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Eine erneute Diskussion über die Offenlegung aller Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern erachte die Mehrheit der SPK-NR als nicht nötig, habe man doch erst vor zwei Jahren verschiedene Anpassungen am Parlamentsgesetz vorgenommen und dort auch die Offenlegungspflichten geregelt, fasste Mathias Jauslin (fdp, AG) die Position der Kommission in der Herbstsession 2020 zusammen. Die Forderungen der parlamentarischen Initiative Reynard (sp, VS) seien dort zumindest teilweise schon erfüllt worden: die Auflistung der beruflichen Tätigkeit mit Funktion und Arbeitgeber, die Deklaration von Beratungs- und Expertentätigkeiten für den Bund und für Interessengruppen, die Nennung von Tätigkeiten im Bereich von Führungs- und Aufsichtsaufgaben, die Offenlegung der Mitwirkung in Kommissionen und Organen des Bundes sowie die Angabe, ob eine Tätigkeit bezahlt oder ehrenamtlich ist. Eine Offenlegung der Finanzen, wie sie der Vorstoss Reynard jetzt verlange, sei schon damals nicht mehrheitsfähig gewesen. Das Milizsystem würde mit solchen Forderungen «torpediert». Nur in einem Berufsparlament, das vollständig staatlich finanziert sei, sei es sinnvoll, «jeden zusätzlich verdienten Franken zu deklarieren». Der Europarat könne zudem nicht als Vorbild dienen – Reynard hatte in der Begründung seines Vorstosses sowie in seinem Plädoyer darauf verwiesen, dass diejenigen Parlamentsmitglieder, die gleichzeitig Mitglied des Europarats sind, die von seiner Initiative vorgesehenen Regeln bereits umsetzen würden –, seien doch dort «massive Korruptionsfälle» Auslöser für die strengen Offenlegungspflichten gewesen. In der Schweiz funktionierten die geltenden Regelungen gut und das System der Freiwilligkeit genüge – so Jauslin abschliessend. Die Bitte von Ada Marra (sp, VD), die die Kommissionsminderheit vertrat und darauf hinwies, dass Mathias Reynard am heutigen Tag Geburtstag habe und man ihm mit der Annahme der Initiative ein Geschenk machen könne, verhallte bei der Mehrheit der Volksvertreterinnen und -vertreter ungehört. Mit 113 zu 67 Stimmen (9 Enthaltungen) wurde das Anliegen versenkt. Nur die SP- und die GP-Fraktion, unterstützt von Lukas Reimann (svp, SG) und Yvette Estermann (svp, LU), hätten sich mehr Transparenz im Sinne der Vorlage gewünscht.

Interessenbindungen offenlegen (Pa.Iv. 18.476)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Den Europarat als Vorbild nehmen wollte Regula Rytz (gp, BE) mit ihrer parlamentarischen Initiative, mit der sie die Deklaration von Einkünften aus Mandaten bei Interessenorganisationen forderte. Die Offenlegung der Interessenbindungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sei noch immer mangelhaft geregelt, begründete die Bernerin in der Ratsdebatte, die nötig geworden war, weil die SPK-NR dem Anliegen mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung keine Folge geben wollte. Mängel gebe es einerseits hinsichtlich Kontrolle der Einträge ins Register der Interessenbindungen, die die Parlamentsmitglieder vornehmen müssen, so Rytz weiter. Es werde nicht überprüft, ob diese Einträge vollständig und richtig seien. Andererseits fehlten jegliche Angaben zu Einkünften, die mit diesen Mandaten erzielt würden. Diese Intransparenz werde immer wieder von internationalen Gremien wie der Greco oder Transparency International kritisiert. Es sei aber – so zeige eben das Beispiel Europarat – ganz einfach, hier Transparenz zu schaffen und diese Einnahmen offenzulegen.
Kommissionssprecher Gerhard Pfister (mitte, ZG) eröffnete sein im Namen der SPK-NR vorgetragenes Plädoyer gegen den Vorstoss damit, dass nichts dagegen spreche, dass Forderungen immer wieder neu gestellt würden. In der Tat waren in den vergangenen Jahren gleich zwei ähnliche parlamentarische Initiativen abgelehnt worden: Sowohl der Initiative Berberat (sp, NE; Pa.Iv. 15.438) als auch der Initiative Reynard (sp, VS; Pa.Iv. 18.476) war keine Folge gegeben worden. Allerdings müsse man im Falle wiederholter Vorstösse auch damit rechnen, dass die Gegenargumente die immer gleichen seien, setzte Pfister fort. Im Europarat habe man die Regelungen wegen gravierender Korruptionsfälle eingeführt. Dies sei ebensowenig auf die Schweiz übertragbar, wie die Kritik der Greco, die auf ein Berufs-, nicht aber auf ein Milizparlament passen würde. Wenn ein Parlamentsmandat nicht vollberuflich ausgeübt werde, mache die Offenlegung von Nebeneinkünften keinen Sinn, da ja damit keine Offenlegung der hauptberuflichen Tätigkeit einhergehe. Man müsse nun die Abstimmung zur Transparenzinitiative abwarten und schauen, wie die Bevölkerung zu mehr Offenlegung stehe. Je nachdem müssten dann die verschiedenen Vorstösse neu beurteilt werden, schloss Pfister.
Ohne weitere Diskussion folgte der Nationalrat mit 100 zu 80 Stimmen seiner Kommissionsmehrheit und gab auch dieser Initiative keine Folge. Die Befürworterinnen und Befürworter fanden sich in den Fraktionen der SP, der Grünen und dem Grossteil der GLP. Mit Lukas Reimann (svp, SG) und Barbara Steinemann (svp, ZH) fand das Anliegen für mehr Transparenz auch Unterstützung bei zwei SVP-Ratsmitgliedern.

Europarat als Vorbild. Deklaration von Einkünften aus Mandaten (Pa. Iv. 19.473)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Mathias Reynard (sp, VS) wollte sich den Europarat zum Vorbild nehmen, um mit Hilfe einer Revision des Parlamentsgesetzes die Offenlegung aller Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern zu erzwingen. Die Offenlegungspflicht ist auf europäischer Ebene ziemlich umfassend und betrifft nicht nur berufliche und politische Tätigkeiten für alle kommerziellen oder nicht-kommerziellen, öffentlichen oder privaten Körperschaften, sondern auch alle dabei erhaltenen finanziellen Mittel. Auch alle Tätigkeiten im Rahmen von parlamentarischen Gruppen, Kommissionen oder Expertengremien, alle finanziellen Unterstützungen, Spenden oder bezahlten Reisen sowie alle irgendwie relevanten Tätigkeiten, welche die Parlamentsarbeit beeinflussen könnten, müssten offengelegt werden. Es sei an der Zeit – so Reynard – Transparenz zu schaffen, wie sie von der Bevölkerung verlangt werde und die helfe, die Glaubwürdigkeit der Institutionen zu bewahren. Die Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz im Europarat würden sich diesen Offenlegungspflichten bereits heute beugen; dies sei also nicht unmöglich.
Etwas anders sah dies die Mehrheit der SPK-NR, die das Anliegen Mitte Februar 2020 beriet. Mit 17 zu 8 Stimmen sprach sie sich gegen Folgegeben aus. Die Forderungen seien mit einem Nichtberufsparlament nicht vereinbar und man strebe keine gläsernen Parlamentsmitglieder an. Für die Minderheit war es hingegen eben das Milizparlament, also die Möglichkeit, neben der politischen Tätigkeit weiteren bezahlten Tätigkeiten nachzugehen, das strengere Offenlegungspflichten erforderte. Das Geschäft wird somit in der grossen Kammer beraten werden.

Interessenbindungen offenlegen (Pa.Iv. 18.476)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission gab die WBK-SR der parlamentarischen Initiative Semadeni (sp, GR) zu einem fakultativen Referendum für die finanzielle Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund mit 9 zu 4 Stimmen keine Folge. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder war der Meinung, dass diese Praxis dazu führen würde, dass bereits während der Sondierungsphase die Details des Projekts geregelt werden müssten. Ferner würde die Schweiz im Vergleich mit Bewerberstaaten ohne fakultatives Referendum benachteiligt werden. Eine Kommissionsminderheit vertrat hingegen die Ansicht, dass die Unterstützung der breiten Bevölkerung, welcher es sich frühzeitig zu vergewissern gelte, für ein solches Vorhaben erforderlich sei.

Fakultatives Referendum für die Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund

Mittels parlamentarischer Initiative forderte Silva Semadeni (sp, GR) die Ergänzung des Artikels 17 des SpoFög durch das fakultative Referendum für die finanzielle Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund. Damit griff sie die Debatte auf, die sie zum Projekt Sion 2026 im Nationalrat lanciert hatte. Es solle eine klare Ausgangslage für künftige Olympische Spiele geschaffen werden, so die Initiantin. Sie zweifle die nationale Bedeutung Olympischer Spiele nicht an, trotzdem bedürfe es nicht nur der Zustimmung der betroffenen Gemeinden und Kantone, sondern auch der Unterstützung der ganzen Schweizer Bevölkerung. Durch das fakultative Referendum gewännen zudem allfällige, in Zukunft stattfindende umstrittene Olympische Spiele in der Schweiz an demokratischer Legitimation.
Ende Juni 2019 befasste sich die WBK-NR mit der parlamentarischen Initiative. Während die Mehrheit der Kommissionsmitglieder dem Geschäft mit der Begründung zustimmte, solche kostspieligen Anlässe erforderten die Zustimmung der gesamten Bevölkerung, unterstützte eine Minderheit den Vorstoss nicht, da die Schweiz durch diese zusätzliche Hürde und ihre organisatorischen Folgen gegenüber konkurrierenden Ländern benachteiligt würde. Mit 15 zu 7 Stimmen sprach sich die Kommission für die parlamentarische Initiative aus.

Fakultatives Referendum für die Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund

Im Sommer 2016 reichte Regula Rytz (gp, BE) eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher sie das Vereinsrecht so anpassen wollte, dass Verbände mit hohen Umsätzen und Vermögen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, nicht mehr als Vereine gelten können. Rytz zielte mit ihrem Vorstoss insbesondere auf internationale Sportgrossverbände mit Sitz in der Schweiz ab, wie zum Beispiel die UEFA, das IOC oder die FIFA. Die FIFA etwa machte gemäss Rytz zwischen 2011 und 2015 einen Umsatz von CHF 5.718 Mrd., wovon 52 Prozent in die Durchführung der Weltmeisterschaft 2014 investiert wurden, was gemäss der Initiantin als wirtschaftliches Projekt eingestuft werden solle. Nur 20 Prozent des Umsatzes sei in Entwicklungsprojekte geflossen, was gemäss Statuten der Hauptzweck der FIFA sei. Diese wirtschaftliche Ausrichtung der FIFA und anderer Grossverbände verstosse gegen das im ZGB geregelte Vereinsrecht. Deshalb forderte Rytz, dass grosse Verbände mit hohen Umsätzen und mehrheitlich wirtschaftlichem Zweck nicht mehr als Vereine gemäss ZGB konstituiert werden dürfen oder aber dass sie innerhalb des Vereinsrechts einer Spezialgesetzgebung unterstehen sollten, gemäss der sie höher besteuert werden könnten.

Im Juni 2017 wurde die Initiative von der RK-NR geprüft. Die Kommission empfahl mit 17 zu 6 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Das Hauptproblem von grossen Sportverbänden sei die Korruption und dagegen sei nicht einfacher vorzugehen, wenn die Rechtsform der Organisation geändert werde: Die bestehenden Vorschriften betreffend Buchführung und Rechnungslegung seien für Vereine praktisch die gleichen wie für Aktiengesellschaften. Stattdessen sollten bereits bestehende Instrumente zur Korruptionsbekämpfung besser ausgeschöpft werden. Zudem sah die Kommission eine rechtliche Abgrenzungsschwierigkeit im Begriff «Grossverbände». So würden viele umsatzstarke Berufsverbände ebenfalls unter die neue Norm fallen, obwohl Rytz' Initiative nicht auf diese abziele. Daraufhin zog Rytz ihren Vorstoss zurück.

Verbandsrecht für Verbände mit hohen Umsätzen und wirtschaftlichem Zweck reformieren

Le Conseil national a adopté par 95 voix contre 69 trois initiatives parlementaires Wobmann (udc, SO), Wasserfallen (plr, BE) (Iv. Pa. 10.497) et de Buman (pdc, FR) (Iv. Pa. 10.499) modifiant la loi fédérale sur la circulation routière afin de lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit avec des véhicules automobiles. La commission a recommandé d’adopter les motions estimant que la sécurité est désormais assurée pour des courses publiques, que l’industrie de l’équipement automobile est importante en Suisse et que ce type d’activité a un fort potentiel économique. Une forte minorité s’y est opposée estimant que le territoire suisse possède peu de terrains inconstructibles, que les tests industriels peuvent déjà être pratiqués en Suisse et que ce type d’activité est une atteinte à l’environnement. Le Conseil des Etats les a toutes rejetées par 20 voix contre 13 sur recommandation de sa commission et malgré une proposition de minorité Imoberdorf (pdc, VS). Il avait auparavant rejeté par 23 voix contre 12 une initiative parlementaire Fournier (pdc, VS) de même teneur.

lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit

Mit einer 2004 von der grossen Kammer unterstützten parlamentarischen Initiative hatte Nationalrat Giezendanner (svp, AG) gegen den geschlossenen Widerstand von GP und SP die Unterstützung des Plenums für eine Wiedereinführung von Formel-1-Autorennen in der Schweiz erreicht. Im Berichtsjahr nun ging es um die konkrete Revision des Strassenverkehrsgesetzes, mit welcher das heute geltende Verbot für Rundstreckenrennen aufgehoben werden sollte. In seinem Eintretensvotum bedauerte der Sprecher der Kommission die insgesamt negative Stellungnahme des Bundesrates, welche gewissermassen die Argumente der früheren Minderheit aufnehme; zudem fokussiere er auf Formel-1-Rennen, während es in Wirklichkeit um eine mögliche Zulassung von Rundstreckenrennen im weiteren Sinn gehe. FDP und SVP unterstützten die Vorlage, SP, GP und EVP votierten ebenso geschlossen dagegen; in der Gesamtabstimmung wurde sie mit 96 zu 81 Stimmen gutgeheissen. Eine Mehrheit des Ständerates war dann aber der Ansicht, es handle sich hier um eine vollkommen unnötige Vorlage, die, wie selbst die Befürworter anerkannten, kaum konkrete Auswirkungen haben dürfte; das Parlament habe dringendere Probleme zu lösen als die Gesetzgebung auf allfällig überholte Verbote hin zu durchforsten. Ganz knapp mit 21 zu 20 Stimmen entsorgte die kleine Kammer deshalb den Vorstoss durch Nichteintreten.

Formel 1 Autorennen (03.411)

Praktisch sang- und klanglos entsorgte der Nationalrat einen über 10- resp. fast 30-jährigen Ladenhüter. 1976 hatte der Bundesrat die Europäische Sozialcharta unterzeichnet, eine Konvention des Europarats zur Harmonisierung der sozialen Grundrechte und zur Förderung des sozialstaatlichen Ausbaus. Ein erster Anlauf zu deren Ratifizierung war 1984 bzw. 1987 im Parlament gescheitert. Die SP-Fraktion hatte daraufhin 1991 eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht, welcher 1993 mit einem Zufallsmehr Folge gegeben wurde. Die konkrete Umsetzung der Konvention, das heisst die Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung dort, wo sie nicht mindestens fünf von sieben Kernpunkten der Charta entspricht, erwies sich dann allerdings als politisch nicht machbar. Auf bürgerlicher Seite stiess der Grundgedanke einer steten Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit zunehmend auf Widerstand. Die Frist für die Weiterbehandlung der Initiative wurde viermal ergebnislos erstreckt. Die zuständige Kommission des Nationalrats ersuchte nun den Rat um eine neuerliche Verlängerung. Dagegen setzte sich jedoch mit 104 zu 84 Stimmen ein Minderheitsantrag Triponez (fdp, BE) durch, die Übung definitiv abzubrechen und die Initiative abzuschreiben.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Gegen den vehementen Widerstand der Grünen, welche das Ganze als unverantwortliche Spielerei bezeichneten, nahm der Nationalrat mit 88 zu 75 Stimmen eine parlamentarische Initiative Giezendanner (svp, AG) für eine Aufhebung des geltenden Verbots für Autorennen auf Rundstrecken in der Schweiz an. SP- und GP-Fraktion lehnten geschlossen ab, eine Mehrheit der bürgerlichen Fraktionen sprach sich dafür aus, insbesondere jene von FDP und SVP, bei denen es jeweils nur zwei ablehnende Stimmen gab. Fachleute stuften allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass jemals ein Formel-1-Rennen in der Schweiz durchgeführt werden könnte, als äusserst gering ein.

Formel 1 Autorennen (03.411)

Eine parlamentarische Initiative Maspoli (lega, TI) zur finanziellen Unterstützung des Spitzensports in den Bereichen Fussball, Eishockey und Basketball wurde auf einhelligen Antrag der Kommission, die wettbewerbsverzerrende Effekte befürchtete, vom Nationalrat diskussionslos abgelehnt.

Spitzensports

Das im Zusammenhang mit der Werberegelung immer wieder aufflackernde Kräftemessen zwischen den Interessen der Werbewirtschaft, der Privatsender, der SRG und den Anliegen der Volksgesundheit widerspiegelte sich in den Beratungen des Ständerats zu einer parlamentarischen Initiative Schmid (cvp, AI). Schmid verlangt eine vorgezogene Teilrevision des RTVG zur Lockerung der Unterbrecherwerbung sowie zur Zulassung von Werbung für Alkoholika entsprechend der Konvention des Europarates. In seiner Herbstsession überwies der Rat die Initiative mit 29 zu 10 Stimmen. Im Mai hatte bereits die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) eine Lockerung der Werberegeln für private Fernsehstationen unterstützt.

Parlamentarische Initiative für die Zulassung von Alkoholwerbung (00.462)

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, welche ein schweizerisches Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten im Outdoorbereich sowie das Bergführerwesen verlangt. Namentlich Unfälle bei gewerbsmässig durchgeführten Flussfahrten (River-Rafting) und Schluchtbegehungen (Canyoning) hatten das Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung geweckt. Wichtigstes Element des neuen Gesetzes sollen klare Anforderungen an den Ausbildungsstand der Führer sein. Dieser neue eidgenössische Standard ist nach Ansicht des Initianten auch deshalb wichtig, weil mit der Einführung der Personenfreizügigkeit jede Person mit einem von der EU anerkannten Führerausweis derartige Aktivitäten in der Schweiz wird anbieten können. Der Antrag der vorberatenden Nationalratskommission, auf ein Rahmengesetz zu verzichten und vom Bund aus nur die Bemühungen der Branchenverbände um einheitliche Sicherheitsbestimmungen zu koordinieren und zu unterstützen, fand im Plenum keine Mehrheit.

Rahmengesetz für Risikoaktivitäten (Pa.Iv. 00.431)
Dossier: Risikoaktivitäten

Gegen den Antrag der vorberatenden Kommission, welche Lösungen auf freiwilliger Basis bevorzugt hätte, gab der Nationalrat mit 79 zu 66 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, die ein Rahmengesetz für Risikosportaktivitäten verlangt. Der Initiant machte erfolgreich geltend, es brauche eine gesetzliche Regelung, um die schwarzen Schafe der Branche auszugrenzen. Das Seco sprach sich in einem Bericht zum Tourismus in der Schweiz ausdrücklich für eine nationale Regelung aus; der Kanton Bern möchte dagegen auf ein von ihm entwickeltes freiwilliges Label setzen, das er den Veranstaltern schweizweit anbieten möchte.

Rahmengesetz für Risikoaktivitäten (Pa.Iv. 00.431)
Dossier: Risikoaktivitäten

Die Frist für die Behandlung der Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta wurde vom Nationalrat um weitere zwei Jahre verlängert. Eine Minderheit meinte, mit der Aufnahme des Streikrechts in den Entwurf zur neuen Bundesverfassung sei einer der beiden Stolpersteine, die bisher eine Genehmigung der Charta verunmöglicht hatten, aus dem Weg geräumt. Die Mehrheit weigerte sich aber, auf den entsprechenden Bundesbeschluss einzutreten, bevor nicht ein endgültiger Entscheid zur revidierten Bundesverfassung vorliegt.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Hauptstreitpunkt war diesmal Art. 12 Abs. 3 der Charta, welcher die Vertragsparteien verpflichtet, sich zu bemühen, das System der sozialen Sicherheit fortschreitend auf einen höheren Stand zu bringen. Die Mehrheit der FDP, die SVP und die Rechtsaussen plädierten deshalb auf Nichteintreten und erst in zweiter Priorität auf Rückweisung an die Kommission. Sie argumentierten, die Forderung nach einem kontinuierlichen Ausbau des Sozialversicherungssystems stehe völlig quer zur heutigen Wirtschaftslage; zudem atme die Charta den längst überholten Geist der 60er Jahre, als unter dem Eindruck der Hochkonjunktur alles möglich schien. Die Ratslinke stellte demgegenüber dar, dass diese Bestimmung der Charta nicht zwangsläufig zu einem quantitativen Ausbau der Sozialwerke führe; das Kontrollorgan des Europarates lasse durchaus auch qualitative Verbesserungen als solche gelten. Das Abkommen verlange konkret nur Mindeststandards, welche von der Schweiz schon heutzutage bei weitem übertroffen würden. Zudem rücke sich die Schweiz in ein eigenartiges Licht, wenn sie weiterhin neben Liechtenstein und San Marino das einzige Land in Westeuropa bleibe, welches das Regelwerk noch nicht ratifiziert hat. Die CVP schliesslich sprach sich grundsätzlich für eine Genehmigung des Abkommens aus, brachte jedoch aus Angst vor einer neuerlichen Ablehnung den schliesslich erfolgreichen Rückweisungsantrag ein.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

In Ausführung einer 1993 sehr knapp angenommenen parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion erarbeitete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einen Entwurf für einen Bundesbeschluss, welcher die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta ermöglichen soll. Eine Mehrheit der Kommission vertrat die Meinung, dass die Schweiz sechs der insgesamt sieben zum harten Kern der Charta gehörenden Artikel erfüllen kann. Eine Minderheit fand dagegen, dass die schweizerische Rechtsordnung nicht einmal in fünf Punkten dem Abkommen entspricht, weshalb eine Ratifizierung nicht möglich sei. Umstritten waren insbesondere das uneingeschränkte Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf kollektive Massnahmen, was auch das Beamtenstreikrecht einschliessen würde, und die Verpflichtung zur Gleichbehandlung der Staatsangehörigen anderer Vertragsstaaten im Bereich de sozialen Sicherheit. Klar war allen Beteiligten, dass die Schweiz angesichts der heutigen Rechtslage die Bestimmungen zum Schutz der Wanderarbeiter nicht übernehmen könnte, da sie den Familiennachzug der ausländischen Arbeitnehmer nach wie vor nur beschränkt zulässt.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Mit dem äusserst knappen Ergebnis von 90 zu 86 Stimmen nahm der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion für den Erlass eines Bundesbeschlusses zur Genehmigung der Europäischen Sozialcharta an, mit dem der Bundesrat zu deren Ratifizierung ermächtigt werden soll. Neben der SP stimmten die Grünen, die LdU/EVP-Fraktion, die grosse Mehrheit der CVP sowie einige FDP-Angehörige für den Beitritt zu diesem Abkommen. Die Sozialcharta, welche neben der Europäischen Menschenrechtskonvention als das wichtigste Vertragswerk des Europarates gilt, war 1961 von diesem Gremium erlassen und 1976 vom Bundesrat unterzeichnet worden. Die Räte hatten die Ratifizierung jedoch 1984 (Ständerat) bzw. 1987 (Nationalrat) abgelehnt.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Der Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta soll wieder geprüft werden. Mit knappem Mehr stimmte die vorberatende Kommission des Nationalrates einer entsprechenden parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion zu. Die Ratifikation der 1976 von der Schweiz unterzeichneten Charta war 1984 im Ständerat und 1987 im Nationalrat gescheitert.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta