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In der Sommersession 2015 beschäftigten sich die Räte mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2015, der 14 Nachtragskredite im Umfang von insgesamt CHF 85 Mio. umfasste. Als Erstrat schuf die kleine Kammer zwei Differenzen zum Vorschlag des Bundesrates. Den Nachtragskredit über CHF 20 Mio. für Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ("Schoggigesetz") erhöhte der Ständerat (34 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen) auf Antrag der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR) um CHF 5,6 Mio. Auch bei den Aktivitäten im Bereich "Jugend+Sport" stockte die kleine Kammer auf Vorschlag der FK-SR den bundesrätlichen Nachtrag auf. Anstelle von CHF 12 Mio. sprach der Ständerat (42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) CHF 17 Mio., da, so Kommissionssprecher Abate (fdp, TI), nur auf diese Weise verhindert werden könne, dass das Bundesamt für Sport (BASPO) die J+S-Beiträge ab dem 1. August 2015 um rund einen Viertel kürzen muss. Dieser Auffassung war auch der Nationalrat, der in der ersten Lesung mit 167 zu 13 Stimmen bei 8 Enthaltungen für den Vorschlag des Ständerates votierte. Auch bei der zweiten Differenz waren sich die beiden Räte einig – zumindest fast. Die grosse Kammer (104 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen) wollte wie der Ständerat den Nachtragskredit für die landwirtschaftlichen Ausfuhrbeiträge auf CHF 25,6 Mio. erhöhen. Eine Kompensation der Mittel innerhalb des zuständigen Wirtschaftsdepartements (WBF) lehnte der Nationalrat mit 107 zu 74 Stimmen bei 7 Enthaltungen jedoch ab. Gleiches widerfuhr der SVP-Fraktion, die mit zwei Anträgen versucht hatte, die Nachtragskredite im Asylbereich aus dem Nachtrag zu kippen. Damit ging die letzte verbleibende Differenz in die zweite Beratungsrunde. Nachdem der Ständerat auch in der zweiten Lesung an seiner Meinung festgehalten hatte, schwenkte der Nationalrat auf Empfehlung seiner Finanzkommission (FK-NR) auf die Linie der kleinen Kammer um. Damit erhöhte sich der Umfang der Nachtragskredite auf CHF 95,8 Mio.

Nachtrag I zum Voranschlag 2015

Noch in der Sommersession 2015 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Nach den deutlichen Ratsvoten war in den Schlussabstimmungen kaum noch mit Gegenwehr zu rechnen. 188 Nationalrätinnen und Nationalräte stimmten für das Gesetz, sechs enthielten sich. Der Ständerat stimmte mit 45 Stimmen einstimmig für das Gesetz.

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision

Am 16. April 2015 befasste sich die WBK des Ständerates nochmals mit der Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive, nachdem sie vom Ratsplenum zurückgewiesen worden war. Inzwischen hatte sich die Kommission durchgerungen, eine abgeänderte Fassung vorzuschlagen. Mit dieser sollte das grundsätzliche Anliegen respektiert werden, ohne jedoch zu treffende Massnahmen vorwegzunehmen. Dabei sollte auf bereits angestossene Massnahmen zur Förderung des Wintersports Rücksicht genommen und dem Bundesrat ein offen formulierter Auftrag erteilt werden. Ziel sollte jedoch nach wie vor sein, den Anteil der Bevölkerung, der Schneesport treibt, zu erhöhen. Diese neue Version der Motion wurde von der Kommission einstimmig dem Ständerat unterbreitet.

Dieser befasste sich Anfang Juni 2015 mit dem Anliegen. Anders als in der Kommission war die Vorlage im Plenum jedoch etwas umstrittener, was eine lebhafte Debatte nach sich zog. Diese drehte sich vorderhand jedoch nicht um das Kernanliegen der Motion, das weitgehend anerkannt wurde, sondern um Nebenschauplätze, die bei einer Annahme der Motion allenfalls tangiert würden. Hauptaugenmerk lag dabei auf der Verwendung von „Jugend und Sport”-Beiträgen. Dieser Punkt wurde von Ständerat Schwaller (cvp, FR) aufgenommen, weil er befürchtete, dass bei einer Annahme der Motion dort Gelder abgezweigt würden. Diese Sorge konnte ausgeräumt werden. Sportminister Maurer legte die Sicht der Regierung noch einmal dar. Deren Haltung änderte sich nicht mit der neu formulierten Motion, so dass weiterhin deren Ablehnung beantragt wurde. Maurer hielt fest, dass eher die Anstrengungen des Vereins „Schneesport-Initiative” laufen gelassen werden sollten und im Bereich Breitensport nicht vorgegriffen werden sollte. Keinesfalls sollte man in Aussicht stellen, dass der Bund „dann schon” aushelfen werde, falls die privat angestossenen Projekte nicht erfolgreich wären oder diese gar zurückgefahren würden. Insgesamt verwies der Bundesrat auch auf ein sich in Entstehung befindliches Gesamtpaket, das sich verschiedenen Bereichen der Sportförderung widme. Der Ständerat liess sich aber nicht umstimmen und hiess die Motion in der abgeänderten Version mit 38 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Im Nachgang an die Ankündigung des BASPO, die Beiträge für „Jugend und Sport” anzupassen respektive zu kürzen, reichte Konrad Graber (cvp, LU) im Ständerat ein Postulat ein, um diesen Entscheid rückgängig zu machen. Der Luzerner wollte mit seinem Vorstoss nicht nur prüfen lassen, ob auf diese Massnahme verzichtet werden könnte, sondern auch, falls die Budgetkürzung unverzichtbar wäre, ob diese schrittweise getätigt werden könnte. Erstes Ziel des Postulats war, die Beitragssätze bis Ende 2015 gleichzuhalten. Damit sollte das in den Augen des Postulanten erfolgreiche Programm nicht gefährdet werden. Die Kürzungen wurden als Folge eines parlamentarischen Auftrags im Rahmen des Voranschlages vorgenommen. Hier ortete Graber ein Missverständnis, da der Ständerat die Kürzungen ab dem neuen Kalenderjahr beabsichtigt hätte, das Baspo die Beitragssätze aber ab dem neuen Schuljahr 2015/2016 ändern wollte. Gemäss Baspo sollten tiefere Beitragssätze abgerechnet werden, wenn die Kurse nach dem 31. Juli 2015 abgeschlossen würden. Die Regelung sei unfair, weil sie nicht alle Sportarten (und ihre Vereine) gleich stark treffe.
Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme, dass eine Reduktion unumgänglich sei. Unterstrichen wurde dies mit der Verschlechterung der Haushaltsperspektive des Bundes. In der Budgetdebatte war die Finanzierung von J+S zunächst durch das Parlament noch gekürzt worden, im Nachtragskredit I zum Voranschlag 2015 war dann jedoch die Erhöhung der Subventionsbeiträge beantragt worden, womit das Niveau bis Ende Schuljahr 2014/2015 erhalten werden könne. Nach Ablauf des Schuljahres 2014/2015 müsse jedoch mit Einbussen gerechnet werden, so der Bundesrat. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung.

Die Ständeratsdebatte bot dann eine Gesamtschau in Sachen J+S. Neben dem hier beschriebenen Postulat Graber (cvp, LU) wurden gleichzeitig weitere Vorstösse zu J+S im Rat behandelt: eine Motion Föhn (svp, SZ) (Aufstockung des Subventionskredites 2016 um mindestens CHF 15. Mio.) sowie eine Motion der WBK-SR (Finanzielle Kontinuität sichern). Graber äusserte abermals sein Unverständnis über diese Budgetkürzung und vor allem auch über die Kommunikationsweise des BASPO. Graber zog überdies das Sportförderungsgesetz heran, um zu vergegenwärtigen, dass der eingeschlagene Weg ein eigenartiger sei. „Mehr Sport, mehr Geld”, so das im SpoFöG propagierte Motto, treffe nun überhaupt nicht mehr zu. Es gelte also, auf die Beitragskürzungen zu verzichten und gleichzeitig mittels Bericht eine Überprüfung des Beitragssystems vorzunehmen. Im Zuge der Debatte verdeutlichte sich eine klare Haltung der Ständerätinnen und -räte. Sowohl Häberli-Koller (cvp, TG) als auch Schwaller (cvp, FR) stellten sich hinter das Postulat mit der Begründung, es bedürfe der Planungssicherheit für Vereine, Verbände und die Kantone. Zudem müsse die Jugendsportförderung hochgehalten werden. Dem gegenüber verteidigte der Sportminister die Regierungsmeinung. Es sei schlicht nicht möglich innerhalb des Bundesamtes für Sport CHF 18 Mio. – der veranschlagte Betrag, um die J+S-Beitragskürzungen zu umgehen – umzulagern, dafür fehlten die Mittel. Seine Bemühungen waren allerdings erfolglos: Der Ständerat nahm das Postulat mit 37 Stimmen einstimmig an (6 Enthaltungen).

Beiträge für "Jugend und Sport" (Po. 15.3151)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport konnte auch in der Ständekammer speditiv behandelt werden. Kommissionssprecherin Savary (sp, VD) beschied ihren Kolleginnen und Kollegen die einstimmige, befürwortende Haltung der WBK zur Gesetzesrevision. Ohne längere Debatte, jedoch mit kleinen redaktionellen Anpassungen, wurde das IBSG unisono mit 40 Stimmen verabschiedet.

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision

Im Zuge der Debatte um die Finanzierung des Programmes Jugend und Sport wurde im Frühjahr 2015 eine Reihe von Vorstössen lanciert; mit etwas zeitlichem Abstand auch eine Kommissionsmotion der WBK des Ständerates, mit der sie die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern wollte. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, eine Erhöhung der jährlichen Beiträge für J+S vorzusehen, mit dem Ziel, die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sicherzustellen. Zurückzuführen war der Antrag auf eine angekündigte Kürzung der Subventionen seitens des Bundes und der damit einhergehenden Planungsunsicherheit diverser Akteure im Jugendsportbereich. Zudem hätten aus dem SpoFöG abgeleitete Massnahmen, wie etwa neue Finanzierungsmechanismen zur optimalen Ausnützung der Jahreskredite, ebenfalls zu Planungsunsicherheit geführt, so die Kommission in ihrer Begründung.

Die vom Bundesrat zur Ablehnung beantragte Motion wurde gemeinsam mit zwei anderen Vorstössen zum Jugendsport, einem Postulat Graber (cvp, LU) und einer Motion Föhn (svp, SZ), behandelt. Kommissionssprecher Germann (svp, SH) verwies zu Beginn seiner Erörterungen auf eine gleichlautende Motion der WBK-NR (Mo. 15.3383), die in Absprache mit der Schwesterkommission auch in der kleinen Kammer eingereicht werden sollte. Das koordinierte Vorgehen trage der Dringlichkeit der Sache Rechnung, so Germann, denn die finanzielle Unterstützung von J+S sei wichtig. Mit den Kommissionsmotionen solle der Bundesrat also beauftragt werden, die Mittel zu erhöhen. Es gehe ferner auch darum, „die gesellschaftliche Bedeutung der Vereine [...] zu würdigen", so Germann. Die grosse, in den meisten Fällen ehrenamtlich erbrachte Jugendarbeit in den Sportclubs trage auch zum sozialen Zusammenhalt des Landes bei. Mit 7 zu 2 Stimmen beantragte die Kommission dem Ständerat, ihre Motion anzunehmen (2 Enthaltungen). Mit der Erinnerung an die bereits geäusserte Absicht der Finanzkommission, den J+S-Betrag für 2015 um CHF 5 Mio. auf CHF 17 Mio. erhöhen zu wollen – FK-Präsident Altherr (fdp, AR) bestätigte diese Stossrichtung während der Debatte –, legte Ständerat Schwaller (cvp, FR) den Grundstein für das weitere Vorgehen: Er verdeutlichte, dass auch für die Folgejahre 2016 und 2017 Planungssicherheit geschaffen werden müsse, indem im Rahmen kommender Budgetdebatten besonderes Augenmerk auf die Subventionierung von J+S gelegt werde. Dahingehend sei die Motion Föhn abzulehnen, weil sie nur das Jahr 2015 betreffe.
Die vorliegende Kommissionsmotion wurde in der Folge mit 43 Stimmen einstimmig gutgeheissen (eine Enthaltung). Peter Föhn zog daraufhin seinen Vorstoss zurück, weil er mit der Annahme der Kommissionsmotion obsolet geworden war. Der identische Vorstoss der WBK-NR wurde im Nationalrat zwei Wochen später ebenfalls angenommen (171:3 Stimmen), weswegen beide als überwiesen galten.

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (Mo. 15.3384)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Im März 2015 reichte Peter Föhn (svp, SZ) eine Motion zu Jugend und Sport im Ständerat ein. Wie auch sein Kollege Graber (cvp, LU) nahm Föhn einen Beschluss des BASPO auf Kürzung der J+S-Beiträge als Anlass, zu handeln. Aus Sicht der Kantone, aber auch seitens der Sportvereine und Organisatoren von Sportangeboten, seien diese Kürzungen um rund 25 Prozent problematisch; eine Einschätzung, die auch vom Vorstand der parlamentarischen Gruppe Sport geteilt werde, so der Motionär. Das Ziel seiner Motion sei schlicht, dass der J+S-Subventionskredit im Voranschlag 2016 um mindestens CHF 15 Mio. aufgestockt werde. Die angekündigten Budgetkürzungen seien daher rückgängig zu machen. Der Bundesrat beantwortete den Vorstoss gleich wie das Postulat Graber und empfahl es zur Ablehnung.

Die gemeinsam mit dem Postulat Graber und einer Kommissionsmotion der WBK-SR geführte Parlamentsdebatte veranlasste Föhn schliesslich zum Rückzug seiner Motion. Er verteidigte zunächst noch sein Anliegen, im Verlauf der Beratungen wuchs in ihm jedoch die Zuversicht, dass die geforderten Ziele auch ohne seine Motion erreicht werden würden, zumal die beiden anderen Vorstösse im Ständerat angenommen wurden. Eine gleichlautende, von Christian Lohr (cvp, TG) im Nationalrat eingereichte Motion (Mo. 15.3254) zog dieser später ebenfalls zurück.

Jugend und Sport (Mo. 15.3369)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Ein wichtiger Schritt für den Schweizer Sport stellte die Präsentation der Gesamtschau Sportförderung des Bundes des Bundesrats im Mai 2015 dar. Die Ausarbeitung mehrerer Konzeptpapiere ging auf einen Auftrag des Parlaments aus dem Vorjahr zurück. Das fortan Aktionsplan Sportförderung genannte Massnahmenpaket war in drei Konzepte aufgeteilt. Mit einem Breitensportkonzept wurde eine Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivität der gesamten Bevölkerung anvisiert. Bewegungsmangel, motorische Defizite und Tendenzen zu Übergewicht würden eine Ausweitung von verschiedenen Sportangeboten, aber auch die Förderung der Vereinsentwicklung nötig machen. Ein Leistungssportkonzept stellte den Spitzensport ins Zentrum und diente zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athletinnen und Athleten, die betreuenden Personen in den Staffs und die Sportverbände. Ein Immobilienkonzept ergänzte das dargelegte Instrumentarium: Die beiden Sportzentren Magglingen und Tenero reichten für die Bedürfnisse nicht mehr aus, zudem seien an beiden Standorten bauliche Massnahmen nötig. Im Immobilienkonzept wurde auch ein nationales Schneesportzentrum konkretisiert, wobei einer Standortbewerbung aus Lenzerheide die beste Ausgangslage zugeschrieben wurde.

In zwei Etappen sollten die umschriebenen Ziele umgesetzt werden. Zunächst sollten zwischen 2018 und 2023 CHF 339 Mio. investiert werden. In den sechs Jahren danach, also für die Zeitspanne 2024 bis 2029, sollten noch einmal fast CHF 600 Mio. in den Sport investiert werden. Grosse Anteile dieser Summe würden in den Ausbau der Infrastruktur und die Grundsteinlegung für das Schneesportzentrum fliessen. Damit die Fördermassnahmen bestmöglich ausgeschöpft werden könnten, sei der Bund jedoch auf die (auch finanzielle) Mithilfe der Gemeinden und Kantone angewiesen. Mit dieser Ausgangslage, die in die Vernehmlassung geschickt wurde, nahm der Aktionsplan Sportförderung die nächsten Hürden in Angriff.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Im Frühjahr 2015 kündigte der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter-Verband SFGV an, eine Volksinitiative zur Finanzierung von ärztlich verschriebenen professionellen Fitnesstrainings durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung lancieren zu wollen. Durch eine verstärkte sportliche Betätigung sollen Probleme wie Haltungsschäden oder Übergewicht behandelt oder vermieden werden. Bereits heute übernehmen viele Krankenkassen im Rahmen ihrer freiwilligen Zusatzversicherung einen Teil der Kosten von sportlichen Angeboten. Dennoch machten die Versicherer sofort klar, gegen die Initiative zu sein. Da Trittbrettfahrer-Verhalten nicht zu vermeiden sei, würden die Kosten rasch in die Höhe schnellen, so der Krankenversichererverband Santésuisse. Damit wären auch Prämienerhöhungen unvermeidbar. Zudem würde die Initiative eine massive Subventionierung der Fitnessbranche bedeuten. Der Krankenversicherer CSS kritisierte zudem, Personen die sich ausserhalb von Fitnesscentern auf eigene Verantwortung oder in Vereinen sportlich betätigen, könnten nicht von den Leistungen profitieren, was eine Ungleichbehandlung der Versicherten bedeute. Etwas später als geplant reichte der Verband die Volksinitiative schliesslich im Dezember unter dem Titel „Ja zur Bewegungsmedizin" bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung ein. Die Sammelfrist läuft bis Juni 2017.

Volksinitiative "Ja zur Bewegungsmedizin"

Ende 2014 legte der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) vor. Das noch junge Gesetz aus dem Jahr 2011 erfuhr damit bereits eine umfassende Kur, wobei jedoch einige Objekte aus der vorherigen Fassung übernommen werden sollten. Die so kurz auf die Inkraftsetzung folgende Revision war dem früh gefassten Beschluss des Bundesrates entsprungen, das VBS einen Revisionsentwurf ausarbeiten zu lassen. Im Zuge der Implementation des IBSG und der zugehörigen IBSV war erkannt worden, dass das Verwaltungsinformationssystem der Eidgenössischen Hochschule für Sport (EHSM) einer formalgesetzlichen Verankerung bedürfe, sofern mit diesem System Daten zu Disziplinarverfahren verarbeitet würden. Diese Änderung wurde dann zum Anlass genommen, gleich weitere Massnahmen im Bereich der Bearbeitung sensibler Personendaten zu ergreifen. Neue Grundlagen sollte es fortan für genanntes System der EHSM geben, überdies aber auch für das Informationssystem zur Bearbeitung leistungsdiagnostischer Daten, für das Informationssystem zur systematischen Evaluation von Kursen und Lehrgängen sowie für das Informationssystem der nationalen Agentur zur Bekämpfung von Doping (Antidoping Schweiz). Bezüglich letzterer Anwendung diente die Revision zur Erhöhung der Rechtssicherheit.

Im Frühjahr darauf wurde die Vorlage durch den Nationalrat beraten. Die vorberatende WBK hatte einige Änderungsvorschläge vorgebracht, im Übrigen gab es keine Opposition gegen diese Revision. Die wichtigsten Anpassungen wurden im Bezug auf die Nutzung der registrierten Daten für die Forschung sowie im Bereich der „Vorkommnisse” vorgenommen, die bereits nach geltendem Recht zu Sanktionen führten. Damit sind die Verfehlungen gemeint, die einen Strafregistereintrag zur Folge haben und in der Konsequenz zu einer Eintragung in die Datenbank des Informationssystems für Sport führen. Dabei stand für die Kommission der Präventionsgedanke im Vordergrund, so sollte neu für eine Eintragung ein konkreter Hinweis auf eine Strafhandlung ausreichend sein, sofern diese unvereinbar ist mit der Stellung als „Jugend und Sport”-Kader (gemäss Art. 10 des SpoFöG). Mit der Anmerkung des Berichterstatters Portmann (fdp, ZH), dass die Verwaltung bereit sei, die Änderungsanträge anzunehmen, stand der raschen Behandlung des Geschäfts durch die Volkskammer nichts im Wege. Eintreten war denn auch unbestritten und alle Kommissionsanträge wurden übernommen, was auch den Sportminister freute. Mit 165 Stimmen wurde die Vorlage einstimmig dem Ständerat zur Weiterbehandlung überlassen.

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates reichte im Mai 2014 ein Postulat zur Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten ein. Damit wurden Aspekte der sogenannten "Spliss-Studie" der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen aufgenommen, die im Frühjahr 2014 publiziert wurde. Mit Umfragedaten aus dem Jahr 2011 wurde eine Abklärung über die Wettbewerbsfähigkeit der Nationen im Spitzensport vorgenommen und dabei unter anderem festgestellt, dass in der Schweiz weniger als 100 Athletinnen und Athleten ihren Lebensunterhalt vom Spitzensport finanzieren konnten. Nebst anderen Anliegen strebte die WBK mit ihrem Vorstoss an, eine Berufsanerkennung für Spitzensportler herbeizuführen. Die gegenwärtige Situation sei nicht zuletzt auch hinderlich für die Kompetitivität des Schweizer Sportes im internationalen Wettbewerb. Die Mehrheit der Kommission stand also für eine ausgebaute Leistungssportförderung ein. Der Bundesrat setzte sich für das Anliegen ein, wollte es jedoch in ein Leistungssportkonzept einfliessen lassen, welches damals beim VBS bereits in Auftrag gegeben worden war, jedoch bis Ende 2014 noch nicht vorlag. Eine Kommissionsminderheit Keller (svp, NW) stellte sich gegen das Postulat. Sie argumentierte, dass es keine staatliche Aufgabe sei, Sportler finanziell zu unterstützen, die ihr Hobby zum Beruf machen wollten. Überhaupt sah die Minderheit nicht ein, was ein Spitzensportler genau sei, beziehungsweise ab welchen Leistungen man Athletinnen und Athleten dazuzählen könne. Das Postulat wurde schliesslich mit 165 gegen 21 Stimmen überraschend deutlich angenommen – fast alle Gegenstimmen stammten aus der SVP-Fraktion.

Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten

Magglingen (BE) wurde Patin einer Konvention gegen Wettkampfmanipulation im Sport. Die Sportminister des Europarates unterzeichneten im Herbst 2014 vor Ort die gleichnamige „Magglinger Konvention“, worin konkrete Massnahmen gegen Wettkampfmanipulation und das Bekenntnis zu internationaler Zusammenarbeit niedergeschrieben sind. Ursache für diesen Schritt war die Erkenntnis, dass mit wachsender ökonomischer Bedeutung des Sports auch eine Zunahme von legalen und illegalen Sportwetten verzeichnet werde. Manipulationen von Wettkämpfen zur unrechtmässigen Bereicherung durch Sportwetten bedrohe die Integrität des Sports weltweit. Der Europarat wollte mit gezielten Massnahmen Gegensteuer geben. Die Vertragsstaaten der Konvention verpflichten sich darin, wirksame Strafnormen auszuarbeiten, grenzüberschreitend Rechtshilfe zu leisten und Empfehlungen im Umgang mit Anbietern von Sportwetten zu erlassen. Die Schweiz bekräftigte als eine der Erstunterzeichnerinnen ihre Bereitschaft, bei sportethischen Themen eine Führungsrolle einzunehmen. In einem nächsten Schritt soll die Konvention gegen Wettkampfmanipulation in den Unterzeichnerstaaten durch die Parlamente ratifiziert werden. In der Schweiz wird die entsprechende Botschaft gegen Ende 2015 erwartet.

Konvention gegen Wettkampfmanipulation im Sport

Mitte 2014 behandelte der Nationalrat eine im Vorjahr eingereichte Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive. Damit sollte der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament ein Massnahmenpaket zu unterbreiten, das den Anteil der Bevölkerung, der Schneesport treibt, nachhaltig steigern soll. Einige Vorschläge wurden vom Motionär, seinerseits Präsident des Verbandes Seilbahnen Schweiz, gleich mitgeschickt: die Gründung einer Dienststelle zur Durchsetzung und Koordination der Massnahmen; die Definition der ersten Schulferienwoche des Jahres als Sportwoche; die Einrichtung einer obligatorischen Schneesportwoche für Schülerinnen und Schüler der 5. und der 9. Klasse; ausgebaute Finanzierungsmöglichkeiten für Schneesportlager und grosszügigere Unterstützung durch das Programm Jugend + Sport sowie die Schaffung mindestens dreier Bundeszentren für Wintersport. Begründet wurde der Vorstoss hauptsächlich mit sportlichen Ansprüchen, jedoch auch mit Sorgen der Tourismusbranche. Diese befürchtete einen Gästerückgang, wenn immer weniger Jugendliche Interesse an Schneesportarten hätten. Neben den touristischen Anstrengungen der Wintersportorte solle daher die Regierung mithelfen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Zugang zum Schneesport zu erleichtern. Zusätzlich solle sie eine Antriebs- und Koordinationsfunktion übernehmen. Der Bundesrat zeigte in seiner Stellungnahme Verständnis für das Anliegen und betonte, dass er um die Bedeutung des Wintersports, sowohl aus sportlicher wie auch aus wirtschaftlicher Sicht, wisse. Jedoch ziele die Motion vorwiegend auf kantonale oder gar kommunale Zuständigkeiten, bei welchen der Bundesrat nicht Einfluss nehmen könne. Beim Thema Schneesportzentrum wurde auf die laufende Standortevaluation für ein ebensolches verwiesen. Der Bundesrat beantragte also dem Parlament die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat beschloss jedoch anders, indem er das Anliegen durchwinkte. Mit 83 zu 76 Stimmen bei 25 Enthaltungen fiel die Abstimmung recht knapp aus, wobei Mitte-links unterlag.
Mehr Diskussionsbedarf sah der Ständerat, der das Geschäft Ende Jahr behandelte. Kommissionssprecherin Savary (sp, VD) beantragte namens der vorberatenden WBK Ablehnung. Mit 7 zu 0 Stimmen war das Verdikt in diesem Gremium deutlich ausgefallen. Begründet wurde es mit den Argumenten des Bundesrats: Vermischung der Kompetenzen und bereits laufende Anstrengungen. Einen anderen Antrag stellte Hans Hess (fdp, OW), der selbst Präsident einer Bergbahn ist. Er wollte die Motion unterstützen und bediente sich dabei betriebswirtschaftlicher Argumente. In puncto Intervention bei laufenden Projekten sah er keine Nachteile, sondern viel eher ein Signal zur Unterstützung der Bemühungen des VBS. Als Brückenbauerin verstand sich Pascale Bruderer Wyss (sp, AG), die eine Promotion des Wintersports generell befürwortete. Ihr Antrag lautete auf Annahme der Punkte 1 (Gründung einer Dienststelle) und 4 (Finanzierung Schneesportlager sowie mehr Mittel für J+S) der Motion, um dem Anliegen in einer differenzierten Art und Weise zu begegnen. Damit sollte ein massvolles, aber positives Zeichen gesetzt werden. Kommissionsmitglied Anita Fetz (sp, BS) präzisierte derweil die Beweggründe der WBK, die Motion abzulehnen. Dies sei nicht Ausdruck einer negativen Grundhaltung gewesen, sondern vor allem eine Anerkennung der bereits laufenden Projekte. Es sei nicht nötig, nochmals eine ähnliche Motion durchzubringen. Die Diskussion wurde schliesslich durch den Zuger Ständerat Peter Bieri (cvp, ZG) beendet: Er schlug vor, die Motion nochmals in der WBK zu thematisieren und beantragte daher deren Rückweisung. Nach einigen weiteren Wortmeldungen wurde dem Ordnungsantrag mit 21 zu 17 Stimmen zugestimmt. Das Geschäft blieb damit bis auf Weiteres hängig.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Mitte 2014 bekräftigte der Bundesrat seinen Willen zur Sportförderung, indem er beim VBS die Ausarbeitung einer „Gesamtschau Sport Schweiz“ in Auftrag gab. Auslöser war unter anderem die vom Ständerat überwiesene Motion gewesen, die eine verstärkte Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport verlangt. Weitere Projekte sind das in Arbeit befindliche Leistungssportkonzept sowie das Nationale Schneesportzentrum. Die konzeptionelle und finanzielle «Gesamtschau Sport Schweiz» sollte bis Ende 2014 vorgelegt werden. Da sich die Ausarbeitung jedoch um einige Monate verzögerte, konnte diese Frist nicht eingehalten werden. Das Arbeitspapier soll nun per Frühling 2015 bereit stehen. Bestandteil der Gesamtschau sind ein Leistungssportkonzept, ein Breitensportkonzept sowie ein Immobilienkonzept. Letzteres beinhaltet die Weiterentwicklung der Sportzentren Magglingen (BE) und Tenero (TI) sowie die Evaluationsarbeiten zu einem Nationalen Schneesportzentrum.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Eine Studie „Sport Schweiz 2014“ wurde Mitte Jahr publiziert und dient als wissenschaftliche Grundlage auch für sportpolitische Entscheide. Dies hielt der Bundesrat in einer Medienmitteilung fest. Die Studie war im Rahmen einer dritten Erhebungswelle nach 2000 und 2008 entstanden und umfasste eine Befragung zur Sportaktivität und dem Sportinteresse der Wohnbevölkerung im Alter zwischen 15 und 74 Jahren. Wichtigste Kennziffer war die Frage bezüglich Gewohnheiten zur Sportaktivität, wobei 69% der Befragten angaben, regelmässig Sport zu treiben. Als Gegenpol sagten rund ein Viertel der Befragten, dass sie keinen Sport treiben würden. Dieser Anteil war in den vergangenen 15 Jahren stabil geblieben. Als Gelegenheitssportler identifizierten sich nur 5%. Daneben wurde festgestellt, dass die Deutschschweizerinnen und Deutschschweizer etwas häufiger Sport treiben als es in der lateinischen Schweiz üblich ist. Des Weiteren wurde die Haltung gegenüber staatlicher Sportförderung abgefragt, woraus ein deutliches Signal herauszulesen ist: Der nicht-kommerzielle Spitzensport, der Jugend- und Nachwuchssport sowie der Behinderten- und Seniorensport sollen stärker gefördert werden. Rund 12'000 Personen wurden befragt.

Studie „Sport Schweiz 2014“

Neben der parlamentarischen Debatte zu einer Schneesportoffensive wurde eine ähnliche vom Bundesamt für Sport BASPO koordinierte Idee ins Leben gerufen. Diese Initiative, als Förderprogramm zu verstehen, nahm weitgehend die Anregungen des Motionärs de Buman (cvp, FR) auf. In mehreren Treffen mit zahlreichen beteiligten Akteuren aus dem Wintersportbereich (dem Schweizerischen Tourismusverband, Seilbahnen Schweiz, Swiss Ski, Swiss Snowsports, den Kantonen, dem Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco und dem Bundesamt für Sport) wurden vorerst zwei Haupt-Stossrichtungen formuliert: Die Entwicklung preiswerter und hochwertiger Angebotspakete für die obligatorische Schule sowie der Aufbau einer nationalen Koordinationsplattform. Letztere soll den Schulen den Zugang zu Schneesportangeboten (Schneesportlager und Schneesporttage) erleichtern. Ein Steuerungsausschuss soll die Aktivitäten der Plattform begleiten und die Qualität der Angebote sicherstellen. Als Ziel wurde ausgegeben, die Plattform im folgenden Winter in Betrieb nehmen zu können. Mitte Jahr wurde von den genannten Akteuren ein Verein "Schneesportinitiative Schweiz" gegründet. Der Verein nahm als Erstes die Schaffung und Finanzierung der Schneesport-Plattform in Angriff. Als Vereinspräsidentin konnte die ehemalige Snowboarderin und Oympiasiegerin Tanja Frieden gewonnen werden. Die Geschäftsstelle des Vereins wird im Schweizer Tourismusverband angesiedelt.

Verein "Schneesportinitiative Schweiz"
Dossier: Promotion des Wintersports

Im Frühjahr verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Die Bestechung Privater soll neu von Amtes wegen verfolgt werden. Durch die Überführung des Straftatbestandes vom Gesetz über den unlauteren Wettbewerb in das Strafgesetzbuch soll zudem erreicht werden, dass Korruption durch Private auch ausserhalb von Wettbewerbssituationen verfolgt werden kann. Damit soll auch die Frage betreffend Korruptionsfälle bei internationalen Sportverbänden geklärt werden. Ausgelöst worden war diese Diskussion im Kontext des Korruptionsverdachts bei der Vergabe der Fussballweltmeisterschaften 2018 und 2022 durch die FIFA. Bei der Gesetzesrevision handelt es sich jedoch nicht um eine reine „Lex FIFA“, denn auch die Bestimmungen betreffend Amtsträger werden verschärft. So sollen neu jene Bestechungsfälle von Amtsträgern, in denen der nicht gebührende Vorteil einem Dritten Nutzen bringt, strafrechtlich verfolgt werden.

Verschärfung des Korruptionsstrafrechts (BRG 14.035)

La motion Aebischer (ps, BE) pour une journée de sports d'hiver obligatoire au niveau du secondaire a été entrainée par une chute de popularité des sports d’hiver. Selon le texte de la motion, des subventions pour les cantons qui programment au minimum une journée de sports d’hiver par année au niveau du secondaire I seraient favorable à la santé publique et à l’économie. Le Conseil fédéral s’est prononcé pour un rejet de la motion. Il a avancé deux arguments. Premièrement, il estime qu’une seule journée de sport ne permet pas d’intégrer les capacités requises à la pratique des sports d’hiver. Deuxièmement, la charge administrative pour une seule journée de sports de neige est disproportionnée. Par conséquent, même si le Conseil fédéral soutient l’idée de rendre les sports d’hiver plus attractifs, il considère qu’une stratégie générale doit être mise en place pour y parvenir. La participation de tous les acteurs (tourisme, magasins de sport, transport, hôtellerie, Swiss Snowsports, etc.) est nécessaire. En 2013, malgré les réticences du Conseil fédéral, le Conseil National a adopté la motion par une courte majorité de 89 voix contre 87 et 15 abstentions. Par la suite, la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) s’est penchée sur la question. Dans la même dynamique que le Conseil fédéral, la CSEC-CE a proposé de rejeter la motion. Dubitatif quant à l’utilité et aux possibilités de réalisation d’une telle journée de sports d’hiver, la commission a estimé que l’instruction publique relève de la souveraineté cantonale. Au final, comme nous l’avons dit, le Conseil des Etats a clos le débat en rejetant la motion.

une journée de sports d'hiver obligatoire au niveau du secondaire

Die im Vorjahr vom Nationalrat gegen den Willen der Regierung angenommene Motion „Sportveranstaltungen und Förderung von Nachwuchs- und Spitzensport“ wurde in der Frühlingssession 2014 vom Ständerat behandelt und ebenfalls angenommen. Zwar merkte der Sportminister auch im Ständerat an, mit dem Anliegen würden offene Türen eingerannt, da ein Leistungssportkonzept bereits vorliege. Die überwiegende Meinung war es jedoch, sowohl in der SGK-SR als auch im Plenum, dass die Motion im Sinne eines Zeichens für den Sport anzunehmen sei. Mit 40 Stimmen tat dies der Rat einstimmig.

Förderung von Sportveranstaltungen (Mo. 13.3369)
Dossier: Sportförderung

Eine bereits im Vorjahr eingereichte Motion Aebischer (sp, BE) zur Einführung eines obligatorischen Schneesporttages in der Oberstufe wurde 2014 vom Nationalrat behandelt (siehe auch hier). Das Sportförderungskonzept sollte dergestalt angepasst werden, dass alle Kantone, die einen obligatorischen Schneesporttag in der Oberstufe vorsehen, vom Bund finanziell unterstützt werden. Der Antragsteller bezog sich in seiner Begründung vorwiegend auf die vielerorts weggefallenen Möglichkeiten, Wintersportausrüstungen günstig zu mieten (in den Schulen beispielsweise). Das verteuere die Skitage für viele Familien auf ein nicht mehr tragbares Mass. Bezüglich abnehmender Zahlen wintersporttreibender Jugendlicher zeigte sich auch der Bundesrat betrübt, stellte gleichwohl fest, dass ein einziger Schneesporttag kaum zielführend sein könne. In Anbetracht der Entwicklungen im Wintersportbereich braucht es nach Ansicht der Regierung eine Gesamtstrategie, die unter Einbezug sämtlicher interessierter Kreise zu entwickeln wäre. Die Regierung beantragte daher Ablehnung der Motion. Mit nur zwei Stimmen Unterschied entschied der Nationalrat anders. 89 Abgeordnete sprachen sich ohne lange Diskussion für das Ansinnen aus, wobei in allen Fraktionen sowohl Befürworter als auch Gegner auszumachen waren. Ein halbes Jahr später korrigierte der Ständerat das nationalrätliche Votum. Mit 10 zu einer Stimme hatte die Motion bereits in der entsprechenden WBK-SR keine Chance gehabt. Es überwog die Ansicht, dass die projektierte Schneesportinitiative verschiedener Akteure sowie des Bundesamts für Sport bereits entsprechende Anreize schaffe.

Einführung eines obligatorischen Schneesporttages in der Oberstufe

Sport verbindet, und zwar im Jahr der Olympischen Winterspiele in Sotschi die Rätoromanen mit dem Rest der Welt. Die beachtlichen Leistungen der Athletinnen und Athleten rätoromanischer Muttersprache, allen voran Doppel-Goldmedalliengewinner Dario Cologna, gefolgt von Kombinationssieger Sandro Viletta und den beiden Silbermedaillengewinnern Selina Gasparin und Nevin Galmarini, fanden auf internationaler Plattform nicht nur die verdiente sportliche Anerkennung, sondern förderten darüber hinaus breites Interesse an der rätoromanischen Sprache und Kultur zu Tage. Urs Gadruvi, Generalsekretär der Lia Rumantscha, berichtete von Mitarbeitenden der Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR), die mehr damit beschäftigt waren, Interviews zu ihrer Herkunft zu geben als selber Interviews zu führen.

Athletinnen und Athleten rätoromanischer Muttersprache

Nach der Ablehnung der Olympia-Finanzierung durch die Bündner Stimmbürgerschaft reichte die WBK des Nationalrates im Mai des Berichtsjahres eine Motion zur Förderung von Sportveranstaltungen ein. Gestützt auf das Sportförderungsgesetz soll die Regierung eine Vorlage zur konkreten Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport sowie die Umsetzung von ausgewählten Projekten aus dem NIV-Konzept (Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis) ausarbeiten. Die WBK erachtete das Nein zum Olympiaprojekt nicht als grundsätzliche Kritik an der Sportförderung oder gar als ein Vorbehaltsvotum gegen andere wiederkehrende Sportanlässe wie Welt- oder Europameisterschaften. Deswegen sollten von den zahlreichen Ideen und Projekten, welche im Zusammenhang mit einer allfälligen Olympiakandidatur entwickelt wurden, einige trotzdem weiterverfolgt werden. Diese Projekte, welche nicht direkt mit den Spielen in der Schweiz zusammenhängen, jedoch wohl die Bewegung, Infrastruktur und Dynamik des Sports begünstigten, sollen nicht einfach fallen gelassen werden, so der Grundgedanke dieses Vorstosses. Der Bundesrat sah mit dem kürzlich revidierten Sportförderungsgesetz die gestellten Forderungen bereits als erfüllt an und beantragte deswegen die Ablehnung der Motion. Eine Erhöhung der Mittel sei denkbar, es bedürfe aber des politischen Willens dazu. Eine Anhörung der interessierten Kreise hinsichtlich des Entwurfs eines neuen Leistungskonzeptes stellte der Bundesrat jedoch in Aussicht. Im Nationalrat fand der Vorstoss dennoch Gehör und wurde auf Antrag der Kommission deutlich angenommen. Kommissionssprecher Stahl (svp, ZH) betonte insbesondere die positiven Effekte der Vorbereitungsarbeiten im Bereich des Nachwuchs- und Spitzensports, welche die Olympiakandidatur bereits vor der Bewerbung freigesetzt hatte. Gleichzeitig hielt er auch fest, dass es nicht primär um eine finanzielle Unterstützung gehe, sondern aus Sicht der Kommission vielmehr um die Bedeutung und die ideelle Unterstützung der Veranstaltungen sowie der Förderung des Nachwuchs- und Spitzensports. Schlussendlich seien sowohl die Veranstaltungen wie auch die Spitzenathleten verlässliche Botschafter der Schweiz. Eine kurze Rede des Sportministers liess die Stimmung nicht kippen: 169 Nationalrätinnen und Nationalräte schickten das Geschäft in den Ständerat, lediglich fünf stellten sich dagegen. Die kleine Kammer wird sich im kommenden Jahr damit befassen.

Förderung von Sportveranstaltungen (Mo. 13.3369)
Dossier: Sportförderung

Die Olympiakandidatur Graubünden 2022 hatte im Vorjahr erste entscheidende Hürden genommen und im Dezember das Graubündner Parlament passiert. Die bürgerlichen Parteien hatten sich durchsetzen können und gegen die Ratslinke die nötige Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes angenommen und der Stimmbevölkerung zur Annahme empfohlen. Die Bündner Stimmberechtigten wurden am 3. März des Berichtsjahres an die Urnen gebeten, um über das Geschäft und letztlich die Kandidatur zu befinden. Daneben hatte der Bundesrat im Vorjahr seine Botschaft zur finanziellen Unterstützung der Olympiakandidatur verabschiedet. Die Landesregierung beantragte dafür einen Verpflichtungskredit von CHF 30 Mio. Mit einem zweiten Verpflichtungskredit über CHF 1 Mia. sollte – im Falle eines Zuschlags durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) – eine allfällige Deckungslücke des Durchführungsbudgets finanziert werden. Das Bundesratsgeschäft blieb vorerst hängig, da das nationale Parlament mit den Beratungen abwarten wollte, bis die Graubündner Stimmbürgerschaft ihre Absicht an der Urne äussern konnte. Zwar hatte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates Anhörungen durchgeführt, unter anderem mit dem Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022, dem Komitee Olympiakritisches Graubünden, mit verschiedenen Naturschutzorganisationen und dem SAC sowie unabhängigen Experten und René Fasel als Vertreter des Internationalen Olympischen Komitees. Sie wollte jedoch dem Entscheid des Kantons Graubünden nicht vorgreifen oder diesen womöglich gar beeinflussen. Damit lag der Fokus auf den Vorgängen in Graubünden, wobei sich Befürworter und Gegner der Spiele je in Komitees organisiert hatten und Anfang 2013 den Abstimmungskampf lostraten. Befürchtungen über ein finanzielles Fiasko seitens der Gegner standen den euphorischen Hoffnungen der Befürworter auf eine erneuerte Infrastruktur, einen Tourismusboom und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gegenüber. Den Anfang machten am 3. Januar die Befürworter des Projekts mit einem Mediengespräch. Touristiker lobten die weltweite Präsentationsplattform, Bergbahnbetreiber und Hoteliers bewarben die positiven Einflüsse auch nach den Spielen und für die Sommersaison und diverse Politiker sicherten die Machbarkeit zu und versprachen sich positive Entwicklungen für Verkehr und Marketing des Kantons. Unverhofften Support erhielten die Olympiabefürworter aus dem Ausland: Eine Gruppe britischer Parlamentarier, selbst Skifahrer, empfahl den Bündnern ein Ja zur Olympiakandidatur. Bald wurden auch die ersten Parteiparolen gefasst: Die Junge CVP stand hinter dem Projekt, wie auch die Mutterpartei, jedoch unter Vorbehalt einer positiven Beurteilung des Konzeptes durch das IOC. Ebenfalls für eine Kandidatur sprachen sich die FDP, die BDP, die SVP, die Junge SVP und die EDU aus. Dagegen waren seit jeher die SP und die Grünen sowie später auch die Grünliberalen. Die Bündner SAC-Sektion sprach sich nur unter Vorbehalten für das Vorhaben aus.

Mitte Januar, und damit weniger als zwei Monate vor der kantonalen Abstimmung, konstituierte sich im Oberengadin ein weiteres Unterstützungskomitee. „OlympJa Oberengadin“ wurde aus bürgerlichen Politikern, Vertretern aus Handels- und Gewerbevereinen und der Hotelleriebranche, den Skivereinen sowie den Oberengadiner Grossräten zusammengesetzt. Der grosse Antrieb dieser Gruppe war die Idee, den Tourismus anzukurbeln. Dafür wurde die Kandidatur als besonders umweltverträglich beworben, als gute Werbeplattform gepriesen sowie als wirtschaftlich interessant für die Region betitelt. Ebenfalls Mitte Januar setzte die Graubündner Regierung ein starkes Zeichen: In einer Pressekonferenz traten alle fünf Regierungsmitglieder gemeinsam für die Olympiakandidatur ein. “Eine Kandidatur stellt für Graubünden eine einmalige Chance dar, sich einem weltweiten Publikum als sympathischer Gastgeber zu präsentieren“, so Regierungspräsident Trachsel (bdp), der damit ebenfalls die touristische Wirkung unterstrich. Trotz dieses geschlossenen Auftritts haftete dem Anlass ein fahler Beigeschmack an. Martin Jäger, SP-Regierungsrat, spielte seine Rolle contre cœur und fügte sich im Sinne des Kollegialitätsprinzips der Zustimmung der Kantonsregierung. Jäger selbst hatte als Grossrat im Vorfeld der letzten Olympiaabstimmung 1980 an vorderster Front gegen eine Kandidatur geweibelt. Die SP liess dies nicht unkommentiert und kritisierte den geschlossenen Auftritt der Regierung. Man mache aus der Abstimmung eine Schicksalsabstimmung für die Zukunft des Kantons und die Verpflichtung Jägers, am Podium mitzumachen sei unverhältnismässig und schlechter politischer Stil, so das Empfinden des Parteipräsidenten Jon Pult. Kurz darauf lancierten auch die Gegner der Olympiakandidatur ihren Abstimmungskampf. Unermüdlich warnte das Gegnerkomitee „Olympiakritisches Graubünden“ unter der Leitung von SP-Nationalrätin Silva Semadeni vor dieser „Megaveranstaltung, die nicht in Bergtäler passt“. Zusätzlich wurde immer wieder die Kostenfrage gestellt und darauf hingewiesen, dass die Steuerzahler schliesslich zur Kasse gebeten würden, wohingegen nur wenige von den Spielen profitierten. Sekundiert wurde die Nationalrätin von Bruno Stephan Weiler von der Alpenschutzkommission Cipra International, sowie SP- und Juso-Vertretern.

Der Abstimmungskampf gestaltete sich schliesslich sehr abwechslungsreich und war durch zahlreiche Schlagabtausche geprägt. Mit die grössten Auseinandersetzungen ergaben sich um eine Nachhaltigkeitsstrategie der Olympiapromotoren. Die NIV-Charta, „Nachhaltigkeit, Innovation, Vermächtnis“, sollte als selbstgegebener Leitfaden die Organisation der Spiele prägen, wurde von Beginn weg kommuniziert. Die Sorge der Gegner, das Projekt sei zu kostspielig und nicht nachhaltig, sollte damit zerstreut werden. Doch jede Aktion des Unterstützerkomitees rief auch Gegner auf den Plan, welche unter anderem die NIV-Charta als vorgeschobenes, leeres Propagandamittel bezeichneten. Ebenso sollten Studien von beiden Seiten belegen, dass das Olympiaprojekt positive, oder eben auch negative Auswirkungen für den Kanton hätte. Ende Januar erhielt die „OlympJa“-Bewegung Zulauf: Auch im Prättigau versammelten sich Olympia-Befürworter in einer entsprechenden Sektion. Auch hier waren es vorwiegend bürgerliche Politiker, welche mit Informationsanlässen die Gunst der Einwohner suchten.

Einen Dämpfer, welcher den Olympiagegnern in die Karten spielte, erlitt die Olympiakampagne Ende Januar. Es wurde bekannt, dass Bund und der Kanton Graubünden keine Einigung über eine Defizitgarantie erzielen konnten, respektive dass die Finanzkommission des Nationalrates forderte, die Verluste müssten mit kantonalen Mitteln aufgewogen werden. Letztlich ging es um eine Summe von über CHF 1 Mia. Vor solchen Szenarien hatten die Olympiagegner wiederholt gewarnt. Tatsächlich lag es schliesslich in der Hand der Bundesparlamentarier, über die Angelegenheit zu befinden. Derweil wuchs in Chur die Einsicht: Wenn der Bund keine Defizitgarantie abgebe, würde dies „Abbruch der Übung“ bedeuten, so Regierungsrätin Janom Steiner (bdp). Dies war indes bereits gewiss, hatte doch der Grosse Rat schon früh und einstimmig beschlossen, dass der Kanton keine Defizitgarantie übernehmen werde. Die oberste Olympiagegnerin und Nationalrätin Semadeni (sp, GR) hatte bereits Ende 2012 in einer Interpellation beim Bundesrat nachgefragt, wer die Kostenüberschreitungen zu tragen hätte, falls Graubünden die Spiele erhielte. Dabei ging es um den Restbetrag über CHF 300 Mio., welcher in den damals geltenden Budgets vorerst als ungedeckt ausgewiesen wurde. Die wechselnde Stimmung liess jedoch auch das Kandidaturkomitee „Graubünden 2022“ nicht ruhen. Genau einen Monat vor dem Urnengang gab man bekannt, das Konzept revidiert zu haben, wobei fast CHF 380 Mio. eingespart werden konnten. Diese Einsparung bedeutete zugleich die Deckung des prognostizierten Defizits von rund CHF 300 Mio. Die revidierte Fassung des Budgets schien einige Vorbehalte zerstreuen zu können, war doch damit eine der zentralen Fragen – wer ein Defizit tragen müsste – vorerst vom Tisch. Die Gegner liessen jedoch sogleich ausrichten, dass die Änderungen lediglich auf Buchhaltertricks und Budgetkosmetik beruhten. Die Verunsicherung über die Defizitgarantie beschäftigte bis zur Abstimmung alle Beteiligten. Sportminister Maurer sicherte dafür Bundesmittel zu, wurde dann aber von der Finanzkommission zurückgepfiffen, sie pochte darauf, dass der Kanton ein Defizit trage. Die Grüne Partei reagierte ebenfalls und kündigte bei einem allfälligen Beschluss, Bundesgelder zur Deckung eines Defizits einzusetzen, ein Referendum an. Knapp zwei Wochen vor der Abstimmung publizierte die Zeitung Südostschweiz eine Umfrage: zu diesem Zeitpunkt hätten 45% die Olympiakandidatur abgelehnt, 42% hätten sie gutgeheissen und 9% waren noch nicht entschieden. Damit zeigte sich in Zahlen, was sich seit Jahresbeginn abgezeichnet hatte: es würde knapp werden.

Am 3. März brachten die Stimmberechtigten des Kantons Graubünden mit 52,7% Nein-Stimmen die Kandidaturbestrebungen an der Urne zu Fall. In St. Moritz (61% Ja-Stimmen) und Davos (56,2% Ja-Stimmen) wurde die Kandidatur jeweils deutlich angenommen, so dass in den möglichen Austragungsorten nach Bekanntwerden des Kantonsresultates Ernüchterung herrschte. Ausschlaggebend war die negative Haltung im Unterland und in jenen Regionen, welche in der Kandidatur nicht berücksichtigt worden waren. Die Abfuhr hatte Auswirkungen bis nach Bundesbern, wo man einerseits Bedauern äusserte und eine Fehlersuche forderte, andererseits auch zukunftsgerichtet sinnierte: Die Grünen wollten den Bundesrat beauftragen, mit dem Internationalen Olympischen Komitee neue Konzepte zu beraten. Nach der letzten Abstimmung über eine Bündner Olympiakandidatur 1980 überwog also auch 2013 die Ablehnung gegen Olympische Spiele im Bergkanton. Mit dem Urnenentscheid Graubündens waren auch die Geschäfte in Bern erledigt: Die Diskussionen über den Kandidaturbeitrag von CHF 30 Mio. und die Defizitgarantie über CHF 1 Mia. wurden nach dem Nein hinfällig und mit den Nichteintretensvoten in beiden Räten wurde die Kampagne „Olympia 2022 in der Schweiz“ endgültig abgeschlossen.

Olympische Winterspiele 2022 (BRG 12.091)
Dossier: Olympiakandidaturen

Gleich in sechsfacher Ausführung wurde eine Motion im Juni im Nationalrat eingereicht, welche die Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten forderte. Damit die Angelegenheit wirklich auf einer wasserdichten Basis stehen konnte, wurde sicherheitshalber auch im Ständerat noch eine gleichlautende Motion nachgeschickt. Die faire Seeschlacht – sieben Parlamentarier, gegen sieben Bundesräte – erwies sich aber als Sturm im Wasserglas: Letztlich wurde das Anliegen von beiden Räten angenommen. Die Debatte wurde im Ständerat eröffnet, wo die Motion nach kurzer Diskussion mit 17 zu 12 Stimmen gutgeheissen wurde. Im Nationalrat war das Verdikt ebenfalls deutlich. Mit 143 zu 31 Stimmen wurde das Anliegen überwiesen. Nicht zuletzt wegen der Weiterentwicklung dieses Sports und einer besseren Ausbildung in ausgewiesenen Schulen sei die Sicherheit verbessert worden. Zudem hindere ein Verbot die Entwicklung dieser noch jungen Sportart, welche ab 2016 in Rio erstmals im Programm olympischer Sommerspiele stehen wird. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt und der Verordnung über die Binnenschifffahrt wird das Fahren mit Drachensegelbrettern – Kitesurfen – auf den Schweizer Gewässern grundsätzlich erlaubt und so die Kitesurfer den anderen Nutzern der Seen gleichgestellt.

Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten

Ein Postulat Ribaux (fdp, NE) fordert die stärkere Bekämpfung des Sportbetrugs als Strafbestand. Mit drei Vorschlägen trat der Postulant an den Nationalrat: Personen, welche Sportbetrug ausüben oder dazu anstiften sollen von Amtes wegen und mit Zuständigkeit bei der Bundesanwaltschaft verfolgt werden; die betroffenen Sportverbände sollen Parteistellung nehmen können; die amtliche Überwachung soll ermöglicht werden. Die Manipulation von Sportresultaten schade dem Image des Sports und wirke sich negativ auf die gesellschaftlichen, erzieherischen und kulturellen Werte aus, für die der Sport stehe, so der Nationalrat. Der Tatbestand Sportbetrug wurde aufgegriffen, nachdem Wettskandale auch in Schweizer Wettbewerben festgestellt wurden. Der rechtliche Rahmen reiche gegenwärtig nicht aus, um bestimmte Arten des Betrugs bestrafen zu können und er erlaube keine rigorose und wirkungsvolle strafrechtliche Verfolgung solcher Handlungen. In die gleiche Richtung stiess der Bundesrat, welcher bereits aus einem Postulat der WBK-SR „Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport“ beauftragt war, einen Bericht über bestehende Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation im Sport vorzulegen und Lösungsansätze aufzuzeigen. Darin wollte der Bundesrat die geforderten Punkte aufgreifen und alles zusammen darlegen. Der bundesrätlichen Empfehlung auf Annahme folgte das Plenum Ende Jahr.

Sportbetrugs als Strafbestand