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Anfang September leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Ratifikation der UNESCO-Konvention gegen Doping zu, welche 2005 von der Vollversammlung der UNESCO einstimmig verabschiedet worden war. Das Abkommen lässt den beitretenden Staaten einen grossen Handlungsspielraum. Mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention. Die anstehende Totalrevision des Bundesgesetzes über Turnen und Sport aus dem Jahr 1972 wird Anlass sein, die schweizerische Gesetzgebung auch an weitere Entwicklungen in der Dopingbekämpfung anzupassen [48]. Mit einer Interpellation wollte Ständerat Büttiker (fdp, SO) von der Regierung wissen, wie ihr Engagement in der Doping-Bekämpfung aussehe. Der Bundesrat führte aus, das Vorgehen gegen Doping sei primär Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Gemäss Kooperationsvereinbarung zwischen dem VBS und Swiss Olympic habe letztere die Führung in diesem Bereich. Der Bund unterstütze heute die Dopingbekämpfung durch Massnahmen in der Prävention und Forschung sowie mit Beiträgen an Swiss Olympic für die Dopingkontrollen mit jährlich rund 1,8 Mio Fr. Damit trage er drei Viertel der direkten Kosten der Dopingbekämpfung von jährlich rund 2,4 Mio Fr. Zudem fördere der Bund zusammen mit dem Verband verschiedene Massnahmen in der Sucht- und Dopingprävention im Rahmen von "Jugend und Sport", "cool and clean" sowie in der Aus- und Weiterbildung von Leitern und Trainern. Ein weiter gehendes finanzielles Engagement komme für ihn nicht in Frage. Er sei aber bereit, im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Dopingbekämpfung zu prüfen. Gemäss seiner Antwort auf eine Frage Bruderer (sp, AG) im Nationalrat, ist nach Auffassung des Bundesrates auch die Nationale Antidoping-Agentur auf privatrechtlicher Basis zu organisieren, weshalb der Bund sich hier nicht finanziell engagieren werde.

Ende Jahr gab Swiss Olympic bekannt, dass die nationale Agentur unter dem Namen „Antidoping Schweiz“ (ADS) ihre Tätigkeit am 1. Juli 2008 aufnehmen wird .

Dopingbekämpfung

Im Vorjahr hatte der Ständerat eine Motion Büttiker (fdp, SO) angenommen, welche eine Strafnorm im Fall von Dopingmissbrauch verlangte. Der Bundesrat hatte vergeblich geltend gemacht, er möchte diese Frage im Rahmen der gegenwärtig laufenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport zusammenhängend angehen und nicht einzelne Elemente der Dopingbekämpfung vorzeitig herausgreifen. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion diskussionslos ab.

Doping

Für den Ständerat ist Doping im Sport Betrug. Mit 27 zu 4 Stimmen nahm die kleine Kammer eine Motion Büttiker (fdp, SO) an, die vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Strafnorm gegen fehlbare Athleten verlangt. Mit dem Argument, eine juristische Expertise habe 1999 festgestellt, dass Sporttreibende in der Schweiz bei einem Dopingvergehen den Betrugstatbestand nicht erfüllen, hatte der Bundesrat Ablehnung beantragt.

Doping

Der Bundesrat entschied sich, dem Parlament nicht ein eigenständiges Doping-Gesetz vorzulegen, wie das im Anschluss an mehrere Doping-Skandale, in die auch Schweizer Athleten involviert waren, gefordert worden war, da die Ausarbeitung einer derartigen Vorlage zu zeitintensiv wäre. Das Dopingproblem soll einerseits im neuen Heilmittelgesetz angegangen werden, welches die missbräuchliche Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln generell verhindern will. Andererseits soll im bereits bestehenden Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport ein Doping-Verbot verankert werden. Im wesentlichen sollen dort folgende Sachverhalte einfliessen: Die Doping-Prävention wird durch den Bund festgelegt; die Herstellung, Einfuhr, Vermittlung, Verschreibung und Abgabe von Mitteln zu Dopingzwecken wird verboten; auch nichtmedikamentöse Dopingmethoden werden untersagt; die Unterstützungsleistungen an den Schweizerischen Olympischen Verband bezüglich Dopingkontrollen werden definiert, ebenso die Mindestanforderungen an diese Kontrollen. Sowohl im neuen Heilmittelgesetz wie im Sportförderungsgesetz sollen Strafbestimmungen gegen den Dopingmissbrauch verankert werden. Angesichts dieser Aktivitäten des Bundesrates lehnten beide Kammern je eine parlamentarische Initiative – Büttiker (fdp, SO)(Pa.Iv. 98.433) im Ständerat und Günter (sp, BE)(Pa.Iv. 98.456) im Nationalrat – ab, welche die Ausarbeitung einer Strafnorm für Dopingvergehen durch das Parlament verlangten. Keine Folge wurde auch einer weiteren parlamentarischen Initiative Grobet (pda, GE) für ein eigenständiges Dopinggesetz gegeben (Pa.Iv. 99.402).

Sportförderungsgesetz

Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat diskussionslos eine Motion Büttiker (fdp, SO) für die Schaffung eines Bundesamtes für Sport in der Postulatsform, da Bundesrätin Dreifuss darauf hinwies, dass Reformschritte bereits eingeleitet seien.

Bundesamtes für Sport