sp, AG), die eine Promotion des Wintersports generell befürwortete. Ihr Antrag lautete auf Annahme der Punkte 1 (Gründung einer Dienststelle) und 4 (Finanzierung Schneesportlager sowie mehr Mittel für J+S) der Motion, um dem Anliegen in einer differenzierten Art und Weise zu begegnen. Damit sollte ein massvolles, aber positives Zeichen gesetzt werden. Kommissionsmitglied Anita Fetz (sp, BS) präzisierte derweil die Beweggründe der WBK, die Motion abzulehnen. Dies sei nicht Ausdruck einer negativen Grundhaltung gewesen, sondern vor allem eine Anerkennung der bereits laufenden Projekte. Es sei nicht nötig, nochmals eine ähnliche Motion durchzubringen. Die Diskussion wurde schliesslich durch den Zuger Ständerat Peter Bieri (cvp, ZG) beendet: Er schlug vor, die Motion nochmals in der WBK zu thematisieren und beantragte daher deren Rückweisung. Nach einigen weiteren Wortmeldungen wurde dem Ordnungsantrag mit 21 zu 17 Stimmen zugestimmt. Das Geschäft blieb damit bis auf Weiteres hängig.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Obgleich der Bundesrat bereit war, die Motion entgegenzunehmen, beantragte die Kommission des Ständerates aus föderalistischen Überlegungen Ablehnung. Insbesondere störte sie sich an dem kaum umsetzbaren Begriff der „Sanktionen“. Für die Mehrheit des Rates überwog dann aber doch das Bekenntnis zu einer Sportpolitik auf allen Stufen, weshalb sie die Motion mit 21 zu 16 Stimmen überwies.

Berufsschulsport

Eine Motion Bruderer (sp, AG) beauftragte den Bundesrat, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Das gesetzliche Obligatorium für den Schulsport an den Berufsschulen existiert seit dreissig Jahren. Das Problem besteht darin, dass seine Umsetzung in einigen Kantonen seit Jahren stagniert. Die Motionärin wollte, dass der Bundesrat Druck auf die fehlbaren Kantone ausübt, damit die Sportstunden an den Berufsfachschulen erstens effektiv durchgeführt werden und zweitens qualitativ verbessert werden. Wie bereits der Nationalrat im Jahr 2006 nahm auch der Ständerat die Motion an.

Berufsschulsport

Anfang September leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Ratifikation der UNESCO-Konvention gegen Doping zu, welche 2005 von der Vollversammlung der UNESCO einstimmig verabschiedet worden war. Das Abkommen lässt den beitretenden Staaten einen grossen Handlungsspielraum. Mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention. Die anstehende Totalrevision des Bundesgesetzes über Turnen und Sport aus dem Jahr 1972 wird Anlass sein, die schweizerische Gesetzgebung auch an weitere Entwicklungen in der Dopingbekämpfung anzupassen [48]. Mit einer Interpellation wollte Ständerat Büttiker (fdp, SO) von der Regierung wissen, wie ihr Engagement in der Doping-Bekämpfung aussehe. Der Bundesrat führte aus, das Vorgehen gegen Doping sei primär Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Gemäss Kooperationsvereinbarung zwischen dem VBS und Swiss Olympic habe letztere die Führung in diesem Bereich. Der Bund unterstütze heute die Dopingbekämpfung durch Massnahmen in der Prävention und Forschung sowie mit Beiträgen an Swiss Olympic für die Dopingkontrollen mit jährlich rund 1,8 Mio Fr. Damit trage er drei Viertel der direkten Kosten der Dopingbekämpfung von jährlich rund 2,4 Mio Fr. Zudem fördere der Bund zusammen mit dem Verband verschiedene Massnahmen in der Sucht- und Dopingprävention im Rahmen von "Jugend und Sport", "cool and clean" sowie in der Aus- und Weiterbildung von Leitern und Trainern. Ein weiter gehendes finanzielles Engagement komme für ihn nicht in Frage. Er sei aber bereit, im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Dopingbekämpfung zu prüfen. Gemäss seiner Antwort auf eine Frage Bruderer (sp, AG) im Nationalrat, ist nach Auffassung des Bundesrates auch die Nationale Antidoping-Agentur auf privatrechtlicher Basis zu organisieren, weshalb der Bund sich hier nicht finanziell engagieren werde.

Ende Jahr gab Swiss Olympic bekannt, dass die nationale Agentur unter dem Namen „Antidoping Schweiz“ (ADS) ihre Tätigkeit am 1. Juli 2008 aufnehmen wird .

Dopingbekämpfung

Stillschweigend und im Einvernehmen mit der Regierung überwies der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG), die den Bundesrat beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Das Obligatorium für Berufsschulsport verlangt, dass alle Lehrlinge mit einem Schultag eine Lektion, solche mit mehr als einem Schultag zwei Lektionen Sport erhalten. Der Umsetzungsgrad beträgt in den Kantonen aber erst zwischen 50 und 70 Prozent.

Berufsschulsport

Diskussionslos billigte der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG), welche den Bundesrat auffordert, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen zu ergreifen.

Berufsschulsport