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Jahresrückblick 2020: Energie

Trotz der alles überschattenden und die Regierung auf Trab haltenden Corona-Pandemie kündigte der Bundesrat im Frühling an, eine umfassende Revision des Energiegesetzes (EnG) in Angriff nehmen zu wollen und schickte die entsprechende Vorlage im April in die Vernehmlassung. Diese Vorlage entpuppte sich als wohl wichtigstes Geschäft in der Energiepolitik 2020. Mit der Anpassung des 2017 von der Stimmbevölkerung in einem Referendum gutgeheissenen EnG will der Bundesrat die bestehenden Fördermassnahmen verlängern und gleichzeitig wettbewerblicher ausgestalten. Nebst beispielsweise einer Verlängerung der Investitionsbeiträge in die Wasserkraft bis ins Jahr 2035 sollen verbindliche Ausbauziele für die erneuerbaren Energien ins Gesetz aufgenommen werden. Mit der Revision soll zu guter Letzt auch eine Verbesserung der Stromversorgungssicherheit erreicht werden. Die Vernehmlassung fiel grundsätzlich positiv aus, zumal viele Teilnehmende die Stossrichtung für eine Verlängerung und Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien sowie für den Erhalt der Stromversorgungssicherheit begrüssten. Jedoch monierte beispielsweise die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), dass die Wasserkraft im Paket zu wenig stark berücksichtigt werde, und der SVP stiess das Revisionspaket grundsätzlich bitter auf, da sie eine Verlängerung der staatlichen Förderfinanzierung ablehnte. Diverse Vernehmlassungsteilnehmende würden es zudem als sinnvoll erachten, die zweite grosse Vorlage zur Öffnung des Strommarktes (StromVG) mit dieser Revision zusammen zu behandeln. Verschiedenste parlamentarische Vorstösse nahmen Teile dieser geplanten Revision vorweg oder verlangten einen Einbezug gewisser zusätzlicher Anliegen in ebendieser Revision. Bei der Fotovoltaik beispielsweise zielten drei Vorstösse darauf ab, bei grossen Anlagen ein wettbewerbliches Ausschreibemodell für Investitionsbeiträge einzuführen (Pa.Iv. 19.493; Pa.Iv. 18.481; Pa.Iv. 20.401). Ein solches Modell sah auch der Vorentwurf zuhanden der Vernehmlassenden vor. Ebenfalls zielten verschiedenste Vorstösse darauf ab, Verfahren bei der Errichtung von erneuerbaren Anlagen zu vereinfachen und damit den Ausbau dieser Energien anzukurbeln (Mo. 19.3755; Mo. 19.7258; Po. 19.3730). Eine Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien wurde beispielsweise auch mit einer noch nicht behandelten parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 20.441) verlangt, die bei der Interessenabwägung zwischen dem Ausbau von erneuerbaren Energien und anderen nationalen Interessen Erstere als vorrangig erachten wollte. Die UREK-NR wollte dem Problem von langwierigen Verzögerungen bei der Realisierung von erneuerbaren Energieprojekten hingegen mit einer Gesamtplanung begegnen (Mo. 20.4268) und sistierte die parlamentarische Initiative. Mit dem Forschungsförderinstrument SWEET und dem gesprochenen Kredit bis 2028 kann der Bundesrat zudem die wissenschaftlichen Untersuchungen zu erneuerbaren Energien auch künftig finanziell unterstützen, nachdem beide Räte dem Paket zugestimmt hatten.

Nebst der vorgesehenen Änderung des Energiegesetzes erhielt auch das Thema der Investitionskontrollen weiterhin einen hohen Stellenwert. So forderten zwei parlamentarische Vorstösse (Pa.Iv. 16.498; Mo. 20.3461) eine Einschränkung des Verkaufs wichtiger Infrastrukturen der Schweiz an ausländische Unternehmen. Damit soll ein Kontrollverlust über sogenannte «kritische Infrastrukturen» der Schweiz verhindert werden. Der Nationalrat verlängerte im Sommer die Behandlungsfrist der genannten parlamentarischen Initiative und wies im Dezember die inhaltlich umfassendere Motion an seine UREK zurück mit der Bitte, das Anliegen doch im Rahmen der weiter fortgeschrittenen parlamentarischen Initiative zu behandeln, zumal diese in der Zwischenzeit gemäss dem allgemeinen Tenor als der bessere Weg angesehen werde.

Im Bereich der Kernenergie geschah im Vergleich zu anderen Jahren recht wenig. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die gemessene Zeitungsberichterstattung zur Atompolitik beispielsweise um über zwei Drittel. Nebst den beginnenden Rückbauarbeiten des AKW Mühleberg erlangte die definitive Abschaltung des stark in Kritik gestandenen elsässischen AKW Fessenheim nahe der Stadt Basel eine gewisse mediale Aufmerksamkeit. Des Weiteren wurde in der Presse im Berichtsjahr über die Sicherheit von Atomkraftwerken und die Aufrechterhaltung des Betriebs während der Corona-Pandemie berichtet. Der Rückgang der medialen Berichterstattung über Atomenergiefragen setzte mit dem Beginn der Pandemie ein und die diesem Bereich zukommende Aufmerksamkeit verharrte das ganze Jahr über auf bescheidenem Niveau.

Bei der Wasserkraft sollten mittels einer Motion (Mo. 20.3407) finanzielle Auffangmechanismen gegen Tiefpreisphasen geschaffen werden. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, versprach aber, die Forderung nach einer Verbesserung der Investitionssicherheit im Rahmen der genannten Revision des EnG eingehend zu prüfen. Dies animierte den Ständerat dazu, die Motion mittels Ordnungsantrag an die zuständige UREK-SR zurückzuweisen. Die Kommission solle das komplexe Geschäft genauer unter die Lupe nehmen und zu einem späteren Zeitpunkt mit der bundesrätlichen Botschaft zur Revision des EnG abgleichen. Diskussionsbedarf gab zudem auch weiterhin die Frage nach der ökologischen Aufwertung bei der Erneuerung von Konzessionen bestehender Wasserkraftanlagen. Während das Parlament noch im Jahr 2019 eine Anpassung zugunsten der Wasserkraftbetreiber gutgeheissen hatte, ruderte die UREK-NR 2020 zurück und verlangte eine Neuausrichtung des Pendels zwischen den Interessen der Wasserkraft und des Umweltschutzes zugunsten des Letzteren (Pa. Iv. 20.434). Konkret sollen bei Konzessionserneuerungen von bestehenden Wasserkraftanlagen Massnahmen für die ökologische Aufwertung durch die zuständigen Behörden verfügt werden können. Die Schwesterkommission des Nationalrates zeigte im August jedoch vorerst wenig Verständnis für das Anliegen. Zu reden gab bezogen auf eine ähnliche Frage auch ein Projekt für die Errichtung einer neuen Staumauer beim Triftgletscher (BE). Kurz bevor das Berner Kantonsparlament wohl die Konzession erteilt hätte – wie der «Bund» mutmasste –, vertagte das Bundesgericht das Vorhaben: In einem Interessenkonflikt zwischen Naturschutz und dem Ausbau von erneuerbaren Energien wiesen die Richterinnen und Richter in Lausanne ein Projekt zur Erhöhung der bestehenden Grimselstaumauer (BE) und indirekt auch jenes beim Triftgletscher zurück an den Berner Regierungsrat. Die entsprechenden Bauvorhaben müssten im Rahmen des kantonalen Richtplans einer Interessenabwägung unterzogen werden, war dem Entscheid im November zu entnehmen. Auch hier tauchte demnach die altbekannte Frage der Ausrichtung des Pendels zwischen Nutzungs- und Umweltinteressen auf.

Nebst Fragen rund um die Wasserkraft sorgte im Bereich der fossilen Energieträger ein spektakulärer Einbruch der Erdölpreise während der ersten Corona-Welle international für Aufsehen und liess auch die Preise an Schweizer Zapfsäulen purzeln. Diskutiert wurde ferner die Erstellung eines Netzes von Wasserstofftankstellen. Ein privatwirtschaftlicher Zusammenschluss von Tankstellenbetreiberfirmen und Transportunternehmen wollte damit die «Huhn und Ei Frage» durchbrechen, in der Hoffnung, dass durch den Aufbau von Infrastrukturen auch erste Fahrzeuge auf den Schweizer Strassen mit dem neuen Treibstoff rollen werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Energiefragen im Jahr 2020 eine sehr schwache mediale Aufmerksamkeit erzielten: Die gemessene mediale Berichterstattung hatte sich gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, was sich mit dem Fokus auf die nur schwach mit Energiefragen in direktem Zusammenhang stehende Corona-Pandemie erklären lassen dürfte. Mit der Ankündigung der Revision des EnG kam aber dennoch ein zentrales Projekt ins Rollen, das auch in den Folgejahren noch viel zu reden geben dürfte.

Jahresrückblick 2020: Energie
Dossier: Jahresrückblick 2020

Gegen eine vom Bundesrat genehmigte und auf den 1. Februar 2019 umgesetzte Teilrevision der Kernenergieverordnung, die von den Gegnerinnen und Gegnern auch mit «Lex Beznau» betitelt wurde, hatte Nationalrätin Irène Kälin (gp, AG) Ende 2018 eine Motion eingereicht mit dem Ziel, ebendiese beschlossene Revision rückgängig zu machen. Mit der Teilrevision wollte der Bundesrat den Dosisgrenzwert für Störfälle bei Naturereignissen, die einmal alle 10'000 Jahre vorkommen, bei 100 mSv Strahlung festsetzen – eine Massnahme, die in den Augen der Kritikerinnen und Kritiker primär den Weiterbetrieb des AKW Beznau ermöglichen sollte und zu einer Verschlechterung der Sicherheitssituation führe. Als umso stossender empfand die Motionärin das Vorgehen des Bundesrates, nämlich dass er im Dezember 2018 trotz einer kritisch ausgefallenen Vernehmlassung, eines hängigen Gerichtsverfahrens und des Aktivwerdens der UREK-SR (Po. 18.4107) beschlossen hatte, die Revision umzusetzen. Der Bundesrat setze damit die Vernehmlassung zu einer «Farce» herab, übergehe das Parlament «in unakzeptabler Art und Weise» und trete die «Rechtsstaatlichkeit mit Füssen», kritisierte die Motionärin den Bundesrat in ihrer Begründung scharf. In seiner ablehnenden Stellungnahme argumentierte der Bundesrat, dass das Bundesverwaltungsgericht den festgelegten Dosisgrenzwert inzwischen bestätigt habe. Die Motion blieb unbehandelt und wurde schliesslich nach verstrichener zweijähriger Behandlungsfrist Ende 2020 abgeschrieben.

Rückgängigmachung der Lex Beznau (Mo. 18.4233)
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Im Dezember 2020 gab auch der Nationalrat als Zweitrat der Walliser Standesinitiative für eine Lockerung des Gewässerschutzgesetzes bei der Erneuerung oder der Neuvergabe von Konzessionen keine Folge. Mit 109 zu 72 Stimmen folgte die grosse Kammer damit dem Mehrheitsantrag ihrer UREK. Eine Minderheit Ruppen (svp, VS) bestehend aus sechs SVP-Vertreterinnen und -Vertretern hatte vergebens dafür plädiert, die Umweltbestimmungen zu lockern, um Produktionseinbussen in der Wasserkraft zu vermeiden. Unterstützung fand diese Argumentation in der geschlossenen SVP-Fraktion, einer Mehrheit der Mitte- und bei wenigen Mitgliedern der FDP-Fraktion.

Wasserkraft. Für eine Lockerung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Kt. Iv. VS 18.310)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Wasserkraft: Konzessionserneuerungen und Umweltmassnahmen
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Während die AKW-Betreiberfirmen selber gemäss aktuellem Wissensstand in der Berechnungsperiode 2017-2021 mit gut CHF 21.8 Mrd. totalen Stilllegungs- und Entsorgungskosten und die Verwaltungskommission des STENFO ursprünglich mit knapp CHF 23.5 Mrd. kalkuliert hatten, hatte das UVEK im April 2018 unter Federführung von Doris Leuthard die geschätzten Kosten auf rund CHF 24.6 Mrd. erhöht. Dies hatte die Betreiberfirmen auf die Barrikaden getrieben, da damit die jährlichen Einzahlungen in die Fonds höher ausgefallen wären. Sie konnten vor Bundesgericht im Februar 2020 erfolgreich durchringen, dass nicht die vom UVEK genannten Kosten für die Berechnung der Jahresbeiträge relevant sind, sondern jene der Verwaltungskommission des STENFO. Ebendiese Verwaltungskommission gab daraufhin jedoch an, in der Periode 2017–2021 neu mit totalen Stilllegungs- und Entsorgungskosten von fast CHF 23.9 Mrd. zu kalkulieren, wie die NZZ sowie der Corriere del Ticino berichteten. Die Verwaltungskommission hatte damit den Betrag zwar seit der letzten Berechnung leicht erhöht, dieser lag dennoch um CHF 724 Mio. tiefer als jener des UVEK.

nationalen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds aufstocken

Die BKW-Tochterfirma KWO Oberhasli (KWO) plante, beim durch den Klimawandel frei gewordenen Triftgletscher (BE) eine neue Staumauer zu errichten. Dieses CHF 387 Mio. teure Triftgletscher-Stauseeprojekt galt als einziges neues Bauvorhaben dieser Art in der Schweiz. Mit der Staumauer könnte, so der Berner Baudirektor Christoph Neuhaus (BE, svp) gegenüber der NZZ, rund die Hälfte des geplanten kantonalen Zubaus in der Wasserkraft bis 2035 erreicht werden. Auf nationaler Ebene könnte das Projekt zudem rund ein Zehntel des angepeilten Zuwachses in der Wasserkraft ausmachen und gleichzeitig für eine stabilere Stromversorgung im Winter sorgen. Das Vorhaben stiess im Vorfeld auch auf wenig Widerstand, zumal in einem fünfjährigen Partizipationsverfahren verschiedenste Natur- und andere Interessenorganisationen (wie Pro Natura, der WWF und der kantonale Fischereiverband) einbezogen und diverse Kompromisslösungen hatten gefunden werden können. Im August 2020 gab der Berner Regierungsrat sodann grünes Licht für die Konzessionserteilung und empfahl dem Berner Kantonsparlament, dies ihm gleichzutun, damit die KWO danach das Baubewilligungsgesuch ausarbeiten könne. Wie die Medien berichteten, hätte das Berner Kantonsparlament diese Konzessionserteilung Ende 2020 auch problemlos durchgewunken, zumal sich beispielsweise auch die grüne Fraktion grossmehrheitlich dafür ausgesprochen hätte. Doch kurz bevor das Parlament dieses Begehren in die Tat umsetzen konnte, stoppte das Bundesgericht das Projekt. In einem Urteil zu einem anderen Projekt der KWO, der umstrittenen Erhöhung der Staumauer beim Kraftwerk an der Grimsel, hielt das Bundesgericht Anfang November 2020 unter anderem fest, dass die Konzessionserteilung beider Projekte an die Berner Kantonsregierung zurückzuweisen sei mit der Vorgabe, die beiden Projekte zuerst in einem kantonalen Richtplan einer Interessenabwägung zwischen dem Ausbau der Wasserkraft und dem Naturschutz zu unterziehen. Gegnerinnen und Gegner der beiden Stauseeprojekte, die nationale Organisation Aqua Viva sowie die lokale Organisation Grimselverein (Greina), hatten somit erfolgreich beim Bundesgericht interveniert. Gegenüber dem «Bund» zeigte sich Neuhaus überrascht über den Bundesgerichtsentscheid, hielt sich aber kämpferisch und strich die langfristigen ökologischen Vorteile des Projekts hervor.

Triftgletscher Stausee
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragte die UREK-NR im November 2020 ihrem Rat, die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative Rösti (svp, BE) für die Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preisbaisse um zwei Jahre zu verlängern. Die Kommission begründete ihr Vorgehen damit, dass sich die Preissituation seit dem Einreichen der Initiative im Jahr 2016 verbessert habe, sich daher der Handlungsdruck als weniger dringlich herausstelle und eine Mehrheit der Kommission zuerst die angekündigte Botschaft des Bundesrates zum Mantelerlass «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» abwarten möchte, welche Mitte 2021 vorliegen werde und zentrale Massnahmen im Bereich der Wasserkraftförderung vorsehe.

Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preisbaisse (Pa.Iv. 16.448)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Im November 2020 gab der Bundesrat bekannt, die beiden umfangreichen Revisionen des EnG und des StromVG zusammen als Mantelerlass unter dem Namen «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» zusammenzuführen. Der Bundesrat kam damit einer in der Vernehmlassung von verschiedensten Seiten geäusserten Forderung nach, die beiden eng verstrickten Vorlagen als gemeinsames Paket zu bündeln. Im Wesentlichen gab die Landesregierung bekannt, an den Grundzügen der beiden Vernehmlassungspapiere festhalten zu wollen. Mit dem Mantelerlass sollen so einerseits die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie gefördert sowie besser integriert und andererseits die Stromversorgungssicherheit des Landes gestärkt werden.

Mit der Revision des EnG sollen die Rahmenbedingungen auf dem Schweizer Strommarkt so ausgestaltet werden, dass der Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gefördert wird. Die Verlängerung der bestehenden Investitionsbeiträge bis ins Jahr 2035 wollte der Bundesrat deshalb mit einer Beibehaltung des maximalen Netzzuschlags von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) Strommenge finanzieren. Umsetzen wollte der Bundesrat insbesondere auch die im Vorentwurf vorgesehene Ablösung des Ende 2022 auslaufenden Einspeisevergütungssystems durch Investitionsbeiträge. Unbeirrt von der Kritik der Wasserkraftbranche hielt der Bundesrat auch am Vorhaben fest, künftig nur noch kleineren, bestehenden Wasserkraftanlagen bei Erneuerungsarbeiten finanziell unter die Arme zu greifen. Neue Grosswasserkraftwerke sollen aber – wie in der Vernehmlassung vorgesehen – mit einem doppelten Fördermittelanteil (von 0.1 Rappen/kWh auf 0.2 Rappen/kWh) aus dem Netzzuschlagsfonds unterstützt werden. Auf viel Zuspruch gestossen war in der Vernehmlassung insbesondere auch die Einführung von Auktionen für die Vergabe der finanziellen Zuschläge bei grossen Fotovoltaikanlagen, die der Bundesrat nun auf diese Weise umsetzen wollte. Auktionierte Einspeisevergütungen, sogenannte gleitende Marktprämien, wie sie teilweise in der Vernehmlassung gefordert worden waren, wollte der Bundesrat hingegen nicht aufnehmen, da sie zu höheren Kosten führen würden. Eine solche Vergütungsart hatte in der Vernehmlassung insbesondere die Wasserkraftlobby gefordert, die sich ein System wie in der EU wünschte. Ebenfalls wurde in der Vorlage keine technologieoffenere Formulierung für finanzielle Unterstützungsmassnahmen vorgesehen, wie es einige Vernehmlassungsteilnehmende gefordert hatten. Der Bundesrat wollte damit die Förderung explizit nur auf erneuerbare Energieträger lenken. Weiterhin aus dem Vorentwurf beibehalten wollte der Bundesrat die Kostenbeteiligungen für Projektplanungsarbeiten im Bereich von Wasserkraft-, Windkraft- und Geothermieanlagen. Des Weiteren sollen die vorgesehenen Anpassungen für die Angaben auf serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten sowie die Monitoringbeiträge für Erdbebenrisiken bei Geothermieprojekten wie im Vorentwurf vorgeschlagen umgesetzt werden.
Wichtige Anpassungen gegenüber dem Vernehmlassungspapier machte der Bundesrat hingegen bei den Ausbauzielen, die neu ins Gesetz aufgenommen werden sollten. Er orientierte sich dabei an den neuen Energieperspektiven 2050+: Für den Produktionsausbau bei den erneuerbaren Energien setzte er die Messlatte gegenüber der Vernehmlassung höher und legte den Zielwert für zusätzliche Kapazitäten für das Jahr 2035 neu bei 17 Terawattstunden (TWh; bisher 11.4 TWh) und für das Jahr 2050 bei 39 TWh (bisher 24.2 TWh) fest. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 produzierten die Schweizer Stromkraftwerke gemäss Gesamtenergiestatistik netto rund 67.8 TWh elektrische Energie – der geforderte Ausbau bis 2035 um 17 TWh würde in diesem Kontext demnach einer Steigerung von ca. 25 Prozent und bei jenem bis 2050 mit 39 TWh einer Steigerung von ca. 58 Prozent gleichkommen.
Beibehalten wollte der Bundesrat die Ausbaubauziele bei der Stromproduktion aus Wasserkraft (37.4 TWh für 2035, 38.6 TWh für 2050). Tiefer setzte die Landesregierung hingegen die Ziele für die Senkung des Stromverbrauchs an: So sollen zwar die gesetzten Gesamtenergieverbrauchsziele pro Kopf gesenkt werden, bei der Herabsetzung des Stromverbrauchs pro Kopf schwenkte der Bundesrat hingegen zurück und senkte den Zielwert für 2050 gegenüber dem Basisjahr 2000 auf -5 Prozent statt bisher auf -18 Prozent. Die durch das Netto-Null-Ziel bedingte Elektrifizierung erfordere, dass viele andere Energieträger durch Strom abgelöst werden, weshalb der Elektrizitätsbedarf nur bedingt gesenkt werden könne, argumentierte er. Zudem wollte der Bundesrat schweizweite Programme zur Förderung der Standard-Energieeffizienz einführen, die im Rahmen des bestehenden Budgets der wettbewerblichen Ausschreibungen «ProKilowatt» finanziert würden. Neu in den Entwurf aufgenommen wurde schliesslich das Ziel, dass das UVEK in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Bundesrat prüft, wie der Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen ausgeweitet und beschleunigt werden kann.

Bei der Revision des StromVG wollte der Bundesrat an der vollständigen Öffnung des Strommarktes festhalten. Die dezentrale Stromproduktion soll damit gestärkt und besser in den Markt integriert werden. Ein bereits im Vernehmlassungspapier 2018 vorgesehenes Grundversorgungsmodell soll allerdings nicht wie damals geplant nur zu einem bestimmten Anteil, sondern zu hundert Prozent aus erneuerbarem Strom bestehen, wie es beispielsweise die Grüne Partei gefordert hatte. In der Vernehmlassung hatte die Strombranche die regulierten Preise für das Grundversorgungsmodell kritisiert. An diesen Tarifvorgaben wollte der Bundesrat aber festhalten. Einführen möchte er eine in der Vernehmlassung mehrheitlich gelobte Speicherreserve, die Stromengpässe in den Wintermonaten – auch aufgrund der mit dem schrittweisen Atomausstieg wegfallenden Bandenergie – entschärfen soll. Bis ins Jahr 2040 soll deshalb die Speicherwasserkraft dank spezifischer Investitionsanreize um 2 TWh ausgebaut werden. Sollte dies nicht mit Wasserkraftprojekten erreicht werden können, so wären auch andere CO2-neutrale Technologien zu berücksichtigen, um eine Selbstversorgungsfähigkeit von 22 Tagen sicherstellen zu können, präzisierte der Bundesrat das Vorhaben gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf. Eine weitere Energiereserve soll durch Auktionen vergeben werden und Extremsituationen abfedern können. Die teilnehmenden Energiebetreiberfirmen sollen dazu ebenfalls im Rahmen des Netznutzungsbeitrags entschädigt werden. In Kombination mit dem EnG könnten gemäss Bundesrat zudem spezifische Anreize geschaffen werden, damit auch erneuerbare Energieträger den Versorgungsengpässen in den Wintermonaten Gegensteuer bieten können. Bemerkenswert war hierbei, dass der Bundesrat auch den Bau von CO2-kompensierten Gaskraftwerken nicht ausschloss, falls die mit erneuerbaren Anlagen erwünschte Reservekapazität nicht innert gegebener Frist aufgebaut werden könnte. Die in der Vernehmlassung umstrittene vollständige Öffnung des Messwesens wollte der Bundesrat beibehalten. Des Weiteren beinhaltete das bundesrätliche Vorhaben auch viele weitere, teilweise technische Massnahmen aus dem Vernehmlassungsentwurf wie die Sunshine-Regulierung, die verbesserte Transparenz für die Verbrauchenden, Instrumente für eine erhöhte Nutzungsflexibilität, die Verbesserung der Governance-Strukturen bei der für die Abwicklung der Förderprogramme zuständigen Pronovo AG und die verursachergerechtere Umsetzung der Netztarifierung. Abschliessend betonte der Bundesrat auch, dass mit der Revision nichts an der bestehenden Interessenabwägung zwischen Natur- und Heimatschutz einerseits sowie der Energienutzung andererseits geändert werde.

Ende 2020 beauftragte der Bundesrat das UVEK damit, bis Mitte 2021 eine entsprechende Botschaft zum umfassenden Mantelerlass vorzulegen.

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Revision des EnG & Revision des StromVG; BRG 21.047)
Dossier: Strommarktöffnung/Strommarktliberalisierung
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz
Dossier: Die Verfahren für die Planung und den Bau für die Produktion erneuerbarer Energien zu beschleunigen

Mitte November 2020 gab der Bundesrat bekannt, die Revision des EnG zusammen mit der Revision des StromVG unter dem Mantelerlass «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» zusammenzuführen. Er kam damit einer mehrfach in der EnG-Vernehmlassung geäusserten Forderung entgegen, die beiden eng verknüpften Vorlagen in einem gemeinsamen Dossier anzugehen. Die Unterstützungsmassnahmen für erneuerbare Energien und die Wasserkraft sollen damit den zweiten Liberalisierungsschritt des Schweizer Strommarktes (Revision StromVG) begleiten.

Geplante Revision des Energiegesetzes für Fördermassnahmen ab 2023
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)

Nachdem die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) nach jahrelangem Streit um die Erhöhung der Grimsel-Staumauer (BE) das Projekt für einige Zeit auf Eis gelegt hatten, räumte das Verwaltungsgericht des Kantons Bern im Sommer 2019 die letzten drei Beschwerdepunkte verschiedener Naturschutzorganisationen aus und bestätigte eine 2012 erteilte Konzession. Das Gericht wendete damit das 2017 in einem Referendum angenommene EnG zugunsten des Projekts an, demgemäss Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie von gleichrangigem, nationalem Interesse sind wie beispielsweise der Erhalt von Schutzlandschaften. Zwei Vereinigungen (Aqua Viva und die Greina-Stiftung) gaben sich damit aber nicht zufrieden und zogen den Fall daraufhin erneut weiter ans Bundesgericht.
Im November 2020 entschied das oberste Schweizer Gericht daraufhin, dass die erteilte Konzession an den Berner Regierungsrat zurückzuweisen sei. Die Berner Regierung müsse die Interessenabwägung zwischen Naturschutz – in diesem Fall zwischen dem Erhalt der Moorlandschaften entlang des bestehenden Stausees – und dem Ausbau der erneuerbaren Energien im kantonalen Richtplan vornehmen. Das Urteil betraf zudem auch ein zweites Projekt der KWO (Errichtung einer neuen Staumauer beim Triftgletscher (BE)), das ebenfalls an den Berner Regierungsrat zur Neubeurteilung zurückzuweisen sei.
Wie der NZZ zu entnehmen war, plane die KWO jedoch, den Bau des Kraftwerks – wenn überhaupt – erst in den kommenden Jahren in Angriff zu nehmen, wenn die Rahmenbedingungen besser seien. So könne beispielsweise der Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie im Jahr 2022 Investitionen im Stromsektor wieder attraktiver machen. Auch hier machte jedoch das Bundesgericht eine Vorgabe, wonach Konzessionen eine Frist für die Realisierung der Projekte beinhalten müssen: «Eine Konzession auf Vorrat darf es also nicht geben», resümierte «Der Bund» dieses Urteil.
Mit dem Bundesgerichtsentscheid, der auch für weitere solche Projekte in der Schweiz wegweisend sein dürfte, wurde das schon seit Jahren umstrittene Bauvorhaben um die Erhöhung der Grimsel-Staumauer vorerst ausgebremst, wie der Bundesrat in einer Antwort auf eine Frage (A 20.5783) von Jacques Bourgeois (fdp, FR) zur Auswirkung dieses Bundesgerichtsurteils auf die Energiestrategie 2050 festhielt. Eine Effizienzerhöhung solcher Verfahren prüfe das UVEK derzeit im Rahmen eines angenommenen Postulats Chevalley (glp, VD; Po. 19.3730), erklärte der Bundesrat weiter. Das potenzielle Stromproduktionsvolumen des Grimselprojekts von zusätzlichen 240 GWh Energie, das den Strombedarf von 60'000 bis 100'000 Haushalten vor allem auch in den Wintermonaten decken könnte, würde gemäss NZZ rund 20 Prozent des geplanten nationalen Ausbaupotenzials ausmachen.

rehausser le niveau du barrage du lac du Grimsel
Dossier: Grimsel (BE) Erhöhung Staumauer
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Um die Ungleichbehandlung bei der Förderung von erneuerbaren Energien aufzuheben, forderte Nationalrat Bastien Girod (gp, ZH) mit einer parlamentarischen Initiative, dass auch neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und neue grössere Fotovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt unter klar definierten Voraussetzungen eine Einmalvergütung erhalten sollen. Das Problem sei, dass durch die Befristung der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) auf Ende 2022 willkürlicherweise jene erneuerbaren Energien, die nicht unter die bis 2031 laufende Einmalvergütung, sondern unter die KEV fallen, ab 2023 nicht mehr gefördert würden. Auch die nationalrätliche UREK erkannte Handlungsbedarf und gab der Initiative Girod im Oktober 2020 mit 17 zu 4 Stimmen bei drei Enthaltungen Folge. Sie verwies in ihrer Medienmitteilung zwar auf die laufenden Arbeiten des Bundesrates zur Revision des Energiegesetzes, in der ähnliche Massnahmen vorgesehen seien, mit der vorliegenden Initiative wolle man jedoch nicht dieser Revision vorgreifen, sondern eine mögliche zeitliche Förderlücke verhindern.

Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie (Pa. Iv. 19.443)
Dossier: Wasserzins nach 2019

Im Rahmen der Behandlung einer parlamentarischen Initiaitve Kamerzin (cvp, VS; Pa.Iv. 20.441) beschloss die UREK-NR im Herbst 2020 deutlich mit 21 Stimmen zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung eine eigene Motion zur Erhöhung der Planungssicherheit bei erneuerbaren Energievorhaben einzureichen. Die Energiekommission wollte damit die Realisierung von erneuerbaren Energieprojekten von nationalem Interesse vereinfachen und beschleunigen, indem solche Anlagen bereits in der Gesamtplanung einer Interessenabwägung zwischen Nutzungs- und Umweltinteressen unterzogen werden. Die langwierigen Prozesse im konkreten Bewilligungsverfahren würden damit entfallen, da Verbände und Kantone bereits bei der übergeordneten Gesamtplanung einbezogen würden. Bei den Investorinnen und Investoren in erneuerbare Energieprojekte könne damit Investitionssicherheit geschaffen werden, erhoffte sich die Kommission weiter. Im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative Kamerzin, die erneuerbare Energieprojekte von nationalem Interesse grundsätzlich als vorrangig einstufen möchte, wollte die UREK-NR mit der Motion diese Interessenabwägung zwischen Nutzungs- und Umweltinteressen nicht aushebeln, sondern diese Abwägung in eine übergeordnete Stufe (Gesamtplanung) versetzen. In seiner Stellungnahme Ende November 2020 begrüsste der Bundesrat die Absicht der Kommission zur Beschleunigung der Verfahren, verwies aber auf die fehlenden Kompetenzen des Bundes für die Erstellung verbindlicher Raumpläne im Bereich der Energieerzeugungsanlagen. Er empfahl die Motion deshalb zur Ablehnung, merkte aber an, dass er bei einer allfälligen Annahme im Erstrat einen Abänderungsantrag im Zweitrat beantragen werde, damit der Bund künftig die Bestrebungen der Kantone besser fördern und koordinieren könne.

Erhöhung der Planungssicherheit für Projekte für Anlagen von nationalem Interesse zur Nutzung erneuerbarer Energien (Mo. 20.4268)
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz
Dossier: Die Verfahren für die Planung und den Bau für die Produktion erneuerbarer Energien zu beschleunigen

Mit einer im September 2018 eingereichten Motion reagierte Grüne-Nationalrätin Irène Kälin (AG) auf die im Hitzesommer 2018 gemessenen hohen Wassertemperaturen der Aare. Sie forderte, dass in Zukunft keine Ausnahmen mehr für das Einleiten von warmem Kühlwasser aus Atomkraftwerken in die Aare gemacht werden dürfen, sobald die Aaretemperatur die Marke von 25 Grad Celsius überschreite und damit Fischbestände bedrohe. Sie griff damit primär das AKW Beznau an, das dank einer Ausnahmebewilligung die Leistung erst dann zurückfahren muss, wenn das eingeleitete Kühlwasser den Grenzwert von 32 Grad Celsius erreicht. Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme die Motion zur Ablehnung, da einerseits bereits per 1. Juni 2018 Anpassungen in der Gewässerschutzverordnung betreffend die Einleitung von Kühlwasser aus AKWs in Gewässer gemacht worden seien. Andererseits sei seit 2005 nicht mehr der Bundesrat, sondern das UVEK zuständig für die genannte Ausnahmebewilligung. Die zuständigen Behörden (BFE und BAFU) prüften derzeit, ob die von der Motionärin genannte Einleitungsbewilligung angepasst werden müsse. Da die Motion nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde, kam sie im September 2020 zur Abschreibung.

Keine Ausnahmen für die Kühlwassereinleitung von Atomkraftwerken in unsere Gewässer (Mo. 18.3914)

In der Herbstsession 2020 folgte der Ständerat stillschweigend einem Ordnungsantrag Zanetti (sp, SO) zwecks Zuweisung einer Motion Rieder (cvp, VS) an die zuständige UREK-SR. Der Walliser Christdemokrat Beat Rieder forderte, dass die Investitionssicherheit für die Stromproduktion aus einheimischer Wasserkraft gewährleistet wird, indem der Bundesrat im EnG einen Auffangmechanismus gegen Tiefpreisphasen einbaut. So sollen Betreiber von neu konzessionierten Wasserkraftanlagen nach dem Willen von Rieder während der künftigen Konzessionslaufzeit finanziell in Krisensituationen unterstützt werden. Diese Massnahme soll Anreize für Investitionen und den Weiterbetrieb von bestehenden Anlagen setzen. Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme die Ablehnung der Motion, zeigte sich jedoch bereit, den Vorschlag des Motionärs im Rahmen der Revision des EnG eingehend zu prüfen. Als «grosse Kiste» bezeichnete Zanetti im Rat die Motion und plädierte dafür, das Begehren in der Kommission genauer unter die Lupe zu nehmen und mit der sich in der «Pipeline» befindenden Revision des EnG zu gegebener Zeit abzugleichen. Rieder zeigte sich sehr erfreut darüber, dass seinem Anliegen eine hohe Relevanz beigemessen werde, weshalb er sich mit dem Ordnungsantrag einverstanden erklärte.

Investitionssicherheit für die Stromproduktion aus einheimischer Wasserkraft gewährleisten (Mo. 20.3407)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Die Kontroverse um die Revision des WRG im Rahmen der parlamentarischen Initiative Rösti (svp, BE), die die Schlussabstimmung im Nationalrat Ende 2019 nur mit dem Stichentscheid von Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (fdp, VD) passiert hatte, liess eine knappe Mehrheit von 13 zu 12 Mitgliedern der UREK-NR nicht in Ruhe, weshalb sie im Mai 2020 eine eigene parlamentarische Initiative zwecks Ergänzung der neu beschlossenen Bestimmungen Rösti einreichte. Sie fordert, dass die zuständigen Behörden künftig bei Konzessionserneuerungen von Wasserkraftanlagen Massnahmen für die ökologische Aufwertung verfügen können. Damit sollen die durch den Bestand und Betrieb der Wasserkraftwerke beeinflussten natürlichen Lebensräume nach Ermessen der Behörden aufgewertet werden. Den Kantonen soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, unbefriedigende Zustände der Gewässer zu korrigieren. Die breit anerkannte Änderung aus der parlamentarischen Initiative Rösti betreffend die Festlegung des Umwelt-Referenzzustands auf den Ist-Zustand beim Antrag auf eine Konzessionserneuerung soll hingegen nicht angetastet werden. Eine Minderheit der Kommission monierte, dass es nicht angehe, ein Gesetz vor Inkrafttreten bereits wieder anzupassen. Eine ähnlich lautende Bestimmung sei zudem bereits im genannten Geschäft Rösti abgelehnt worden.
Nicht einverstanden mit dem knappen Entscheid der Schwesterkommission zeigte sich im August 2020 eine Mehrheit der UREK-SR. Die ständerätliche Kommission beschloss mit 9 zu 4 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die geltenden Auflagen zum Schutz der Gewässer und Fischbestände seien bereits hoch und weitere Vorschriften würden sich negativ auf die Produktion, die Kosten und auf das Ausbauziel in der Wasserkraft gemäss der Energiestrategie 2050 auswirken.

Ökologische Aufwertung bei der Erneuerung von Wasserkraftkonzessionen (Pa. Iv. 20.434)
Dossier: Wasserkraft: Konzessionserneuerungen und Umweltmassnahmen
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Das Urteil über die bundesrätlichen Pläne zur Revision des EnG fiel in der Vernehmlassung im Frühling und Sommer 2020 grundsätzlich positiv aus. Mehrheitlich begrüsst wurden insbesondere das Ziel zum Erhalt der Versorgungssicherheit sowie die Verlängerung und Optimierung der Fördermassnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Wasserkraft. Dem Kerngehalt der Vorlage, mehr Anreize für Investitionen in Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu schaffen, wurde damit mehrheitlich zugestimmt. Insbesondere auch die Unterstützung der Wasserkraft und die damit einhergehende Stärkung der Winterstromproduktion fanden in der Vernehmlassung Anklang. Mehrheitlich zugestimmt wurde des Weiteren dem Vorhaben, die Ausbauziele für die Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien bis 2050 im Gesetz festzuschreiben.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende wünschten sich die Einführung eines Energie-Lenkungssystems, anerkannten aber, dass dieses Vorhaben bereits in der Vorlage des Bundesrates für ein Klima- und Energielenkungssystem gescheitert war.
Kritik gab es seitens der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) für die Massnahmen im Bereich der Wasserkraft: Nach Ansicht der Gebirgskantone sollte der Wasserkraft in der Revision mehr Gewicht beigemessen werden. Die RKGK forderte die Einführung eines Mechanismus, der bei Tiefpreisphasen die Erträge für Strom aus Wasserkraft absichert. Ein solcher Mechanismus (bspw. eine gleitende Marktprämie) wurde in der Vernehmlassung von verschiedensten Seiten diskutiert. Energieministerin Simonetta Sommaruga plante bei der Wasserkraft zudem, dass künftig nur noch Kraftwerks-Neubauten finanziell unterstützt werden, Erneuerungsarbeiten an bestehenden Anlagen jedoch nicht mehr. Die Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren (EnDK) sowie die RKGK hätten es aber begrüsst, die Investitionsbeiträge auch für bestehende grosse Wasserkraftanlagen zu erhalten. Der VSE warnte in der Aargauer Zeitung davor, dass dadurch nur noch Notreparaturen vorgenommen und echte Investitionen in das zentrale Rückgrat der Schweizer Stromversorgung gefährdet würden. Gleichzeitig mahnte die EnDK, dass die Absicherungsmechanismen für eine sichere Stromversorgung EU-kompatibel auszugestalten seien, um Konflikte zu vermeiden. Allgemein stufte die Energiewirtschaft die vorgeschlagenen Massnahmen als zu gering ein, um einen ausreichenden Anreiz für Investitionen in erneuerbare Energien bieten zu können.
Grundsätzlich kritisch zur Vorlage äusserte sich unter den grossen Parteien die SVP, die eine Weiterführung der finanziellen Unterstützung für den Ausbau der erneuerbaren Energien ablehnte. Die vom Stimmvolk 2017 angenommenen Massnahmen seien nur als Anschubfinanzierung gedacht gewesen und dürften nicht verlängert werden, argumentierte die Partei. Ins gleiche Horn bliesen auch einige Wirtschafts- und Gewerbeverbände (bspw. Economiesuisse und der SGV).
Allgemein wurde von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden die Verknüpfung der vorliegenden EnG-Revision mit der Revision des StromVG (Strommarktliberalisierung) gewünscht, da die beiden Projekte viele Parallelen aufwiesen und inhaltlich eng zusammenlägen.

Geplante Revision des Energiegesetzes für Fördermassnahmen ab 2023
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)

Da die Referendumsfrist im April 2020 ungenutzt verstrichen war, kündigte der Bundesrat das Inkrafttreten des angepassten Wasserrechtsgesetzes per 1. Juli 2020 (Pa.Iv. Rösti; 16.452; svp, BE) an. Eine knappe Mehrheit mit 13 zu 12 Stimmen der neu zusammengesetzten UREK-NR zeigte sich im Mai 2020 jedoch unzufrieden mit den neuen Bestimmungen und reichte eine Kommissionsinitiative (Pa.Iv. 20.434) ein. Diese verlangt, dass die Kantone bei Konzessionserneuerungen von bestehenden Wasserkraftanlagen Massnahmen zur ökologischen Aufwertung der betroffenen Lebensräume verfügen können, ein Anliegen, das bereits im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Rösti aufgegriffen aber damals verworfen worden war. Die Kommissionsminderheit hielt in der Medienmitteilung fest, es gehe aus staatspolitischer Sicht nicht an, ein Gesetz bereits wieder zu ändern, bevor dieses in Kraft getreten sei.

Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Neukonzessionierungen von Wasserkraftanlagen (Pa.Iv 16.452)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Wasserkraft: Konzessionserneuerungen und Umweltmassnahmen
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Nachdem am 22. Februar 2020 der erste Reaktorblock wie geplant vom Netz gegangen war, wurde am 30. Juni desselben Jahres auch dem zweiten Druckwasserreaktor des elsässischen AKWs Fessenheim (F) nach 43 Jahren endgültig der Stecker gezogen. Das 1977 in Betrieb genommene, mittlerweile älteste Kernkraftwerk Frankreichs stand seit Jahren in der Kritik, nicht ausreichend sicher zu sein. Eine Panne und die dadurch ausgelöste Schnellabschaltung wenige Tage vor der definitiven Ausserbetriebnahme bestätigte für die Kritikerinnen und Kritiker einmal mehr das Bild des «Pannenreaktors». Der im Jahr 2005 gegründete Trinationale Atomschutzverband (TRAS) – ein Zusammenschluss der Fessenheim-Kritikerinnen und Kritiker aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich – bezeichnete den 30. Juni 2020 gegenüber den Medien deshalb als «Freudentag».
Kritik für den zeitlich sportlichen Rückbauplan von 20 Jahren hagelte es unter anderem von der französischen Atomaufsichtsbehörde ASN (autorité de sûreté nucléaire), die diesen als ungenau und unvollständig einstufte, wie die Basellandschaftliche Zeitung im Februar 2020 berichtet hatte. Der TRAS werde deshalb weiterhin wachsam bleiben und den Rückbau des nahe an der Schweizer Grenze gelegenen Reaktors kritisch begleiten, erklärte der Verbandspräsident und Basler Grossrat Jürg Stöcklin (BS, gp) gegenüber der gleichen Zeitung.

Abschalttermin AKW Fessenheim (F) voraussichtlich 2020
Dossier: Geschichte des AKW Fessenheim (F)

Im September 2019 reichte Nationalrat Karl Vogler (csp, OW) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat aufforderte, einen Aktionsplan zur «Digitalisierung des geologischen Untergrunds» zu erarbeiten. Vogler war generell der Ansicht, dass in der Schweiz zu wenig digitale Daten und Informationen über den Untergrund erfasst seien. Gemäss Vogler bräuchten aber verschiedene Akteure diese Daten; beispielsweise bei unterirdischen Infrastrukturprojekten (Bauten, Netze, Mobilität), der Gewinnung von Georessourcen (Energie, Wasser, mineralische Rohstoffe) oder der Lagerung von Abfällen (CO2-Speicherung und radioaktive Abfälle). Der Bundesrat empfahl die Annahme der Motion. Der Nationalrat nahm sie in der Sommersession 2020 stillschweigend an.

Erfolgreiche Investitionen im Untergrund mit der Digitalisierung (Mo. 19.4059)

Mit Verweis auf den im Jahr 1975 aufgenommenen heutigen Artikel 76 Absatz 3 der Bundesverfassung verlangte SVP-Ständerat Hannes Germann (SH) mit einer Motion, dass bei einer Interessenabwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen die verfassungskonforme angemessene Restwassermenge vorrangig betrachtet wird. Der Bundesrat soll dazu dem Parlament eine Vorlage unterbreiten, welche das BAFU bei einem Entscheid über die Bewilligung einer Erweiterung, Erneuerung oder Sanierung einer Wasserkraftanlage dazu verpflichtet, Sach- und Rechtslagen vorzulegen. Namentlich sollen dazu sowohl die energetischen als auch die finanziellen Auswirkungen für angemessene Restwassermengen, für Mindestrestwassermengen und für Einsparungen bei Restwassersanierungen geprüft und publiziert werden.
Im Rat argumentierte der Schaffhauser, dass es im Grunde genommen nichts Schlimmeres gäbe, als «einen Staudamm und nachher ein Rinnsal, bei dem man das Gefühl hat, hier kann wirklich nicht mehr viel leben». Als Alternative für solche Rinnsale nannte Germann das Potenzial bei der Fotovoltaik auf Schweizer Dächern und Fassaden sowie die eliminierbaren Energieverluste im Gebäudebereich.
Der Bundesrat stimmte in seiner Stellungnahme dem Motionär zu, dass bei der Fotovoltaik und im Gebäudebereich noch erhebliches Potenzial bestehe. Die Motion beantragte der Bundesrat jedoch zur Ablehnung, da der Vorschlag dazu führen würde, dass es auch im Rahmen von konzessionsunabhängigen Bautätigkeiten aufgrund des Vorrangs der Schutzinteressen zu Eingriffen in die wohlerworbenen Rechte der Wasserkraftwerkbetreiber käme. Solche Eingriffe müssten die Kantone nach geltendem Recht entschädigen. Die Alternative, die Kosten für die Schutzmassnahmen auf die Betreiber zu überwälzen, würde den verfassungsmässigen Grundsätzen von Treu und Glauben, der Eigentumsgarantie sowie der Wirtschaftsfreiheit zuwiderlaufen. Der Bundesrat erklärte zudem die bereits unternommenen Schritte zur Verbesserung der Artenvielfalt und Biodiversität, verwies jedoch auf den langen Zeithorizont für deren Umsetzung. So müssen Betreiber von Wasserkraftwerken beispielsweise bei Neubauten oder Konzessionserneuerungen die angemessenen Restwassermengen einhalten. Da jedoch erst etwa ein Zehntel aller Anlagen eine Konzessionserneuerung erfahren hat, werde es noch gut achtzig Jahre dauern bis alle Anlagen neu konzessioniert sind, erklärte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Rat. Allgemein betrachtet stellte die Energieministerin fest, dass «wir [der Bundesrat und der Motionär] nicht wirklich Differenzen haben». Sie plädierte aber dafür, das Pendel zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen nicht auf eine Seite zu schlagen und damit «einen über lange Zeit erarbeiteten Kompromiss, den viele mittragen können», zu gefährden. Überzeugt von den Argumenten der Bundesrätin zog Germann sein Anliegen in der Ratsdebatte im Sommer 2020 zurück.

Angemessene Restwassermengen und Pumpspeicherkraftwerke (Mo. 19.4637)
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Analog zum Ständerat und zur Schwesterkommission wollte auch die UREK-NR nicht an den geltenden Bestimmungen beim Gewässerschutz rütteln und beantragte deshalb im Mai 2020 mit 17 zu 6 Stimmen, der Walliser Standesinitiative für eine Lockerung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer keine Folge zu geben. Die bisherigen Bestimmungen zu Restwassermengen und der darin enthaltene Kompromiss zwischen Naturschutz und der Nutzung der Wasserkraft erachtete die Kommission als bewährte und massvolle Regelungen. Die Produktionseinbussen aufgrund der Gewässerschutzauflagen beurteilte die Kommission zudem als vertretbar. Eine Minderheit Ruppen (svp, VS) bestehend aus sechs SVP-Vertreterinnen und -Vertretern verlangte hingegen, der Standesinitiative Folge zu geben, da die geltenden Bestimmungen die Attraktivität für Investitionen in die Wasserkraft verringerten und damit dem in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Ausbau der Wasserkraft zuwiderliefen.

Wasserkraft. Für eine Lockerung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Kt. Iv. VS 18.310)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Wasserkraft: Konzessionserneuerungen und Umweltmassnahmen
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Im April 2020 veröffentlichte die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019. Vertieft auseinandergesetzt hatte sich die ausserparlamentarische Kommission demnach mit Fragen im Bereich der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der damit verbundenen erdwissenschaftlichen Untersuchungen der NAGRA sowie mit dem Entwurf der neuen Bevölkerungsschutzverordnung (BeVSV). Betreffend die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke gab die Kommission den beteiligten Akteuren für das Vorjahr 2018 gute Noten.

Tätigkeitsbericht 2019 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)
Dossier: Tätigkeitsberichte der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS

Nachdem am 20. Dezember 2019 das AKW Mühleberg seinen Betrieb eingestellt hatte, begannen im Januar des Folgejahres die Rückbau- und Entsorgungsarbeiten. «Nun wird aufgeräumt im Atomkraftwerk», betitelte etwa «Der Bund» die Abbauarbeiten im ehemaligen Berner Kraftwerk. Wie diverse Medien berichteten, seien diese Arbeiten entsprechend dem Zeitplan gestartet. In einem ersten Schritt sollen die Brennelemente ab Ende März im internen Lagerbecken abkühlen und bis Ende 2024 vom Gelände abtransportiert werden. Es fanden zudem erste LKW-Fahrten statt, die nicht-radioaktive Maschinen- und Splitterschutzteile vom Gelände weg beförderten. Komplett frei von Radioaktivität wird das Gelände voraussichtlich im Jahr 2030 sein. Erst danach kann mit dem konventionellen Abbruch des Gebäudes begonnen werden, der 2034 abgeschlossen sein soll. Gemäss der Berner Zeitung rechne die Betreiberin BKW mit Stilllegungs- und Entsorgungskosten von CHF 3 Mrd. Davon seien zwar 80 Prozent dank dem Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bereits angesammelt, die restlichen Kosten werden jedoch wohl erst in 100 Jahren finanziell gedeckt sein, rechnete die Zeitung weiter vor.

ab 2020: Rückbau des AKWs Mühleberg
Dossier: Geschichte des Atomkraftwerks Mühleberg

Bereits kurz nach der Eröffnung der Vernehmlassung zur Revision des EnG war in den Printmedien ein grosses Interesse am Entwurf zu vernehmen. So lobte etwa die NZZ, dass auch während der Corona-Krise wichtige Dossiers weiterverfolgt und langfristige Pendenzen nicht auf die lange Bank geschoben würden. Grob gesagt beinhaltete der Vorentwurf zur Revision des Energiegesetzes eine Verlängerung der bestehenden Investitionsbeiträge bis 2035 und den Ersatz von auslaufenden Einspeisevergütungen durch einmalige Investitionsbeiträge bis 2035. Mit den Massnahmen soll nebst der Förderung der erneuerbaren Energien auch eine verbesserte inländische Stromversorgungssituation erreicht werden.

Im Bereich von Windenergie, Biogas, Geothermie und neuen Kleinwasserkraftanlagen sollen im direkten Nachgang an das auslaufende Einspeisevergütungssystem ab 2023 Investitionsbeiträge vergeben werden. Diese erste Massnahme soll bis ins Jahr 2035 laufen. Bei der Erweiterung von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen soll das bisherige und auf Ende 2030 befristete System von Investitionsbeiträgen ebenfalls bis 2035 verlängert werden. Ein kritischer Beitrag in der NZZ betitelte diese Massnahmen als andauernde «Subventionswirtschaft». Damit sei das Schweizer Stimmvolk 2017 bei der Abstimmung zum Energiegesetz getäuscht worden, als eine zeitliche Begrenzung der Massnahmen und eine Beschränkung der Kosten propagiert worden seien. Unzufrieden mit dem Massnahmenpaket zeigte sich gegenüber dem Tages-Anzeiger auch Erich von Siebenthal (svp, BE), der eine verbesserte Unterstützung der Holzwirtschaft vermisste. Seiner Meinung nach werde dieses inländische und nachhaltige Energiepotential im Vorentwurf zu wenig berücksichtigt, zumal der Fokus nur auf der Elektrizitätsproduktion, nicht aber auf der für die Holzbranche wichtigeren Wärmebereitstellung liege, worauf er auch schon in einer Motion verwiesen hatte. Das bisherige Recht sah seit 2018 bei Holzkraftwerken für die Elektrizitätsproduktion – nicht aber bei jenen für die Wärmebereitstellung – einmalige Investitionsbeiträge bis 2029 vor, die mit der vorliegenden Revision bis 2035 verlängert werden sollen.
Das bei der Grosswasserkraft bereits bestehende und bis 2030 befristete System von Investitionsbeiträgen soll ebenfalls bis ins Jahr 2035 fortgesetzt werden. Hier schlug der Bundesrat zudem vor, die Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds für Investitionsbeiträge für neue Anlagen von 0.1 auf 0.2 Rappen pro Kilowattstunde zu verdoppeln. Das bestehende Fördervolumen würde damit auf CHF 100 Mio. erhöht. Bei Erneuerungen von bestehenden Wasserkraftanlagen sollen künftig hingegen nur noch kleinere Anlagen mit einer Leistung bis fünf Megawatt mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden, die grösseren Anlagen nicht mehr. Die bestehende Marktprämie der Grosswasserkraft soll zudem wie geplant Ende 2022 auslaufen. Medienberichten zufolge stehe jedoch ein Grossteil der Energiebranche den Investitionsbeiträgen skeptisch gegenüber. Gemäss dem Tages-Anzeiger würden die Stromunternehmen sich vielmehr eine Orientierung am System der EU wünschen, wo eine sogenannte gleitende Marktprämie ausbezahlt werde. Bei einem solchen System würden die Stromkonzerne mit den tiefsten Mindestpreisofferten den Zuschlag zugesichert bekommen. Das Vergütungssystem würde immer dann greifen, wenn der Marktpreis für Strom unter diesen abgemachten Mindestpreis fällt, ansonsten würden keine Prämien ausbezahlt. Mit einem solchen System könnte über Jahre Investitionssicherheit geschaffen werden, so die Strombranche. Gemäss Zeitungsberichten habe einzig der Berner Energiekonzern BKW die Pläne des Bundesrates unterstützt, künftig nur noch Investitionsbeiträge zu vergüten.
Bei den grossen Fotovoltaikanlagen plante der Bundesrat, das auslaufende Modell mit der Wahl zwischen Einspeisevergütung und Investitionsbeiträgen ab 2023 durch fixe Einmalvergütungen, die im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden, zu ersetzen. Diese wettbewerblichen Auktionen sollen die Förderung der Fotovoltaik effizienter gestalten und als Hauptzuschlagskriterium den Fördersatz pro Kilowatt Leistung verwenden. Jene Projekte mit den tiefsten Realisierungskosten sollen dann die Einmalvergütungen erhalten. Mit dieser Massnahme könnten die verwendeten Mittel möglichst effizient eingesetzt werden, versprach der Bundesrat. Mit dem wettbewerblichen Ausschreibemodell nahm der Bundesrat zudem ein Anliegen von parlamentarischen Vorstössen auf, die ähnliche Massnahmen verlangt hatten. Für kleine Fotovoltaikanlagen sah der Vorentwurf ebenfalls Investitionsbeiträge bis 2035 vor, die die bereits bestehenden und auf Ende 2030 befristeten Investitionsbeiträge verlängern sollen.
Sich finanziell beteiligen wollte der Bundesrat ab 2023 auch an den Projektierungskosten bei Wasserkraft-, Windkraft- und Geothermievorhaben. Damit wollte die Regierung primär verhindern, dass mögliche Projekte aufgrund der Planungskosten gar nicht erst in Betracht gezogen werden.
Der Bundesrat wollte aber nicht nur bei den Projektierungskosten, sondern auch bei den Überwachungskosten in der Geothermie ansetzen und das Monitoring der ETH und der Kantone für die Erdbebensicherheit mit jährlich CHF 800'000 vergüten. Damit sollen die wissenschaftliche Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit bei Geothermiebohrungen sichergestellt werden.
Des Weiteren sah der Bundesrat vor, dass er künftig flexiblere Vorgaben zu Angaben auf serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten machen darf, was vorwiegend die Angaben zum Energieverbrauch und zu Energiekostenaspekten auf der Energieetikette betreffe. Insbesondere bei den international wenig standardisierten Fahrzeugangaben erhoffte sich der Bundesrat eine Verbesserung der Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten erreichen zu können, indem präzisere und aus verhaltensökonomischer Sicht wirksamere Informationen angegeben werden. Nebst den aufzudruckenden Informationen soll auch die Berechnungsgrundlage für die Vergabe der Energieeffizienzkategorie flexibel angepasst werden können, indem beispielsweise auch Kriterien wie der Energieverbrauch für die Herstellung und die Entsorgung miteinbezogen werden. Dank der Flexibilität bei den Vorgaben und bei den Berechnungskriterien soll der Bundesrat zuletzt die Möglichkeit erhalten, sich künftigen Regelungen der EU anzupassen.
Ein letztes wichtiges Element des Entwurfs war schliesslich die Verbindlichkeitserklärung der bisherigen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien, die nun konkret Einzug ins Gesetz halten sollen. Gemäss dem Tages-Anzeiger habe Energieministerin Simonetta Sommaruga dieses Anliegen im Bundesrat erfolgreich durchringen können.
Nebst den Massnahmen erläuterte der Bundesrat auch den Finanzierungsaspekt. Die Instrumente sollen mit dem bereits heute bestehenden Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro kWh finanziert werden. Konsumentinnen und Konsumenten müssten somit keine höheren Abgaben entrichten, jedoch den bestehenden Zuschlag über eine längere Zeit bezahlen. Dieses Vorhaben kritisierte VSE-Präsident Michael Wider in einem Interview mit der NZZ. Wider forderte, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten für eine sichere und nachhaltige inländische Stromversorgung tiefer in die Tasche greifen müssten. Die geplanten Massnahmen schafften zu wenig Anreize und Sicherheiten für Investitionen im Inland. Beiträge im Tages-Anzeiger verwiesen zudem auf einen Bericht der ElCom, worin die Aufsichtsbehörde vor einer Stromversorgungslücke im Winter warnte. Daran könne auch die vorgesehene Revision mit den vorgeschlagenen Massnahmen wenig ändern, kritisierte etwa Alt-BDP-Ständerat und Elcom-Präsident Werner Luginbühl (BE) in ebendieser Zeitung. Die Vernehmlassung der umfassenden und heiss diskutierten Vorlage dauerte bis Mitte Juli 2020.

Geplante Revision des Energiegesetzes für Fördermassnahmen ab 2023
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)

Im April 2020 schickte der Bundesrat den Vorentwurf zur Revision des Energiegesetzes in die Vernehmlassung. Das 2017 vom Schweizer Stimmvolk in einem Referendum mit über 58 Prozent Ja-Anteil angenommene EnG soll damit teilweise erneuert werden. Als Ziel der Revision nannte die Landesregierung die Stärkung der einheimischen erneuerbaren Energien, indem die bestehenden Fördermassnahmen verlängert und gleichzeitig wettbewerblicher ausgestaltet werden. Eckpfeiler der Revision stellen dabei die Verlängerungen der geltenden Investitionsbeiträge für die Wasserkraft und andere erneuerbare Energien um fünf Jahre bis ins Jahr 2035 dar. Des Weiteren soll ein verbindliches Ausbauziel für die erneuerbaren Energien ins Gesetz aufgenommen werden. Mit den Massnahmen könnten der Strombranche Planungs- und Investitionssicherheit geboten werden, erklärte der Bundesrat weiter. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Juli 2020.

Geplante Revision des Energiegesetzes für Fördermassnahmen ab 2023
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)

Die französische Betreiberfirma Electricité de France reichte im Herbst 2019 das Schliessungsgesuch für die beiden Kernreaktoren des AKWs Fessenheim (F), das sich nahe der Schweizer Grenze bei Basel befindet, ein. Der erste Reaktor soll demnach am 22. Februar 2020, der zweite rund vier Monate später am 30. Juni 2020 den Betrieb einstellen. Das gut 50-jährige AKW im Dreiländereck zwischen Frankreich, Deutschland und der Schweiz stand seit Jahren aufgrund der häufigen Störfälle in der Kritik und sorgte für Spannungen in den trinationalen und regionalen Beziehungen. Mit der Schliessung der Anlage setzt der französische Präsident Emmanuel Macron ein Versprechen vom November 2018 in die Tat um.

Abschalttermin AKW Fessenheim (F) voraussichtlich 2020
Dossier: Geschichte des AKW Fessenheim (F)